BAG: Keine Prozesskostenhilfe bei Anspruch auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 12.12.2012

Das BAG hat im Beschluss vom 05.11.2012 – 3 AZB 23/12 festgehalten, dass die Möglichkeit eines Arbeitnehmers zur Durchführung eines Arbeitsgerichtsprozesses gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, Vermögen im Sinne des § 115 ZPO darstellt, solange die Gewerkschaft Rechtsschutz nicht abgelehnt hat oder es als sicher erscheint, dass dies geschehen wird. Etwas anderes gelte nur dann, wenn im Einzelfall der Vermögenseinsatz unzumutbar sei, dies könne bei einer erheblichen Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen der Gewerkschaft und ihrem Mitglied der Fall sein. Eine unzulässige Einschränkung des Rechts einer Partei auf freie Anwaltswahl sah das Gericht nicht. Denn von diesem Recht könne auch das Gewerkschaftsmitglied weiterhin Gebrauch machen, eine andere Frage sei es hingegen, ob die Partei dieses Recht auf Kosten der Allgemeinheit ausüben dürfe.

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