Anwälte müssen keine Frühaufsteher sein

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 12.01.2013
Rechtsgebiete: ReisekostenVergütungs- und Kostenrecht2|6527 Aufrufe

Bei der Beurteilung der fiktiven Reisekosten eines nicht am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts hat sich das OLG Nürnberg im Beschluss vom 13.12.2012 – 12 W 2180/12 auch mit der Frage auseinander gesetzt, ab wann ein unzumutbar frühes Aufstehen einem Anwalt abverlangt würde. Nach dem OLG Nürnberg ist ein Aufstehen vor 6 Uhr morgens zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins einem Anwalt – auch im Sommer – unzumutbar!

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

2 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Vielen Dank für die Mitteilung der Entscheidung!

 

Ich konnte sie doch tatsächlich bereits gestern erfolgreich für die Geltendmachung von Übernachtungskosten für einen unserer Mandanten verwenden.

 

Arno Lampmann

4

Kommentar hinzufügen