Smart-Metering: Was verrät Ihr Stromzähler über Sie?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 19.11.2012

Schon länger ist Smart-Metering ein datenschutzrechtlich sehr relevantes Thema (auch schon hier im Blog). Forscher der University of South Carolina in den USA haben kürzlich laut Presse herausgefunden, dass viele Geräte wohl gar nicht fähig sind zum Datenschutz. Diese würden, so heißt es, unverschlüsselte Informationen aussenden, wodurch ein Außenstehender mit der richtigen Software bestimmen könne, ob jemand z.B. im Gebäude sei.

Kurz zum Hintergrund: Beim Smart-Metering handelt es sich um die „Kommunikation“ von Maschine zu Maschine (M2M) mit der Möglichkeit, einfach Stromdaten von Kunden auszulesen und Leitungen effektiver zu nutzen. Während die meisten Gerätetypen erst auf ein Signal eines Ableseterminals mit Informationen reagieren, senden die hier in Frage stehenden Geräte wohl kontinuierlich Informationen über den Standort und den Energieverbrauch aus.

In den USA sind laut Angaben von computerworld.com ein Drittel der Privathäuser sowie der Unternehmen bereits mit den „intelligenten Zählern“ ausgestattet. Auch in Deutschland ist Smart-Metering ein Thema. Von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wurde im Juni 2012 zum datenschutzrechtlichen Umgang mit den Lesegeräten eine Orientierungshilfe herausgegeben. Diese wurde bereits von Hans Peter Wiesemann in der ZD diskutiert (ZD 10/2012, 447, kostenpflichtig).

 

Überwiegen die Vorteile des Smart Metering die Nachteile beim Datenschutz? 

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6 Kommentare

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Smart-Metering spielt vor allem im Hinblick auf die Einführung erneuerbarer Energien und auf die Senkung des Energieverbrauchs eine Rolle, die einen Umbau des Energieversorgungsnetzes sowie ein verbessertes Netzmanagement erfordern. Nähere Ausführungen finden Sie bei Schütz/Schreiber, ZD-Aktuell 2011, 5

axel.spies schrieb:
Smart-Metering spielt vor allem im Hinblick auf die Einführung erneuerbarer Energien und auf die Senkung des Energieverbrauchs eine Rolle, die einen Umbau des Energieversorgungsnetzes sowie ein verbessertes Netzmanagement erfordern.
Das ist schon klar, aber wenn die Vorteile der flexiblen Steuerung nicht an die Kunden weitergegeben werden, sondern diese über unflexible Tarife noch zusätzlich abkassiert werden, wieso soll dann jemand mehrere hundert Euro in einen "intelligenten" Stromzähler und dazu passende Elektrogeräte investieren?

Schließlich profitieren zuallererst die Energieversorger, wenn sie bei einem durch Smart Grid geglätteten Lastprofil weniger Spitzenlast zu horrenden Preisen an der EEX kaufen müssen.

Zur Senkung des Energieverbrauchs gibt es ein viel einfacheres, sehr effizientes Mittel: stufenweise Reduzierung der Ökosteuerbefreiung statt Ausweitung und Verlängerung bis 2022 als Lobbygeschenk. Es funktioniert nämlich - hier ein Beispiel: http://www.ftd.de/unternehmen/industrie/:energiewende-im-mittelstand-der-oeko-schneider-aus-dem-schwarzwaldtal/70099619.html

Wenn bei Großverbrauchern keine Anreize zum Energiesparen gesetzt werden, ist das Propagieren von Einsparungsmaßnahmen auf Kosten der Kleinverbraucher in die Kategorie Lippenbekenntnisse und Sonntagsreden einzuordnen.

Und inwieweit ist für die erneuerbaren bzw. für die Senkung des Energieverbrauchs (insgesamt bzw. an Lastspitzen) nötig, den Verbrauch jeder einzelnen Abnahmestelle detailliert zentral zu erfassen?

Würde es dafür nicht reichen,

a) den Verbrauch pro *Netzsegment* genauer zu erfassen,
b) nur in eine Richtung (von "oben" nach "unten", also vom Netz *an* die Verbraucher) Steuersignale versenden zu können (einerseits: Der Tarif für Leute, die Option X von Anbieter Y haben, ist jetzt Z, andererseits: Geräte mit aufschiebbarem Bedarf, bitte jetzt ab- bzw. anschalten etc.)?

Das wäre doch dann deutlich datensparsamer und ggf. für den eigentlichen Zweck immer noch ausreichend.

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Ich muss meinen Vorrednern beipflichten, dass das smart metering ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Einführung erneuerbarer Energien und zur Senkung des allgemeinen Energieverbrauches ist.
Dabei sollten allerdings die Maßnahmen, die der Düsseldorfer Kreis in seiner Orientierungshilfe empfiehlt, also die Konstruktion und Einstellung der Messgeräte nach den Maßgaben "privacy by design" und "privacy by default", gewahrt werden. Das selbe gilt für den Grundsatz der Datensparsamkeit, also dass die Messgeräte nur die Daten an den Anbieter weiterleiten, die dieser unbedingt benötigt.
Dem Endnutzer eines smart meters ist natürlich geholfen, wenn er umfassende Daten über seinen Verbrauch ermitteln kann. Dass diese durch Außenstehende eingesehen werden können, gilt es selbstverständlich zu verhindern, dies sollte aber keinesfalls ein Grund sein, sich dem Prinzip des smart metering zu verschließen und sich die Möglichkeiten, die sich gerade dem Endverbraucher ergeben, entgehen zu lassen.

Smart Meter nutzen bislang nur den Energieversorgern. Die können damit ihr Netzmanagement verbessern. Und deshalb wollten sie auch das Zeug den Verbrauchern aufschwatzen. Die Verbraucher haben praktisch keinen Nutzen davon. (Im Mietshaus kann man nachts die Waschmaschine nicht laufen lassen, egal was der Strompreis sagt.)

Wenn sie an die Daten kommen, können auch Strafverfolgungsbehörden was damit anfangen, weil durch die genaue Abrechnung nicht nur festgestellt werden kann, wann jemand im Haus war, sondern teilweise auch, was gemacht wurde. (Im Extremfall kann man sogar rausbekommen, welches Fernsehprogramm gelaufen ist:

http://www.heise.de/security/meldung/Smart-Meter-verraten-Fernsehprogram... )

Datenschutzrechtlich sollte (ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden) nur dann gespeichert und übermittelt werden dürfen, wenn das für die Abrechnung erforderlich ist. D.h.  einmal im Monat bei festem Tarif, oder wenn der Tarif wechselt (das ist dann üblicherweise maximal zweimal am Tag).

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