Fall Mollath – wie geht es weiter?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 29.11.2012

ACHTUNG: Wegen der aktuellen Entwicklung ist der ursprüngliche Text nicht mehr ganz aktuell. Am Ende dieses Beitrags (nach unten scrollen!)  finden Sie aber Updates vom 30.11., vom 01.12., vom 06.12., vom 13.12.,  vom 14.12., vom 19.12.2012, vom 07.01.2013, vom 4.2.2013 und vom 20.02.2013

DIE KOMMENTARFUNKTION IST HIER GESCHLOSSEN - Neuer Beitrag mit Kommentarmöglichkeit hier.

 

Nachdem Ministerpräsident Horst Seehofer der bayerischen Justiz eine Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen empfohlen hat und die Staatsanwaltschaft eine entsprechende Anregung (im Rahmen des § 67 e StGB) an das zuständige Gericht angekündigt hat, meinen manche Beobachter und Unterstützer Herrn Mollaths, die Freilassung Herrn Mollaths stehe unmittelbar bevor. Andere meinen, es handele sich dabei nur um "vorgetäuschte Aufklärung". Beides trifft meines Erachtens nicht zu. Die Überprüfung bietet derzeit zumindest eine Chance, dass Herr Mollath freikommt. Eine Wiederaufnahme wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Ich möchte im Folgenden die juristischen Konsequenzen in diesem Stadium versuchen darzustellen. Vorauszuschicken ist, dass ich kein Wahrsager bin und deshalb auch nicht in der Lage, gerichtliche Entscheidungen vorherzusagen. Es geht mir nur darum, die möglichen Entscheidungsoptionen und ihre Voraussetzungen darzustellen.

Die Überprüfung nach § 67e StGB ist keine Wiederaufnahme des Verfahrens (dazu unten), sondern ein Vorgang, der im Gesetz vorgesehen ist – „jederzeit“ kann das Gericht, aus welchem Anlass auch immer, eine Überprüfung der Unterbringungsvoraussetzungen vornehmen und nach § 67d Abs. 6 StGB entscheiden.

Die Überprüfung beinhaltet einerseits psychiatrische Fragen

a) das (weitere) Vorhandensein einer der in § 20 StGB aufgeführten Störungen bzw. Krankheiten,

sowie

b) die (weitere) Gefährlichkeit für die Allgemeinheit durch Wahrscheinlichkeit erheblicher Straftaten, wenn der Patient aus dem Vollzug entlassen wird

andererseits eine juristische Frage:

c) die Verhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung in Relation zu den begangenen und zu erwartenden Taten und zum angenommenen Risiko des Rückfalls.

Alle drei Fragen a), b) und c) müssen kumulativ positiv erfüllt sein, also mit JA beantwortet werden. Wenn nur einer der Punkte fehlt, wird man Herrn Mollath freilassen müssen.

Die Beurteilung von a) erfordert ein psychiatrisches Gutachten. Selbst wenn man Diagnose-Fehler der bisherigen Gutachten feststellt - was die Diagnose einer wahnhaften Störung betrifft - resultiert daraus noch nicht, dass gar keine Störung i.S. des § 20 StGB vorliegt. Eine Beurteilung wird prinzipiell eine Exploration des Herrn Mollath notwendig machen, also seine Mitwirkung. Natürlich kann man verstehen, wenn sich jemand, der sich zu Unrecht als psychiatrischer Fall eingestuft sieht, nunmehr einer weiteren Untersuchung misstrauisch gegenüber steht (siehe jetzt hier). Aber um Punkt a) zu beurteilen, wird man Herrn Mollath nicht guten Gewissens raten können, sich nicht untersuchen zu lassen.

Auch die Beurteilung von b) erfordert grds. ein psychiatrisches Gutachten. Nach den Informationen, die mir vorliegen, steht zwar die Gefährlichkeitsprognose im Gutachten aus dem letzten Jahr auf schwachen Füßen. Schon die wahrscheinliche Begehung weiterer Straftaten wird eher mit Vermutungen begründet. Und der Gutachter hat dann in der Verhandlung ohne weitere Gründe anzuführen aus der Wahrscheinlichkeit eine „hohe“ Wahrscheinlichkeit gemacht – angeblich habe er sich in der Formulierung geirrt. Für eine solch hohe Wahrscheinlichkeit hat er aber im schriftlichen Gutachten keine schlüssigen Argumente genannt. Allerdings ist für die Freilassung positiv eine Wahrscheinlichkeit dafür erforderlich, dass der Untergebrachte keine (erheblichen) rechtswidrigen Taten mehr begehen wird. Praktisch wird in der jetzigen Situation die Unterbringung des Herrn Mollath wohl nur beendet, wenn ein psychiatrisches Gutachten die Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher Straftaten verneint.

Schließlich Punkt c): Die Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung (§ 62 StGB) ist eine juristische Frage, die auch ohne Gutachten beantwortet werden kann. Die Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Proportionalität hängt stark mit der Unterbringungsdauer zusammen. Das Gericht kann durchaus zu dem Ergebnis kommen, was noch im letzten Jahr verhältnismäßig gewesen sei, sei es nach einem weiteren Jahr der Unterbringung nicht mehr. Aber auch dies ist eher eine theoretische Option. Praktisch wird das Gericht wohl nur dann zu diesem Ergebnis kommen, wenn das psychiatrische Gutachten signalisiert, dass auch die gegenüberliegende Seite der Proportion, nämlich die angenommene Gefährdung der Allgemeinheit nach neuerer Einschätzung nicht mehr gegeben ist oder nicht mehr so stark ins Gewicht fällt. Zu berücksichtigen ist auch, dass Herr Mollath bei einer Freilassung unter Führungsaufsicht stehen wird.

Weder das Ergebnis eines neuen Gutachtens noch die gerichtliche Entscheidung lässt sich derzeit  vorhersagen, auch nicht, wie schnell eine solche Überprüfung zum Abschluss kommen wird. Allerdings hat die öffentliche Aufmerksamkeit meiner Einschätzung nach immerhin bewirkt, dass man nicht mehr befürchten muss, dass routinemäßig bisherige Entscheidungen bestätigt werden.

 

Herrn Mollaths Interesse, das wird aus seinen Stellungnahmen deutlich, geht wesentlich weiter: Er möchte die Aufhebung der ursprünglichen Entscheidung, also die Beseitigung des Urteils, aufgrund dessen er untergebracht wurde, erreichen. Das wird auch in aktuellen Kommentaren als Ziel geäußert. Da die Unterbringung auf einem rechtskräftigen Urteil beruht, ist dies nur durch eine Wiederaufnahme gem. §§ 359 ff. StPO möglich. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, der formal die Voraussetzungen des § 366 StPO (!) erfüllt und insbesondere ein Wiederaufnahmegrund nach § 359 StPO genannt sein. Ein Wiederaufnahmeverfahren ist alles andere als einfach zu führen. Ob die bisherigen „Zweifel“ am Urteil Wiederaufnahmegründe i. S. des § 359 Nr.1 oder Nr. 5 StPO darstellen, kann ich derzeit nicht abschließend beurteilen.

Eine Überprüfung nach § 67 e StGB und eine Wiederaufnahme nach § 359 StPO sind völlig unabhängig voneinander. Das eine schließt das andere weder ein noch aus.

Der frühere Beitrag zum Fall Mollath inkl. sehr umfangreicher Diskussion in den Kommentaren  findet sich hier.

Ein lesenswerter Blog-Beitrag von Oliver Garcia  im de legibus-blog sei verlinkt. 

Bericht von Conny Neumann  in SPON

 

UPDATE 30.11.2012:

Das kommt wirklich überraschend (SZ). Offenbar soll jetzt sogar auf Anregung von Frau Merk (Justizministerin Bayern) von der Staatsanwaltschaft ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt werden. Damit vollzieht die Ministerin eine 180-Grad-Kehre und setzt sich, könnte man fast sagen, an die Spitze der Bewegung zur Freilassung von Herrn Mollath. Das bedeutet für das oben Gesagte: Das Wiederaufnahmeverfahren, das möglicherweise mit jetzt bekannt gewordenen Tatsachen begründet wird, wird wesentlich schneller in die Gänge kommen als ich noch gestern vermutet habe. Wenn das Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich ist, wird (im zweiten Schritt) eine neue Tatsacheninstanz klären müssen, ob Mollath überhaupt die Straftaten begangen hat, die man ihm vorgeworfen hat.  Ohne (erhebliche) Straftat(en) kommt eine Unterbringung ohnehin nicht in Betracht, so dass dafür eine psychiatrische Untersuchung nicht erforderlich wäre.

Weiter zu bedenken: In der Sache Mollath ist derzeit noch ein Beschwerdeverfahren vor dem OLG Bamberg anhängig und eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG. In beiden Verfahren könnte die (einstweilige) Freilassung recht schnell verfügt werden, wenn sich Anhaltspunkte dafür verdichten, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen (bzw. nie vorgelegen haben). Was man nicht vergessen sollte: Herr Mollath hat eine engagierte Verteidigerin, die zwar kaum einmal in der Presse erwähnt wird, aber sicher viel zu dieser Entwicklung beigetragen hat, ohne sich persönlich in den Vordergrund zu spielen (ich weiß nicht, ob ich ihren Namen nennen darf).

 

UPDATE 01.12.2012:

In einer neuen Stellungnahme wendet sich der Bayrische Richterverein gegen Angriffe auf die Justiz, betont deren Unabhängigkeit und fordert eine Rückkehr zur Sachlichkeit. Etwas nachdenklich macht mich eine Passage, wonach "keine Rede davon sein" könne, dass das Verfahren erst durch mediale oder politische Aufmerksamkeit in Bewegung gebracht worden sei. Das ist wohl eine komplett andere Realitätswahrnehmung als die meisten Menschen in Bayern haben. Nach meiner Einschätzung wären die jährlichen Überprüfungen der Unterbringungsvoraussetzungen bei Herrn Mollath noch einige Jahre routinemäßig behandelt worden, wenn der Fall nicht in der Öffentlichkeit diskutiert worden wäre. Die Augen vor der Realität  zu verschließen, zugleich aber eine Rückkehr zur Sachlichkeit zu fordern, erscheint mir - diplomatisch ausgedrückt -  ein etwas ungeschickter Versuch, Vertrauen in die Justiz zurückzugewinnen.

 

Eine äußerst lesenswerte, gehaltvolle und sehr plausible Analyse des Falls Mollath hat Gabriele Wolff verfasst - hier verlinkt

 

UPDATE 06.12.2012:

Ein neuer Beitrag, den ich auf LTO veröffentlicht habe, befasst sich mit den Chancen der Wiederaufnahme und mit der Revisisonsentscheidung des BGH. Allgemeiner zur Kritik der BGH-Revisionsentscheidungspraxis v.a. des 1. Senats vgl. Gisela Friedrichsen auf LTO und den Beitrag des Kollegen  v. Heintschel-Heinegg hier im Beck-Blog.

 

UPDATE 13.12.2012:

Beate Lakotta hat auf Spiegel Online "Zweifel an der Opferrolle" Mollaths zusammengestellt. Nach ihren Recherchen ist jedenfalls an der von einigen nach der Stern-Reportage aufgestellten These, das ärztliche Attest sei inhaltlich falsch oder gefälscht, nichts dran. Auch die Angaben Mollaths zur Schwarzgeldaffäre seien nicht belastbar - die angekündigten Belege habe er nie vorgelegt. Die psychiatrischen Gutachten seien zudem nachvollziehbar, da Mollath  merkwürdiges Verhalten gezeigt habe und insbesondere seine schriftlichen Äußerungen für eine wahnhafte Störung sprächen.

In der Wirklichkeit gibt es in der Regel nicht nur schwarz/weiß, sondern viel grau. Die Rechercheergebnisse von Lakotta im Spiegel und im Artikel in der heutigen "Zeit" (noch nicht online) überraschen mich daher nicht. Sie zeigen auf, dass Herr Mollath durchaus auch Symptome der ihm attestierten wahnhaften Störung aufgewiesen hat. Wer kein Psychiater ist und Herrn Mollath nicht kennt (wie ich z.B.) muss sehr vorsichtig sein mit eigenen Diagnosen (egal in welcher Richtung). Ich meine auch, diese Vorsicht gewahrt zu haben: Nur weil ein Gutachten in einigen Punkten nicht überzeugt, muss das Ergebnis nicht falsch sein. Und ein Komplott der Psychiatrie gegen Herrn Mollath gibt es sicher nicht. Aber selbst wenn eine wahnhafte Störung richtig diagnostiziert wurde, ist noch zu beachten:. § 63 StGB  setzt (anders als § 20 StGB, dort gilt in dubio pro reo) den Nachweis voraus, dass die diagnostizierte Störung auch schon bei der Tat vorhanden war und diese mitbestimmt hat. Die dafür gegebene Begründung im ersten Gutachten (immerhin musste der Gutachter fast vier Jahre zurückblicken)  ist äußerst dünn. Das Gutachten Pfäfflin baut darauf auf, da er die rechtskräftige Entscheidung als Grundlage annimmt, also die Körperverletzung als gegeben und eben als "wahnhaft" unterstellt. Das ist dann Basis für die Gefährlichkeitsprognose, die fast immer (so auch hier) im Kern auf der vergangenen festgestellten Tat beruht.

Wenn sich nun herausstellt, das Attest stamme eigentlich vom Sohn der Ärztin (ebenfalls Arzt), nicht von ihr, dann spricht das gegen ein inhaltlich falsches Attest, aber ist ein weiteres  Symptom für die Schlampigkeit der Aufklärung im Gerichtssaal, denn im Urteil heißt es: "Attest von Dr. Madeleine Reichel..." Die Verlesung erfolgte nach § 256 Abs.1 Nr.2 StPO. Hier hat möglicherweise auch die Verteidigung "geschlafen", wenn sie nicht beantragt hat, die (angebliche) Ausstellerin der Urkunde persönlich zu laden, oder wenigstens für die Revision wie Lakotta zu recherchieren, welcher Arzt eigentlich das Attest in Person unterschrieben/ausgestellt hat.

Auch wenn die Schwarzgeldvorwürfe sich im Kern als richtig herausstellen, bedeutet das nicht, dass Herr Mollath keinen Wahn hat - das habe ich in meinen Beiträgen verschiedentlich betont. Dennoch hätte man den Wahrheitsgehalt dieser Vorwürfe prüfen müssen, allein schon, um die Glaubhaftigkeit der Aussage der Ehefrau beurteilen zu können. Wären die Vorwürfe Mollaths damals bestätigt worden, hätte sicher auch nicht im Urteil gestanden, die Schwarzgeldaffäre sei "fixe Idee" und per se wahnhaft. Man hätte also das wahnhafte Erleben Herrn Mollaths genauer einordnen können, wenn sich der Kernvorwurf gegen seine Frau als zutreffend herausgestellt hätte.

 

UPDATE 14.12.2012

Drei Journalistinnen zeichnen verantwortlich für den längeren Artikel in der ZEIT, der diese Woche erschien. Insgesamt bemüht sich der Artikel darum, eine andere Perspektive der Geschichte in den Fokus zu rücken. Das wirkt gut im Gegensatz zu vielen anderen Presseberichten, die bisher etwas einseitig die Perspektive Mollaths betont haben. Und es ist grundsätzlich  richtig, sich eine Angelegneheit von verschiedenen Seiten anzuschauen, um die ganze Wahrheit zu erfahren. Die letzte Passage dieses Artikels ist allerdings so gehässig, dass ich geradezu abgestoßen bin von der Unmenschlichkeit, die aus diesem Absatz spricht:

"Florian Streibl von den Freien Wählern hat den Hamburger Rechstanwalt Strate akquiriert. Der hat Gustl Mollath in der Psychiatrie besucht, drei Vollmachten hatte er dabei - Mollath hat nicht unterschrieben. Dabei hätte Strate nicht einmal Geld verlangt. Will Mollath etwa gar keine Wiederaufnahme? hat er sich in der Rolle des Märtyrers eingerichtet?"

Herr Mollath, der eine Verteidigerin hat, hat also nicht sofort unterschrieben, als sich ihm ein Rechtsanwalt vorstellt und anbietet, seine Verteidigung im Wiederaufnahmeverfahren zu übernehmen. Sich dies gut zu überlegen ist genau das Richtige. Jeder Mensch in der Situation Mollaths sollte sich einen solchen Schritt - einen weiteren Verteidiger zu beauftragen -  gut überlegen. Herr Mollath kennt Herrn Strate ja bis dahin nicht persönlich und daher kennt er ihn auch nicht als Kapazität auf dem Gebiet der Wiederaufnahmeverfahren. Herr Mollath hat auch nicht wie wir hier draußen die Möglichkeit, Informationen über RA Strate im Internet  einzuholen. Er weiß aber, dass Herr Strate von den Freien Wählern, einer politischen Partei, beauftragt (und bezahlt?) wird, die in Opposition zur CSU steht und deren - jedenfalls medial verbreitetes - Hauptziel es ist, die CSU-Regierung bei der nächsten Wahl abzulösen.  Er muss also auch überlegen, ob die Interessen der Freien Wähler 100% mit seinen übereinstimmen. Andererseits ist es ein generöses Angebot, von einem der besten Strafverteidiger vertreten zu werden. Ich kann mir nicht vorstellen, das RA Strate, der als integer und seriös bekannt ist, seinem (beabsichtigt) künftigen Mandanten nicht schon von sich aus eine Bedenkzeit eingeräumt hat.

Wenn nun die drei Journalistinnen Herrn Mollath  zum Vorwurf machen, er habe die Vollmachten nicht sofort unterschrieben, dann scheint es mir, als habe  ihr Artikel am Ende doch das Ziel, Mollath auf eine perfide Art in ein schlechtes Licht zu rücken. Das schadet aus meiner Sicht der Reputation dieser drei Journalistinnen mehr als derjenigen Mollaths - und es wirft in der Rückschau auch ein schlechtes Licht auf den ganzen Artikel.
Ergänzung: Nach der Stellungnahme von Mollath und RA Strate in der SZ ist der letzte Absatz des ZEIT-Artikels "Unsinn".

Weitere Ergänzung (26.12.): Ursula Prem hat RA Strate zu dieser Passage des ZEIT-Artikels befragt. Hier seine Antwort:

»Der Hinweis von Frau Rückert [Anm.: Sabine Rückert, Journalistin und Mitglied der ZEIT-Chefredaktion] auf die nicht unterschriebenen Vollmachten ist besonders deshalb anstößig, weil sie mir in dem mit ihr fünf Tage vor der Veröffentlichung in der ZEIT geführten persönlichen Gespräch zugesagt hatte, alle Zitate durch mich autorisieren zu lassen. Indem sie mich nicht als Quelle zitierte, schien sie sich offenbar der Verpflichtung zur Autorisierung enthoben zu fühlen. Ich hatte ihr lediglich deshalb von den Vollmachten erzählt, weil die Reaktion von Mollath, vor Unterzeichnung der Vollmachten zunächst noch mit der für ihn bisher tätigen Rechtsanwältin Rücksprache nehmen zu wollen, gerade ein Ausweis überlegten und auch moralisch gebundenen Handelns war. Ich bekomme im Jahr mindesten fünfzig/sechzig Briefe von tatsächlich oder angeblich Unschuldigen aus Deutschlands Knästen und geschlossenen Anstalten, von denen in vergleichbarer Situation bestimmt jeder sofort unterschrieben hätte. Gerade dass Mollath dies nicht sofort getan hat, zeichnete ihn für mich aus.« (Quelle: newsandbuy.de)

Meine Kritik an dem ZEIT-Artikel und der journalistischen Tätigeit von Frau Rückert erscheint mir vor diesem Hintergrund noch als milde.

 

UPDATE 19.12.2012

In noch einem weiteren Artikel in den Nürnberger Nachrichten (das ist dieselbe Zeitung, in der die Recherchen von  Michael Kasperowitsch  veröffentlicht wurden, die den Fall Mollath "ins Rollen" brachten) wird ein Gegenstandpunkt zum Fall eingenommen. Ausgangspunkt ist die Frage, inwieweit Psychiater durch die Öffentlichkeit in Anspruch genommen werden, wenn sie (vermeintliche) Fehler machen. Dabei wird der Fall Mollath in eine Vergleichsbeziehung zu einem nach psychiatrischen Gutachten entlassenen und dann rückfällig gewordenen Sexualstraftäter gebracht. Die Öffentlichkeit, so der Tenor des Artikels,  habe damals die Psychiater beschimpft, als der Entlassene rückfällig geworden sei. Nun aber würde die Öffentlichkeit im Fall Mollath quasi das Gegenteil beanspruchen, nämlich die Freilassung eines psychiatrisch als "gefährlich" eingeschätzten Untergebrachten.

Im Fall Bernhard S. wurden, etwa in der Überwachung, Fehler gemacht, Gustl Mollath wird derzeit als mutmaßliches Justizopfer gehandelt. Beide Fälle zeigen, dass wir, die sogenannte Gesellschaft, Prognosen verlangen, die an Hokospokus grenzen. Denn Hand aufs Herz: Wer von uns weiß, ob die eigenen Kinder die laufende Schulklasse bewältigen, zu Ladendieben werden oder wie lange es noch den Euro gibt? Und natürlich gehört die Kristallkugel nicht zum Handwerkszeug des Wissenschaftlers.

Richtig ist daran, dass psychiatrische Gutachten mit Gefährlichkeitsprognosen, selbst wenn sie fachlich und sachlich korrekt sind, immer nur eine Wahrscheinlichkeit für künftiges Verhalten prognostizieren können. Dass die Zukunft tatsächlich wie die unwahrscheinlichere Variante verlaufen kann, liegt in der Natur einer Vorhersage menschlichen Verhaltens. Aber der Vergleich des Falls Mollath mit dem genannten "Serienvergewaltiger Bernhard S." hinkt an anderen Stellen gewaltig, namentlich nicht nur hinsichtlich der Schwere der Taten, die Mollath vorgeworfen wurden, sondern auch hinsichtlich der konkreten Kritik, die an einzelnen psychiatrischen Gutachten im Fall Mollath geübt wird.

Noch ein anderer Aspekt aus dem Artikel stößt unangenehm auf. Unterstellt die Darstellung der Journalisten trifft zu, dann hat der damalige Pflichtverteidiger Mollaths gegenüber Journalisten Auskunft gegeben über Interna der Mandatsbeziehung und hat damit bewusst zum Nachteil seines damaligen Mandanten Mollath Stellung genommen. Das ist das Gegenteil dessen, wofür "Verteidigung" steht und dies kann einen schweren Pflichtverstoß als Strafverteidiger darstellen. Dass er von den Nürnberger Nachrichten falsch zitiert wurde, liegt nicht nahe, denn es sind bereits ausführlichere Angaben von ihm in der Nürnberger Zeitung publiziert, die bislang nicht dementiert wurden.

 

UPDATE 07.01.2013

Die Strafanzeige von RA Strate vom heutigen Tage hat möglicherweise zweierlei Bedeutung.

Zum einen erscheint sie insofern wichtig, als die Öffentlichkeit sich mit einem weiteren Aspekt der Mollath-Sache befasst, aus dem sich ergibt, dass man - seitens Justiz und Psychiatrie - damals (wie heute) offenbar keine Skrupel kannte bzw. kennt, Herrn Mollath entgegen anerkannten rechtlichen Maßstäben zu inhaftieren. Zu den Tatsachen, die Strate jetzt noch einmal in einem 50seitigen Schriftsatz aufbereitet zur Anzeige gebracht hat,  lag schon letztes Jahr seitens der Verteidigerin Mollaths eine Strafanzeige vor - nur damals hatte der Fall noch nicht eine solche Aufmerksamkeit erlangt, dass sich Öffentlichkeit und insbesondere die Staatsanwälte hinreichend dafür interessierten. Deshalb ist es gut, dass die Sache nun mit Verve noch einmal präsentiert wird, denn sie hat nun wesentlich mehr Chancen auf Beachtung. Die Akte Mollath hält im Übrigen noch einige "Knaller" von ähnlichem Gewicht vor. Die Strafanzeige selbst ist jedoch weder ein Wiederaufnahmegrund, noch bringt sie die Freilassung Mollaths aus der jetzigen Unterbringung unmittelbar voran - es geht schließlich um die Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren, also vor der Hauptverhandlung. Die jetzige Unterbringung beruht jedoch auf einem rechtskräftigen Urteil, das durch diese Strafanzeige nicht beseitigt werden kann.

Die Strafanzeige wirft aber das Licht auf einen möglichen Wiederaufnahmegrund, der bisher nicht im Brennpunkt der Diskussion stand, nämlich dass die Tatsachengrundlagen für das entscheidende psychiatrische Gutachten  möglicherweise mittels  verbotener Vernehmungsmethoden - Strate erwähnt ausdrücklich § 136 a StPO (S.41) - erhoben wurden. 

 

UPDATE 04.02.2013

Wie Spiegel Online berichtet, hat es die zuständige Strafvollstreckungskammer den Antrag der StA abgelehnt, ein neues Gutachten einzuholen, nachdem Herr Mollath eine Begutachtung abgelehnt hat. Das Gericht sah es wohl als wenig sinnvoll an, ein psychiatrisches Gutachten ohne Mitwirkung Mollaths zu erstellen.

Dennoch kann (und müsste)  die StVK auch eine Entscheidung darüber treffen, ob Herr Mollath nach fast sieben Jahren Unterbringung  freizulassen ist.

Die Frage der (Un)verhältnismäßigkeit ist eine rein juristisch zu beantwortende, die vom Gericht jederzeit getroffen werden kann - und muss. Ich habe im November, als mein obiger Beitrag entstand, gleichwohl noch angenommen, dass die StVK mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine solche Entscheidung, obwohl sie m. E. rechtlich klar zu beantworten ist (vgl. die beiden jüngsten BVerfG-Entscheidungen zur Maßregel der Unterbringung), nicht ohne Gutachten fällen werde. Aber seither ist eine Menge passiert. Ich wundere mich inzwischen wirklich, warum Herr Mollath nicht längst in die Freiheit entlassen wird (mit entsprechender Vorbereitung auf die Freiheit nach 7 Jahren), denn mit jedem Tag wird das mögliche Unrecht größer.

Außerdem: Wenn eine Wiederaufnahme ergibt, dass von Anfang an die Unterbringungsvoraussetzungen nicht gegeben waren, ist Herr Mollath zu entlassen - auch ohne neues Gutachten. Denn einige der Unterbringungsvoraussetzungen beinhalten wiederum Fragen, die nicht ein Gutachter, sondern nur ein Gericht beantworten kann, z.B. die Frage, ob die ihm vorgeworfenene Straftaten tatsächlich von ihm begangen wurden.  Auch ein erfolgreiches WA-Verfahren erschien mir noch Ende November relativ fern liegend. Derzeit sehe ich aufgrund vieler neuer Informationen das WA-Verfahren als möglicherweise erfolgsträchtig an.

UPDATE vom 20.02.2013
RA Strate hat nun einen Wiederaufnahmeantrag gestellt und auf seiner Website veröffentlicht, hier. Kern des Wiederaufnahmegesuchs sind diverse Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den damaligen Vors. Richter am LG, Brixner. Eine Presseerklärung von RA Strate findet sich ebenfalls auf seiner Website, hier.

Die möglichen  Rechtsfolgen eines Wiederaufnahmeantrags ergeben sich aus der Strafprozessordnung:

 

§ 368

(1) Ist der Antrag nicht in der vorgeschriebenen Form angebracht oder ist darin kein gesetzlicher Grund der Wiederaufnahme geltend gemacht oder kein geeignetes Beweismittel angeführt, so ist der Antrag als unzulässig zu verwerfen.

(2) Andernfalls ist er dem Gegner des Antragstellers unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung zuzustellen.

§ 369

(1) Wird der Antrag für zulässig befunden, so beauftragt das Gericht mit der Aufnahme der angetretenen Beweise, soweit dies erforderlich ist, einen Richter.

(2) Dem Ermessen des Gerichts bleibt es überlassen, ob die Zeugen und Sachverständigen eidlich vernommen werden sollen.

(3) Bei der Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen und bei der Einnahme eines richterlichen Augenscheins ist der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten und dem Verteidiger die Anwesenheit zu gestatten. § 168c Abs. 3, § 224 Abs. 1 und § 225 gelten entsprechend. Befindet sich der Angeklagte nicht auf freiem Fuß, so hat er keinen Anspruch auf Anwesenheit, wenn der Termin nicht an der Gerichtsstelle des Ortes abgehalten wird, wo er sich in Haft befindet, und seine Mitwirkung der mit der Beweiserhebung bezweckten Klärung nicht dienlich ist.

(4) Nach Schluß der Beweisaufnahme sind die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte unter Bestimmung einer Frist zu weiterer Erklärung aufzufordern.

 

§ 370

(1) Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird ohne mündliche Verhandlung als unbegründet verworfen, wenn die darin aufgestellten Behauptungen keine genügende Bestätigung gefunden haben oder wenn in den Fällen des § 359 Nr. 1 und 2 oder des § 362 Nr. 1 und 2 nach Lage der Sache die Annahme ausgeschlossen ist, daß die in diesen Vorschriften bezeichnete Handlung auf die Entscheidung Einfluß gehabt hat.

(2) Andernfalls ordnet das Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung an.

 

§ 371

(1) Ist der Verurteilte bereits verstorben, so hat ohne Erneuerung der Hauptverhandlung das Gericht nach Aufnahme des etwa noch erforderlichen Beweises entweder auf Freisprechung zu erkennen oder den Antrag auf Wiederaufnahme abzulehnen.

(2) Auch in anderen Fällen kann das Gericht, bei öffentlichen Klagen jedoch nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, den Verurteilten sofort freisprechen, wenn dazu genügende Beweise bereits vorliegen.

(3) Mit der Freisprechung ist die Aufhebung des früheren Urteils zu verbinden. War lediglich auf eine Maßregel der Besserung und Sicherung erkannt, so tritt an die Stelle der Freisprechung die Aufhebung des früheren Urteils.

(4) Die Aufhebung ist auf Verlangen des Antragstellers im Bundesanzeiger bekannt zu machen und kann nach dem Ermessen des Gerichts auch auf andere geeignete Weise veröffentlicht werden.

 

Das Spektrum reicht also von Unzulässigkeit des Antrags bis hin zur Neuauflage der Hauptverhandlung mit anschließendem Freispruch. Interessant ist das  "dazwischen liegende" Ergebnis nach § 371 Abs.2 und Abs.3 S.2. Danach kann das Gericht auch im Beschlusswege (also ohne neue Hauptverhandlung) dazu kommen, das frühere Urteil aufzuheben.

 

Ich bereite einen neuen Beitrag zum Fall vor.

DISKUSSION WOANDERS

Zu den Artikeln auf SPON und in der ZEIT vgl.  auch delegibus-Blog, zudem eine sehr eingehende Analyse auf dem Blog humana conditio

Beate Lakotta verteidigte ihren SPON-Artikel gegen die Kritik von Oliver Garcia und Thomas Stadler im SpiegelBlog. Dazu erfolgte eine Gegenrede von Oliver Garcia (hier), von Thomas Stadler (hier) und von Sascha Pommrenke (hier)

Ein neueres Interview mit Frau JuMin Merk findet sich auf telepolis

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913 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Albrecht,

verstehe Ihr Besorgnis. Herr Mollath hat bis jetzt überlebt. Denke, er hat die drei Wünsche verinnerlichen müssen:

Die Gelassenheit, alles das hinzunehmen, was nicht zu ändern ist,
die Kraft zu ändern, was nicht länger zu ertragen ist
und die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.

Ihm ist alles weggenommen worden, materieller und immatrieller Natur. Die meisten Menschen hätten es nicht überlebt. Der einzige Vorteil: Man kann nicht Haare aus einer Glatze rupfen (DK Sprichwort). Von einem Menschen, der Nichts hat, kannst du auch nichts wegnehmen.

In einem Interview hat er sich zu dem eventuellen Wiederaufnahmeverfahren geäußert. Meinte, ein solches Verfahren sollte wahrscheinlich dazu dienen, alle bisherige Diagnosen und Urteil zu bestätigen.

Vermute, dass es ein Ausdruck seiner bisherigen Erfahrungen ist: Was nicht passt, wird passend gemacht.

Auch ein Ausdruck dafür, dass er seine ganze Kraft braucht. Auch Hoffnung ist eine Art Besitz. Eine solche Hoffnung zu verlieren und die darauffolgende Enttäuschung zu ertragen, kostet Kraft.

Er hat so viele Jahre eine demütigende und beleidigende Situation ertragen. Den Rest schafft er auch schon. Wie soll man ihm quasi den Rest geben, wenn es keinen Rest gibt?

Also, Kopf hoch. Und frohe Weihnachten.

Gruß

Tine Peuler

5

P.S.

Überleben kann er weiterhin, aber ein Leben erreicht er nur, wenn eine Kursänderung angesteuert wird. Steht nicht in meiner Macht. Schauen wir mal.

5

@Dokumentation

-Die damalige Petition des damaligen Rechtanwalts und damaligen unabhängigen Stadtverordneten Claus Plantiko (Bonn) -  RICHTERWAHL AUF ZEIT DURCHS VOLK[1] – unterstützte ich auch nicht erst seit vorgesternmorgen.

-Transparenz und Öffentlichkeit sind zur externen oder äußeren Kontrolle grad des ganzdeutschen Justizapparats, seiner Sonderwelt und seiner besonderen Welt für „Volljuristen“ genannte verberuflichte Sonderlinge wichtig und notwendig; nicht aber das, was im Gefolge der „Weltmacht Habermas“[2] daherkommt als „Diskurs“, der aus meiner Sicht kaum mehr ist als beliebiges Gekwatsche.

-Für Ihre Dokumentation folgt hier ein Dokument, einen scheinbar ganz randständigen Gesichtspunkt des realexistierenden bayrischen Justizskandals betreffend. Dieser darf freilich entsprechend der Morgenstern-Logik im Palmström-Gedicht „Die unmögliche Tatsache“ (1910/11), „weil nicht sein kann was nicht sein darf“, in öffentlichlich-rechtlichen Medien wie ZDF und privatkapitalischer „Qualitätspresse“ wie Tagesspiegel unisono nicht so genannt werden; vgl. Anlage: e-Postbrief an Herrn Steffens von ZDF/Tagesspiegel vom 18.12.2012; erneut gepostet am 19.12.1012; bisher unbeantwortet):

[1] http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/109064.html

[2] kritisch R. Albrecht http://www.duckhome.de/tb/archives/9060-HABERMAS-EIN-GANZDEUTSCHER-ERSATZINTELLEKTUELLER-1.htmlhttp://www.duckhome.de/tb/archives/9061-HABERMAS-EIN-GANZDEUTSCHER-ERSATZINTELLEKTUELLER-2.html; ders., Si tacuisses, philosophus mansisses … Jürgen Habermas und die Euro-Frage; in: soziologie heute, 5 (2012) 26: 38-40

[3] http://www.textlog.de/17451.html

 

„Herrn Dirk Steffens

c/o redaktion@tagesspiegel.de [und] info@zdf.de

 

Betrifft

Ihre „Dummheit des Schwarms“: „Viele Journalisten schwadronieren bereits von einem ´Justizskandal´“ -> http://www.tagesspiegel.de/medien/rubrik-zu-meinem-aerger-die-dummheit-des-schwarms/7526784.html

 

Guten Tag, Herr Steffens,

 

gewiß benütze ich als Sozialwissenschaftsjournalist zur angemessenen Kennzeichnung des zunächst nur als „Fall Mollath“ erscheinenden gesellschaftlichen Zusammenhangs den Ausdruck: „bayrischer Justizskandal“.

 

Warum dies - können Sie – falls Sie´s können – sowohl in der Dokumentation von Dr. Rudolf Sponsel und anderen

-> http://www.gustl-for-help.de/

als auch in diesen justizkritisch-fachlich argumentierenden Blogs im Netz nachlesen

  1. -> http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/14/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iii/#comments
  2. -> http://blog.beck.de/2012/11/29/fall-mollath-wie-geht-es-weiter
  3. -> http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gustl-mollath-justiz-bayern-gutachten-wiederaufnahme/?tx_comments
  4. -> http://carta.info/51989/gustl-for-help-darf-man-den-fall-mollath-allein-der-justiz-uberlassen/
  5. -> http://www.internet-law.de/2012/11/fall-mollath-gibt-es-anzeichen-fur-einen-bayernsumpf.html
  6.  

Und mehr noch: freilich bin ich bereit, vor jeder laufenden Kamera (auch, aber nicht nur des ZDF) mit Ihnen und gegen Sie öffentlich für Freilassung von Herrn Gustl Mollath und Verfahrenswiederaufnahme zu streiten.

 

Mit freundlichem Gruß

Dr.rer.pol.habil. R. Albrecht, PhD.

Bad Münstereifel, 18.12.2012

eingreifendes.denken@gmx.net

 

http://wissenschaftsakademie.net

http://www.academicroom.com/users/richard.albrecht "

 

5

Lieber Richard Albrecht!

Auch wenn ich die staatstheoretischen Ansichten des Claus Plantiko überwiegend sehr hoch schätze, ich kann jetzt nicht behaupten, dass es an keiner Stelle noch besser ginge, so habe ich ihn doch sehr oft sehr stark kritisiert - in Telefonaten: Ich halte es schlicht gesagt für Unsinn, in so hoch elaborierter Sprache zu schreiben, dass selbst kluge Köpfe sich durch den Text hindurchquälen müssen. Auch das ist übrigens ein Hinweis auf elitäres Machtdenken, und das kommt in der von Ihnen angeführten Hausarbeit (erster Link) in auf die Spitze getriebener Form zum Zuge.

 

Wofür soll das gut sein? Dafür, dass höchstens 10% verstehen können, von denen sich mindestens noch die Hälfte sagt: "Um Himmels willen! Das tue ich mir nur dann an, wenn ich darüber eine Promotionsschrift verfassen muss!"

Claus Plantiko genoss seine Gymnasialzeit (wie ich zutreffend erraten hatte) an einem altsprachlichen Gymnasium. Dass er - eindeutig zu Unrecht und eindeutig aus politischen Gründen - als angeblicher Geisteskranker den Entzug seiner anwaltlichen Zulassung erleiden musste, mag in ihm die Ansicht erzeugt haben, er müsse sich in möglichst elaborierter Sprache ausdrücken, um allen zu zeigen, dass er klar im Kopf sei.

Ich bin der Überzeugung, dass Sprache Informationen effizient übermitteln sollte. Dazu gehört zweifellos Präzision im Ausdruck, dass man also tatsächlich das sagt, was man sagen will, aber dazu gehört es auch, dass man sich möglichst einfach und kurz und knapp ausdrückt, so dass möglichst jeder die Informationen möglichst schnell und unbeschwert aufnehmen kann.

Eine gesunde Gesellschaft schließt alle in Denken und Kommunikation ein, und jene hochelaborierte Sprache, am besten noch vermischt mit komplexen Originalzitaten in altgriechisch, lateinisch, englisch, französisch und womöglich auch noch in althebräisch,  ist eine Betonmauer in der offenen Diskussion, schafft elitäre Zirkel.

3

Info: Hochstapler Journalismus

Ich habe auf einer meiner Hochstaplerseiten mal die Medien - Forensische Berichterstattung untergebracht:
http://www.sgipt.org/gipt/diffpsy/devianz/hochstap/lebbel_hs.htm#Medien

"Beispiel (Antwort an Garcia):  " Ich habe viele Quellen ausgewertet: Das Urteil, sämtliche Gutachten (auch die fachlich indiskutablen wie Weinberger), ...". Mit dieser Aussage - vermutlich von Pfäfflin eingeflüstert - drückt sie aus, dass sie meint, sie könne sämtliche -  wie viele waren es denn genau? - psychiatrischen Gutachten bewerten und auch beurteilen, welche akzeptabel und nicht akzeptabel sind. Sie maßt sich damit die Position einer methodenkritischen Obergutachterin an, steht sozusagen über den Gutachtern, ohne das an irgendeiner Stelle sachlich zu unterfüttern (Kenntnis der Kriterien an wissenschaftliche Gutachten, höchstrichterliche Urteile zum Thema, Mindestanforderungen oder nur schlicht, welches Gutachten auf welchen aufbaut und was die jeweiligen Voraussetzungen sind). Und genau damit macht sie sich zur Hochstaplerin.

Ich denke, eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen DünnbrettbohrerInnen lohnt nicht, weil sie gar nicht möglich ist, wertet sie im Grunde nur auf. Den Fehler machen m.E. einige potente Rechtskundige aus verschiedenen blogs.

Schade allerdings, dass auch Sabine Rückert dabei ist., die ja ein wirklich gutes und aufrüttelndes Buch – Unrecht im Namen des Volkes – geschrieben hat.

 

EILMELDUNG: 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiater-im-fall-mollath-gutachten-a...

 

Lakotta zeigt sich empört: "Ich habe die vom Ministerium mir zur Verfügung gestellten Unterlagen gründlichst durchrecherchiert. Darüber hinausgehende Recherchen sind unwissenschaftlich und nur geeignet die Öffentlichkeit zu verunsichern." Eine Ausseinandersetzung zur Überprüfung der realen Vorgänge lehnt sie mit Verweis auf das Urteil ab.

#25 (Dokumentation)

#27 (Dr. Sponsel)

-[Dok.] Sie sind unverhältnismäßig: Sie gehen auf (m)einen einleitenden Link langundbreit ein. Und auf das Doment gar nicht. Auf dieser selektiven Grundlage diskutiere ich grundsätzlich nicht. Und über Menschen und ihre Schicksale schon gar nicht.

-[Sponsel] Meiner Meinung nach böte sich Differenzierung an: es wäre zu unterscheiden zwischen Journalismus etwa der  Lakotta, des von mir angeschrieben Steffens etc. und der von Ihnen m.E. excellent vertretenen wissenschaftlichen Psychiatriekritik. Das sind  z w e i   verschiedene Handlungsfelder mit differenten Handlungslogiken (das H.feld "Justiz" wäre ein drittes...).

Oder schlichter: was für Sie (od. mich od. Prof. Müller od. wen auch immer) wissenschaftlich bestenfalls Schnee von gestern, genauer "Quatsch mit wissenschaftlicher Soße" (Peter Atteslander) ist - ist für die, die diese Steffens, Lakotta etc. hören, lesen, sehen, wahrnehmen, "rezipieren" genau dies eben nicht. Ich denk´ schon, daß Sie mich verstehn, zumal Sie wissen, was ´n "bias" ist und daß Sie gewiß auch verstehn, wenn ich nun, nach des Samstages Arbeit und Mühe, mich der "rote[n] Republik" der burgundischen Weine (Friedrich Engels) zuwende;-)

Freundliche Grüße

Richard Albrecht

5

Herr Albrecht, Interessierte,

Differenzierung ist natürlich meist besser, da haben Sie völlig recht. Lakotta erscheint im Fall Mollath als  führender Hochstapler-Prototyp einer forensischen Auftrags-Berichterstattung. Was die da treibt, das wirkt auf einige ja fast wie gedungen.

Ich frage mich mit manchem andern Zeitgenossen, was ist da passiert? Eine dermaßen jedes Basis- und Faktenwissen negierende konzertierte Aktion einst als Qualitätspresse bekannter Medien lässt ahnen, dass irgendwo die Sicherungen durchgebrannt sein müssen. Wie kritische Intellektuelle und Journalisten nicht mitbekommen wollen, was in der forensischen Psychiatrie und den Richtern, die das fördern und durchwinken, los ist, ist kaum zu glauben (dabei haben wir den teilweise präfaschistoiden Pflegebereich noch gar nicht angesprochen). Mächtige Interessengruppen scheinen zu fürchten, dass ihr jahrzehntelanges tendenzielles Gulagsystem, das sie als Rechtsstaat verkaufen möchten, bedroht ist. Es wäre schön, wenn der Unrechtsstaat in seiner Rechtsstaatsverkleidung bedroht wäre. Dann könnten wir uns nämlich endlich mal daran begeben, einen richtigen Rechtsstaat auf den Weg zu bringen. Und als erstes muss die richterliche "Unabhängigkeit", sprich Willkür und Unangreifbarkeit auf den Prüfstand. Das ganze Selbstkontrollsystem taugt keinen Schuss Pulver, was eine Revision im Fall Mollath, die beim BGH einfach so glatt abgewiesen wird und anscheinend noch nicht einmal dokumentiert und kontrollierbar ist, beweist. Wir brauchen ganz neue und wirkungsvolle Kontrollstrukturen und damit eine Überwindung, ich sag's mal metaphorisch, des Inzuchtsystems, das immer kränker wird und sozusagen dringend frisches Blut von außen braucht.

 

Meine Zusammenfassung des SZ vom 22.12.2012

http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiater-im-fall-mollath-gutachten-aus-der-ferne-1.1557448-4

Geschichte Gustl Mollath von 2003 – Dezember 2012

 

Die damalige Ehefrau Petra ..(vormals Mollath) fürchtet gemeinsam mit Ihrem Liebhaber Martin ...und heutigem Ehemann, aufzufliegen. Eine elitäre Gruppe Mitarbeiter bei der HypoVereinsbank in Nürnberg haben es zu verantworten, dass Geldbeträge, auch von Personen aus der SPD und CSU, zwischen 150 und 220 Millionen Euro in die Schweiz verbracht wurden. 

Gustl Mollath schwärzt diese baden mäßig durchorganisierte Steuerhinterziehung durch Mitarbeiter der HypoVereinsbank an. Dabei spielt es keine Rolle welche wirklichen Motive Gustl Mollath bei seinen Anzeigen hatte. 

1) Petra wendet sich September 2003 an eine Fachärztin der Institutsambulanz am Bezirksklinikum Erlangen. Petra beschreibt ihren Ehemann als verrückt und bekommt von dieser „Fachärztin“ die erste "ärztliche Stellungnahme" mit dem Tenor, Gustl Mollath sei geistig krank. 

2) Gustl Mollath hört nicht auf, die kriminellen Machenschaften, die Schwarzgeldverschiebungen seiner Ehefrau weiter anzuprangern. Er muss jetzt ernsthafte Konsequenzen fürchten. 
Auf Veranlassung vom VRiLG Otto Brixner, wird Gustl Mollath in 2005 von Dr. Klaus Leipziger, Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth, nach Aktenlage für ernstlich gestört und für die Allgemeinheit gefährlich eingestuft. Die Unterbringung in einer geschlossen Anstalt sei unabwendbar. Gustl Mollath wird eingesperrt. 

3) Wegen einer zivilrechtlichen Angelegenheit muss beurteilt werden, ist Gustl Mollath Geschäftsfähig oder nicht. In 2007, Gutachter Nr. 3, Dr. Hans Simmerl untersucht Gustl Mollath persönlich. Dr. Simmerl ist Leitender Arzt in der Bezirksklinik Niederbayern, hat eigenen Angaben zufolge "mehr als 5000 Wahnkranke" untersucht. Er kommt aufgrund seiner Feststellungen die er anhand seiner durchgeführten Untersuchungen des Gustl Mollath vorgenommen hat, zum Ergebnis, Gustl Mollath ist völlig gesund, keinerlei Hinweise für eine psychotische Erkrankung. 

4) Die Nürnberger Strafjustiz steht vor einem Dilemma. Gustl Mollath müsste eigentlich frei kommen, die Strafkammer entscheidet anders und beauftragt einen für Strafjustiz zuverlässigen Gutachter. Gutachten wie bestellt sind Prof. Hans-Ludwig Kröber sicher. Er ist Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Charité in Berlin. Nach Aktenlage stellt Prof. Hans-Ludwig Kröber bei Gustl Mollath erneut paranoide Wahnvorstellungen fest. Das Dr. Simmerl-Gutachten 
sei auch deswegen falsch, weil er bei Dr. Simmerl, sogenannte Solidaritätseffekte mit den Wahnvorstellung von Gustl Mollath im Hinblick auf die Geldverschiebegeschichten mit der Schweiz, erkannt habe, so Prof. Hans-Ludwig Kröber. 

5) Die Justizministerin Beate Merk:
Im Interview am 09.11.2012 im Justizpalast München (Quelle), antwortete Beate Merk auf die Fragen der Journalistin wie folgt: 
Frage Journalistin: Fr. Dr. Merk, meine erste Frage an Sie, sitzt Hr. Mollath zu Recht in der Psychiatrie?
Beate Merk: Ja, das tut er 
Frage Journalistin: Warum?
Beate Merk: Herr Mollath ist gefährlich. Das ist unter anderem dadurch festgestellt, dass er gefährliche Körperverletzung an seiner Ehefrau begannen hat 

Im Interview vom 13.11.2012 sagte Justizministerin Beate Merk zum Fall Gustl Mollath:
"Das ist das ganz normale Verfahren, so wie das immer läuft"

Mann kann nur den Kopf schütteln.

1) Ich fordere, nachdem dieser Fall jetzt bekannt wurde, die HypoVereinsbank für die dem Staat entgangenen Steuern, in Haftung zu nehmen. 

2) Gustl Mollath sofort ein faires Wiederaufnahmeverfahren zu zubilligen. 

3) Einen Untersuchungsausschuss einzurichten, wie es dazu kam, das die Justizministerin Beate Merk den Fall um die Steuerkriminellen solange verschleppte, dass die meisten Vorgänge inzwischen verjährt sind.

5

@ Nico Frank

 

zu 2) Was ich nicht verstehe, ist warum nicht Weinberger oder irgendeinanderer Arzt Mollath in der Klinik besucht, kurz ein Gutachten anfertigt und sofort Strafanzeige gegen die Klinik stellt. Inhalt des Gutachtens "Über Nacht eingetretene spontan Heilung". Folge Unterbringungsgrund entfällt. Folge Unterbringung rechtswidrig. Folge strafbares Verhalten der Klinik.

 

Ist mir unbegreiflich.

 

 

Nehme ich teilweise zurück, da Herr Dr. Sponsel in seinem

letzten Kommentar sehr vage,  auf die prä..... Unterbringungs-situation hinweist, m.E. zu undeutlich.

Zweifelsohne hat Herr Dr. Sponsel in sehr anerkennenswerten Weise als Experte dazu beigetragen,

die Falschgutachten als solche zu erkennen. Nachwievor

vertrete ich die Auffassung,  dass es wichtig und mitentscheidend ist ,darzustellen und sich damit

auseinander zu setzen, wer Herr Gustl Mollath tatsächlich

ist ! Diese "Würdigung" braucht nicht in einem Blog erfolgen,

aber sollte m.E. angemessen im Wiederaufnahmeverfahren

eingebracht werden. Lieber Wohlmeinender danke für Ihren

Beitrag, ich hoffe aber das Sie nicht davon ausgehen, dass

Herr Mollath nicht doch irgendwie ........ was ich nicht glaube. 

1

 

@Frau Brandau; @Herr Sponsel u.a.

 

Meine Erfahrungen nach ~ zwölf Jahren in justizkritischen/bürgerrechtlichen Netzzusammenhängen: Recht haben wollen bringt wenig(er als wenig). Auch darf nicht (zu) viel vorausgesetzt werden: Sie, Fr. Brandau kommen mit theoretischem Wissen über „totale Institution“ (E. Goffman), über Machtarchitektur (M. Foucault) und „Legitimation durch Verfahren“ (N. Luhmann), ich mit dichten Hinweisen von Kafka („Sie machen aus den lebendigen Menschen tote Registraturnunnern“), Brecht („99 %“, später „The Private Life oft he Masters Race“ bzw. „Furcht und Elend des Dritten Reiches“), Neumann ("Behemoth") und Arendts ("Totalitarismus") … und  bei Ihnen, Herr Sponsel wird die Netz"präsentation"sform Ihrer m.E. richtungsweisenden Kritiken an diesen unsäglich-menschenverachtenden Forensikpsychos bemäkelt …

Aus Ihrer systematisch-kritischen Übersicht oder Synopse, Herr Sponsel, ergibt sich ein neues Bild im publizistischen Pro-Anti-Mollath-Spektrum[1], etwas wie eine „schiefe“ Schlachtordnung: während BILD, bisher eher unterhalb jeder bürgerrechtlichen Bemühungen, sich durch Wagners Kolumne Ende Nov. 2012[2] für Mollath engagierte, den „Fall“ so präzise auf den Punkt brachte, daß selbst Seehofer folgen konnte und zugleich verallgemeinerte („Was mich beunruhigt ist, dass noch mehr Unschuldige dort sitzen können. Dass Mollath kein Einzelfall ist“) – gab´s zwei Wochen später eine konzertierte Aktion dreier „Qualität“sblätter: Tagesspiegel, Spiegel und Zeit (wobei, soweit ich verstanden habe, die SPON-Frau „die Akten“ vom bayr. JustMin. erhielt).

Diesem „schiefen“ Bild entspricht weiters, daß Fr. Dr. Merk als immer noch amtierende bayr. JustMin.in ein Interview nicht irgendwelchen „Qualität“sjournalen, sondern dem eher linksliberalen Heise-Netzmagazin „Telepolis“ gab[3], daß sich die SPON-Autorin netzöffentlich rechtfertigt[4] und dabei einen moderat-justizkritischen Blogger aus Bayern, RA Stadler [5] [6], angeht.

Dieses Gemengen(ge)lage fiel auch mir auf. Und da wüßte ich gern mehr drüber. Auch, um Herrn Mollaths Doppelanliegen, bald raus und draußen um Rehabilitierung kämpfen, weiter unterstützen und zugleich die Prozesse, Strukturen und Verhältnisse, die diesen „Fall“ hervorbrachten, verändern zu können.

 

[1] http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/medber.htm

[2] http://www.bild.de/news/standards/franz-josef-wagner/lieber-gustl-mollath-27413844.bild.html

[3] http://www.heise.de/tp/artikel/38/38228/1.html

[4] http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelblog/fall-gustl-mollath-beate-lakotta-ueber-die-zweifel-an-der-opferrolle-a-873836.html

[5] http://www.internet-law.de/2012/12/fall-mollath-alles-nur-heise-luft.html

[6] http://www.internet-law.de/2012/12/spiegel-autorin-antwortet-auf-meinen-blogbeitrag-zum-fall-mollath.html

 

Freundliche Grüße von Richard Albrecht

http://eingreifendes-denken.net

5

richard albrecht schrieb:

 

@Frau Brandau; @Herr Sponsel u.a.

... etwas wie eine „schiefe“ Schlachtordnung: während BILD, bisher eher unterhalb jeder bürgerrechtlichen Bemühungen, sich durch Wagners Kolumne Ende Nov. 2012[2] für Mollath engagierte, den „Fall“ so präzise auf den Punkt brachte, daß selbst Seehofer folgen konnte und zugleich verallgemeinerte („Was mich beunruhigt ist, dass noch mehr Unschuldige dort sitzen können. Dass Mollath kein Einzelfall ist“)...

Da ich mir eine plötzliche Läuterung Wagners und des Friede-Springer-Imperiums bestenfalls unter Drogen vorstellen könnte, die ich meide, kann ich nur alle ermahnen, jeweils solange nachzudenken, bis sie wirklich verstanden haben, welches Spiel da läuft.

 

3

All den Manipulationen der öffentlichen Meinung und altbekannten Strategien muss man vor allem INFORMATIONEN entgegensetzen.

Frau Merk und ihre Politstrategen sitzen ja nicht da und überlegen: "Wie helfen wir jetzt dem Mollath?" oder gar "Was läuft falsch in unserem System?"! Das Strategieziel lautet: Wie bekommen wir das Thema vom Tisch? Wie rückt man wieder die Ängste vor Kriminalität und Gewalt in den Vordergrund und lenkt von Unschuldig Weggesperrten und Justizopfern ab! Wie machen wir uns wieder "seriös"? DAS wird beraten! Wen kann man einspannen, wer taugt für Medienkampagne?

Vor dem Hintergrund ist es doch überaus POSITIV zu sehen, dass nicht ein einziger namhafter Gutachter (der von Hr. Sponsel benannte "Sympathieangriff" von Prof. Kroeber bei Markus Lanz war wohl doch eher dessen Buch geschuldet, fiel aber auf) sich zur Verteidigung der STRUKTUREN aufmachte! Ebensowenig verteidigt auch nur ein namhafter Jurist das Vorgehen und die pauschale "Gefahr" vor im Massregelvollzug Untergebrachten! Die kennen ja die Realität!

Wer sich wirklich interessiert, dem bietet sich ein unerschöpflicher Fundus an Information, wie diese CSU-Justiz 'arbeitet' und denkt:

Man muss nur einmal die Dynamik der Diskussionen der letzten 2-3 Jahre zum Thema 'Sicherungsverwahrung' beobachten, die gerade in juristischen Fachpublikationen stattfand, insbesondere von Jörg Kinzig, dem Direktor des Instituts für Kriminologie der Uni Tübingen und die der unreflektierten rechtsfremden Emotionalitaet und den Angstkampagnen der Dr. Merk FAKTEN und Wirklichkeit entgegensetzen.

Der Rücktritt ist längst überfällig, hier werden Bürger für dumm verkauft!

5

M.Deeg schrieb:
All den Manipulationen der öffentlichen Meinung und altbekannten Strategien muss man vor allem INFORMATIONEN entgegensetzen. Frau Merk und ihre Politstrategen sitzen ja nicht da und überlegen: "Wie helfen wir jetzt dem Mollath?" oder gar "Was läuft falsch in unserem System?"! Das Strategieziel lautet: Wie bekommen wir das Thema vom Tisch? Wie rückt man wieder die Ängste vor Kriminalität und Gewalt in den Vordergrund und lenkt von Unschuldig Weggesperrten und Justizopfern ab! Wie machen wir uns wieder "seriös"? DAS wird beraten! ...

....Der Rücktritt ist längst überfällig, hier werden Bürger für dumm verkauft!

 

Das verkürzte Zitat ist keine Abwertung der übrigen Worte Deegs - ich wollte kein Vollzitat bringen.

Ja, wir brauchen eine bessere Aufklärung, und da gibt es verschiedene Probleme.

Vor allem das, dass Leute wie Sponsel (den nenne ich einmal für alle, dabei gibt es insofern noch "schlimmere") absolut nicht volksgerecht schreiben wollen, nicht einmal zusätzlich zu ihrer gewohnten Schreibe.

Und so kommt es eben, dass ein Franz-Joseph Wagner die Leute erreicht, ein Rudolf Sponsel usw. aber nicht.

Man muss sich vorstellen was es heißt,  dass Leute z.B. Richterwahl durch das Volk wollen, aber ihre Beiträge darüber so abfassen, dass höchstens 10$ des Volkes sie lesen können!

 

 

3

Sehr schön in dem Zusammenhang auch ein Interview mit Frau Merk und Prof Kinzig in evangelischen Magazin "chrismon", Novemberausgabe, unmittelbar BEVOR der Fall Mollath bundesweit als Justizskandal bekannt wurde und in diesem Kontext zu lesen!

http://chrismon.evangelisch.de/artikel/2012/jetzt-wirds-kriminell-15745

Besonders aufschlussreich die Frage/Feststellung des Moderatorenteams (!) zu Merkschen Thesen und bayerischen 'Trends":
"Entweder Bayern ist ein gefährliches Pflaster, oder die Leute zeigen Straftaten eher an, oder die bayerischen Richter urteilen schärfer - wie auch immer.
Was schlagen Sie vor, damit es weniger Verbrechen gibt?"

Merk 'schlägt vor': ...mehr geschlossene Heime! In dem Fall schon für Kinder. Und: längeren Arrest!

IHR RÜCKTRITT IST ÜBERFÄLLIG, FRAU MERK! Die Justiz wird hier m.E. für ein bizarres Welt- und Menschenbild missbraucht!

M.Deeg

5

Künstlerische Kritik an der Nürnberger Justiz

Der große Nürnberger Albrecht Dürer hat 1521 ein kritisches Kunstwerk zur Justiz verfasst.  Ich habe es mal auf meine Steite Stellungnahmen und dort auf die interessante Quelle im NürnbergWiki verlinkt:

http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/Stellungn.htm

Zwei wichtige Ergänzungen zu Diagnosesicherheit und Erfordernis persönlicher Untersuchung

Ich habe noch zwei interessante Urteile/ Beschlüsse zur Erfordernis der persönlichen Untersuchung gefunden und einen Vorläufer aus 1992 zur Diagnosesicherheit (Kontext Geschäftsfähigkeit).

Vorläuferbeschluss BayObLG zur Diagnosesicherheit (BGH 2004) schon 1992 zur Beweisfrage Geschäftfähigkeit

http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/PFFPGMRJ.htm#Vorl%C3%A4ufer%20dieser%20Rechtsidee

Kammergericht: persönliche Untersuchung bei Geschäftsunfähigkeit (im Strafrecht Schuldunfähigkeit) notwendig:

http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/ExpF.htm#Kammergericht%20Beschluss

Allen eine Gute Zeit

Rudolf Sponsel, Erlangen

 

 

# 16 Dr. Rudolf Sponsel

 

Betr. „Oppositionell-aufsässige Störung“

 

Die Überprüfung von gestrigen Hinweisen bei Carta[1] ergab: die vor zwanzig Jahren als F91.3 European Description beschriebene „oppositional defiant disorder“ [wörtlich etwa: oppositionell-aufsässige Störung] unterscheidet sich in der Fachklassifikation durch  z w e i   wesentliche Merkmale von jeder anderen Verhaltensstörung („conduct disorder“)[2]: „oppositionell-aufsässige Störung“ kennt keine Gesetzesverletzungen und achtet die Grundrechte anderer:

“The key distinction from other types of conduct disorder is the absence of  behaviour that violates the law and the basic rights of others, such as theft, cruelty, bullying, assault, and destructiveness.”[3]

Auf den oberflächlich “Fall Mollath” genannten bayrischen Justizskandal und die besondere Rolle dieser Forensikpsychos wie des (hier schon mehrfach kritisierten) Klinikdirektors aus Berlin im speziellen folgt aus der F91.3 European Description: die „oppositionell-aufsässige Störung“ ist weder justiziabel noch psychiatriesierbar.

 

[1] http://carta.info/52068/gustl-for-help-ii-der-fall-mollath-und-die-ferndiagnosen/#comments

[2] genannt werden:Klauerei, Grausamkeit, Schikanieren, Tätlichkeit und Zerstörungswut

[2] http://www.mentalhealth.com/icd/p22-ch05.html

 

Mit freundlichem Gruß

Dr. Richard Albrecht, 241212

http://eingreifendes-denken.net

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Bedeutung von Diagnosen

Sehr geehrter Herr Dr. Albrecht,

Ihren Hinweis auf ICD-10 F 91.3 verstehe ich nicht so recht, weil alle F9 Diagnosen sich auf Kindheit und Jugend beziehen.

Allgemein gilt:

a) Aus Diagnosen folgt grundsätzlich nichts für die Frage der Schuldfähigkeit (Gefährlichkeit und Unterbringung) oder Geschäftsfähigkeit. Das ist auch höchstrichterlich inzwischen Standard. Es muss im Einzelfall genau gezeigt, d.h. lückenlos abgeleitet werden, wie eine Störung auf eine Handlung zu einem konkreten Tatzeitpunkt eingewirkt hat, und zwar b) so, dass es ein gebildeter Laie, wie z.B. eine RichterIn, Staatsanwalt oder Anwalt nachvollziehen kann.

Hier har sich das Recht aus meiner Perspektive hervorragend entwickelt und dem Treiben forensischer Schlechtachterindustrie – in der Theorie - ein klares Ende gesetzt. Früher war alles ganz einfach für die PsychiaterInnen: sie schauten nur, ist der Patient psychotisch und falls ja lautete ihr Urteil geschäfts- oder schuldunfähig. So einfach war das. Mit echter wissenschaftlicher Arbeit war da nichts. Jetzt ist Standard, auch ein Psychotiker kann natürlich schuldfähig oder geschäftsfähig sein. Das eben ist im Einzelfall genau zu klären. Der einzige, der genau hin- und auf seinen Auftrag schaute, war Dr. Simmerl, der sein Erfahrungsgut mit Wahnkranken im hervorragenden SZ-Artikel vom 22.12.12 mit 5000 angab. Dr. Lippert, Dr. Leipziger, Prof. Dr. Kröber zeigten sich völlig unfähig oder unwillig genau hinzuschauen. Und Prof. Pfäfflin versagte trotz seiner Explorationschance auch. Sein Testergebnis mit dem SKID II, besagte: Mollath hat keinen Wahn. Sein Urteil, beruhend auf den okkulten Nichtsachten ohne persönliche Untersuchung und Exploration, übernahm dennoch deren Wahndiagnose. Dieser eklatante Widerspruch wurde nicht einmal kritisch erörtert, nur (implizit) mitgeteilt. Der Richter der Strafvollstreckungskammer merkte es nicht oder wollte es nicht bemerken. Wie immer auch: er ist seiner Aufgabe nicht gewachsen – wie anscheinend so viele nicht.

Fazit: Wir haben also überwiegend ein hochentwickeltes Recht zu den forensischen Beweisfragen, das aber nicht eingehalten wird. Das zeigte ja auch schon darin, dass der BVerfG Beschluss aus 2001, dass nicht zur Beobachtung eingewiesen werden darf, wenn die Mitwirkungsbereitschaft fehlt. Es ist ein ungeheurlicher Vorgang, dass wichtige Standardwerke der forensischen Psychiatrie diesen Beschluss seit 11 Jahren ignorieren. Versehen? Zufall?

 

Sehr geehrter Herr Albrecht

 

Als ähnlich Betroffener würde ich bei Herrn Mollath eher auf einen ICD 10 Code von 61.0 gehen. Mein Gutachter hat das mit ausgeprägtem Gerechtigkeitssinn beschrieben. Ich bin Jahrgang 1955, Herr Mollath 1956.

 

Ihr 91.3 ist ja eher etwas für Kinder und Jugendliche und da besteht die Gefahr, dass die Kinder und Jugendlichen echte Straftaten begehen.

 

Robert Stegmann

5

# 14 # 15

 

InfoDank, Herren Stegmann / Dr. Sponsel, es ging (auch mir) um die Schlußfolgerung "the absence of behaviour that violates the law and the basic rights of others", also keine Gesetzesverletzungen und Achtung der Grundrechte anderer. Und da dachte (auch ich) an den oberflächlich "Fall Mollath" genannten bayrischen Justizskandal und die Rolle von Forensikpsychos ...

 

Im übrigen haben Sie - vielen Dank - sowohl in Ihrer operativen Fallaussage: "Mollath hat keinen Wahn"  """" " als auch in Ihrem fachbezogenen Facit: "überwiegend ein hochentwickeltes Recht zu den forensischen Beweisfragen, das aber nicht eingehalten wird"  das Nötige zusammengefaßt.

 

Freundliche Grüße

Dr. Richard Albrecht

5

Beweis, dass die Textmontage des Bayreuther Gutachters den Zweck hatte, einen Vergiftungswahn zu induzieren

http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/G050725M.htm#Beweis,%20dass%2...

Prof. Dr. Kröber schreibt in seinem Gutachten S. 14 vom 27.06.2008 (fett-kursiv RS):

 

"In der Beurteilung erklärte DR. LEIPZIGER, Herr Mollath habe in mehreren Bereichen ein  paranoides Gedankensystem entwickelt. Ein zentrales Thema seien die vermeintlichen  Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz, an denen seine einstige Ehefrau mitgewirkt habe. Auffällig und für die Krankheit bezeichnend sei, dass er inzwischen weitere Personen in dieses Wahnsystem einbeziehe, z. B. den Sachverständigen Dr. (Name). [>14]

Weitere Bereiche seines paranoiden Systems seien die krankhaft überzogene Sorge um seine  Gesundheit, die Ablehnung der meisten Körperpflegemittel und von Nahrungsmitteln aus nicht  biologisch-dynamischem Anbau und auch die Angabe, u. a. eine Bleivergiftung erlitten zu haben."

      Die Textmontage im Beurteilungsteil Dr. Leipzigers trägt also die beabsichtigten paranoiden Früchte, was die Interpretation Prof. Dr. Kröbers beweist. Weiter wird damit bewiesen, dass Prof. Dr. Kröber sich mit dem Gutachten Dr. Leipziger nicht kritisch auseinandergesetzt, sondern es nur sehr oberflächlich und unkritisch gelesen hat.

Anmerkung: Die Textmontage fand im Beurteilung statt.

 

@ Herr Dr. Sponsel

@ Herr Prof. Müller

 

Aus laiescher Sicht eine Schlichtfrage an Sie – beide – als jeweilige Fach-Koryphäe:

 

Wenn es sich (ich verzichte auf Nennung  der Großen Namen der Herren) wie auch hier mehrfach und m.E. überzeugend argumentiert bei allen Texten, die dazu führten, daß Herr Mollat in der Psychiatrie ist, n i c h t  um Gutachten handelt … um was handelt es sich dann bei diesen Texten auch fachpsychologischer und aus strafrechtswissenschaftlicher Sicht?

Ich frage deshalb, um eigene frühere (evtl. nicht völlig irrige?) Schlußfolgerungen, ein vgl.bares „Ferngutachten“ Großer Namen fürs  Bonner Landgericht (2004) betreffend, mit Ihren heutigen vergleichen zu können.

 

Freundliche Grüße

Richard Albrecht

http://eingreifendes-denken.net

5

Textmontage hin oder her:

 

Wie kommt ein Dr. Leipziger als Psychiater dazu, die Bleivergiftung als Wahn hinzustellen? Da müsste wenn dann, doch ein Arbeits- oder Umweltmediziner darüber entscheiden, bzw. von diesem ein Gutachten eingeholt werden, ob diese vorliegt. Herr Dr. Leipziger hat vermutlich keine Ahnung, wie sich Blei- und Lösemittelvergiftungen äußern. Bei einem selbständigen Unternehmer, der vermutlich ohne Beachtung von Arbeitsschutzvorschriften in seiner Werkstatt gebastelt hat, ist das doch sehr wahrscheinlich.

 

 

5

Sehr geehrter Herr Albrecht,

Was ist ein Gutachten ganz allgemein?

Ein schriftliches Gutachten ist ein Text, der auf der ersten oder zweiten Seite über sich selbst behauptet, ein Gutachten zu sein. Akzeptiert das eine RichterIn – was ziemlich in ihr Belieben gestellt ist - so handelt es sich juristisch um ein Gutachten.

Entscheidend im Strafrecht ist aber das mündliche Gutachten*. Ein mündliches Gutachten ist ein Vortrag, der auf entsprechende richterliche Aufforderung „Erstatten Sie bitte Ihr Gutachten“ durch eben diese Aufforderung und Erstattung zum Gutachten wird.

Die Frage, was ist ein Gutachten, ist höchstrichterlich eingegrenzt worden, zweitens durch viele juristische Kommentare, die man vielfach im vorzüglichen beck-online nachlesen kann, drittens durch die teilweise interdisziplinär verfassten Mindestanforderungen und viertens durch die Fachliteratur.

Gutachten, die den ersten drei Anforderungen genügen, heißen inhaltlich zu Recht Gutachten. Aber was sind die anderen, die die ersten drei Anforderungen in erheblicher und nicht zu korrigierender Weise nicht erfüllen? Neutral könnte man sie als nicht-akzeptable Gutachten bezeichnen, die ihren Beweiszweck nicht erfüllen. Inhaltlich am nächsten kommt wohl die Interpretation: Meinungsachten: ein Sachverständiger äußert seine Meinung und ist damit ein Meinungsachten, das durch richterliche Akzeptanz zum Gutachten werden kann.

*Kritische Anmerkung: Da  es offenbar zum „Strafrechtsstaat“ gehört, dass nicht gescheit dokumentiert und begründet werden muss, ist der Willkür und dem Unrecht Tür und Tor geöffnet und ungeeignete RichterInnen und Rechtsbrecher können weiter ihren Dienst verrichten bis sie ihre Pensionen erhalten völlig unabhängig davon, wie sie arbeiten. Das scheint der eigentliche Sinn der richterlichen „Unabhängigkeit“ zu sein: uns kann keiner, was immer wir auch vermurksen. Pfuschen und Recht brechen. Da war Sparta mit seinen Ephoren erheblich weiter:

http://www.sgipt.org/gipt/diffpsy/herrsch/alexdG.htm#Sparta

 

 

# 20

@Herr Dr. Sponsel

 

Vielen Dank, daß Sie sich die Mühe machten (und mich ad pers. auch zeitreisen ließen …):

 

-Wenn in Verkehrung des Alltagsverständnisses als Gutachten („ausführlich begründete Stellungnahme eines Sachverständigen“[1]) in der juristisch-forensopsychiatrischen Sonderwelt nicht eine schriftlich vorliegende Stellungnahme gilt, sondern nur das, was mündlich vor Gericht im Verfahren vorgetragen wird, dann sagen Sie m.E. so Treffendes wie Deftiges, genauer: immer dann, wenn nicht genau protolliert und dokumentiert wird, gilt: „Es war als ob jeder eine andere Rede gehört hätte“ (Anna Seghers): das bekannte Dreigestirn Beliebigkeit, Willkür und Unrecht läßt grüßen …

 

-Zur Illustration der These, daß es überhaupt kein Gutachten gibt, das Herrn Mollath „Wahn“ bescheinigt, sondern daß es sich jeweils um nichts Anderes als objektiv bedeutungslose subjektive Meinungsäußerungen (mehr oder weniger) prominenter deutscher Psychiatriedoktoren handelt, habe  ich diesen  „Fall“ (2004) im Archiv. Dort wurde „querulantorischer Wahn“ - „ferngutachterlich“ und „nach Aktenlage“ – behautet. Das unternahmen zwei NRW-Psychoforensiknasen - pardon: Psychoforensiknamen natürlich (diesen Freud´schen „Versprecher“ wollte ich Ihnen nicht vorenthalten;-)), davon ein ganzganzgroßer[2] …

 

-Mich interessiert, was Herr Prof. Müller aus strafrechtswissenschaftlicher Sicht zur Frage: wenn ein Gutachten gar keins ist, sondern nur eine subjektive Meinungsäußerung kritisch anmerkt … und mich wundert, daß auch Kritiker des Mollath-Verfahrens immer noch von „Gutachten“ reden …

 

[1]

Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. Hg. Wolfgang Pfeifer [1989]. München: dtv 3358, ³1995: 498.

[2]

rechtskultur.de. Unabhängiges Netzmagazin für Menschen und Bürgerrechte, 3. Jg. 2004/05: 37/38. Die beiden NRW-„Gutachter“ waren wenigstens nicht so dumm (wie der berühmte Berliner Psychatrieprof. -> http://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Ludwig_Kröber im hier diskutierten bayrischen Justizskandal), o h n e  "Exploration" ihres "Probanden" ihren auf "Aktenlage" beruhenden 8-Seiten-Text fürs LG BN als "Gutachten" zu bezeichnen. Nachdem sich´n paar Bürgerrechtler rührten und einer dieser ´ne 2-Seiten-"Gutachten"-Kritik erarbeitete / veröffentlichte, blieb´s beim "Aktenlage"-Text: was "querulatorischer Wahn" genannt wurde, wurde landgerichtlich nicht weiterverfolgt, das Verfahren versickerte ohne mündliches "Gutachten" des Ganzganzgroßnamens (der 8-Seiten-Text, datiert Essen 24.8.2004, lag mir vor).

 

Freundliche Grüße

Richard Albrecht, 281212

http://eingreifendes-denken.net

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Man sollte nicht vernachlässigen, dass bereits repressive/als repressiv erlebte Maßnahmen der Justiz (Wohnungsdurchsuchung...) und hier insbesondere die Beantragung eines sog. Gutachtens (Psychiatrisierung) WIRKUNG bei den Betroffenen erzielt (bleibt die Frage, ob Richter teilweise zu naiv sind, das zu erkennen oder ob diese Wirkung im Gegenteil gewollt ist !? - bei Staatsanwälten nach m.E. letzteres)

Ich zitiere Prof. Nedopil aus meinem eigenen Gutachten (Landgericht Würzburg, erstellt 02.03.2010) mit ein paar grundsätzlichen Feststellungen:

"Es sollte nicht übersehen werden, dass auch gesunde Menschen, die von der Polizei gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen werden, oder auch nur einer psychiatrischen Untersuchung gegen ihren Willen zugeführt werden, unter massiven Folgeschäden leiden und übermäßig misstrauisch gegen die Psychiatrie und gegen die einweisende Behörde reagieren und ihre eigene Ohnmacht als sehr verletzend erleben.

Derartige Eingriffe in die persönliche Sphäre führen zu unterschiedlichen Reaktionen, die nach Praedisposition des Betroffenen meist zu ängstlich-phobischen und misstrauischen Verhaltensweisen, gelegentlich auch zu kämpferisch- aggressivem Verhaltensweisen, in den allermeisten Fällen aber zu einer kompletten Ablehnung derjenigen, die solche Maßnahmen veranlasst, durchgeführt und an ihnen mitgewirkt haben. Sie führen darüberhinaus bei Menschen, die zu Querulanz neigen, zu einer Fortsetzung und Vertiefung ihres querulatorischen Verhaltens. Insofern gibt ein Wechselspiel zwischen Reaktion und Gegenreaktion, zwischen Aktion und Sanktion der querulatorischen Entwicklung immer wieder neue Nahrung, und führt zu einer zunehmenden Einengung und zu einer rigiden Verfestigung des Misstrauens. Forensisch-relevant werden ein solches Misstrauen und eine solche Querulanz, wenn tatsächlich eine wahnhafte Störung im Sinne eines Querulantenwahns daraus resultiert."
(Seite 75/76)

Die Gerichte hingegen tun in Deutschland stets so, als hätten ihre eigenen Verhaltensweisen, ihre Repressionen und Maßnahmen und ihr Auftritt mit einem Sachverhalt oder gar dem Betroffenen nicht das geringste zu tun...

Wohlwollend könnte man das noch als 'Berufsblindheit' bezeichnen, angesichts der Folgen ist das mittlerweile untragbar!

M.Deeg

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In der Printausgabe der SZ heute findet sich eine "Aussenansicht" eines Juristen, Kriminologen und Psychologen, Abteilungsleiter der JVA Straubing, Thomas Galli, unter dem Titel "Irgendwie gefährlich".

Als der 'eigentliche Skandal' hinter dem Fall Mollath wird benannt, dass "Wut und Angst außer Kontrolle zu geraten drohen".
Wohlgemerkt die Angst und Wut des Staates und der Gesellschaft!

Zitat: "Gerade die Angst hat bereits so sehr die Vernunft verdrängt, dass wir im Zweifel einem Menschen lebenslang die Freiheit entziehen, obwohl er keine schwere Straftat begangen hat - weil wir ihn für irgendwie gefährlich halten."

Ungeklärt bleibt, wieso bagatellisierende und nur um den eigenen Ruf befasste Ministerin und deren 'hochrangige' Juristen nicht nur immer noch in ihren Ämtern sind - sondern glauben, genauso weitermachen zu können!

Jeder Skandal hat seine Profiteure - das wird immer noch schöngeredet und ignoriert! Die Opfer können sich nur bedingt oder garnicht wehren!

Daher tragen WIR die Verantwortung, die dieses System kennen und/ oder den Fach- und Sachverstand haben!

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M.Deeg schrieb:
"Gerade die Angst hat bereits so sehr die Vernunft verdrängt, dass wir im Zweifel einem Menschen lebenslang die Freiheit entziehen, obwohl er keine schwere Straftat begangen hat - weil wir ihn für irgendwie gefährlich halten."

Ich bezweifle, dass irgendwer den Gustl Mollath für gefährlich hält. Niemand wird bestreiten können, dass Mollaths damalige Frau ihn besser kannte, als jeder der "renommierten" Psychiater.

Nach dem angeblichen Würgen teilte sie noch Monate lang die Wohnung mit ihm. Nach der häuslichen Trennung, 31.05 2002, ging sie noch allein zu ihm in seine Wohnung, obwohl sie doch eine Freundin mitgebracht hatte, von der sie sich auch in die Wohnung hätte begleiten lassen können.

Niemand stellt die damalige Petra Mollath als eine naive, verschüchterte, unbeholfene oder dumme Frau dar. Im Gegenteil: Selbstbewusst, kalkulierend und ausgebufft soll sie (gewesen) sein.

All diese Dinge sind den Richtern, Psychiatern, der Beate Merk usw. bekannt. Und irgendwer von denen soll meinen, dass die person, die den Gustl Mollath sicherlich besser kannte als irgendwer sonst, ihn garantiert viel besser einschätzen kann als die "Aktendiagnostiker", den Gustl Mollath für gefährlich gehalten habe?

Durch ihr nachweisliches Verhalten hat die Person, die den Gustl Mollath wirklich einschätzen konnte und kann, das klare Urteil gesprochen: Er ist nicht gefährlich.

 

 

 

 

 

 

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http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/SKIDII.htm

Sehr lesenswert, dieser Bericht eines Sachverstaendigen!

 

Wo bleibt die grundlegende Offenheit und Ehrlichkeit der Psychiater? Wann antworten sie auf diese konkrete Kritik? Waere es nicht grandios, wenn ein Prof. Dr. XY zugeben wuerde, sich krass geirrt und gepfuscht zu haben? Wahrheit ist so erfrischend.

 

Man hat Herrn Mollath ALLES genommen - nicht nur die Freiheit und seine Lebensfreide (auf Jahre ueber die zu hoffende baldige Entlassung hinaus), sondern auch allen weltlichen Besitz. Dann sollen doch diese Schlechtgutachter ihre Honorare so jemand spenden und oeffentlich gestehen, dass sie Mist gebaut haben!

 

Doch die Justiz arbeitet anders. Menschliches allzumenschliches ist nicht vorgesehen. Richter werden zu Uebermenschen, denen nie irgendwelche Fehler unterlaufen und deren Arbeit jenseits jeglicher Kontrolle erfolgen muesse. 

 

Wobei aus meiner Laiensicht es schon toll waere, bestehende Gesetze umzusetzen, wie Art. 6 MRK. 

a) von der sauber herausgearbeiteteten Strafanklage bis zur Unschuldsvermutung bis zum Urteil.

b) Dann gefaelligst mit der Begutachtung  w a r t e n und der Urteil zur Grundlage machen.

c) Ein SV versteht naemlich oft nicht den Fortschritt eines Strafverfhrens ueber die Jahre, zumindest dann nicht, wenn ein ach so unabhaengiger Richter ihn zensiert und weniger als 50% der Strafakte ihm ueberlaesst.

d) Es wurde und wird ja jenweits der urspruenglichen strafanklage hinaus durch diese SVs aus dem Leben genommen, was sie wollen. die urspruengliche Tat juckt doch niemand mehr. Folglich sind die ganzen schoenen Gesetze hinfaellig und jemand wie Herr Mollath verrottet in der Psychiatrie!

Soweit in Nürnberg bekannt ist, ist Frau Marga Beckstein

mit der CSU- Stadträtin Barbara Regitz befreundet und

Frau Regitz kennt wiederum die Mutter der Ex-Frau Mollath

gut. Es ist anzunehmen, dass sich Frau Beckstein und

die Ex-Schwiegermutter von Herrn Mollath zumindest kannten und über diesen gesellschaftlichen Kontakt

auch über das Schicksal von Herrn Mollath informiert waren.

3

Beckstein hat mir darauf auf abgeordnetenwatch.de geantwortet. Marga Beckstein und Frau Müller kennen sich demnach nicht.

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Herr Beckstein behauptet:

"Ich kenne weder Frau noch Herrn Mollath, noch hatte ich irgendwas mit dem ganzen Fall zu tun."

 

Herr Beckstein wurde von Herrn Mollath am 07.02.2005 persönlich angeschrieben, wie sich aus der Webseite ergibt.

Es wurden - nach Angabe - zahlreiche Anlagen beigefügt, in denen alles ausführlichst geschildert wurde.

 

Herr Beckstein als Innenminister gibt dennoch an, dass er niemals mit dem Fall etwas zu tun hatte.

 

Was ist "zu tun haben"?

Der Empfang eines Briefes in der Angelegenheit? Die Weitergabe zur Bearbeitung an einen Mitarbeiter?

Oder hat ein Mitarbeiter den Brief in Empfang genommen und ohne Information an Herrn Beckstein die weitere Bearbeitung veranlasst?

 

 

 

5

Zwischenruf zum aktuellen bayrischen Justizskandal

 

Zunächst möchte ich einen bekannten Rechtswissenschaftler des vergangenen „kurzen“ Jahrhunderts und dessen praxisphilosophisch unterfütterte Formel zum „gesetzlichen Unrecht“ zitieren. Gustav Radbruch (1887-1949)[1] ging es nicht nur um geschichtlich Besonderes der braunen, faschistischen oder Nazijahre in Deutschland 1933-1945. Sondern auch weiterführend um Allgemeines: Der Konflikt zwischen Recht und Gesetz wurde als unaufhebbarer oder antagonistischer Widerspruch gedacht und das juristisch scheinbar Unfaßbare in verständliche Worte gefaßt:

 

 „Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als »unrichtiges Recht« der Gerechtigkeit zu weichen hat […]: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur »unrichtiges Recht«, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren denn als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinn nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“[2]

 

Das inzwischen öffentlich bekanntgewordene, nicht einmal aspekthaft den „Anschein des Rechts“[3] vermittelnde, auch in diesem Blog dokumentierte Zusammenspiel zwischen Rechtssystem, Justizapparat und forensischer Psychiatrie[4] zur nachhaltigen und bis heute anhaltenden Schädigung von Herrn Mollath als Person und als Bürger entbehrt meiner Meinung „überhaupt der Rechtsnatur“. Es dient der Ungerechtigkeit. Im Ausmaß der menschen(rechts)feindlicher Kollaboration von leitendem forensischem Psychiatrie- und leitendem Justizpersonal veranschaulicht dieser „Fall“ mit seinen namentlich bekannten Akteuren einen wichtigen Satz Hannah Arendts:

 

„Die Verletzung des Rechts eines einzigen ist die Verletzung des Rechts aller.“[5]

 

Ob sich mit der Mandatierung des prominenten Hamburger Rechtsadvokaten Dr.iur.h.c. Gerhard Strate die Chancen für den Rechtsverletzten, Herrn Mollath, auf rasche Freilassung und folgende Rehabilitierung erhöht haben, möchte ich hier und jetzt nicht beurteilen. Aus bürgerrechtlicher Sicht halte ich nachhaltig-beständige und  öffentlich-externe Kontrolle dieses Rechtssystems, dieses Justizapparats und dieser forensischen Psychiatrie – in Bayern[6] wie in Ganzdeutschland[7] – nach wie vor für dringlich(er als dringlich)[8].

 

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Gustav_Radbruch

[2] Gustav Radbruch, Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht; in: Süddeutsche Juristenzeitung, 1 (1946) 5: 105-108; Gesamtausgabe Radbruch. Hg. Arthur Kaufmann. Band III. Heidelberg 1990: 83-93; vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Radbruchsche_Formel

[3] http://duckhome.de/tb/archives/9235-DER-ANSCHEIN-DES-RECHTS.html

[4] http://de.wikipedia.org/wiki/Forensische_Psychiatrie

[5] Hannah Arendt, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft [1951]; ungekürzte dt.sprachige  Ausgabe: München; Zürich, Piper, 1986: 196

[6] In Bayern gab es das berüchtigte wochenlange „Wegsperren“ von Dr. Reinhard Munzert 2002: http://www.heise.de/tp/artikel/13/13185/1.html?zanpid=1719808106713977857

[7] Als „krasse Fälle“ vgl.  anstatt weiterer eine gutachterlich unterfütterte versuchte Wegsperrung wegen angeblichen „querulantorischen Wahns“ in Nordrhein-Westfalen 2004: rechtskultur.de. Unabhängiges Netzmagazin für Menschen und Bürgerrechte, 3. Jg. 2004/05: 37-39, und das mit 9.376,75 € honoriertes Kinderbetreuungsunfähigkeitsgutachten in Hessen 2010: http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/63361/vor-gericht-gibt-es-in-giessen-eine-falschgutachten-industrie/

[8] Weiterführend im Netz: http://www.duckhome.de/tb/plugin/tag/Richard+Albrechts+JustizKritik; im Buchhandel: Richard Albrecht, StaatsRache – Justizkritische Beiträge gegen die Dummheit im deutschen Recht(ssystem).München: GRIN Verlag für akademische Texte, ²2007, ISBN 978-3638705011; ders., Bürgerrechte – Staatspflichten – Rechtsprechung – Bürokratie (= Justizkritik 1). München: GRIN, 2008, ISBN 978-3638889261

 

 

Richard Albrecht, 29. 12. 2012

http://eingreifendes-denken.net

 

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Nach der Webseite von http://www.gustl-for-help.de/ - Faksimile-Belege - hat Gustl Mollath an Hasso Nerlich als Präsident des AG Nürnbergs geschrieben, und zwar am 5.8.2004.

In diesem Schreiben wurde auch die Benennung weiterer Zeugen und Beweismittel angeboten.

Es gibt eine Anzeige von RA Schmidt aus Nagold gegen alle am Verfahren beteiligten wegen Freiheitsberaubung, Strafvereitelung u.a. an die Staatsanwaltschaft in München.

Herr Nerlich war also 2004 über den Fall Mollath informiert.

Derzeit ist Hasso Nerlich Generalstaatsanwalt in Nürnberg-Fürth. Er hat mehrfach im Landtag über den Fall berichtet.

 

Fragen:

Kommt Hasso Nerlich aufgrund des Anschreibens von Herrn Mollath als potentieller Täter für Strafvereitelung, Freiheitsberaubung oder sonstiges in Betracht?

Ist es korrekt, wenn sich der Landtag durch einen - zumindest indirekt beteiligten - Generalstaatsanwalt informieren läßt?

Gibt es nach dem GVG überhaupt Möglichkeiten, den Fall, d.h. die Berichterstattung an eine an sich örtlich unzuständige Staatsanwaltschaft zu übertragen?

 

 

Und: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/im-gespraech-beate-merk-ich-ha...
Ein nettes Interview mit der Ministerin, sie sieht als politische Verantwortung die technische Ausstattung der Staatsanwaltschaft an, das Hinter-ihr-stehen und ein "Schieflaufen" in der Gesetzgebung ...

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@ Frau Brandauer, #2, 30. 12. 12

 

Sie vertreten eine grundlegende bürgerrechtliche Position. Und das ist nur gut so (besonders zum "fairen" Verfahren wär noch auf Art 6 EMRK hinzuweisen). Daran gemessen, war das entscheidende Mollath-Verfahren nicht nur nicht "fair". Dort wurde gar kein Recht, sondern  Unrecht gesprochen. Das Verfahren war, rechtsstaatlich gesehen, eine Farce. Und schuf eine menschliche Tragödie.

 

Nun folgt ein Widerspruch. Sie schreiben: "Die Kenntnis von Recht und Gesetz kann bei Richter/innen vorausgesetzt werden".

 

Sie meinen vermutlich Berufsrichter(innen). Und grad bei dieser Berufsgruppe kann z.B.  im Vergleich zu Anwälten genau was Sie schreiben am wenigstens vorausgesetzt werden. Sie sitzen dem Richtermythos auf. Und im "Fall Mollath" gilt Ihre Aussage schon gar nicht. Von wem weiß ich nicht mehr,  aber es wurde im Blog nachgewiesen, daß der Exrichter, der 2010 eine eidesstattliche Versicherung für Mollath meinte abgeben zu müssen http://www.gustl-for-help.de/download/GMollath_AG_EV_Heindl.pdf  gar nicht wußte, was eine eV. ist. Denn diese hat Tatbestände zu nennen und  zu beeiden und keine Gerüchte und Vermutungen in die Welt zu setzen. Aber dieser Herr betonte öffentlich, er wär als Ex-Richter besonders glaubwürdig ...

 

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Schuldfähigkeit und Prognose, die beiden wohl häufigsten Fragen, zu denen forensisch psychiatrische Sachverständige Stellung nehmen, sind wohl ein weites Feld des Irrtums.

 

Jemand trinkt sich in Stimmung, um eine Straftat zu begehen, Körperverletzung, Vergewaltigung, und erhält einen Strafnachlass, der ihm ja eigentlich nur zustünde, wäre die alkoholische Beeinflussung ohne sein Zutun zustandegekommen.

 

Ausgehend von dem Bild, das sich ein Sachverständiger von einer Person gemacht hat, beurteilt er nun auf der Grundlage seiner Fachkunde und seiner Erfahrung die Wahrscheinlichkeit des Begehens weiterer Straftaten. Aber was ist denn das für eine Grundlage, bei Lichte betrachtet? Diese ist doch nicht im entferntesten zu vergleichen etwa mit der Fachkunde eines Ingenieurs bei der Berurteilung der Tragfähigkeit einer Brückenkonstruktion. Wenn man die Geschichte der Irrtümer des Fachgebietes Psychiatrie und forensische Pschiatrie betrachtet, würde man doch zuallererst  zu dem Schluss kommen, dass hier schon gar keine verlässlichen Aussagen, sondern höchstens Vorurteile, dem jeweiligen Stand des Irrtums entsprechend, zu erwarten sind.  Weder die Einsicht in die Verwerflichkeit des eigenen Tuns bietet  eine Garantie für die künftige Abstinenz, noch ist eine beharrliche Weigerung einer Auseinandersetzung mit der eigenen Straftat als Beleg einer für völlig unannehmbar gehaltenen Seite der eigenen Persönlichkeit so etwas wie ein Hinweis auf die Wahrscheinlichkeit der erneuten Begehung dieser oder einer anderen Straftat. Ich halte es für eine gehobene Form der Kaffeesatzleserei, durchgeführt streng nach vielen, zum Teil umstrittenen Regeln, und damit aussagekräftig hinsichtlich  der Regelkunde des Sachverständigen, aber  hinsichtlich der Gültigkeit der Beurteilung völlig offen. Selbstverständlich ist die Auseinandersetzung mit der Straftat eine bessere Antwort auf diese als der einfache schweigende Vollzug einer Freiheitsstrafe, aber das sagt noch nichts Verlässliches aus über die weitere Zukunft. Vollends obsolet wird es, wenn wie hier vom Sachverständigen die fehlenden gesetzlichen Grundlagen seines Tuns, Begutachtung ohne Mitwirkung im Rahmen einer zwangsweisen Unterbringung, einfach hingenommen werden. Im Fall Mollath wäre mehr kriminalistischer Eifer notwendig und hinreichend gewesen, diese Frreiheitsberaubung aufgrund falscher anschuldigungen zu vermeiden, weitere Sachverständige hätte es nicht gebraucht. Und solange diese nicht einmal den Staatsanwaltschaften  die Folgen von Hausdurchsuchungen aufgrund einer falschen Anschuldigung, oder aus nichtigem Anlass erläutern können, also schon hier ihre Unfähigkeit  demonstrieren, darf man erst recht fragen, was das soll. Eine Wahnvorstellung festzustellen wie im vorliegenden Fall und dabei zu übersehen, dass es sich um reale Vorgänge gehandelt hat, ist ein starkes Stück. Beunruhigende Bemerkungen zur teils selbstverschuldeten Unfähigkeit der Vertreter der Psychiatrie bieten

http://pflasterritzenflora.blogspot.de/search?updated-min=2012-01-01T00:...

und ein Buch von Eva Schwenk mit dem Titel: Fehldiagnose Rechtsstaat. Die ungezählten Psychiatrieopfer. Verlag Books on Demand

Danach, nach der Kenntnisnahme der in dem Blog und in dem Buch ausgebreiteten Sachverhalte ist man möglicherweise in einer etwas niedergedrückten Stimmung wegen des doch sehr großen Kontrasts zwischen Anspruch und Wirklichkeit auf dem Gebiet der Seelenheilkunde.

 

Psychiater werden dort, wo sie Funktionen der Aufrechterhaltung der öffentlichen  Ordnung und der Verhaltenskontrolle einnehmen, unärztlich und in ihrer Machtbefugnis eigentlich unerträglich. Nimmt man noch hinzu, dass derweil große Anstrengungen zur Etablierung einer Früherkennung von psychosekranken und sogar psychosegefährdeten  Individuen im Gange sind, die dann mit der selbstverständlich versicherten gebotenen Zurückhaltung neuroleptisch mediziert werden sollen, und dass die frühere Verstümmelung des Gehirns in Form der bifrontalen Lobotomie eine Renaissance in sehr verfeinerter und stark verbeserter Form durch die moderne bildgesteuerten stereotaktischen Eingriffe am Gehirn mit feinen Sonden statt des doch etwas groben Messers erfährt, kann einem das Grausen kommen ob dieser Schönen Neuen Welt. Die mit sehr viel Propaganda eingeführten angeblich besser wirksamen und nebenwirkungsärmeren neuen atypischen Neuroleptika haben die Firmenkassen sehr gebessert, ansonsten keine Vorteile gebracht.  Die Psychiatrie hat in den letzten 30 Jahren insgesamt trotz eines  Wustes an Theorien, einer Vielzahl von pharmazeutisch industriell unterstützen Arbeiten und trotz der Ausdehnung ihres Einflusses auf Schulkinder in Form der Ritalingabe bei ADHS und beginnender Medikation auch bei depressiven Zuständen keine Vorteile für das geistige und körperliche Wohlbefinden erbracht.

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_kra...

 

http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_kra...

 

Dennoch wünsche ich allen ein

Gutes Neues Jahr

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# 5 Frau Brandau

"Diese Berufsgruppe" - ganzdeutsche Berufsrichter/innen - "besitzt eine solide Ausbildung" ... wie am o.a. e.V.-Beispiel bestätigt;-), gelle?

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@Brandau

 

Sie sprechen durchaus einen interessanten Aspekt an.

Es obliegt zwar nicht einem Amtsrichter die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts zu übernehmen, es verwundert im vorliegenden Falle aber durchaus, dass die Verfassungsrechtler sich so überaus bedeckt halten.

 

Neben dem Eingriff in allgemeine Persönlichkeitsrechte stellt eine aufgezwungene psychiatrische Therapie eben auch einen Verstoss gegen körperliche Unversertheit dar. Die verordnete Massnahme verletzt dieses geschützte Rechtsgut alleine aufgrund der seelischen Belastung.

 

Die Frage der Verhältnismässigkeit stellt sich in diesem Falle eben gerade nicht, da die Massnahme grundsätzlich nicht geeignet ist, den Erfolg herbeizuführen.

 

Das bemerkenswerte im Falle Mollath ist zudem, dass die Massnahme jedes Jahr verlängert wurde, trotz ihrer Untauglichkeit.  Die Klinik führt selbst an, dass eine Therapie noch nicht einmal begonnen wurde. 

 

Die nicht durchgeführte und nicht durchführbare Massnahme wird gerichtlich fortgeführt, obwohl sich der Erfolg gar nicht einstellen kann. Die Verfassungsrechtler müssten im Dreieck springen.

 

Auch noch ein schönes Detail: Mir ist nicht bekannt, dass jemals eine ambulante Therapie auch nur in Erwägung gezogen wurde. (Bitte um Korrektur, falls doch)

 

 

 

 

@Brandau

Ich pflichte Ihnen uneingeschränkt zu.

Dass das Abweichen von prozessualen Vorschriften stets geeignet ist gegen höherrangige Rechtskataloge zu verstossen, steht ausser Frage. Auch dass §321a ZPO sich in der Praxis wohl als Feigenblatt erweist, ist kaum von der Hand zu weisen.

Ich hatte nicht beabsichtigt, inhaltlich mit Ihren Ausführungen zu widersprechen. Das Vorgehen im Falle Mollath liefert eine Vielzahl von gravierenden Verstössen gegen die Verfahrensregeln und somit Argumente für die offensichtliche Aushebelung der Rechte Mollaths mit Verfassungsrang (d.h. incl. EMRK).

Das Verfahren wirkt in Teilen ja arg konstruiert. Speziell hinsichtlich der Feststellung der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit. Wenn diese nicht gegeben ist, aber als Vorrausetzung für die Massnahme zwingend festgestellt werden muss, kann dies naturgemäss auch nur erreicht werden, wenn richterlicherseits im Verfahren rücksichtslos darauf zugesteuert wird. Das umfasst ja ausdrücklich, dass in der Tatsachenfeststellung entlastende Momente ausgeblendet werden.

 

Insofern gibt es nichts daran zu rütteln, dass das Verfahren nur mit erheblichen Verstössen gegen das Grundgesetz "durchgezogen" werden konnte.

 

Ich habe nur versucht anzumerken, dass nicht nur das Verfahren an sich Anlass gibt, dass ein sittlich anständiger Mensch sich angewidert abwendet, sondern dass auch das Ergebnis "an sich" schon den Ansprüchen des Grundgesetzes nicht genügt.

Anders gesagt: Ein Verfahren wurde (grund-)rechtswidrig derart abenteuerlich umgebogen, um eine Grundlage für einen Massnahme zu schaffen, die aber ihrerseits auch gegen das Grundgesetz verstösst.

Insofern ist es verwunderlich, dass sehr viel Mühe darauf verwendet wird, den Richter in seiner Arbeitsweise zu kritisieren, wenn man -vom Ende her gedacht- das Resultat seiner Arbeit nicht gutgeheissen kriegt.

 

Insofern finde ich die richterliche Unabhängigkeit fantastisch. Denn diese bedeutet streng genommen nichts weiter, als dass die Richter vollumfänglich zur Verantwortung für ihre Fehlleistungen zu ziehen sind.

 

=Der Richter hats verbockt und keine Ausrede für sein Versagen. Er hat die Fehlleistung unabhängig und in Eigenleistung erbracht. Eine seltene Zuordnungsbarkeit von Verantwortung in der heutigen Zeit. 

 

@Mustermann #12

 

"Ein Verfahren wurde (grund-)rechtswidrig derart abenteuerlich umgebogen, um eine Grundlage für eine Massnahme zu schaffen, die aber ihrerseits auch gegen das Grundgesetz verstösst."

 

Wer sowas schreibt und so denkt darf - höflich - gefragt werden: Hat Richter B.´s nur "verbockt", hat er´s "vollumfänglich" verbockt oder war das gesamte Verfahren nichts Anderes als praktiziertes Unrecht?

 

5

@tarian

Der Punkt auf den ich hinaus will ist, dass die angeordnete Massnahme gegen das Grundgesetz verstösst.

D.h. Selbst wenn das Verfahren einwandfrei gelauen wäre, dies das gegen die Verfassung verstossende Ergebnis nicht heilen würde.

 

Aber um Ihre Frage zu beantworten: Der Richter konnte nicht vorhersehen, dass Mollath eine medikamentöse Behandlung ablehnt. Ansonsten wäre der Fall nie bekannt geworden. Die Dunkelziffer in diesem Rechtsbereich ist sehr hoch.

 

Betr. “Gutachten“industrie Gießen/Hessen

 

Guten Tag, Prof. Müller,

werte Mitleser/innen,

 

nun liegt mir ein neuerer Text zum (oben im Posting # 30 vom 291212 in Anmerkung [7] nur beiläufig erwähnten) ~ 10.000-€uro teuren „Gutachten“ vor. Hier ist der Link, damit Sie sich, wenn es Sie denn interessieren sollte, Ihr eigenes Urteil zum „Fall“ des Dr. Aris Christidis, der freilich ein Fall Hessische Justiz zum wievielten ist, bilden können -> http://tv-orange.de/2012/12/gustl-mollath-ist-kein-einzelfall-die-erlebnisse-von-professor-christidis/

 

Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen fürs Neue Jahr

 

Dr. Richard Albrecht/311212

http://eingreifendes-denken.net

 

5

Herzlichen Dank für den Link, Dr. Albrecht.

Der Bericht ( eines weiteren "Einzelfalls....) verweist auf eine Tragik, die im "Fall Mollath" erspart blieb - zumindest das! Die Tatsache nämlich, dass all bei diesem Justiz - und Gutachterwahnsinn regelhaft und ganz nebenbei die gemeinsamen Kinder von Konfliktparteien mitunter für's Leben geschädigt werden!

2013 wird Herr Mollath freikommen und die CSU in Bayern abgewählt - das ist Wunsch und Prognose! So gesehen hat Herr Mollath eine aussichtsreichere Zukunft vor sich als FrauMerk...

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@brandau

 

Es scheint mir als gehen Sie zu leichtfertig über das Gesamtergebnis hinweg.

 

Es existiert sehr wohl eine Trennung in der Dogmatik zwischen Verfahren und Urteil. 

 

Um Ihnen den Misstand im Falle Mollath verständlich zu machen:

 

Gesetzt des Falles ein Verfahren führe zu einer Massnahme, die gemeinnützige Arbeit als Kompensation festlegt.

 

Was passiert strafrechtlich, wenn der Verurteilte seiner "Strafe" nicht nachkommt?

 

Das System "springt" zurück auf Geldstrafe oder Haft.

 

Es obliegt der Selbstbestimmung des Verurteilten, inwiefern die Strafe sich konkret ausgestallten kann.

 

Passiv muss er die rechtlichen Folgen seines Tun erleiden. Eine aktive Partizipation zu erzwingen bricht aber das Konstrukt des GG.

 

Get the point? 

 

 

2

@M.Deeg

 

Von abgewählt werden ist die CSU noch meilenweit entfernt. Abgesehen davon, wer soll denn die CSU ersetzen? Eine SPD mit einem Franz Schindler der die Aussagen der Justizministerin genauso verteidigt, wie sie selbst?

Die Freien Wähler mit einem Herrn Aiwanger, der in der "Münchner Runde" nur pöbeln konnte, aber absolut nichts zu diesem Thema zu sagen wusste?

Piraten und FDP lasse ich mal ganz aussen vor. Beide Parteien werden schon an der 5 - Prozent - Hürde scheitern.

Blieben also nur noch die Grünen. Und dass die auch nur annähernd in die Regierungsverantwortung in Bayern kommen, wage ich mehr als zu bezweifeln.

Die CSU wird das Rennen wieder machen. Fragt sich nur, ob sie dann wieder alleine regieren darf, oder erneut einen Partner braucht.

 

Robert Stegmann

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