Fall Mollath – wie geht es weiter?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 29.11.2012

ACHTUNG: Wegen der aktuellen Entwicklung ist der ursprüngliche Text nicht mehr ganz aktuell. Am Ende dieses Beitrags (nach unten scrollen!)  finden Sie aber Updates vom 30.11., vom 01.12., vom 06.12., vom 13.12.,  vom 14.12., vom 19.12.2012, vom 07.01.2013, vom 4.2.2013 und vom 20.02.2013

DIE KOMMENTARFUNKTION IST HIER GESCHLOSSEN - Neuer Beitrag mit Kommentarmöglichkeit hier.

 

Nachdem Ministerpräsident Horst Seehofer der bayerischen Justiz eine Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen empfohlen hat und die Staatsanwaltschaft eine entsprechende Anregung (im Rahmen des § 67 e StGB) an das zuständige Gericht angekündigt hat, meinen manche Beobachter und Unterstützer Herrn Mollaths, die Freilassung Herrn Mollaths stehe unmittelbar bevor. Andere meinen, es handele sich dabei nur um "vorgetäuschte Aufklärung". Beides trifft meines Erachtens nicht zu. Die Überprüfung bietet derzeit zumindest eine Chance, dass Herr Mollath freikommt. Eine Wiederaufnahme wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Ich möchte im Folgenden die juristischen Konsequenzen in diesem Stadium versuchen darzustellen. Vorauszuschicken ist, dass ich kein Wahrsager bin und deshalb auch nicht in der Lage, gerichtliche Entscheidungen vorherzusagen. Es geht mir nur darum, die möglichen Entscheidungsoptionen und ihre Voraussetzungen darzustellen.

Die Überprüfung nach § 67e StGB ist keine Wiederaufnahme des Verfahrens (dazu unten), sondern ein Vorgang, der im Gesetz vorgesehen ist – „jederzeit“ kann das Gericht, aus welchem Anlass auch immer, eine Überprüfung der Unterbringungsvoraussetzungen vornehmen und nach § 67d Abs. 6 StGB entscheiden.

Die Überprüfung beinhaltet einerseits psychiatrische Fragen

a) das (weitere) Vorhandensein einer der in § 20 StGB aufgeführten Störungen bzw. Krankheiten,

sowie

b) die (weitere) Gefährlichkeit für die Allgemeinheit durch Wahrscheinlichkeit erheblicher Straftaten, wenn der Patient aus dem Vollzug entlassen wird

andererseits eine juristische Frage:

c) die Verhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung in Relation zu den begangenen und zu erwartenden Taten und zum angenommenen Risiko des Rückfalls.

Alle drei Fragen a), b) und c) müssen kumulativ positiv erfüllt sein, also mit JA beantwortet werden. Wenn nur einer der Punkte fehlt, wird man Herrn Mollath freilassen müssen.

Die Beurteilung von a) erfordert ein psychiatrisches Gutachten. Selbst wenn man Diagnose-Fehler der bisherigen Gutachten feststellt - was die Diagnose einer wahnhaften Störung betrifft - resultiert daraus noch nicht, dass gar keine Störung i.S. des § 20 StGB vorliegt. Eine Beurteilung wird prinzipiell eine Exploration des Herrn Mollath notwendig machen, also seine Mitwirkung. Natürlich kann man verstehen, wenn sich jemand, der sich zu Unrecht als psychiatrischer Fall eingestuft sieht, nunmehr einer weiteren Untersuchung misstrauisch gegenüber steht (siehe jetzt hier). Aber um Punkt a) zu beurteilen, wird man Herrn Mollath nicht guten Gewissens raten können, sich nicht untersuchen zu lassen.

Auch die Beurteilung von b) erfordert grds. ein psychiatrisches Gutachten. Nach den Informationen, die mir vorliegen, steht zwar die Gefährlichkeitsprognose im Gutachten aus dem letzten Jahr auf schwachen Füßen. Schon die wahrscheinliche Begehung weiterer Straftaten wird eher mit Vermutungen begründet. Und der Gutachter hat dann in der Verhandlung ohne weitere Gründe anzuführen aus der Wahrscheinlichkeit eine „hohe“ Wahrscheinlichkeit gemacht – angeblich habe er sich in der Formulierung geirrt. Für eine solch hohe Wahrscheinlichkeit hat er aber im schriftlichen Gutachten keine schlüssigen Argumente genannt. Allerdings ist für die Freilassung positiv eine Wahrscheinlichkeit dafür erforderlich, dass der Untergebrachte keine (erheblichen) rechtswidrigen Taten mehr begehen wird. Praktisch wird in der jetzigen Situation die Unterbringung des Herrn Mollath wohl nur beendet, wenn ein psychiatrisches Gutachten die Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher Straftaten verneint.

Schließlich Punkt c): Die Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung (§ 62 StGB) ist eine juristische Frage, die auch ohne Gutachten beantwortet werden kann. Die Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Proportionalität hängt stark mit der Unterbringungsdauer zusammen. Das Gericht kann durchaus zu dem Ergebnis kommen, was noch im letzten Jahr verhältnismäßig gewesen sei, sei es nach einem weiteren Jahr der Unterbringung nicht mehr. Aber auch dies ist eher eine theoretische Option. Praktisch wird das Gericht wohl nur dann zu diesem Ergebnis kommen, wenn das psychiatrische Gutachten signalisiert, dass auch die gegenüberliegende Seite der Proportion, nämlich die angenommene Gefährdung der Allgemeinheit nach neuerer Einschätzung nicht mehr gegeben ist oder nicht mehr so stark ins Gewicht fällt. Zu berücksichtigen ist auch, dass Herr Mollath bei einer Freilassung unter Führungsaufsicht stehen wird.

Weder das Ergebnis eines neuen Gutachtens noch die gerichtliche Entscheidung lässt sich derzeit  vorhersagen, auch nicht, wie schnell eine solche Überprüfung zum Abschluss kommen wird. Allerdings hat die öffentliche Aufmerksamkeit meiner Einschätzung nach immerhin bewirkt, dass man nicht mehr befürchten muss, dass routinemäßig bisherige Entscheidungen bestätigt werden.

 

Herrn Mollaths Interesse, das wird aus seinen Stellungnahmen deutlich, geht wesentlich weiter: Er möchte die Aufhebung der ursprünglichen Entscheidung, also die Beseitigung des Urteils, aufgrund dessen er untergebracht wurde, erreichen. Das wird auch in aktuellen Kommentaren als Ziel geäußert. Da die Unterbringung auf einem rechtskräftigen Urteil beruht, ist dies nur durch eine Wiederaufnahme gem. §§ 359 ff. StPO möglich. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, der formal die Voraussetzungen des § 366 StPO (!) erfüllt und insbesondere ein Wiederaufnahmegrund nach § 359 StPO genannt sein. Ein Wiederaufnahmeverfahren ist alles andere als einfach zu führen. Ob die bisherigen „Zweifel“ am Urteil Wiederaufnahmegründe i. S. des § 359 Nr.1 oder Nr. 5 StPO darstellen, kann ich derzeit nicht abschließend beurteilen.

Eine Überprüfung nach § 67 e StGB und eine Wiederaufnahme nach § 359 StPO sind völlig unabhängig voneinander. Das eine schließt das andere weder ein noch aus.

Der frühere Beitrag zum Fall Mollath inkl. sehr umfangreicher Diskussion in den Kommentaren  findet sich hier.

Ein lesenswerter Blog-Beitrag von Oliver Garcia  im de legibus-blog sei verlinkt. 

Bericht von Conny Neumann  in SPON

 

UPDATE 30.11.2012:

Das kommt wirklich überraschend (SZ). Offenbar soll jetzt sogar auf Anregung von Frau Merk (Justizministerin Bayern) von der Staatsanwaltschaft ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt werden. Damit vollzieht die Ministerin eine 180-Grad-Kehre und setzt sich, könnte man fast sagen, an die Spitze der Bewegung zur Freilassung von Herrn Mollath. Das bedeutet für das oben Gesagte: Das Wiederaufnahmeverfahren, das möglicherweise mit jetzt bekannt gewordenen Tatsachen begründet wird, wird wesentlich schneller in die Gänge kommen als ich noch gestern vermutet habe. Wenn das Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich ist, wird (im zweiten Schritt) eine neue Tatsacheninstanz klären müssen, ob Mollath überhaupt die Straftaten begangen hat, die man ihm vorgeworfen hat.  Ohne (erhebliche) Straftat(en) kommt eine Unterbringung ohnehin nicht in Betracht, so dass dafür eine psychiatrische Untersuchung nicht erforderlich wäre.

Weiter zu bedenken: In der Sache Mollath ist derzeit noch ein Beschwerdeverfahren vor dem OLG Bamberg anhängig und eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG. In beiden Verfahren könnte die (einstweilige) Freilassung recht schnell verfügt werden, wenn sich Anhaltspunkte dafür verdichten, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen (bzw. nie vorgelegen haben). Was man nicht vergessen sollte: Herr Mollath hat eine engagierte Verteidigerin, die zwar kaum einmal in der Presse erwähnt wird, aber sicher viel zu dieser Entwicklung beigetragen hat, ohne sich persönlich in den Vordergrund zu spielen (ich weiß nicht, ob ich ihren Namen nennen darf).

 

UPDATE 01.12.2012:

In einer neuen Stellungnahme wendet sich der Bayrische Richterverein gegen Angriffe auf die Justiz, betont deren Unabhängigkeit und fordert eine Rückkehr zur Sachlichkeit. Etwas nachdenklich macht mich eine Passage, wonach "keine Rede davon sein" könne, dass das Verfahren erst durch mediale oder politische Aufmerksamkeit in Bewegung gebracht worden sei. Das ist wohl eine komplett andere Realitätswahrnehmung als die meisten Menschen in Bayern haben. Nach meiner Einschätzung wären die jährlichen Überprüfungen der Unterbringungsvoraussetzungen bei Herrn Mollath noch einige Jahre routinemäßig behandelt worden, wenn der Fall nicht in der Öffentlichkeit diskutiert worden wäre. Die Augen vor der Realität  zu verschließen, zugleich aber eine Rückkehr zur Sachlichkeit zu fordern, erscheint mir - diplomatisch ausgedrückt -  ein etwas ungeschickter Versuch, Vertrauen in die Justiz zurückzugewinnen.

 

Eine äußerst lesenswerte, gehaltvolle und sehr plausible Analyse des Falls Mollath hat Gabriele Wolff verfasst - hier verlinkt

 

UPDATE 06.12.2012:

Ein neuer Beitrag, den ich auf LTO veröffentlicht habe, befasst sich mit den Chancen der Wiederaufnahme und mit der Revisisonsentscheidung des BGH. Allgemeiner zur Kritik der BGH-Revisionsentscheidungspraxis v.a. des 1. Senats vgl. Gisela Friedrichsen auf LTO und den Beitrag des Kollegen  v. Heintschel-Heinegg hier im Beck-Blog.

 

UPDATE 13.12.2012:

Beate Lakotta hat auf Spiegel Online "Zweifel an der Opferrolle" Mollaths zusammengestellt. Nach ihren Recherchen ist jedenfalls an der von einigen nach der Stern-Reportage aufgestellten These, das ärztliche Attest sei inhaltlich falsch oder gefälscht, nichts dran. Auch die Angaben Mollaths zur Schwarzgeldaffäre seien nicht belastbar - die angekündigten Belege habe er nie vorgelegt. Die psychiatrischen Gutachten seien zudem nachvollziehbar, da Mollath  merkwürdiges Verhalten gezeigt habe und insbesondere seine schriftlichen Äußerungen für eine wahnhafte Störung sprächen.

In der Wirklichkeit gibt es in der Regel nicht nur schwarz/weiß, sondern viel grau. Die Rechercheergebnisse von Lakotta im Spiegel und im Artikel in der heutigen "Zeit" (noch nicht online) überraschen mich daher nicht. Sie zeigen auf, dass Herr Mollath durchaus auch Symptome der ihm attestierten wahnhaften Störung aufgewiesen hat. Wer kein Psychiater ist und Herrn Mollath nicht kennt (wie ich z.B.) muss sehr vorsichtig sein mit eigenen Diagnosen (egal in welcher Richtung). Ich meine auch, diese Vorsicht gewahrt zu haben: Nur weil ein Gutachten in einigen Punkten nicht überzeugt, muss das Ergebnis nicht falsch sein. Und ein Komplott der Psychiatrie gegen Herrn Mollath gibt es sicher nicht. Aber selbst wenn eine wahnhafte Störung richtig diagnostiziert wurde, ist noch zu beachten:. § 63 StGB  setzt (anders als § 20 StGB, dort gilt in dubio pro reo) den Nachweis voraus, dass die diagnostizierte Störung auch schon bei der Tat vorhanden war und diese mitbestimmt hat. Die dafür gegebene Begründung im ersten Gutachten (immerhin musste der Gutachter fast vier Jahre zurückblicken)  ist äußerst dünn. Das Gutachten Pfäfflin baut darauf auf, da er die rechtskräftige Entscheidung als Grundlage annimmt, also die Körperverletzung als gegeben und eben als "wahnhaft" unterstellt. Das ist dann Basis für die Gefährlichkeitsprognose, die fast immer (so auch hier) im Kern auf der vergangenen festgestellten Tat beruht.

Wenn sich nun herausstellt, das Attest stamme eigentlich vom Sohn der Ärztin (ebenfalls Arzt), nicht von ihr, dann spricht das gegen ein inhaltlich falsches Attest, aber ist ein weiteres  Symptom für die Schlampigkeit der Aufklärung im Gerichtssaal, denn im Urteil heißt es: "Attest von Dr. Madeleine Reichel..." Die Verlesung erfolgte nach § 256 Abs.1 Nr.2 StPO. Hier hat möglicherweise auch die Verteidigung "geschlafen", wenn sie nicht beantragt hat, die (angebliche) Ausstellerin der Urkunde persönlich zu laden, oder wenigstens für die Revision wie Lakotta zu recherchieren, welcher Arzt eigentlich das Attest in Person unterschrieben/ausgestellt hat.

Auch wenn die Schwarzgeldvorwürfe sich im Kern als richtig herausstellen, bedeutet das nicht, dass Herr Mollath keinen Wahn hat - das habe ich in meinen Beiträgen verschiedentlich betont. Dennoch hätte man den Wahrheitsgehalt dieser Vorwürfe prüfen müssen, allein schon, um die Glaubhaftigkeit der Aussage der Ehefrau beurteilen zu können. Wären die Vorwürfe Mollaths damals bestätigt worden, hätte sicher auch nicht im Urteil gestanden, die Schwarzgeldaffäre sei "fixe Idee" und per se wahnhaft. Man hätte also das wahnhafte Erleben Herrn Mollaths genauer einordnen können, wenn sich der Kernvorwurf gegen seine Frau als zutreffend herausgestellt hätte.

 

UPDATE 14.12.2012

Drei Journalistinnen zeichnen verantwortlich für den längeren Artikel in der ZEIT, der diese Woche erschien. Insgesamt bemüht sich der Artikel darum, eine andere Perspektive der Geschichte in den Fokus zu rücken. Das wirkt gut im Gegensatz zu vielen anderen Presseberichten, die bisher etwas einseitig die Perspektive Mollaths betont haben. Und es ist grundsätzlich  richtig, sich eine Angelegneheit von verschiedenen Seiten anzuschauen, um die ganze Wahrheit zu erfahren. Die letzte Passage dieses Artikels ist allerdings so gehässig, dass ich geradezu abgestoßen bin von der Unmenschlichkeit, die aus diesem Absatz spricht:

"Florian Streibl von den Freien Wählern hat den Hamburger Rechstanwalt Strate akquiriert. Der hat Gustl Mollath in der Psychiatrie besucht, drei Vollmachten hatte er dabei - Mollath hat nicht unterschrieben. Dabei hätte Strate nicht einmal Geld verlangt. Will Mollath etwa gar keine Wiederaufnahme? hat er sich in der Rolle des Märtyrers eingerichtet?"

Herr Mollath, der eine Verteidigerin hat, hat also nicht sofort unterschrieben, als sich ihm ein Rechtsanwalt vorstellt und anbietet, seine Verteidigung im Wiederaufnahmeverfahren zu übernehmen. Sich dies gut zu überlegen ist genau das Richtige. Jeder Mensch in der Situation Mollaths sollte sich einen solchen Schritt - einen weiteren Verteidiger zu beauftragen -  gut überlegen. Herr Mollath kennt Herrn Strate ja bis dahin nicht persönlich und daher kennt er ihn auch nicht als Kapazität auf dem Gebiet der Wiederaufnahmeverfahren. Herr Mollath hat auch nicht wie wir hier draußen die Möglichkeit, Informationen über RA Strate im Internet  einzuholen. Er weiß aber, dass Herr Strate von den Freien Wählern, einer politischen Partei, beauftragt (und bezahlt?) wird, die in Opposition zur CSU steht und deren - jedenfalls medial verbreitetes - Hauptziel es ist, die CSU-Regierung bei der nächsten Wahl abzulösen.  Er muss also auch überlegen, ob die Interessen der Freien Wähler 100% mit seinen übereinstimmen. Andererseits ist es ein generöses Angebot, von einem der besten Strafverteidiger vertreten zu werden. Ich kann mir nicht vorstellen, das RA Strate, der als integer und seriös bekannt ist, seinem (beabsichtigt) künftigen Mandanten nicht schon von sich aus eine Bedenkzeit eingeräumt hat.

Wenn nun die drei Journalistinnen Herrn Mollath  zum Vorwurf machen, er habe die Vollmachten nicht sofort unterschrieben, dann scheint es mir, als habe  ihr Artikel am Ende doch das Ziel, Mollath auf eine perfide Art in ein schlechtes Licht zu rücken. Das schadet aus meiner Sicht der Reputation dieser drei Journalistinnen mehr als derjenigen Mollaths - und es wirft in der Rückschau auch ein schlechtes Licht auf den ganzen Artikel.
Ergänzung: Nach der Stellungnahme von Mollath und RA Strate in der SZ ist der letzte Absatz des ZEIT-Artikels "Unsinn".

Weitere Ergänzung (26.12.): Ursula Prem hat RA Strate zu dieser Passage des ZEIT-Artikels befragt. Hier seine Antwort:

»Der Hinweis von Frau Rückert [Anm.: Sabine Rückert, Journalistin und Mitglied der ZEIT-Chefredaktion] auf die nicht unterschriebenen Vollmachten ist besonders deshalb anstößig, weil sie mir in dem mit ihr fünf Tage vor der Veröffentlichung in der ZEIT geführten persönlichen Gespräch zugesagt hatte, alle Zitate durch mich autorisieren zu lassen. Indem sie mich nicht als Quelle zitierte, schien sie sich offenbar der Verpflichtung zur Autorisierung enthoben zu fühlen. Ich hatte ihr lediglich deshalb von den Vollmachten erzählt, weil die Reaktion von Mollath, vor Unterzeichnung der Vollmachten zunächst noch mit der für ihn bisher tätigen Rechtsanwältin Rücksprache nehmen zu wollen, gerade ein Ausweis überlegten und auch moralisch gebundenen Handelns war. Ich bekomme im Jahr mindesten fünfzig/sechzig Briefe von tatsächlich oder angeblich Unschuldigen aus Deutschlands Knästen und geschlossenen Anstalten, von denen in vergleichbarer Situation bestimmt jeder sofort unterschrieben hätte. Gerade dass Mollath dies nicht sofort getan hat, zeichnete ihn für mich aus.« (Quelle: newsandbuy.de)

Meine Kritik an dem ZEIT-Artikel und der journalistischen Tätigeit von Frau Rückert erscheint mir vor diesem Hintergrund noch als milde.

 

UPDATE 19.12.2012

In noch einem weiteren Artikel in den Nürnberger Nachrichten (das ist dieselbe Zeitung, in der die Recherchen von  Michael Kasperowitsch  veröffentlicht wurden, die den Fall Mollath "ins Rollen" brachten) wird ein Gegenstandpunkt zum Fall eingenommen. Ausgangspunkt ist die Frage, inwieweit Psychiater durch die Öffentlichkeit in Anspruch genommen werden, wenn sie (vermeintliche) Fehler machen. Dabei wird der Fall Mollath in eine Vergleichsbeziehung zu einem nach psychiatrischen Gutachten entlassenen und dann rückfällig gewordenen Sexualstraftäter gebracht. Die Öffentlichkeit, so der Tenor des Artikels,  habe damals die Psychiater beschimpft, als der Entlassene rückfällig geworden sei. Nun aber würde die Öffentlichkeit im Fall Mollath quasi das Gegenteil beanspruchen, nämlich die Freilassung eines psychiatrisch als "gefährlich" eingeschätzten Untergebrachten.

Im Fall Bernhard S. wurden, etwa in der Überwachung, Fehler gemacht, Gustl Mollath wird derzeit als mutmaßliches Justizopfer gehandelt. Beide Fälle zeigen, dass wir, die sogenannte Gesellschaft, Prognosen verlangen, die an Hokospokus grenzen. Denn Hand aufs Herz: Wer von uns weiß, ob die eigenen Kinder die laufende Schulklasse bewältigen, zu Ladendieben werden oder wie lange es noch den Euro gibt? Und natürlich gehört die Kristallkugel nicht zum Handwerkszeug des Wissenschaftlers.

Richtig ist daran, dass psychiatrische Gutachten mit Gefährlichkeitsprognosen, selbst wenn sie fachlich und sachlich korrekt sind, immer nur eine Wahrscheinlichkeit für künftiges Verhalten prognostizieren können. Dass die Zukunft tatsächlich wie die unwahrscheinlichere Variante verlaufen kann, liegt in der Natur einer Vorhersage menschlichen Verhaltens. Aber der Vergleich des Falls Mollath mit dem genannten "Serienvergewaltiger Bernhard S." hinkt an anderen Stellen gewaltig, namentlich nicht nur hinsichtlich der Schwere der Taten, die Mollath vorgeworfen wurden, sondern auch hinsichtlich der konkreten Kritik, die an einzelnen psychiatrischen Gutachten im Fall Mollath geübt wird.

Noch ein anderer Aspekt aus dem Artikel stößt unangenehm auf. Unterstellt die Darstellung der Journalisten trifft zu, dann hat der damalige Pflichtverteidiger Mollaths gegenüber Journalisten Auskunft gegeben über Interna der Mandatsbeziehung und hat damit bewusst zum Nachteil seines damaligen Mandanten Mollath Stellung genommen. Das ist das Gegenteil dessen, wofür "Verteidigung" steht und dies kann einen schweren Pflichtverstoß als Strafverteidiger darstellen. Dass er von den Nürnberger Nachrichten falsch zitiert wurde, liegt nicht nahe, denn es sind bereits ausführlichere Angaben von ihm in der Nürnberger Zeitung publiziert, die bislang nicht dementiert wurden.

 

UPDATE 07.01.2013

Die Strafanzeige von RA Strate vom heutigen Tage hat möglicherweise zweierlei Bedeutung.

Zum einen erscheint sie insofern wichtig, als die Öffentlichkeit sich mit einem weiteren Aspekt der Mollath-Sache befasst, aus dem sich ergibt, dass man - seitens Justiz und Psychiatrie - damals (wie heute) offenbar keine Skrupel kannte bzw. kennt, Herrn Mollath entgegen anerkannten rechtlichen Maßstäben zu inhaftieren. Zu den Tatsachen, die Strate jetzt noch einmal in einem 50seitigen Schriftsatz aufbereitet zur Anzeige gebracht hat,  lag schon letztes Jahr seitens der Verteidigerin Mollaths eine Strafanzeige vor - nur damals hatte der Fall noch nicht eine solche Aufmerksamkeit erlangt, dass sich Öffentlichkeit und insbesondere die Staatsanwälte hinreichend dafür interessierten. Deshalb ist es gut, dass die Sache nun mit Verve noch einmal präsentiert wird, denn sie hat nun wesentlich mehr Chancen auf Beachtung. Die Akte Mollath hält im Übrigen noch einige "Knaller" von ähnlichem Gewicht vor. Die Strafanzeige selbst ist jedoch weder ein Wiederaufnahmegrund, noch bringt sie die Freilassung Mollaths aus der jetzigen Unterbringung unmittelbar voran - es geht schließlich um die Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren, also vor der Hauptverhandlung. Die jetzige Unterbringung beruht jedoch auf einem rechtskräftigen Urteil, das durch diese Strafanzeige nicht beseitigt werden kann.

Die Strafanzeige wirft aber das Licht auf einen möglichen Wiederaufnahmegrund, der bisher nicht im Brennpunkt der Diskussion stand, nämlich dass die Tatsachengrundlagen für das entscheidende psychiatrische Gutachten  möglicherweise mittels  verbotener Vernehmungsmethoden - Strate erwähnt ausdrücklich § 136 a StPO (S.41) - erhoben wurden. 

 

UPDATE 04.02.2013

Wie Spiegel Online berichtet, hat es die zuständige Strafvollstreckungskammer den Antrag der StA abgelehnt, ein neues Gutachten einzuholen, nachdem Herr Mollath eine Begutachtung abgelehnt hat. Das Gericht sah es wohl als wenig sinnvoll an, ein psychiatrisches Gutachten ohne Mitwirkung Mollaths zu erstellen.

Dennoch kann (und müsste)  die StVK auch eine Entscheidung darüber treffen, ob Herr Mollath nach fast sieben Jahren Unterbringung  freizulassen ist.

Die Frage der (Un)verhältnismäßigkeit ist eine rein juristisch zu beantwortende, die vom Gericht jederzeit getroffen werden kann - und muss. Ich habe im November, als mein obiger Beitrag entstand, gleichwohl noch angenommen, dass die StVK mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine solche Entscheidung, obwohl sie m. E. rechtlich klar zu beantworten ist (vgl. die beiden jüngsten BVerfG-Entscheidungen zur Maßregel der Unterbringung), nicht ohne Gutachten fällen werde. Aber seither ist eine Menge passiert. Ich wundere mich inzwischen wirklich, warum Herr Mollath nicht längst in die Freiheit entlassen wird (mit entsprechender Vorbereitung auf die Freiheit nach 7 Jahren), denn mit jedem Tag wird das mögliche Unrecht größer.

Außerdem: Wenn eine Wiederaufnahme ergibt, dass von Anfang an die Unterbringungsvoraussetzungen nicht gegeben waren, ist Herr Mollath zu entlassen - auch ohne neues Gutachten. Denn einige der Unterbringungsvoraussetzungen beinhalten wiederum Fragen, die nicht ein Gutachter, sondern nur ein Gericht beantworten kann, z.B. die Frage, ob die ihm vorgeworfenene Straftaten tatsächlich von ihm begangen wurden.  Auch ein erfolgreiches WA-Verfahren erschien mir noch Ende November relativ fern liegend. Derzeit sehe ich aufgrund vieler neuer Informationen das WA-Verfahren als möglicherweise erfolgsträchtig an.

UPDATE vom 20.02.2013
RA Strate hat nun einen Wiederaufnahmeantrag gestellt und auf seiner Website veröffentlicht, hier. Kern des Wiederaufnahmegesuchs sind diverse Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den damaligen Vors. Richter am LG, Brixner. Eine Presseerklärung von RA Strate findet sich ebenfalls auf seiner Website, hier.

Die möglichen  Rechtsfolgen eines Wiederaufnahmeantrags ergeben sich aus der Strafprozessordnung:

 

§ 368

(1) Ist der Antrag nicht in der vorgeschriebenen Form angebracht oder ist darin kein gesetzlicher Grund der Wiederaufnahme geltend gemacht oder kein geeignetes Beweismittel angeführt, so ist der Antrag als unzulässig zu verwerfen.

(2) Andernfalls ist er dem Gegner des Antragstellers unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung zuzustellen.

§ 369

(1) Wird der Antrag für zulässig befunden, so beauftragt das Gericht mit der Aufnahme der angetretenen Beweise, soweit dies erforderlich ist, einen Richter.

(2) Dem Ermessen des Gerichts bleibt es überlassen, ob die Zeugen und Sachverständigen eidlich vernommen werden sollen.

(3) Bei der Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen und bei der Einnahme eines richterlichen Augenscheins ist der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten und dem Verteidiger die Anwesenheit zu gestatten. § 168c Abs. 3, § 224 Abs. 1 und § 225 gelten entsprechend. Befindet sich der Angeklagte nicht auf freiem Fuß, so hat er keinen Anspruch auf Anwesenheit, wenn der Termin nicht an der Gerichtsstelle des Ortes abgehalten wird, wo er sich in Haft befindet, und seine Mitwirkung der mit der Beweiserhebung bezweckten Klärung nicht dienlich ist.

(4) Nach Schluß der Beweisaufnahme sind die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte unter Bestimmung einer Frist zu weiterer Erklärung aufzufordern.

 

§ 370

(1) Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird ohne mündliche Verhandlung als unbegründet verworfen, wenn die darin aufgestellten Behauptungen keine genügende Bestätigung gefunden haben oder wenn in den Fällen des § 359 Nr. 1 und 2 oder des § 362 Nr. 1 und 2 nach Lage der Sache die Annahme ausgeschlossen ist, daß die in diesen Vorschriften bezeichnete Handlung auf die Entscheidung Einfluß gehabt hat.

(2) Andernfalls ordnet das Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung an.

 

§ 371

(1) Ist der Verurteilte bereits verstorben, so hat ohne Erneuerung der Hauptverhandlung das Gericht nach Aufnahme des etwa noch erforderlichen Beweises entweder auf Freisprechung zu erkennen oder den Antrag auf Wiederaufnahme abzulehnen.

(2) Auch in anderen Fällen kann das Gericht, bei öffentlichen Klagen jedoch nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, den Verurteilten sofort freisprechen, wenn dazu genügende Beweise bereits vorliegen.

(3) Mit der Freisprechung ist die Aufhebung des früheren Urteils zu verbinden. War lediglich auf eine Maßregel der Besserung und Sicherung erkannt, so tritt an die Stelle der Freisprechung die Aufhebung des früheren Urteils.

(4) Die Aufhebung ist auf Verlangen des Antragstellers im Bundesanzeiger bekannt zu machen und kann nach dem Ermessen des Gerichts auch auf andere geeignete Weise veröffentlicht werden.

 

Das Spektrum reicht also von Unzulässigkeit des Antrags bis hin zur Neuauflage der Hauptverhandlung mit anschließendem Freispruch. Interessant ist das  "dazwischen liegende" Ergebnis nach § 371 Abs.2 und Abs.3 S.2. Danach kann das Gericht auch im Beschlusswege (also ohne neue Hauptverhandlung) dazu kommen, das frühere Urteil aufzuheben.

 

Ich bereite einen neuen Beitrag zum Fall vor.

DISKUSSION WOANDERS

Zu den Artikeln auf SPON und in der ZEIT vgl.  auch delegibus-Blog, zudem eine sehr eingehende Analyse auf dem Blog humana conditio

Beate Lakotta verteidigte ihren SPON-Artikel gegen die Kritik von Oliver Garcia und Thomas Stadler im SpiegelBlog. Dazu erfolgte eine Gegenrede von Oliver Garcia (hier), von Thomas Stadler (hier) und von Sascha Pommrenke (hier)

Ein neueres Interview mit Frau JuMin Merk findet sich auf telepolis

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

913 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

@Kaugummi:

Eine Stellungnahme zu einem OLG-Urteil, mit dem das BVfG aktuell im Rahmen einer Beschwerde zu tun hat, würden Sie von einem lebenden deutschen Volljuristen wohl nur dann erhalten, wenn er bereits auf dem Sterbebett liegen würde.

Fachjuristische Stellungnahmen zu (auch laufenden) Verfahren vor dem BVerfG oder anderen Gerichten sind absolut üblich in wissenschaftlichen Zeitschriften, aber auch in Zeitungen wie etwa FAZ, taz, SZ etc. Ich glaube, Sie pflegen hier ein Vorurteil gegen Juristen, das absolut keinen tatsächlichen Hintergrund hat. Juristen streiten im allgemeinen gern auch gegen andere Juristen v.a. um Rechtsfragen.  Wenn Sie denken, dass eine Kritik am BVerfG, BGH oder OLG karriereschädigend sei, sind Sie auf dem Holzweg. Dass ich nicht zu allen Entscheidungen in diesem Fall Stellung nehme, hat neben (hauptsächlich) Zeitgründen damit zu tun, dass diese teilweise - soweit es überhaupt schriftliche Gründe gibt - wenig aussagekräftig sind, zum anderen zeitlich "überholt" sind, zum Dritten mir nicht vollständig vorliegen. Aktuell läuft noch ein Verfahren vor dem OLG Bamberg (Rechtsmittel gegen die letztjährige, die weitere Unterbringung bestätigende Entscheidung).

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

@Walter Keim

 

Wenn das stimmt, was ich in SZ nachlas mit diesem Herrn Dr.iur.h.c. Gerhard Strate (Hamburg), zeigt sich doch grad hier der Realitätsbezug von Herrn Mollath:

Strate war für ihn zunächst ein Name. Für mich auch...

5

Forensisch psychopathologische Prognostik ist schlechter als eine Münze werfen

Prof. Müller "... immer nur eine Wahrscheinlichkeit für künftiges Verhalten prognostizieren können ..."

Nicht einmal das. Es gibt bestenfalls eine subjektive, gutachterliche Wahrscheinlichkeitsmeinung oder  - überzeugung, die aber mit Wahrscheinlichkeitstheorie wie man sie aus der Statistik kennt, nichts zu tun hat.

Es gibt auch noch keine idiographische Wissenschaftstheorie, also Wissenschaftstheorie des Einzelfalls (meine eigene existiert auch erst nur als konzeptioneller Entwurf), und schon gar keine einigermaßen allgemein anerkannte.

Der Artikel von Ulrike Löw in der NN beschreibt es mit an der Grenze des Hokospokus ganz richtig, allerdings nimmt sie es zwei Zeilen später selbstwidersprüchlich wieder zurück und fabuliert davon, die Forensik sei keine Kristallkugel. Doch, das ist sie Jahrzehnten - leider.

Als Nedopil - vermutlich die erste Adresse in Bayern -  im Rechtspsychologischen Kolloquium am Psychologischen Institut der FAU Erlangen seinen Prognose-Vortrag  hielt, wurde das ganze Elend der forensischen Prognostik überdeutlich.

Ich notierte: „So habe ich die Daten im Vortrag am 26.6.6 ab- bzw. mitgeschrieben. Möglich, dass die eine oder andere Nachkommastelle nicht ganz stimmt. Weil ich die Daten nicht glauben konnte, habe ich in der Diskussion nachgefragt. Prof. Nedopil bestätigte, dass es in der zitierten Literatur rund 85% Falsch Positive Rückfallprognosen sind. Ich werde bei Gelegenheit aber die Originalliteratur noch einsehen und die Werte überprüfen. Jedenfalls können solche Falsch-Positiven-Zahlenbefunde nicht einfach so mitgeteilt werden, ohne dass darüber ausführlich diskutiert wird.“

Quelle: Buchpräsentation: Prognosen in der Forensischen Psychiatrie - Ein Handbuch für die Praxis (Nedopil et al.).  http://www.sgipt.org/lit/pabst/nedopil5.htm

Bewertung (mit Links a.a.O):

„Ein sehr informatives, sehr wichtiges und auch mutiges Buch. Aus den Daten folgt: so kann es nicht weitergehen: die traditionelle psychiatrische Rückfall-Prognose-Methode muss schnellstmöglich abgeschafft werden, denn über 80% falsch positive psychiatrische Rückfall-Prognosen sind eine unerträgliche Katastrophe für eine anspruchsmäßig wissenschaftlich fundierte Prognostik. Wenn die idiographische Prognostik zu komplex und zu schwierig ist, dann muss man sie aufgeben. Gesellschaft und Justiz sollten sich nicht länger hinter Sachunverständigen verstecken dürfen. Wenn sie konservative Sicherungsverwahrung oder

Maßregelvollzug wollen, dann sollten sie das selbst verantworten (was sie natürlich nicht tun werden). Viel bequemer ist es natürlich, sich auf scheinwissenschaftliche falsch-positive PrognoselieferantInnen zu stützen. Wieder einmal gerät die Psychiatrie in Verruf, der politischen und justiziablen Macht als allzu willfährige Büttel zu dienen. Eine Mathematik und Statistik des idiographischen Einzelfalles ist bislang offenbar nicht angemessen entwickelt. Kein Wunder dass man sich hinter schwierig verständlichem Zahlenmaterial (z.B. ROC-Kurve) gerne versteckt. Es scheint an der Zeit, unser "Putzfrauen-Kriterium" (PUK)

ins Spiel zu bringen: man muss klar und deutlich kritisieren: wer statistische Größen nicht klar und verständlich - z.B. seiner Putzfrau oder seinem Hausmeister - erklären kann, sollte solche Methoden zumindest in Gerichten nicht anwenden und darstellen (hier könnten z.B. die Schöffen bei den Sachverständigen durch unerschrockenes sich erklären lassen viel Gutes bewirken). Die Vorschläge Nedopils, reine Risikoziffern mitzuteilen, sind zwar besser als das Falsch-Positiv-Desaster, aber die Sachverständigen dürfen Gesellschaft und Justiz auch nicht alleine lassen. Die Wahrheit, und nichts als die ganze wissenschaftliche Wahrheit der idiographischen Einzelfallproblematik ist nötig (hier versagen die nomothetisch orientierten Wissenschaftseinrichtungen meist). Gesellschaft und Justiz müssen dieser Wahrheit ins Gesicht schauen. Von Sachverständigen darf nicht gefordert werden, was aufrichtig und real betrachtet nicht erfüllbar ist.“

Rudolf Sponsel, Erlangen

 

 

 

@ Herrn Prof. Müller

 

Gutachterliche Bestätigung der Unterbringung vom April 2012

 

Der gestrige Bericht bei KONTROVERS besagte, dass dem Gutachter der HVB-Bericht nicht vorlag. Die StA hatte diesen spätestens 2011 und pflichtwidrig nicht bereits seit seiner Ausfertigung 2003.

 

Die Frage, die sich mir stellt:

Liegt hier nicht der Verdacht  vorsätzlichen Handelns durch Unterlassen - Nichtweitergabe des HVB-Berichts an den Gutachter vor?

Zu wessen Vorteil - cui bono?

 

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/121219-kontrovers-nachgehakt-2012-100.html

 

Von fundamentaler Wichtigkeit erscheint mir die von Herrn Dr. Sponsel zutage geförderte Entscheidung BVerfG vom 9. 10. 2001 - 2 BvR 1523 / 01 mit ihrer Bindungswirkung des Artikel 31 Abs. 1 BVerfGG. Geht es nicht um die Frage der Unzulässigkeit bereits der Erstunterbringung bei verweigerte Exploration und die daran anzuknüpfenden Rechsfolgen? Stichwort: fehlende "Legitimation durch Verfahren"?

Und ist deshalb nicht mit einer "Durchgriffs-Entscheidung" des BVerfG zugunsten des Herrn Mollath demnächst zu rechnen, da sich dieser Justizskandal immer mehr "verdichtet" - was sich nicht zuletzt mittelbar an der "konzertierten medialen Aktion" der im Hintergrund an einem großen Rad Drehenden  auszudrücken scheint?

5

mkveits schrieb:
Und ist deshalb nicht mit einer "Durchgriffs-Entscheidung" des BVerfG zugunsten des Herrn Mollath demnächst zu rechnen, da sich dieser Justizskandal immer mehr "verdichtet" - was sich nicht zuletzt mittelbar an der "konzertierten medialen Aktion" der im Hintergrund an einem großen Rad Drehenden auszudrücken scheint?

Da Sie mit Durchgriffs-Entscheidung wahrscheinlich die Variante meinen, die ich in http://blog.delegibus.com/2655 am Ende angesprochen habe (näheres: http://blog.beck.de/2012/11/29/fall-mollath-wie-geht-es-weiter#comment-4...), hierzu eine Anmerkung: Dies ist eine extrem seltene Möglichkeit, die sich das BVerfG vorbehält. Das BVerfG wird seine Entscheidung auf der Grundlage des aktenkundigen Verfahrensstandes treffen. Nur wenn der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt ist, d.h. die bisher vorliegenden Gutachten es hergeben, kommt es in Frage, daß das BVerfG ausnahmsweise durchentscheidet. Äußere Umstände einschließlich grober, unverständlicher Verfahrensfehler (eine Nichtübergabe des bereits vorliegenden HVB-Berichts an den Gutachter würde ich dazu zählen), mögen sie sich auch verdichten, spielen - für die Frage des Durchentscheidens - m.E. keine Rolle und sollten es auch nicht.

Das BVerfG hat auch die Möglichkeit, unterhalb dieser Schwelle zu reagieren, wenn sich Hinweise auf massive und wiederholte Grundrechtsverstöße verdichten. Nach § 95 Abs. 2 Halbsatz 2 BVerfG ("verweist es die Sache an ein zuständiges Gericht zurück") kann es das Verfahrens an ein anderes Gericht zurückverweisen, wenn es aufgrund der Umstände meint, daß sich das mit der Sache befaßte Gericht aufgrund seiner bisherigen Verfahrenshandhabung "disqualifiziert" hat. Wir sollten nicht überrascht sein, wenn das Verfahren an den Strafvollstreckungssenat des OLG München oder eine Strafvollstreckungskammer des LG München I zurückverwiesen wird (aus naheliegenden Gründen wäre das BVerfG nicht gut beraten, sich in einem solchen Fall für den Strafvollstreckungssenat des dritten bayerischen Oberlandesgerichts, des OLG Nürnberg, zu entscheiden)

5

Als Laie bestuerzt mich, dass es laengst nicht mehr um die urspruenglichen Straftaten mehr geht. Vielmehr wird das Nachtatverhalten zum Vorwand fuers Wegsperren auf unbestimmte Zeit. Nach vielen Jahren interessiert kaum noch,  weshalb G.M. sitzt. Und Psychiater kehren sich einen Dreck um die Unschuldsvermutung!

Mangelnde Hygiene? Aha - da haben wir den Nachweis, dieser Mensch ist extrem verhaltensgestoert...

 

Meist juengere Gewalttaeter, die z.B. Fremde grundlos fast zu Totde traten, werden nicht psychiatrisiert und weggesperrt. Dabei ist deren Gefaehrlichkeit und Gewaltbereitschaft bestens dokumentiert. Hier wird beliebig seitens der Justiz verfahren. Wie kann dies hingenommen werden?!?

*********

Bitten gestatten Sie mir, eine E-mail des JuM Baden-Weurttemberg zu zitieren. Demnach ist keinerlei Dienstaufsicht oder sonstige Ueberpruefung richterlichen Verhaltens moeglich.

"Sehr geehrter Herr Wagner,

  Ihre Eingabe vom 12. April 2012, in der Sie sich über eine Entscheidung eines baden-württembergischen Gerichts beschweren, haben wir erhalten.   Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in dieser Angelegenheit nicht für Sie tätig werden können.

  •  Dies hat folgenden Grund:
  Aufgrund der vom Grundgesetz und der Verfassung des Landes Baden-Württemberg garantierten richterlichen Unabhängigkeit ist es uns nicht gestattet, Maßnahmen des Gerichts zu bewerten, in das Verfahren einzugreifen oder eine verfahrensabschließende gerichtliche Entscheidung zu überprüfen.   Nicht nur die gerichtliche Entscheidung als solche, sondern auch alle ihr dienenden, sie vorbereitenden und nachbereitenden Maßnahmen des Richters einschließlich der Prozessleitung zählen zum unantastbaren Kern der richterlichen Unabhängigkeit und sind damit einer Überprüfung im Wege der Dienstaufsicht entzogen. Einwendungen gegen gerichtliche Maßnahmen, die im Rahmen eines laufenden Verfahren angeordnet werden, sind vor Gericht vorzubringen. Eine Überprüfung kann allein durch die im Instanzenzug übergeordneten Gerichte erfolgen, sofern ein Beteiligter von einem statthaften Rechtsbehelf in zulässiger Weise Gebrauch gemacht hat. Ist eine gerichtliche Entscheidung rechtskräftig, müssen die Beteiligten sie grundsätzlich hinnehmen, auch wenn sie damit nicht einverstanden sind.   Mit freundlichen Grüßen Hanna Szymanski Bürgerreferentin
Justizministerium Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart"

 

 

Zum Update 19.12.2012 von Prof. Dr. Henning Ernst Müller

Ulrike Löw die sich regelmäßig als Gerichtsreporterin hervor tut, leistet aus meiner Sicht, im Artikel vom 19 .12.2012 bei den Nürnberger Nachrichten keine gute Arbeit. Insgeheim spekuliert Sie, das Mollath frei kommt und dann was Schlimmes anrichtet. „Sieht her, ich habe Euch gleich gewarnt“

Der Vergleich des Falls Mollath mit dem genannten "Serienvergewaltiger Bernhard S." hinkt nicht nur gewaltig, sondern ist schlicht irreführend und unseriös. 

Genauso unseriös ist im Hinblick auf die journalistische Arbeit, der unternommene Versuch, dass die Psychiater die die Gutachten im Fall Gustl Mollath erstellt haben, sich versehentlich geirrt haben könnten.

 

Fakt ist, dass die psychiatrischen Gutachten im Fall Gustl Mollath, nicht der ärztlichen Kunst entsprechend erstellt wurden. Falsche Methodik (siehe auch Dr. Rudolf Sponse Kommentare).

 

Ein Beispiel von vielen, bei der die Journalistin kein Mediziner sein muss, sondern nur ein mittelmäßiges allgemein Wissen einsetzen muss um zu erkennen, dass im Fall Gustl Mollath vieles falsch gelaufen ist.

 

Die Wahrscheinlichkeitsangaben zur Rückfälligkeit oder ob überhaupt eine Störung bei Gustl Mollath vorlagen, sind in dem schriftl. Gutachten noch relativ gering. Wie kam es zur Veränderung des Wahrscheinlichkeits % im Gerichtssaal?

Waren es die kosmischen Strahlen, die auf den vernommen Gutachter im Gerichtssaal wirkten?

War es die Ehefrau des Gutachters, die ihren Ehemann pünktlich zum Abendessen daheim sehen wollte?

Oder war es das Gutachterhonorar?  

 

Ein Phänomen das oft in Gerichtsverhandlungen vorkommt. Der Gutachter ändert nicht nachvollziehbar seine Wahrscheinlichkeitsprognosen im Gerichtssaal und weicht so vom schriflichen Gutachten ab. 

 

 

5

 

Zwischeninfo:

Der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft ist noch nicht beim Landgericht Regensburg anhängig. 

5

Fragen, die hoffentlich nicht schon etliche Male beantwortet wurden:

 

1: Wie war das jetzt mit dem Strafbefehl? Gabs den wirklich und das ganze Theater ist nur, weil Mollath widersprochen hat mit der Begründung er sei unschuldig. So steht auf alle Fälle in der Verfassungsbeschwerde. Merk brüllt im Ausschuss, das wäre Unsinn.

 

2.: Was wäre eigentlich klüger gewesen im Verfahren? Es liest sich so, als hätte die Verteidigung Pfäfflin erst auf die Sprünge geholfen, seine Wahrscheinlichkeitsprognose an die Bedürfnisse des Gerichtes anzupassen. Hätte man nicht besser zu dem Punkt geschwiegen und die Befragung an der Stelle Ruhen lassen? Stattdessen wird dann versucht, den Scherbenhaufen zu bemängeln, an dem man auch noch mitgewirkt hat.

 

 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

 der Forist BA Economics Chris Wagner  zitiert gerade aus einer Email des Justizministeriums Baden- Württemberg.

Aus dieser Email ergibt sich für mich eine Frage, die mich schon länger interessiert:

Haben Justizministerien, hat ein Justizminister (naürlich schiele ich auf den Fall Mollath und Bayern) etwa tatsächlich keine Dienstaufsicht?
Ich glaube, dass gerade was diese Frage angeht, viel von allen Seiten spekuliert und Halbwahrheiten verbreitet werden.

Ich bitte Sie um eine qualifizierte Stellungsnahme aus juristischer Sicht, anhand derer sich klar die greifbaren Rechtsgrundlagen betrachten lässt.

Vielen Dank!

5

Nina schrieb:

Haben Justizministerien, hat ein Justizminister (naürlich schiele ich auf den Fall Mollath und Bayern) etwa tatsächlich keine Dienstaufsicht?

 

Seit dem 14. Oktober 2003 bin ich bayerische Staatsministerin der Justiz. In dieser Eigenschaft zeichne ich für die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, die Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten in Bayern verantwortlich.

 

Quelle:

 

http://www.beate-merk.de/31.0.html?&no_cache=1

5

Nina schrieb:

Haben Justizministerien, hat ein Justizminister (naürlich schiele ich auf den Fall Mollath und Bayern) etwa tatsächlich keine Dienstaufsicht?
Ich glaube, dass gerade was diese Frage angeht, viel von allen Seiten spekuliert und Halbwahrheiten verbreitet werden.

 

"seit dem 14. Oktober 2003 bin ich bayerische Staatsministerin der Justiz. In dieser Eigenschaft zeichne ich für die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, die Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten in Bayern verantwortlich. "

 

Quelle:

 

http://www.beate-merk.de/31.0.html?&no_cache=1

5

Nina schrieb:

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

 der Forist BA Economics Chris Wagner  zitiert gerade aus einer Email des Justizministeriums Baden- Württemberg.

Aus dieser Email ergibt sich für mich eine Frage, die mich schon länger interessiert:

Haben Justizministerien, hat ein Justizminister (naürlich schiele ich auf den Fall Mollath und Bayern) etwa tatsächlich keine Dienstaufsicht?
Ich glaube, dass gerade was diese Frage angeht, viel von allen Seiten spekuliert und Halbwahrheiten verbreitet werden.

Ich bitte Sie um eine qualifizierte Stellungsnahme aus juristischer Sicht, anhand derer sich klar die greifbaren Rechtsgrundlagen betrachten lässt.

Vielen Dank!

 

Ich unterstelle folgende Befugnisse der Justizministerin Dr. Beate Merk in beispielhaft angenommenen Fällen:

 

- Wenn ein bayerischer Richter in einem Gerichtssaal Kinderporno-Bilder oder Nazi-Propaganda verteilte, könnte Dr. Beate Merk ihn sofort suspendieren.

 

- Wenn ein bayerischer Richter in einem Gerichtssaal sagte: "Ich musste mir gerade erst einmal einen Joint rauchen, außerdem sind Bundeskanzlerin und  Bundespräsident Marionetten des Großkapitals.", dann könnte Dr. Beate Merk ihn sofort suspendieren.

 

Doch, und ich glaube, dass das den Kern der Frage Ninas an Prof. Ernst Henning Müller ausmacht, wo beginnen Eingriffsmöglichkeiten oder Eingriffspflichten der Dr. Beate Merk, wenn ein Richter so offenkundig an den Tatsachen vorbei operiert, dass ein verständiger Betrachter sich sagen muss: "Das kann kein Versehen mehr sein, das macht er absichtlich!", und dieser Richter so auf ein Prozessergebnis hinwirkt, dass bei korrekter Prozessführung nicht herstellbar wäre, um den Begriff Rechtsbeugung einmal nicht zu gebrauchen?

Für mich wäre es das schönste Weihnachtsgeschenk, wenn Prof. Henning Ernst Müller die Frage Ninas eindeutig und klar beantworten würde.

5

 

So so, laut Justizministerin haette Gustl Mollath ja jederzeit einen Wiederaufnahmeantrag stellen koennen?

  • Ohne Telefon, Internet und Geld fuer Porto und Leihbuecher?

Angenommen, er haette es irgendwie alleine geschafft. Wer meint, er bekaeme die Stellungnahmen der StA wie im Zivilverfahren uebermittelt? Traeume weiter!

***

Im Dunkeln laesst's sich schoen Munkeln. In DE gibt's keine Faeirness mit Uebermittlung von Beschluessen und Stellungnahmen der Gegenseite (StA) an den Beschwerdefuehrer. Es gibt auch keine CJP wie in Kalifornien - in DE machen Richter keine Fehler, basta! Und falls er ausharrt, dann hapert's an der Zustellung eines Beschlusses. In eigener Sache erging der Beschluss im Maerz und wurde im Mai an die Botschaft geschickt. Bald sind es dann 9 Monate, wobei die Zustellung offen bleibt - vielleicht klappt's dann im Jahr 2013?

 

Viel Glueck, z.B. die Aerztekammer fuer ein Falschgutachten zu interessieren: Es sind doch alles Meister im Abwimmeln! Wer hat denn die Zivilcourage und widerspricht einem Kollegen oder gar Richter?!?

 

Was die "Gutachten" anbelangt, herrscht hier ein Irrtum vor: Allein das muendlich in der HV erstattete zaehlt. Mit Hilfe des Richters taucht es dann nicht einmal im Gerichtsprotokoll aussagekraeftig auf - und die vielen geschriebenen Seiten stellen eben nicht das eigentliche Gutachten dar!

Zwei Punkte:

Prof. Nedopil hat die für die gesamte Justiz entlarvende Tatsache, dass 80 - 90 (?) Prozent der Prognosegutachten zu Lasten der Probanden falsch sind, auch in mehreren Diskussionen (3sat "Scobel", münchner Runde, Bürgerforum fällt mir spontan ein) ausführlich dargelegt. 

 

Allen voran Frau Merk - die zum Teil als Gegenüber anwesend war - als auch weite Teile der völlig desinformierten CSU-Wähler/Bürger sind jedoch der Ansicht, "wegsperren (für immer)" sei eine auf breiter Front großzügig anzuwendende und berechtigte Praxis.

 

Dass erst ein Fall Mollath und dessen Verquickung zu einem monetären Skandal überhaupt geeignet ist, diese m.E. unsägliche Form struktureller Freiheitsberaubung mittels § 63 StGB einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, ist nun eine Chance, die instrumentalisierten Stigmata und  Vorurteile und die tatsächliche Zielsetzung dieses Politik- und Justizstils endlich grundlegend offenzulegen!

 

Es sitzen zahlreiche Personen im bayerischen Maßregelvollzug, die nur dort sind, weil eine unsägliche Wechselwirkung zwischen Desinformation voreingenommener Öffentlichkeit und Chrakterlosigkeit der parteipolitisch mißbrauchten Justiz sich glänzend ergänzt.

 

Wie weit diese medial gepushte Desinformation wirkt, zeigen die Berichte von Lakotta/Spiegel und der Zeit, sogar unter Beteiligung der Frau Rückert!

 

Herr Prof. Dr. Nedopil hat mich "begutachtet", Januar 2010 - mit einem verheerenden Ergebnis für den "Vorgutachter" der Staatsanwaltschaft! DAS ist der Mindeststandard, der m.E. in Bayern sonst nirgends stattfindet: Prof. Nedopil ist nicht nur die "erste Adresse" in Bayern, wie Herr Sponsel meinte, sondern erschreckenderweise wohl die einzige Adresse!

 

Zweiter Punkt: die Strategie der Justiz folgt einer festen Dramaturgie - entweder aus Bösartigkeit (m.E. Merk) oder aus Naivität - m.E. zählt hierzu auch Innenminister Herrmann, der gerade auf "abgeordnetenwatch.de" wieder das Totschlagargument brachte, die Vorgänge seien durch das BGH "geprüft".

 

Man muss endlich einer breiten Öffentlichkeit u.a. vermitteln, was diese Prüfung durch den BGH tatsächlich in der Praxis und für Betroffene wert ist: NICHTS!

 

Solange die CSU-Politik von der Desinformation profitiert, wird sich schwerlich etwas ändern. Egal, was man von der CSU hält - auszuschließen ist wohl, dass man dort zu dumm ist, die tatsächliche Lage zu erkennen. Das führt zum Vorwurf des Vorsatzes! Den vermeidet man schlicht, indem man sich dumm stellt! 

5

Gast schrieb:

Zwei Punkte:

Prof. Nedopil hat die für die gesamte Justiz entlarvende Tatsache, dass 80 - 90 (?) Prozent der Prognosegutachten zu Lasten der Probanden falsch sind, auch in mehreren Diskussionen (3sat "Scobel", münchner Runde, Bürgerforum fällt mir spontan ein) ausführlich dargelegt. 

 

Allen voran Frau Merk - die zum Teil als Gegenüber anwesend war - als auch weite Teile der völlig desinformierten CSU-Wähler/Bürger sind jedoch der Ansicht, "wegsperren (für immer)" sei eine auf breiter Front großzügig anzuwendende und berechtigte Praxis.

 

Dass erst ein Fall Mollath und dessen Verquickung zu einem monetären Skandal überhaupt geeignet ist, diese m.E. unsägliche Form struktureller Freiheitsberaubung mittels § 63 StGB einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, ist nun eine Chance, die instrumentalisierten Stigmata und  Vorurteile und die tatsächliche Zielsetzung dieses Politik- und Justizstils endlich grundlegend offenzulegen!

 

Es sitzen zahlreiche Personen im bayerischen Maßregelvollzug, die nur dort sind, weil eine unsägliche Wechselwirkung zwischen Desinformation voreingenommener Öffentlichkeit und Chrakterlosigkeit der parteipolitisch mißbrauchten Justiz sich glänzend ergänzt.

 

Wie weit diese medial gepushte Desinformation wirkt, zeigen die Berichte von Lakotta/Spiegel und der Zeit, sogar unter Beteiligung der Frau Rückert!

 

Herr Prof. Dr. Nedopil hat mich "begutachtet", Januar 2010 - mit einem verheerenden Ergebnis für den "Vorgutachter" der Staatsanwaltschaft! DAS ist der Mindeststandard, der m.E. in Bayern sonst nirgends stattfindet: Prof. Nedopil ist nicht nur die "erste Adresse" in Bayern, wie Herr Sponsel meinte, sondern erschreckenderweise wohl die einzige Adresse!

 

Ich hatte eben schon an einer Antwort an "Herrn Mustermann" gesessen, als dessen Beitrag plötzlich verschwunden ist. Es ging um die Frage, woher man denn wisse, dass ein Großteil der als gefährlich eingestuften Menschen gar nicht so gefährlich ist. Daher an dieser Stelle noch einmal meine Antwort:

Solche Studien sind zwar rar, werden aber hin und wieder durch den Lauf des Lebens ermöglicht. Wie jeder weiß, kann man nicht einfach mal testweise und randomisiert ein paar als gefährlich eingestufte Straftäter freilassen, um zu überprüfen, ob sie tatsächlich so gefährlich sind wie prognostiziert. Allerdings kommt es regelmäßig vor, dass Menschen trotz negativer Legalprognose aus Rechtsgründen (im Bereich der nachträglichen Sicherungsverwahrung etwa, weil keine "neuen Tatsachen" ersichtlich sind, auf denen die Gefährlichkeit beruht) nicht untergebracht werden können. Diesen quasi-experimentellen Zustand machen sich dann Forscher zu Nutze und führen eine Rückfalluntersuchung an solchen Gruppen durch. Im Beitrag des Psychiaters Jürgen L. Müller (NK 2012, 54, 58) findet sich bspw. ein kleiner Überblick über solche Studien, die alle zu ähnlichen Ergebnissen kommen. Ganz bekannt sind auch die amerikanischen Fälle (Baxstrom, Dixon), in denen Gerichtsurteile dazu führten, dass auf einen Schlag mehrer hundert Insassen einer psychiatrischen Anstalt freigelassen werden mussten. Die Rückfallraten waren jeweils sehr niedrig. Die falsch-positive Prognose (Person wird zu Unrecht als gefährlich eingestuft) ist nach derzeitigem Forschungsstand eher die Regel als die Ausnahme.

Warum ist das so? In erster Linie liegt es wohl daran, dass menschliches Verhalten viel zu komplex ist, um von anderen Menschen verlässlich vorhergesagt werden zu können. Und selbst wenn ich die Persönlichkeit bestens einschätzen kann, bleibt die unbekannte Variable der Umgebung, die einen erheblichen Einfluss aus das Sozialverhalten hat. Angesichts drohender Haftung für künftige Straftaten eines zu Unrecht als ungefährlich eingestuften Probanden ist es dabei nur allzu menschlich, dass forensische Gutachter im Zweifel die Gefährlichkeit bejahen. Zudem wird eine solche Fehleinschätzung in der Regel niemals bekannt, denn wer falsch-positiv als gefährlich eingeschätzt und inhaftiert wird, kann seine tatsächliche Ungefährlichkeit nicht beweisen. Ein strukturelles Problem sehe ich auch in der Fachfremdheit der forensischen Psychiatrie, was die Kriminalprognose betrifft. Besonders einleuchtend ist dies bei voll schuldfähigen Straftätern, die von Ärzten (!) hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit begutachtet werden. Aber auch bei psychisch kranken Straftätern versteht es sich keineswegs von selbst, dass Psychiater die Kriminalprognose erstellen. In der psychiatrischen Ausbildung wird nämlich keine Kriminologie gelehrt, sondern Experten wie Nedopil u.a. werden erst durch ihre forensische Arbeit de facto zu Kriminologen. Und es gibt auch keine allgemeine Kausalität zwischen psychischer Krankheit und Kriminalität: Die Mehrheit der psychisch Kranken wird nämlich nicht kriminell. Das verkennen leider auch manche Richter, die beim Vorliegen einer psychischen Erkrankung allzu schnell auch die Gefährlichkeit bejahen, weil dies kriminologischen Laien plausibel erscheint.

Die Anonymität eim vorherigen Beitrag, betreffend Prof. Nedopil u.a. war nicht beabsichtigt.

Sorry!

Martin Deeg

 

5

@Max Mustermann:

Das mit dem Strafbefehl halte ich für ein Gerücht. In der Verfassungsbeschwerde steht zur Chronologie des Strafverfahrens recht wenig. Aber auf der gustl-for-help-Seite sind ein paar Dokumente eingestellt, die das Verfahren vor dem Amtsgericht wegen Körperverletzung betreffen. Das Aktenzeichen des Amtsgerichts lautet 41 Ds.... D.h. dass es kein Strafbefehlsverfahren war (sonst stünde dort Cs statt Ds).

In der Chronologie auf der gustl-Seite steht von einem Strafbefehl gar nichts (siehe Nrn. 20 ff der Chronologie: Anzeige der Ehefrau, ermittlungsrichterliche Vernehmung der Ehefrau in Berlin, Anklage).

3

@Sobota

Vielen Dank für die Antwort und die Details. Ihre Ausführungen bereichern mich. Ich hatte mich auf Sponsels webseite umgeschaut und die Datenbasis war (wohl auf Grund der Kürze) recht ungenau dargestellt. Speziell auch hinsichtlich der Trennschärfe in der Differenzierung Straftäter im Massregelvollzug und psychatrisch-forensischer Betreuung. Danke.

 

@klabauter

Aber ist doch irgendwie seltsam:

 

in der Verfassungsbeschwerde vom 11. Januar 2012 des  Gustl Mollath, vertreten durch Dr. Michael Kleine-Cosack, wird auf S. 25 ausgeführt:

-"Die Körperverletzung (...)wurde ursprünglich nur mit einem Strafbefehl von 1000 € geahndet, gegen den er Einspruch einlegte, weil er die Tat nicht begangen hat."

Dies steht im Widerspruch zu der Erklärung der bayrischen Staatsministerin der Justiz, Frau Dr. Merk, am 8. März 2012 im Rechtsausschuss.  Auszug aus dem Protokoll S.6:

-"Das ist Unsinn! Mit der gefährlichen Körperverletzung hatte der Strafbefehl nichts zu tun.Richtig ist, dass gegen Mollath ein Strafbefehl wegen Diebstahls in Höhe von 10 Tagessätzen à 30,00 erlassen wurde. Dieser wurde aber nicht rechtskräftig, letztlich wurde Mollath insoweit freigesprochen. "

 

Dass RA Kleine-Cosack sich bezüglich Tatbestand UND Summe/Höhe des Strafbefehls vertut, obwohl er doch alle Akten im Register hat, klingt seltsam.

@"BA Economics Wagner" :

Wie Sie der Darstellung  in der Verfasssungsbeschwerde entnehmen können, hatte Mollath während der Unterbringung Verteidiger (ein RA Dr. Ziegler; zuletzt heißt es im Zusammenhang mit Strate, Mollath habe mit seiner Verteidigerin besprechen wollen, ob er Strate beauftragt) , seiner eigenen Chronologie auf der gustl-Seite und auch der Verfassungsbeschwerde  ist zu entnehmen, dass er offenbar Schreibwerkzeug hatte, um seitenlange Anträge zu stellen und Beschwerden und Anhörungsrügen einzulegen.
Die Hindernisse, die Sie konstruieren, gibt es nicht.

 

Ps..Zu Ihren sachkundigen Ausführungen zum deutschen Strafprozess und zum glücklichen Kalifornien:

 In Kalifornien taucht dafür gar keine Begründung  im Urteil auf. Nur die  (mit 52 % der Stimmberechtigten beibehaltenen) Todesstrafe oder dem Lebenslänglich bei der 3. Verurteilung.  Siehe zur proposition 36: "3,000 convicted felons who were as of November 2012 serving life terms under the Three Strikes law, whose third strike conviction was for a nonviolent crime".   

2

klabauter schrieb:

@"BA Economics Wagner" :

Wie Sie der Darstellung  in der Verfasssungsbeschwerde entnehmen können, hatte Mollath während der Unterbringung Verteidiger (ein RA Dr. Ziegler; zuletzt heißt es im Zusammenhang mit Strate, Mollath habe mit seiner Verteidigerin besprechen wollen, ob er Strate beauftragt) , seiner eigenen Chronologie auf der gustl-Seite und auch der Verfassungsbeschwerde  ist zu entnehmen, dass er offenbar Schreibwerkzeug hatte, um seitenlange Anträge zu stellen und Beschwerden und Anhörungsrügen einzulegen.
Die Hindernisse, die Sie konstruieren, gibt es nicht.

 

Klar gibt es die. Nur Rechtsanwälte können Anträge auf Revision oder auf Wiederaufnahme des Verfahrens einfach schriftlich stellen, ein Nicht-Rechtsanwalt, der in eigener Sache einen solchen Antrag stellen will, muss das zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichtes tun.

Wie sollte Gustl Mollath dahin kommen????

4

klabauter schrieb:

@"BA Economics Wagner" :

Wie Sie der Darstellung  in der Verfasssungsbeschwerde entnehmen können, hatte Mollath während der Unterbringung Verteidiger (ein RA Dr. Ziegler; zuletzt heißt es im Zusammenhang mit Strate, Mollath habe mit seiner Verteidigerin besprechen wollen, ob er Strate beauftragt) , seiner eigenen Chronologie auf der gustl-Seite und auch der Verfassungsbeschwerde  ist zu entnehmen, dass er offenbar Schreibwerkzeug hatte, um seitenlange Anträge zu stellen und Beschwerden und Anhörungsrügen einzulegen.
Die Hindernisse, die Sie konstruieren, gibt es nicht.

 

Ps..Zu Ihren sachkundigen Ausführungen zum deutschen Strafprozess und zum glücklichen Kalifornien:

 In Kalifornien taucht dafür gar keine Begründung  im Urteil auf. Nur die  (mit 52 % der Stimmberechtigten beibehaltenen) Todesstrafe oder dem Lebenslänglich bei der 3. Verurteilung.  Siehe zur proposition 36: "3,000 convicted felons who were as of November 2012 serving life terms under the Three Strikes law, whose third strike conviction was for a nonviolent crime".   

Danke, Klabauter. Weshalb wurde dann kein Wiederaufnahmeantrag gestellt? Oder doch - und er scheiterte? Was hat sich denn nun in den 7 langen Jahren juristisch getan?!?

 

In Kalifornien kann sich jeder Beschwerte ueber einen Richter beschweren.  Schon ansatzweise wird naemlich verstanden, dass Menschen halt nun mal menschlich sind und Fehler machen... 

 

@Sobota

 

Mir fällt zu dem Thema noch was ein. An einem anderen Ort im I-net hatte ich "satirisch" in etwa folgendes aufgeführt:

 

 

Was sind denn die praktischen Lehren aus dem Fall?

Zuerst einmal ist festzustellen, dass die Schuldunfähigkeit nach §20 StGB nur kummulativ zu den anderen Tatbeständen vorkommen kann. Es ist, wie der Fall Mollath zeigt, in Zukunft also anzuraten, die Frage der Schuldfähigkeit an den Anfang der Prüfung zu stellen.

Die Entlastung für die Gerichte wäre enorm und im Sinne der Rechtspflege nur zu begrüssen, zumal der Steuerzahler im Zeichen der Krise dies wohl durchaus wohlwollend aufnimmt.

Sollte es dennoch einmal ein Angeklagter wider Erwarten zu Gerichte schaffen, bleibt nur zu hoffen, dass er nicht plötzlich behauptet, er hätte bei der Führerscheinprüfung Strafrecht vom Patienten im Bett links neben ihm abgeschrieben.

Zudem würde mit diesem Schritt auch die nächste, peinliche Schwachstelle ausmerzen, die Herr Mollath in seiner Impertinenz offenbart hat: das Gutachten nach Aktenlage.

Da die Prüfung ja vorgezogen ist, entfällt dieses Einfallstor subjektiver Wahrnehmungsverzerrungen.

Der Psychiater kann unbelastet und frei jeglicher Hemmnisse seiner Kunst frönen und den Geisteszustand des Patienten nur anhand von Angabe von Datum und Uhrzeit evaluieren.

Der Validität der Ergebnisse kann dies nur entgegenkommen. Es ist auch gar nicht einzusehen, warum ein Massenmörder mehr Rechtsanspruch auf Schuldunfähigkeit haben sollte, als ein Taschendieb. Eine weitere Gefahrenquelle für Psychiater und somit auch Richter ist gebannt:

 

Es ist doch nun aber so, dass das Gericht das Gutachten Weinbergers eben insbesondere deshalb abgelehnt hat, weil er sich bei der Begutachtung "ausdrücklich an die Angaben des Angeklagten" bezüglich des Sachverhaltes gehalten hat.

Er hat die Vorstellungswelt des Herrn Mollath unter der Prämise, er wäre wirklich unschuldig, für plausibel gehalten.

Das Gericht lehnt das aber singemäss ab, weil die Ankerpunkte des Urteils damit nicht eingehalten werden und spricht, wenn auch verklausuliert von einem Gefälligkeitsgutachten.

 

Was ich oben als Satire geschildert habe, wäre aber durchaus anzudenken. Die Beeinflussung eines Psychiaters durch die Aktenschilderung der Taten muss doch naturgemäss enorm sein. So eine Vorgehensweise kann das Resultat doch nur verfälschen.

 

Die "Logik" des Gerichtes der "objektiven" Begutachtung widerspricht somit dem eigentlichen Untersuchungszweck und stellt isch als Absurdum raus...

 

@Max Mustermann:

Kleine-Cosack schreibt gleich auf der dritten Seite der VB etwas von "schwerer Körperverletzung" zum Nachteil der Exfrau. Auch eine "schwere" Körperverletzung war Mollath niemals vorgeworfen worden.....Soviel zur Sorgfalt bei der Abfassung der VB und Vertun bei Tatbestand und Strafe.

 

Im Urteil des Landgerichts steht , dass Mollath nicht vorbestraft ist.  Es dürfte  richtig sein, dass - wenn es denn einen Strafbefehl wegen Diebstahls gab - Mollath nach Einspruch freigesprochen oder das Verfahren eingestellt wurde.

Abgesehen davon: auf gefährliche KV (Würgen) stand 2001 schon eine Mindeststrafe von 6 Monaten, nur im minder schweren Fall, ggf. in Kombination mit 47 I StGB, wäre eine Geldstrafe möglich gewesen. Dh. man wäre nur mit Hängen und Würgen zu einer Geldstrafe im Strafbefehlswege gekommen, wobei sich dann noch die Frage stellt, was denn mit den angeblichen Sachbeschädigungen war und wie die Verfahrensgegenstand wurden.

Theoretisch möglich wäre noch, dass Mollath vor dem Amtsgericht erst einmal nicht erschienen ist und dann in der Verhandlung gegen ihn ein Strafbefehl erlassen wurde, anschließend Einspruch und neue Hauptverhandlung, dann Abgabe an das Landgericht. Davon steht aber weder in der Chronologie noch in Verfassungsbeschwerde oder Urteil etwas.
 

 

4

klabauter schrieb:

Abgesehen davon: auf gefährliche KV (Würgen) stand 2001 schon eine Mindeststrafe von 6 Monaten, nur im minder schweren Fall, ggf. in Kombination mit 47 I StGB, wäre eine Geldstrafe möglich gewesen. Dh. man wäre nur mit Hängen und Würgen zu einer Geldstrafe im Strafbefehlswege gekommen...

Im "Attest" ist nicht die Rede von Sekundärverletzungen, wie sie bei einem Würgen bis zur Ohnmacht zwangsläufig auftreten. Vielleicht hielt der staatsanwaltliche SB die Darstellung der Ehefrau für übertrieben? Vielleicht griff man auch deshalb zum Strafbefehl, weil die Beweisbarkeit offensichtlich so dünn war, dass die StA nicht mit der Möglichkeit einer verurteilung rechnete?

5

@nicht ganz blöd:

- wenn er keinen Verteidiger hat, aber wünscht, kann er einen Antrag nach 364 b StPO formlos stellen

- wenn er den Wiederaufnahmeantrag selbst stellen will : § 299, 365  StPO

BVerfG 2 BvR 1652/09: "Der Gefangene oder im Maßregelvollzug Untergebrachte kann, um eine Rechtsbeschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen, die Vorführung zum Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beantragen."
Das dürfte für Wiederaufnahmeanträge ebenfalls gelten.

3

klabauter schrieb:

@nicht ganz blöd:

- wenn er keinen Verteidiger hat, aber wünscht, kann er einen Antrag nach 364 b StPO formlos stellen

- wenn er den Wiederaufnahmeantrag selbst stellen will : § 299, 365  StPO

BVerfG 2 BvR 1652/09: "Der Gefangene oder im Maßregelvollzug Untergebrachte kann, um eine Rechtsbeschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen, die Vorführung zum Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beantragen."
Das dürfte für Wiederaufnahmeanträge ebenfalls gelten.

 

Klar, Rechtsanwälte drängeln sich geradezu darum, dort fundiert Revision oder Wideraufnahme zu beantragen, wo jeder schon beim ersten Blick erkennt, dass die Justiz mit aller Gewalt und Inbrunst an Tatsachen vorbei arbeitete, um zu einem rechtlich fragwürdigen Ergebnis zu gelangen. So machen sich Rechtsanwälte bei der Justiz beliebt, die Pflichtmandate vergibt (oder auch nicht...) und Rechtsanwälte durch negative Urteile vrsauern lassen kann...

5

@Klabauter

 

Die Zusammenlegung der Verhandlung mit den Sachbeschädigungen ist deshalb leicht zu erklären, weil die Monate nach der 2. Strafanzeige der Frau Mollath stattgefunden haben.

 

Bei der "schweren Körperverletzung" kann es sich durchaus auf Zitierung der gerichtlich "festgestellten" Tat beziehen. Für die Unterbringung ist die schwere ja zwingend, oder nicht?

 

 

astroloop schrieb:

@Klabauter

Die Zusammenlegung der Verhandlung mit den Sachbeschädigungen ist deshalb leicht zu erklären, weil die Monate nach der 2. Strafanzeige der Frau Mollath stattgefunden haben.

Bei der "schweren Körperverletzung" kann es sich durchaus auf Zitierung der gerichtlich "festgestellten" Tat beziehen. Für die Unterbringung ist die schwere ja zwingend, oder nicht?

Gefährliche (§ 224 StGB) und schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) sind zwei verschiedene Tatbestände. Letztere stand nie im Raum. klabauter hat sicher recht, wenn er annimmt, daß Kleine-Cosack sich hier schlicht vertan hat. Daß er sich auch bei dem Strafbefehl vertan hat, ist möglich.

Gabriele Wolff ist für Details wie immer auch hier eine gute Adresse. Sie schreibt auf http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/07/der-fall-gustl-mollath-ros... :

Quote:
Harmlos genug fing es an mit einem Strafbefehl über 10 Tagessätze zu je 30 Euro wegen Diebstahls von Briefen zum Nachteil der getrennt lebenden Ehefrau am 23.11.2002 (Strafbefehl vom 16.5.2003, 41 Cs 802 Js 4726/03) und einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung vom 12.8.2001 und vermutlich einer einfachen Körperverletzung vom 31.5.2002 zum Nachteil der Ehefrau (Anklage vom 23.5.2003, 41 Ds 802 Js 4743/03).

5

@Garcia

 

Vielen Dank für die Präzisierung. Mir sind als Laie die Eigentümlichkeiten des deutschen StGB aufgrund direktdemokratischer Sozialisation nicht geläufig. 

Das sind nun Nachlässigkeiten der Kanzlei Hiddemann, Kleine-Cosack und Koll., die ihr nicht gut zu Gesichte stehen. Vielleicht habe ich deshalb auch noch keine Antwort von dort erhalten.

 

Da wir ja nun alle ein bisschen Mollath sind, habe ich schon aus rein solidarischen Gründen die fanatisch-querulatorischen Überzeugungen nach ICD 10 -F 60.0 übernommen (nachdem Frau Lakotta öffentlich unter Beweis gestellt hat, dass Zitieren dieses "Malen-nach-Zahlen"-Katalogs zeuge von einer besonderen Sachkompetenz, führe ich die gute Übung weiter) und gebe mich so schnell nich zufrieden ;-)

 

Übrigens darf man auch in Ihrem Falle auf eine Replik an die Recherchen- Koryphäe hoffen?

 

Gruss

O. García schrieb:

astroloop schrieb:

@Garcia

Übrigens darf man auch in Ihrem Falle auf eine Replik an die Recherchen- Koryphäe hoffen?

http://blog.delegibus.com/2012/12/20/fall-mollath-meine-kritik-an-spiege...

 

Der Beitrag von Garcia enthält einige nötige richtige Worte, andererseits aber auch Falsches und in meinen Augen auch verklärendes Schmusen - was Garcia womöglich als elegant und in gehobenem Maße stilvoll empfinden mag, was aber auch als kontraproduktiv verstanden werden kann.

Der Beate Lakotta abzunehmen, dass sie anhand besser fundierter Tatsachen endlich einmal für korrekte Darstellung des Falles habe sorgen wollen, was Garcia mal mehr, dann selbst wieder weniger praktiziert, ist nicht elegant, sondern führt zu einer unerträglichen Bagatellisierung dessen, was Lakotta in Wahrheit tat. Dabei ist Garcia sich ausweislich seiner Worte durchaus der Tragweite des Lakotta-Artikels bewusst, dass jener eben für eine große Zahl nur oberflächlich aufmerksam gewordener Medienkonsumenten das Leitbild projiziert.

Auch ist es mir unbegreiflich, warum Garcia explizit den Generalverdacht gegen Justiz und System bestreitet, auf einem "Einzelfall" besteht - denn das ist falsch. Allein ein Blick auf die Kommentare zu diesem Beck-Blog-Artikel von Prof. Henning Ernst Müller lässt unstrittig deutlich werden, dass es nicht nur einzelne Stimmen sind, die den Fall Mollath als ein Musterbeispiel für tiefverwurzelte Entgleisungen u.a.  des Justiz- und Psychiatriesystems betrachten.

Möglicherweise will Garcia den Ball wider besseres Wissen und wider besseres Wollen flach halten. Dann unterschätzt er allerdings die Raffinesse derer, die bestehende Missstände konservieren und ausbauen wollen.

5

Die Print-Ausgabe der SZ druckte heute unter der Überschrift "Ein Justizskandal, keine Frage" auf ihrer Forum-Seite insgessamt 9 Leserbriefe zum Thema, die einzigen beiden, die das Thema bagatellisieren, stammen vom Präsident des LG München II und der ehml. Präsidentin des Bayer. VerfGerH!

 

Einen sehr guten und weiterführenden Leserbrief möchte ich weitergeben, der m.E. durchaus als Akt von Zivilcourage zu werten ist. Rechtsanwalt Thomas Kemmerling schreibt:

 

"Mit Ihrer verdienstvollen Berichterstattung im Fall Mollath springe Sie bisher meines Erachtens zu kurz, was die Rolle von Justizministerin Merk betrifft. Merk wurde als Quereinsteigerin und Quotenfrau mit dem Vermeintlich politisch nicht so bedeutenden Amt der Justizministerin betraut und bringt über ihre Personalpolitik seit Jahren ein Klima speziell in die Strafjustiz, das wir Rechtwwsanwälte und unser e Mandanten als Verschärfung des Umgangstons mit den anderen Prozessbeteiligten, härtere Str5afen, "straffere" Prozessführung erleben. Merk lässt mit ihren vielfältigen Pressererklärungen zu aktuellen Urteilen aus dem Bereich der Strafjusitz jeden einzelnen Strafrichter und Staatsanwalt in Bayern spüren, dass er unter ihrer persönlichen Beobachtung steht. Jeder Strafrichter und jeder Staatsanwalt in Bayern weiß, dass die Justizministerin von "ihrer" Strafjustiz einen grundsätzlichen Kurs erwartet, den man pauschal mit dem Schlagwort Law and Order qualifizieren könnte.

Wer da nicht mitmacht,, wird wenig bis keine Chancen auf Beförderungsstellen haben, da genau diese Jusitzministerin, die öffentlich ihr Gefallen oder ihr Missfallen an Urteilen ausdrückt, über die berufoliche Zukunft, Versetzungen, Beförderungen jedes einzelnen Rcihters und Staatsanwalts entscheidet oder zumindest entscheidenden Einfluss nehmen kann.

 

Es würde schon sehr starke Charaktere und viel Altruismus in der Strafjusitz erfordern, wenn hier wirklich noch die richterliche Unabhängigkeit bei jeder Einzelentscheidung gewahrt sein soll. Wenn dann, wie im Fall Mollath, etwas ersichtlich aus dem Ruder läuft, betont die Ministerin allerdings sofort die richterliche Unabhängigkeit und dass sie aufr Einzelfallentscheidungen niemals Einfluss habe."

 

Die Darstellungen mache ich mir "zu eigen". Danke!

 

5

@Garcia

Sehr schöne Replik. Angenehm zu sehen, dass ein solch gepflegter Umgangston in Sachausseinandersetzungen heute in der "Öffentlichkeit", zu der Sie als Blogger ja nun auch zu zählen sind möglich ist.

 

Auch dass der Fokus sich von der Schwarzgelgthematik schon lange wegbewegt hat, ist eine Aussage, die hoffentlich auch ihren Weg in die Perzeption der Breiten Masse findet.

 

Der Punkt an dem ich mir die Stirn zur Zeit blutig schlage, ist der offensichtliche Umstand einer richterlichen Gutachtenvorgabe, die darauf abstellt, dass "Anknüpfungspunkte" zum Urteil selbst als Zulassungs- resp. Ausschlusskriterium für die Bewertung eines Gutachtens Vorgabe zu sein scheinen. Ein unsäglicher, nicht zu durchbrechender Kreislauf im Falle "Mollath", die die viel grössere Tragödie darstellt, als verjährte Geldtransfers.

 

Vielen Dank für Ihre Darstellung. Ich glaube Frau Lakotta wird da durchaus ernsthaft darüber nachdenken.

 

 

Sehr geehrte Kommentatoren,

nun sind sehr viele Kommentare eingegangen (z. T. auch mit direkten Fragen an mich) und ich sehe mich nicht in der Lage alle so zu beantworten, wie es es wünschbar wäre. Aber ein paar Antworten versuche ich:

1. Zum Verhältnis zwischen Exekutive (JuMin) und Justiz

a) Grds. muss bei "Justiz" differenziert werden zwischen Staatsanwaltschaft und Gerichten. Die Staatsanwaltschaften sind direkt (über die Generalstaatsanwälte) in die Behördenhierarchie eingegliedert, an deren Spitze das Ministerium steht. Es ist gute demokratische Praxis, sich in Einzelfälle nicht einzumischen, sondern nur über allgemeine  RiLi zu "regieren", aber es kommt vor. Die Politik mischt sich durchaus manchmal ein, manchmal nicht (dann mit dem Argument, man dürfe sich nicht einmischen). Das ist ein Problem, was andere Staaten besser gelöst haben, in denen auch Staatsanwaltschaften rechtlich völlig unabhängig von der Regierung agieren können. Aber auch in diesen Staaten (wie überhaupt auf der Welt) gibt es "Einflüsse" im Hintergrund.

b) Die Gerichte sind "unabhängig", d.h. dass die Exekutive sich nicht in gerichtliche Entscheidungen einmischen darf. Nur indirekt bestimmt die Politik auch über die Gerichte mit, da die Politik bei Beförderungen mitredet - das ist nicht unproblematisch.

c) Ich halte es für ein Problem, dass zwischen Staatsanwaltschaften und (Straf-)Gerichten personell eine sehr viel größere Nähe besteht als zwischen Anwaltschaft und Gerichten, also fast alle Richter auch einmal Staatsanwälte waren, andererseits aber kaum einmal als Verteidiger gearbeitet haben. Das kann eine bestimmte etatistische Rechtskultur befördern. Nach meiner Idealvorstellung sollten sich die Gerichte auch als Kontrolle der staatlichen Strafverfolgung verstehen - das tun sie auch manchmal, aber oft auch nicht.

d) Die Frage, die oben gestellt wurde, wann die Aufsicht über Richter ein Eingreifen gegenüber letzteren gebietet, stellt sich im vorliegenden Fall nicht und lässt sich pauschal ohne Recherche nicht beantworten.

 

2. Zur Frage der Verteidigung:

Herr Mollath hatte während der vergangenen sieben Jahre immer eine Verteidigung. Natürlich hätte er auch über seine Verteidigerin einen WA-Antrag stellen können, z.B.  als der HVB-Prüfbericht ans Tageslicht kam oder als Herr Braun seine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. Ob dies aber taktisch klug gewesen wäre, ist eine andere Frage. Ich denke, ohne die Unterstützung der (manchmal auch unsachlichen oder übertreibenden) Öffentlichkeit hätte ein z.B. in diesem Herbst gestellter WA-Antrag keinerlei Chance auf Erfolg gehabt. Erst nachdem die Politik auf die lauter werdende Kritik reagiert hat, ist überhaupt Leben in den Fall gekommen und es besteht nun eine Chance für einen WA-Antrag, der ja von der Justizministerin persönlich initiiert wurde. Nun wird dieser Antrag zugunsten des Gemaßregelten von Staatsanwälten vorbereitet, was eine absolute Seltenheit in Deutschland ist.  Wie man hört, wird derzeit hier in Regensburg wirklich aktiv und mit "(wo)manpower" ermittelt. Dass die Verteidigung (die jetzt auch der WA-Experte RA Strate mit übernommen hat) ebenfalls einen WA-Antrag vorbereitet, halte ich für wahrscheinlich. Ob, wann und mit welcher Begründung sie ihn stellt, hängt vielleicht davon ab, was sich bei den staatsanwaltlichen Ermittlungen noch alles herausstellt. Ich halte es nach meinen nur knappen Blick auf einen Ausschnitt der Akten für realistisch, dass eher noch mehr als weniger "Merkwürdigkeiten" im Fall Mollath ans Licht kommen, auch wenn ich eine "Verschwörung der Schwarzgeldverschieber" für eher unwahrscheinlcih halte.

 

3. Strafbefehl:

Die mir zugänglichen Informationen dazu sind widersprüchlich. Ich gehe eher nicht davon aus, dass wegen der KV an der Ehefrau ein Strafbefehl Ausgangspunkt der Hauptverhandlung vor dem AG war.

 

4. Verfahrensstand vor dem OLG:

Das Verfahren vor dem OLG hat sich m. W. erledigt. Es läuft aber wohl ein neues Überprüfungsverfahren nach § 67 d, e StGB

 

5. Verfassungsbeschwerde:

Für einen Durchgriff des BVerfG gibt es derzeit keine Anhaltspunkte. Ich denke, die Verfassungsbeschwerde würde frühestens dann eine Rolle spielen, wenn die gerade laufenden Verfahren erfolglos zum Abschluss gekommen sein sollten und Herr Mollath immer noch untergebracht ist. Dann würde sich auch die Frage stellen , ob eine neue Verfassungsbeschwerde notwendig wird. Aber ich bin auch kein Prophet, das ist lediglich meine Einschätzung.

 

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

d) Die Frage, die oben gestellt wurde, wann die Aufsicht über Richter ein Eingreifen gegenüber letzteren gebietet, stellt sich im vorliegenden Fall nicht und lässt sich pauschal ohne Recherche nicht beantworten.

Henning Ernst Müller

Selbstverständlich stellt sich die Frage niemals, Herr Professor. Schon gar nicht im Falle der Verfahrensführung des Richters Otto Brixner im Falle Mollath. 

5

Sehr geehrter Herr Professor Müller,

Sie schreiben, Sie halten es für wahrscheinlich, dass die Verteidigung einen Wiederaufnahmeantrag vorbereitet.

Ist das notwendig?

So wie die Verteidigung vor Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme hat, muss doch die Verteidigung ebenfalls die Möglichkeit einer Stellungnahme haben, oder nicht?

 

Und: Besten Dank für diesen interessanten Blog

 

Freundliche Grüße

sofie

5

Die Feinheit, dem (bösen) vermeintlichen "Generalverdacht" an den Instituitonen des Rechtsstaats mittels Fall Mollath den 'Einzelfall' Mollath gegenüberzustellen, der jedoch (diplomatische) "strukturelle Probleme offenlegt", ist, nun ja - beachtenswert. (O. García zu Lakotta)

Und es zeigt, wie 'verzärtelt' Journalisten, Juristen und wohl auch viele gutgläubige Bürger bei Systemkritik sind!

Angeklagten vor Gericht, Untersuchungshäftlingen und Verurteilten in JVA oder Forensik wie Herrn Mollath wird in der Regel ganz anders begegnet, die Grobheiten, die hier stattfinden: eine buchstäblich andere Welt! Und hier wird ungleich mehr 'verletzt' als Gefühle und Korpsgeist von Richtern oder Ministern.

Dies ist keine Wertung, nur eine Feststellung.

Diese beiden Eigenheiten kollidieren hier, es wird Zeit, das zu benennen: man sperrt Herrn Mollath mit bekanntem Gestus über Jahre weg - verbittet sich aber jede Kritik und tut empört über vermeintliche Fundamentalkritik....

Strukturelle Probleme liegen vor - hinter dieses Wissen führt KEIN Weg zurück, egal welche Anstrengungen eine gewisse die Justiz dominierende Partei (noch) anleiert.

Die "Weitergehen-es-gibt-hier-nichts-zu-sehen"-Strategie funktioniert jedenfalls nicht!

5

@ cogito

 

Herr Garcia ist sicher nicht auf Verteidigungshilfe angewiesen, aber ich kann mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass Ihre Stellungnahme der Lapalie Lakotta nicht gerecht wird:

 

1. Frau Lakotta hatte ihrerseits diesen Ton gegenüber Garcia angeschlagen (im Vergleich der Rotznäsigkeit die Stadler widerfahren ist), es ist nur angemessen in einer Antwort einen gleichen Zungenschlag zu verwenden.

 

2. Da ich beruflich im dem Bereich gearbeitet habe und zwar an einer Stelle, die alles sieht:

Von der Idee, hier wären Bezahlschreiber am Werke gewesen, kann man sich getrost verabschieden, wenn man die Abläufe kennt.

 

Da kommt ein Anruf aus dem Ministerium, in dem daran erinnert wird, dass es auch zu der Aufgabe der Presse gehört, ausgeglichen zu berichten, ansonsten geht man zukünftig von einem gestörten Kommunikationsverhältnis aus.

Und schon ist passiert. Die springen alle und schreiben was gewünscht wird.

Und sin durchaus honorige Journalistinnen dabei.

Nehmen Sie bspw. Sabine Rückert verdient sich Ruf und Geld mit Büchern wie “Justizirrtum im Namen des Volkes”.

Glauben Sie ernsthaft die riskiert auf der schwarzen Liste zu landen? Die kriegt nie wieder Infos. Exklusiv-Interview? Kann die für immer vergessen.

Bei so einer symbiotischen Beziehung zwischen Presse und “Macht” sind die für IMMER erledigt. Da kann man dann auch umschulen.

Also schnell was schreiben und gut ist.

Der Shit-Storm geht ja auch wieder vorüber. Das das natürlich tief blicken lässt, ist klar…

Das war blanke Erpressung von Seiten Merks. Das sie nicht auf die "Leitmedien" angewiesen ist, hat sie mit dem exklusiv Interview in telepolis auch gleich klar gestellt.

 

Leute wacht auf, die Wiederaufnahme steht bevor da will keiner aussen vorstehen, da wird auch mal geliefert, wenn Merk das wünscht.

 

3. Und was die unheilvolle Beziehung Justiz/Psychatrie angeht. Ja solange die Psychatrie sich ernsthaft als MEDIZIN bezeichnen darf, wird sich an der Situation auch nichts ändern.

Hoffentlich kommt Mollath raus und erzählt was da drinnen los ist. Das wäre ein Anfang.

astroloop schrieb:

@ cogito

 

Herr Garcia ist sicher nicht auf Verteidigungshilfe angewiesen, aber ich kann mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass Ihre Stellungnahme der Lapalie Lakotta nicht gerecht wird:

 

1. Frau Lakotta hatte ihrerseits diesen Ton gegenüber Garcia angeschlagen (im Vergleich der Rotznäsigkeit die Stadler widerfahren ist), es ist nur angemessen in einer Antwort einen gleichen Zungenschlag zu verwenden.

 

=> Sie können nicht zwischen Ton und Inhalten unterscheiden, scheint es. Ich habe nicht kritisiert, dass Garcia darauf verzichtete, Lakotta förmlich zu beleidigen, sondern, dass er den Unfug akzeptierte, Lakotta sei um sauberen Journalismus bemüht gewesen.

astroloop schrieb:

 

2. Da ich beruflich im dem Bereich gearbeitet habe und zwar an einer Stelle, die alles sieht:

Von der Idee, hier wären Bezahlschreiber am Werke gewesen, kann man sich getrost verabschieden, wenn man die Abläufe kennt.

Da kommt ein Anruf aus dem Ministerium, in dem daran erinnert wird, dass es auch zu der Aufgabe der Presse gehört, ausgeglichen zu berichten, ansonsten geht man zukünftig von einem gestörten Kommunikationsverhältnis aus.

Und schon ist passiert. Die springen alle und schreiben was gewünscht wird.

 

Wenn Sie gesagt hätten Susanne Klatten, Brigitte Mohn, August von Finck o.ä. hätten angerufen, dann hörte sich Ihre Darstellung realistischer an: Kein Minister würde es wagen, sich ohne größte Not mit einem Medium wie DER SPIEGEL anzulegen.

 

astroloop schrieb:
 

Und sin durchaus honorige Journalistinnen dabei.

Nehmen Sie bspw. Sabine Rückert verdient sich Ruf und Geld mit Büchern wie “Justizirrtum im Namen des Volkes”.

 

=> Vielleicht kassiert man als "Doppelagentin" insgesamt besonders gut?  Schon mal etwas von "Legenden" gehört?

Wer sich einmal so und einmal so verhält, täuscht in mindestens einem der beiden Fälle etwas vor, was nicht ist.

5

Hier wird die Antwort von Beate Lakotta (komischer Zufall, dass die Dame mit dem Vornamen genauso heißt, wie unsere überaus sympathische Justizministerin [Ironie aus!]), die sie auf dem Spiegel Blog gegeben hat, auseinandergenommen.

http://www.humana-conditio.de/?p=191

4

Sehr geehrte sofie,

Sie schreiben:

Sie schreiben, Sie halten es für wahrscheinlich, dass die Verteidigung einen Wiederaufnahmeantrag vorbereitet.

Ist das notwendig?

So wie die Verteidigung vor Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme hat, muss doch die Verteidigung ebenfalls die Möglichkeit einer Stellungnahme haben, oder nicht?

Zu Interna der Verteidigung kann ich mich  von außen eigentlich kaum äußern, denn es gibt neben rein rechtlichen verteidigungstaktische und strategische Überlegungen, die in Informationen gründen können, die ich nicht habe. Das ist alles auch in Absprache mit dem Mandanten durchzuführen. Natürlich wird auch die Verteidigung Gelegenheit bekommen, zum staatsanwaltlichen Antrag Stellung zu nehmen. Aber für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft andere (oder nicht alle) WA-Gründe vorbringt, die die Verteidigung für relevant hält, wird man sich wahrscheinlich wappnen, um sie ggf. in welcher Form auch immer in das Verfahren einzubringen. Wiederaufnahmeverfahren sind schwierig zu gewinnen, das weiß man u.a. von Herrn Strate. Dass eine WA, wenn sie von der Staatsanwaltschaft (im Auftrag der Politik) beantragt wird, unbedingt größere Aussicht auf Erfolg hat, ist die Frage.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

Dass eine WA, wenn sie von der Staatsanwaltschaft (im Auftrag der Politik) beantragt wird, unbedingt größere Aussicht auf Erfolg hat, ist die Frage.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Danke für Ihre Antwort.

Es ist doch davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Fall alles daransetzen wird, einen korrekten Wiederaufnahmeantrag zu fertigen. Der Antrag wird doch vermutlich von mehreren Vorgesetzten geprüft werden.

Es ist schwer vorstellbar, dass die Ministerin sich dem Verdacht aussetzen möchte, sie hätte zwar Weisung für einen Antrag gegeben, aber dann duldet, dass dieser mangelhaft ist. Würde doch sofort wieder eine Rücktrittsforderung lostreten.

 

Und das Gericht wird vermutlich einen ausführlich begründete Entscheidung verfassen, die ebenso juristisch korrekt sein wird. Der Antrag wird sicher keinesfalls besser oder schlechter beschieden als andere, besser nur insofern, als dass er vermutlich einer ausführlichen, gründlichen Prüfung unterzogen werden wird, die sonst im Gerichtsalltag kaum dürchführbar ist.

 

Und nach all dem, was bekannt ist, müsste der Antrag Aussicht auf Erfolg haben.

 

Die Verteidigung hat natürlich eine wichtige Kontrollfunktion ...

 

Hier noch ein Link:

 

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.der-flaneur-ddr-komik-statt-c...

4

Sehr geehrter cogito,

 

ich kann Ihre Entrüstung nicht nur nachvollziehen, ich teile sie sogar. Nur lassen sich reale Vorgänge, durch persönliche Entrüstung schwerlich ungeschehen machen. Ich persönlich tröste mich mit dem aufklärerischen Gedanken, dass ich mich nur des Mutes bedienen muss, meinen eigenen Verstand zu gebrauchen, um mich aus solch mich in der Unmündigkeit halten wollenden Verstrickungen zu befreien. Ich weiss ja, was davon zu halten ist.

 

Und wenn man die Kommentare auf SPON (fast 500) mal durchliest, können wir doch mit Recht stolz sein auf das Immunsystem, das unsere Zivilgesellschaft entwickelt hat.

 

Ich versuche auf die einzelnen Punkte Ihres an mich gerichteten Schreibens einzugehen:

 

Ich kann nicht für Herrn Garcia sprechen, halte es aber für vorstellbar, dass seine Gedankenwelt noch mehr beinhaltet, als das, was er in den wenigen Zeilen geäussert hat. In einem Dialog ist es auch durchaus sinnvoll Raum zu lassen und nicht immer alles zu offenbaren. Vorstellbar wäre natürlich eine Reaktion a la "500 Meinungen+Garcia". Nur was wäre damit gewonnen?

 

Gerade da Sie in der Folge andeuten, solche Pamphlete werden auf Order der Chefetage angeleiert. Ganz so einfach ist das nicht. Nehmen wir mal, die arme kleine Lakotta hat das um Angst um ihren Job geschrieben, weil der grosse böse Wolf gedroht hat, er schmeisst sie sonst raus. Meinen Sie der Spiegel hat nur Freunde in der Presselandschaft? Das wäre ein gefundenes Fressen, die Glaubwürdigkeit des Spiegels zu beschädigen, gerade be einer "heissen" Geschichte wie Mollath. "Verlust der unabhängigen Presse im Spiegel! Schwarzgeldverschieber in der Chefetage!" Ganz so einfach ist die Knute mit den Journalisten dann doch nicht.

 

Aber wir abstrahieren und fantasieren jetzt schon zuviel. 

 

In Deutschland kann ich ihnen alle Kanäle nicht nennen, da meine Erfahrungen sich mehrheitlich auf Resteuropa gründen. Aber das Presse-Staat Verhältnis läuft in groben Zügen überall auf der Welt gleich ab. Starke Unterschiede in den Abläufen gibt es nur in Länder in denen Journalisten ermordet werden.

 

Nebenbei habe ich nie gesagt, dass Merk den Hörer in die Hand genommen hat? Wofür gibt es eigentlich Öffentlichkeitsarbeit?

 

SIE, ehrenwerter cogito, haben sich doch was beim Anblick der geballten Medienkompetenz der letzten Tage gedacht. Ich habe Ihnen nur die Erklärung geliefert. Haben Sie eine bessere?

 

Ist doch eine herrliche Ausgangsituation: Wochenlang wurde auf Merk eingeprügelt. Die Partei hält sie. Nun muss aber irgendwann mal Schluss sein.

 

Also alles was Rang und Namen hat im Justizberichtbereich oder gerne mal was werden will oder es bleiben möchte, wird vor die Wahl gestellt:

 

Entweder wird diese lateinische "Alle Seiten müssen gehört werden" jetzt mal gehört oder der, der sich weigert fliegt.

 

Die Mädels schauen sich an und rennen los. Keiner will auf der Strecke bleiben.

 

Reicht das fürs erste?

 

 

 

 

Noch ein Hinweis: Steuerhinterziehung verjährt erst nach 10 Jahren. Nimmt man an , dass die damalige Frau Mollath bis einschließlich 2001 Gelder in die Schweiz verschaffte, die dann Erträge erzielten, die nicht versteuert wurden, dann sehe ich nicht, dass das alles verjährt sein könnte.

 

Wenn man die Namen, die Bank und die Kontonamen hat und sich in den Steuererklärungen der Jahre 2001 ff. keinerlei Hinweise darauf finden lassen, dass Erträge aus dorthin verschafften Geldern versteuert wurden - wäre das nicht Anfangsverdacht genug für die Finanzbehörden?

Oder ist das schon eine wahnhafte Vorstellung, und ich bekomme ich jetzt Besuch von einem Amtspsychiater? Ach nee - ich wohne ja in NRW, und bei aller sonstigen massiven Kritik an den Zuständen hier muss man doch zugeben, dass Steuersünder aus dem Mittelstand gejagt werden (Steuer-CDs).

5

@Gast Nr. 8:

Das ist so nicht richtig. Die Steuerhinterziehung verjährt grundsätzlich nach 5 Jahren.  Außer in besonders schweren Fällen nach 370 III 2 Nr. 1-5 AO, dann sind es 10 Jahre, § 376 AO.  Für einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung  z.B. wegen großen Ausmaßes der Verkürzung (370 III 2 Nr. 1 AO) müsste  nach der Entscheidung des BGH zur Strafzumessung 1 StR  416/08 also bei jeder Tat durch nicht erklärte Einnahmen eine Steuerverkürzung von 100.000 € + x entstanden sein (da es bei nicht versteuertem Schwarzgeld nicht um Steuererstattungen geht, gilt nach der BGH-Entscheidung nicht die Grenze 50.000 €, sondern 100.000 €).
 

Die 10-Jahres-Frist gilt außerdem nur für die Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung, die am 25.12.2008 nicht schon verjährt waren (§ 23 EGAO).

Das Finanzamt kann die Steuer grds. und betragsunabhängig 10 Jahre lang festsetzen, das hat mit der strafrechtlichen Verjährung nichts zu tun, wird aber gerne verwechselt.

5

Ich melde mich heute mal auch als politischer Psychologe*, Original mit Links und Querverweisen:

http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/medber.htm#Die%20neue%20Strategie%20des%20politischen%20Justizsystems

Die neue Strategie des politischen Justizsystems - So könnte der Plan sein

Die Strategie ist einfach zu durchschauen. Unter dem extremen öffentlichen Druck wurde ein Wiederaufnahmeverfahren von der Staatsanwaltschaft - ein einmaliger Vorgang in der deutschen Rechtsgeschichte - durch "Anregung" von Ministerpräsident Seehofer über die Justizministerin auf den Weg gebracht. Zugleich wurde eine enorme konzertierte Aktion bei den Herausgebern und Chefredaktionen der Medien gestartet, um die öffentliche Meinung zu kippen. Federführend waren hier ZEIT-ONLINE, SPIEGEL-ONLINE,DER SPIEGEL und DER TAGESSPIEGEL. Es folgten einige andere Blätter. U.a. die Nürnberger Nachrichten [1, 2], wo Kasperowitsch, der den Fall nach der Pressekonferenz Dr. Schlötterer (März 2011) am 7.10 2011 durch einen ganzseitigen Artikel ins Rollen brachte, nun durch die willfährigere Ulrike Löw "abgelöst" wurde.  Die Talkshows werden nun mit der crème de la crème forensischer Psychiater geflutet, um ihre Kompetenz und Humanität unter die Leute zu bringen, Lanz hat bereits subtil begonnen. Gelingt es, die öffentliche Meinung nachhaltig zu kippen, wird sich nach "aller gründlichster, aller sorgfältigster und strengster rechtsstaatlicher Prüfung" herausstellen, dass es mit dem größten Bedauern leider nicht reicht, das Wiederaufnahmeverfahren durch das Gericht zu beschließen. Aber, man weiß natürlich, was man dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit schuldig ist, Mollath darf nicht ewig schmoren, also muss er raus, also braucht es ein neues Gutachten, das nach zahlreichen Windungen, Biegungen, Verkrümmungen erkennen wird, so ganz reiche die "streng wissenschaftliche Basis" nicht mehr, um einen sooo langen Aufenthalt in der Verwahrung (er wurde nie behandelt) zu rechtfertigen. Das geplante Ende vom Lied: na, seht doch, der Rechtsstaat funktioniert. Gell! Und wie - Fei wergli!

Ich hoffe, es kommt so, wie es Brecht singt: "Ja mach nur einen Plan, sei nur ein großes Licht. Und mach dann noch 'nen zweiten Plan. Geh'n tun sie beide nicht."

    Bertolt Brecht - Das Lied von der Unzulänglichkeit des menschlichen Strebens aus der Dreigroschenoper: http://www.youtube.com/watch?v=WENkquBHchM.

 

*Aufgrund der unglaublichen politischen Entwicklung in Deutschland - aber auch den international vielfältigen Formen politischer Gewalt und des Terrors - mit nie für möglich gehaltenem Fremden-, Ausländerhass und der Restauration neo- nationalsozialistischer Entwicklungen hahbe ich mich im August 2000 - nach dem  rund 100. politischen Mord - entschlossen in der Internet-Publikation GIPT, eine neue Abteilung Politische Psychologie zu konzipieren, weil es nunmehr allerhöchste Zeit schien, die Stimme vielfach kritisch zu erheben. Quelle Vorbemerkung Politische Psychologie: http://www.sgipt.org/politpsy/ueb0.htm

 

Frau(en) Brandau, Peuler, sofie; Herr(en) Prof. Müller, Sponsel, Deeg, Veits, Wagner, Mustermann u.v.a.

 

Seit Max Weber berühmten Aufsatz über die „Objektivität sozialwissenschaftlicher Erkenntnis“ (1904) gilt auch in den Geistes- und  Kulturwissenschaften ein „Gedankenexperiment“ als „legitime“ Forschungsmethode.

 

Im Fall des durch den bayrischen Justizapparat sowohl massiv rechtsverletzten als auch vielfach geschädigten Herrn Gustl Mollat lautet eine (in diesen vorweihnachtlichen Tagen bewußt freundlich formulierte) gedankenexperimentelle Leitfrage:

 

Wie würden sich Angehörige einer „Machtelite“ und ihnen zuarbeitende Staatsfunktionäre im Justizapparat verhalten, die Herrn Mollath bewußt, strategisch und nachhaltig persönlich, politisch und moralisch zerstören wollten?

 

Freundliche Grüße

Richard Albrecht, 21. 12. 2012

http://eingreifendes-denken.net

5

Zitat 1

 

Richard Albrecht schrieb:

Im Fall des durch den bayrischen Justizapparat sowohl massiv rechtsverletzten als auch vielfach geschädigten Herrn Gustl Mollat lautet eine (in diesen vorweihnachtlichen Tagen bewußt freundlich formulierte) gedankenexperimentelle Leitfrage:

 

Wie würden sich Angehörige einer „Machtelite“ und ihnen zuarbeitende Staatsfunktionäre im Justizapparat verhalten, die Herrn Mollath bewußt, strategisch und nachhaltig persönlich, politisch und moralisch zerstören wollten?

Freundliche Grüße

Richard Albrecht, 21. 12. 2012

http://eingreifendes-denken.net

 

Zitat 2:

Der verraeumte Mann, Sueddeutsche Zeitung (Print) vom Montag, den 03. Dezember 2012, Nr. 279/2012 schrieb:

Nürnberg hat eine halbe Million Einwohner,  
tickt aber wie eine Kleinstadt. Man  
muss sich nur die Mitgliederlisten der Rotarier-
Klubs anschauen: führende Staatsanwälte  
und Richter in trauter Eintracht  
mit Bankern, hohen Tieren in Finanzbehörden  
und bekannten Nürnbergern. Verwaltet werden
die Rotarier damals wie heute übrigens in
der Nürnberger HVB-Filiale.

5

Seiten

Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.