Änderungen im Versorgungsausgleich 2013

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 05.12.2012
Rechtsgebiete: VersorgungsausgleichFamilienrecht2|4030 Aufrufe

 

Blogger-Kollege Prof. Dr. Christian Rolfs hatte bereits hier daraufhingewiesen, dass sich die monatliche Bezugsgröße des § 18 SGB IV zum 01.01.2013 von 2.625 € auf 2.695 € erhöht.

 

Damit ändern sich im Versorgungsausgleich

 

  • die Grenze für das einseitigen Verlangen auf externe Teilung (§ 14 II NR. 2 VersAusglG) auf 53,90 € bei Rente und 6.468 € bei Kapital

 

  • die Bagatellgrenzen des § 18 VersAugGl auf 24,96 € bei Rente und 3.324 € bei Kapital
 
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Liegt hier nicht ein Rechen- oder Schreibversehen vor? 1% und 120% von EUR 2.695,- ergeben Beträge von EUR 26,95 und EUR 3.234,00 in Bezug auf die Bagatellgrenze bei der monatlichen Rente bzw. dem Kapitalwert.

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