OLG Koblenz legt dem BGH vor: Tatbegriff im OWi-Verfahren wegen Lenkzeitverstößen

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 20.11.2012
Rechtsgebiete: BGHOLG KoblenzStrafrechtVerkehrsrecht|2846 Aufrufe

Vorlagen in OWi-Sachen an den BGH kommen nur selten vor. Jetzt hat sich das OLG Koblenz an den BGH gewandt - es geht um die Frage, wie eng (bzw.weit) der prozessuale Tatbegriff bei Lenkzeitverstößen zu ziehen ist:

 

Ist es mit §§ 46 OWiG, 264 StPO zu vereinbaren, wenn in Bußgeldsachen, die Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr zum Gegenstand haben, ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles mehrere rechtlich selbstständige Handlungen im Sinne des § 20 OWiG allein deshalb als eine prozessuale Tat angesehen werden, weil der Betroffene sie innerhalb eines als Kontroll- oder Überprüfungszeitraum bezeichneten Tatzeitraumes begangen hat?

 

OLG Koblenz: Beschluss vom 29.10.2012 - 1 SsBs 77/12    BeckRS 2012, 22274

 

Für das OLG ist die Frage wichtig, um zu wissen, ob für einzelne festgesetzte Geldbußen die Rechtsbeschwerde eröffnet ist oder nur der Antrag auf Zulassung derselben. Es geht also nicht nur um langweilige Rechtstheorie, so dass man sicher gespannt sein darf....

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