Gesetzentwurf zur Anhebung der 400-Euro-Grenze vorgelegt

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 23.10.2012

Ein Jahr nach dem politischen Kompromiss der Regierungsfraktionen über die Anhebung der Grenze für die Geringfügigkeit einer Beschäftigung (400-Euro-Grenze, § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) ist nun endlich der Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht worden (BT-Drucks. 17/10773).

Der Entwurf sieht vor, dass die Grenze von 400 auf 450 Euro monatlich angehoben wird. Zugleich wird die sog. "Gleitzone" von derzeit 400,01 bis 800 Euro auf künftig 450,01 bis 850 Euro verschoben.

Eine wichtige Änderung ergibt sich im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung: Während geringfügig Beschäftigte, die gesetzlich rentenversichert werden wollten, dies bislang ausdrücklich erklären mussten (Opt-in), erfolgt die Versicherung künftig automatisch, wenn der Beschäftigte sich nicht ausdrücklich dagegen entscheidet (Opt-out).

Für bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse sollen Übergangsregelungen gelten.

Das Gesetz soll bereits zum 01.01.2013 in Kraft treten.

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1 Kommentar

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Die ist ja in der Tat ein sinnvoller Vorschlag, der berücksichtigt, dass die Lebenserhaltungskosten stetig steigen.

Sowohl während der Erwerbstätigkeit, wie auch später während der Rente. Leider schützt diese Maßnahme nicht alle vor Hartz VI.

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