Heute im Bundestag: Vatertag

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 31.01.2013
Rechtsgebiete: elterliche SorgeFamilienrecht9|3834 Aufrufe

Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern: Nach einer weiteren halbstündigen Debatte, die um 19.10 Uhr beginnt, entscheidet der Bundestag gegen 19.25 Uhr über die von der Bundesregierung geplante Sorgerechtsreform (17/11048). Ziel ihres Gesetzentwurfs ist es, unverheirateten Vätern mehr Rechte einzuräumen. Dazu liegt ein Entschließungsantrag der Grünen vor, über den abgestimmt wird. Abgestimmt wird auch über drei Anträge der Opposition: So fordern neben der SPD (17/8601) auch Die Linke (17/9402) sowie Bündnis 90/Die Grünen (17/3219), nichtehelichen Vätern das gemeinsame Sorgerecht zu geben

Quelle: Bundestag

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9 Kommentare

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Und was haben die Kinder- und Familienfeinde in ihrer christlichen Verblendung mal wieder vergessen? Das Adoptionsrecht.

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Prantl in der SZ: http://www.sueddeutsche.de/leben/neues-gesetz-zum-sorgerecht-vaterglueck...

Das neue Gesetz befasst das Familiengericht mit der Entscheidung zum Sorgerecht - ohne es wirklich damit zu befassen. Der Bundesrat hatte daher in seiner Stellungnahme gefordert, die Passagen mit dem "kurzen Prozess" aus dem Gesetz zu streichen. Zu Recht: Denn das Interesse an zügigen Entscheidungen rechtfertigt nicht die Verweigerung hinreichenden Rechtsschutzes.

Das alles bedeutet: Das neue Gesetz ist ein historisches Gesetz, hat aber bedenkliche, womöglich verfassungswidrige Fehler: Es gibt zwar den Vätern ihre verfassungsgemäßen Rechte, es gewährleistet aber nicht die im Einzelfall notwendige sorgfältige gerichtliche Prüfung, ob das gemeinsame Sorgerecht auch wirklich dem Kindeswohl entspricht. Das ist ein Makel, das ist ein Schatten, der schwer auf das neue Gesetz fällt. Das neue Sorgerecht ist sicher gut gemeint; aber es ist noch nicht so gut, wie es sein könnte und auch sein müsste.

Das ist natürlich Unsinn.

 

Der Makel liegt darin, dass Väter damit weiterhin, im Gegensatz zu Müttern, unter Generalverdacht gestellt werden.

 

Es gibt überhaupt keinen Grund, die Eignung von Vätern grundsätzlich unter einen Prüfungsvorbehalt zu stellen.

Genauso, wie man es ganz selbstverständlich, bei Müttern nicht tut.

 

Wenn es Grund zu der Annahme gibt, dass ein Elternteil nicht für die Ausübung des Sorgerechts geeignet ist, so kann man ja versuchen, ihm seinen Teil der elterlichen Sorge über §1666 BGB zu entziehen.

Und zwar Mutter und Vater.

 

Aber so etwas sind wir von Herrn Prantl ja schon gewohnt.

 

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Was soll denn diese Volksverdummung, von wegen die Väterechte stärken? In der Praxis sieht es doch wie folgt aus:

 

Bisher: Das gemeinsame Sorgerecht unverheirateter Eltern wurde durch eine einvernehmliche Elternvereinbarung vor dem Jugendamt erklärt. Kam das nicht zustande, weil z.B. die Mutter es nicht wollte, musste der Vater bei Gericht einen Antrag stellen. 

Jetzt:Das gemeinsame Sorgerecht unverheirateter Eltern wird durch eine einvernehmliche Elternvereinbarung vor dem Jugendamt erklärt. Kommt das nicht zustande, weil z.B. die Mutter es nicht will, muss der Vater bei Gericht einen Antrag stellen. 

Was hat das Gesetz nun gebracht?

Wenn die Mutter nicht will, wird sie sicherlich alle Mittel (Kindesentfremdung, Gewaltschutzantrag, Behauptung von Kindesentzug, Kindesentführung, Kindesmisshandlungen, Kindesmissbrauch etc.) weiterhin einsetzen und die Gerichte, Gutachter, die Jugendämter, Verfahrensbeistände und nicht zuletzt die Rechtsanwälte beschäftigen, wie vergangenheitlich auch. Die wenigsten Kindesmütter werden die 6 - Wochenfrist untätig vergehen lassen.

Das Gesetz ist eine Schande und ein Produkt unfähiger Politiker. Es wird Deutschland viel Geld kosten, wenn die ersten Väter den EGH für Menschenrechte anrufen werden.

Einzig das mit Vaterschaftsanerkennung oder mit Geburt des Kindes den Vätern zugeordnete gleichberechtigte Sorgerecht könnte künftige Klagen vor dem EGH für Menschenrechte überflüssig machen.

Hoch lebe die politisch offenbar gewollte Diskriminierung der entsorgten Väter.

 

Uwe Stierand

 

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Fast auf den Tag genau zehn Jahre nach dem denkwürdigen Urteil des BVerfG am 29.1.2003, das die gemeinsame Sorge abgelehnt hat: http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20...02099.html

RN 53 und RN 70 der Begründung bleiben unauslöschliche Mahnmale und Symbole für den Umgang des Rechtswesens mit dem Thema Sorgerecht.



Die Geschwindigkeit der Veränderungen ist faszinierend: Damals geborene Kinder sind heute schon in weiterführenden Schulen. Zu entscheiden im Rahmen eines gemeinsamen Sorgerechts gibt es für die fast nichts mehr.

Quote:
... das Unterhaltsvorschussgesetz zügig umfassend zu reformieren, um säumige Unterhaltszahlungen von zahlungsfähigen Vätern erfolgreicher einzufordern und dafür Sorge zu tragen, dass die Verletzung der elterlichen Unterhaltspflicht auch geahndet wird ...

 

Dieser Abschnitt findet sich in dem Antrag der Fraktion unter Trittin und Künast.
Sind die beiden sich bewusst, dass auch Mütter zu Unterhalt verpflichtet sind und es durchaus Fälle gibt, in denen an dessen statt Unterhaltsvorschuss an den Vater ausgezahlt wird?
Wie beabsichtigen die Grünen, solche Fälle zu handhaben?

 

Sowieso klingt dieser Abschnitt fragwürdig.
Bisher war es so, dass die Jugendämter/Vorschusskassen den an sie abgetretenen familienrechtlichen Anspruch auch nach familienrechtlichen Standards geltend gemacht haben.
Warum sollten die JÄ/VK nun über diesen Standards schweben und damit als Berechtigte gegenüber natürlichen Personen oder sonstigen im Voraus Unterhalt leistenden Ämtern bevorzugt werden?

 

Klingt so, als hätte man nicht wirklich einen Plan und wollte dem Parlament wenigstens irgendwas hinlegen.

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Angesichts der bisherigen Weigerung der meisten Familienrichter, auch nur der schmalbrüstigen Entscheidung des BVerfG zu folgen, ist nicht zu erwarten, dass sich nun viel ändern wird.

 

Entsprechend des offen rechtsverweigernden Bekenntnis eines Familienrichters W. über das neue Sorgerecht:

"Es wird dann genau das Verfahren, das bislang auch schon möglich war"

 

Mit den alten Richtern gibt es eben kein neues Recht.

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Die "Zügige Umsetzung" des schon erwähnten Urteils des BVG 1_BvR_206_12

trägt nun Früchte!? Im Grunde ist es beschämend das im Zeitalter der Gleichberechtigung und Frauenquote hier überhaupt so lange gewartet wurde auch hier eine Gleichberechtigung einzuführen!

Mütter müssen zustimmen! Wieso eigentlich nicht Väter müssen zustimmen das die Mutter das Sorgerecht mit erhält!

Es ist Grundsätzlich nicht nachvollziehbar nur weil die frau das Kind austrägt bestehen mehr Rechte? Ohne den Mann wohl nichts zum Austragen daher ist das gesammte Konzept Fraglich!

 

Allein die tatsache das Jahrzehnte lang Männer Grundsätzlich auf das Abstellgleis geschopben wurden und der Gnade der Frau ausgesetzt waren und sind lässt Tief blicken!

 

Grundsätzlich sdollte das Kind im Vordergrund stehen und nicht Mutter, Vater oder meinungen von Ämtern und behörden. Mal Ehrlich ein Vater der sich eh nicht um das Kind kümmert wird kaum den weg anstreben über Gerichte das Gemeinsamme oder auch alleinige Sorgerecht zu bekommen.

Das Schlimmste was immer noch besteht, und was bleibt ist das Kinder auch wo ein Umgang regelmäßig statt findet zu 92 % bei den Müttern lebt und damit auch unter deren Einfluss!  Dieses allein spricht für sich und da wird eine rtegierung nichts daran ändern nicht solange noch bei den entpsrechenden Stellen der alte Geist herrscht!

Fast 2 Jahre Klagen und Streiten bis zum letzten Instanz lassen mich wissen wo von ich Spreche! Und für dfie Frauen die nun aufschreien ich Liebe mein Kind und habe diesen Weg nicht gewählt um irgendwelche Machtkämpfe auszuüben! Sondern definitiev auch mitzuentscheiden was meinem Kind Gut tut und was seine Entwicklung angeht!

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Hopper schrieb:
Dazu liegt ein Entschließungsantrag der Grünen vor, über den abgestimmt wird. Abgestimmt wird auch über drei Anträge der Opposition: So fordern neben der SPD (17/8601) auch Die Linke (17/9402) sowie Bündnis 90/Die Grünen (17/3219), nichtehelichen Vätern das gemeinsame Sorgerecht zu geben

Ist das so richtig, dass die Grünen hier doppelt auftauchen?

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