"Haben wir uns heute schon gesehen?" US Federal Trade Commission veröffentlicht „Best Practices“ zu Gesichtserkennungs-Technologien.

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 23.10.2012

nach generellen Empfehlungen im Umgang mit Datenschutz an US-Unternehmen, gibt die Federal Trade Commission (FTC), die u.a. Bundes Verbraucherschutzbehörde ist, mit einem gestern veröffentlichten Bericht jetzt auch „Best Practices“ bezüglich der Verwendung von Gesichtserkennungs-Technologien durch die Industrie vor.

Deren rechtliche Qualität ist aber fraglich. Die FTC schlägt unter anderem vor, dass Unternehmen ihre Datenschutzregeln transparenter gestalten und für den Einsatz der Gesichtserkennungs-Technologien ausdrückliche Einwilligung des Verbraucher einholen sollen. In bestimmten Bereichen, wie beispielsweise Gesundheitseinrichtungen sollen diese überhaupt nicht eingesetzt werden. Außerdem sollen sich sowohl Industrie als auch Verbraucherschutzorganisationen um Aufklärung und Schulung der Verbraucher im Umgang mit Gesichtserkennung bemühen.

Danach gibt es Gesichtserkennungs-Technologien von bloßer Erkennung eines Gesichts in einem Bild (facial detection) bis hin zur Identifizierung einer Person (individual identification), wobei dazwischen eine ganze Reihe diverser Techniken von Erkennnung Merkmale wie Geschlecht, Alter, und Emotionen möglich sei. Diese Technologien würden vor allem von Werbeagenturen und in Zukunft auch zur Personenidentifizierung auf öffentlichen Plätzen verwendet.

Facebook hat die Gesichtserkennung in der EU nach einigen Diskussionen, wie es heißt, abgeschaltet. Ist das FTC-Papier ein Zeichen dafür, dass US-Behörden in Zukunft mehr auf EU-Einflüsse beim Thema Datenschutz reagieren? 

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