Legal Highs im Fernsehen!

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 12.10.2012

Ich möchte auf einen interessanten Fernsehbeitrag zu Legal Highs (zum Begriff: hier) auf 3sat hinweisen.

Der Bericht in der Sendung nano vom 18.09.2012 (Gesamtlänge 9:35)  ist sehr gelungen, denn er informiert recht gut über das Phänomen der Legal Highs und über die Gründe der raschen Ausbreitung. Im ersten Teil (Länge 4:40 Minuten) geht es um die leichte Verfügbarkeit der Legal Highs im Internet, wobei auch Konsumenten zu Wort kommen, die über ihre – negativen – Erfahrungen berichten. Im zweiten Teil (Länge ca. 3.19 Minuten) wird beschrieben, wie neue Legal Highs hergestellt werden und wie schwierig die Nachweisbarkeit ist (hierzu wird u.a. Dr. Auwärter von der Uni Freiburg, einer der führenden Rechtsmediziner im Bereich der Legal Highs, interviewt).

Völlig verschwiegen wird in dem Beitrag allerdings die mögliche Strafbarkeit der Legal Highs nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Es ist nämlich mittlerweile gängige Praxis der Strafgerichte, Legal Highs mit Zusätzen, die eine psychoaktive Wirkung hervorrufen, als sog. Funktionsarzneimittel einzustufen. Damit ist der Handel mit Legal High-Produkten, der Besitz zum Handel und die Abgabe als Inverkehrbringen von Arzneimitteln nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AMG strafbar (s. dazu im Einzelnen hier). Unumstritten ist diese Rechtsauffassung, für die es in Bezug auf Legal Highs noch an obergerichtlicher Rechtsprechung fehlt, zugegebenermaßen nicht. So hat Rechtsanwalt Frank Nobis in der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) erst vor kurzem einen Beitrag mit dem Titel „Legal High“-Produkte – wirklich illegal?“ veröffentlicht, in dem er die –aus meiner Sicht wenig überzeugende - Auffassung vertritt, das AMG sei auf Legal Highs nicht anwendbar (Nobis NStZ 2012, 422).  

Hier der Link zum Bericht auf 3sat: http://www.3sat.de/mediathek/?display=1&mode=play&obj=32564 

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5 Kommentare

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Herr Staatsanwalt Patzak ich finde Sie informieren sehr gut über die Rechtslage wie diese in D nunmal gegeben ist. Der Gesetztgeber

verbietet völlig zu Recht wie ich finde haben Sie meine volle Zustimmung sog. "Legal Highs" die ja genau das Gegenteil von Legal sind

da der Konsum dieser neuen psychoaktiven Substanzen gleichzusetzen mit russischem Roulette ist. Diese Produkte sind alle höchst

lebensgefährlich und ich finde Täter die diese Produkte in Verkehr bringen werden zu Recht strafrechtlich belangt und verfolgt weil diese

aus reiner Profitgier diese Produkte wohlwissentlich in Verkehr bringen obgleich ganz klar jedem bewusst ist das diese Produkte

missbräuchlich dazu verwendet werden um drogenähnliche Effekte zu imitieren um beispielsweise eine Nachweisbarkeit bei Schnelltests

zu vermeiden damit die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden kann. Alleine die Tatsache das schon viele Personen nach dem Konsum

dieser Substanzen gestorben sind, im Koma liegen sowie Kardiologen davon berichten das diese es noch nie erlebt haben das jungen

Menschen mit 20-25 Jahren mit so starken Herzschädigungen eingeliefert wurden das diese nun ein künstliches Herz brauchen etc....

rechtfertigt absolut das es eine Pflicht des Gesetzgebers ist gegen solche gewissenlosen Händler die fahrlässig den Tod von Personen

zu verantworten haben hier strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Billige Ausreden wie das diese angeblich nicht wissen

was in den Produkten drin ist, wofür diese verwendet werden, man hat angenommen die Produkte sind Legal da diese ja "Legal Highs"

sind müsste meiner Meinung noch strafverschärfend wirken alleine für die Frechheit hier den Gesetzgeber für Dumm zu verkaufen zu

versuchen. Als wenn jemand für 1g "Badesalz" oder Pflanzendünger oder Felgenreiniger 30 Euro ausgibt da muss man sich ernsthaft

fragen für wie naiv solche Leute den Gesetzgeber verkaufen wollen. Wenn das so einfach wäre könnten Drogendealer Ihre illegale

Drogen ja genau auf diesen gleichen Wege versuchen "legal" in Verkehr zu bringen. Klare Sache das sich der Gesetzgeber hier so ein

dreistes Verhalten nicht bieten lassen muss. Außerdem gibt es ausreichend legale Mittel wie Muskatnuss o.ä. die Personen konsumieren

können ohne sich einer Lebensgefahr auszusetzen wie das bei diesen synthetischen Substanzen der Fall ist. Hier auch noch ein 

interessanter Link der Taz http://www.taz.de/Verbot-von-28-synthetischen-Drogen/Kommentare/!c98069/

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@warondrugs:

 

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Soweit Sie Herzschäden durch den Konsum von Legal Highs mit Amphetamin-ähnlichen Wirkungen ansprechen, hier noch der Hinweis auf einen aktuellen Zeitungsartikel im Focus: http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/psychologie/sucht/kardiologe-warnt-vor-amphetaminen-partydrogen-ruinieren-herzen-junger-menschen_aid_838111.html 

Vielen Dank für Ihre Antwort sowie den Link Herr Patzak! Ich hoffe das Konsumenten sich zukünftig über die Lebensgefahr die von diesen Produkten und Substanzen ausgeht besser informieren und von einem Konsum auf großer Distanz gehen. Dazu leisten Sie einen wertvollen Beitrag Herr Patzak weiter so!

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@warondrugs:

Ein Beispiel für die unterschiedliche Drogengesetzgebung in Europa: In den Niederlanden ist der Fliegenpilz (amanita muscaria var. muscaria), der bekanntlich beim Konsum halluzinogene Wirkungen hat, ebenso wie Haschisch und Marihuana der Liste 2 des "Opiumwet" unterstellt, so dass der Umgang hiermit strafbar ist. In Deutschland sind nur die psilocybinhaltigen Pilze als Betäubungsmittel eingestuft.

Vielen Dank für Ihren wertvollen Beitrag hier erkennen Leser Ihres Blogs das es nicht korrekt ist wie immer vielfach 

unterstellt wird das die Niederlande eine "softere" Gesetzgebung hat wie Deutschland das Gegenteil ist oft der

Fall wie am Beispiel der unterschiedlichen Schutzaltersgrenzen in Europa die in den Niederlanden bei 16 Jahren

liegen und in Deutschland bei 14 Jahren.

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