Keine Aussetzung eines PKH-Verfahrens

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 15.12.2012

Darauf, dass ein entscheidungsreifer Prozesskostenhilfeantrag zu bearbeiten ist und eine Aussetzung des Prozesskostenhilfeverfahrens im Grundsatz unzulässig ist, hat das OLG Schleswig im Beschluss vom 13.09.2012 - 3 W 78/12 - hingewiesen. Im konkreten Fall rechtfertigte nicht einmal ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat die Aussetzung. 

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