Terminsgebühr für Besprechung aus Anlass einer Sachmitteilung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 06.11.2012

Dass sich ein ursprünglich als bloße Sachmitteilung geplanter Telefonanruf in ein sachbezogenes und damit eine Terminsgebühr in der Entstehungsvariante der außergerichtlichen Vermeidungs- oder Erledigungsbesprechung auslösende Gebühr entwickeln kann, zeigt der Beschluss des OLG Köln vom 26.09.2012 – 17 W 160/12. Zutreffend hat das OLG Köln sich auch auf den Standpunkt gestellt, dass es der Erfüllung des Gebührentatbestands nicht entgegen steht, dass das Gespräch nicht von der Partei ausging, die nunmehr Kostenerstattung begehre, sondern vom Prozessgegner. Dem Gesetz sei nicht zu entnehmen, dass die Entstehung der Terminsgebühr davon abhängig sei, von wem die Besprechung eingeleitet werde.

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