Der Fall Mollath in der Wiederaufnahme

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.02.2013

Der Fall Mollath hält mittlerweile seit gut drei Monaten die bayerische Öffentlichkeit in Atem.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag (hier) auf einige schon aus dem schriftlichen Urteil erkennbare Schwächen der Beweiswürdigung Bezug genommen. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, sehr viele weitere Einzelheiten zu erfahren, die meinen ersten Eindruck, dass hier etwas im Argen liegt, bestätigen bzw. noch weit übertreffen: Nicht nur die Beweiswürdigung, auch die Beweisaufnahme zu den angeklagten Taten in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung war fehler- und lückenhaft.

Das Wiederaufnahmegesuch

In dieser Woche nun hat Mollaths Verteidiger einen Wiederaufnahmeantrag gestellt (Quelle), in dem außerdem die Verfahrensgeschichte so detailreich dokumentiert wird, wie es bisher noch nicht in der Öffentlichkeit geschehen ist. Wer Gelegenheit hatte, in die Akten dieses Falls Einblick zu nehmen, kennt diese Geschichte bereits. Und wenn man sich ein bisschen länger mit der Sache beschäftigt, hat man noch weit mehr erfahren, denn Strates Wiederaufnahmegesuch muss sich ja auf die Umstände konzentrieren, die nach § 359 StPO aus seiner Sicht als Wiederaufnahmegründe zu nennen sind. Der Antrag überzeugt mich.

Dabei nennt er nicht einmal alle aus meiner Sicht in Betracht kommende Gründe, sondern konzentriert sich weitgehend auf die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Vorsitzenden der damaligen Strafkammer.

Um es kurz zu machen: Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine – angesichts der (sachlich formulierten) Schreiben Mollaths - geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.

Einige solcher Fehler kommen in jedem Strafverfahren vor, aber sie werden regelmäßig korrigiert bzw. kompensiert durch die Kontrolle des Richterkollegiums, Sachverständigengutachten, der Revisionsinstanz, der Strafverteidigung, der zur Objektivität verpflichteten Staatsanwaltschaft und die regelmäßigen Überprüfungen der Unterbringung durch Strafvollstreckungskammer. Hier aber haben offenbar alle Kontrollmechanismen versagt. Es ist nachvollziehbar dass es Herrn Mollath so vorkommt, als habe man sich gegen ihn verschworen.

Reaktion bayerischer Richter und Staatsanwälte

Es ist trotzdem erstaunlich schwierig, hohe und höchste Justizjuristen in Bayern davon zu überzeugen, was sie da vor sich haben.  Die Nürnberger Justizsprecherin hat jüngst lediglich ein paar  „handwerkliche Fehler“ im Urteil eingeräumt (Quelle), und meinte damit aber nur die offenkundigen Schreib- und Verwechslungsfehler.

Herr Mollath ist derweil weiterhin im Bayreuther Bezirksklinikum untergebracht – die Strafvollstreckungskammer hat offenbar beschlossen, das Wiederaufnahmeverfahren abzuwarten, bevor man sich wieder mit Herrn Mollath befasst – auch das erscheint mir eine fragwürdige Verfahrensweise. Sobald die Strafvollstreckungskammer davon Kenntnis erhält, dass die Voraussetzungen einer Unterbringung nicht mehr oder noch nie vorgelegen haben, muss sie die Unterbringung für erledigt erklären. Die Anzeichen dafür haben sich seit November verdichtet. Und wenn nicht die neuen Tatsachen und die mittlerweile offenkundig werdenden Fehler ausreichen, dann sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob die Unterbringung noch verhältnismäßig ist – bevor das Bundesverfassungsgericht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erneut in einem Unterbringungsfall Geltung verschaffen muss.

Die bayerische Justiz soll bei allem nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden. Ich kenne viele hervorragende Juristen und aufrichtige wie nachdenkliche Menschen in der bayerischen Justiz, seien sie als Staatsanwälte oder Richter tätig. Sie können sich bisher einfach nicht vorstellen, dass Herr Mollath tatsächlich zu Unrecht untergebracht ist und empfinden deshalb die Bewertungen in der Presse, im Fernsehen und im Internet als ungerechte und geradezu unverschämte Einmischung in ein alles in allem rechtsstaatlich funktionierendes System. Ich denke, dass gerade die Reaktionen solcher Personen wie des Nürnberger Generalstaatsanwalts  und auch der Justizministerin selbst damit zu erklären sind, dass sie sich erstens loyal vor „ihre“ Behörde stellen wollen, zweitens über den Verfahrensgang unzureichend informiert wurden und drittens deshalb das Ausmaß des Unrechts in diesem Fall unterschätzen. Sie meinen, wie leider auch einige JournalistInnen von Zeit und Spiegel-Online,  im Großen und Ganzen könne man immer noch die (weitere) Unterbringung des Herrn Mollath vertreten. Und die sieben Jahre Psychiatrie habe Mollath sich letztlich durch Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie seiner querulatorisch-wahnhaften und unkooperativen Persönlichkeit selbst zuzuschreiben. In die (rechtskräftige) Entscheidung unabhängiger Gerichte dürften sich Öffentlichkeit und Politik ohnehin nicht einmischen.

Wenn ich aber mit Juristen über die mir bekannten Einzelheiten des Falls spreche, dann gerät das Bild regelmäßig ins Wanken. Meine Gesprächspartner beginnen dann zu verstehen, dass hier möglicherweise doch gravierendes Unrecht im Gange ist und dass die öffentliche Befassung mit dem Fall Mollath nicht nur ein künstlicher Medienhype ist, um der bayerischen Justiz und ihrer Ministerin zu schaden, sondern einen realen Hintergrund hat.

Ich bin auch überzeugt davon, dass jeder redliche Volljurist bei Aktenkenntnis zu dem Ergebnis käme, zu dem ich auch gekommen bin: Hier sind so viele und so erhebliche Fehler gemacht worden, dass die Rechtskraft des Urteils und die weitere Unterbringung des Herrn Mollath nicht mehr mit rechtsstaatlicher Legitimität aufrecht erhalten werden kann.

Staatsanwaltschaft, Psychiatrie, Gericht – alle Institutionen, die sich gegenseitig auch kontrollieren sollen, haben sich teilweise unter schwerwiegender Missachtung von Normen, die einen Beschuldigten schützen sollen, instrumentalisieren lassen zu Entscheidungen, die im Lichte betrachtet gesetzes- und rechtsstaatwidrig sind. Ein Richter hat sich offenbar hinreißen lassen dazu unter grober, teilweise nur mit Vorsatz erklärbarer  Missachtung von Gesetz und Recht  ein Strafverfahren mit einem schwerwiegenden Ergebnis zu produzieren.

Dies gilt schon unabhängig von dem HVB-Bericht, der die Geldgeschäfte von Mollaths Ehefrau (also den Kern des angebliches „Wahns“ bestätigte). Und es gilt auch unabhängig von dem Anruf des Richters bei der Steuerfahndung, die Anzeige Mollaths sei wahnhaft und deshalb nicht weiter beachtlich.

Obwohl das Verfahren zahlreiche revisible Verfahrensverstöße aufwies, wurden diese in der Revision nicht auf zulässige Weise gerügt und sind jetzt für die Wiederaufnahme gleichsam „verbraucht“.

Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg?

Es war am Ende eine richtige Entscheidung der Ministerin, die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, einen Wiederaufnahmeantrag vorzubereiten. Denn auf diesem Weg hatten nun neutrale bis dahin nicht befasste Regensburger Staatsanwälte Auftrag und Gelegenheit, die Nürnberger Akten zu prüfen. Und das Erschrecken war, wie man hört, groß. Man hat bisher wohl kaum einmal ein solches ungutes Zusammenwirken von Fehlern und Versäumnissen auf allen Ebenen feststellen können. Ich bin sicher, dass sich dieses Wissen auch in den höheren Etagen der bayerischen Justiz verbreiten wird, auch wenn nicht unbedingt öffentliche Fehlereingeständnisse die Folge sein werden. Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat eine schwierige Entscheidung zu treffen, denn mit der Wiederaufnahme treten auch Versäumnisse seiner eigenen Behörde zutage. Aber ich bin sicher, er hat die nötige Professionalität, nun auch den staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrag auf den Weg zu bringen – dies wäre ein vertrauensbildendes Zeichen, dass die Justiz selbst bereit ist, Fehler einzuräumen und eine Korrektur einzuleiten.

Zum Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr.3 StPO

Kurz zur rechtlichen Bewertung; dazu kann ja unten noch diskutiert werden. Der Rechtsbeugungsvorwurf stellt einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr.3 StPO dar, und damit den "absoluten" WA-Grund der strafbaren Amtspflichtverletzung eines mitwirkenden Richters. "Absolut" ist dieser WA-Grund, weil es nicht darauf ankommt, ob die Rechtsbeugung sich direkt auf die Feststellungen des  Urteils ausgewirkt hat. Das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass jedes Urteil aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass ein mitwirkender Richter sich "in Beziehung auf die Sache" strafbar gemacht hat. Dieser WA-Grund wurde allerdings bisher in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte meines Wissens noch nie bejaht.

Die anderen Gründe beziehen sich auf neue Tatsachen nach § 359 Nr.5 StPO - der häufigste WA-Grund. Hier muss im Einzelnen geprüft werden, ob diese neuen Tatsachen auch ein anderes Urteil ergeben hätten ("Erheblichkeitsprüfung").

Das LG Regensburg wird mit der Prüfung des WA-Antrags befasst sein. Die Entscheidungsoptionen habe ich am Ende des vorigen Beitrags (Update 20.02.2013) bereits dargelegt.

 

Die ausufernde Diskussion im vorherigen Beitrag wird geschlossen, sie kann natürlich weiterhin nachgelesen werden, und unter diesem Beitrag fortgeführt werden.

 

UPDATE am 7. März 2013

Die heutige Ankündigung aus dem Justizministerium, dass der seit Wochen vorbereitete Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, das Verfahren im Fall Mollath zugunsten des Untergebrachten wieder aufzunehmen  "in Kürze" gestellt werde (MittBay Zeitung), kommt eigentlich nicht überraschend. Schließlich hat die Justizministerin die Staatsanwaltschaft mit einer solchen Antragstellung beauftragt. Dass die Nachricht jetzt doch bei allen, die den Fall beobachten, mit deutlich spürbarem Aufatmen registriert wird, hängt mit Folgendem zusammen: In den letzten Tagen war der Eindruck entstanden , der Nürnberger Generalstaatsanwalt, der in der Behördenhierarchie über den Regensburgern steht, habe womöglich Zweifel und würde möglicherweise den Antrag doch nicht stellen lassen. Es wurde auch der Vorwurf der "Befangenheit" des GenStA erhoben und dann heute versucht, diesem mit einem Dringlichkeitsantrag im Landtag (von den Freien Wählern und den Grünen) den Fall zu entziehen - der Antrag scheiterte allerdings  (SZ).

Rechtlich ist nach der Gesetzeslage eine staatsanwaltliche Befangenheit weitgehend  irrelevant. Aber im Fall Mollath, in dem es einerseits um die Freiheit eines seit sieben Jahren untergebrachten Menschen geht, andererseits um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bayerische Justiz, sind eben nicht nur rechtliche, sondern auch politische und öffentlichkeitswirksame Maßstäbe anzulegen.

Dies hat der CSU-Abgeordnete Weidenbusch erkannt (SZ), als er anregte, eine Staatsanwaltschaft außerhalb des OLG-Bezirks Nürnberg mit dem Wiederaufnahmeantrag zu betrauen. Dennoch schiene es mir bedenklich, wenn eine solche Frage durch das Parlament entschieden werden sollte.

Aber wie schon oben in meinem Beitrag angemerkt: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat das ursprüngliche Strafverfahren gegen Mollath betrieben. Und eine Staatsanwaltschaft hat in einem Strafverfahren nicht nur einseitig die Interessen gegen einen Angeklagten zu vertreten, sondern ist zugleich auch Wächter über die Einhaltung der Verfahrensnormen. Insofern könnten die Verfahrensverstöße, die in dem Verfahren nun zutage getreten sind – teilweise dokumentiert im Antrag Strates – auch auf Versäumnisse der Nürnberger Staatsanwaltschaft hinweisen. Der jetzige Generalstaatsanwalt war zwar damals noch nicht in dieser Funktion, so dass eine persönliche Befangenheit insofern nicht besteht, aber er sitzt dennoch strukturell "zwischen den Stühlen". Ich habe oben in meinem Beitrag schon geschrieben, dass ich in dieser Hinsicht letztlich denke, dass die Professionalität ausreichen müsste, richtig einzuschätzen, dass bei den offensichtlichen und gravierenden Fehler der bayerischen Justiz, die im Wiederaufnahmeverfahren zutage treten werden, nur durch Transparenz und Objektivität Vertrauen in die Institutionen zurück gewonnen werden kann. Mittlerweile müsste das Interesse der bayrischen Justiz deshalb dem Interesse Herrn Mollaths entsprechen.

Ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft wird belegen: Nicht nur Herr Mollath, seine Verteidiger und einige Internetblogger sehen, dass das rechtskräftige Urteil gegen Herrn Mollath nicht bestehen bleiben kann - auch die Staatsanwaltschaft sieht das so.

Wenn der staatsanwaltliche Antrag eingereicht ist, wird eine Kammer des LG Regensburg über beide Anträge entscheiden. Die Optionen habe ich hier (am Ende des Beitrags)  schon aufgeführt.

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1119 Kommentare

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@Gast # 26

 

Es dürfte sich ja auch nur um zwei Aktenzeichen handeln.

 

Ein Aktenzeichen dürfte es für die Anzeigen gegen Richter Eberl und Dr. Leipziger durch Herrn RA Strate geben.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf

Das zweite Aktenzeichen betrifft dann die Anzeige des Herrn RA Schmid gegen Unbekannt wegen Verdachts der Freiheitsberaubung und der Verleumdung.

http://www.gustl-for-help.de/download/2012-11-21-Mollath-RA-Schmid-Straf...

 

Robert Stegmann

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Robert Stegmann schrieb:

@Gast # 26

 

Es dürfte sich ja auch nur um zwei Aktenzeichen handeln.

 

Ein Aktenzeichen dürfte es für die Anzeigen gegen Richter Eberl und Dr. Leipziger durch Herrn RA Strate geben.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf

Das zweite Aktenzeichen betrifft dann die Anzeige des Herrn RA Schmid gegen Unbekannt wegen Verdachts der Freiheitsberaubung und der Verleumdung.

http://www.gustl-for-help.de/download/2012-11-21-Mollath-RA-Schmid-Straf...

 

Robert Stegmann

 

Wenn die Rechtsanwältin jetzt erst die Akten aus Augsburg erhalten hat, wieso tauscht die sich anscheinend mit RA Starke und Ra Schmid nicht aus ?

 

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Gast schrieb:

Wenn die Rechtsanwältin jetzt erst die Akten aus Augsburg erhalten hat, wieso tauscht die sich anscheinend mit RA Starke und Ra Schmid nicht aus ?

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann machen die Anwälte so eie Art Arbeitsteilung.

Frau RAin Lorenz-Löblein kümmert sich um die Anzeigen, Herr RA Strate um das Wiederaufnahmeverfahren.

Ich nehme an, dass auch Herr RA Schmid die Anzeigenverfolgung an Frau RAin Lorenz-Löblein abgetreten hat.

Und nun will sie halt wissen, gegen wen und warum genau ermittelt wird. Welche Ermittlungen die Staatsanwaltschaft Augsburg bereits durchgeführt hat und ob eventull schon Zwischenergebnisse vorhanden sind um eventuell weitere Ermittlungen "anzuregen."

 

Robert Stegmann

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@Anonymus

"Änderungen müssen in kleinen Schritten gemacht werden, damit sie kontrollierbar und revidierbar bleiben. Das ist das Prinzip einer rationalen und realistischen Politik. Diese kleinschrittige Methode ist demokratische Pflicht für alle regierenden Parteien, keine Frage der politischen Richtung, und wird zum Glück auch heutzutage eingehalten."

Ich würde es eher als tippeln bezeichnen. Warum halten keine neuen Technologien Einzug in die Gerichtssäle? Warum werden Verhandlungen nicht auf Video protokolliert? In den USA gibt es Gerichts-TV, im Fernsehen werden Debatten der Parlamente übertragen.

Aber vor Gericht? Nicht mal ein Handy mit Kamera darf mitgenommen werden! Warum wohl? Damit weiter gebrixnert werden kann.

Wäre es nicht Möglich Blöcke aus anderen Justizsystem zu analysieren und wenn für gut befunden zu übernehmen? Ich denke da an Länder wie Frankreich, UK, Norwegen oder Spanien. Vielleicht könnte man dort was abgucken.

So wie jetzt geht es jedenfalls nicht weiter! Und es ist fünf nach zwölf.

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@anonymus und an Alle!

Die Diskussion steht m.E. stellvertretend für den FRAGWÜRDIGEN; NÜCHTERNEN UND KONSERVATIVEN REALISMUS UND STATUS QUO; den der hartnäckige "Anonymus" vertritt und den KRITISCH UND HUMANISTISCH gesinnten Bloggern, die den Schatten unseres Systems realistisch w a h r nehmen, den Andere einfach verleugnen wollen.Diese Auseinandersetzung zeigt deutlicher auf, um was es gegenwärtig in unserer Gesellschaft geht. Am Fall Mollath scheiden sich tatsächlich die Geister, wie dies auch in den Medien zu erkennen war. Herr Anonymus, wenn Sie tatsächlich so realistisch und Wahrhaft-igkeit aufbringen,dann müßten Sie w a h r n e h m e n, dass es in der Causa im Grunde auch und vorallem um einen politischen Fall geht, der juristisch ausgetragen wird und der deshalb den herkömmlichen Rahmen sprengt. Auch weil das Verhalten von Herrn Mollath einzigartig  "stark" ist. Sie wollen nicht realisieren, dass Herr Mollath im positiven Sinn sehr charakterstark, konsequent und mit einem ausgeprägten Sinn für gesellschaftliche Verantwortung gehandelt hat und zum Opfer gemacht wurde.

Sie werfen ihm das nicht pragmatische (in Wirklichkeit ver-

mutlich das nicht angepasste) Verhalten vor und ignorieren

die fatale, psychologische, schwache Situation von Opfern und erkennen nicht an, dass Herrn Mollath die kompromißlose, konsequente ethische Haltung und sein Gewissen ihm die moralische Kraft gegeben hat, dieses unvorstellbare Unrecht seit 2001 durchzustehen, einschl. der unrechtmäßigen und völlig unverhältnismäßigen Unterbringung in der Hochsicherheitsforensik! Alle Umstände und Fakten sprechen dafür, dass er unschuldig  und auch nicht krank ist. Durchgängig ist bei Ihnen die wenig mitfühlende Argumentation herauszuhören, dass Herr Mollath mehr oder weniger selbst schuld ist, angeblich in der Lage war sich besser zu verteidigen, interpretieren  weitgehend das Versagen der Justiz als systemimmanent und tragen nicht konstruktiv dazu bei Herrn Gustl Mollath in seiner existenziellen Notlage zu helfen. Ohne Mitmenschlichkeit und Empathie nur mit Ego-behaften Beharren auf Gesetze werden, staatliches Handeln insbes. die Justiz und auch Juristen furchtbar und das wollen wir Bürger nicht!

 

5

@Anonymous

Sie sagen:

@Tine Peuler: Schuldzuweisungen helfen niemandem weiter und ändern nichts an der Situation.

Erstens: Die Gerichte sind doch zuständig für Schuldzuweisungen - weshalb sind sie sonst da?

Zweitens: Sie sind derjenige, der diese Debatte mit Schuldzuweisungsargumenten überflutet.

Herr Mollath ist selber schuld.

1. Unpragmatische Persönlichkeit

2. Will sich nicht begutachten

3. Konnte sich einen anderen Anwalt aussuchen

Bei 1 und 2 haben Sie mir recht gegeben. Er darf seine Persönlichkeit behalten. Und ob er nun als unpragmatisch anzusehen ist oder nicht, bleibt ein Urteil des Betrachters.

Er darf sich eine Begutachtung weigern. Und was sollte eine Begutachtung bringen? Objektiv und nüchtern gesehen war es Sachbeschädigung. Diagnostizierte oder nicht diagnostizierte Wahnvorstellungen können an diese Tatsache nichts ändern. Eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit daraus zu leiten, ist lächerlich - manche würden behaupten paranoid.

Zum Thema Anwalt. Machen Sie eine Liste von Anwälten, die das GG wahrnehmen können. Nicht nur vor dem Urteil, sondern auch während des Prozesses wurde diese Rechte nicht wahrgenommen.

Selber Schuld? Wofür gibt es Gerichte? Wofür hat man Anwälte? Auch der schlechteste Anwalt hätte das GG kennen müssen.

Und ich weiß zwar nicht, welche Kriterien Querulantenwahn hat. Aber wenn Sie immerwieder auf Herr Mollaths Schuld pochen und mir danach schreiben: "Schuldzuweisungen helfen niemandem weiter", dann ist die Diskussion unseriös geworden.

Gruss

Tine Peuler

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@Refrigerator: Sie zählen einige Reformschritte auf, die typisch für solche Trivialisierungen sind. Sie betrachten nur den vordergründigen Nutzen, den Sie sich von Ihren Schritten versprechen, sehen nicht die Gefahren und Probleme, die daraus erwachsen würden. Datenschutzprobleme, Dammbruchprobleme, Druchführungsprobleme, usw. "angeblichen Souverän - für das Volk" Die Souveränitätstheorie ist ein Mythos. Das Volk ist nicht Souverän und regiert nicht in einer Demokratie, sondern die Regierung tut es. Demokratie war nie Volksherrschaft, soll es nicht sein, darf es nicht sein. Ihre Vorschläge würden nach meiner Einschätzung mehr Probleme schaffen als lösen, ich kann sie daher nicht unterstützen. "Rechtsstaat heißt aber, dass schlimmste Willkür zumindest im letztlichen Resulat sicher ausgeschlossen sein muss" Es ist utopisch, Justizfehler sicher auschließen zu wollen. Wie Sie mit den Fehlern umgehen, ist die Frage, und oft gibt es ja unterschiedliche Sichtweisen, ob ein Fehler passiert ist. Und das wird immer auf eine Abwägung zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit hinauslaufen. Und auch zwischen Sicherheit und Freiheit.
@Deali: "Nicht mal ein Handy mit Kamera darf mitgenommen werden! Warum wohl? Damit weiter gebrixnert werden kann." Handy oder Kamera hätten hier doch offenkundig nichts geändert, und die zahlreichen Dokumente sind ausreichend, um die Problematiken zu erkennen. Für Ihre Forderungen taugt also dieser Fall als Argument gerade nicht. Sie würden hier zu einer Hexenjagd auf Brixner führen, und das hilft niemandem.
@Assessor Joachim Bode: Sie unterschätzen das. Wie ich bereits sagte, ist schon der Teil der Angeklagten, bei denen letztlich unvorsichtige Aussagen zum Urteil führen, ziemlich groß. Auch im Fall Mollath ist das ein Faktor. Manche Aussagen hätte er sich besser verkniffen, weil sie dann später gegen ihn eingesetzt werden konnten.
@Robert Stegmann: "Trotzdem kein Wiederaufnahmeverfahren, weil Befangenheit nicht so gewichtig ist?" Befangenheit genügt nicht. Strafbare Pflichtverletzung ist das Kriterium. Befangenheit hätte vom Verteidiger im Verfahren gerügt werden müssen.

2

Anonymous schrieb:

Dammbruchprobleme,

Das dürfte das allergrößte Problem an der Sache sein, gilt aber auch umgekehrt.

Wenn Richter unter Berufung auf ihre richterliche Unabhängigkeit alles tun dürfen, was auch nur annähernd mit dem Gesetz vereinbar ist, kann der Damm auf ganz anderem Weg brechen.

 

Anonymous schrieb:

@Robert Stegmann: "Trotzdem kein Wiederaufnahmeverfahren, weil Befangenheit nicht so gewichtig ist?" Befangenheit genügt nicht. Strafbare Pflichtverletzung ist das Kriterium. Befangenheit hätte vom Verteidiger im Verfahren gerügt werden müssen.

 

Wie sie sicher wissen, stecke ich ja augenblicklich selbst in einem Wiederaufnahmeverfahren. Einen gewichtigen Befangenheitsgrund habe ich aber erst erfahren, nachdem die erste Instanz abgewickelt war.

 

Zudem, wer entscheidet, ob ein Richter befangen ist oder nicht? Sollte normalerweise nicht der Richter selbst sagen: "Sorry, ich bin in diesem Fall befangen."

 

Robert Stegmann

5

Anonymous schrieb:
Das Volk ist nicht Souverän und regiert nicht in einer Demokratie, sondern die Regierung tut es. Demokratie war nie Volksherrschaft, soll es nicht sein, darf es nicht sein.
Ist das jetzt ein Witz, eine Provokation, verwechseln Sie da etwas mit dem imperativen Mandat bzw. der Gewaltenteilung oder haben Sie schlicht Art. 20 (2) GG nicht verstanden?

P.S.: schreiben Sie diese Sätze mal in die Kommentarfunktion einer beliebigen Schweizer Zeitung, vielleicht lernen Sie dann etwas über Demokratie ...

Anonymous schrieb:
Das Volk ist nicht Souverän und regiert nicht in einer Demokratie, sondern die Regierung tut es.
...
"Sie [die Staatsgewalt] wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Ach dann ist ja gut - Sie kennen also bloß nicht die korrekte Übersetzung von "Souverän" und können nicht zwischen Staatsgewalt und der Delegation deren Ausübung unterscheiden.

Und ich habe mir schon Sorgen gemacht ...

Mein Name schrieb:

Anonymous schrieb:
Das Volk ist nicht Souverän und regiert nicht in einer Demokratie, sondern die Regierung tut es. Demokratie war nie Volksherrschaft, soll es nicht sein, darf es nicht sein.
Ist das jetzt ein Witz, eine Provokation, verwechseln Sie da etwas mit dem imperativen Mandat bzw. der Gewaltenteilung oder haben Sie schlicht Art. 20 (2) GG nicht verstanden?

P.S.: schreiben Sie diese Sätze mal in die Kommentarfunktion einer beliebigen Schweizer Zeitung, vielleicht lernen Sie dann etwas über Demokratie ...

Einerseits hat er Recht - das, was seit den alten Griechen als "Demokratie" bezeichnet wurde, war niemals Demokratie. Andererseits hat er ehrlich gesagt, wo er steht: er will die von Privilegierten beherrschte Gesellschaft, und wo es Privilegien gibt, kann es eben keine Gerechtigkeit geben. Darum kann es auch keinen Sinn machen, mit ihm darüber zu diskutieren, wie Gerechtigkeit herstellbar wäre - er will sie gar nicht haben.

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  1. 2012-12-03 RAin Lorenz-Löblein erstattet Strafanzeige wegen Verdacht auf Manipulation von Krankenakten Gustl Mollaths im BKH Bayreuth bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth.

 

2012-11-21RA Schmid erstattet Anzeige gegen alle am Verfahren Beteiligten wegen Verdacht auf: Freiheitsberaubung, falschen Verdächtigung, Rechtsbeugung und gegen Justizministerin Merk wegen Verdachts auf Falschaussage

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Gast schrieb:

  1. 2012-12-03 RAin Lorenz-Löblein erstattet Strafanzeige wegen Verdacht auf Manipulation von Krankenakten Gustl Mollaths im BKH Bayreuth bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth.

Das dürfte meines Erachtens aber noch in Bayreuth liegen.

Es gibt zumindest keine Auskunft darüber, dass diese Anzeige auch nach Augsburg gegangen ist.

Die Rechtsbeugungsanzeigen dürften ja wegen Verjährung nichts bringen. Bleibt Freiheitsberaubung, falsche Verdächtigung und Falschaussage. Die kann man auch mit einem Aktenzeichen abwickeln.

So sehe ich das.

 

Robert Stegmann

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@Wahrheitsfinder: Wenn Sie meine Beiträge lesen, werden Sie merken, dass ich einen durchaus kritischen Realismus vertrete, keinen "konservativen". Ihre Argumentation ist zynisch, Sie stilisieren Mollath zum politischen Märtyrer hoch und lassen sich von seinem hochtrabenden "Gerechtigkeit für alle" an der Nase herumführen. So schlecht geht es Herrn Mollath nicht und die rechtlichen Mittel sind nicht erschöpft; ich persönlich maße mir nicht an, zu wissen, ob das Urteil im Kern richtig ist oder nicht, bei all den gravierenden Unzulänglichkeiten, die es unbestritten hat. Was "wir Bürger" wollen, ist erst einmal irrelevant. Demokratie heißt nicht, dass der Wille der Bürger ausschlaggebend ist, sondern dass kein Wille absolut ist und die Macht geteilt ist, so dass weder Bürger, noch Regierung, noch Judikative, noch Legislative allzuviel Unheil mit ihrem Willen anrichten können. Es geht um ein Machtgleichgewicht, nicht um die Durchsetzung von Willen. Ich kenne Herrn Mollath nicht persönlich und bin nicht für ihn verantwortlich; es gibt auf der Welt Millionen Menschen, denen es wesentlich schlechter geht, also kommen Sie mir bitte nicht mit der moralischen Keule. Sie tun ja gerade so, würde die Welt mit Mollath stehen und fallen. Ich habe es schon gesagt, er ist nur ein Mensch; machen Sie ihn nicht zum Übermenschen.
@Tine Peuler: "Die Gerichte sind doch zuständig für Schuldzuweisungen" Darum ging es nicht, sondern um die Frage, was zu Mollaths Situation geführt hat. "Sie sind derjenige, der diese Debatte mit Schuldzuweisungsargumenten überflutet" Nein, das dichten Sie mir an. 1+2 ist 3. Aber 1 ist nicht 3. Und 2 ist auch nicht 3. Welche Zahl ist jetzt schuld im moralischen Sinne, dass 1+2 = 3 ist? Die 1 oder die 2? Ich sage nur, ohne die 1 wäre es keine 3. Das heißt nicht, dass die 1 jetzt mehr moralische Schuld an der 3 trägt als die 2. Solches Denken in Schuldkategorien führt zu nichts.

 

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Robert Stegmann: "Wenn Richter unter Berufung auf ihre richterliche Unabhängigkeit alles tun dürfen, was auch nur annähernd mit dem Gesetz vereinbar ist, kann der Damm auf ganz anderem Weg brechen" Dürfen die Richter nicht und tut der Damm auch nicht, das ist der springende Punkt.

@Mein Name: "Ist das jetzt ein Witz, eine Provokation, verwechseln Sie da etwas mit dem imperativen Mandat oder haben Sie schlicht Art. 20 (2) GG nicht verstanden?" Nein, Sie haben ihn nicht verstanden. Im Art. 20 geht es spezifisch darum, die imperiale Situation zu verhindern, mit einem Kaiser, der nicht unter demokratischer Kontrolle steht, der also Macht hat, die nicht "vom Volke aus" geht (schauen Sie sich entsprechende Skizzen des politischen Systems vom deutschen Reich an: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Verfassung1871.jpg -- der Kaiser wäre hier verfassungswidrig im Sinne des 20 GG, und genau darum geht es). Da geht es hingegen nicht darum, dass das Volk der Souverän ist, auch wenn das ein sehr populäres Missverständnis ist. Lesen Sie den Rest des Absatzes: "Sie [die Staatsgewalt] wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." Das heißt, die Macht des Volkes wird spezifisch auf Wahlen und Abstimmungen beschränkt; im übrigen wird die Macht durch besondere Organen ausgeübt. Also gerade nicht dem Volk. Ich wiederhole es gerne nochmal: Demokratie war nie Volksherrschaft, soll es nicht sein, darf es nicht sein. Auch in der Schweiz gibt es keine Volksherrschaft sondern eine Regierung, lediglich quantitiativ mehr Volksabstimmungen.

2

Anonymous schrieb:

Dürfen die Richter nicht und tut der Damm auch nicht, das ist der springende Punkt.

 

Dürfen die Richter offenbar schon, sonst wäre Herr Mollath gar nicht verurteilt worden und es würde jetzt auch niemanden mehr geben, der seine Komunikationsmöglichkeiten nutzt, um zu sagen, das Urteil ist in Ordnung und daher sollte Herr Mollath schauen, dass er jetzt untersucht wird und den Makel des Wahns ab jetzt los wird und frei kommt.

Herr Mollath will aber erst frei sein, wenn das Urteil aufgehoben wird. Darum kämpft er. Wahn oder ausgeprägter Gerechtigkeitssinn? Ich tippe auf Letzteres.

 

Robert Stegmann

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Wir leben in einer Zeit, in der schon wieder das Dealen mit dem Strafrecht legal ist. Unabhängig davon wie man darüber denkt, es wäre wenigstens konsequent, den Gedanken dieser Entwicklung auch in das Wiederaufnahmeverfahren einzubringen!

Täter und Staatsanwaltschaft sind sich einig, dass sie mit der Rechtskraft des Urteils nicht leben können. Wo soll denn dann bitte das Problem liegen?

Wenn mit Verurteilung soll gedealt werden dürfen, dann muss das auch für die Wiederaufnahme gelten. Generell und unbahängig davon, ob die angegriffene Entscheidung ausgedealt wurde.

Es ist bemerkenswert, dass die Rechtspflege über Jahre verdeckt die Dealpraxis für Verurteilungen schleichend einführen konnte und sich inzwischen von Gesetzgeber absegnen ließ, in der Wiederaufnahme aber sich auf prozessuale Grundsätze mit sehr hohen Hürden besinnen will.

Die Ra sagt in der Presse:

 

Heute dürfte es kaum noch eine Person mit juristischen Kenntnissen geben, die von einem richtigen Urteil ausgeht. Das Urteil ist aber rechtskräftig, dies ist zu beachten. So kann die Strafvollstreckungskammer die Unterbringung zwar für erledigt erklären, aber keineswegs die Rechtskraft des Urteils aufheben. Dies geht nur über das Wiederaufnahmeverfahren.

Außerdem möchte ich ansprechen, dass die Strafvollstreckungskammer in Bayreuth mir eine Fristverlängerung zur Stellungnahme zum Antrag der Staatsanwaltschaft mit Hinweis auf das Beschleunigungsgebot abgelehnt hat und dann hat sie durch Beschluss den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einholung eines psychiatrischen Sachverständigen-Gutachtens ebenfalls abgelehnt. Wegen weiterer Entscheidungen wurde dann auf den nächsten regulären Anhörungstermin am 30. Juli. verwiesen. Bereits mit Schreiben vom 19. November 2012 hatte ich um einen vorzeitigen Anhörungstermin ersucht. Auch im Hinblick auf von mir in Abstimmung mit Herrn Mollath beantragte Fristverlängerungen erscheint mir ein Aufschieben einer weiteren Entscheidung bis 30. Juli unvertretbar.

 

 

Es ist für mich unvertretbar, dass Herr Mollath heute noch, seit dem 27. Februar 2006 zwangsweise untergebracht ist. Ich habe weder in den Kranken- noch in den Strafakten eine von Herrn Mollath ausgehende tätliche Aggressivität dokumentiert gefunden. Die Berichte zeugen vielmehr von dem verzweifelten Versuch, Herrn Mollath von einer "richtigen" Sicht auf die Dinge zu überzeugen.

 

http://www.heise.de/tp/artikel/38/38632/1.html

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Volksherrschaft und Volkssouveränität ist nicht ein und dasselbe.

Selbstverständlich ist bei uns das Volk der Souverän. Das ist jedenfalls verfassungsrechtlich garantiert und mit der Ewigkeitsgarantie abgesichert. Wer das bestreitet, ist ein republikfeindlicher Verfassungsfeind und damit jedenfalls für das öffentliche Amt nicht geeignet.

Die Souveränität des Volkes ist gleichzusetzen mit Republik und ist das Gegenteil von Monarchie, in der der Monarch der Souverän ist. Weil Deutschland bekanntlich (Art. 20 Abs. 1 GG) eine Republik ist, ist das deutsche Volk der Souverän.

Das ist doch das eigentliche Armutszeugnis für einen Rechtsstaat:

 

Erika Lorenz-Löblein:  Ich habe auch zunächst die Übernahme des Mandats abgelehnt, weil ich der Meinung war, es sollte eine Person mit Rang und Namen übernehmen. Mir war klar, egal, was ich vortragen würde, die Meinung steht schon von vornherein fest. Deshalb musste etwas passieren, was zum genauen Arbeiten zwingt, zum Beispiel eine Person mit Rang und Namen als Verteidigung.

 

Sowas lässt tief blicken...

 
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@Anonymos und alle die es betroffen macht!

Auf Ihre Antwort möchte ich eingehen:

Okay Sie geben an kein konservativer, sondern kritischer

Realist zu sein. M.E. bedeutet allein sich nur oder vorallem

an die Realität festzuhalten, eine Tendenz zum Konservatismus. Sie führen aus, dass ich Herrn Mollath zum

politischen Märtyrer hochstilisiere und unterstellen Herrn

Mollath einen "hochtrabenden Gerechtigkeitssinn für Alle".

Tatsächlich hat Herr Mollath nachweislich n u r ! versucht jahrelang seine Frau zu beschützen und die Schwarzgeldgeschäften und Steuerhinterziehungen zu beenden, die Herr Mollath zu Recht als g e s e l l s c h a f t s z e r s t ö r e n d  bereits 2000 bezeichnet hat. Erst durch die nachweislichen systematischen destruktiven Aktivitäten der Ex-Frau und durch ein 2 1/2 jähriges Amtsgerichtverfahren, das inkompetente Landgerichtsverfahren  (bei dem auf die Schuldfrage überhaupt nicht bzw. völlig unzureichend eingegangen wurde) und inhumane Ferngutachten  kam Herr Mollath in diese existenzelle Bedrängnis. Diese Entwicklung hat in erster Linie das AG, LG, der BGH, die Strafvollziehungskammer und insbesondere der Fehlgutachter Dr. Leipziger zu vertreten. Also 6 gegen einen, um bei Zahlen zu bleiben. Tatsächlich waren sehr viel mehr gegen Herrn Mollath! Warum provoziert Sie der angeblich so" hochtrabende Gerechtigkeitssinn für Alle" von Herrn Mollath und meine angebliche "moralische Keule" so?

Kommt ein derartiger Anspruch und Engagement nur einer Elite zu?

Ist Ihnen bewußt, dass dieser natürliche staatsbürgerliche Anspruch und die Überzeugung und das Gewissen  von Herrn Mollath zweifelsohne auf den autoritären Schreirichter Herrn Brixner ebenfalls so provokativ war in der Verhandlung vom 8.8.2006?                                                                        Sie sagen, Herrn Mollath geht es gar nicht so schlecht!

Wissen Sie, dass Herr Mollath in der Hochsicherheitsforensik

jede Stunde nachts und in Bayreuth dreimal durch Lichtanmachen und Kontrollen schikanös geweckt wurde und

dies einer Folter gleich kommt?

Ihr Zitat:"Sie tun so, als ob die Welt mit Mollath steht und

fällt". Tatsächlich geht es in der jetztigen gesellschaftlichen Phase um Entscheidendes! Nicht nur Frank Schirrmacher, einer der Herausgeber der FAZ, der das Buch "EGO" verfasst hat, sondern auch viele Experten,Bürger und Blogger sehen durch Grund- und Menschenrechtsverletzungen "WIE IM FALL MOLLATH" und die ökonomische Entwicklung u.v.a.m. die Nachkriegsdemokratie in Gefahr. Deshalb ist ein Engagment

für Herrn Mollath zur Wahrung des Rechtsstaates und der

Demokratie notwendig. Meine Gedanken als zynisch und als

moralische Keule abzutun, kann ich nicht nachvollziehen. Es geht mir um Werte, Ethik, Verantwortung und ein gerechtes

Miteinander!

Abschließend bitte ich Sie sich zu erklären, welche gravierenden Unzulänglichkeiten Sie im Vorgehen gegen

Herrn Mollath festgestellt haben. Vielleicht ergeben sich dadurch Annäherungen der sehr konträren Standpunkte!

Das Besondere an Herrn Mollath ist das er mit Mut und Konsequenz seine Auffassung vertritt und offensichtlich die

Verantwortlichen mit dieser Herausforderung nicht angemessen, menschlich, selbstkritisch und soverän umgehen können und nach wie vor nicht

bewiesen haben einem nonkonformistischen Menschen einen Ausweg offen zu lassen.

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http://bundespresseportal.de/bayern/item/9101-fall-mollath-steuerbetrug-und-schwarzgeldverschiebungen-nicht-aus-den-augen-verlieren-landtagsgr%C3%BCne-fordern-umfassende-aufkl%C3%A4rung.html

 

Fall Mollath: Steuerbetrug und Schwarzgeldverschiebungen nicht aus den Augen verlieren / Landtagsgrüne fordern umfassende Aufklärung

 

Zitat:

BPP) Der sehr detaillierte Wiederaufnahmeantrag, den Mollath-Anwalt Gerhard Strate am Mittwoch vorgelegt hat, zeigt nach Ansicht des Fraktionsvorsitzenden der Landtagsgrünen, Dr. Martin Runge, „wie viele offene Fragen in diesem Fall zu überprüfen sind“. Es sei kaum vorstellbar, dass die Regensburger Justiz diesem Antrag nicht stattgibt.  „Wir können  nur hoffen, dass die Wiederaufnahme endlich zu einem klaren Ergebnis und glücklichen Ende führt“, so Runge.



Unabhängig vom Wiederaufnahmeverfahren pochen die Landtagsgrünen auf Aufklärung bei einem anderen zentralen Aspekt des offensichtlichen Skandals. „Der laxe Umgang mit Steuervergehen hat in Bayern System“, so Martin Runge, „und es ist wichtig, dass auch dies mit aufgearbeitet wird.“ Es müsse geklärt werden, weshalb die Staatsanwaltschaft seinerzeit den Hinweisen Mollaths auf Steuerbetrug und Schwarzgeldverschiebungen nicht nachgegangen sei.



 

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Gast schrieb:

http://bundespresseportal.de/bayern/item/9101-fall-mollath-steuerbetrug-und-schwarzgeldverschiebungen-nicht-aus-den-augen-verlieren-landtagsgr%C3%BCne-fordern-umfassende-aufkl%C3%A4rung.html

 

Fall Mollath: Steuerbetrug und Schwarzgeldverschiebungen nicht aus den Augen verlieren / Landtagsgrüne fordern umfassende Aufklärung

 

Zitat:

BPP) Der sehr detaillierte Wiederaufnahmeantrag, den Mollath-Anwalt Gerhard Strate am Mittwoch vorgelegt hat, zeigt nach Ansicht des Fraktionsvorsitzenden der Landtagsgrünen, Dr. Martin Runge, „wie viele offene Fragen in diesem Fall zu überprüfen sind“. Es sei kaum vorstellbar, dass die Regensburger Justiz diesem Antrag nicht stattgibt.  „Wir können  nur hoffen, dass die Wiederaufnahme endlich zu einem klaren Ergebnis und glücklichen Ende führt“, so Runge.



Unabhängig vom Wiederaufnahmeverfahren pochen die Landtagsgrünen auf Aufklärung bei einem anderen zentralen Aspekt des offensichtlichen Skandals. „Der laxe Umgang mit Steuervergehen hat in Bayern System“, so Martin Runge, „und es ist wichtig, dass auch dies mit aufgearbeitet wird.“ Es müsse geklärt werden, weshalb die Staatsanwaltschaft seinerzeit den Hinweisen Mollaths auf Steuerbetrug und Schwarzgeldverschiebungen nicht nachgegangen sei.



 

Diese Art von Werbung für die Grünen wird keinen einzigen Intellektuellen überzeugen: Keine Silbe zu strukturellen Mängeln des Justuizwesens! Man tut so, als ob der Fall Mollath das einzige Haar in einer sonst köstlichen Suppe wäre. Die Grünen von heute gehören in die politische Wüste.

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@ "Anonymous"

 

Sie schreiben: "@Refrigerator: Sie zählen einige Reformschritte auf, die typisch für solche Trivialisierungen sind. Sie betrachten nur den vordergründigen Nutzen, den Sie sich von Ihren Schritten versprechen, sehen nicht die Gefahren und Probleme, die daraus erwachsen würden. Datenschutzprobleme, Dammbruchprobleme, Druchführungsprobleme, usw. "angeblichen Souverän - für das Volk" Die Souveränitätstheorie ist ein Mythos."

Datenschutzprobleme? Davon können doch nur die Angeklagten betroffen sein, oder? Ich habe regelmäßig aus allen möglichen Richtungen Emails in meinem Fach, in denen Leute um Prozessbeobachtung bitten, und auch Mollath würde sich "begutachten" lassen, wenn davon auch zu seiner Verfügung eine Videoaufnahme gemacht würde. die jetzige Praxis dient nicht dem Datenschutz der Angeklagten / Probanden, sondern eindeutig ausschließlich der Verdeckung übelster Machenschaften von Justiz und Psychiatrie!

Dammbruchprobleme? Welcher Fluß oder welches Meer sollten denn überlaufen?

Durchführungsprobleme? Gerichtssäle mit Videokameras auszustatten, Gespräche von "Gurachtern" und "Probanden" mit Videokameras aufzuzeichnen soll zu Durchführungsproblemen führen?

 

Sie kommen erkennbar auch ohne Argumente aus, wenn Sie "argumentieren".

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Sehr geehrte Kommentatoren,

danke für die lebhafte Diskussion, von der ich sehr hoffe, dass sie wie bislang möglichst sachlich bleibt.

Einige Dinge sind hier angesprochen worden, auf die ich kurz antworten möchte. Vorab aber, was ich auch schon auf die Kritik von Frau Wolff sinngemäß geantwortet habe: Ein Blog ist in einem laufenden Verfahren nicht der geeignete Ort für eine ins einzelne gehende rechtliche Analyse eines solchen Antrags. Daher nur knappe Antworten auf Fragen, die hier diskutiert wurden:

1. Ist der Strate-Antrag taktisch problematisch?

Darauf eine Antwort zu geben hielte ich für vermessen, denn

a) ...es  hat, soweit mir bekannt ist, noch nie die Situation gegeben, dass die Staatsanwaltschaft - angewiesen aus der Politik auf öffentlichen Druck hin - und zugleich die Verteidigung einen WA-Antrag vorbereitet haben. Es lässt sich schlicht nicht vorhersagen, was passiert, man stochert da im Nebel. Manche sagen, es wäre besser gewesen, Strate hätte die WA nicht "arbeitsteilig" mit der StA betrieben, andere sagen, dass gerade das ein richtiger Schachzug gewesen ist, um die Sache zu beschleunigen. Wenn ein Antrag der StA kommt, muss man sich diesen anschauen und dann kann man auch taktische Kritik üben, aber doch wohl kaum vorher.

b)... ist Herr Strate ein im WA-Verfahren ausgewiesener Strafverteidiger, den man wohl kaum belehren muss. 

c) ...wird letztlich das Gericht entscheiden, ob diese WA erfolgreich ist und in welcher Weise. Vor dem Hintergrund der gerichtlichen Entscheidung sind dann taktische Fragen wahrscheinlich eher nebensächlich. Ich hoffe, die Kammer wird sich den ganzen Fall unvoreingenommen anschauen und entscheiden.

2. Ist die Konzentration auf den WA-Grund § 359 Nr.3 StPO nicht riskant?

Ein WA-Verfahren ist meistens äußerst schwierig zu betreiben, kein Grund geht idR "selbstverständlich" durch, da normalerweise die Rechtskraft einen starken Widerstand bietet. Der Fall Mollath ist besonders, denn er zeigt m. E. recht klar nicht nur einen irgendwie befangenen Richter, sondern zeigt eine  beispiellose  Anhäufung von recht klaren Rechtsverstößen (zumindest) dieses  Richters und zum Teil ist dies obj. und subj.   in den Akten direkt dokumentiert. Auch wenn dieser Grund bisher wegen der hohen Anforderungen nie erfolgreich war, und ich anfangs auch skeptisch war, so gibt es in diesem Fall dazu tatsächlich eine realistische Chance, einen oder mehrere strafbare Amtspflichtverstöße (Rechtsbeugung) festzustellen. Natürlich muss dazu die Bewertung des Gerichts abgewartet werden.

Weitere Gründe sind sowohl im Strate-Antrag enthalten als auch noch zu erwarten, wenn die StA ihren Antrag stellt. Ggf. sollten dann seitens der Verteidigung noch Gründe ergänzt werden.

3. Hat sich Herr Mollath sein Schicksal selbst zuzuschreiben?

Sicher sehen manche Aktionen (insb. Schreiben) des damaligen Beschuldigten/Angeklagten so aus, als habe er dem Gericht und seinen Gutachtern quasi die Munition geliefert. Aber wenn man in den Akten sieht, wie das Gericht mit seinen klaren, verständlichen Eingaben und Beschwerden umgegangen ist (dokumentiert in Strates Antrag), und wie es eine sachgemäße Verteidigung geradezu verhindert hat, kann man auch daran zweifeln: es bestand hier offenbar ab einem recht frühen Verfahrenszeitpunkt die Absicht, Herrn Mollath als psychisch krank und gefährlich  unterzubringen und die rechtsstaatlichen Beschränkungen dafür bewusst zu umgehen.

4. Die Zukunft - Systemänderungen:

Es gibt einige Vorschläge zur Verbesserung des Systems (Tonband-Vernehmungsprotokolle, stenografische oder Video-Protokollierung der Hauptverhandlung, Vorschläge zur Kontrolle der psychiatrischen Gutachten, zweite Tatsacheninstanz, Entschärfung der Revisionsvoraussetzungen), die solche Fälle wie den Fall Mollath erschweren. Diese Vorschläge sind schon seit Langem auf der Agenda und werden in anderen Ländern bereits durchgeführt. Aber natürlich ist kein Justiz-System völlig immun gegen vorsätzlichen  Missbrauch.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Henning Ernst Müller schrieb:

 

a) ...es  hat, soweit mir bekannt ist, noch nie die Situation gegeben, dass die Staatsanwaltschaft - angewiesen aus der Politik auf öffentlichen Druck hin - und zugleich die Verteidigung einen WA-Antrag vorbereitet haben.

 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Müller,

 

Einen Wiederaufnahmeantrag, erstellt durch Verteidiger und Staatsanwaltschaft, dürfte tasächlich einmalig in der Rechtsgeschichte sein.

 

Wenn sie aber bei der Staatsanwaltschaft in Augsburg anrufen und nach dem Aktenzeichen R003 Crs 101 Js 115166/08 fragen, dann werden sie zur Auskunft bekommen, dass hier der Angeklagte selbst am 22.01.2013 einen Wiederaufnahmeantrag gestellt hat und auch hier das Justizministerium die Staatsanwaltschaft angewiesen hat, der Sache nachzugehen.

 

Der Verteidiger in dieser Angelegenheit wollte es sich offenbar nicht mit der bayerischen Justiz verscherzen. Deshalb wurde der rechtskräftig Verurteilte selbst tätig.

 

Robert Stegmann

5

@Prof. Müller:

zu Punkt 4

Wenn Sie z.B. auf den BRAK-Vorschlag abstellen, der auch vom Vorsitzenden des 1. Strafsenats des BGH unterstützt wird:

Die Aufzeichnung soll mW nicht dazu führen, dass sich das Revisionsgericht die Aufnahmen einer mehrtätigigen Hauptverhandlung ansieht und nachprüft, ob denn im Urteil die Beweisaufnahme richtig wiedergegeben ist. Sonst müsste man konsequenterweise auch fordern, dass das Revisionsgericht auch die Akten liest und ggf. in Wirtschaftsstrafsachen ein paar hundert oder tausend Seiten Urkunden.

Auch diese Aufzeichnung hilft also nur dann, wenn der Verteidiger etwas mehr tut, als nur eine allgemeine Sachrüge zu erheben und ansonsten die Hände in den Schoß zu legen. Speziell bei Herrn Mollath hätte eine  Aufzeichnung  der Hauptverhandlung / Beweisaufnahme also vermutlich nichts geändert.

3

Kleine ergänzende Frage an Prof. Müller:

 

Sehr geehrter Prof. Müller,

Sie sind Strafrechtler und Kriminologe zugleich, zudem haben Sie sicherlich Einblicke  in das Jura-Hochschulsystem, die hier sonst kaum jemand hat.

 

Darum meine Bitte, uns etwas klüger zu machen:

1. Als Kriminologe befassen Sie sich mit der Entshehung von Verbrechen. Meine Frage: Inwiefern befasst Kriminologie sich mit der Entstehung von Justiz- und Gutachterkriminalität, die ja zweifellos eine beachtliche Rolle spielen?

Bietet die Kriminologie z.B. Modelle an, die das konzertierte unsägliche Operieren bestimmter Akteure im Falle M. (hier will ich jetzt keine Namen nennen) erklären können?

 

2. Zunächst ehrlichen herzlichen Dank dafür, dass Sie selbst den Begriff "Systemänderung" ins Spiel gebracht haben. Sie selbst bringen indirekt zum Ausdruck, dass es ein Ziel bei der Gestaltung eines Justizsystems sein müsse, menschlichen Missbrauch so weit möglich zu verhindern.

Meine Fragen: Welche deutschen Hochschulinstitute befassen sich wissenschaftlich mit dieser Problematik? Wo könnte man  ein Seminar dazu als Gasthörer besuchen, welche deutsche Literatur könnten Sie dazu empfehlen?

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@Refrigerator vom 26.02.2013 #2

 

Zu Ihrer Frage an Prof. Dr. Müller unter 2.

erlaube ich mir den Hinweis auf:

 

Freie Universität Berlin - Watch the Court.
Ein Forschungsprojekt zum Zustand der Justiz . Betreut wird das Projekt von Univ. Prof. Dr. Martin Schwab, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Verfahrens- u. Insolvenzrecht. Bislang wurden zivilrechtliche Fälle bearbeitet und vorgestellt.

Prof. Dr. Thomas Feltes, Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik, Polizeiwissenschaft an der Ruhr-Uni Bochum konnte als Forschungspartner für die Bearbeitung von Strafrechtsentscheidungen gewonnen werden.

 

Mehr unter: http://www.watchthecourt.org/

Grüsse, Libelle

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Gast schrieb:

@Refrigerator vom 26.02.2013 #2

 

Zu Ihrer Frage an Prof. Dr. Müller unter 2.

erlaube ich mir den Hinweis auf:

 

Freie Universität Berlin - Watch the Court.
Ein Forschungsprojekt zum Zustand der Justiz . Betreut wird das Projekt von Univ. Prof. Dr. Martin Schwab, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Verfahrens- u. Insolvenzrecht. Bislang wurden zivilrechtliche Fälle bearbeitet und vorgestellt.

Prof. Dr. Thomas Feltes, Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik, Polizeiwissenschaft an der Ruhr-Uni Bochum konnte als Forschungspartner für die Bearbeitung von Strafrechtsentscheidungen gewonnen werden.

 

Mehr unter: http://www.watchthecourt.org/

Grüsse, Libelle

 

Nach erstem Eindruck nicht unbedingt ein besonders geeigneter Ansatz:

- Beurteilungsgrundlage ist nur das Urteil.

- Gefordert werden rechtswidrige Bestandteile im Urteil.

Also, nach diesen Kriterien wäre nicht einmal das Brixner-Urteil im Falle Mollath ein Untersuchungsgegenstand.

Zudem dürfen nur Volljuristen überhaupt Vorschläge einreichen.

Das Ganze sieht mir - ehrlich gesagt - nach einem Potemkinschen Dorf aus, mal will so tun, als ob wie wenn...

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Danke für die beflügelnde Antwort, liebe Libelle. Jedes Lichtlein in der Dunkelheit erwärmt das Herz.

4

Nach den Maßstäben von watchthecourt (im Urteil selbst erkennbare Rechtswidrigkeiten) wäre nicht einmal das Brixner-Urteil im Fall Mollath ein Untersuchungsgegenstand.

Na ja, was soll man dazu sagen?

5

@Robert Stegmann: "Dürfen die Richter offenbar schon, sonst wäre Herr Mollath gar nicht verurteilt worden" Sie müssen unterscheiden zwischen Regeln, die Möglichkeit sie zu brechen, sie tatsächlich zu brechen und wie darauf reagiert wird, d.h. wie die Regeln durchgesetzt werden. Natürlich darf der Richter das nicht. Aber es gibt keine automatische göttliche Hand, die alle Menschen im Blick hat und alle Verfehlungen sofort bestraft, und so etwas wäre auch nicht wünschenswert. Der Richter ist aber dennoch für diese Taten verantwortlich. Mit den Rechtsbeugungen, die Herr Strate jetzt geltend macht, hätte auch Strafanzeige gestellt werden können, solange es noch nicht verjährt war. Das ist jetzt eben verjährt, aber so lange nun auch wieder nicht!. Genauso wie bei Herr Mollath auch Pech im Spiel war, war eben bei Herrn Brixner ziemliches Glück im Spiel. Unter anderem dass Mollath oder irgendeiner seiner Unterstützer, oder sogar der Staatsanwalt (der ja selbst den Richter kritisch gesehen hat, wie man dem Wiederaufnahmeantrag entnehmen kann!) wohl nicht auf die Idee gekommen sind, Strafanzeige gegen den Richter zu stellen. Selbst wenn es unwahrscheinlich wäre, dass sie angenommen würde, aber es hätte auf der Hand gelegen, das hier zu versuchen. M.E. kristallisiert sich mehr und mehr heraus, dass da einfach nur eine Einzelperson, nämlich der Richter, völlig am Rad gedreht hat, aus welchem Grund auch immer. Eine große Verschwörung kann man da m.E. nicht konstruieren, sonst würde man diese Aktenlage, wie sie im Wiederaufnahmeantrag ersichtlich ist, nicht erwarten können, die ja nirgendwo auch nur den Ansatz eines Unrechtsbewusstseins oder Vertuschungsversuchs erkennen lässt.
@Mein Name: "Sie kennen also bloß nicht die korrekte Übersetzung von 'Souverän' und können nicht zwischen Staatsgewalt und der Delegation deren Ausübung unterscheiden." Sie verstehen immer noch nicht. Da steht "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Das heißt nicht, dass das Volk alle Staatsgewalt hat, sondern dass es keine Staatsgewalt gibt, die frei jeglicher kontrolle durch das Volk ist (nicht: dem Willen des Volkes verpflichtet ist). Ich habe Ihnen das konkret dargelegt anhand des Kaisers. Den Satz "Sie [die Staatsgewalt] wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt" lesen sie falsch. Er bedeutet nicht, dass die Organe dazu da sind, die Staatsgewalt stellvertretend für das Vok auszuüben und dem "Willen des Volkes" (der "öffentlichen Meinung") verpflichtet sind. Da steht, dass das Volk einen Teil der Staatsgewalt hat, nämlich u.a. mit Wahlen die Regierung absetzen kann. Und da steht, dass die Staatsgewalt im übrigen "durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung" ausgeübt wird. Diese sind aber keine Instrumente des Volkswillens und nicht an den Volkswillen gebunden! Das wird sehr gerne missverstanden. Die Grundidee der Demokratie ist es, die Gewalten zu teilen und zu beschränken. Die Regierung würde ihre moralische Verantwortlichkeit verlieren, wenn sie dem Volkswillen unterstellt wären, so dass sie ihn nur noch diktiert und durchsetzt; sie wäre ein reines Werkzeug. Aber der Volkswille kann auch eine Tyrannei sein!
@Waldemar Robert Kolos: "Selbstverständlich ist bei uns das Volk der Souverän" Nein. Das ist ein Mythos. Es gibt bei uns schlicht keinen Souverän. Niemand hat bei uns "die Staatsgewalt" inne. Das Volk nicht und die Regierung nicht und die Organe auch nicht; sie haben alle lediglich Teile dieser Gewalt, so, dass keiner der Beteiligten sie zu sehr missbrauchen kann. Die Demokratie ist die Staatsform, in der es keinen Souverän gibt -- weil die Staatsgewalt sehr weitgehend geteilt und nicht von einem Souverän besessen wird.
@Wahrheitsfinder: "M.E. bedeutet allein sich nur oder vorallem an die Realität festzuhalten, eine Tendenz zum Konservatismus." Sie können doch etwas nicht dafür kritisieren, dass Sie darin eine "Tendenz" zum Konservatismus ausmachen. Ich sage ja auch, vorsichtige Veränderungen der bestehenden Ordnung sind möglich und nötig, da können Sie genausogut eine "Tendenz" zum Sozialismus ausmachen, und ich sage auch, dass die Richtung der Änderungen nicht a priori vorgegeben ist, deshalb können Sie auch eine "Tendenz" zum Liberalismus ausmachen. Die Frage der Wahrheit ergibt sich nicht aus der Konformität oder Nichtkonformität zu dieser oder jener politischen Ideologie. Alle Ideologien enthalten Irrtümer, aber sie enthalten auch alle Wahrheiten. Ich schrieb nicht "hochtrabenden Gerechtigkeitssinn für Alle", sondern von Mollaths hochtrabenden Slogan "Gerechtigkeit für Alle". Mollath maßt sich damit an, irgendwie ein Stück weit für das Schicksal aller verantwortlich zu sein. Das sind in der Tat fragwürdige Größenideen. Ob z.B. ich persönlich für mich Gerechtigkeit haben will, meine Grundrechte in Anspruch nehme oder nicht, das darf ich doch wohl bitte selbst entscheiden und will ich mir nicht von Herrn Mollath vorgeben lassen. "Warum provoziert Sie ... meine angebliche 'moralische Keule' so?" Weil sie provozierend ist. Sie tun so, als gäbe es niemanden auf der Welt, dem so schlimmes Unrecht widerfahren ist und dem es schlechter ginge als Mollath. Schauen Sie mal in die Gefängnisse, da sehen Sie bei fast jedem zehnten Insassen sexuelle Vergewaltigungen. Schauen Sie in andere Staaten in die Justiz, schauen Sie die vielen Menschen auf der Erde an, die zwar irgendwie in Freiheit leben, aber wesentlich schlechter als Herr Mollath, z.B. weil sie nichts zu essen haben. Da erzählen Sie mir bitte nichts von schikanösem Licht. Das sind sicher Dinge, die man kritisieren kann, aber bitte nicht so als erleide Herr Mollath dadurch Todesqualen. Ich habe keine *eigenen* "gravierenden Unzulänglichkeiten .. im Vorgehen gegen Herrn Mollath festgestellt" Ich bin nicht Herr Mollaths Verteidigung. Schauen Sie in deren Schriftsätze, da müssen Sie nicht große eigene Spekulationen anstellen. Sogar der Staatsanwaltschaft war der Richter in dem Verfahren suspekt. Das ist aber nichts ungewöhnliches und wird üblicherweise mit einem Befangenheitsantrag beseitigt. Ungewöhnlich ist das irreparable Verhältnis des Angeklagten zum Verteidiger, das letztlich wohl ausschlaggebend dafür war, dass dieser Antrag nicht gestellt wurde. Irgendwo waren wohl alle einfach nur von Herrn Mollaths extrem unpragmatischem Verhalten genervt, und so hat niemand den Drang verspürt, den Antrag zu stellen, statt einfach die Dinge eben den Weg des geringsten Widerstandes gehen zu lassen. Mollath hat seinen Verteidiger als "wild gewordenen Nazi-Staatsanwalt" beschimpft (wie Sie dem Wiederaufnahmeantrag entnehmen können) und energisch jede Kooperation abgelehnt, wie groß wäre Ihre Motivation da gewesen? Der Verteidiger wollte die Sache nur noch loswerden, aber der Richter hat ihn trotz mehrfacher nachdrücklicher Bitten, auch des Staatsanwalts, nicht entlassen, und so hat er dann den nächsten offenkundigen Weg gewählt, um alles loszuwerden -- die Dinge einfach ihren Lauf gehen zu lassen.
"Das darf aber niemanden daran hindern, die eklatanten und offensichtlichen Verstöße gegen geltendes Recht bei Mollath aufzuzeigen" Ja, aber aber wie gesagt, das ist nichts sehr ungewöhnliches, wenn auch hier ungewöhnlich viele Faktoren zusammenkommen, wodurch am Ende die üblichen Korrektive versagt haben. Es aus der Gesamtschau her sicherlich nicht der Regelfall.
@Refrigerator: "Sie kommen erkennbar auch ohne Argumente aus" Ich habe die Argumente doch kurz angerissen; Sie glauben nur irrigerweise, es besser zu wissen und sie so einfach von der Hand weisen zu können. Das geht aber ins rechtspolitische und wir müssen hier nicht weiter darüber diskutieren. "er will die von Privilegierten beherrschte Gesellschaft, und wo es Privilegien gibt, kann es eben keine Gerechtigkeit geben" Wir *haben* eine von Priviligierten beherrschte Gesellschaft. Die Regierung hat Privilegien. Die Justiz hat übrigens auch Privilegien, ebenso der Gesetzgeber und sogar die Bürger (z.B. ein Petitionsrecht und ein sehr ausgeprägtes Recht auf Privatsphäre, das Justiz, Regierung, Gesetzgeber als solche nicht haben). Gerechtigkeit ist ein widersprüchlicher Begriff. Einerseits soll etwas den Umständen des Einzelfalles gerecht werden, andererseits dem Bedürftnis, dass nicht im Ergebnis zu Ungleichheit führt. "Darum kann es auch keinen Sinn machen, mit ihm darüber zu diskutieren, wie Gerechtigkeit herstellbar wäre - er will sie gar nicht haben." In diesem widersprüchlichen Sinne will ich sie in der tat nicht haben, also dem Versuch, beides zugleich zu erreichen, oder nur eines davon. Es muss eine vernünftige Abwägung stattfinden. Privilegien sind nicht schon deshalb schlecht, nur weil es Privilegien sind. Es müssen die richtigen sein und sie müssen richtig ausgestaltet und austariert sein, und das ist nicht zu trivialisieren. Schauen Sie sich die bisher bekannten Staatsformen an. Wie auch immer Sie es drehen, Sie haben überall eine priviligierte Klasse, auch und ganz besonders bei den Staatsideologien (Sozialismus), wo der Gleichheitsgedanke besonders stark ausgeprägt ist, und wo es mal kurzzeitig Anarchie gab, da wissen wir, dass das sehr schreckliche Zustände sind mit einer Priviligierung des natürlich stärkeren und der Plünderer, die Angst und Schrecken verbreiten. Also, so betrachtet ist die Demokratie im Sinne einer Regierung, die einerseits überhaupt priviligiert ist, andererseits aber auch nur sehr zurückhaltend, definitiv die schlechteste aller Staatsformen. Mit Ausnahme aller anderen Staatsformen.

4

@Anonymous

Sie schreiben:

Ob z.B. ich persönlich für mich Gerechtigkeit haben will, meine Grundrechte in Anspruch nehme oder nicht, das darf ich doch wohl bitte selbst entscheiden

Sie denken, meinen, glauben und empfinden. Dies kommt in Ihren Beiträge hier im Blog zum Ausdruck. Automatisch, ohne um Erlaubnis zu bitten, nehmen Sie Ihre Grundrechte in Anspruch. In einem Rechtsstaat sollte es auch so sein.

Herr Mollath hatte vergessen, die Obrigkeit um Erlaubnis zu bitten, was er denken, meinen, glauben und empfinden durfte. Er dachte halt, er würde in einem Rechtsstaat mit GG leben.

Im letzten Blog am 22.02.2013 habe ich eine Liste gemacht. Alle Vorgänge waren Verstoße gegen das GG.

25.09.2003 Hauptverhandlung gegen Mollath

- Vorlagebeschluss. Eberl ordnet Vorbereitung eines Gutachtens an.

30.06.2004 - 07.07.2004 Klinikum Europakanal. Dr. Lippert und Dr. Wörthmüller.

Weshalb? Herr Mollath hat an Schwarzgeldgeschäfte geglaubt.

(Inwiefern er als Täter oder als Opfer zu betrachten war, wusste man nicht)

16,09.2004 Erneute Anordnung von Richter Eberl. 5 Wochen BZK

13.02.2005 Festnahme von Mollath

14.02.2005 - 21.03.2005 BKH Bayreuth (gefesselt hingebracht). Dr. Leipziger

Weshalb? Herr Mollath hat an Schwarzgeldgeschäfte geglaubt.

(Inwiefern er als Täter oder als Opfer zu betrachten war, wusste man nicht)

01.02.2006 Unterbringungsbefehl. Brixner, Heinemann, Mager

27.02.2006 Festnahme (Mollath lässt sich festnehmen)

13.03.2006 BKH Bayreuth

17.03.2006 Anhörung (Ohne Verteidigung) Amtsrichter Wiesneth

31.03.2006 Anhörung (16 Minuten) LG Brixner, Heinemann, Mager

Weshalb? Herr Mollath hat an Schwarzgeldgeschäfte geglaubt.

(Inwiefern er als Täter oder als Opfer zu betrachten war, wusste man nicht)

08.08.2006 Urteil

Entweder Richter oder Anwälte wollten am 08.08.2006 die Verstoße gegen GG einsehen. Das ist keine Rechtsbeugung, sondern Rechtsbruch. Ich zitiere von Ihrem letzten Kommentar:

es gibt keinen Protest, weil alle sich fürchten und diejenigen, die doch protestieren, sind schnell einen Kopf kürzer. Und am Ende behält der stärkste und brutalste recht, der zum Stammesführer wird, und in Wirklichkeit ist es also nur eine diktatorische, totalitäre Tyrannei

Ich verstehe auch nicht, warum nur Leipziger und Eberl angezeigt worden sind. Wenn man den wahren Ausmaß des Falles Mollath wahrnimmt, sind eine Reihe von Menschen für das Unrecht Herr Mollaths verantwortlich.

Und ich bin auch nicht so naiv zu glauben, dass Brixner und Dolmany Einzellfälle sind. Genau wie Herr Mollath kein Einzellfall ist.

Wie man mit diesem Fall umgeht, kann ich nur mit Ihren eigenen Argumente erklären. Ein Systemzusammenbruch muss vermieden werden. Ohne System wird sich auch nichts ändern. Aber wenn alles einfach nur seinen Lauf nehmen darf, dann ist es fraglich, wo es enden wird und ob sich überhaupt etwas ändert.

Gruss

Tine Peuler

 

 

5

@Tine Peuler

 

"Und ich bin auch nicht so naiv zu glauben, dass Brixner und Dolmany Einzellfälle sind. Genau wie Herr Mollath kein Einzellfall ist."

 

Verallgemeinerungen mit anderen Fällen , selbst wenn sicherlich Wahres enthalten ist, helfen nicht.

 

Es geht nur um den Fall Mollath und um die die Urteile gesprochen haben und um die die immer wieder das Urteil bestätigen, dass Herr Mollath gefährlich sein soll ( bis zu nächsten Überprüfung im Juni ) bzw. gefährlich gewesen sein soll.

 

Auch wenn hier im Blog oder im Mollath Blog Personen sind, die auch der Meinung sind, falsche Urteile bekommen zu haben und dagegen angehen.

 

2

@Tine Peuler: Ihr bildlicher Vergleich des Verfahrens mit der brutalen Gewalt in Urvölkern und Stammesgesellschaften ist zynisch. Niemand hat im Gerichtssaal körperliche Gewalt angewendet.  Sie meinen vermutlich, man habe ihn seelisch gequält und gemobbt und somit psychische Gewalt angewendet. Nun ja. Das hängt immer auch vom Gemüt des Betroffenen ab. Es gibt empfindlichere und robustere Persönlichkeiten. Wir können nicht in Köpfe hineinschauen. So muss jeder mit seinem Gewissen selbst prüfen, wie hart er jemanden anpackt. Ein respektvoller Umgang ist immer angebracht, aber ich sehe auch keinen Anlass dafür, empfindliche Menschen komplett in Watte zu packen. Damit macht man sich nur erpressbar, und entsprechende Personen haben plötzlich immer dann größte seelische Schmerzen, wenn sie etwas bestimmtes erreichen wollen, und die gehen angeblich nur dann weg, wenn sie bekommen, was sie wollen. "Automatisch, ohne um Erlaubnis zu bitten, nehmen Sie Ihre Grundrechte in Anspruch." Ob ich meine Grundrechte in Anspruch nehme und welche ich fordere, ist doch meine Sache. Es geht Herrn Mollath nichts an. Herr Mollath kann Gerechtigkeit für sich fordern, er ist aber nicht mein Vormund oder gar der Vormund aller, und hat daher, moralisch gesehen, nicht das Recht, für alle anderen zu sprechen und "Gerechtigkeit für alle" zu fordern. Der Rest Ihres Beitrages wiederholt nur Verfahrenskritik, die Sie im großen und ganzen bereits geübt haben.

2

@Anonymous

"Sie meinen vermutlich, man habe ihn seelisch gequält und gemobbt und somit psychische Gewalt angewendet. Nun ja. Das hängt immer auch vom Gemüt des Betroffenen ab. Es gibt empfindlichere und robustere Persönlichkeiten. Wir können nicht in Köpfe hineinschauen. So muss jeder mit seinem Gewissen selbst prüfen, wie hart er jemanden anpackt. Ein respektvoller Umgang ist immer angebracht, aber ich sehe auch keinen Anlass dafür, empfindliche Menschen komplett in Watte zu packen".

 

Das sehe ich anders. Denn es gibt Fälle wo dünnhäutige Meschen durch brutales psychisches Vorgehen für immer psychisch geschädigt sind.

 

Ob allerdings das Verhalten der Verantwortlichen im Fall Mollath  zu schwersten traumatischen Folgeerscheinungen, die nie mehr heilen , bei Mollath geführt hat, glaube ich nicht.

 

 

 

 

 

4

@Anonymous

Angenommen Ihre Äußerungen hier im Blog machtvolle Leute missfallen. Z.B. Richter und Psychiater. Sie in einem Zeitraum von etwa 3 Jahren immerwieder weggesperrt werden: Man möchte Sie begutachten. Sie sind sich keinerlei Schuld bewusst, abgesehen davon, dass Sie Ihre Meinung zum Ausdruck gebracht haben. Dies mit der Überzeugung Sie würden in einem Rechtsstaat leben, in der Meinungsfreiheit herrscht. Sie verstehen nicht, warum man Sie weggesperrt hat und auch nicht den Wunsch nach Begutachtung. Am Ende werden Sie unter Betreuung gestellt.

Das war die Situation für Herr Mollath im Zeitraum 25.09.2003 - 08.08.2006

Das ist nicht nur psychische Gewalt, sondern auch körperliche Gewalt.

Sie spulen immerwieder zum 08.08.2006 vor und sagen, der Mann war und ist schuldig. Rechtskräftiges Urteil. Auf Grund angebl. Wahn: Freispruch. Dass es so gelaufen ist, hat er selber zu verantworten. Wenn man die GG als Richter und Anwalt nicht wahrnimmt, kann man es im rechtstaatlichen Sinne kein Prozess nennen. Gerichte basieren auf GG. Ohne die Wahrnehmung von GG haben sie keine Existenzberechtigung.

Gruss

Tine Peuler

5

Die Augsburger Staatsanwaltschaft wird einem Medienbericht zufolge kein Ermittlungsverfahren im Fall Mollath einleiten. Gustl Mollaths Anwalt hatte Strafanzeige wegen schwerer Freiheitsberaubung gestellt.

Offenbar sehen die Augsburger Staatsanwälte keinen Anfangsverdacht gegeben und wollen daher kein Ermittlungsverfahren einleiten.

 

http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/mollath-anzeige-augsburg-100.html

 

 

5

Gast schrieb:
http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/mollath-anzeige-augsburg-100.ht... Link ist schon wieder tot - evtl. eine Falschmeldung.

Hier gibt es sie noch: http://www.sueddeutsche.de/V5z38F/1165548/Keine-Ermittlungen.html

Nürnberg - Die Augsburger Staatsanwaltschaft wird nach SZ-Informationen im Fall Mollath keine Ermittlungen wegen schwerer Freiheitsberaubung aufnehmen. Der Hamburger Anwalt Gerhard Strate hatte einen Amtsrichter und den Leiter der Forensischen Abteilung am Bezirksklinikum Bayreuth angezeigt. Seiner Auffassung nach war ein fünfwöchiger Zwangsaufenthalt zu Untersuchungszwecken in der Klinik im Jahr 2005 nicht verfassungskonform. Die Staatsanwaltschaft will sich an diesem Mittwoch dazu äußern. prz
SZ vom 27.02.2013

prz dürfte das Kürzel von Olaf Przybilla sein

Ansonsten muss man wohl feststellen, dass es keine kritische Betrachtung der deutschen Justizpraxis durch die rechtswissenschaftliche Forschung und Lehre gibt, was in Anbetracht der zahllosen Fälle von im Internet bekannt gewordener Justizwillkür sowie in Anbetracht der systematischen Mängel der Rechtspraxis, die immerhin auch von Leuten wie RA Bossi und OStA a.D. Gabriele Wolff sehr deutlich beim Namen genannt werden, nicht mehr zum Bild einer demokratischen Gesellschaft der freien Meinung und Information passt. 

 

Was da unter dem Namen watchthecourt.org läuft, wobei nicht einmal der Fall Mollath auch nur die Eingangsbedingungen für eine Prüfung erfüllt, kann man jedenfalls nicht ersnt nehmen. Die Sache ist so angelegt, dass man letztlich sagen wird: "Ja, es gibt Justuizwillkür, aber nur in wenigen Ausnahmefällen. Erstens wurden uns nur sehr wenige Fälle gemeldet, zweitens konnten echte Rechtsverstöße kaum festgestellt werden. Im Ergebnis: ein Gütesiegel für unser Justizsystem!"

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@Gast: Ich habe kein "brutales psychisches Vorgehen" befürwortet, im Gegenteil betont: "Ein respektvoller Umgang ist immer angebracht". Aber wir können Verfahren nicht unmöglich machen, indem wir Rücksicht darauf nehmen, wenn Angeklagte  wegen jedem Verfahrensschritt, der ihnen zum Nachteil werden könnte, schwerste psychische Folter geltend machen. Diese angeblichen Schmerzen muss er dann eben ertragen.

@Tine Peuler: "Angenommen Ihre Äußerungen". Sie argumentieren mit reinen Fiktionen. Mollath wurden Körperverletzung und lebensgefährliche Sachbeschädigung vorgeworfen, nicht Äußerungen in einem Blog. Missetaten, die er möglicherweise sogar tatsächlich begangen hat; niemand von uns weiß es (selbst die SZ  gibt zu, dass es dafür Indizien gibt). Ich habe keine solchen Taten begangen und weiß, worauf ich achten muss, sollte jemand versuchen, mir welche anzuhängen (die Grundsätze habe ich schon beton: Keine unvorsichtigen Aussagen; geeigneten Anwalt einschalten -- es ist wirklich keine Magie dahinter. Warum es bei Mollath nicht geklappt hat mit dem Anwalt bleibt soweit aus den Akten im Wiederaufnahmeantrag nur ein großes Fragezeichen). Eine Betreuung wäre im übrigen schon deshalb ausgeschlossen weil ich, wie es jeder haben sollte, eine Vorsorgevollmacht habe. Und zwar übrigens eine ganz normale, die ich aus ganz allgemeinen Erwägungen heraus habe, die ich gar nicht im Bezug auf so etwas angefertigt habe und die also auch nicht eine der vielen merkwürdigen ist, die diverse Psychiatriekritiker empfehlen. Nicht jeder hat alles so geregelt, und viele nehmen das zu sehr auf die leichte Schulter. Aber Sie tun gerade so als müsse jeder fürchten, einfach so entrechtet und weggesperrt zu werden. Das ist nicht der Fall. Im Fall Mollath kamen viele Faktoren zusammen. "Sie spulen" Sie karikieren meine Auffassung, indem Sie sie grob verkürzen. Ich haben schon erklärt, dass es nicht meine Absicht ist, Schuldzuweisungen zu machen. Ich sage, was Mollath selbst hätte anders tun können. Auch in der Hoffnung, dass andere das vielleicht nützlich für die eigene Allgemeinbildung finden könnten. "Gerichte basieren auf GG. Ohne die Wahrnehmung von GG haben sie keine Existenzberechtigung." Ich sagte es bereits: Das ist ein Denkfehler. Nur weil in Mollaths Fall, in dem viele Faktoren zusammenkamen, einiges falsch lief, und sicher auch in anderen Verfahren, können Sie nicht Gerichten die Existenzberechtigung absprechen. Die Frage ist immer, was das geringere übel ist. Schaffen wir die Justiz ab, dann kann sie keine Grundrechtsverletzungen mehr begehen, aber vielleicht begehen dann ganz andere Leute sehr viel schlimmere Grundrechtsverletzungen. Oder behalten wir eine Justiz, aber suchen nach dem geeigneten Einbau von Korrektiven, die Grundrechtsverletzungen möglichst unterbinden sollen, was nicht trivialisiert werden darf. Die Justiz ist nicht perfekt, aber ich halte sie einstweilen für gut genug. Man kann sich als Beschuldigter darin selbst in den Fuß schießen, aber wenn man einige Grundregeln beachtet, kann man sehr gut mit dem System auskommen.

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@Anonymus

 

"Oder behalten wir eine Justiz, aber suchen nach dem geeigneten Einbau von Korrektiven, die Grundrechtsverletzungen möglichst unterbinden sollen, was nicht trivialisiert werden darf".

 

Ich denke das ist der Punkt, wo die Politik und oder die Justiz Forderungen aufstellen muß um besser zu werden.

 

Insgesamt bloß etwa 90 Wiederaufnahmen bei über 800.000 rechtskräftig erledigten Strafsachen zählt das Bundesjustizministerium pro Jahr. Die Zahl derer, die in unserem Land unschuldig verurteilt werden, dürfte allerdings erheblich höher liegen. Wie hoch, lässt sich daran ablesen, dass Zivilgerichte nach einem Schuldspruch im sich anschließenden Schadensersatzprozess in 30 bis 40 Prozent der Fälle zu einem anderen Urteil kommen als das zuvor damit befasste Strafgericht.

 

Hier geht es um möglicherweise um falsche oder zu lange Unterbringung von Herrn  Mollath.

 

Man sollte aber auch nicht vergessen, dass es viele Opfer gibt, wo die Behörden nichts tun können, weil angeblich kein Anfangsverdacht gegen "Täter" vorliegt und jeder die Schäden sehen kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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@Tine Peuler: "Angenommen Ihre Äußerungen". Sie argumentieren mit reinen Fiktionen. Mollath wurden Körperverletzung und lebensgefährliche Sachbeschädigung vorgeworfen, nicht Äußerungen in einem Blog.

Ich betone nochmal, bis 08.08.2006 war er als unschuldig zu betrachten. Die Beweislage war mehr als armseelig und hier lief keine Sicherungsmaßnahme - wieso denn auch?

Die Gründe des Wegsperrens waren vielleicht sein Glauben an Schwarzgeldgeschäfte. Ich weiß es nicht. Vielleicht war es Aussageerzwingung wie RA Strate es vermutet.

Jetzt heißen Sie "Anononymous" - aber angenommen, ich würde Ihren richtigen Namen kennen und Sie für irgendwelche Straftaten anklagen und anzeigen, dann würde man Sie wohl bis Prozess nicht mehrfach wegsperren und begutachten wollen. Oder etwa doch?

In einem Rechtsstaat müsste ihre Straftaten erst bewiesen werden, danach könnte man dann entscheiden, wie schwerwiegend sie sind. Und erst dann sollte man entscheiden, ob sie für die Allgemeinheit gefährlich sind - und ob eine Begutachtung notwendig ist. Hier scheint einiges aus dem Ruder gelaufen zu sein.

In Deutschland scheint man mit der Begutachtung anfangen zu wollen, wieso? Das ist ein Verstoß der Grundrechte. Und ich wiederhole:

Alles was bis 08.08.2006 geschah, war Verletzungungen von den Grundrechten Herr Mollaths. Verletzungen, an die Richter Brixner beteiligt war, der dann ihn letztendlich verurteilen durfte.

Die Sachbeschädigung wurde erst lebensgefährlich, weil verschiedene Psychiater offensichtlich eine lebendige Phantasie besitzen.

 

Gruss

Tine Peuler

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@Gast: Wenn Sie die Hürden für das Wiederaufnahmeverfahren absenken, haben Sie unter anderem folgende wesentliche unerwünschte Effekte: 1. Sie belasten die Justiz zusätzlich; binden Kräfte, die zur sorgfältigen Abarbeitung von Hauptsacheverfahren fehlen; 2. Sie erhöhen den Anreiz für Richter, in Zweifelsfällen erst einmal auf schuldig zu urteilen, nach dem Prinzip, das Wiederaufnahmeverfahren steht ja offen. 3. Sie erhöhen den Anreiz für Anwälte, aus prozesstaktischen Gründen Sachverhalte bewusst zurückzuhalten, um die Chancen für Wiederaufnahmeverfahren später zu vergrößern. Darunter leidet die Wahrheitsfindung. 4. Die Rechtssicherheit, die ebenso wie die Gerechtigkeit Teil des Rechtsstaatsprinzips ist, würde leiden. Abhängigen Verfahren könnten plötzlich ihrer Grundlage beraubt werden, so dass Sie Kaskadeneffekte haben. Und letztlich, bedenken Sie: Das Verfahren wird nicht nur von Unschuldigen benutzt werden. Die hohen Hürden kommen nicht von ungefähr. Bedenken Sie immer, dass eine Änderung nicht nur im Einzelfall Mollath gegolten hätte, wo sie dann vielleicht gutes bewirkt hätte, sondern in allen Fällen, und in vielen auch schlechtes bewirken könnte. Zudem wissen Sie doch gar nicht, ob das Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath unzureichend ist. Vielleicht wird der Antrag ja angenommen und die Gerechtigkeit würde ggfs. wiederhergestellt, wenn auch sehr spät.

3

@Anonymous

Und diese Vorsogevollmacht, wovon Sie schreiben, wird hoffentlich erst seine Bedeutung erlangen, in dem Moment Sie Ihren Willen nicht klar und deutlich ausdrücken können. Sonst haben Sie ein Problem mit dem Rechtsstaat.

Herr Mollath konnte und kann seinen Willen klar zum Ausdruck bringen. Der wurde und wird einfach ignoriert. Auch eine Vorsorgevollmacht hätte ihn nicht retten können. Diese Vollmacht hat nur eine Bedeutung, wenn man seinen Willen nicht mehr ausdrücken kann.

Gruss

Tine Peuler

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Gast schrieb:

@Anonymous

Und diese Vorsogevollmacht, wovon Sie schreiben, wird hoffentlich erst seine Bedeutung erlangen, in dem Moment Sie Ihren Willen nicht klar und deutlich ausdrücken können. Sonst haben Sie ein Problem mit dem Rechtsstaat.

Herr Mollath konnte und kann seinen Willen klar zum Ausdruck bringen. Der wurde und wird einfach ignoriert. Auch eine Vorsorgevollmacht hätte ihn nicht retten können. Diese Vollmacht hat nur eine Bedeutung, wenn man seinen Willen nicht mehr ausdrücken kann.

Gruss

Tine Peuler

 

Da bin ich anderer Ansicht. Als man mich abwechselnd nach §§ 63 StGB und 9 PsychKG psychiatrisieren wollte, zwischendurch auch zweimal unter Betreuung stellen wollte, hielt ich es für ausgesprochen sinnvoll, diverse Personen meines Vertrauens mit Vorsorgevollmachten auszustatten, die sogar ohne den Eintritt einer Notlage jederzeit wirksam sind.

Unter anderem hat ein Apotheker mit hoher Reputation eine solche Vorsorgevollmacht.

Es war ein harter und zäher Kampf, den politisch bedingten Psychiatrisierungsversuchen letztlich erfolgreich entgegenzuwirken, und Schaffung von öffentlicher Transparenz und die Vorsorgevollmachten, die auch deutlich machten, dass ich Leute kenne, die man nicht unterschätzen sollte und die sich in meiner Sache kein X für ein U vormachen lassen, spielten neben einigen anderen Dingen wichtige Rollen.

Zudem war so ausgeschlossen, dass man mir im schlimmsten Falle einen vom Staat bestellten Betreuer hätte vorsetzen können.

 

Beim Kampf gegen Staatswillkür spielt die Psychologie eine wichtige Rolle, denn natürlich haben die Akteure dann gar keine Hemmungen, wenn jemand als völlig isoliert gilt und niemand etwas von der Sache erfährt. Hätte Mollath die Unterstützer, die sich heute für ihn einsetzen, damals gehabt - dann wäre er im Leben nicht so behandelt worden.

 

 

 

 

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@Tine Peuler: Es ist exakt umgekehrt. Ein Problem haben Sie, wenn Sie aus falsch verstandener Vorsicht in ihre Vollmacht hineinschreiben, dass sie nur unter der Bedingung gelten soll, dass "Sie Ihren Willen nicht klar und deutlich ausdrücken können". Eine solche ist vollkommen wertlos. Eine sinnvolle Vorsorgevollmacht sollte immer ohne jegliche Bedingung gelten. Die Geltung sollte physikalisch, nicht juristisch geregelt sein: Das Dokument befindet sich in Ihrem physikalischen Gewahrsam, z.B. in Ihrer Schreibtischschublade. Wenn Sie nun aus welchen Gründen auch immer wollen, dass die Vollmacht aktiv wird, müssen Sie nur dafür sorgen, dass die Bevollmächtigten physikalisch Zugriff darauf haben, was in der Praxis automatisch geschieht. Das ist aber nicht das Diskussionsthema. Wenn Sie mehr darüber wissen sollen, informieren Sie sich aus seriösen Quellen (nicht bei dubiosen Psychiatriekritiker-Vereinen oder -anwälten), z.B. http://www.nah1.de/images/downloadsTK/InfoVoVo2010.pdf

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@Anonymous

Wenn Sie nun aus welchen Gründen auch immer wollen, dass die Vollmacht aktiv wird, müssen Sie nur dafür sorgen, dass die Bevollmächtigten physikalisch Zugriff darauf haben, was in der Praxis automatisch geschieht. Das ist aber nicht das Diskussionsthema.

Oh doch, dass ist ein Diskussionsthema. Ich persönlich will nicht, dass das eine Vollmacht zur Geltung kommt, wenn die Gerichte das GG nicht wahrnehmen können. Vielleicht bin ich ja ein MOF (Mensch ohne Freunde). Und Freunde kann man sich kaufen - manche meinen, dass man alles kaufen kann, auch Liebe. Na, ja.

Mollath hat vielleicht jetzt viele "Freunde" - was man nun mal auch unter diesem Wort verstehen mag, aber als er verurteilt wurde, hatte er keine. Es ist spekulativ, aber eine Vollmacht wäre damals höchstwahrscheinlich gegen ihn benutzt worden. Wer hätte denn seine Grundrechte vertreten wollen? Wenn nicht mal Anwalt und Richter es für nötig fanden.

Wenn eine solche Vollmacht nicht missbraucht werden soll, setzt es vorraus, dass die Gerichte die Grundrechte wahrnehmen.

Hoffe, dass die Leser hier ein gewisses Niveau haben. Wenn ja, dann wissen sie, wer sich hier im Kreise dreht.

Gruss

Tine Peuler

 

 

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