Änderungen im Versorgungsausgleich 2013
von , veröffentlicht am 05.12.2012
Blogger-Kollege Prof. Dr. Christian Rolfs hatte bereits hier daraufhingewiesen, dass sich die monatliche Bezugsgröße des § 18 SGB IV zum 01.01.2013 von 2.625 € auf 2.695 € erhöht.
Damit ändern sich im Versorgungsausgleich
- die Grenze für das einseitigen Verlangen auf externe Teilung (§ 14 II NR. 2 VersAusglG) auf 53,90 € bei Rente und 6.468 € bei Kapital
- die Bagatellgrenzen des § 18 VersAugGl auf 24,96 € bei Rente und 3.324 € bei Kapital
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenBernd Steinbach kommentiert am Permanenter Link
Liegt hier nicht ein Rechen- oder Schreibversehen vor? 1% und 120% von EUR 2.695,- ergeben Beträge von EUR 26,95 und EUR 3.234,00 in Bezug auf die Bagatellgrenze bei der monatlichen Rente bzw. dem Kapitalwert.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Stimmt!
Danke