Sozialversicherungswerte 2013

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 03.12.2012

Im Bundesgesetzblatt ist jetzt die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013 veröffentlicht worden (BGBl. I S. 2361).

Die Bezugsgröße steigt von 2625 Euro monatlich bzw. 31.500 Euro jährlich auf 2695 Euro bzw. 32.340 Euro (West); im Osten von 2240 Euro monatlich oder 26.880 Euro jährlich auf 2275 Euro bzw. 27.300 Euro.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- sowie der Arbeitslosenversicherung steigt von 5600 Euro monatlich bzw. 67.200 Euro jährlich auf 5800 Euro bzw. 69.600 Euro (West); im Osten von 4.800 Euro / 57.600 Euro auf 4.900 / 58.800 Euro.

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung wird bundeseinheitlich von 50.850 Euro im Jahr auf 52.200 Euro angehoben.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung wird bundeseinheitlich von 45.900 Euro im Jahr auf 47.250 Euro angehoben.

 

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