Der Kampf um den Kaffee - Nestlé unterliegt erneut im Patentstreit gegen Anbieter von No-Name-Kapseln

von Fabian Reinholz, veröffentlicht am 21.02.2013

Was würde George Clooney dazu sagen ...

Nestlé unterliegt erneut im Patentstreit gegen Anbieter von No-Name-Kapseln.

Seit längerem streitet Nestlé mit Herstellern von No-Name-Kaffee-Kapseln, die für Nespressomaschinen passend sein sollen. Die No-Name-Kapseln sind – wen überrascht es -  günstiger als die Original-Nespresso-Kapseln. Nestlé geht (durch ihr Tochterunternehmen Nestec) deshalb gegen die beiden Schweizer Unternehmen Ethical Coffee Company (ECC) und Breton vor, die die Kapseln in Supermärkten und online vertreiben. Nestlé beruft sich auf eine Patentverletzung und verlangt, dass die Kapseln nur mit dem Hinweis „Nicht geeignet für Nespresso-Maschinen“ vertreiben werden. Wohlgemerkt: Nestlé besitzt ein Patent auf die Technik ihrer Kaffeemaschine, nicht auf die Kapseln (dieses Patent besaß Nestlé zwar, es lief aber vor mehr als 10 Jahren aus). Allerdings werden auch die Kapseln im Patentanspruch beschrieben.

In dieser Sache hatte Nestlé bereits vergangenes Jahr ein Eilverfahren vor dem LG Düsseldorf angestrengt, dieses aber verloren. Nunmehr erging im Berufungsverfahren die Entscheidung des OLG Düsseldorf. Auch hier unterliegt Nestlé. Das Gericht ist der Auffassung, dass nur die Technik der Maschine, nicht aber die Kapseln vom Patent erfasst sind. Danach dürfen Käufer von Nespresso-Maschinen erwarten, auch andere als die Originalkapseln benutzen zu können.

Das Ende des Streits ist dies nicht. Den in der Angelegenheit läuft auch das Hauptsacheverfahren, das noch vor dem LG Düsseldorf anhängig ist. Dass Nestlé in dem Hauptsacheverfahren in erster und zweiter Instanz erfolgreich ist, wird durch die Entscheidung des OLG Düsseldorf im Eilverfahren nun sehr unwahrscheinlich.

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2 Kommentare

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Unabhängig von den Lizenzen: Kann man einen Aufdruck wie "Nicht geeignet für Nespresso-Maschinen" überhaupt verlangen, wenn der sachlich falsch ist, weil die Kaseln ja objektiv geeignet sind?

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Ich kann zwar den Ärger von Nestlé verstehen, allerdings haben sie rechtlich wohl keinen Anspruch auf das Monopol ihrer Kapseln, da sich das Patent ja offensichtlich wirklich nur auf die Technik der Maschine bezieht.

 

Den Zusatz "nicht geeignet für Nespresso-Machinen" halte ich für irreführend, da die Kapsel ja sehr wohl geeignet wären.

 

Der Verkauf sollte meiner Meinung nach "ganz oder gar nicht" stattfinden dürfen.

 

  www.rechtsanwalt-koeln.eu

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