Ankündigung einer Erkrankung bei nicht bewilligtem Urlaub - Kündigung nur nach Abmahnung?

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 31.10.2012
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1 Kommentar

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"Eine offene Auflehnung gegen die betriebliche Ordnung liegt demgegenüber ersichtlich nicht vor. "

 

Wunderbar, eine Anleitung zum Erpressertum in arbeitsrechtlich vertretebaren Sinne. Offener geht es ja wohl nicht...

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