Änderung des BtMG in Bezug auf Tilidin tritt heute in Kraft

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 01.01.2013

Flüssige Tilidin-/Naloxonhydrochlorid-haltige Zubereitungen mit schneller Wirkstofffreisetzung, z.B. in Tropfenform, sind ab heute keine ausgenommenen Zubereitungen mehr, so dass sie nunmehr uneingeschränkt dem BtMG unterfallen. Diese Gesetzesänderung erfolgte etwas versteckt durch die 26. BtMÄndVO vom 20.07.2012 mit Wirkung zum 1.1.2013. Bestimmte Tilidin-/Naloxon-haltige Arzneimittel mit verzögerter Wirkstofffreigabe bleiben aber – wie bisher - vom BtMG ausgenommen.

Tilidin ist ein synthetisches Opiat, das zur Behandlung von starken Schmerzen eingesetzt wird. Früher war es unter dem Namen Valoron als rezeptpflichtiges Schmerzmittel im Handel, wurde jedoch 1978 nach einem erheblichen Missbrauch als Ersatzdroge in der Rauschgiftszene vom Markt genommen. Mittlerweile ist Tilidin als Kombinationspräparat mit Naloxon auf dem Markt, wodurch ein Missbrauch durch Opiatabhängige vermieden werden soll, indem Naloxon bei diesen Entzugserscheinungen auslöst (Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Auflage, Stoffe/Teil 1, Rn. 330).

Auch ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, den Blog-Autoren und –Lesern alles Gute für das Jahr 2013 zu wünschen.

 

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