Der Fall Mollath in der Wiederaufnahme

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.02.2013

Der Fall Mollath hält mittlerweile seit gut drei Monaten die bayerische Öffentlichkeit in Atem.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag (hier) auf einige schon aus dem schriftlichen Urteil erkennbare Schwächen der Beweiswürdigung Bezug genommen. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, sehr viele weitere Einzelheiten zu erfahren, die meinen ersten Eindruck, dass hier etwas im Argen liegt, bestätigen bzw. noch weit übertreffen: Nicht nur die Beweiswürdigung, auch die Beweisaufnahme zu den angeklagten Taten in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung war fehler- und lückenhaft.

Das Wiederaufnahmegesuch

In dieser Woche nun hat Mollaths Verteidiger einen Wiederaufnahmeantrag gestellt (Quelle), in dem außerdem die Verfahrensgeschichte so detailreich dokumentiert wird, wie es bisher noch nicht in der Öffentlichkeit geschehen ist. Wer Gelegenheit hatte, in die Akten dieses Falls Einblick zu nehmen, kennt diese Geschichte bereits. Und wenn man sich ein bisschen länger mit der Sache beschäftigt, hat man noch weit mehr erfahren, denn Strates Wiederaufnahmegesuch muss sich ja auf die Umstände konzentrieren, die nach § 359 StPO aus seiner Sicht als Wiederaufnahmegründe zu nennen sind. Der Antrag überzeugt mich.

Dabei nennt er nicht einmal alle aus meiner Sicht in Betracht kommende Gründe, sondern konzentriert sich weitgehend auf die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Vorsitzenden der damaligen Strafkammer.

Um es kurz zu machen: Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine – angesichts der (sachlich formulierten) Schreiben Mollaths - geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.

Einige solcher Fehler kommen in jedem Strafverfahren vor, aber sie werden regelmäßig korrigiert bzw. kompensiert durch die Kontrolle des Richterkollegiums, Sachverständigengutachten, der Revisionsinstanz, der Strafverteidigung, der zur Objektivität verpflichteten Staatsanwaltschaft und die regelmäßigen Überprüfungen der Unterbringung durch Strafvollstreckungskammer. Hier aber haben offenbar alle Kontrollmechanismen versagt. Es ist nachvollziehbar dass es Herrn Mollath so vorkommt, als habe man sich gegen ihn verschworen.

Reaktion bayerischer Richter und Staatsanwälte

Es ist trotzdem erstaunlich schwierig, hohe und höchste Justizjuristen in Bayern davon zu überzeugen, was sie da vor sich haben.  Die Nürnberger Justizsprecherin hat jüngst lediglich ein paar  „handwerkliche Fehler“ im Urteil eingeräumt (Quelle), und meinte damit aber nur die offenkundigen Schreib- und Verwechslungsfehler.

Herr Mollath ist derweil weiterhin im Bayreuther Bezirksklinikum untergebracht – die Strafvollstreckungskammer hat offenbar beschlossen, das Wiederaufnahmeverfahren abzuwarten, bevor man sich wieder mit Herrn Mollath befasst – auch das erscheint mir eine fragwürdige Verfahrensweise. Sobald die Strafvollstreckungskammer davon Kenntnis erhält, dass die Voraussetzungen einer Unterbringung nicht mehr oder noch nie vorgelegen haben, muss sie die Unterbringung für erledigt erklären. Die Anzeichen dafür haben sich seit November verdichtet. Und wenn nicht die neuen Tatsachen und die mittlerweile offenkundig werdenden Fehler ausreichen, dann sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob die Unterbringung noch verhältnismäßig ist – bevor das Bundesverfassungsgericht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erneut in einem Unterbringungsfall Geltung verschaffen muss.

Die bayerische Justiz soll bei allem nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden. Ich kenne viele hervorragende Juristen und aufrichtige wie nachdenkliche Menschen in der bayerischen Justiz, seien sie als Staatsanwälte oder Richter tätig. Sie können sich bisher einfach nicht vorstellen, dass Herr Mollath tatsächlich zu Unrecht untergebracht ist und empfinden deshalb die Bewertungen in der Presse, im Fernsehen und im Internet als ungerechte und geradezu unverschämte Einmischung in ein alles in allem rechtsstaatlich funktionierendes System. Ich denke, dass gerade die Reaktionen solcher Personen wie des Nürnberger Generalstaatsanwalts  und auch der Justizministerin selbst damit zu erklären sind, dass sie sich erstens loyal vor „ihre“ Behörde stellen wollen, zweitens über den Verfahrensgang unzureichend informiert wurden und drittens deshalb das Ausmaß des Unrechts in diesem Fall unterschätzen. Sie meinen, wie leider auch einige JournalistInnen von Zeit und Spiegel-Online,  im Großen und Ganzen könne man immer noch die (weitere) Unterbringung des Herrn Mollath vertreten. Und die sieben Jahre Psychiatrie habe Mollath sich letztlich durch Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie seiner querulatorisch-wahnhaften und unkooperativen Persönlichkeit selbst zuzuschreiben. In die (rechtskräftige) Entscheidung unabhängiger Gerichte dürften sich Öffentlichkeit und Politik ohnehin nicht einmischen.

Wenn ich aber mit Juristen über die mir bekannten Einzelheiten des Falls spreche, dann gerät das Bild regelmäßig ins Wanken. Meine Gesprächspartner beginnen dann zu verstehen, dass hier möglicherweise doch gravierendes Unrecht im Gange ist und dass die öffentliche Befassung mit dem Fall Mollath nicht nur ein künstlicher Medienhype ist, um der bayerischen Justiz und ihrer Ministerin zu schaden, sondern einen realen Hintergrund hat.

Ich bin auch überzeugt davon, dass jeder redliche Volljurist bei Aktenkenntnis zu dem Ergebnis käme, zu dem ich auch gekommen bin: Hier sind so viele und so erhebliche Fehler gemacht worden, dass die Rechtskraft des Urteils und die weitere Unterbringung des Herrn Mollath nicht mehr mit rechtsstaatlicher Legitimität aufrecht erhalten werden kann.

Staatsanwaltschaft, Psychiatrie, Gericht – alle Institutionen, die sich gegenseitig auch kontrollieren sollen, haben sich teilweise unter schwerwiegender Missachtung von Normen, die einen Beschuldigten schützen sollen, instrumentalisieren lassen zu Entscheidungen, die im Lichte betrachtet gesetzes- und rechtsstaatwidrig sind. Ein Richter hat sich offenbar hinreißen lassen dazu unter grober, teilweise nur mit Vorsatz erklärbarer  Missachtung von Gesetz und Recht  ein Strafverfahren mit einem schwerwiegenden Ergebnis zu produzieren.

Dies gilt schon unabhängig von dem HVB-Bericht, der die Geldgeschäfte von Mollaths Ehefrau (also den Kern des angebliches „Wahns“ bestätigte). Und es gilt auch unabhängig von dem Anruf des Richters bei der Steuerfahndung, die Anzeige Mollaths sei wahnhaft und deshalb nicht weiter beachtlich.

Obwohl das Verfahren zahlreiche revisible Verfahrensverstöße aufwies, wurden diese in der Revision nicht auf zulässige Weise gerügt und sind jetzt für die Wiederaufnahme gleichsam „verbraucht“.

Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg?

Es war am Ende eine richtige Entscheidung der Ministerin, die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, einen Wiederaufnahmeantrag vorzubereiten. Denn auf diesem Weg hatten nun neutrale bis dahin nicht befasste Regensburger Staatsanwälte Auftrag und Gelegenheit, die Nürnberger Akten zu prüfen. Und das Erschrecken war, wie man hört, groß. Man hat bisher wohl kaum einmal ein solches ungutes Zusammenwirken von Fehlern und Versäumnissen auf allen Ebenen feststellen können. Ich bin sicher, dass sich dieses Wissen auch in den höheren Etagen der bayerischen Justiz verbreiten wird, auch wenn nicht unbedingt öffentliche Fehlereingeständnisse die Folge sein werden. Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat eine schwierige Entscheidung zu treffen, denn mit der Wiederaufnahme treten auch Versäumnisse seiner eigenen Behörde zutage. Aber ich bin sicher, er hat die nötige Professionalität, nun auch den staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrag auf den Weg zu bringen – dies wäre ein vertrauensbildendes Zeichen, dass die Justiz selbst bereit ist, Fehler einzuräumen und eine Korrektur einzuleiten.

Zum Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr.3 StPO

Kurz zur rechtlichen Bewertung; dazu kann ja unten noch diskutiert werden. Der Rechtsbeugungsvorwurf stellt einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr.3 StPO dar, und damit den "absoluten" WA-Grund der strafbaren Amtspflichtverletzung eines mitwirkenden Richters. "Absolut" ist dieser WA-Grund, weil es nicht darauf ankommt, ob die Rechtsbeugung sich direkt auf die Feststellungen des  Urteils ausgewirkt hat. Das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass jedes Urteil aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass ein mitwirkender Richter sich "in Beziehung auf die Sache" strafbar gemacht hat. Dieser WA-Grund wurde allerdings bisher in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte meines Wissens noch nie bejaht.

Die anderen Gründe beziehen sich auf neue Tatsachen nach § 359 Nr.5 StPO - der häufigste WA-Grund. Hier muss im Einzelnen geprüft werden, ob diese neuen Tatsachen auch ein anderes Urteil ergeben hätten ("Erheblichkeitsprüfung").

Das LG Regensburg wird mit der Prüfung des WA-Antrags befasst sein. Die Entscheidungsoptionen habe ich am Ende des vorigen Beitrags (Update 20.02.2013) bereits dargelegt.

 

Die ausufernde Diskussion im vorherigen Beitrag wird geschlossen, sie kann natürlich weiterhin nachgelesen werden, und unter diesem Beitrag fortgeführt werden.

 

UPDATE am 7. März 2013

Die heutige Ankündigung aus dem Justizministerium, dass der seit Wochen vorbereitete Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, das Verfahren im Fall Mollath zugunsten des Untergebrachten wieder aufzunehmen  "in Kürze" gestellt werde (MittBay Zeitung), kommt eigentlich nicht überraschend. Schließlich hat die Justizministerin die Staatsanwaltschaft mit einer solchen Antragstellung beauftragt. Dass die Nachricht jetzt doch bei allen, die den Fall beobachten, mit deutlich spürbarem Aufatmen registriert wird, hängt mit Folgendem zusammen: In den letzten Tagen war der Eindruck entstanden , der Nürnberger Generalstaatsanwalt, der in der Behördenhierarchie über den Regensburgern steht, habe womöglich Zweifel und würde möglicherweise den Antrag doch nicht stellen lassen. Es wurde auch der Vorwurf der "Befangenheit" des GenStA erhoben und dann heute versucht, diesem mit einem Dringlichkeitsantrag im Landtag (von den Freien Wählern und den Grünen) den Fall zu entziehen - der Antrag scheiterte allerdings  (SZ).

Rechtlich ist nach der Gesetzeslage eine staatsanwaltliche Befangenheit weitgehend  irrelevant. Aber im Fall Mollath, in dem es einerseits um die Freiheit eines seit sieben Jahren untergebrachten Menschen geht, andererseits um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bayerische Justiz, sind eben nicht nur rechtliche, sondern auch politische und öffentlichkeitswirksame Maßstäbe anzulegen.

Dies hat der CSU-Abgeordnete Weidenbusch erkannt (SZ), als er anregte, eine Staatsanwaltschaft außerhalb des OLG-Bezirks Nürnberg mit dem Wiederaufnahmeantrag zu betrauen. Dennoch schiene es mir bedenklich, wenn eine solche Frage durch das Parlament entschieden werden sollte.

Aber wie schon oben in meinem Beitrag angemerkt: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat das ursprüngliche Strafverfahren gegen Mollath betrieben. Und eine Staatsanwaltschaft hat in einem Strafverfahren nicht nur einseitig die Interessen gegen einen Angeklagten zu vertreten, sondern ist zugleich auch Wächter über die Einhaltung der Verfahrensnormen. Insofern könnten die Verfahrensverstöße, die in dem Verfahren nun zutage getreten sind – teilweise dokumentiert im Antrag Strates – auch auf Versäumnisse der Nürnberger Staatsanwaltschaft hinweisen. Der jetzige Generalstaatsanwalt war zwar damals noch nicht in dieser Funktion, so dass eine persönliche Befangenheit insofern nicht besteht, aber er sitzt dennoch strukturell "zwischen den Stühlen". Ich habe oben in meinem Beitrag schon geschrieben, dass ich in dieser Hinsicht letztlich denke, dass die Professionalität ausreichen müsste, richtig einzuschätzen, dass bei den offensichtlichen und gravierenden Fehler der bayerischen Justiz, die im Wiederaufnahmeverfahren zutage treten werden, nur durch Transparenz und Objektivität Vertrauen in die Institutionen zurück gewonnen werden kann. Mittlerweile müsste das Interesse der bayrischen Justiz deshalb dem Interesse Herrn Mollaths entsprechen.

Ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft wird belegen: Nicht nur Herr Mollath, seine Verteidiger und einige Internetblogger sehen, dass das rechtskräftige Urteil gegen Herrn Mollath nicht bestehen bleiben kann - auch die Staatsanwaltschaft sieht das so.

Wenn der staatsanwaltliche Antrag eingereicht ist, wird eine Kammer des LG Regensburg über beide Anträge entscheiden. Die Optionen habe ich hier (am Ende des Beitrags)  schon aufgeführt.

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meine5cent schrieb:

@Bille:

Danke für den Hinweis. Da der ominöse Ordner Mollaths nirgendwo veröffentlicht ist, verlasse ich mich mal auf Ihre Insiderkenntnisse. Aber selbst wenn darin ein Schreiben ist, aus dem sich ergibt, dass eine interne Prüfung stattfinden soll (???) : als 2004 vor dem Amtsgericht und dann vor dem Landgericht verhandelt wurde, war Mollaths Frau doch laut HVB-Bericht schon längst gekündigt worden? D.h. Mollath hätte dieses offensichtliche Rachemotiv seiner Ex-Frau offenlegen können.

Wissen Sie , was die Steuerfahndungen in Frankfurt, Berlin und Düsseldorf mit Mollaths Anzeige gemacht haben? Auf der gustl-for-help-Seite ist ein Schreiben, das Herr Mollath an verschiedene Stellen senden wollte/gesendet hat, jedenfalls nennt er einige weitere Finanzämter  (Anzeigen etc. 2003-2005, Seite 9).

 

Beate Merk hat in einem ihrer Berichte erklärt (müßte ich suchen), daß der Brief der Bank im Ordner der "wirren Briefe" war: Richter, Psychiater wußten also, daß die Bank Mollaths Vorwürfe ernst nahm, am Ergebnis war man nicht interessiert.

Mollath selbst hat immer wieder darauf hingewiesen, daß alle Vorwürfe Rache waren, weil er die Geldschiebereien nicht mehr hingenommen hat (teilweise sogar schriftlich)....aber weil man ohne Ermittlung "wußte", daß die nur sein Wahn sind, gabs eben auch keinen Grund für Petras Rache. Er durfte das Thema gar nicht mehr ansprechen (Aussagen von Zuschauer, Schöffe)

Was die Anzeigen an andere Behörden anbelangt.....genaues weiß man bisher hier nicht, vereinzelt ist zu lesen, daß man wohl  zurückgeschrieben hat: "Nicht zuständig", oder auch "weitergeleitet".

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"Des Staren Rache" Adolf Gecks (1864 - ca. 1942) von 1887:
 

Zu Straßburg am Rheine die Polizei

Erlaubt keine Weisen der Protesterei,

In welchem Gesetz stehet bedungen,

Daß nur mit Erlaubnis werde gesungen;

Besonders verpönt sei die Melodie:

"Allons, enfants de la patrie!"

Wer dennoch singt, nach Gesetzes Kraft

Kriegt vierzehntägige Einzelhaft ...

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Fall Mollath: Wurde sogar der Landtag belogen?

 

http://www.nordbayern.de/region/fall-mollath-wurde-sogar-der-landtag-belogen-1.2733180

Es kann doch sein, dass das Finanzamt auf Mollaths Hinweise geprüft hat, ob "Geldverschiebungen" stattgefunden haben.

Wenn dann aber keine oder nur minimale unerlaubte Dinge vom Finanzamt nachweisbar waren, darf ein Finanzamt keine Auskünfte darüber geben.

Aufgrund des Steuergeheimnisses iSd § 30 der Abgabenordnung dürfen  Herrn Mollath wie auch anderen keine Auskünfte vom Finanzamt mitgeteilt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Gast schrieb:

Fall Mollath: Wurde sogar der Landtag belogen?

 

http://www.nordbayern.de/region/fall-mollath-wurde-sogar-der-landtag-belogen-1.2733180

Es kann doch sein, dass das Finanzamt auf Mollaths Hinweise geprüft hat, ob "Geldverschiebungen" stattgefunden haben.

Wenn dann aber keine oder nur minimale unerlaubte Dinge vom Finanzamt nachweisbar waren, darf ein Finanzamt keine Auskünfte darüber geben.

Aufgrund des Steuergeheimnisses iSd § 30 der Abgabenordnung dürfen  Herrn Mollath wie auch anderen keine Auskünfte vom Finanzamt mitgeteilt werden.

 

Darum gehts ja: die Steuerbehörden haben eben NICHT geprüft, ob an Mollaths Vorwürfen was dran ist.

Sie haben VON VORNHEREIN (nach dem Anruf Brixners) alle Ermittlungen abgelehnt.

Mollath selbst hat gar keine Auskünfte haben wollen...er hatte doch Unterlagen seiner Frau, er wußte doch, daß sie in Geldschiebereien verschiedenster Form verwickelt war.

5

Bille schrieb:

Gast schrieb:

Fall Mollath: Wurde sogar der Landtag belogen?

 

http://www.nordbayern.de/region/fall-mollath-wurde-sogar-der-landtag-belogen-1.2733180

Es kann doch sein, dass das Finanzamt auf Mollaths Hinweise geprüft hat, ob "Geldverschiebungen" stattgefunden haben.

Wenn dann aber keine oder nur minimale unerlaubte Dinge vom Finanzamt nachweisbar waren, darf ein Finanzamt keine Auskünfte darüber geben.

Aufgrund des Steuergeheimnisses iSd § 30 der Abgabenordnung dürfen  Herrn Mollath wie auch anderen keine Auskünfte vom Finanzamt mitgeteilt werden.

 

Darum gehts ja: die Steuerbehörden haben eben NICHT geprüft, ob an Mollaths Vorwürfen was dran ist.

Sie haben VON VORNHEREIN (nach dem Anruf Brixners) alle Ermittlungen abgelehnt.

Mollath selbst hat gar keine Auskünfte haben wollen...er hatte doch Unterlagen seiner Frau, er wußte doch, daß sie in Geldschiebereien verschiedenster Form verwickelt war.

Woher wissen sie genau, dass die Steuerbehörden nichts überprüft haben ?

 

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Gast schrieb:

Bille schrieb:

 

 

Darum gehts ja: die Steuerbehörden haben eben NICHT geprüft, ob an Mollaths Vorwürfen was dran ist.

Sie haben VON VORNHEREIN (nach dem Anruf Brixners) alle Ermittlungen abgelehnt.

Mollath selbst hat gar keine Auskünfte haben wollen...er hatte doch Unterlagen seiner Frau, er wußte doch, daß sie in Geldschiebereien verschiedenster Form verwickelt war.

Woher wissen sie genau, dass die Steuerbehörden nichts überprüft haben ?

 

Wo waren sie die letzten Wochen? Was glauben sie, warum Merk eine Wiederaufnahme prüfen läßt?

Weil man wissen wollte, WARUM die Behörden NICHT geprüft haben, ob Brixner mit dieser NICHTERMITTLUNG zu tun hat.

Hat er, wie jetzt festgestellt wurde.

OmG

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Gast schrieb:

Woher wissen sie genau, dass die Steuerbehörden nichts überprüft haben ?

Weil das im Einstellungsvermerk der Steuerfahndung steht:

Da eine Prüfung der Anzeige anhand der vorgebrachten Behauptungen nicht möglich war, wurde Kontakt mit Frau Richterin…aufgenommen. [Es folgt Kontakt mit Richter Brixner] Aufgrund dieser Angaben kann davon ausgegangen werden, dass die vorgebrachten Anschuldigungen zumindest zum großen Teil nicht zutreffen und ggf. nicht überprüft werden können.

Im Zusammenhang: http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/03/06/der-fall-mollath-politisch...

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Gast schrieb:

Gast schrieb:

Woher wissen sie genau, dass die Steuerbehörden nichts überprüft haben ?

Weil das im Einstellungsvermerk der Steuerfahndung steht:

Da eine Prüfung der Anzeige anhand der vorgebrachten Behauptungen nicht möglich war, wurde Kontakt mit Frau Richterin…aufgenommen. [Es folgt Kontakt mit Richter Brixner] Aufgrund dieser Angaben kann davon ausgegangen werden, dass die vorgebrachten Anschuldigungen zumindest zum großen Teil nicht zutreffen und ggf. nicht überprüft werden können.

Im Zusammenhang: http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/03/06/der-fall-mollath-politisch...

Da würde mich eimal interessieren, wie man an Einstellungsvermerke der Steuerfahndung kommt, wenn man selber die Behörden aufmerksam gemacht hat, das XY eine mögliche Steuerhinterziehung oder Spendenmißbrauch getätigt hat.

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Gast schrieb:

Gast schrieb:

Gast schrieb:

Woher wissen sie genau, dass die Steuerbehörden nichts überprüft haben ?

Weil das im Einstellungsvermerk der Steuerfahndung steht:

Da eine Prüfung der Anzeige anhand der vorgebrachten Behauptungen nicht möglich war, wurde Kontakt mit Frau Richterin…aufgenommen. [Es folgt Kontakt mit Richter Brixner] Aufgrund dieser Angaben kann davon ausgegangen werden, dass die vorgebrachten Anschuldigungen zumindest zum großen Teil nicht zutreffen und ggf. nicht überprüft werden können.

Im Zusammenhang: http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/03/06/der-fall-mollath-politisch...

Da würde mich eimal interessieren, wie man an Einstellungsvermerke der Steuerfahndung kommt, wenn man selber die Behörden aufmerksam gemacht hat, das XY eine mögliche Steuerhinterziehung oder Spendenmißbrauch getätigt hat.

 

Weil man selber nach einer Anzeige Bescheid bekommt, das die Anzeige nicht aufgenommen werden.

Die Einstellungsvermerke sind jetzt durch Merk, Nerlich, Jüptner veröffentlicht worden.

Eine Negativauskunft ist nämlich möglich. Trotz Steuergeheimnis.

 

 

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Gast schrieb:

Gast schrieb:

Gast schrieb:

Woher wissen sie genau, dass die Steuerbehörden nichts überprüft haben ?

Weil das im Einstellungsvermerk der Steuerfahndung steht:

Da eine Prüfung der Anzeige anhand der vorgebrachten Behauptungen nicht möglich war, wurde Kontakt mit Frau Richterin…aufgenommen. [Es folgt Kontakt mit Richter Brixner] Aufgrund dieser Angaben kann davon ausgegangen werden, dass die vorgebrachten Anschuldigungen zumindest zum großen Teil nicht zutreffen und ggf. nicht überprüft werden können.

Im Zusammenhang: http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/03/06/der-fall-mollath-politisch...

Da würde mich eimal interessieren, wie man an Einstellungsvermerke der Steuerfahndung kommt, wenn man selber die Behörden aufmerksam gemacht hat, das XY eine mögliche Steuerhinterziehung oder Spendenmißbrauch getätigt hat.

 

MAN kommt nicht an die Einstellungsvermerke.

Die sind jetzt im Zuge der Untersuchung an die Öffentlichkeit gekommen, durch die Ministerin für Justiz, durch die Staatsanwaltschaft, durch die Finanzbehörden. Weil man wissen wollte, WARUM. Weil das für den Fall Mollath erheblich ist: Wenn Brixner sich schon eingeschaltet hat, Mollath als Krank bezeichnet hat,  bevor es eine Begutachtung gab, war er befangen. (ist inzwischen nachgewiesen)

 

Man wußte bisher nur, DASS nicht ermittelt wurde.

Und DASS NICHT ermittelt wird, fällt nicht unter das Steuergeheimnis. DAS darf jeder wissen.

 

 

 

 

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Gewalt in seiner wiedererlangten Freiheit gegen seine Ex-Frau oder gegen eine andere Person käme denen, die ihn lieber verräumt sehen, gerade recht als nachträgliche Rechtfertigung.

Diesen Gefallen wird ihnen Herr Mollath höchstwahrscheinlich nicht tun.

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Maresa schrieb:

Gewalt in seiner wiedererlangten Freiheit gegen seine Ex-Frau oder gegen eine andere Person käme denen, die ihn lieber verräumt sehen, gerade recht als nachträgliche Rechtfertigung.

Diesen Gefallen wird ihnen Herr Mollath höchstwahrscheinlich nicht tun.

 

Sie brauchen keine Gewalttaten Mollaths, ihnen reicht es, wenn sie solche vortäuschen können. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist unter den bekanntesten pro Mollath-Kampferinnen - unter Pseudononym - eine Frau, die einen sehr engen telefonischen Kontakt mit ihm geknüpft hat, der Allgemeinheit aufgrund ihres Einsatzes im Internet über jeden Zweifel erhaben scheint, dem Mollath anders als Gutes zu wollen, die sich schon zu einem "Glaserl Wein unter einem Baum" mit verabredet hat, wenn er erst einmal frei sein wird, und die an mehreren Stellen zu erkennen gegeben hat, dass sie, obwohl sie täglich zigfach zum Fall Mollath twittert, keine Ahnung vom Stand der Dinge hat!

Als jemand scherzhaft twitterte, Seehofer bekomme Angst und Mollath werde in der nächsten Woche frei kommen (Januar 2013), fragte sie mehrfach nach, welcher Quelle diese  "Nachricht" entnommen sei. Und das ist nur einer von mehreren Verdachtspunkten, die gegen diese Person sprechen.

 

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Refrigerator schrieb:

Sie brauchen keine Gewalttaten Mollaths, ihnen reicht es, wenn sie solche vortäuschen können. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist unter den bekanntesten pro Mollath-Kampferinnen - unter Pseudononym - eine Frau, die einen sehr engen telefonischen Kontakt mit ihm geknüpft hat [...]

Ja, ja, die Groupies. Aber worauf wollen Sie hinaus in Bezug auf vorgetäuschte Gewalttaten?

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Es stellt sich jetzt auf jeden Fall so dar das Anonymous insofern Recht hatte das Dr. Strate wohl einen Fehler gemacht hat als er mit den Staatsanwälten einen "sich wechselseitig ergänzenden" Wiederaufnahmeantrag zu stellen.

Das hätte ich nicht geglaubt, Strate sicherlich auch nicht.

Schlimm ist es wieviel Menschenverachtung von der Beamtenschaft und den Politikern in Bayern ausgeht

 
5

http://www.welt.de/newsticker/news3/article114172820/Nuernberger-General...

Die Freien Wähler und die Grünen im Bayerischen Landtag wollen den Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich vom Fall des möglicherweise seit Jahren zu Unrecht in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath abziehen. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag solle auf der Sitzung des Rechtsausschusses am Donnerstag (7. März) eingereicht werden, teilten beide Parteien am Mittwoch mit. Mit dem Antrag solle die Staatsregierung dazu aufgefordert werden, dafür zu sorgen, dass Nerlich nicht mehr persönlich über den Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Mollath entscheide

Mein Name schrieb:

http://www.welt.de/newsticker/news3/article114172820/Nuernberger-General...

Die Freien Wähler und die Grünen im Bayerischen Landtag wollen den Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich vom Fall des möglicherweise seit Jahren zu Unrecht in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath abziehen. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag solle auf der Sitzung des Rechtsausschusses am Donnerstag (7. März) eingereicht werden, teilten beide Parteien am Mittwoch mit. Mit dem Antrag solle die Staatsregierung dazu aufgefordert werden, dafür zu sorgen, dass Nerlich nicht mehr persönlich über den Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Mollath entscheide

Hoffentlich kommen sie damit durch, es versteht doch sowieso kein Mensch, warum Merk Nerlich damit beauftragt hat.:

Der behauptet bis heute, der Bericht der Bank aufgrund Mollaths Aussagen gibt keine Hinweise auf Straftaten....obwohl jetzt ermittelt wird, sogar schon Anklagen erfolgt sind.

Also ist er befangen oder unfähig.

In beiden Fällen kann er nichts im Fall Mollath prüfen

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"NEDOPIL schätzt, dass bei nicht weniger als 60 % die Prognosen nicht richtig sind."

Quelle: http://www.strafverteidigertag.de/Strafverteidigertage/Ergebnisse/33_AG6_Steck-Bromme.htm

 

Diese Schätzung könnte darauf hinweisen, dass nicht nur Herr Mollath, sondern auch andere Insassen der Psychiatrie, eine fragwürdige Gefährlichkeitsprognose vom Richter erhalten haben. Und wie sollen dann die Prognosen der Psychiater korrekt ausfallen? Auf einem morschen Fundament, kann man nichts bauen.

Statt sich nur um die Kriterien zu kümmern, wie ein Gutachten erstellt werden soll, müsste man untersuchen, bei wie vielen tatsächlich eine Gefährlichkeitsprognose vorhanden ist.

Es verlangt immerhin viel Phantasie, wenn z.B. fehlende Unterhaltsbezahlungen zu einer Gefährlichkeitsprognose umgedeutet wird. Damit nicht gesagt, dass es unmöglich ist.

Aber einiges deutet daraufhin, dass die Psychiater die Gefährlichkeitsprognosen der Richter nie infrage gestellt haben. Man hat einfach gemeint, gefährlich ist gefährlich, sicher ist sicher - ohne zu differenzieren.

Gruss

Tine Peuler

 

5

Auch die Springer Medien bzw Bayernferne Medien nehmen sich jetzt dem Fall an:

 

Ganz aktuell melden die WELT und die WAZ, dass die Grünen und die Freien Wähler  in der morgigen Sitzung des Rechtsausschuss einen Dringlichkeitsantrag auf Entbindung Hasso Nerlichs vom Fall Mollath fordern werden:

http://www.welt.de/newsticker/news3/article114172820/Nuernberger-Generalstaatsanwalt-soll-Fall-Mollath-abgeben.html
http://www.derwesten.de/politik/nuernberger-generalstaatsanwalt-soll-fall-mollath-abgeben-id7691316.html

 

A. Wittmann

5

Sie haben VON VORNHEREIN (nach dem Anruf Brixners) alle Ermittlungen abgelehnt.

...........

Welche konkreten Beweise gibt es dafür, dass es keine Überprüfungen durch das Finanzamt gab ?

 

Ein angebliches Telefonat ist kein Beweis, das nichts geschah. Es scheint so zu sein, dass die Staatsanwaltschaft nicht vom Finanzamt informiert wurde mit hinreichenden Beweisen ( Weil es vielleicht gar keine gab ? ), zwecks einer Überwachung von Frau Mollath.

 

Ich weise noch einmal auf Steuergeheimniss iSd § 30 der Abgabenordnung hin .

 

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/aeao/abs21.html

 

 

 

 

2

Gast schrieb:

Sie haben VON VORNHEREIN (nach dem Anruf Brixners) alle Ermittlungen abgelehnt.

...........

Welche konkreten Beweise gibt es dafür, dass es keine Überprüfungen durch das Finanzamt gab ?

 

Ein angebliches Telefonat ist kein Beweis, das nichts geschah. Es scheint so zu sein, dass die Staatsanwaltschaft nicht vom Finanzamt informiert wurde mit hinreichenden Beweisen ( Weil es vielleicht gar keine gab ? ), zwecks einer Überwachung von Frau Mollath.

 

Ich weise noch einmal auf Steuergeheimniss iSd § 30 der Abgabenordnung hin .

 

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/aeao/abs21.html

 

Vorab, daß Steuergeheimnis bedeutet nicht, daß die Steuerbehörde oder die Staatsanwaltschaft nichts erfahren darf.

Also:

Es liegen die Akten mit den Anzeigen Mollath vor, in denen steht, daß man NICHT ermittelt: Von den Finanzbehörden, von der Staatsanwaltschaft. Bei beiden (und noch anderen) hat Mollath Anzeige erstattet.

Es gibt die Aussagen vom Generalstaatsanwalt Nerlich, daß man NICHT ermittelt hat.

Es gibt die Aussagen vom Präsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern, daß man NICHT ermittelt hat.

Es gibt die Aussagen der bayrischen Ministerin für Justiz, daß man NICHT ermittelt hat.

 

Aber sie haben recht, ich persönlich war nicht dabei.....

 

 

 

 

 

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Bille schrieb:

Gast schrieb:

Sie haben VON VORNHEREIN (nach dem Anruf Brixners) alle Ermittlungen abgelehnt.

...........

Welche konkreten Beweise gibt es dafür, dass es keine Überprüfungen durch das Finanzamt gab ?

 

Ein angebliches Telefonat ist kein Beweis, das nichts geschah. Es scheint so zu sein, dass die Staatsanwaltschaft nicht vom Finanzamt informiert wurde mit hinreichenden Beweisen ( Weil es vielleicht gar keine gab ? ), zwecks einer Überwachung von Frau Mollath.

 

Ich weise noch einmal auf Steuergeheimniss iSd § 30 der Abgabenordnung hin .

 

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/aeao/abs21.html

 

Vorab, daß Steuergeheimnis bedeutet nicht, daß die Steuerbehörde oder die Staatsanwaltschaft nichts erfahren darf.

Also:

Es liegen die Akten mit den Anzeigen Mollath vor, in denen steht, daß man NICHT ermittelt: Von den Finanzbehörden, von der Staatsanwaltschaft. Bei beiden (und noch anderen) hat Mollath Anzeige erstattet.

Es gibt die Aussagen vom Generalstaatsanwalt Nerlich, daß man NICHT ermittelt hat.

Es gibt die Aussagen vom Präsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern, daß man NICHT ermittelt hat.

Es gibt die Aussagen der bayrischen Ministerin für Justiz, daß man NICHT ermittelt hat.

 

Aber sie haben recht, ich persönlich war nicht dabei.....

 

Dann werden andere Staatsanwälte und andere Richter wohl zu anderen Ergebnissen kommen oder ?

 

Ist es nicht wahrscheinlich, dass andere Staatsanwälte auch zu einer Einstellung kämen bzw. Nichtermittllung ? So beweiskräftig scheinen die Anzeigen nicht gewesen zu sein.

 

Da sind die Steuer CD`s aus der Schweiz wohl mehr auf Fakten basierend.

 

 

 

 

 

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Gast schrieb:

Dann werden andere Staatsanwälte und andere Richter wohl zu anderen Ergebnissen kommen oder ?

 

Ist es nicht wahrscheinlich, dass andere Staatsanwälte auch zu einer Einstellung kämen bzw. Nichtermittllung ? So beweiskräftig scheinen die Anzeigen nicht gewesen zu sein.

 

Da sind die Steuer CD`s aus der Schweiz wohl mehr auf Fakten basierend.

 

Andere Leute SIND SCHON zu anderen Ergebnis gekommen: Laut Finanzbehörden laufen Ermittlungen, sind schon Anklagen erhoben.

Wie auch die Bank, die ja damals schon intern ermittelt hat.

 

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Sehr geehrte Kommentatoren,

die immer wieder vorgebrachte Anteil von Fehlprognosen in (über) 50 % der Gutachten, die eine Unterbringung in der forensischen Psychiatrie veranlassen oder verlängern, hat folgenden Hintergrund: Treffsichere Gefährlichkeitsprognosen sind äußerst schwierig, da das menschliche Verhalten ohnehin nicht vorhersehbar ist und von vielen Faktoren (auch dem zumindest siubjektiven "freien Willen") abhängt, die weder der Gutachter noch sonst jemand sicher vorhersagen oder gar beeinflussen kann. Jeder Gutachter weiß das und kann deshalb ohnehin nur eine Wahrscheinlichkeit neuer Straftatenbegehungen vorhersagen.

Aus einigen eher zufälligen Experimentalsituationen (etwa Schließung geschlossener Psychiatrien, Freilassung aller Untergebrachten nach Gerichtsentscheidungen/Gesetzesänderungen) weiß man, dass von den vorher als gefährlich geltenden Untergebrachten erstaunlich wenige in der Freiheit neue (erhebliche) Straftaten begangen haben, ihre Gefährlichkeit also mehrheitlich falsch-positiv vorhergesagt wurde. 

Die psychiatrische Begutachtung insbesondere ihr jeweiliges Ergebnis ist zudem nicht objektiv-konkret für alle Zeiten gültig, sondern steht in starker Abhängigkeit vom "Risikogefühl" der sie umgebenden Gesellschaft. In unserer heutigen Sicherheitsgesellschaft, in der teilweise sogar einzelne Gutachter für die Straftaten eines aufgrund ihrer Begutachtung Entlassenen (persönlich) verantwortlich gemacht werden sollen, ist es nicht verwunderlich, dass Psychiater immer seltener ein Gutachten mit dem Ergebnis abgeben, der Untersuchte sei als ungefährlich freizulassen.

Durch die (insbesondere durch die "Berichterstattung" von Boulevardmedien) medial geschürte Stimmung hat sich die Bereitschaft, untergebrachte Straftäter freizulassen, ohnehin stark reduziert. Damit kommt es im Ergebnis (notwendig) dazu, dass die Hälfte oder sogar weit mehr als die Hälfte der Insassen untergebracht werden oder bleiben, obwohl sie eigentlich ungefährlich sind - daraus entstehen dann die vermutet hohen Prozentzahlen von Falschgutachten.  Es gibt aber niemanden (auch nicht Nedopil), der mit hoher Sicherheit sagen könnte, welche Hälfte der untergebrachten Personen ungefährlich ist und welche gefährlich. Und kaum jemand will das Risiko eingehen, den "falschen" aus der Psychiatrie zu entlassen. Daher vertraut man weitgehend auf die Behandlungspläne, die stufenweise Lockerungen vorsehen, bei denen man immerhin erst einmal für kürzere Zeit beobachten kann, ob sich ein Patient draußen "bewährt". Auch das ist natürlich keine Garantie für die richtige Entscheidung. Zwar selten, aber nicht ausschließbar, kommt es vor, dass Entlassene wieder straffällig werden, mit den  entsprechenden Reaktionen in der Presse und in der Politik, die zur Folge haben, dass noch weniger Untergebrachte entlassen werden - man geht eben auf "Nummer sicher".

Im hier diskutierten Fall geht es aber m.E. noch um etwas anderes, also nicht um die allgemeine Aussage, dass das Gutachten im Ergebnis falsch sein könnte: Das Gutachten, aufgrund dessen Herr Mollath untergebracht wurde, erfüllt nicht die Kriterien, die für eine so schwerwiegende Entscheidung erfüllt sein müssen, ist also auch fachlich schwach. Ob das Ergebnis  im oben genannten Sinne "falsch" ist, mag ich nicht zu beurteilen. Weder bin ich da Experte noch kenne ich Herrn Mollath persönlich. Jedenfalls aber halte ich die Schlussfolgerung des Gutachters, die wahnhafte Störung habe - zweifelsfrei - auch schon die zum Zeitpunkt des Gutachtens mehrere  Jahre zurückliegende (angebliche) Körperverletzung gegen seine Frau  bestimmt, eher für Hellseherei. Nun haben spätere Gutachten dieses erste Gutachten bestätigt (insofern eine Gefährlichkeit für die Zukunft angenommen wurde), darunter eines, das eine Exploration Herrn Mollaths zur Grundlage hatte. Zudem gibt es aber Gutachten bzw. gutachtliche Äußerungen, die das Gegenteil besagen. Ich denke, es besteht hinreichender Anlass, sich die Gutachten und die darauf fußenden juristischen Entscheidungen noch einmal genau anzuschauen.

Zudem bin ich nach wie vor der Auffassung, dass es unverhältnismäßig ist, Herrn Mollath weiterhin einzusperren.

Henning Ernst Müller

 

Henning Ernst Müller schrieb:

 Nun haben spätere Gutachten dieses erste Gutachten bestätigt (insofern eine Gefährlichkeit für die Zukunft angenommen wurde), darunter eines, das eine Exploration Herrn Mollaths zur Grundlage hatte. Zudem gibt es aber Gutachten bzw. gutachtliche Äußerungen, die das Gegenteil besagen. Ich denke, es besteht hinreichender Anlass, sich die Gutachten und die darauf fußenden juristischen Entscheidungen noch einmal genau anzuschauen.

Zudem bin ich nach wie vor der Auffassung, dass es unverhältnismäßig ist, Herrn Mollath weiterhin einzusperren.

Henning Ernst Müller

 

 

In welchem Verfahren soll denn jemand diese Gutachten noch einmal anschauen?

Im laufenden Überprüfungsverfahren könnte allenfalls ein weiteres Gutachten zur Folge haben, eine Fehleinweisung festzustellen. Dieser Begutachtung verweigert sich Mollath.

 

Die Unverhältnismäßigkeit könnte im laufenden Überprüfungsverfahren festgestellt werden, das zuständige Gericht scheint jedoch nicht der Auffassung zu sein, dass die Unterbringung unverhältnismäßig ist - basierend auf den rechtskräftig festgestellten Straftaten.

Das BVerfG scheint diese Auffassung offensichtlich zu teilen, ansonsten hätte es wohl schon entschieden.

 

3

Man kann bereits gefertigte Gutachten nach methodenkritischen Gesichtspunkten überprüfen. Man kann dann feststellen, ob Mindestanforderungen eingehalten worden sind, man kann die Schlussfolgerungen auf Begründetheit und Plausibilität überprüfen usw. Das einzige, was dann noch bleibt, ist der Umstand, dass entscheidend nicht das schriftlich vorliegende Gutachten, sondern dessen Vorstellung in der Hauptverhandlung ist. Hier hat etwa Professor Pfäfflin bei der Wahrscheinlichlkeit für des künftige Begehen von Straftaten nachgebessert, erklärt, es habe sich im einen redaktionellen Fehler gehandelt, bei seiner schriftlich angegebenen, für eine weitere Unterbringung nicht ausreichenden Wahrscheinlichkeit. Nun passt aber die korrigierte Angabe nicht zu den übrigen Ausführungen. Für das Gutachten des Dr. Leipziger sind auch bereits einige Stellen angeführt worden, die Mindestkriterien nicht standhalten, so etwa die Behauptung, zum Zeitpunkt des vier Jahre zurückliegenden  Ehestreits mit der vorgeworfenen Körperverletzung sei bereits die im übrigen von ihm nicht genau eingeordnete Erkrankung als schuldausschließend anzunehmen.

Das angerufene Bundesverfassungsgericht lässt sich in de Tat viel Zeit, es hat noch nicht entchiede. Über die Gründe kann man  nur spekulieren, eine prinzipiell gegebene Unmöglichkeit, Gutachten hinsichtlich ihrer Wertigkeit zu überprüfen, ist es eher nicht. Professor Pfäfflin hat, nach den wenigen Abschnitten zu urteilen, die öffentlich bekannt sind, großen Wert auf eine Rechtfertigung der von Dr. Leipziger zu verantwortenden gutachterlichen Äußerungen gelegt, insbesondere hinsichtlich der Diagnose, und er hat sich dennoch  vorsichtig abgesetzt. . Prompt muste er in der Verhandlung "nachbessern".

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Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrte Kommentatoren,

die immer wieder vorgebrachte Anteil von Fehlprognosen in (über) 50 % der Gutachten, die eine Unterbringung in der forensischen Psychiatrie veranlassen oder verlängern, hat folgenden Hintergrund: Treffsichere Gefährlichkeitsprognosen sind äußerst schwierig, da das menschliche Verhalten ohnehin nicht vorhersehbar ist und von vielen Faktoren (auch dem zumindest siubjektiven "freien Willen") abhängt, die weder der Gutachter noch sonst jemand sicher vorhersagen oder gar beeinflussen kann. Jeder Gutachter weiß das und kann deshalb ohnehin nur eine Wahrscheinlichkeit neuer Straftatenbegehungen vorhersagen.

Das ist graue Theorie und würde dann gelten, wenn man es bei der Psychiatrie mit einer Wissenschaft zu tun hätte, die mit wissenschaftlichen Methoden arbeitete. Das würde u.a bedeuten, dass unabhängig voneinander arbeitende Psychiater im selben Fall zum selben Ergebnis kämen. Bereits das das keineswegs der Fall ist, beweist die Mängel der Psychiatrie.

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Im hier diskutierten Fall geht es aber m.E. noch um etwas anderes, also nicht um die allgemeine Aussage, dass das Gutachten im Ergebnis falsch sein könnte: Das Gutachten, aufgrund dessen Herr Mollath untergebracht wurde, erfüllt nicht die Kriterien, die für eine so schwerwiegende Entscheidung erfüllt sein müssen, ist also auch fachlich schwach.

 

Die vom BGH gestellten Anforderungen (siehe u.a. (BGH 1 StR 618/98, BGH, 2 StR 367/04) werden von zahllosen "Gutachten" nicht erfüllt, nicht nur im hier diskutierten Fall nicht.

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@ Refrigerator

 

Die Befürchtung, dass auf Herrn Mollath eine Frau angesetzt wird, die zunächst sein Vertrauen gewinnen will und sich dann als rotes Tuch erweist, ist mir auch schon gekommen. Er muss auf jeden Fall vorsichtig sein. Aber das wird er nach seinen schlimmen Erlebnissen sein. Ich halte ihn für einen guten Menschen, der meinte, auch alle anderen sind gut. Er wurde wohl eines Besseren belehrt.

 

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Maresa schrieb:

@ Refrigerator

 

Die Befürchtung, dass auf Herrn Mollath eine Frau angesetzt wird, die zunächst sein Vertrauen gewinnen will und sich dann als rotes Tuch erweist, ist mir auch schon gekommen. Er muss auf jeden Fall vorsichtig sein. Aber das wird er nach seinen schlimmen Erlebnissen sein. Ich halte ihn für einen guten Menschen, der meinte, auch alle anderen sind gut. Er wurde wohl eines Besseren belehrt.

 

Wenn es etwas gibt, was einen emotional ausgehungerten Mann unvorsichtig machen kann, dann ist es eine Frau, die weiß, was Männer wollen.

Im Übrigen reicht es im Fall Mollath, Atteste Monate nach angeblichen Taten zu erstellen und so weiter. Bereits das jetzt erkennbare Vorgehen der Justiz zeigt weiterhin ganz klar, dass man den Fall nicht in sauberer Weise abzuschließen gedenkt.

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@ Prof. Müller

 

Danke für Ihre Ausführungen.

 

So lange es Ärzte gibt wie die Erlanger Ärztin Dr. K., die ohne Herrn Mollath je gesehen zu haben, sich ein negatives Urteil über ihn erlaubte, oder Ärzte, die aus der "Möglichkeit" nachträglich eine "Hohe Wahrscheinlichkeit" machen, um Herrn Mollath weiterhin unterbringen zu können, mag ich eine hohe Fehlerwahrscheinlichkeit nicht nur darauf zurückführen, dass solche Prognosen per se schwierig sind.

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Sehr geehrte Kommentatoren,

zum Streit um den Inhalt von Steuerfahndungsakten und -ermittlungen:

Diese Akten sind nicht öffentlich, so dass dazu keine abschließenden Äußerungen gemacht werden können. Öffentlich geworden ist, dass man in der Behörde nach Anruf beim LG von Herrn VRiLG Brixner einen Rückruf bekam, über den dann handschriftliche Vermerke gemacht wurden. Bekannt wurde auch, dass die Ermittlungen kurz nach diesem Anruf  eingestellt wurden. Ob und welche Ermittlungen zuvor stattgefunden haben, darüber kenne ich keine Berichterstattung (siehe jetzt aber unten). Möglicherweise wollte man in der Behörde die Ermittlungen ohnehin schon einstellen, bevor Herr Brixner zurückrief, möglicherweise war es anders. Diese Frage kann hier im Blog derzeit nicht beantwortet werden, Spekulationen sind wenig hilfreich. 

Für das WA-Verfahren hat diese Geschichte ohnehin nur begrenzte Bedeutung: Es ist nicht strafbar, wenn ein Richter mit der Steuerfahndung telefoniert. Es belegt allerdings, dass Herr Brixner sich schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt schon eine Meinung zu Mollath gebildet hat, ohne ihn zu kennen und ohne psychiatrisches Gutachten.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Ob und welche Ermittlungen zuvor stattgefunden haben, darüber kenne ich keine Berichterstattung.

Wenn der Wortlaut des Vermerks, den Telepolis veröffentlicht hat (http://www.heise.de/tp/blogs/8/153857) und den Wolff näher eingeordnet hat (http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/03/06/der-fall-mollath-politisch...) keine Falschmeldung ist, dann geht aus ihm doch klar das Fehlen einer Prüfung hervor. In dem Vermerk heißt es:

"Da eine Prüfung der Anzeige anhand der vorgebrachten Behauptungen nicht möglich war, wurde Kontakt mit Frau Richterin…aufgenommen."

Nach dem Gespräch mit Brixner folgte dann die Einstellung.

Übrigens hätte die Prüfung einfach darin bestehen können, den Anzeigeerstatter zu einer Vernehmung einzubestellen und ihn zu bitten, das, was aus der Sicht der Steuerfahndung noch nicht konkret genug war, zu konkretisieren.

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Henning Ernst Müller schrieb:

Ob und welche Ermittlungen zuvor stattgefunden haben, darüber kenne ich keine Berichterstattung.

 

 Frau Merk beschreibt die "Ermittlungen" (vor dem Anruf) so:

"..Der sachbearbeitende Fahndungsprüfer begann die Bearbeitung des Falles mit einer Steuernummernsuche und der Ermittlung der für das Ehepaar M. zuständigen Veranlagungsstelle im Fi-nanzamt Nürnberg-Nord. Ferner ist abgeprüft worden, ob bereits Vorgänge zum Angezeigten oder Anzeiger vorhanden gewesen waren. Außerdem ist die Anzeige auch vom damaligen für Bankenverfahren zuständigen Sach-gebietsleiter darauf geprüft worden, ob Erkenntnisse aus Bankenverfahren, vor allem auch im Zusammenhang mit der HypoVereinsbank (etwa Hypo Capital Management) mit Bezug zu den Angezeigten vorlagen. "

Dann der Rückruf, weil die (zuständigen?) Richterinnen nichts wußten, und dann:

"...nach Überprüfung aller zur Verfügung stehenden Unterlagen und UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER GESAMTUMSTÄNDE DES FALLES..."

keine Ermittlungen.

http://abgeordnetenwatch.de/images/attachments/373081/16_14724_20130225_vz.pdf

Man hat also nur geprüft, ob woanders schon was ermittelt wurde.

 

Wobei: was bedeutet: Erkenntnisse aus Bankenverfahren?

Wohl nur aus Verfahren GEGEN Banken, denn sonst hätte man ja die interne Prüfung erwähnen müssen.

 

5

Henning Ernst Müller schrieb:

Für das WA-Verfahren hat diese Geschichte ohnehin nur begrenzte Bedeutung: Es ist nicht strafbar, wenn ein Richter mit der Steuerfahndung telefoniert. Es belegt allerdings, dass Herr Brixner sich schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt schon eine Meinung zu Mollath gebildet hat, ohne ihn zu kennen und ohne psychiatrisches Gutachten.

Das sehe ich etwas anders. Diese Steuergeschichte und der Anruf Brixners belegt nicht nur dessen Voreingenommenheit gegenüber Mollath ("Spinner"). Die Steuergeschichte ist auch zentral als mögliches Falschbelastungsmotiv. Nachdem für die behauptete Gewalttätigkeit Mollaths Aussage gegen Aussage steht, kommt es maßgeblich auf die Glaubwürdigkeit der einzigen Zeugin an. Deren Glaubwürdigkeit wäre natürlich erheblich erschüttert worden, wenn Richter Brixner in der damaligen Hauptverhandlung diesem möglichen Motiv für Falschbelastung nachgegangen wäre.

Richter Brixner hatte aber nicht das geringste Interesse, dieses mögliche Falschbelastungsmotiv aufzuklären, da er ja zuvor schon diesen verhängnisvollen Anruf beim Finanzamt getätigt hatte und dort die Ermittlungen zur Einstellung gebracht hatte. Da hätte er schon sehr über seinen Schatten springen müssen, wenn er jetzt in der HV auf einmal Mollaths Anschuldigungen Glauben geschenkt hätte und auf Aufklärung des Sachverhaltes gedrungen hätte.

Und was den weiteren Beweis für Mollath Gewalttätigkeiten angeht, das Attest der Hausärztin, so ist mittlerweile bekannt, dass das Attest von ihrem "Urlaubsvertreter" ausgestellt wurde, ihrem Sohn. Nicht nur, dass dieser Urlaubsvertreter 9 Monate nach den Verletzungen erst ein Attest über die damaligen Verletzungen ausstellte, sondern auch die Tatsache, dass dieser Urlaubsvertreter wohl Hellseher war und das Attest über Dinge ausstellte, die er vermutlich nie gesehen hatte (er war ja nicht Praxisinhaber, sondern Urlaubsvertreter), lassen dieses Dokument gänzlich wertlos erscheinen.

Hier rächt sich auch, dass Brixner es nicht mal für nötig hielt, die ausstellende Ärztin bzw. deren Urlaubsvertreter in die Verhandlung als Zeugen zu laden. Ein vernünftiger Rechtsanwalt hätte natürlich auf die Vernehmung dieser wichtigen Zeugen bestanden, aber einen wirklichen Rechtsanwalt hatte Mollath ja wohl nicht.

Jedenfalls ist der damalige Anruf Brixners beim Finanzamt und die Qualifizierung Mollaths als "Spinner" der entscheidene Baustein zur Erklärung, warum dieser Richter keinerlei Interesse an einer Aufklärung des Sachverhaltes in der HV hatte. Er war voreingenommen, somit war Petra Mollath glaubwürdig und war das Opfer, es gab eine Falschbezichtigung und den Spinnereien des Angeklagten musste deshalb nicht weiter nachgegangen werden.

Auch wenn der Anruf nicht strafbar war, er war doch Grundstein für alle weiteren Handlungsabläufe bis hin zur lebenslänglichen Versenkung Mollaths in der Psychiatrie. Und er erklärt, warum es zu dieser unglaublichen Aneinandereihung von nachfolgenden Rechtsbeugungen durch Richter Brixner kam. Und beweist, dass es keine Zufälle  oder unabsichtliche Fehler waren, wenn Richter Brixner nachfolgend alles tat, um Mollath später als "Spinner" dastehen zu lassen.

 

 

 

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Danke für Ihre Worte Herr Professor!

 

Ich kann es nachvollziehen, wenn Gutachter tendenziell gegen den Begutachteten entscheiden, da sie einfach nicht unabhängig sind.

 

Nur erwarte ich von Gutachtern, dass sie zumindest ein vertretbares Gutachten am Stand der Forschung schreiben und sich an Recht und Gesetz halten.

 

Wer aber kein Gutachten schreibt, sondern nur über den Begutachteten hinwegphilosophiert, der hat im Interesse der Integrität der Fachkollegen und im Interesse der Rechtssicherheit keinen Schutz verdient.

 

Es ist eine zu ungeheure Macht die das Gericht de facto an Gutachter auslagert und Menschen in die besonderen Gewaltverhältnisse einer Psychiatrie wegschließt (bei der ZDF-Doku über Heimkinder von dieser Woche merkt man wie noch vor wenigen Jahrzehnten auch in diesem Bereich über die Menschenwürde hinweggegangen wurde).

 

Nach den gesammelten Informationen über Brixner und seine Mitrichter, Nerlich, Leipziger, Merk, Mollath/Maske, Kröbler... ließen sich doch schon zahlreiche Gutachten nach Aktenlage über deren psychischen Dysfunktionen und Gefährlichkeit für die Allgemeinheit anfertigen.

Das wird aus guten Gründen nicht gemacht; es ist unprofessionell.

 

Ich erwarte hier ein Vorgehen nicht weil es einen möglicherweise Unschuldigen getroffen hat, sondern weil alle diese Personen ihre Arbeit nicht gemacht haben.

Sie haben nicht nur sehr einseitig gearbeitet, sondern sie haben ihren Komptenzbereich massiv überschritten.

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@Skeptikerin:

Sie schreiben:

In welchem Verfahren soll denn jemand diese Gutachten noch einmal anschauen?

Im laufenden Überprüfungsverfahren könnte allenfalls ein weiteres Gutachten zur Folge haben, eine Fehleinweisung festzustellen. Dieser Begutachtung verweigert sich Mollath.

Ich habe selbst schon (in meinem früheren Beitrag, auf grundlage der mir bis dahin bekannten Informationen) geschrieben, dass die StVK wahrscheinlich praktisch auf dem Standpunkt steht, ohne neues Gutachten seien die früheren Entscheidungen nicht zu revidieren. Rechtlich ist das nicht der Fall: Das Gericht kann im Überprüfungsverfahren auch ohne neues Gutachten eine frühere Fehleinweisung korrigieren. 

Die Unverhältnismäßigkeit könnte im laufenden Überprüfungsverfahren festgestellt werden, das zuständige Gericht scheint jedoch nicht der Auffassung zu sein, dass die Unterbringung unverhältnismäßig ist - basierend auf den rechtskräftig festgestellten Straftaten.

Da ich nicht Angehöriger dieses Gerichts bin, erlauben Sie mir eine andere (skeptische) Meinung. Verhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung und Rechtskraft des Urteils sind zwei verschiedene Schuhe. 

Das BVerfG scheint diese Auffassung offensichtlich zu teilen, ansonsten hätte es wohl schon entschieden.

Ich traue mir nicht zu, die Gründe für eine (Nicht)Entscheidung eines Gerichts zu kennen. Für solche Erklärungen aus dem hohlen Bauch bin ich einfach zu "skeptisch".

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Das Telefonat Brixner ist deshalb überaus relevant, weil es - zu einem doch sehr frühen Zeitpunkt - eindeutig Stellung bezieht zur Person Mollath. Die Bezeichnung "Querulant" ist nicht nur eine Vorverurteilung sondern wurde offenbar zur selbsterfüllenden amtlichen Prophezeiung und "Handlungsmaxime".

 

Zu den Prognosegutachten #5:

 

Es geht mittlerweile nicht nur um die falschen Prognosen zu Lasten von bereits verurteilt Untergebrachten. 

 

Es geht darum, dass Menschen in dieser Maschinerie landen, ohne dass die Voraussetzungen erfüllt sind, überhaupt "Prognosen" abgeben zu dürfen. Das fängt an beim Mangel zu erwartender "erheblicher" und/oder begangener Taten, beim Verhaltnismaessigkeitsgrundsatz, 62 StGB und bei falschen Diagnosen, die als "Türöffner" fungieren, Unschuldige oder auch wegen Bagatelldelikten wie bei Mollath die Keule Kriminalisierung/Pathologisierung zu schwingen. 

 

Jeder Bankräuber und Drogendealer als wirklicher Krimineller ist da besser dran, da er nach außen hin 'nachvollziehbar' aus schlichter Geldgier handelt und eine begrenzte Haftstrafe, wenn überhaupt, verbuesst....

 

Das Strafrecht, so wie es hier durch die Bayerische Justiz praktiziert wird, verkommt m.E. immer mehr zum Repressionsmittel gegen sog. "Querulanten" und andere Kritiker. 

 

Dass die Kriminalstatisitik das zweite Jahr in Folge in Bayern schlechter ausfällt....nun ja, es wäre wohl böswillig zu behaupten, dass das daran liegt, weil zu viele Ressourcen der bayr. Justiz anderweitig gebunden sind? 

 

M.Deeg

 

 

 

 

5

@Refrigerator:

Sie schreiben:

Das ist graue Theorie und würde dann gelten, wenn man es bei der Psychiatrie mit einer Wissenschaft zu tun hätte, die mit wissenschaftlichen Methoden arbeitete. Das würde u.a bedeuten, dass unabhängig voneinander arbeitende Psychiater im selben Fall zum selben Ergebnis kämen. Bereits das das keineswegs der Fall ist, beweist die Mängel der Psychiatrie.

Ich habe keine mangelfreie Psychiatrie behauptet. Es gibt psychiatrische Diagnosen, die unabhängig vom Gutachter relativ einhellig getroffen werden, es gibt andere, bei denen das nicht der Fall ist und wo Ihre Kritik zutrifft. Ich habe mich hier aber mit der Gefährlichkeitsprognose befasst und mit deren spezifischen Hintergrundbedingungen. Für eine Abschaffung der forensischen Psychiatrie finden Sie derzeit in unserer Gesellschaft keine Mehrheit. Und solange sie (die for. Psych.) existiert, wird man irgendwie darüber befinden müssen, ob und wann jemand dort unterzubringen ist. Ich finde, es lohnt sich dafür zu streiten, dass dafür gutachtliche Standards gesetzt werden und einzuhalten sind und dass rechtsstaatliche Kontrollen wirksam sind, gerade weil die Prognosen so unsicher sind. Es ist leicht(fertig), dies als "graue Theorie" zu geißeln.

Die vom BGH gestellten Anforderungen (siehe u.a. (BGH 1 StR 618/98, BGH, 2 StR 367/04) werden von zahllosen "Gutachten" nicht erfüllt, nicht nur im hier diskutierten Fall nicht.

Ich habe doch nirgendwo behauptet, dieser Fall sei in dieser Frage ein Einzelfall. Wollen Sie etwa sagen, man solle nicht auf den Fall schauen, weil es mehr davon gibt?

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Und solange sie (die for. Psych.) existiert, wird man irgendwie darüber befinden müssen, ob und wann jemand dort unterzubringen ist. Ich finde, es lohnt sich dafür zu streiten, dass dafür gutachtliche Standards gesetzt werden und einzuhalten sind und dass rechtsstaatliche Kontrollen wirksam sind, gerade weil die Prognosen so unsicher sind. Es ist leicht(fertig), dies als "graue Theorie" zu geißeln.

Man könnte auch eine wissenschaftliche Psychiatrie betreiben, doch das ist eindeutig deshalb nicht gewollt, weil es Herrschaftsinteressen im Wege stünde.

Ich sehe aber keine einzige vernünftige Alternative zu einer wissenschaftlich betriebenen Psychiatrie und sehe es daher auch nur als begrenzt sinnvoll an, für Standards in der Unwissenschaftlichkeit zu kämpfen.

Jedenfalls ist nicht tolerabel, mit härtesten Konsequenzen in Menschenrechte einzugreifen, solange man dafür nichts anderes als Scharlatanerie begründend heranziehen kann.

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Ich habe doch nirgendwo behauptet, dieser Fall sei in dieser Frage ein Einzelfall. Wollen Sie etwa sagen, man solle nicht auf den Fall schauen, weil es mehr davon gibt?

 

Na ja, Sie stehen bei mir schon ein wenig in dem Verdacht, sich hinsichtlich Ihrer Äußerungen unangemessen zurück zu halten. :)

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Dem Hinweis von Prof. Müller sollte man  nachgehen.

"Es belegt allerdings, dass Herr Brixner sich schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt schon eine Meinung zu Mollath gebildet hat, ohne ihn zu kennen und ohne psychiatrisches Gutachten".

 

Wann bekam der Richter B. den Rückruf ?

Hatte er zuvor schon irgendetwas mit den vielen Anzeigen von Mollath zu tun ?

2002 schrieb Herr Mollath bereits den Vorstand des Arbeitgebers seiner Frau an.

 

 

 

 

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Gast schrieb:

Dem Hinweis von Prof. Müller sollte man  nachgehen.

"Es belegt allerdings, dass Herr Brixner sich schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt schon eine Meinung zu Mollath gebildet hat, ohne ihn zu kennen und ohne psychiatrisches Gutachten".

 

Wann bekam der Richter B. den Rückruf ?

Hatte er zuvor schon irgendetwas mit den vielen Anzeigen von Mollath zu tun ?

2002 schrieb Herr Mollath bereits den Vorstand des Arbeitgebers seiner Frau an.

 

Nicht Brixner bekam den Rückruf, er hat zurückgerufen. Warum grad ER weiß keiner.

Brixner war bis dahin nur Richter der Beschwerdestelle im Fall "Körpervetzung usw" gegen Mollath, hat also nur eine Beschwerde Mollaths zurückgewiesen.

Brixner war auch NICHT mit den Anzeigen gegen Petra Mollath und den anderen befasst, die Anzeigen gingen an andere Leute.

 

Den Hinweisen Prof. Müllers geht man nach.....deshalb ja alles....

 

 

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Hallo Bille,

Sie schreiben:

"Nicht Brixner bekam den Rückruf, er hat zurückgerufen. Warum grad ER weiß keiner.

Brixner war bis dahin nur Richter der Beschwerdestelle im Fall "Körpervetzung usw" gegen Mollath, hat also nur eine Beschwerde Mollaths zurückgewiesen.

Brixner war auch NICHT mit den Anzeigen gegen Petra Mollath und den anderen befasst, die Anzeigen gingen an andere Leute."

Letzteres  trifft nicht zu. In seiner Anzeige an Generalbundesanwalt Neumann vom 9.12.2003 beschreibt G. Mollath einigermaßen ausführlich, bei welchen Richtern und Staatsanwälten er es bis zu diesem Zeitpunkt bereits mit seiner Anzeige versucht hatte. U.a., - am 3.11. 2003 -  bei einigen Richterinen und Richtern des Landgerichts Nürnberg, darunter auch Brixner. Ich vermute, das Brixner Mollath spätestens seit dieser Anzeige "auf dem Zettel" hatte.

paranoid android schrieb:

Hallo Bille,

Sie schreiben:

"Nicht Brixner bekam den Rückruf, er hat zurückgerufen. Warum grad ER weiß keiner.

Brixner war bis dahin nur Richter der Beschwerdestelle im Fall "Körpervetzung usw" gegen Mollath, hat also nur eine Beschwerde Mollaths zurückgewiesen.

Brixner war auch NICHT mit den Anzeigen gegen Petra Mollath und den anderen befasst, die Anzeigen gingen an andere Leute."

Letzteres  trifft nicht zu. In seiner Anzeige an Generalbundesanwalt Neumann vom 9.12.2003 beschreibt G. Mollath einigermaßen ausführlich, bei welchen Richtern und Staatsanwälten er es bis zu diesem Zeitpunkt bereits mit seiner Anzeige versucht hatte. U.a., - am 3.11. 2003 -  bei einigen Richterinen und Richtern des Landgerichts Nürnberg, darunter auch Brixner. Ich vermute, das Brixner Mollath spätestens seit dieser Anzeige "auf dem Zettel" hatte.

 

Ich hab diese Anzeige nicht gelesen, mich auf Merks Aussage verlassen:

"...Nachdem Herr M. in seiner Anzeige angegeben hatte, dass er verschiedenen Richtern beim Amtsgericht Nürnberg und beim Landgericht Nürnberg-Fürth weitere Unterlagen habe zukommen lassen, versuchte der Fahn-dungsprüfer dort telefonisch nachzufragen und sprach mit einer der in der Anzeige genannten RichterINNEN. Diese erklärte, dass sie weder zur Person Mollath noch zu dessen Anzeige Angaben machen könne. Sie sagte dem Fahndungsprüfer jedoch zu, dass sie einen Ansprechpartner inner-halb der Justiz ausfindig machen werde."

 

Dann stellt sich die Frage, warum Brixner diese Anzeige nicht weitergeleitet, bzw beantwortet hat. Und wenns nur "abgewiesen" wäre.

Aber ich geh mal davon aus, das Brixner die gar nicht gelesen hat, er hatte doch grad ein paar Tage vorher Mollaths Beschwerde gegen eine Begutachtung verworfen.

 

 

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Der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich hat die Befangenheitsvorwürfe der Landtagsopposition zurückgewiesen. Grüne und Freie Wähler wollen mit einem Dringlichkeitsantrag morgen erreichen, dass Nerlich vom Fall Mollath abgezogen wird.

 

Außerdem wirft die Opposition dem Nürnberger Generalstaatsanwalt vor, im Rechtsausschuss die Unwahrheit gesagt zu haben. So hätte Nerlich behauptet, der interne Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank habe keinen Beleg für steuerstrafrechtliche Verstöße enthalten. Das stimme nicht, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen, Christine Stahl dem Bayerischen Rundfunk. Schließlich liefen Steuerstrafverfahren. Ohne Verstöße würde es die nicht geben, so Stahl weiter.

 

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-generalstaatsanwalt-nuernberg-100.html

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Sehr geehrte Kommentatoren,

wegen des oben von Gast beigesteuerten TP-Links und auch des Berichts von Frau Wolff (hier) ist mir mittlerweile doch bekannt geworden, was und wie die Steuerfahndung ermittelt hat. Meinen vorherigen Kommentar von heute Mittag will ich also korrigieren:

Die Ermittlungen zur Anzeige Herrn Mollaths haben  sich offenbar weitestgehend darin erschöpft , dass man beim Landgericht anrief, um sich von dort Informationen zur Anzeige zu verschaffen. Es erfolgte dann der Rückruf von Herrn Brixner, und schließlich die umgehende Einstellung der Ermittlungen. Der Anruf hatte also wohl doch eine entscheidende Bedeutung, auch wenn nicht Brixner selbst der Auslöser war, sondern die Steuerfahndung selbst entschieden hatte, beim Gericht nachzufragen.

Für das WA-Verfahren ist - wie oben schon gesagt - dieser Anruf zwar kein eigener Grund, aber er belegt die Voreingenommenheit des Richters schon Jahre vor der Hauptverhandlung und lange bevor ein psychiatrisches Gutachten vorlag. Diese Voreingenommenheit könnte Indiz für einen Rechtsbeugungsvorsatz sein.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Henning Ernst Müller schrieb:

. Der Anruf hatte also wohl doch eine entscheidende Bedeutung, auch wenn nicht Brixner selbst der Auslöser war, sondern die Steuerfahndung selbst entschieden hatte, beim Gericht nachzufragen.

Wobei man sich doch fragt, warum ausgerechnet Brixner zurückgerufen hat (die Anfragen gingen ja an andere Richterinnen).

Brixner hatte doch mit den ganzen Sachen (bis auf Beschwerden), überhaupt nichts zu tun.

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O. García schrieb:

Bille schrieb:

Wobei man sich doch fragt, warum ausgerechnet Brixner zurückgerufen hat (die Anfragen gingen ja an andere Richterinnen).

Brixner hatte doch mit den ganzen Sachen (bis auf Beschwerden), überhaupt nichts zu tun.

Das ist meines Erachtens der springende Punkt. http://blog.beck.de/2013/02/23/der-fall-mollath-in-der-wiederaufnahme?pa...

 

Ja, denn eigentlich

".."Und Richter Brixner keinerlei “exekutive” Polizei- oder staatsanwaltschaftliche oder steuerfahndungs-verwalterische Amtsbefugnisse und/oder gar Ermittlungsverfahrens-Herrschaft bzw. “Bedeutung” zuweist.
Ein/der Richter hat nur in den Grenzen der Geschäftsverteilungs-Zuweisung Amtslegitimationen.

Außerhalb derselben ist er nichts als ein einfacher Bürger wie Du und Ich.

In irgendwelchen Vorgängen von Ermittlungsbehörden hat er außerhalb seiner richterlichen Geschäfts-Zuweisungen nichts verloren, nichts zu suchen, nichts zu “leiten” + zu beeinflussen bzw. sich “wichtig” zu machen als “Hans Dampf” in allen Steuer-Justiz-Behörden-Gassen
wie trotzdem geschehen"

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/03/06/der-fall-mollath-politisch...

 

 

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Henning Ernst Müller schrieb:

Die Ermittlungen zur Anzeige Herrn Mollaths haben  sich offenbar weitestgehend darin erschöpft , dass man beim Landgericht anrief, um sich von dort Informationen zur Anzeige zu verschaffen. Es erfolgte dann der Rückruf von Herrn Brixner, und schließlich die umgehende Einstellung der Ermittlungen. Der Anruf hatte also wohl doch eine entscheidende Bedeutung, auch wenn nicht Brixner selbst der Auslöser war, sondern die Steuerfahndung selbst entschieden hatte, beim Gericht nachzufragen.

Für das WA-Verfahren ist - wie oben schon gesagt - dieser Anruf zwar kein eigener Grund, aber er belegt die Voreingenommenheit des Richters schon Jahre vor der Hauptverhandlung und lange bevor ein psychiatrisches Gutachten vorlag. Diese Voreingenommenheit könnte Indiz für einen Rechtsbeugungsvorsatz sein.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

 

Sehr geehrter Prof. Henning Ernst Müller,

Sie schreiben: "Diese Voreingenommenheit könnte Indiz für einen Rechtsbeugungsvorsatz sein."

Warum Konjunktiv? Ein Indiz für Rechtsbeugungsvorsatz ist diese Voreingenommenheit zumindest, denn Brixner brachte in dieser Weise ja nicht nur zum Ausdruck, dass Mollath als verrückt eingestuft werden sollte, sondern auch, dass seinem Vortrag betreffend Geldverschiebungen keinerlei Wert beizumessen sei.

Dabei ging es doch um Dinge, die der damaligen Frau Mollath ein sehr verständliches Motiv gaben, Gustl Mollath falsch zu belasten, und bei allen dem Mollath vorgeworfenen Straftaten war es genau diese damalige Frau Mollath, deren Zeugenaussagen dem Gericht reichten, um Mollaths Täterschaft letztlich "festzustellen"!

Und eindeutig war Brixner bereits zum Zeitpunkt des Anrufes bei den Finanzbehörden nicht gewillt, diesen Vortrag Mollaths, der im Strafverfahren eine erhebliche Rolle hätte spielen müssen, überhaupt ernst zu nehmen!

Damit lag in einem wichtigen Punkt Befangenheit vor, oder sehen Sie eine andere Möglichkeit der Wertung?

Beste Grüße

Winfried Sobottka

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Henning Ernst Müller schrieb:

Für das WA-Verfahren ist - wie oben schon gesagt - dieser Anruf zwar kein eigener Grund, aber er belegt die Voreingenommenheit des Richters schon Jahre vor der Hauptverhandlung und lange bevor ein psychiatrisches Gutachten vorlag. Diese Voreingenommenheit könnte Indiz für einen Rechtsbeugungsvorsatz sein.

Vermutlich wissen Sie über den Inhalt des Telefonats bzw. des daraufhin erstellten Vermerks nicht mehr als das, was bei Heise (http://www.heise.de/tp/blogs/8/153857) wiedergegeben ist. Wenn dem so ist, ist die Aussage, Brixner habe hier irgendetwas gesagt, woraus sich seine Voreingenommenheit ergebe, nichts als eine Spekulation.

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Gastmann schrieb:

Vermutlich wissen Sie über den Inhalt des Telefonats bzw. des daraufhin erstellten Vermerks nicht mehr als das, was bei Heise (http://www.heise.de/tp/blogs/8/153857) wiedergegeben ist. Wenn dem so ist, ist die Aussage, Brixner habe hier irgendetwas gesagt, woraus sich seine Voreingenommenheit ergebe, nichts als eine Spekulation.

Ich bin zwar nicht Prof. Müller, möchte Ihnen aber dennoch entgegentreten.

Bei Heise wird wörtlich aus einem Aktenvermerk zitiert, der sich auf das geführte Telefonat bezieht:

 

"Aufgrund dieser Angaben kann davon ausgegangen werden, dass die vorgebrachten Anschuldigungen zumindest zum großen Teil nicht zutreffen und ggf. nicht überprüft werden können."

Mithin ist es keine Spekulation, dass Brixners Worte den Schluss zuließen, dass Mollaths Vorwürfe haltlos seien, zumindest im Kern haltlos seien ("zum großen Teil nicht zutreffen").

Daraus kann man durchaus schließen, dass dies auch die Ansicht Brixners war, die er auf die Finanzbehörden ubertrug.

Damit war Brixner, wie ja auch durch seine Verfahrensführung später bestätigt, nicht bereit, sich mit ernsthaftem Vortrag zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit der einzigen echten Belastungszeugin überhaupt auseinanderzusetzen.

Damit war er nicht bereit, eine sachgemäße Verteidigung zuzulassen. Damit war er befangen.

Das ist keine Spekulation, das ist auf Tatsachen bauende Logik.

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