Eigentlich selbstverständlich............

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 29.12.2012

Eigentlich selbstverständlich ist, dass die für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderliche Erfolgsprüfung der beabsichtigten Rechtsverfolgung auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife bezogen vorgenommen wird. Doch wieder einmal musste ein Beschwerdegericht, im konkreten Fall das OVG Saarlouis im Beschluss zum 12.12.2012 - 3 D 322/12 - diesen Grundsatz in Erinnerung rufen. Nach dem OVG Saarlouis ist Entscheidungsreife regelmäßig anzunehmen, wenn die vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen durchden Antragsteller vorgelegt worden sind und der Gegner Gelegenheit gehabt hat, sich innerhalb angemessener Frist zu äußern.

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