Fall Mollath - was sind die Fehler der bayerischen Justiz? (mit Update 21.11.)

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 14.11.2012

Heute Mittag will sich die bayerische Justizministerin Beate Merk erneut im Landtag zum Fall Mollath äußern. Nach den Fernseh (Report Mainz)- und Presseberichten (SZ, Stern) soll es "eng" für sie werden. Politisch will ich das nicht beurteilen, aber eine nähere Prüfung der bekannt gewordenen Fakten legt doch einige Fehler der Justiz nahe, die schnellstmöglich aufgeklärt werden sollten.

Mollath ist seit Jahren in verschiedenen forensisch-psychiatrischen Kliniken untergebracht. Grundlage dafür ist ein Urteil des LG Nürnberg-Fürth, das ihn wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 20 StGB vom Tatvorwurf (Körperverletzung, Freiheitsberaubung und  Sachbeschädigung) freisprach. Zudem wurde er nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, da ihm eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit attestiert wurde.

Betrachtet man sich das Urteil (rechtskräftig seit Februar 2007)  und die einzelnen Schriftsätze und Unterlagen, die Unterstützer des  Betroffenen auf einer Website faksimiliert eingestellt haben, stellen sich  folgende Fragen:

Auffällig an den Urteilsgründen ist, dass das Gericht den  Tatvorwurf Körperverletzung allein auf die Angaben der Ehefrau stützt, deren Strafanzeige erst 15 Monate nach der (angeblichen) Tat vom August 2001 erfolgte. Es wird bei der Beweiswürdigung nicht einmal auf diesen, bei einem derart schweren Tatvorwurf (Würgen fast bis zur Bewusstlosigkeit) doch ungewöhnlichen, Umstand eingegangen. Aber vielleicht kein Wunder: Das Urteil nennt gleich in der ersten Zeile der Gründe ein falsches (um drei Jahre abweichendes) Datum der Tat.

In der Würdigung der Zeugenaussage der Ehefrau nicht erwähnt wird auch der damals erhobene Vorwurf an seine Ehefrau, sie habe für Kunden der HVB Schwarzgeld in die Schweiz geschafft. Dies wäre immerhin ein Motiv dafür, ihren  Mann falsch zu beschuldigen, er habe sie geschlagen und gewürgt und sei überdies nicht ganz zurechnungsfähig. Bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen hätte  sich das Gericht mit der Hypothese, die Anschuldigung der Ehefrau sei falsch, zumindest auseinandersetzen müssen. Aber in den Urteilsgründen wird die Schwarzgeldaffäre pauschal als „Fixe Idee“ des Angeklagten bezeichnet und damit in den Bereich der Phantasie verwiesen. Die Tat selbst wird bei der Begründung des § 20 StGB als Folge eines "wahnhaften Erlebens" dargestellt, wobei der angebliche Wahn sich eben auf die Schwarzgeldaffäre bezogen haben soll.

Die im Prozess erhobene Strafanzeige gegen seine Frau enthielt konkrete Angaben mit Namen, Beträgen und schweizerischen Konten. Viel konkreter hätte man es nicht darstellen können; nach  juristischen Kriterien begründeten diese Angaben zumindest einen Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu.  Gegen die Nürnberger Staatsanwältin, die ein Strafverfahren im Jahr 2004 mit offenbar fehlerhafter Begründung gar nicht erst eingeleitet hat (Faksimile der Mitteilung findet sich auf der Website), liegt damit meines Erachtens möglicherweise selbst der Anfangsverdacht einer Strafvereitelung im Amt vor. Allerdings dürfte dieser Vorwurf mittlerweile ohnehin verjährt sein, ebenso wie evtl. strafrechtliche Vorwürfe gegen die Ex-Ehefrau des Herrn Mollath und ihre Kollegen, die geholfen haben sollen, Geld in die Schweiz zu schaffen.

Wie das Urteil gingen die psychiatrischen Gutachten davon aus, dass (zumindest) ein maßgebliches Thema des "Wahns" bzw. der "Paranoia" des Herrn Mollath ein von seiner Frau mitbetriebenes Schwarzgeldsystem sei. Offenbar folgten die Gutachter damit dem von der Justiz erzeugten Eindruck, diese Vorwürfe seien insgesamt nur Hirngespinste des Herrn Mollath.  Der Prüfbericht der HVB, schon 2003 – also bereits vor dem Urteil! -  erstellt, aber erst jetzt bekannt geworden, zeigt aber wohl nach den Presseberichten, dass diese Vorwürfe in der Tat Substanz hatten. Ob dies eine völlig andere Würdigung der angeblichen Gefährlichkeit des Herrn Mollath zwingend mit sich bringt, lässt sich derzeit nicht beurteilen. Dass die Justizministerin aber nun  behauptet, die jetzt zum Teil bestätigten Vorwürfe das Schwarzgeld betreffend und die Gefährlichkeit des Herrn Mollath seien völlig unabhängig voneinander, ist bei objektiver Würdigung nicht nachvollziehbar.

Vielleicht wurde die Justizministerin von den ihr unterstellten Behörden fehlinformiert. Die Justizministerin täte aber gut daran,  die Sachbearbeitung durch die Nürnberger Staatsanwaltschaft selbst zu untersuchen bzw. einmal von unabhängiger Seite  untersuchen zu lassen - das ist ihre Verantwortung.

Man kann nicht ausschließen, dass zur Tatzeit bzw. zum Zeitpunkt der Urteilsfindung durchaus eine die Schuld ausschließende psychische Störung oder Erkrankung vorgelegen hat oder noch vorliegt. Aber eine akute Gefährlichkeit für die Allgemeinheit pauschal zu bejahen, obwohl die zugrundeliegenden Taten zum Urteilszeitpunkt schon etliche Jahre zurücklagen, ohne dass der in Freiheit befindliche Mann weiter mit aggressivem Verhalten aufgefallen wäre, erscheint mir fraglich. Zumal die (angeblichen) Taten zu Lasten seiner Frau vor dem Hintergrund der sich bestätigenden Schwarzgeld-Vorwürfe in einem ganz anderen Licht erscheinen. Zumindest findet sich kaum einmal eine plausible Prüfung der Verhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung. So sieht es offenbar auch die Menschenrechtsbeauftragte der bayrischen Landesärztekammer.

Dies ist ein Vorwurf (vielleicht der schwerste) an die Justiz: Kennt man dort den strikten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des § 62 StGB? Wurde hier  - entgegen den gesetzlichen und menschenrechtlichen Vorgaben - nur routinemäßig die jeweils weitere Unterbringung geprüft und schlicht deshalb verlängert, weil sich der Untergebrachte einer Therapie verweigert?

Update: Frau Staatsministerin Merk im längeren Interview mit Report Mainz. (youtube-Link, ARD-Link)

Update: Die Landtagsdebatte am 15.11.  im Video.

Ergänzung (20.11.): Protokoll Rechtsausschuss vom 8.3.2012

Der Prüfbericht der HVB ist mittlerweile im Internet verfügbar.

Update (19.11.): In einem Bericht der SZ von heute morgen wird dieser Artikel auszugsweise (fragmentarisch)  zitiert. Daraufhin gab es in einem weiteren Bericht der SZ von heute abend bzw. morgen (ganz unten) auch eine Reaktion des OLG Nürnberg. Dabei soll das Argument genannt worden sein, für die Überprüfung von Urteilen seien nur Gerichte zuständig. Selbstverständlich ist für die juristische Überprüfung eines LG-Urteils nur der BGH zuständig, der die Revision im vorl. Fall verworfen hat, wodurch es rechtskräftig wurde. Rechtskräftige Urteile (einschließlich solche des BGH und des BVerfG) können aber natürlich kritisiert werden, und das  ist in der Rechtswissenschaft absolut üblich. Kritik (und Replik)  sorgt im Rechtsstaat für die nötige Transparenz.

Update (21.11.): Der Bayerische Richterverein hat einen Offenen Brief an mich gerichtet. Ich habe darauf geantwortet:

Sehr geehrter Herr Groß,

vielen Dank für Ihren Offenen Brief, mit dem Sie auf eine  Meldung in der SZ vom 18.11.2012 reagieren.

Erlauben Sie mir darauf zu antworten. Durch den SZ-Bericht mag wohl der Eindruck entstanden sein, ich hätte mich für eine ministerielle Überprüfung des Urteils ausgesprochen. Aber ein solches Ansinnen liegt mir selbstverständlich völlig fern. Herr Przybilla von der SZ hat mich in Reaktion auf meinen Beitrag im Beck-Blog vom 14.11.2012 angerufen. Da ich ich ihm über den Blog-Beitrag hinaus nichts Weiteres mitteilen konnte, hat er die wörtlichen Zitate aus dem Blog-Beitrag entnommen, der nach wie vor unter der Adresse:

http://blog.beck.de/2012/11/14/fall-mollath-was-sind-die-fehler-der-bayerischen-justiz-mit-update-1911

nachlesbar ist. Sie werden erkennen, dass ich mich keineswegs für eine ministerielle Urteilsprüfung ausgesprochen habe.

Die Bemerkung zu Frau Ministerin Merk ist in meinem Blog-Beitrag mehrere Absätze entfernt von der Kritik am Urteil und lautet so:

„Die Justizministerin täte aber gut daran, die Sachbearbeitung durch die Nürnberger Staatsanwaltschaft selbst zu untersuchen bzw. einmal von unabhängiger Seite  untersuchen zu lassen - das ist ihre Verantwortung.“

Hintergrund war die Reaktion von Frau Merk, die gerade am 14.11. dafür kritisiert wurde, im Rechtsausschuss den Prüfbericht der HVB nicht erwähnt zu haben, obwohl sie über den Fall eingehend  Bericht erstattet hatte. Frau Merk hat sich dann zunächst so geäußert, ihr habe der Prüfbericht der HVB zu dem Zeitpunkt noch nicht vorgelegen. Daraus habe ich geschlossen, dass sie nicht vollständig informiert worden war. Daher meine Empfehlung der unabhängigen Untersuchung. Dies halte ich jedenfalls dann für sinnvoll, wenn  –  wie ja im Rechtsausschuss geschehen – überhaupt auf der politischen Ebene zu Einzelfällen Stellung genommen wird. In der Zitatzusammenführung in der SZ klingt es nun so, als habe ich der Ministerin eine Urteilsprüfung vorgeschlagen – schon das Wort „Prüfung“ ist von meiner Seite nicht gefallen –  und ich bezog mich auf die Sachbearbeitung der Staatsanwaltschaft in diesem konkreten Fall, der schon seit längerer Zeit im Landtag diskutiert wird. Ich habe, wie Sie leicht feststellen können, niemanden zum Rechtsbruch aufgefordert und natürlich auch nicht auch nur ansatzweise die richterliche Unabhängigkeit in Frage gestellt.

Meine Stellungnahme befasst sich v.a. mit dem rechtskräftigen Urteil des LG Nürnberg, das Grundlage der Unterbringung des Herrn Mollath ist. Dass der BGH die Entscheidung des LG Nürnberg bestätigt hat, steht schon seit 19.11. im Update meines Beitrags (a.a.O.).  Die Revisionsentscheidung des BGH ist nicht veröffentlicht. Ob und ggf. welche Teile des Urteils vom BGH auf Rechts- und Verfahrensfehler überprüft wurden, war mir bislang nicht erkennbar, da diese Prüfung, wie Sie wissen, von den Revisionsrügen und deren Begründung abhängig ist. Ich habe nun aufgrund Ihrer Mitteilung recherchiert, wie die Entscheidung des BGH lautet. Nach dem Ergebnis dieser Recherche wurden infolge der Revisionsrügen Rechtsfehler, aber, entgegen Ihrer Darstellung, keine Verfahrensfehler geprüft (1 StR 6/07 vom 13.02.2007). Die Entscheidung erging nach § 349 Abs.2 StPO, also ohne schriftliche Begründung.

Eine Verschwörungstheorie habe ich keineswegs vertreten. In meinem Kommentar am 15.11. (a.a.O.) habe ich mich zudem deutlich zu entsprechenden Äußerungen und Vermutungen Dritter geäußert. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass man Verschwörungstheorien nur mit einer offenen und sachlichen Debatte begegnen kann.

Selbstverständlich bleibt auch die regelmäßige Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen in meinem Beitrag nicht „unerwähnt“. Es ist ja Kernpunkt meiner Kritik, dass in diesem Überprüfungsverfahren insb. das Verhältnismäßigkeitsgebot (§ 62 StGB) nicht genügend Beachtung findet.

Sie dürfen meine Antwort gern auf der Homepage veröffentlichen. Ich werde dies mit Ihrem Offenen Brief und meiner Antwort im Beck-Blog ebenfalls tun.

Mit freundlichen Grüßen

gez.  Prof. Dr. Henning Ernst Müller

Ergänzung am 27.11.: Ministerpräsident Horst Seehofer wird heute so zitiert: die Justiz sei aus seiner Sicht "gut beraten, den Fall noch einmal neu zu bewerten". "Ich möchte in diesem Fall, dass man sich auf die Frage konzentriert, ob alles in Ordnung ist."(Quelle). Diese Forderung geht in eine ähnliche Richtung wie ich sie vertreten habe, obwohl Herr Seehofer direkt die "Justiz" anspricht und damit möglicherweise noch eher der richterlichen Kritik ausgesetzt sein könnte, wie sie im Offenen Brief an mich gerichtet wurde.

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189 Kommentare

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Herr Mollath wurde bezügl. häuslicher Gewalt freigesprochen. Das ist aber für den Sachverhalt unwichtig.

Häusliche Gewalt ist strafbar, aber kein Anlass für ein psychiatrisches Gutachten. Schon gar nicht, mit dem Stempel: für die Allgemeinheit gefährlich.

Wenn alle Delikte bezügl. häuslicher Gewalt so handgehabt werden, kann man das ganze Land mit psychiatrischen Anstalten zupflastern.

Das Abverlangen von psychiatrischen Gutachten sollte rechtlich gesehen einen triftigen Grund haben.

Letztendlich kann man mit einem solchen Gutachten den Ruf eines Menschen zerstören und ihn die Freiheit auf unbestimmte Zeit berauben.

Und es passiert immer wieder.

Viele Psychiater/Innen, egal ob ihnen ihre Fehlerqoute bewusst sind oder nicht, betrachten dies wahrscheinlich als die Verantwortung der Justiz.

Die Justiz schiebt die Verantwortung auf das Gutachten.  Ergebnis: Keiner ist schuld - und nur das Opfer muss darunter leiden.

 

 

 

 

 

 

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# 20

Herr Mustermann:

hier ein systematisch-kritischer Hinweis, Ihr Argument zuspitzend: weil auf „unbestimmte Zeit Gefängnis … rechtlich nicht möglich“ ist, gibt´s (handlungswissenschaftlich Funktionsäquivalent genannt) Forensik oder Psychiatrie, die dann in Form von „Wegsperren“ ermöglicht, was Gericht allein  n i c h t  kann. Insofern geht´s nicht um „Heilung“. Sondern um blanke Repression. (Paul Feyerabend hat das in anderem Zusammenhang m.E. zutreffend „Vertreibung der Seele aus der Psychologie“ genannt.)

Um über jeden Einzelfall hinauszugehen: ich empfehle Ihnen drei aufklärerische Lesetexte: einen kurzen von Wilfried Rasch, „Gefährliche Psychiatrie“ (in: forschung, Hg. DFG, Bonn, 4/2001: 25-26), einen längeren und „theoretischen“ von Wilma Ruth Albrecht, „Psychologie ohne Logos. Ein Mythos der Moderne“ (in: Aufklärung & Kritik, Hg. Gesellschaft für kritische Philosophie, Nürnberg, 2/2009: 245-257) und von dieser Autorin ihre im Kritiknetz veröffentlichte IRRE-Buchrezension:  http://www.kritiknetz.de/images/stories/texte/IRRE.pdf

Mit freundlichem Gruß Richard Albrecht

http://wissenschaftsakademie.net

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@Prof. Dr. Henning Ernst Müller:

Ich teile Ihre Einschätzung. Gemäß einem Pressebericht vom Dezember 2011 sind andere zu dem selben Ergebnis gekommen:

Die Entscheidung verblüfft mittlerweile viele. "Im Normalfall wären die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung sofort losmarschiert", sagt der Jurist Wilhelm Schlötterer. Der 70-Jährige ist pensionierter Ministerialrat aus der CSU-Staatsregierung und gehört selbst den Christsozialen an. Für Furore sorgte er mit seinem CSU-kritischen Buch "Macht und Missbrauch". Seine Meinung zu Mollaths Anzeige: "Detaillierter kann man es gar nicht vorbringen."

Aber ich habe noch eine prozessuale Frage:

Für wie sinnvoll halten Sie es, daß die Verteidigung hier versucht, über § 67d StGB Herrn Mollath aus der Anstalt zu holen. Ist nicht die Wiederaufnahme des Verfahrens der bessere Weg? Ist ohne Wiederaufnahme nicht im Rahmen des angestrengten Aussetzungsverfahrens (das jetzt in der Phase der Verfassungsbeschwerde ist) aufgrund der Rechtskraft zumindest zu fingieren, daß bei Mollath tatsächlich zur Tatzeit ein Fall des § 20 StGB vorlag?

Was die Wiederaufnahme betrifft, so scheint mir die Voraussetzung des § 359 Nr. 6 StPO vorzuliegen. Ob er nun seine Frau tatsächlich geschlagen hat oder nicht (die Verknüpfung mit der Schwarzgeldthematik schließt es ja nicht aus), jedenfalls erschüttert ein nunmehr beweisbares Zutreffen der Schwarzgeldanschuldigungen die Tatsachenfeststellungen, die der Unterbringungsentscheidung zugrunde liegen (die angebliche Psychose). Ob etwas dran ist (sowohl an der Körperverletzung als auch an der Psychose) wäre demnach in einer neuen Hauptverhandlung zu klären.

Man könnte daran denken, daß der Weg über § 67d StGB schneller und damit effektiver wäre. Aber auch im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens ist eine einstweilige Freilassung möglich (siehe Harry-Wörz-Fall: http://dejure.org/2001,21972).

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@OG

Glauben Sie, ein Wiederaufnahmeantrag hätte ein faires Verfahren zur Folge haben können?

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Die Süddeutsche schreibt:

 

Nürnberg - Der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller übt scharfe Kritik am rechtsstaatlichen Verfahren in der Causa Gustl Mollath. Der Justiz seien gravierende Fehler unterlaufen, sagte der Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Universität Regensburg im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Auch das Verhalten der Justizministerin Beate Merk (CSU) rügt der Strafrechtler scharf. Dass die Ministerin behaupte, die 'Vorwürfe das Schwarzgeld betreffend und die Gefährlichkeit des Herrn Mollath seien völlig unabhängig voneinander', sei 'bei objektiver Würdigung nicht nachvollziehbar' 

 

http://www.sueddeutsche.de/b5y38x/973353/Kritik-an-Merk-und-Justiz.html 

 

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@ Herr Sponsel: Das Erstellen von Gutachten nach Aktenlage ist in der Forensik gängige Praxis. Auch diagnostiziert die Psychiatrie da gerne einen Wahn, wo jemand zwar die Wahrheit sagt, aber sich für diese zu sehr engagiert. Gerechtigkeitswahn steht dann in den Gutachten. Die von Ihnen angeführten Qualitätskriterien für Gutachten scheinen Ihre eigenen zu sein, denn von den Revisionsinstanzen des BGH werden die angeblich nicht korrekten Gutachten doch immer anerkannt. Herr Professor Kröber ist der renommierteste Gutachter Deutschlands. Da der bei Mollath einen Wahn diagnostiziert hat, kommt Mollath nur dann raus, wenn er abschwört. Hier steht zum Lügen in der Forensik alles wesentliche drin http://www.amazon.de/gp/product/B0065IRP90?ie=UTF8&force-full-site=1&ref...

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Zu Gutachten nach Aktenlage:

Die "gängige Praxis" muss eben scharf, kompromisslos und anhaltend kritisiert werden. Ich sehe hier gute Chancen etwas zu verändern, wenn ein Schlechtachten nach dem anderen analysiert und fehlersigniert im Netz steht -  Frage an die Runde: wie kann das gemacht werden, damit es rechtens ist? -  einschließlich der unglaublichen Schlechturteile, die es vermutlich  massenweise gibt. Wir haben ja gerade erst angefangen. Die forensisch-psychiatrische Schlecht­achterindustrie hat den Bogen überspannt, die Würfel sind gefallen. Ich stelle mich mal auf ein paar Jahre ordentliche Auseinandersetzung ein.

Die Mindestanforderungen und andere Arbeiten zu Fehlern in der Psychiatrie finden Sie auf meiner Seite:

http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRJ/PFFPGMRJ.htm

Vielleicht hilft sie ja AnwältInnen, die sich dort frei bedienen können, mehr Waffengleichheit herzustellen, im Moment ist das Verhältnis ja völlig unerträglich zugunsten der Staatsanwaltschaft, forensischen Psychiatrie und der Richter.  Das darf nicht so bleiben.

Renommiert ist bei mir, wer sehr gut arbeitet und dies faktisch unter Beweis stellt, sonst niemand. Wer hier grob die Regeln der Wissenschaft, der Berufsethik, Recht und Humanität missachtet, mag er der Kaiser von China, der Papst oder sonstwer sein, wird angegriffen. Leider scheint es unter den Professoren einige besondere Fehlleister zu geben.

Rudolf Sponsel, Erlangen

Damit sich etwas Grundlegendes verändert, muss die Psychiatrie UND die Justiz sich die Frage stellen: Darf man wirklich zu jedem Anlass ein Gutachten bestellen?

Einfach das Anfordern eines Gutachtens, ist für die Betroffenen eine Beleidigung. Um es Klartext zu sagen, in voller Öffentlichkeit wird die Frage gestellt: Tickst du überhaupt richtig?

Ein Gutachten ist keine kleine Sache - und kann schwerwiegende Folgen haben.

Ein Brautkleid wird auch nicht zu jedem Anlass getragen. 

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Schöne Einblicke in den Irrsinn eines Maßregelvollzugs (und der Bereitschaft eines Gerichts, einer Lügnerin zu glauben) gibt es auch im Fall Arnold:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-79973982.html

Die Forderung nach einem Mindestmaß an Qualitätskontrolle und Standardisierung für Gutachten ist ja nicht neu:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-49214560.html

Vielleicht sollte man als erste Qualitätsstufe die Ausbildung zum Postboten vorschreiben ...

 

Ich bekomme auch den Eindruck, man möchte gar nicht wissen:  Was sind die Fehler der bayerischen Justiz?

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Ludtigerweise tritt in dem Spiegelbericht von 2006 der hier kritisierte Professor Kröber auf mit Kritik annAmateurgutachten

"In den schätzungsweise über 10 000 Verfahren pro Jahr, in denen Gutachten zu Schuldfähigkeit oder Rückfallwahrscheinlichkeit
eingeholt werden, erscheinen deshalb auf Einladung der Richter und Staatsanwälte neben vielen Profis, wie der Berliner Experte Hans-Ludwig Kröber kritisiert, auch "Amateure, die Prognosegutachten übernehmen, obwohl sie davon keine Ahnung haben"."
Das Gutachten über Mollath ist also " vollprofessionell". Ich bleibe dabei: aus eigener Erfahrung weiß ich, daß aus der Forensik nur ein Lügner entlassen werden kann. Das ist ja auch das Gefährliche: im Gegensatz zu Mollath sind viele Sexualstaftäter begabte Lügner, die den Therapeuten nach dem Mund reden und dann auf Ausgängen rückfällig werden.

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Ich  habe die Diskussion hier etwas verfolgt und bin über den heutigen Artikel in der Süddeutschen Zeitung auf diesen blog gestoßen, in dem es hieß, das Urteil sei von Professor Müller auseinander genommen worden.

Ob das Urteil richtig ist oder nicht, kann ich als Halbjurist  ohne strafrechtlichen Schwerpunkt nicht einschätzen.  Ich habe mich auf der Internetseite der Unterstützer und auf der Seite von Report Mainz  die Dokumente angesehen.  Man muss sagen, dass die Auswahl auf der Unterstützerseite  schon recht selektiv ist. Die ganze Gerichtsakte ist leider nicht eingestellt.

Das was veröffentlicht ist, zeigt doch einige Auffälligkeiten bei Herrn Mollath. Dass er immer wieder Strafanzeigen bei Richtern einreicht, obwohl die ihm schreiben, dass Gerichte nicht für Strafanzeigen zuständig sind. Dass dann die Anzeigen mit einem Verteiler-Briefkopf versehen sind, der Behörden in verschiedenen Städten Deutschlands nennt. Derzeit heißt es nur, dass die Behörden in Bayern geschlampt haben sollen, aber ist denn in den anderen Bundesländern etwas herausgekommen?  Dass er alle möglichen Leute, die nicht unmittelbar mit den Schwarzgeldvorwürfen in Zusammenhang stehen,  in seinen Anzeigen mit verdächtigt,  z.B. angebliche  Machenschaften der Bereitschaftspolizei, die Familie Diehl  und dabei vom Hölzchen aufs Stöckchen kommt. 

In der Strafanzeige vom Dezember  2003 ist zwar immer wieder die Rede von Schwarzgeld. Aber eigentlich finden sich außer der Behauptung, alle Gelder, die verschoben wurden, seien Schwarzgeld, keine Belege dafür. Ich denke, dass es grundsätzlich keinen Anfangsverdacht für Straftaten nur deshalb gibt, weil jemand ein Konto in der Schweiz eröffnet oder vielleicht Geld von einem Konto aus Deutschland an eine schweizerische Tochterbank überträgt. Zumindest wie  ich den Berichten zu den Steuer-CDs entnehmen konnte, war es  dort so, dass erst einmal die Finanzämter prüfen, ob die Kontoinhaber Kapitalerträge aus dem Ausland versteuert haben und erst dann, wenn das nicht der Fall war, auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Sprich eben nicht gegen jeden Kontoinhaber gleich mal die Kavallerie der Justiz losreitet. 

 

Fazit des Gerichts war, dass an den Schwarzgeld-Vorwürfen etwas dran sein könnte, aber die Paranoia  Mollaths darin besteht, das alles zu einer gigantischen Verschwörung aufzupusten, bei der alles und jeder, der in seinem Scheidungsverfahren und den Strafverfahren tätig oder untätig war, irgendwie zu der kriminellen Vereinigung gehört. Und in seinen Schreiben auf der webseite kommt das durchaus auch so rüber.

 

Ob die  Unterstützer Herrn Mollath einen großen Gefallen tun, wenn sie wie z.B. der Ex-Richter in dem  Urteilskommentar auf der Internetseite etwas Wirres von einem Gerichtsvollzieher schreiben, der im Auftrag des Verfassungsschutzes Mollath ausspähen sollte und der "gleich ein bisschen was über Bin Laden hineingepackt" haben soll, und  davon, dass er (der Ex-Richter) selber nichts davon gewußt haben will, was die Republikaner für ein rechtsextremer Haufen sind? Klingt ziemlich schräg.

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Es ist zunächst einmal schön, dass der Beck-Verlag mit diesem Blog nun endlich auch Deutschlands bisher zu Unrecht diskriminierten "Justizkritikern" ein Forum bietet. Von denen gibt es sowieso viel mehr als von diesen langweiligen Fachjuristen, so dass es gar nicht schadet, wenn letztere dann in Zukunft wegbleiben.

Ganz im Einvernehmen mit den "Justizkritikern" möchte ich dann auch gleich Herrn Müllers Vorschlag Beifall spenden, Gerichtsurteile in Zukunft regelmäßig - oder jedenfalls auf Verlangen des betreffenden Justizopfers - ministeriell untersuchen zu lassen und die Umstände, die zu den mutmaßlichen Fehlurteilen geführt haben, rückhaltlos aufklären zu lassen. Die hiergegen zuweilen ins Feld geführte sogenannte richterliche Unabhängigkeit wird ja sowieso weit überschätzt und ist bei Lichte besehen nur das Mäntelchen, hinter dem sinistre Justizapparatschiks ihre Schandtaten verbergen.

In diesem Sinne: weiter so!

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Ein Mensch als psychisch krank abzustempeln verlangt nur ein paar Machtworte. Wenn der Mensch sich von dieser Anklage befreien will, ist es fast unmöglich.

Die Anklagen/Diagnosen sind immer die Gleichen: paranoid, schizophren, Querulant, psychotisch ...

Ich glaube nicht, dass ein Internetforum für Diagnosen etwas bringt. Jeder weiß doch schon Bescheid.

Die Arbeit als Psychiater/In muss sehr schwierig sein. Wie ich in meinem Kommentar "Der Gutachtenwahnsinn" geschildert habe, darf der Mensch an alles glauben - und tut es auch.

Mit Elektronikkram sind die Überwachungsmöglichkeiten eines Menschen fast unglaublich.

Festzustellen was falsch oder richtig ist, vernünftig/unvernünftig oder krank/gesund kann auch nicht als Psychiater/In einfach sein.

Ein Fokus auf die Taten und nicht den Glauben scheint vernünftig zu sein.

Herr Mollath wurde bezügl. Gewalttaten freigesprochen, abgesehen davon waren sie als häusliche Gewalt einzuordnen. Also blieb nur seinen Glauben übrig.

Unsere Grundrechte garantiert uns Meinungs- und Glaubensfreiheit. Herr Mollath war wahrscheinlich ziemlich brüskiert als psychisch krank abgestempelt zu werden und reagierte mit diversen Anzeigen. Dass die Anzeigen von manchen als eine Bestätigung seiner Labilität aufgefasst werden, zeigt in welchem verrückten Kreislauf er gelandet ist.

Um ihn als krank abzustempeln brauchte man: Ehefrau, Psychiater und Justiz.

Einige würden dies als Zusammenarbeit bezeichnen. Aus Sicht Herr Mollaths vielleicht eher als Verschwörung.

In Duden definiert man Verschwörung: "Verschwörung, die, -; -en: gemeinsame Planung eines Unternehmens gegen jmdn. od. etw. (bes. gegen staatliche Ordnung); Konspiration."

Lese heute in der Süddeutsche, dass von einem Zeuge namens Braun die Rede ist. Gebe der Justiz völlig recht, wenn man der Meinung ist, dass seine Aussage für die Sache irrelevant ist.

Im Mittelalter konnte eine Frau, die als Hexe angeklagt war, freigesprochen werden, wenn sie 15 Zeugen aufstellen konnte.

Wir sind doch ein bisschen weitergekommen - oder?

 

  

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Häusliche Gewalt: Es ist weder fair noch sachkundig ermittelt und befunden worden.

In Blatt 7 "Meine Verteidigung" schreibt GFM:

"Wir haben uns heftig gestritten, sie will nicht aufhören. Wie schon mal passiert. Sie ging auf mich los. Tritte und Schläge. Leider wehrte ich mich."

Diese Version hat offenbar nie jemanden interessiert. Nun ja, man hat seine Theorie und daraus ergibt sich eine selektive Einstellung - man nennt es auch Vorurteil - wonach alles Material gefiltert wird. Entlastendes fällt durch den Abwehrfilter* Belastendes häuft sich. Das Nürnberger Landgerichtsurteil strotzt vor dieser Einseitigkeit. Und so sehen alle Urteile aus, und so sehen die NICHTSachten ohne persönliche Untersuchung und Exploration aus. Ich schätze mal, dass eine genaue forensisch-PSYCHOLOGISCHE Untersuchung gute Chancen hat, 200-300 Fehler zu finden. Nicht alle sind freilich von gleicher Relevanz. Aber ich vermute, dass 20-30 Kardinalfehler deutlich machen werden, dass auf der ganzen Linie ein einzigartiger Pfusch und Murks vorliegt, der es niemals rechtfertigen kann, einen Menschen nun bald 7 Jahre in der forensischen Psychiatrie wegzuverwahren. Behandelt wurde und wird er ja nicht, auch wenn es die Bayreuther ständig und alljährlich falsch deklarieren.

Das System ist von einfacher, geradezu schwachsinniger Perfidie / Gemeinheit: Wer seinen aufgezwungenen und angedichteten Wahn nicht zugibt, hat keine Krankheitseinsicht und muss daher weiter in folterähnlicher Beugehaft verwahrt werden – so lange bis er widerruft oder stirbt. Ein falsch Diagnostizierter kann daher niemals entkommen. Ein solches System muss abgeschafft werden, es höhlt Demokratie und Rechtsstaat von innen her aus, es ist in der Tiefe verfault und morbide, es ist inhuman und antiwissenschaftlich.

Obwohl das BVerG** und andere Obergerichtete mehrfach seit langem deutlich gemacht haben: je länger eine Verwahrung dauert, desto sorgfältiger und anspruchsvoller muss geprüft werden, weil das der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet, wird von Jahr zu Jahr nachlässiger, oberflächlicher, parteiischer und ununterbrochen falsch befunden.

Rudolf Sponsel, Erlangen 

*http://www.sgipt.org/forpsy/gewtyp0.htm

** BVerfG, Beschluß vom 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82

Dauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

GG Art. GG Artikel 2 GG Artikel 2 Absatz II; StGB §§ STGB § 63, STGB § 67d STGB § 67D Absatz II

Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das hieraus sich ergebende Spannungsverhältnis zwischen dem Freiheitsanspruch des betroffenen einzelnen und dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden erheblichen Rechtsgutverletzungen verlangt nach gerechtem und vertretbarem Ausgleich. Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, um so strenger werden die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges sein.

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In Italien ist die geschlossene Psychiatrie abgeschafft. Hier wurden in den 80ern alle geschlossenen Stationen aufgelöst. Es gibt nur in den Krankenhäusern Akut-Stationen.

Der Freispruch beruht ja auf der festgestellten Schuldunfähigkeit, er soll ja rechtswidrige Taten begangen haben.

Die Fragen in diesem Fall sind, ob er überhaupt die vorgeworfenen Taten begangen hat und falls ja, besteht wirklich Schuldunfähigkeit.

Und hier bestehen doch sowohl Zweifel an der Begehung der Taten als auch an der Schuldunfähigkeit.

 

Wieso werden aus Schlägen mit der flachen Hand im Urteil Schläge mit Fäusten?

Dieses ist nur ein Beispiel.

 

Und zum Gutachten erübrigt sich ja nach dem Brief der Menschenrechtsbeauftragten wohl jeder Kommentar.

Nach sieben Jahren noch keine Diagnose? Und trotzdem gefährlich und unterbringungsbedürftig?

Kann das wirklich sein?

 

 

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Sehr geehrte Kommentatoren,

ich bedanke mich auch für Ihre z.T. skeptischen und kritischen  Kommentare (z.B. "meine 5cent" und wohl ironisch gemeint "Wilfried"). Bewusst habe ich in meinem Ausgangsbeitrag geschrieben, dass nicht klar ist, ob Herr Mollath tatsächlich psychisch krank ist und aufgrunddessen gefährlich (gewesen) ist oder nicht. § 20 StGB und § 63 StGB setzen allerdings mehr voraus als bisher durch die Gutachten dargelegt wurde. Es genügt nicht, dass jemand psychisch krank o. gestört ist, er muss auch die angeklagte(n) Tat(en) unter dem Einfluss dieser Störung begangen haben.  Zudem muss diese Störung nicht nur zum Tatzeitpunkt, sondern zum Urteilszeitpunkt und auch während der Unterbringung  noch derart bestehen, dass eine Gefahr für die Allgemeinheit gegeben ist. Daran gibt es für mich schon zum Urteilszeitpunkt Zweifel, weil Herr Mollath bis dahin über einige Jahre hinweg offenbar nicht mit gefährlichen Akten aufgefallen ist. Dieser Umstand wird im Urteil nicht gewürdigt, und soweit ich die Gutachten kenne, auch in diesen nicht. Auch während der Unterbringung ist Herr Mollath nach Berichten zwar (möglicherweise krankheitsbedingt) mit verbalen Attacken und schriftlichen Anschuldigungen, aber nicht mit körperlichen Angriffen aufgefallen. Solche "Auffälligkeiten", wie sie ja "meine5cent" in seinem Kommentar anführt, begründen aber noch keine Gefährdung der Allgemeinheit. Schließlich ist bei allen Maßregeln der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach § 62 StGB zu beachten.  Ein in einem Ehekonflikt schlimme, aber nicht seltene körperliche Eskalation wrd üblicherweise mit weit geringerer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Ich habe deshalb Zweifel an der Verhältnismäßigkeit einer derart langfristigen Unterbringung geäußert, deren Ende ja völlig unbestimmt ist.

Hinsichtlich des Einflusses der Politik: Nun ist dieser Fall ja schon vor einiger Zeit im Landtag behandelt worden und Frau Ministerin Merk hat sich dazu verschiedentlich (im Landtag und im Interview) geäußert. Meine Kritik bezieht sich nur auf diese Vorgänge und diesen einen Fall betreffend. Keineswegs befürworte ich eine allgemeine Zuständigkeit des Justizministeriums zur "Überwachung" der Justiz. Ich hielte es auch für politisch verfehlt, einerseits die Nichteinmischung zu verlangen - was grundsätzlich richtig ist, andererseits eine Einmischung in bestimmten Fällen zu fordern. Insofern mag ich mich im Ausgangsbeitrag missverständlich ausgedrückt haben.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Zu Herrn Prof. Dr. H.E. Müller:

Besten Dank für Ihre Bereitschaft, den Fall kritisch unter die Lupe zu nehmen und entsprechend zu würdigen. Ich hoffe, Sie bleiben dabei. Die gerichtsbeauftragten "Gut"achten sind unter aller Kanone - bis auf den Straubinger Gutachter, der auch persönlich untersucht und exploriert hat, wie es die Mindestanforderungen (Nr. 1.12) auch vorschreiben im Gegensatz zum Nürnberger, Bayreuther und Berliner Gutachter.  Sehr interessant ist übrigens auch, dass Mollaths großes und langes Engagement in der Friedensbewegung in den Gutachten, Beschlüssen und Urteilen gar nicht berücksichtigt wurde, obwohl dies in seiner Verteidigungsschrift unter der autobiografischen Überschrift "Was mich prägte" mehrere eindrucksvolle Seiten einnimmt. Es passte nicht ins Bild eines angeblich aggressiven Verrückten. Ein hochsensibler, mitfühlend und anteilnehmender Friedensfreund, ethisch hochstehend, Zivilcourage und Mut im Eintreten für Gerechtigkeit und Solidarität mit den Unterdrückten:

"Ich musste diese Bande stoppen. Seit Jahren habe ich Alpträume, wache schweißgebadet auf. Ich kann Jean Ziegler nicht vergessen: 'alle 7 secunden verhungert ein Kind'“ (Bl. 8)

All diese wichtigen autobiografischen Daten mussten ausgeblendet werden. Recht? Fairneß? gutachterliche Kompetenz?

Rudolf Spnsel, Erlangen

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Sehr geehrter Prof. Dr. Müller,

ja es ist nicht selbstverständlich, dass sich Juristen mit derartigen Themen beschäftigen.

In Ihrer Ausgangsfrage ging es darum, was der Fehler der (bayrischen) Justiz ist.

Nun die bundesdeutsche Justiz krank daran, dass alles solange es rechtsstaatlich ist, also den Regeln gemäß erfolgt, als richtig anzusehen ist. Jedes Fehlurteil ist eins zuviel und u.U. stellt sich eben erst im Nachinein die Wahrheit heraus.

Im konkreten Fall ist aber ganz offensichtlich an vielen Stellen "gedreht" worden bis das Urteil "passte".

Bedingungslos zu Fehlurteilen zu stehen solange sie rechstaatlich sind, fördert aber nicht die Rechtssicherheit sondern den Abfall vom Glauben an den Rechtsstaat. Wenn man schon den Gerichtsprozeß nicht angreifen will, dann sollte man sich doch endlich Herrn Mollath annehmen und unbürokratisch helfen. Aber wahrscheinlich ist es einfacher einen neuen Prozeß zu erwirken als das.

S. Bernstein

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Hier die neueste Pressemitteilung von gestern aus dem Justizministerium:

19. November 2012 - Pressemitteilung Nr. 298/12

 

Informationspapier

 

Zur Information der Öffentlichkeit und der Medien über wesentliche Gesichtspunkte des Falls Gustl Mollath gibt das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz anliegendes Informationspapier sowie den Bericht von Frau Staatsministerin Dr. Beate Merk zu dem Fall im Rechtsausschuss am 8. März 2012 bekannt. Das Informationspapier kann im Internet unter http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/ministerium/namensartikel/informationspapier_mollath.pdf, der Bericht unter http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/ministerium/namensartikel/bericht_rechtsausschuss_mollath.pdf abgerufen werden.

 

Demnach kannte sie den Bericht der Hypovereinsbank und musste gewusst haben, dass diese Herrn Mollath "Insiderwissen" bescheinigt hat. Die Bank hat befürchtet, dass er sein Wissen verkauft.

Die Bank hat gravierende Verstöße gegen Abgabenordnung, Geldwäschegesetz und Wertpapierhandelsgesetz festgestellt. Wieso wurden dann keine Ermittlungen aufgenommen?

 

Herr Mollath war elf Monate in Freiheit, bevor er einstweilig untergebracht wurde. Wie kann ein Gericht, nachdem ein Gutachten sechs Monate vorliegt, eine einstweilige Unterbringung beschließen?

Wo ist da eine Eilbedürftigkeit, die einen einstweiligen Beschluss rechtfertigt?

Und Dr. Leipziger hat am 04.05.2005 nach Rücksprache mit einem Richter bei der Staatsanwaltschaft für die Begutachtung um neue Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten gebeten. Was ist das für ein Stil? Da deutet doch darauf hin, dass dem Gutachter klar war, dass die häusliche Gewalt wohl unzureichend für die Unterbringung ist, sonst wäre vermerkt worden, dass er gefragt hätte, ob es neue Verfahren gibt.

 

 

 

 

 

 

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Mit der Gefahr auch als Querulant abgestempelt zu werden, schreibe ich einen letzten Kommentar.

Habe mal von einem Mann gehört, viele von euch vielleicht auch, der unter den Gutachtenwahnsinn leidet. Kann sein, dass er nicht besonders beliebt ist, zumindest nicht wenn man manche Internetbeiträge glauben will. Das Mögen oder nicht Mögen müsste für die Justiz aber keine Rolle spielen.

Tat des Mannes:

Mündliche Beleidigung (wohlgemerkt an den Falschen)

Erstellung eines Gutachtens mit der üblichen Diagnose.

Reaktion des Opfers:

.

Bestellte sich etliche andere Gutachten.

Anzeigen und Asylbewerbungen.

Man kann ja die Reakton des Opfers als verrückt abstempeln. Aber war es nicht von Anfang an verrückt?

Viele werden beleidigt. In manchen Berufen ist es fast Alltag, z.B. als Polizist.

Je nachdem wer man ist und wo es passiert ist, kann man mit Geldbußen fahnden, der Chef kann den Angestellten kündigen oder man wünscht sich eine Scheidung.

Das Anfordern eines Gutachtens ist keine kleine Sache. Dass man zu jedem Anlass ein Gutachten anfordern kann, ist sehr bedenklich. Und wenn das gut gehen soll, setzt man vorraus, dass alle Menschen ehrlich sind. Es gibt keine Korruption und keinen Machtmissbrauch.

Ich persönlich brauche kein Gutachten, um festzustellen, dass ein solcher Glauben sehr naiv ist.  

 

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Vielen Dank, Herr Prof. Müller, für die Klarstellung zu einem verwirrenden Beitrag. Auch ich stieß über die SZ zu diesem Blog. Über die Richtigkeit der gerichtlichen Entscheidungen meine ich kein Urteil fällen zu können, nachdem nur Informationen einer Seite vorliegen und auch diese keinesfalls eindeutig sind. Insofern erstaunt mich auch zumindest die Härte Ihrer Kritik. Vor allem aber stößt mir der Vowurf an die - durch Verlinkung namentlich bezeichnete - Staatsanwältin auf. § 258a StGB ist ein Vorsatzdelikt. Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass das Schreiben mit dem imposanten Verteiler vom 09.12.2003 Straftaten bezeichnet und Ermittlungsmaßnahmen ermöglicht - Sie glauben allen Ernstes, solche Taten wollte die Staatsanwältin im Bewusstsein der Richtigkeit der Vorwürfe vertuschen?

Das OLG Nürnberg verstand Ihren Beitrag wohl wie Wilfried und zunächst auch ich: er ist einigermaßen missverständlich, wenn er sich erst mit der Beweiswürdigung des Ausgangsurteils auseinandersetzt und dann eine Überprüfung durch das Ministerium fordert.

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@ Dr. Sponsel

 

Weil "die Wahrheit" nie abstrakt, sondern - so Hegel - immer nur konkret sein kann, wiederhol ich meine diskrete Frage:

Was hat dieser Herr Professor aus Berlin den nun für seine forensische Schlechtachterei aus „der Staatskasse“, ausgedrückt in €uro und Cent, bekommen? Oder ist das´n das´n Staatsgeheimnis und soll eins bleiben?

 

Mit freundlichem Gruß Richard Albrecht

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Zu Kosten: Die Fehhleistung der Justiz kostet bis dato die SteuerzahlerInnen ca. 688 422 Euro.

Ich weiß es nicht. Die Rechnung liegt ja nicht im Gutachten, sondern ergeht gewöhnlich mit gesonderter Post.  Ich kann nur vermuten, dass mehrere Tausend Euro drauf gegangen sind. Aber für was soll das denn wichtig sein? Vielleicht schreiben Sie die Homepage an.

Die Gutachterkosten sind gar nichts gegen die Verwahrungskosten: Gustl kostet die Steuerzahlerinnen nach der Homepage (Chronologie ganz unten) bis dato ca. 688 422 Euro.

Und die Verwahrungskosten sind wiederum gar nichts gegen die Kosten durch den Krieg gegen seine Seele, persönliche Integrität und fast 10 Jahre stark beeinträchtigte Lebensqualität. Die wirklichen Kosten sind aber in Euro schwer zu beziffern, ich schätze sie aber wenigstens auf ein zwei oder mehr Millionen. 

Wenn Gustl nicht so eine starke und ungewöhnliche Persönlichkeit hätte, wäre die Rechnung der Schwarzgeldbande und ihrer mehr oder minder willfährigen Helfer aufgegangen. Inzwischen scheint sich aber das Blatt zu wenden. Ich bin gespannt, wann man die im Hypo Vereinsbankbericht genannte prominente weibliche Persönlichkeit aus Nürnberg enttarnt. Wahrscheinlich sind noch mehr Prominente betroffen, sonst wäre diese geradezu prästabilierte Harmonie der Fehlerpotenzen kaum zu verstehen. Das herauszufinden gelingt wahrscheinlich nur großen Medien, die über genügend Geld verfügen, um solche Daten zu erstehen oder Spezialisten, wie man sie vielleicht beim Chaos Computer Club oder Wikileaks findet. 

Rudolf Sponsel, Erlangen

 

 

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# 14

 

InfoDank, Herr Dr. Spondel, auch daß Sie die Gelegenheit benützen und gesellschaftliche Kosten ökonomisieren bzw. vergeldlichen.

 

Individuelles Leid läßt sich so freilich nie verrechnen; und ob Sie´s glauben oder lassen - ich weiß durchaus was

und warum ich das schreibe.

 

Mit freundlichem Gruß Richard Albrecht

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Sehr geehrter Herr Professor,

zuerst einmal bedanke ich mich für Ihr "öffentliches" Engagement in diesem Themenbereich.

Gestatten Sie mir bitte noch weitere Anmerkungen, resp. Feedback in Frageform, da ich kein Jurist bin, sondern nur freidenkender Laie.

Obgleich auch ich die Empfindungen von 50cent für nachvollziehbar halte, so meine ich doch, verfehlen derartige Zweifel doch den Kern einer Debatte, die über den Einzelfall hinausgeht.

Das Strafrecht beschäftigt sich konkret mit der Pönalisierung von Kausalhandlungen, während die Psychatrie/Psychologie sich mit Verhaltensmustern beschäftigt. 

Historisch wurde m.W. diese Trennung doch als grosser Sieg gefeiert, indem das Strafrecht Verbrechen nicht als Ausdruck einer krankhafter Persönlichkeit verstand, sondern sich alleine auf das tatbestandsmässige und schuldhafte Verhalten abgestellt hat. Mithin so dem Recht eine übergoerdnete Rolle in einer Demokratie zuweisen konnte, indem es aus sich selbst heraus Gültigkeit schöpfen konnte.

Einhergehend mit dieser Position ergab sich ja auch die, für die Normdurchsetzung so wichtige Erkennbarkeit des Unrechtsgehaltes. Eine nötige Vorraussetzung für die Gleichbehandlung im Staate.

 

Befürchten Sie nicht einen Rückfall in barbarische Zeiten, wenn das Recht seine Sanktionskompetenzen anfängt abzugeben?

Eine Unterbringungin die geschlossene Abteilung ist faktisch eine Freiheitsberaubung, die über das hinausgeht, was dem "gewöhnlichen" Straftätern an Einschränkungen wiederfährt. (Besuchrecht, Briefempfang und RECHTSBEISTAND während des Vollzugs). 

Halten Sie Gutachten auf Aktengrundlage überhaupt für zulässig? Stossen wir dort nicht der Willkür Tür und Tor auf?

Nehmen wir doch zum Beispiel mal einen Steurhinterzieher mit Schwarzgeldkonten in der Schweiz. Die planvolle und konspirative Vorbereitung zu einer solchen Straftat sind sehr aufwändig. Zudem wird mit jeder Steuererklärung wiederholt, um nicht zu sagen notorisch, Recht gebrochen und weitere Verdeckungstaten begangen. Wäre eine Rückfallgefahr aufrgrund der kriminellen Energie in den Akten nicht viel eher anzunehmen?

 

Oder nehmen wir ein Mitglied der Cosa Nostra. Per Eid nur den Regeln der Familie unterworfen, der Staat und seine Regeln zählen in deren Weltbild nichts und nach der Entlassung geht es auch fröhlich weiter mit den Familiengeschäften. Wieso lässt man so einen wieder freirumlaufen? Wenn ich dagegen andauenrd proklamiere "Ich bin der Kaiser von China und die restlichen Staaten sind meine Kolonien. Als gottgleicher Vater der Welt gelten die Rechtseinbildungen meiner Untertan mir gegenüber nichts." wird ernsthaft überlegt, ob man mich noch auf die Strasse lässt.

 

Für das Vorliegen einer Störung ist also gerade nicht das innere Erleben massgeblich, sondern das Empfinden der Aussenwelt. Das Verhalten stört. Man darf in unserer Gesellschaft auch einmal weinen, aber nicht andauernd. Man darf auch mal Türe knallen und lauthals "Scheisse!" schreien, aber bitte nicht bei jeder Tür. Man darf verdeckte Geschäfte in den Chefetagen dieser Welt vermuten, aber bitte nicht zu laut.

 

Konkret sind die darauffolgenden Sanktionen tiefe Einschnitte für den Betroffenen und lassen anders als beim Strafrecht üblich, die Trennschärfe in der Begründung vermissen. Werden aber von der Justiz als Hilfssherriffs gerne genutzt.

Weitergehend sind solche Diagnosen auch nie vollständig zu entkräften, die Folgegutachten stützen sich meist auf das Erstgutachten. ("Ach, das ist ja aus der Krankengeschichte bekannt.")

Es bleibt im Gegensatz zu einem Freispruch aus Mangel an Beweisen, bei einem psychatrischen Werturteil ordentlich was hängen...

So wird aus einem eigentümlichen Kommunikationsverhalten, wie in diesem Fall, immer für den Unkundigen ein Zweifel bleiben, ob nicht doch vielleicht besser...auf alle Fälle "ziemlich schräg" (50cent)

 

Liebe Leute, es ist nicht verboten einen Knall zu haben!!!

 

Besonders die Kommunikationsstrategie der Justizministerin ist m.M besonders perfide gestrickt. Sie rückt in Diktion und Argumentation Herrn Mollath in die, der breiten Öffentlichkeit mittlerweile bekannte und akzeptierte, Ebene der Sicherheitsverwahrung für Schwerkriminelle.

 

Wäre es Ihrer Meinung nach nicht auch in diesem Themengebiet angebracht, für eine Rückgewinnung des Rechts einzutreten?

Kann die Gesellschaft eigentlich zulassen, Freiheitsentzug mit Prognosen ausserhalb des richterlichen Ermessens zu begründen? Widerspricht das nicht fundamentalen Grundsätzen?

Über die Zukunft können wir nur mutmassen oder frei nach Karl Valentin: Das Problem der Prognose ist, dass sie in die Zukunft gerichtet ist.

Wenn Mutmassungen nun das finale Entscheidungsfindungselement wird, sind wir dann nicht schon wieder in die Eingangserwähnte Barbarei zurückgefallen?

 

Ironischerweise wird in der Dialektik der Gesetzgebung, eben gerade der täterorientierte Humanismus als Begründung angegeben. Aus obigen eine absurde Haltung. 

Würde es sich nicht lohnen, für mehr Gültigkeit des  Recht zu kämpfen? Es hindert uns ja niemand daran lebenslange Strafen auszusprechen. Warum sich überhaupt auf den schwierigen Pfad der Sicherungsverwahrung begeben? Eine ziemliche Belastung für Gutachter und Entlassungsrichter...

 

 

 

zu H. Albrecht (15) udn H. Sponsel:

 

Herr Sponsel har Recht, wenn er die Kosten der Unterbringung von Gustl Mollath in der Geschlossenen Psychiatrie thematisiert. Denn der Blickpunkt ist dabei nicht "Was kostet das den armen Steuerzahler?", sondern vielmehr "Wieviel Profit schaufelt - udn zwar im Extremfall bis an sein Lebensende - Gustl Mollath denen in die Kasse ihres Irrenhaus, welche aus Kenntnis seiner Person wissen, daß er kein geisteskranker Gewalttäter ist, ihn aber trotzdem nicht als gesund entlassen, weil er ein wahrer Aktivposten in der Bilanz ist?"

 

Oder eher die Frage:

Ist die Tatsache, daß Gustl Mollath widerrechtlich gefangen gehalten wird, ein gutes Geschäft, und für wen?

 

Aks Hintergrund verweise ich mal auf den Spiegel-Artikel "Von vorn bis hinten erfunden" über Horst Arnold aus August 2011.

 

Der wurde völlig unschuldig als Vergewaltiger verurteilt, saß diese Strafe bis auf den letzten Tag ab, und wurde in hessischen Irrenhäusern als unheilbar geisteskrank und therapie-unfähig beschrieben, weil er - zu Recht - darauf bestand, daß er niemanden vergewaltigt habe, daß er keinerlei reue entwickeln werde, daß er sich nicht bei seinem angeblichen Opfer entschuldigen werden, weil er selbst das Opfer ist, daß er keinerlei Therapie mitmachen werde, daß er keine Psychopharmaka schlucken werde.

 

Also wurde er in allen Gutachten als Geisteskranker dargestellt. Horst Arnold beschrieb, wie sich die Irrenhäuser mit allerlei Mumpitz prächtig finanzierten.

 

Für sie war Horst Arnold also ein Gewinn: Kaum Aufwand, aber hohen Zufluß an Geldern für die Unterbringung.

Für die Lehrerin die ihn falsch beschuldigte, war der Knast von Horst Arnold auch ein Gewinn: Sie wurde als "Ausgleich" für die Vergewaltigung verbeamtet, udn kriegt heute noch prächtiges A13-Gehalt, weil der Staatsanwalt ihre Anklage natürlich verschleppt.

 

Der Staatsanwalt? Ja, den dürfen wir nicht vergessen. Die Verurteilung des Unschuldigen brachte ihm Punkte für die Karriere-Leiter.

 

 

 

Und bei Gustl Mollath? Wer profitiert da von der Existenzvernichtung eines Unschuldigen in der Geschlossenen?

 

Mir fallen das spontan ein:

Die Steuerhinterzieher, die unbelangt bleiben

Mollaths Frau, die ansonsten wegen Verleumdung und Freiheitsberaubung angeklagt würde, und sicherlich ein heftiges Schmerzensgeld zahlen müßte

Der Staatsanwalt wie gehabt im Fall Arnold (Karrierepunkte).

Die Bank, welche den Revisionsbericht seit 2003 geheimhielt und dabei zusah, wie ein Unschuldiger in die Psychiatrie ging - und so a) ihre Gelder rettete udn b) weil Gustl Mollath sicherlich nicht mehr entlassen würde, niemals in irgendeiner Form sich mit ihm über Schmerzensgeld auseinandersetzen  müßte

Der Verteidiger hat auch sein Schäfchen ins Trockene gebracht.

die Gutachter: für die ist Gustl Mollath ein wahrer Aktivposten, weil man ohne große Mühe udn Arbeit regelmäßig ein gefälschtes Gutachten zusammenhauen, und bei der Justiz in Rechnung stellen können

Für die Leitung des Irrenhauses: Bombenprofit mit einem angenehmen Insasses, der nicht gewalttätig ist und praktisch keine Kosten verursacht.

Beate Merk: hat als Ministerin auch bisher gut verdient, und vielleicht erklärt sich ihr Verhalten, ihre Renitenz und insb. ihre mit normalem Verstand kaum zu erklärende begriffsstutzigkeit so, daß sie den Absturz in die niederen Einkommenklassen unbedingt vermeiden will, der ihr blüht, sobald sie als Ministerin entlassen wird..

 

Also: Alle verdienen an der Existenzvernichtung zu Lasten eines Einzelnen.

 

Und das sollte man ruhig thematisieren:

Nicht nur Gustl Mollath, sondern viele andere (Entmündigte, Betreute, Zwangseingewiesene etc.) sind für andere ein richtig fettes Geschäft.

 

Und das erklärt auch, warum man ihnen Rechte so oft als möglich verweigert.

 

gruß uwe

 

 

 

Ich nenne es für mich ein System der "Menschenfresser".

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Häufigkeiten nicht verwertbarer forensisch-psychiatrischer „Gut“achten

Auf  meiner Seite* zu den bislang erfassten 19 Explorationsfehlern (bei den JuristInnen heißt es Vernehmung, was die allerdings leider nicht eigens lernen) zur Bedeutung und Notwendigkeit persönlicher Exploration (Literatur 1881-201l) habe ich die Untersuchung von Dinger & Koch aufgeführt:

Dinger, Andrea; Koch, Uwe et al. (1992). Querulanz in Gericht und Verwaltung. München: Beck teilen (S. 113)  zu den Häufigkeiten einleitend mit: "Eine Exploration - nach gutachtentechnischen Empfehlungen ein unabdingbarer Bestandteil jeder Begutachtung - wurde nur in 5 Fällen [RS: von 18, das sind nur 28%] durchgeführt. Zwei Gutachten scheinen ausschließlich auf der Basis von Aktenmaterialien und früheren Gutachten erstellt worden zu sein."

Nachdem die Justizministerien Evaluations-Statistik wohl eher für hinderlich als hilfreich oder gar nötig erachten, kann man nur solche Zahlen für Schätzungen hernehmen, vielleicht auch Schätzungen von Venzlaff 1983***. Hochgeschätzt wären demnach 72% schlechtachterindustrielle Fantasieprodukte anzunehmen und 28% zumindest einmal nach Kriterium 1.13** der Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten formal korrekte. Hier wäre natürlich zwingend eine Untersuchungskommission gefordert, wenn sie denn richtig besetzt würde und nicht nur zum Verschleppen und Zeit gewinnen diente – eine äußerst beliebte politische Methode.

*

http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRJ/ExpF.htm

**1.13.  Vollständigkeit der Exploration, insbesondere zu den delikt- und diagnosenspezifischen Bereichen (z.B. ausführliche Sexualanamnese bei sexueller Devianz und Sexualdelikten, detaillierte Darlegung der Tatbegehung)

***"Das Gesamt der Gerichten überreichten psychiatrischen Gutachten weist nicht nur ein erhebliches Qualitätsgefälle auf sondern ist zu einem nicht geringen Prozentsatz wegen grundsätzlich vermeidbarer sachlicher Fehler oder Irrtümer im Bereich von Diagnostik und Befundauswertung unbrauchbar." Venzlaff: Fehler und Irrtümer in psychiatrischen Gutachten NStZ 1983, 199

Rudolf Sponsel, Erlangen

Ist das eigentlich üblich, dass Patienten, die einmal in der Psychatrie waren, die Krankenakten des Krankenhauses ebenso wie deren rechtliche Vertreter nicht einsehen dürfen, auch wenn der Verdacht aufkommt , dass eine falsche Diagnose diagnostiziert wurde, die Konseqenzen für das weitere Leben hat ?

 

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Dankenswerterweise wurde von Herrn Prof. Müller bereits mehrfach auf den Paragraphen 62 StGB hingewiesen. In der juristischen Praxis in Bayern wurde dieseroffenbarzusammen mit Paragraph 160 (2) StPO 'abgeschafft'! Allein dies bietet Anlass, dass hier endlich der Landtag tätig wird und ein Untersuchungsausschuss klärt, wieviele Männer (die es zu 95 Prozent betrifft) wegen Bagatelldelikten insb. aufgrund 'Aussage- gegen-Aussage'- Konstrukten im Paarkonflikt über Jahre weggesperrt sind, weil sie angeblich für eine "Allgemeinheit" gefährlich sind! Aus eigener Erfahrung sind mir hier einige Fälle bekannt!

Da in der Diskussion ironisierend die Lager 'Fachjuristen' gegen 'Justizkritiker' aufzumachen versucht wurde, dazu die Feststellung, dass es gerade auch Fachjuristen, Rechtsanwälte und zahlreiche integre Richter in Bayern sind, die dieses "System CSU" innerhalb der Justiz seit Jahren anprangern und den Zerfall des Rechtsstaats beklagen! Verursacht und getragen durch die Staatsanwaltschaften unter CSU-Weisung!

Auch Ärzte, das Pflegepersonal und Psychologen beklagen die Willkür und den offensichtlichen Rechtsbruch in zahlreichen Fällen! Sie werden nur nicht gefragt! In meinem Fall (LG Würzburg) ging dies sogar so weit, dass der m.E. für die Staatsanwaltschaft fungierende Chefarzt Flesch der Forensik Lohr - inzwischen abberufen, nachdem er nach MEHREREN Skandalen nicht mehr zum Dienst erschien - versuchte, einen sehr kompetenten und objektiven Oberarzt beim Gericht zu diskreditieren! Warum? Weil dieser Oberarzt bereits nach 30 Minuten feststellte, dass ich eine Fehleinweisung bin!

Hier ist längst ein Untersuchungsausschuss angezeigt - zum System CSU innerhalb der Justiz!

Es genügt nicht mehr, Kritiker als vermeintliche 'Querulanten' hinstellen zu wollen bis hin zur ungenierten Psychiatrisierung! Innerhalb der Justiz gibt es längst eine weitreichende Lagerbildung auf dem Rücken des Rechtsstaats!

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http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-anzeigen-gegen-ministerin...

 

Mal sehen, was mit diesen Anzeigen passiert. Wird hier von der Weisungsbefugnis Gebrauch gemacht werden?

 

Fest steht, dass Ministerin Merk dem Landtag Informationen vorenthalten hat. Obwohl sie den Bericht kannte, hat sie nur arbeitsvertragliche Verstösse an den Rechtsausschuss des Landtags aus dem Bericht weitergegeben, wie sich aus dem Protokoll ergibt.

 

"Zur Information der Öffentlichkeit und der Medien über wesentliche Gesichtspunkte des Falls Gustl Mollath gibt das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz anliegendes Informationspapier sowie den Bericht von Frau Staatsministerin Dr. Beate Merk zu dem Fall im Rechtsausschuss am 8. März 2012 bekannt. Das Informationspapier kann im Internet unter http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/ministerium/namensartikel/informationspapier_mollath.pdf, der Bericht unter http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/ministerium/namensartikel/bericht_rechtsausschuss_mollath.pdf abgerufen werden." So die Pressemitteilung vom 19.11.2012.

 

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Sehr geehrte Kommentatoren,

Strafanzeigen gegen Politiker, hier gegen Frau Ministerin Merk, haben meist wenig Substanz, so auch hier. Ich halte solche Vorwürfe auch für die Debatte für wenig förderlich, da es sachliche Anhaltspunkte dafür nicht gibt. Weder ist Frau Merk für Fehler einzelner unabhängiger Gerichte verantwortlich, noch erfüllen evtl. öffentliche Äußerungen als Ministerin den Straftatbestand der Falschaussage (?). Der Anzeigeerstatter (offenbar ein Anwalt)  tut sich keinen Gefallen damit, wenn er nicht einmal den Gesetzestext des § 153 StGB beachtet. Auch pauschale Anzeigen gegen Richter und Staatsanwälte halte ich für wenig gehalt- und sinnvoll. Ich glaube auch nicht, dass Herrn Mollath damit irgendwie geholfen ist.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Solche Anzeigen helfen Herrn Mollath nicht. Eine wie auch immer geartete Kritik am Urteil und an den Gutachten aber auch nicht. Jeder Kenner der Forensik kennt dieses Gebiet als faschistoides und rechtsstaatfreies Areal, was aber von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gewollt ist. Wenn der Forensikgott Kröber in dem Fall schon gegutachtet hat, ist Mollaths Unterbringung betonfest. Mollath könnte nur Abschwören, also plumpes Lügen helfen. Dazu wird er aber wegen seiner Persönlichkeitseigenschaften nicht bereit sein.

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Morgen -  22.11.  - wird der STERN über den Fall berichten.

Und mutmaßlich eine ganz besonders interessante Neuigkeit an die Öffentlickeit bringen.

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Ohweh. Die Justiz kennt den 62 nicht, die Professoren nicht den 258a und die Rechtsanwälte nicht den 153. Wenn hier keiner was weiß, dann hilft auch dieses Forum nicht.

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Stop!
Der Bayerische Richterverein schreibt in seinem 'Offenen Brief' hier von 'Verschwörungstheorie'....mit der Zielsetzung, die sachlich sehr berechtigte Kritik und den Willen zur Klärung der STRUKTURELL bedingten Fehlleistungen an/in der bayerischen Justiz so zu diskreditieren? Um von den tatsächlichen Mängeln mit schlichtesten Abwehrreaktionen aus der Position der angegriffenen Institutionen abzulenken? So wie bisher? DAS verfängt nicht mehr!
DAS ist Ursache des Problems!

Ich bin als ebenfalls langjährig Geschädigter der bayerischen Justiz - Kriminalisierung aufgrund falscher Eidesstattlicher Versicherung nach dem sog. Gewaltschutzgesetz bis hin zu Psychiatrisierung/ 10 Monate Freiheitsentziehung mit Ziel Paragraph 63 StGB ohne Straftat und mittels Fehlgutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft - dennoch WEIT DAVON ENTFERNT, von einer Verschwörung zu sprechen ( wie den Beiträgen zu entnehmen, Blog, SZ, abgeordnetenwatch).

Auch weiß ich als Polizeibeamter, mit welchen falschen Vorstellungen staatliches Handeln oft betrachtet wird und dass Empörung oft mehr zählt als Fakten.

Dennoch ist folgendes nicht von der Hand zu weisen: die CSU führt die Justiz Bayern offenkundig in einem parteipolitischen Eigeninteresse und gemäß einem "Leitbild" der Repression und der 'Härte' gegen Bürger und Kritiker, das mit Gesetzen und Rechtsstaatlichkeit offenkundig nicht mehr viel zu tun hat! Dies sind keine Ausnahmen und keine Einzelfälle! Es fängt auch nicht mit Freiheitsentziehungen an - diese sind aber die Spitze.

Posten mit Weisungs- und Multiplikationsfunktionen werden parteipolitisch vergeben - die so ins Amt Gehievten sind im System CSU nahezu sakrosankt, jede Strafanzeige wird im Ansatz und auf niederstem Niveau als 'unsubstantiiert' abgeblockt. Selbst schwerste Fehlurteile (Rupp) und folgenreichste Fehler (Eisenberg)werden geleugnet, bagatellisiert und vertuscht. Die zahlreichen medientrachtigen Fälle stehen für ein VIELFACHES weniger spektakulärer Fälle und Skandale.

Aus all diesen Gründen sind Rücktritt von Frau Dr. Merk, Amtsenthebungen und ein Untersuchungsausschuss angezeigt! Wegen SACHLICH FUNDIERTER und struktureller Defizite, die bereits auch das erschreckende 'Motiv' für einen Mord brachten: 'Hass auf die bayerische Justiz'! Momentan bleibt in Bayern nicht nur das Vertrauen in die richterliche Unabhängigkeit auf der Strecke!

Und das ist definitiv NICHT die Schuld des Justizopfers Gustl Mollath!

M. Deeg
Polizeibeamter a.D.
Baden-Württemberg

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Sehr geehrter Prof. Dr. Henning Ernst Müller,

wir sind viele, die unter den Gutachtenwahnsinn leiden

Ich persönlich gehöre auch dazu. Vor ungefähr 4 Jahren:

Tat:

mündl. Äußerung nach Scheidung

Betreuungsantrag - Ferndiagnose

Reaktion des Opfers:

Musste sich erst damit auseinsetzen, was ein Betreuungsantrag ist. (Bin keine Deutsche)

Danach das Aufsuchen von verschiedenen Anwälte.

Einstimmiges Ergebnis: Ich muss beweisen, dass ich nicht krank bin. Obwohl ich nie etwas Krankes oder Kriminelles getan habe.

Habe dann ein Gutachten bestellt. 700 Euro. In diesem Gutachten bin ich normal, was auch immer das heutzutage bedeutet. Aber laut Anwälte braucht man ja nicht nur ein Gutachten, sondern zig Stück. Und auch dann, kann man nicht sicher sein, dass Richter, Anwälte, Psychiater/in das Unrecht einsieht.

Dass ich meine Unschuld beweisen musste, obwohl ich nichts getan hatte, fand ich ehrlich gesagt bescheuert.

Laut Aussagen soll ich einfach froh sein, dass ich nicht in einem Anstalt sitze und zwangsmediziniert werde. Bin ich auch. Aber es ist eine Freiheit ohne Sicherheit. Die Psychiaterin hatte immerhin eine Zwangseinweisung empfohlen. (Ohne mich je gesehen zu haben!)

Versuche einfach ein stilles Leben zu leben und stecke alle Ohrfeigen weg. Möchte keinen Anlass für ein neues Gutachten geben. Nicht mal eine Scheidung habe ich - wer weiß, ob es wieder als Anlass für ein Gutachten betrachtet wird. Das ein Gutachten so oder so ausfallen kann, weiß ich mittlerweile.

Sie sagen, Anzeigen nützt nichts. Eberhart Hermann versucht seit mehr als 15 Jahren sein Recht einzufordern. Auch wenn er nicht lange "sitzen" musste, sein Ruf ist hin und er hat darunter leiden müssen. Mittlerweile muss er etwa 68 Jahre alt sein. Hier spielt sowohl Geld als auch Zeit eine Rolle.

Wenn Anzeigen nichts nützt und Prozesse verschleppt werden, was dann? Diesen Gutachtenwahnsinn muss Einhalt geboten werden.

Zu jedem Anlass ein Gutachten - das kann einfach nicht rechtens sein.

 

MfG

Tine Peuler

 

 

 

 

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Conny Neumann vom "Spiegel" hat offensichtlich Herrn Mollath besucht, zumindest macht der Text den Eindruck (ich nehme mal an, dass sie nicht "geprantlt" hat). Eine Passage klingt wie aus einem Roman von Kafka:

 Inzwischen sind Gutachter sogar der Meinung, es spiele keine Rolle mehr, ob es die Schwarzgeldgeschäfte tatsächlich gegeben habe. Entscheidend sei, dass sich Mollath deswegen in einen Wahn hineingesteigert habe. Seine Gedanken "kreisen um einen fernen Punkt von Unrecht".

Man muss also Menschen nur so lange zu Unrecht einsperren, bis sie der festen Überzeugung sind, dass sie zu Unrecht eingesperrt sind. Dann kann man sie wegen dieses "Wahns" auch eingesperrt lassen. Würde Watzlawick noch leben, dann hätte er ein neues Paradebeispiel für die "self fulfilling prophecy".

Immerhin:

 Nach der Beschwerde eines Rechtsanwalts prüft derzeit das Bundesverfassungsgericht die Unterbringung Mollaths.

 

@Tine Peuler,

ich sage nicht, dass Strafanzeigen generell nichts nützen. Ich habe mich konkret auf die Strafanzeigen bezogen, über die heute in der SZ berichtet wurde. Ich denke, sie sind substanzlos und nützen Herrn Mollath nichts.

Gruß

Henning Ernst Müller

Zitat aus dem Brief des Richtervereins:

"Allerdings sollte ein Rechtswissenschaftler in diesem Zusammenhang nicht unter den Tisch fallen lassen, dass der Bundesgerichtshof dieses Urteil in der Revision geprüft und weder Rechts- noch Verfahrensfehler – auch nicht in der Beweiswürdigung - festgestellt hat.

Die von Ihnen so vehement in der Öffentlichkeit geforderte unabhängige Prüfung hat somit längst stattgefunden."

 

Antwort: Allerdings sollten Richter auch wissen, dass der Bundesgerichtshof bei der Prüfung der Urteile in der Revision an die Feststellung der Tatsachen gebunden ist und nur Rechts- und Verfahrensfehler prüft, die von der Verteidigung vorgebracht werden. Eine Prüfung des Urteils findet nur soweit statt, wie Fehler vorgetragen werden.

 

Deshalb halte ich das Argument, der BGH habe geprüft und für in Ordnung befunden, für wenig stichhaltig. Der BGH konnte nur über die vorgetragenen Fehler entscheiden, es könnte jedoch sein, dass mehr oder andere Verfahrens- oder Rechtsfehler vorgelegen haben, als vorgetragen wurden.

 

Ohne Kenntnis des Revisionsantrags, nur gestützt auf die BGH-Entscheidung, deshalb das Verfahren als rechts- und verfahrensfehlerfrei zu bezeichnen, kann ein Fehlschluss sein.

 

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Sehr geehrter Herr Holger,

der durch die Revisionsschrift/- begründung  begrenzte Überprüfungsumfang in der Revision  ist ja von mir in meiner Antwort aufgezeigt worden. Nach meinen Informationen wurden Verfahrensfehler gar nicht gerügt. Materiellrechtlich wurde insbesondere die Subsumtion der §§ 20, 63 StGB gerügt. Die erhobene allgemeine Sachrüge erlaubt dem BGH zwar eine umfassende materiellrechtliche Prüfung einschließlich der Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung, doch kann eine lückenhafte Aufklärung und Beweiswürdigung des Tatgerichts leicht übersehen werden und erfordert in Fällen, in denen die Lücken nicht aus dem Urteil unmittelbar erkennbar sind, eine Verafhrensrüge (vgl. BGH  1 StR 249/11, StV 2012, 649). Da hier eine pauschale Verwerfung der Revision nach § 349 Abs.2 StPO ("offensichtlich unbegründet") erfolgte, lässt sich aber über den Umfang der Prüfung ohnehin nichts Näheres sagen.

Die Behauptung jedenfalls, der BGH habe das Urteil umfassend einschließlich der Beweiswürdigung überprüft und deren Richtigkeit bestätigt, scheint mir wenig Substanz zu haben.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Herren Sponsel; Müller und Mitleser/innen

 

Was die Frau Staatsmininister(in?) MERK betrifft, so ist diese als Dienstfrau der bayrischen Staatsanwaltschaften nicht nur seit 2011 informiert worden -> http://www.gustl-for-help.de/download/2011-08-2011-11-Braun-Eidesstattli... , sondern auch politisch verantwortlich. 

 

Und unabhängig von der Strafanzeige des SPD-Landtagsmann ist jetzt m.E. notwendig: Beide sollen raus - Herr Mollath aus der Psychoanstalt und Frau Merk aussm Justizminusterium. 

 

Und dies am besten heute noch.

 

Mit freundlichem Gruß Richard Albrecht

 

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Der "Skandal"-Fall "Mollath" ist jetzt auch auf spiegel-online behandelt.

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Sehr verehrter Herr Prof. Dr. Müller

Ich teile ihre Auffassung, dass Strafanzeigen gegen Richter und Staatsanwälte grundsätzlich nicht`s nutzen gar und gar  nicht. Vielmehr bin ich der Auffassung, jeder Bürger der der Ansicht ist, dass ein StA oder ein Richter strafbar gehandelt hat, dies mutig zur Anzeige zur bringen und diese Anzeige über alle Instanz konsequent zu Verfolgen. Aus der eigenen Geschichte wissen wir, das wegschauen ins Unheil führt.  

Oft geht jeder Veränderung zunächst die Beschwer voraus.  

Ich finde, sämtliche Fälle die der VRLG Brixner verhandelt hat und die ähnlich gelagert sind, sollten general  überprüft werden. Hierzu gibt es meines erachten keine Rechtgrundlage, weshalb der Gesetzgeber gefordert ist.

Es muss für Bürgervertreter also Abgeordnete möglich sein, bei systematischer Fehlerfeststellung auch eine systematische Fehlerbehebung zu betreiben.

Noch ein paar Wörter zu Beate Merk.

Im Interview vom Freitag (09.11.12), äüßerte sie

„Die StA hat nichts vergessen. Ich wurde Ihnen auch da raten, mit der StA selbst zu sprechen.

Das ist nicht meine Aufgabe, was jetzt die StA macht. Es ist so das die Justiz, ähh Justizministerium der StA keine Weisungen erteilt. „

 

Das Justizministerium erteile keine Weisungen. Ist das nicht wieder eine weitere Täuschung, indem wiederholt der Bürgerschaft dieses hochtrappende BlaBla angeseust wird?

Erst letzte Woche lies das Justizministerium Pressemitteilungen des Ministeriums, durch die Justiz im Augsburger LG, verteilen. 

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http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_muenchen/article111377259/Anwalt-stellt-Strafanzeigen-im-Fall-Mollath.html

 

Hoffe, dass der Anwalt von Herrn Mollath gut ist und dass er sehr viel Mut hat. Hoffe auch, dass das Geld nicht aus geht.

Die bekannten Opfer von den Gutachtenwahnsinn hatten zumindest am Anfang Geld.

Es gibt auch eine unbekannte Gruppe von Opfern.

Ohne Geld, ohne guten Anwalt.

In solchen Fällen ist eine Anzeige hoffnungslos. Ungerecht, aber wahr.

 

 

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