Der Fall Mollath in der Wiederaufnahme

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.02.2013

Der Fall Mollath hält mittlerweile seit gut drei Monaten die bayerische Öffentlichkeit in Atem.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag (hier) auf einige schon aus dem schriftlichen Urteil erkennbare Schwächen der Beweiswürdigung Bezug genommen. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, sehr viele weitere Einzelheiten zu erfahren, die meinen ersten Eindruck, dass hier etwas im Argen liegt, bestätigen bzw. noch weit übertreffen: Nicht nur die Beweiswürdigung, auch die Beweisaufnahme zu den angeklagten Taten in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung war fehler- und lückenhaft.

Das Wiederaufnahmegesuch

In dieser Woche nun hat Mollaths Verteidiger einen Wiederaufnahmeantrag gestellt (Quelle), in dem außerdem die Verfahrensgeschichte so detailreich dokumentiert wird, wie es bisher noch nicht in der Öffentlichkeit geschehen ist. Wer Gelegenheit hatte, in die Akten dieses Falls Einblick zu nehmen, kennt diese Geschichte bereits. Und wenn man sich ein bisschen länger mit der Sache beschäftigt, hat man noch weit mehr erfahren, denn Strates Wiederaufnahmegesuch muss sich ja auf die Umstände konzentrieren, die nach § 359 StPO aus seiner Sicht als Wiederaufnahmegründe zu nennen sind. Der Antrag überzeugt mich.

Dabei nennt er nicht einmal alle aus meiner Sicht in Betracht kommende Gründe, sondern konzentriert sich weitgehend auf die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Vorsitzenden der damaligen Strafkammer.

Um es kurz zu machen: Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine – angesichts der (sachlich formulierten) Schreiben Mollaths - geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.

Einige solcher Fehler kommen in jedem Strafverfahren vor, aber sie werden regelmäßig korrigiert bzw. kompensiert durch die Kontrolle des Richterkollegiums, Sachverständigengutachten, der Revisionsinstanz, der Strafverteidigung, der zur Objektivität verpflichteten Staatsanwaltschaft und die regelmäßigen Überprüfungen der Unterbringung durch Strafvollstreckungskammer. Hier aber haben offenbar alle Kontrollmechanismen versagt. Es ist nachvollziehbar dass es Herrn Mollath so vorkommt, als habe man sich gegen ihn verschworen.

Reaktion bayerischer Richter und Staatsanwälte

Es ist trotzdem erstaunlich schwierig, hohe und höchste Justizjuristen in Bayern davon zu überzeugen, was sie da vor sich haben.  Die Nürnberger Justizsprecherin hat jüngst lediglich ein paar  „handwerkliche Fehler“ im Urteil eingeräumt (Quelle), und meinte damit aber nur die offenkundigen Schreib- und Verwechslungsfehler.

Herr Mollath ist derweil weiterhin im Bayreuther Bezirksklinikum untergebracht – die Strafvollstreckungskammer hat offenbar beschlossen, das Wiederaufnahmeverfahren abzuwarten, bevor man sich wieder mit Herrn Mollath befasst – auch das erscheint mir eine fragwürdige Verfahrensweise. Sobald die Strafvollstreckungskammer davon Kenntnis erhält, dass die Voraussetzungen einer Unterbringung nicht mehr oder noch nie vorgelegen haben, muss sie die Unterbringung für erledigt erklären. Die Anzeichen dafür haben sich seit November verdichtet. Und wenn nicht die neuen Tatsachen und die mittlerweile offenkundig werdenden Fehler ausreichen, dann sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob die Unterbringung noch verhältnismäßig ist – bevor das Bundesverfassungsgericht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erneut in einem Unterbringungsfall Geltung verschaffen muss.

Die bayerische Justiz soll bei allem nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden. Ich kenne viele hervorragende Juristen und aufrichtige wie nachdenkliche Menschen in der bayerischen Justiz, seien sie als Staatsanwälte oder Richter tätig. Sie können sich bisher einfach nicht vorstellen, dass Herr Mollath tatsächlich zu Unrecht untergebracht ist und empfinden deshalb die Bewertungen in der Presse, im Fernsehen und im Internet als ungerechte und geradezu unverschämte Einmischung in ein alles in allem rechtsstaatlich funktionierendes System. Ich denke, dass gerade die Reaktionen solcher Personen wie des Nürnberger Generalstaatsanwalts  und auch der Justizministerin selbst damit zu erklären sind, dass sie sich erstens loyal vor „ihre“ Behörde stellen wollen, zweitens über den Verfahrensgang unzureichend informiert wurden und drittens deshalb das Ausmaß des Unrechts in diesem Fall unterschätzen. Sie meinen, wie leider auch einige JournalistInnen von Zeit und Spiegel-Online,  im Großen und Ganzen könne man immer noch die (weitere) Unterbringung des Herrn Mollath vertreten. Und die sieben Jahre Psychiatrie habe Mollath sich letztlich durch Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie seiner querulatorisch-wahnhaften und unkooperativen Persönlichkeit selbst zuzuschreiben. In die (rechtskräftige) Entscheidung unabhängiger Gerichte dürften sich Öffentlichkeit und Politik ohnehin nicht einmischen.

Wenn ich aber mit Juristen über die mir bekannten Einzelheiten des Falls spreche, dann gerät das Bild regelmäßig ins Wanken. Meine Gesprächspartner beginnen dann zu verstehen, dass hier möglicherweise doch gravierendes Unrecht im Gange ist und dass die öffentliche Befassung mit dem Fall Mollath nicht nur ein künstlicher Medienhype ist, um der bayerischen Justiz und ihrer Ministerin zu schaden, sondern einen realen Hintergrund hat.

Ich bin auch überzeugt davon, dass jeder redliche Volljurist bei Aktenkenntnis zu dem Ergebnis käme, zu dem ich auch gekommen bin: Hier sind so viele und so erhebliche Fehler gemacht worden, dass die Rechtskraft des Urteils und die weitere Unterbringung des Herrn Mollath nicht mehr mit rechtsstaatlicher Legitimität aufrecht erhalten werden kann.

Staatsanwaltschaft, Psychiatrie, Gericht – alle Institutionen, die sich gegenseitig auch kontrollieren sollen, haben sich teilweise unter schwerwiegender Missachtung von Normen, die einen Beschuldigten schützen sollen, instrumentalisieren lassen zu Entscheidungen, die im Lichte betrachtet gesetzes- und rechtsstaatwidrig sind. Ein Richter hat sich offenbar hinreißen lassen dazu unter grober, teilweise nur mit Vorsatz erklärbarer  Missachtung von Gesetz und Recht  ein Strafverfahren mit einem schwerwiegenden Ergebnis zu produzieren.

Dies gilt schon unabhängig von dem HVB-Bericht, der die Geldgeschäfte von Mollaths Ehefrau (also den Kern des angebliches „Wahns“ bestätigte). Und es gilt auch unabhängig von dem Anruf des Richters bei der Steuerfahndung, die Anzeige Mollaths sei wahnhaft und deshalb nicht weiter beachtlich.

Obwohl das Verfahren zahlreiche revisible Verfahrensverstöße aufwies, wurden diese in der Revision nicht auf zulässige Weise gerügt und sind jetzt für die Wiederaufnahme gleichsam „verbraucht“.

Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg?

Es war am Ende eine richtige Entscheidung der Ministerin, die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, einen Wiederaufnahmeantrag vorzubereiten. Denn auf diesem Weg hatten nun neutrale bis dahin nicht befasste Regensburger Staatsanwälte Auftrag und Gelegenheit, die Nürnberger Akten zu prüfen. Und das Erschrecken war, wie man hört, groß. Man hat bisher wohl kaum einmal ein solches ungutes Zusammenwirken von Fehlern und Versäumnissen auf allen Ebenen feststellen können. Ich bin sicher, dass sich dieses Wissen auch in den höheren Etagen der bayerischen Justiz verbreiten wird, auch wenn nicht unbedingt öffentliche Fehlereingeständnisse die Folge sein werden. Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat eine schwierige Entscheidung zu treffen, denn mit der Wiederaufnahme treten auch Versäumnisse seiner eigenen Behörde zutage. Aber ich bin sicher, er hat die nötige Professionalität, nun auch den staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrag auf den Weg zu bringen – dies wäre ein vertrauensbildendes Zeichen, dass die Justiz selbst bereit ist, Fehler einzuräumen und eine Korrektur einzuleiten.

Zum Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr.3 StPO

Kurz zur rechtlichen Bewertung; dazu kann ja unten noch diskutiert werden. Der Rechtsbeugungsvorwurf stellt einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr.3 StPO dar, und damit den "absoluten" WA-Grund der strafbaren Amtspflichtverletzung eines mitwirkenden Richters. "Absolut" ist dieser WA-Grund, weil es nicht darauf ankommt, ob die Rechtsbeugung sich direkt auf die Feststellungen des  Urteils ausgewirkt hat. Das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass jedes Urteil aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass ein mitwirkender Richter sich "in Beziehung auf die Sache" strafbar gemacht hat. Dieser WA-Grund wurde allerdings bisher in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte meines Wissens noch nie bejaht.

Die anderen Gründe beziehen sich auf neue Tatsachen nach § 359 Nr.5 StPO - der häufigste WA-Grund. Hier muss im Einzelnen geprüft werden, ob diese neuen Tatsachen auch ein anderes Urteil ergeben hätten ("Erheblichkeitsprüfung").

Das LG Regensburg wird mit der Prüfung des WA-Antrags befasst sein. Die Entscheidungsoptionen habe ich am Ende des vorigen Beitrags (Update 20.02.2013) bereits dargelegt.

 

Die ausufernde Diskussion im vorherigen Beitrag wird geschlossen, sie kann natürlich weiterhin nachgelesen werden, und unter diesem Beitrag fortgeführt werden.

 

UPDATE am 7. März 2013

Die heutige Ankündigung aus dem Justizministerium, dass der seit Wochen vorbereitete Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, das Verfahren im Fall Mollath zugunsten des Untergebrachten wieder aufzunehmen  "in Kürze" gestellt werde (MittBay Zeitung), kommt eigentlich nicht überraschend. Schließlich hat die Justizministerin die Staatsanwaltschaft mit einer solchen Antragstellung beauftragt. Dass die Nachricht jetzt doch bei allen, die den Fall beobachten, mit deutlich spürbarem Aufatmen registriert wird, hängt mit Folgendem zusammen: In den letzten Tagen war der Eindruck entstanden , der Nürnberger Generalstaatsanwalt, der in der Behördenhierarchie über den Regensburgern steht, habe womöglich Zweifel und würde möglicherweise den Antrag doch nicht stellen lassen. Es wurde auch der Vorwurf der "Befangenheit" des GenStA erhoben und dann heute versucht, diesem mit einem Dringlichkeitsantrag im Landtag (von den Freien Wählern und den Grünen) den Fall zu entziehen - der Antrag scheiterte allerdings  (SZ).

Rechtlich ist nach der Gesetzeslage eine staatsanwaltliche Befangenheit weitgehend  irrelevant. Aber im Fall Mollath, in dem es einerseits um die Freiheit eines seit sieben Jahren untergebrachten Menschen geht, andererseits um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bayerische Justiz, sind eben nicht nur rechtliche, sondern auch politische und öffentlichkeitswirksame Maßstäbe anzulegen.

Dies hat der CSU-Abgeordnete Weidenbusch erkannt (SZ), als er anregte, eine Staatsanwaltschaft außerhalb des OLG-Bezirks Nürnberg mit dem Wiederaufnahmeantrag zu betrauen. Dennoch schiene es mir bedenklich, wenn eine solche Frage durch das Parlament entschieden werden sollte.

Aber wie schon oben in meinem Beitrag angemerkt: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat das ursprüngliche Strafverfahren gegen Mollath betrieben. Und eine Staatsanwaltschaft hat in einem Strafverfahren nicht nur einseitig die Interessen gegen einen Angeklagten zu vertreten, sondern ist zugleich auch Wächter über die Einhaltung der Verfahrensnormen. Insofern könnten die Verfahrensverstöße, die in dem Verfahren nun zutage getreten sind – teilweise dokumentiert im Antrag Strates – auch auf Versäumnisse der Nürnberger Staatsanwaltschaft hinweisen. Der jetzige Generalstaatsanwalt war zwar damals noch nicht in dieser Funktion, so dass eine persönliche Befangenheit insofern nicht besteht, aber er sitzt dennoch strukturell "zwischen den Stühlen". Ich habe oben in meinem Beitrag schon geschrieben, dass ich in dieser Hinsicht letztlich denke, dass die Professionalität ausreichen müsste, richtig einzuschätzen, dass bei den offensichtlichen und gravierenden Fehler der bayerischen Justiz, die im Wiederaufnahmeverfahren zutage treten werden, nur durch Transparenz und Objektivität Vertrauen in die Institutionen zurück gewonnen werden kann. Mittlerweile müsste das Interesse der bayrischen Justiz deshalb dem Interesse Herrn Mollaths entsprechen.

Ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft wird belegen: Nicht nur Herr Mollath, seine Verteidiger und einige Internetblogger sehen, dass das rechtskräftige Urteil gegen Herrn Mollath nicht bestehen bleiben kann - auch die Staatsanwaltschaft sieht das so.

Wenn der staatsanwaltliche Antrag eingereicht ist, wird eine Kammer des LG Regensburg über beide Anträge entscheiden. Die Optionen habe ich hier (am Ende des Beitrags)  schon aufgeführt.

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Die Staatsanwalt Augsburg hat u.a. die Anzeige wegen Freiheitsberaubung abgelehnt weiter zu verfolgen, weil:

"...so teilt die Staatsanwaltschaft mit, habe Mollath nie          e r k l ä r t , zu keiner Untersuchung bereit zu sein.Zutreffend sei lediglich, dass Mollath Untersuchungen von Anfang an      v e r w e i g e r t habe " =Zitat aus der SZ vom 28.Febr.2013.

Es ist völlig....und hoffentlich auch juristisch unverständlich, was der Unterschied sein soll, zwischen einer "Erklärung" und einer "Weigerung" ! Eine Weigerung kann ja schwerlich nonverbal von Herrn Mollath geäußert worden. Eine Weigerung ist auch eine schlüssige, rechtswirksame Handlung.

Entgegnung von Rechtsanwalt Strate:"Zumal Tatsachen falsch dargestellt würden. So habe der Chefarzt i n                 s e i n e m   G u t a c h t e n  selbst! festgestellt, Mollath habe bereits zu Beginn seiner Unterbringung mit Ausnahme

von Gesprächen, die er wegen aktueller Bedürfnisse intendierte oder zuließ, jegliche Untersuchungen oder gezielte

Explorationengespräche verweigert. Mollath habe also unmißverständlich zu verstehen gegeben, er wolle sich nicht untersuchen lassen." Wenn also im Gutachten dokumentiert ist, dass Herr Mollath von Anfang an nicht zu einer Untersuchung bereit ist, kann gefolgert werden, dass ein,der Ablehnungsgrund der Staatsanwaltschaft wesentliche Fehler aufweist.Die Begründung aus Augsburg ist völlig unverständlich!.Oder kann dies jemand erklären?Vielleicht ist dies eine Aufgabe für den rabulistischen Anonymus, der immer wieder von E r k l ä r u n g e n  in letzter Zeit gesprochen hat...........

 

 

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@Tine Peuler: "Wer weiß, was Herr Rocca mit einer Vorsorgevollmacht unternommen hätte" Ich habe mich zur Frage der Missbrauchsgefahr bereits ausführlich geäußert; Sie drehen sich mal wieder im Kreis. "Ihrer Meinung nach hat er es auf Grund seiner Persönlichkeit nicht anders verdient" So etwas habe ich nicht gesagt und mehrmal nachdrücklich betont, dass ich das auch nicht gemeint habe. Bitte drehen Sie mir nicht die Worte im Mund herum.

@Tine Peuler, @Deali, @Robert Stegmann, @Wahrheitsfinder: "Sie waren aus der Luft gegriffen." Es geht um den ANFANGSverdacht für das Ermittlungsverfahren. Dass es später im Prozess fragwürdige Sachen gab, streitet niemand ab. Der ANFANGSverdacht, wegen dem die Staatsanwaltschaft ermitteln MUSSTE, lag vor. Sie dürfen ein solches Arztattest nicht bagatellisieren, das wäre ein Schlag ins Gesicht jedes Menschen, der Gewalt in der Ehe erlebt hat. Das Attest begründet den ANFANGSverdacht, auch wenn es komplett erfunden sein sollte (was es nicht ist; Mollath hat sich m.E. selbst belastet und zugegeben, dass er zumindest der Urheber der Verletzungen war; "nur gewehrt").

@O. García: "Nicht eine einzige der verfahrensrechtlichen und sachlichen Voraussetzungen, die die Rechtsprechung für die Rechtmäßigkeit der Anordnung aufstellt" Es geht um den Straftatbestand der Freiheitsberaubung, nicht um die Frage, ob die Entscheidung auf Linie der Rechtssprechung lag und möglicherweise (man weiß es nicht; Einzelfall kann immer anders aussehen) aufgehoben worden wäre. Bitte setzen Sie das eine nicht mit dem anderen gleich. Die Argumentation von Herrn Strate war die einzige, die zumindest akademisch halbwegs schlüssig war, wenn auch praktisch nicht sehr aussichtsreich.

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Anonymous schrieb:
Das Attest begründet den ANFANGSverdacht, auch wenn es komplett erfunden sein sollte (was es nicht ist; Mollath hat sich m.E. selbst belastet und zugegeben, dass er zumindest der Urheber der Verletzungen war; "nur gewehrt")

 

Mensch, jetzt machen Sie aber einmal einen Punkt: Mollath hat niemals zugegeben,  Urheber der im Attest behaupteten Verletzungen gewesen zu sein, er hatte in ganz anderem Zusammenhang gesagt, dass seine Frau ihn geschlagen und getreten und er sich dagegen gewehrt habe!

 

Und wenn Sie schon sagen, es habe ein Anfangsverdacht bestanden und diesem folgend hätte ermittelt werden müssen - dann kann ich Ihnen nur Recht geben. Ermitteln heißt aber prüfen und auch die Möglichkeit einer falschen Verdächtigung ins Auge zu fassen. Geprüft wurde aber gar nichts - und es machte die Staatsanwaltschaft nicht einmal stutzig, dass im Verfahren plötzlich von Faustschlägen die Rede war, während gegenüber der Polizei nur Schläge mit flacher Hand behauptet worden waren, und es machte die Staatsanwaltschaft nicht einmal stutzig, dass Petra Mollath es im Zustand der bewusstlosigkeit wahrgenommen haben wollte, dass ihr Mann sie trat.

Es machte die Staatsanwaltschaft auch nicht stutzig, dass eine Allgemeinmedizinerin ein "Würgemal" attestiert hatte, was sie gar nicht kann, es machte die Staatsanwaltschaft nicht stutzig, dass Petra Mollath nach einem angeblich lebensbedrohlichen Angriff noch neun Monate die wohnung mit dem angeblich gefährlichen Gustl Mollath teilte, es machte die Staatsanwaltschaft nicht stutzig, dass Petra Mollath sich im Mai 2002, also nach der räumlichen Trennung von Gustl Mollath, sich noch allein in die Wohnung des "gefährlichen" Gustl Mollath gewagt hatte, obwohl sie doch eine Freundin mitgebracht hatte, von der sie sich auich in die Wohnung hätte begleiten lassen können!

Und all das, "Anonymous" wussten Sie noch gar nicht?

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Anonymous schrieb:

@O. García: "Nicht eine einzige der verfahrensrechtlichen und sachlichen Voraussetzungen, die die Rechtsprechung für die Rechtmäßigkeit der Anordnung aufstellt" Es geht um den Straftatbestand der Freiheitsberaubung, nicht um die Frage, ob die Entscheidung auf Linie der Rechtssprechung lag und möglicherweise (man weiß es nicht; Einzelfall kann immer anders aussehen) aufgehoben worden wäre. Bitte setzen Sie das eine nicht mit dem anderen gleich. Die Argumentation von Herrn Strate war die einzige, die zumindest akademisch halbwegs schlüssig war, wenn auch praktisch nicht sehr aussichtsreich.

Ich weiß nicht, ob es auf mangelndem juristischen Verständnis oder auf Kalkül beruht, daß Sie seit Tagen in so hoher Taktung Nebelkerzen werfen. Was diesen Punkt betrifft:

Die Staatsanwaltschaft verneinte die Rechtswidrigkeit des Unterbringungsbeschlusses und damit eine rechtswidrige Freiheitsberaubung. Hilfsweise verneinte sie, daß eine etwaige Rechtswidrigkeit des Beschlusses das Maß erreichte, das für Rechtsbeugung erforderlich ist.

Es gibt überhaupt nichts daran zu deuteln, daß die Annahme der Staatsanwaltschaft, Eberls Beschluß sei rechtmäßig gewesen, im Widerspruch zur einheitlichen ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung steht.

Bitte erwarten Sie nicht, daß ich weiter auf Ihre Beiträge eingehe, wenn Sie sich ersichtlich nicht einmal ansatzweise mit dem Fall befassen (hier konkret mit der Begründung der Staatsanwaltschaft und der Rechtsprechung zu § 81 StPO).

Bezeichnend Ihre Vorstellung: "man weiß es nicht; Einzelfall kann immer anders aussehen". Nicht mehr und nicht weniger als einen Einzelfall hatte die Staatsanwaltschaft zu beurteilen. Und sie tat es auch - allerdings mit einem Ergebnis, das im Widerspruch zur klaren Rechtsprechung in diesem Punkt steht. Ich glaube gerne, daß im Tagesgeschäfte Beschwerdegerichte (zumal auf der Landgerichtsebene) solche rechtswidrigen Beschlüsse durchrutschen lassen. Aber auf diesem Niveau kann eine Staatsanwaltschaft, die sich sieben Wochen Zeit gelassen hat, die Rechtslage zu prüfen, nicht agieren.

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@Refrigerator: "niemals zugegeben" Selbst belastet ist selbst belastet, jetzt steht die Aussage erstmal so im Raum. Sie bezog sich auf den gesamten Zeitraum und umfasst auch das Ereignis, bei dem dann das Attest zustandekam. Als Strafverteidiger hätte man ihm davon abraten müssen, das zu sagen. "dann kann ich Ihnen nur Recht geben" Gut, dann sind wir ja einer Meinung. Es ging nur um die Behauptung, dass "zu jeder Zeit ein Schandi um die Ecke kommen kann und man dann für längere Zeit ohne ordentliche Gerichtsverfahren im Knast oder in der forensischen Psychiatrie sitzt" (Robert Stegmann). Hier hätten es schon zwei sein müssen (Arzt+Ehefrau), wenn es denn alles erfunden gewesen wäre (was es nicht ist). Das Ermittlungsverfahren kam nicht einfach mal so, da war ein Anfangsverdacht. Dass die restlichen Sachverhalte, die Sie aufgezählt haben, im Urteil nicht bedacht wurden, und das Verfahren voller schwerer Fehler war, mag sein, hat aber auch niemand bestritten. Es heißt aber nicht notwendig, dass das Ergebnis anders ausgesehen hätte, wenn das Verfahren fair gewesen wäre.

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Zitat aus der Einstellungsverfügung der StA Augsburg:

"Weder vor den Beschlüssen des Beschuldigten E., noch in den hiergegen gerichteten Beschwerden hat der Anzeigeerstatter ausgeführt, dass er sich generell weigert, an einer Exploration mitzuwirken."

Kann es sein, dass die StA ein neues ungeschriebenes und tatbestandausschließendes Merkmal geschaffen hat? Ich kann mich noch erinnern, dass die Lehrbücher zum Strafrecht AT das Kapitel "Einverständnis und Einwilligung" enthalten. An das Kapitel "Weigerung" kann ich mich nicht erinnern.

Der Grundsatz heißt ja auch: volenti non fit iniuria (Dem Einwilligenden geschieht kein Unrecht).

Entsprechend kann eine Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Beobachtung kein Unrecht sein, wenn der Angeklagte damit einverstanden ist oder darin einwilligt. Unter diesen Umständen macht § 81 StPO auch keine Probleme. Problematisch wird, wenn der Angeklagte mit seiner Unterbringung nicht einverstanden ist. Sein fehlendes Einverständnis muss er selbstverständlich nicht erklären. Er kann auch schweigen. Dann bedarf es eines Untersuchungskonzepts. So die verfassungskonforme Auslegung durch das BVerfG.

Das Untersuchungskonzept kann sich der Richter sparen, ohne Freiheitsberaubung zu begehen, wenn der Angeklagte erklärt: "Ich bin mit der Unterbringung einverstanden." Voraussetzung ist, dass er eine wirksame Willenserklärung überhaupt abgeben kann, was bei Verdacht auf psychische Erkrankung sich nicht von selbst versteht.

Die allgemeinen Grundlagen des Strafrechts sind auf den Kopf gestellt, wenn die StA nicht nach dem Einverständnis oder der Einwilligung fragt, um die Strafbarkeit auszuschließen, sondern die "Weigerung" verlangt, um die Strafbarkeit zu begründen.

Aber auch an einer Weigerung fehlte es bei Mollath nicht.

Zitat aus dem Urteil des LG v. 8.08.2006, Seite 9:

"Aufgrund dieses Beschlusses konnte der Angeklagte am 27.02.2006 in seinem Haus in der ...straße 4 in Nürnberg festgenommen werden, wobei es zunächst so schien, als sei das Haus unbewohnt, weil Rolläden heruntergelassen waren. Im Haus befanden sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte sich in dem Anwesen aufhielt (der Kamin rauchte, das Teewasser in der Küche war warm). Die Tür zum Dachboden war versperrt. Der Angeklagte konnte dann auch auf dem Dachboden in einem Zwischenboden, wo er sich vor der Polizei hinter einer Kiste verstecke, aufgefunden werden. Er ließ sich durch die Beamten festnehmen, schimpfte aber, er befände sich in einem Polizeistaat. Der Angeklagte wurde zunächst ins Bezirkskrankenhaus Erlangen, dann nach Bayreuth verbracht ..."

Inzwischen wurde bekannt, dass Brixner an dieser Stelle den Sachverhalt gefälscht hat. Denn es handelte sich nicht um die Festnahme vom 27.02.2006 aufgrund des vorl. Unterbringungsbeschlusses gem. § 126a StPO, sondern um eine frühere Festnahme aufgrund der Beobachtungsanordnung gem. § 81 StPO.

Kann man überhaupt noch deutlicher als Mollath seine "Weigerung" zum Ausdruck bringen?

O. García: "auf diesem Niveau kann eine Staatsanwaltschaft, die sich sieben Wochen Zeit gelassen hat, die Rechtslage zu prüfen, nicht agieren" Es kann keine Extrawurst gebraten werden, nur weil das ein Fall ist, der politisiert wird. Eine ausführliche Begründung war alles, was erwartet werden konnte, mehr nicht. Nicht alles, was den Fall nüchtern sieht und den sehr voreingenommenen Meinungen hier widerspricht, von denen einige erklärtermaßen persönlich von der Psychiatrie betroffene Schicksale sind, ist gleich eine Nebelkerze. Zwei Juristen, drei Meinungen; aus einer Rechtssprechungslinie können Sie keine Rechtswidrigkeit herleiten. Solche rein juristischen Strafanzeigen sind der vordergründige Versuch, akademische Dispute per Staatsanwalt entscheiden zu lassen (schon Sie und Herr Strate nutzen unterschiedliche Argumentationen, was zeigt, wie unterschiedlich man das sehen kann). Da hält sich die Staatsanwaltschaft vernünftigerweise raus und setzt nicht noch eins drauf indem sie Argumentationen diskutiert, die gar nicht vorgebracht wurden. Für so etwas sind die Fachblätter da.

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@Waldemar Robert Kolos: Bei Mollath wird hier trotz klaren Anfangsverdachstatbeständen argumentiert, dass die Staatsanwaltschaft gar nicht er hätte Ermittlungen aufnehmen sollen; geht es aber um einen Richter, der nicht Brixner heißt, dann werden sofort alle Haare zusammengekarrt, die man in der Suppe finden kann. Die Staatsanwaltschaft darf ein solches Ermittungsverfahren gegen einen Richter nur eröffnen, wenn die Rechtmäßigkeit der Entscheidung evident und unter allen Umständen verneint werden müsste. Es genügt nicht, dass man sie nur irgendwie kritisieren kann. Dafür ist das Verfahren selbst da, und nicht das Strafrecht. Ein Richter darf nicht gleich mit Strafverfolgung rechnen müssen, nur weil er eine umstrittene Entscheidung trifft.

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@Waldemar Robert Kolos: Nur damit wir uns richtig verstehen, die Entscheidung des Richters war fragwürdig, ich würde sie auch so nicht teilen. Es kann aber für die Staatsanwaltschaft nicht der Maßstab sein, ob man sie für falsch halten kann, sondern muss fragen, ob man irgendwie (!) noch vertreten könnte, dass sie richtig ist. Das hat die Staatsanwaltschaft durch Skizzierung einer möglichen Argumentation bejat und daher musste sie so entscheiden. Auf angeblichen oder tatsächlichen Vorsatz des Richters kann es dann auch nicht mehr ankommen, denn selbst wenn der Richter geglaubt hätte, er begehe eine Straftat, macht das für sich genommen keine Straftat aus einer Entscheidung, die ja tatsächlich ansonsten gar nicht strafrechtlich zu beanstanden war.

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Anonymous schrieb:
Auf angeblichen oder tatsächlichen Vorsatz des Richters kann es dann auch nicht mehr ankommen, denn selbst wenn der Richter geglaubt hätte, er begehe eine Straftat, macht das für sich genommen keine Straftat aus einer Entscheidung, die ja tatsächlich ansonsten gar nicht strafrechtlich zu beanstanden war.

 

Selbst vorsätzliches Rechtsbeugen muss straflos bleiben, da nicht auszuschliessen ist, dass vielleicht nicht doch ein für den Täter gerechtes Urteil dabei rausgekommen ist.

LOL und ROFL

Also für mich ist der Tag damit schon einmal gerettet. xD

 

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Max Mustermann schrieb:

Anonymous schrieb:
Auf angeblichen oder tatsächlichen Vorsatz des Richters kann es dann auch nicht mehr ankommen, denn selbst wenn der Richter geglaubt hätte, er begehe eine Straftat, macht das für sich genommen keine Straftat aus einer Entscheidung, die ja tatsächlich ansonsten gar nicht strafrechtlich zu beanstanden war.

 

Selbst vorsätzliches Rechtsbeugen muss straflos bleiben, da nicht auszuschliessen ist, dass vielleicht nicht doch ein für den Täter gerechtes Urteil dabei rausgekommen ist.

LOL und ROFL

Also für mich ist der Tag damit schon einmal gerettet. xD

 

 

So ticken sie eben, die Justizjuristen:

Wenn das Ergebnis (zufällig) zu vertreten ist, dann spielen ständige Verstöße gegen geltendes Recht durch die Justiz keine Rolle.

Da könnte man bei einem deutschen, nicht nur bayerischen, Gericht auch würfeln.

Neben der sehr konkreten Causa Mollath ist die Systemfrage zu stellen, da hat Anonnymous durchaus Recht.

Es sind nicht gerade die hellsten Juristen, die in der Justiz tätig sind; die etwas intelligenteren sind in der Wirtschaft tätig, oder werden Professor, vielleicht auch renommierter Strafverteidiger .... 

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@Anonymus

Fiat iustitia, et pereat mundus

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@Michael Kohlhaas: Sie sagen, ich würde eine sture Rechtsanwendung fordern, obwohl die Welt als ganzes schwer darunter leidet. Andere sagten, die Welt als ganzes leide zwar nicht, aber ich würde zumindest in diesem Einzelfall Herrn Mollath auf dem Altar der Justiz opfern wollen. Vielleicht diskutieren Sie das untereinander aus, welchen Vorwurf Sie mir eigentlich machen wollen. Ich habe gesagt, wie ich den Fall sehe. Die Welt leidet nicht wegen dieses Falles und selbst Herr Mollath hat noch Optionen, die ja auch jetzt endlich mal langsam geltend gemacht werden. Vielleicht gibt es ein neues Verfahren, das sicher fairer sein wird, und dann kommt er entweder frei oder es bleibt alles beim alten. Beides liegt im Bereich der Möglichkeiten. Was ich jedoch ablehne, ist mich einigen Schicksalen hier anzuschließen, die wohl aus eigenen erklärtermaßen schlechten Erfahrungen mit der Psychiatrie heraus sich bedingungslos hinter Herrn Mollath stellen und schon die Möglichkeit leugnen, dass er jemandem auch nur ein Haar gekrümmt haben könnte.

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@Anonymus

 

Noch einmal. Bitte machen sie Absätze in ihre Postings.

 

Robert Stegmann

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@Anonymous

Wenn Sie keine Argumente haben, sagen Sie immer "Kreis drehen" oder "fiktiv".

Konkrete Fragen:

Wozu braucht man ein psychiatrisches Gutachten in einem Ermittlungsverfahren?

 

Ein Mensch, der Schriftdeutsch nicht beherrscht oder beide Arme sind vergipst, kann eine Erklärung nicht schreiben.

Wie kann dieser Mensch sich rechtmäßig weigern?

Gesetze sind Gesetze und gelten für Alle - nicht nur für Herr Mollath.

Gruss

Tine Peuler

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@Michael Kohlhaas: Und ich sage übrigens auch nicht, dass das System keine Probleme hat. Viele Änderungsvorschläge hier überzeugen mich nicht, aber ein Verwertungsverbot für unrechtmäßig erlangte Beweismittel sehe ich als sinnvoll an, weil es wirklich flächendeckende Probleme lösen könnte. Das hätte vielleicht sogar im Fall Mollath etwas geändert. Die in der Strafanzeige monierte Einweisung ist geprägt von einer unheilvollen Einstellung nach der Art: Im Zweifel erstmal Beweismittel erheben -- auch wenn das später für unrechtmäßig erklärt wird, können sie ja trotzdem benutzt werden. Mit einem drohenden Verwertungsverbot hätte hier ggfs. der Anreiz für manches gefehlt und der Richter hätte sicherlich dreimal überlegt, ob er Mollath so einfach einweist, vor allem ohne Untersuchungskonzept etc.

2

Ich verstehe überhaupt nicht, dass keiner hier fragt oder im Mollath blog veröffentlicht, wie die jährlichen gerichtlichen Überprüfungen aussahen, dass Herr Mollath in der  forensischen Psychatie seit 7 Jahren bleiben muß .

Oder sehen die Überprüfungen so aus, dass man gar keine neuen Überprüfungen durchführt, sondern nur immer wieder die alte  Begründung hervorkramt. Spätestens sollten am 30.7.2013 bei der nächsten Überprüfung die angeblichen Fakten für ein weiteres Verbeiben in der Psychatrie veröffentlicht werden, um der Öffentlichkeit aufzuzeigen wo der der Haase im Pfeffer liegt.

Wie es 2012 und in den ganzen Jahren vorher begründet wurde , habe ich nicht im Internet finden können.

 

Das merkwürdige ist doch , dass Herr Mollath fast länger in der Psychatrie verweilen muß, als Mörder oder Todschläger, die vorzeitig aus dem Strafvollzug entlassen wurden.

 

 

 

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Gast schrieb:

Das merkwürdige ist doch , dass Herr Mollath fast länger in der Psychatrie verweilen muß, als Mörder oder Todschläger, die vorzeitig aus dem Strafvollzug entlassen wurden.

 

Das ist nicht merkwürdig, sondern liegt in der Natur der Sache. Mollath verbüßt keine Strafe. Eine Strafe erfüllt bestimmte Zwecke, die man nach einer gewissen Dauer abgegolten sieht. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist eine sog. Maßregel. Maßstab ist die Frage der fortbestehenden Gefährlichkeit der Begehung rechtserheblicher Taten.

 

Der Vergleich, so oft er auch angestellt wird, hinkt also.

3

Gastkommentator schrieb:

Gast schrieb:

Das merkwürdige ist doch , dass Herr Mollath fast länger in der Psychatrie verweilen muß, als Mörder oder Todschläger, die vorzeitig aus dem Strafvollzug entlassen wurden.

 

Das ist nicht merkwürdig, sondern liegt in der Natur der Sache. Mollath verbüßt keine Strafe. Eine Strafe erfüllt bestimmte Zwecke, die man nach einer gewissen Dauer abgegolten sieht. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist eine sog. Maßregel. Maßstab ist die Frage der fortbestehenden Gefährlichkeit der Begehung rechtserheblicher Taten.

 

Der Vergleich, so oft er auch angestellt wird, hinkt also.

 

Wo gibt es Dokumente, die die Maßregel begründen ?

 

 

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Gast schrieb:

Wo gibt es Dokumente, die die Maßregel begründen ?

 

Ich verstehe die Frage nicht.

 

Anonymous stellt die Realität meiner Meinung nach völlig zutreffend dar.

 

 

 

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Gastkommentator schrieb:

Gast schrieb:

Wo gibt es Dokumente, die die Maßregel begründen ?

 

Ich verstehe die Frage nicht.

 

Anonymous stellt die Realität meiner Meinung nach völlig zutreffend dar.

 

Wennn ich das richtig verstanden habe, wird jedes Jahr überprüft , ob die Gefährlichkeit noch vorliegt und eine weitere Zeit in der Psychiatrie notwendig sein soll. Das muß doch dokumentiert sein und Ra Starke oder die Rechtsanwältin interessieren. Mit Anomymous hat das nichts zu tun.

 

 

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Gast schrieb:

Wennn ich das richtig verstanden habe, wird jedes Jahr überprüft , ob die Gefährlichkeit noch vorliegt und eine weitere Zeit in der Psychiatrie notwendig sein soll. Das muß doch dokumentiert sein und Ra Starke oder die Rechtsanwältin interessieren.

 

Das ist in den Strafakten oder Vollsstreckungsakten, die bei Gericht geführt werden, dokumentiert.

3

Gastkommentator schrieb:

Gast schrieb:

Wennn ich das richtig verstanden habe, wird jedes Jahr überprüft , ob die Gefährlichkeit noch vorliegt und eine weitere Zeit in der Psychiatrie notwendig sein soll. Das muß doch dokumentiert sein und Ra Starke oder die Rechtsanwältin interessieren.

 

Das ist in den Strafakten oder Vollsstreckungsakten, die bei Gericht geführt werden, dokumentiert.

 

Das ist mir schon klar, die das dort in den Akten ist, aber warum wird das nicht von Mollaths Rechtanwälten aufgegriffen, was Dr. Sponsel  über die Begutachtung hier im vorigen Blog geschrieben hatte. Ich meine die Gutachten / Schlechtachten. Ich denke für jeden längeren Maßregelvollzug muß jährlich ein ergänztes Gutachten erstellt werden, das zu überprüfen wäre. Oder werden Akten zurückgehalten ?

 

 

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Gast schrieb:

 

Das ist mir schon klar, die das dort in den Akten ist, aber warum wird das nicht von Mollaths Rechtanwälten aufgegriffen, was Dr. Sponsel  über die Begutachtung hier im vorigen Blog geschrieben hatte. Ich meine die Gutachten / Schlechtachten. Ich denke für jeden längeren Maßregelvollzug muß jährlich ein ergänztes Gutachten erstellt werden, das zu überprüfen wäre. Oder werden Akten zurückgehalten ?

 

Zur jährlichen Überprüfung genügt die Stellungnahme der Maßregelvollzugsanstalt. Nach (jeweils) 5 Jahren ist ein sog. "externes" Sachverständigengutachten einzuholen.  Dies stammt im Fall Mollath aus dem Jahr 2011. Gegen die daraufhin angeordnete weitere Unterbringung ist Anfang 2012 Verfassungsbeschwerde erhoben worden.

 

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Gastkommentator schrieb:

Gast schrieb:

 

Das ist mir schon klar, die das dort in den Akten ist, aber warum wird das nicht von Mollaths Rechtanwälten aufgegriffen, was Dr. Sponsel  über die Begutachtung hier im vorigen Blog geschrieben hatte. Ich meine die Gutachten / Schlechtachten. Ich denke für jeden längeren Maßregelvollzug muß jährlich ein ergänztes Gutachten erstellt werden, das zu überprüfen wäre. Oder werden Akten zurückgehalten ?

 

Zur jährlichen Überprüfung genügt die Stellungnahme der Maßregelvollzugsanstalt. Nach (jeweils) 5 Jahren ist ein sog. "externes" Sachverständigengutachten einzuholen.  Dies stammt im Fall Mollath aus dem Jahr 2011. Gegen die daraufhin angeordnete weitere Unterbringung ist Anfang 2012 Verfassungsbeschwerde erhoben worden.

 

Das heist, dass auch die Maßregelvollzugsaganstalt jedes Jahr aufgrund ihrer Beobachtungen alles für richtig hielten / halten.

Weiter folgere daraus, wenn die Verfassungsbeschwerde und die Wiederaufnahne abgeschmettert werden, könnte Herr Mollath noch bis 2016 sitzen ohne neues Gutachten.

 

 

5

@ Gast:

"Das ist mir schon klar, die das dort in den Akten ist, aber warum wird das nicht von Mollaths Rechtanwälten aufgegriffen, was Dr. Sponsel  über die Begutachtung hier im vorigen Blog geschrieben hatte. Ich meine die Gutachten / Schlechtachten. Ich denke für jeden längeren Maßregelvollzug muß jährlich ein ergänztes Gutachten erstellt werden, das zu überprüfen wäre. Oder werden Akten zurückgehalten ?"

Lesen Sie einfach mal das Wiederaufnahmegesuch von Strate. Der ist einer der Anwälte von Mollath.

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Gast schrieb:

Gastkommentator schrieb:

Gast schrieb:

Wennn ich das richtig verstanden habe, wird jedes Jahr überprüft , ob die Gefährlichkeit noch vorliegt und eine weitere Zeit in der Psychiatrie notwendig sein soll. Das muß doch dokumentiert sein und Ra Starke oder die Rechtsanwältin interessieren.

 

Das ist in den Strafakten oder Vollsstreckungsakten, die bei Gericht geführt werden, dokumentiert.

 

Das ist mir schon klar, die das dort in den Akten ist, aber warum wird das nicht von Mollaths Rechtanwälten aufgegriffen, was Dr. Sponsel  über die Begutachtung hier im vorigen Blog geschrieben hatte. Ich meine die Gutachten / Schlechtachten. Ich denke für jeden längeren Maßregelvollzug muß jährlich ein ergänztes Gutachten erstellt werden, das zu überprüfen wäre. Oder werden Akten zurückgehalten ?

 

Psychologie und Psychiatrie sind eben keine wirklich Ernst zu nehmenden Wissenschaften. Die Quote der zutreffenden gutachterlichen Stellungnahmen liegt so um die 50%. 

Allerdings hätte Herrn Mollath auch schon eine nur 50%-Wahrscheinlichkeit evtl. helfen können.

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Die Dokumentation gibt es tatsächlich. Die Gutachter haben, bis auf einen, nach Aktenlage geurteilt und voneinander abgeschrieben. 

Der Gutachter, der nicht abschrieb, sondern (übrigens ohne größere Schwierigkeiten) mit Herrn Mollath persönlich sprach, erklärte ihn für vollkommen normal.

Daraufhin warf das Gericht zwei Gegengutachten in die Waagschale, die beide ergaben, Herr Mollath sei doch nicht normal. Einer schrieb wieder ab - und der andere bequemte sich dazu, mit Herrn Mollath zu sprechen. Allerdings konnte er gar nicht so genau erklären, warum Herr Mollath jetzt nicht normal sei. Es ging um einen "fernern Punkt des Unrechts", um den Mollaths Gedanken kreisten. Da war er seit 5 Jahren grundlos eingesperrt.

Da können die Gedanken schon um dieses Alltag gewordene, gar nicht so ferne Unrecht kreisen. Vielleicht nicht, wenn man Buddha, Jesus oder Gast heißt - bei mir wäre das anzunehmenderweise so.

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Horst Pachulke schrieb:

Die Dokumentation gibt es tatsächlich. Die Gutachter haben, bis auf einen, nach Aktenlage geurteilt und voneinander abgeschrieben.

Der Gutachter, der nicht abschrieb, sondern (übrigens ohne größere Schwierigkeiten) mit Herrn Mollath persönlich sprach, erklärte ihn für vollkommen normal.

Daraufhin warf das Gericht zwei Gegengutachten in die Waagschale, die beide ergaben, Herr Mollath sei doch nicht normal. Einer schrieb wieder ab - und der andere bequemte sich dazu, mit Herrn Mollath zu sprechen. Allerdings konnte er gar nicht so genau erklären, warum Herr Mollath jetzt nicht normal sei. Es ging um einen "fernern Punkt des Unrechts", um den Mollaths Gedanken kreisten. Da war er seit 5 Jahren grundlos eingesperrt.

Da können die Gedanken schon um dieses Alltag gewordene, gar nicht so ferne Unrecht kreisen. Vielleicht nicht, wenn man Buddha, Jesus oder Gast heißt - bei mir wäre das anzunehmenderweise so.

 

Auch wenn das wahrscheinlich schon hundertmal durchgekaut worden ist:

 

Ein Angeklagter kann es nicht in der Hand haben, sich durch Verweigerung einer Begutachtung einer Beurteilung seiner Schuldfäghigkeit zu entziehen.

Also sind Gutachten nach Aktenlage zulässig.

"Gutachten" im Sinne der StPO sind das, was gerichtlich bestellte Gutachter erstatten und nicht subjektive Meinungsäußerungen wie z.B von Weinberger. Wenn Sie dessen Stellungnahme auf der gustl-for-help-Seite durchlesen, durchdrungen von einer tiefen Sympathie und Parteilichkeit für Mollath - so ist das gut und schön und Mollath kann sich die Stellungnahme gern über sein Bett hängen - aber ein Gutachten ist es nicht. Das wird ihnen jeder (!!) Jurist bestätigen.

Das letzte gerichtlich bestellte Gutachten stammt von einem Sachverständigen, der auf ausdrücklichen Wunsch der Verteidigung Mollaths bestellt worden ist (auch wenn das gar nicht üblich ist). Dieser hat Mollath untersucht und auch mit ihm gesprochen.

 

Nur leider war das Ergebnis nicht so, wie es sich Mollath vorgestellt hatte.

 

 

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Gastkommentator schrieb:

Auch wenn das wahrscheinlich schon hundertmal durchgekaut worden ist:

 

Ein Angeklagter kann es nicht in der Hand haben, sich durch Verweigerung einer Begutachtung einer Beurteilung seiner Schuldfäghigkeit zu entziehen.

Also sind Gutachten nach Aktenlage zulässig.

 

Das ist ein Fehlschluss, weil Aktengutachten generell nicht taugen können, solange es keine objektiven Maßstäbe der Aktenführung gibt, die auch mit Sicherheit eingehalten werden:  Die Betrachtung einer Akte gibt keinen Aufschluss darüber, welche wichtigen Informationen sie nicht enthält, welche Tatsachen verfälscht oder gar völlig frei erfunden in ihr wiedergegeben werden. Damit liegt dem Gutachter kein valides Material vor, er kann der Akte glauben, oder nicht glauben.

Wie Akten in den Fällen aussehen, in denen Behörden es aus rechtsfremden Gründen darauf anlegen, jemand wegzusperren oder "dienstuntauglich" zu schreiben, kann sich jeder denken.

Dann soll ein Gutachter kommen, den die Richter bzw. sonstigen behördlichen Auftraggeber seit Jahren gut kennen und dann ein "Gutachten" machen, und das ist nach Ihrer Ansicht dann nicht zu beanstanden?

5

@ Gastkommentator:

 

"Auch wenn das wahrscheinlich schon hundertmal durchgekaut worden ist:

 

Ein Angeklagter kann es nicht in der Hand haben, sich durch Verweigerung einer Begutachtung einer Beurteilung seiner Schuldfäghigkeit zu entziehen."

 

Dann sage ich Ihnen es zum hundertersten Mal: 

 

Das Bundesverfassungsgericht hat 2001 glasklare Regeln dafür festgelegt, unter welchen Umständen eine derartige Begutachtung stattzufinden hat. Da ist die Rede davon, dass im VORFELD dargelegt werden MUSS, weswegen man annimmt, eine Beobachtung könne Aufschluss über das zu untersuchende Merkmal geben, es muss begründet OPERATIONALISIERT werden: mit welchen Methoden man was erreichen will, welches Verhalten was aussagt usw. usf.

 

Sonst kriegt man Aussagen a la "hat sich nicht gewaschen, ist schmutzig, stinkt -> Irre" bzw. "hat wahnhafte Ansichten, wir sind doch zu Recht ins Kosovo einmarschiert - > Irre" "Heute sieht der Herr Mollath aber wieder komisch aus. Außerdem schimpft er über's Essen -> Irre." "Herr Mollath schimpft überhaupt andauernd, dass er hier gegen seinen Willen sei, hat also insgesamt eine völlig negative Weltsicht -> Irre."

"Conclusio: Paranoid. Weil er alle Leute nervt, auch noch querulatorisch Einweisen.."

oder, um persönliche Betroffenheit herzustellen:

"Der Gastredner hat es, nachdem das 100 Mal immer noch nicht begriffen, worum es geht, also hat er ein kognitives Defizit -> Irre."

" Der Gastredener nimmt Gutachten selektiv war und erwähnt nur einen Teil der Gutachten. Er Dissoziiert! -> Irre."

"Der Gastredner erkennt nach dem 100. Mal noch nicht, dass es ein weiteres Gutachten mit Exploration gab, das Mollath Normalität (und volle Geschäftsfähigkeit) bescheinigte. Weiterer Hinweis auf ein kognitives Defizit."

"Conclusio: milde Form der Demenz, beeinträchtigte Geschäftsfähigkeit, Pflegestufe 0"

 

Derartige Aussagen dürften in einem Aktengutachten gar nicht verwendet werden - ich hoffe, Sie begreifen, warum. Ganz davon abgesehen, dass auch für dieses Aktenstudium im VORFELD begründet werden muss, was ein Hinwes wofür ist. I.e. mit Quellenangaben "Laut Soundso (2000) ist dieses Verhalten typisch für Personen mit diesemundjenem Krankheitsbild." Wobei auch hiermit viel Schindluder getrieben werden kann.

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@ Anonymous

 

Es ist natürlich Ihr gutes Recht, sich hier anonym zu äußern. Da Sie sich so konträr zu den übrigen Kommentatoren äußern und ich Sie besser verstehen würde, wäre es für mich hilfreich, zu wissen, mit welchem Hintergrundwissen und mit welcher Intention Sie an der Diskussion teilnehmen. Bei nahezu allen anderen spüre ich, dass sie z.B. aus dem unsäglichen Urteil vom 08.08.2006 mit inzwischen 7 Jahren Unterbringung entnommen haben, dass hier einem Menschen unendliches Unrecht zugefügt wurde, das wir in einem Rechtsstaat nicht hinnehmen können. Sie wollen ihre zu Recht bestehende Betroffenheit ausdrücken. Aber was treibt Sie?

 

Sie bemängeln, dass es hier 2 Kommentatoren geben soll, die offensichtlich selbst schlechte Erfahrungen in der Psychiatrie machen mussten. Können sie dadurch nicht noch besser nachempfinden, wie es ist, ungerecht behandelt zu werden? Wenn Herr Mollath hoffentlich bald seine Freiheit wieder erlangt, dann kann er wahrscheinlich auch von manchen Missständen gegen andere Mitgefangene berichten. Teilweise hat er das ja schon getan. Sollen wir ihm dann etwa nicht glauben, was er von anderen erzählt, nur weil er auch schlechte Erfahrungen gemacht hat?

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@Selina: "Bei nahezu allen anderen" Auch ich habe von Anfang an und immer wieder betont, dass erhebliche Verfahrensfehler geschehen sind. "Sie bemängeln" Keineswegs bemängele ich, dass Menschen mit Psychiatrieerfahrung hier mitdiskutieren. Was ich bemängele, ist die extreme Voreingenommenheit; dass Mollath zu einem Übermenschen und Heiligen erhoben, seine "Kontrahenten" dämonisiert werden; dass nicht einmal die Möglichkeit zugestanden wird (unabhängig von der Beweisfrage und den Verfahrensfehlern), dass die wesentlichen Aussagen des Urteils zutreffend sein könnten; und im übrigen die Ablehnung von allem, was nicht auf eine Totalabschaffung des Psychiatriesystems hinausläuft.

2

@Refrigerator: "hatte explizit bestritten" Wie glaubwürdig ist das noch, wenn er zugibt, schonmal körperliche Auseinandersetzungen mit seiner Frau zu haben, vor allem im fraglichen Zeitraum? Vor Gericht kann so eine Aussage das Genick brechen. "so, wie Sie es empfehlen" Entweder haben Sie nicht gelesen, oder nicht verstanden, was ich "empfohlen" habe. "für dreistes Auftreten und Lügen" Ändert nichts daran, dass er sich selbst belastet hat. "Vorwürfe der Frau frei erfunden" Nur gewehrt, Arzt fälscht Patientenakte, Frau lügt, Reifen nicht zerstochen? Da wird ihn jeder Richter fragen: "Herr Mollath, ganz schön viele Zufälle, Ungereimtheiten und Indizien, bitte mal plausibel erklären!" Sie werden es vermutlich im Verfahren sehen, sollte es zur Wiederaufnahme kommen.

2

Anonymous schrieb:

@Refrigerator: "hatte explizit bestritten" Wie glaubwürdig ist das noch, wenn er zugibt, schonmal körperliche Auseinandersetzungen mit seiner Frau zu haben, vor allem im fraglichen Zeitraum? Vor Gericht kann so eine Aussage das Genick brechen. "so, wie Sie es empfehlen" Entweder haben Sie nicht gelesen, oder nicht verstanden, was ich "empfohlen" habe. "für dreistes Auftreten und Lügen" Ändert nichts daran, dass er sich selbst belastet hat.

 

Offenbar können Sie nicht lesen. Mollath hat sich nicht belastet, sondern lediglich und vermutlich wahrheitsgemäß erklärt, dass es eine Situation gegeben habe, in der er von seiner Frau körperlich angegriffen worden war und sich deshalb hatte wehren müssen.

Auch ich habe es im Zuge eine "Rosenkrieges" einmal erlebt, dass die Frau mit Fäusten, allerdings ziemlich unkoordiniert, auf mich einschlagen wollte. Ich hielt meine Armen lediglich über kreuz zum Schutz vor meinen Körper, und ihr taten die Treffer auf meine Arme dann weh, so dass sie aufhörte.

Ich sehe in Mollaths Einlassung einen Beleg für seine Ehrlichkeit, nicht eine Selbstbelastung.

 

5

Anonymous schrieb:
@Refigerator:"Herr Mollath, ganz schön viele Zufälle, Ungereimtheiten und Indizien, bitte mal plausibel erklären!"

Sie werden es vermutlich im Verfahren sehen, sollte es zur Wiederaufnahme kommen.

Das glauben Sie doch selber nicht, dass der Fall neu verhandelt wird!

Der wird erledigt nach § 371 (2) StPO, alles andere als ihn auf diese Weise "einzusargen" wäre in einem Wahljahr glatter politischer und medialer Selbstmord.

Wie schon geschrieben: Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als Ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren. (http://bloegi.files.wordpress.com/2008/06/agsoltau980506.pdf)

Ulbricht würde sagen: "Niemand hat die Absicht, eine Aufklärung zu verhindern"

Max Mustermann schrieb:

Anonymous schrieb:
Auf angeblichen oder tatsächlichen Vorsatz des Richters kann es dann auch nicht mehr ankommen, denn selbst wenn der Richter geglaubt hätte, er begehe eine Straftat, macht das für sich genommen keine Straftat aus einer Entscheidung, die ja tatsächlich ansonsten gar nicht strafrechtlich zu beanstanden war.
Selbst vorsätzliches Rechtsbeugen muss straflos bleiben, da nicht auszuschliessen ist, dass vielleicht nicht doch ein für den Täter gerechtes Urteil dabei rausgekommen ist.

LOL und ROFL

Also für mich ist der Tag damit schon einmal gerettet. xD

Gut erkannt ...

@ Anonymous: woher wollen Sie wissen ob die durch Rechtsbeugung ergangene Entscheidung strafrechtlich nicht zu beanstanden ist? Haben Sie die Allwissende Müllhalde befragt? Arbeiten Sie am 1. Strafsenat des BGH? Wenn sie strafrechtlich nicht zu beanstanden war, weshalb arbeitet dann eine Staatsanwaltschaft an einem Wiederaufnahmeantrag?

Selina schrieb:
@ Anonymous: Ich glaube, die meisten hier wollen mit Ihnen auch nicht mehr diskutieren. Ich wäre jedenfalls nicht traurig, wenn Sie sich hier ganz verabschieden würden.
Ganz schlechter Stil und auch völlig falsch. Erstens argumentativ, weil man nur dann persönlich wird wenn einem die Sachargumente ausgehen und dieses "Verbrechens" hat sich Anonymous bisher nicht schuldig gemacht (wie die Argumente dann aussehen ist wieder eine andere Frage) und zweitens kennt selbst eine Organisation, die durch ihre Unterdrückung jeder Diskussionskultur und Verfolgung von Andersdenkenden einen Ruf hat, der ihr von manchen die Bezeichnung als größte und traditionsreichste  Verbrecherorganisationen aller Zeiten eingebracht hat, nämlich die katholische Kirche, einen Advocatus Diaboli.

Kaum etwas schärft das eigenene Denken und die Argumentation besser als jemand, der die Gegenposition vertritt, sei sie auch noch so verwerflich und die Argumente noch so hanebüchen.

Man sollte aber zwischen den Zeilen lesen können und merken, welche Fragen nicht beantwortet werden bzw. auf welche Weise ihnen ausgewichen wird ...

Anonymous schrieb:
Gegen Mollath gab es ein Verfahren. Da hätte er schweigen müssen, sich schleunigst einen guten Anwalt suchen müssen, Maßnahmen widersprechen und Richter ablehnen müssen, kurz, sich verteidigen müssen. ... Ich nehme an, Herr Mollath bekam bei der Festnahme gesagt: "Sie haben das Recht zu schweigen; alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht auf einen Anwalt." Darüber muss der Staat Sie aufklären, aber über mehr auch nicht.
Die angeblich objektivste Behörde der Welt, die Staatsanwaltschaft, hätte auch entlastendes Material ermitteln müssen - hat sie aber nicht. Und auch jemand, der nicht schweigt, der unbequem ist, jemand der sich schlecht ausdrücken kann oder sich keinen guten Anwalt leisten kann, auch so jemand hat Anspruch auf einen Richter, der sich an die Gesetze hält. Das muss der Staat leisten, aber mehr auch nicht. Trotzdem hat "der Staat" das bei Mollath nicht geleistet und die Bestrebungen, von diesem Versagen möglichst wenig und das auch noch möglichst leise korrigieren zu müssen, sind offensichtlich.
Anonymous schrieb:
Und ja, die Schuld liegt im wesentlichen bei anderen, die schwere Fehler im Verfahren gemacht haben, nicht bei Herrn Mollath.
Und darum ist jetzt die Frage: sollen diese "anderen" für ihre Fehler die Verantwortung übernehmen so wie man das von erwachsenen, geistig gesunden Menschen erwartet und vor Gericht bei einem Angeklagten auch verlangt oder will man das unter den Teppich kehren?

Es gibt da in Bayern ja ganz seltsame Auffassungen darüber, wie man mit durch Tatsachen widerlegten Urteilen umgeht ...

@ Olaf Weber: hervorragender Beitrag!

@ O. García: Der Link auf Ihrem Blog zum Beschluss des OLG Nürnberg (1 Ws 292/09) geht fehl - hier ist der - sehr lesenswerte - Text: http://openjur.de/u/477445.html

Mit Schreiben vom 4.5.2009 teilte der Verurteilte der Strafkammer mit, dass er sich einer Begutachtung generell verweigere; zu einer auf den 5.5.2009 anberaumten Exploration durch den mit der Erstellung des gemäß § 275 a Abs. 4 Satz 2 notwendigen Gutachtens beauftragten Sachverständigen Dr. W ließ er sich nicht vorführen.
...
Mit Beschluss vom 7.5.2009 hat das Landgericht N sodann "die Unterbringung des Verurteilten zur Beobachtung zur Vorbereitung eines psychiatrischen Gutachtens im K am E, E, bis zu einer Dauer von maximal sechs Wochen gemäß §§ 275 a IV S. 2, II, 246 a S. 3, 81 StPO angeordnet". Die Maßnahme wurde im Wesentlichen damit begründet, dass die kurzzeitige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Vorbereitung der gemäß § 275 a Abs. 4 Satz 2 StPO erforderlichen Gutachten geeignet sei, einen Erkenntnisgewinn hinsichtlich der Persönlichkeitsstruktur, eventuell vorliegender psychischer Störungen, einer Beurteilung des beim Verurteilten vorhandenen Aggressionspotentials und seiner Fähigkeit zur Impulskontrolle zu erzielen. Sie sei - da der Verurteilte sich keinesfalls von den Sachverständigen explorieren lassen wolle - auch zur Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Gutachten erforderlich.
...
Die erfolgte Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung verstößt - ungeachtet der Frage, ob § 81 StPO im Verfahren der nachträglichen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gemäß § 275 a StPO überhaupt Anwendung finden kann - gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil keine Gründe erkennbar sind, die eine Unterbringung des Verurteilten zur Beobachtung "unerlässlich" machen.
...
Die Unerlässlichkeit ergibt sich jedenfalls nicht von selbst aus dem angestrebten Zweck der Maßnahme. Die bloße Möglichkeit aus der Beobachtung des Beschwerdeführers im Rahmen des Klinikaufenthalts Rückschlüsse auf seine Persönlichkeitsstruktur bzw. seine Gefährlichkeit zu ziehen, reicht hierfür ebenfalls nicht aus. Allein der Umstand, dass sich der Beschwerdeführer bislang ernsthaft weigert, an der erforderlichen (freiwilligen) Exploration mitzuwirken, kann die vorläufige Unterbringung zur Beobachtung nicht nur nicht rechtfertigen, er steht ihr vielmehr entgegen.

 

@ Anonymous

"Auch ich habe von Anfang an und immer wieder betont, dass erhebliche Verfahrensfehler geschehen sind."

 

Und was folgern Sie daraus?

 

Dass ein unabhängiger(!) Richter eben so entschieden hat, wie Frau Merk immer betont?

Dass zwar nichts bewiesen wurde, aber trotzdem Frau Merk behaupten darf "Herr Mollath hat schwere Straftaten begangen, Herr Mollath ist gefährlich". Ich empfinde Frau als gefährlich, Herrn Mollath nicht.

Dass Herr Mollath eben Pech gehabt hat und deswegen für immer weggeräumt sein muss?

 

Aber ihm geht es ja gut, wie Sie schon einmal behauptet haben. Warum tauschen Sie nicht ihm?

 

Sind Sie ein Nutznießer der Machenschaften, die Herr Mollath aufdecken wollte?

 

 

 

 

 

 

 

5

Die Staatsanwaltschaft erkannte aufgrund seiner Angaben allerdings keinen Anfangsverdacht für eine Straftat und sah sich deshalb im Landtag dem Vorwurf ausgesetzt, nicht entschlossen genug nachgeforscht zu haben.

Der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich wies diesen Vorwurf gestern noch einmal zurück.

Nerlich  beteuerte erneut: „Weder die Schwarzgeldverschiebungen wurden belegt noch Bargeldtransfers".

 

Die Rechtsexpertin der Grünen, Christine Stahl, sagte, sie zweifle nicht daran, dass Staatsanwälte und Steuerfahnder „tun, was sie können“. Das Hauptproblem besteht aus ihrer Sicht in der Personalausstattung der Behörden. Bei der Steuerfahndung sei „beinahe jede zweite Stelle nicht besetzt“.

 

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Der-Fall-Mollath-offenbart-Schwachstellen-id24265061.html

5

Gast schrieb:

 

Nerlich  beteuerte erneut: „Weder die Schwarzgeldverschiebungen wurden belegt noch Bargeldtransfers".

 

 

Darin ist alles Übel, auch die jetztige Entscheidung der Augsburger Staatsanwältin, zu sehen.

Man will es einfach nicht sehen, weil die Staatsanwaltschaft in einem äußerst schlechten Licht dastehen würde.

 

Die Aussagen der Finanzbeamten halte ich übrigens für glaubwürdig. Das Frau Merk auf einen Bericht in einer Zeitung dermassen massiv reagiert, ist mir schon damals spanisch vorgekommen und kommt mir auch jetzt noch spanisch vor. Sie will damit dem dummen Wahlvolk einfach zeigen, dass ihre Mitarbeiter doch alles tun, um den Fall bis auf´s I-Tüpfelchen aufzuklären.

 

Dort aber anzufangen, wo die Ursache des Ganzen liegt, eben bei der Staatsanwaltschaft, kommt ihr einfach nicht in den Sinn, solange ihr nicht jemand von außen (BGH, BVerfG) gehörig auf die Finger klopft und selbst die Generalstaatsanwaltschaft in Marsch setzt.

 

Robert Stegmann

5

Robert Stegmann schrieb:

Gast schrieb:

 

Nerlich  beteuerte erneut: „Weder die Schwarzgeldverschiebungen wurden belegt noch Bargeldtransfers".

 

 

Darin ist alles Übel, auch die jetztige Entscheidung der Augsburger Staatsanwältin, zu sehen.

Man will es einfach nicht sehen, weil die Staatsanwaltschaft in einem äußerst schlechten Licht dastehen würde.

 

Die Aussagen der Finanzbeamten halte ich übrigens für glaubwürdig. Das Frau Merk auf einen Bericht in einer Zeitung dermassen massiv reagiert, ist mir schon damals spanisch vorgekommen und kommt mir auch jetzt noch spanisch vor. Sie will damit dem dummen Wahlvolk einfach zeigen, dass ihre Mitarbeiter doch alles tun, um den Fall bis auf´s I-Tüpfelchen aufzuklären.

 

Dort aber anzufangen, wo die Ursache des Ganzen liegt, eben bei der Staatsanwaltschaft, kommt ihr einfach nicht in den Sinn, solange ihr nicht jemand von außen (BGH, BVerfG) gehörig auf die Finger klopft und selbst die Generalstaatsanwaltschaft in Marsch setzt.

 

Robert Stegmann

 

Wenn Staatsanwälte ohne hinreichenden Verdacht Ermittlungen durchführen oder gar Anklage erheben, machen die sich nicht strafbar ?

 

 

2

@ Anonymous

 

Ich glaube, die meisten hier wollen mit Ihnen auch nicht mehr diskutieren. Ich wäre jedenfalls nicht traurig, wenn Sie sich hier ganz verabschieden würden.

 

Vielleicht wollen Sie mit Richter Brixner weiter diskutieren?

Oder mit der geschiedenen Frau Mollath, Petra Maske? Schauen Sie einmal auf ihre Web-Site. Hier haben Sie freie Wahl unter Geistheilung, Quantum Entrainment, Theta Healing usw.

 

4

Selina schrieb:

Oder mit der geschiedenen Frau Mollath, Petra Maske? Schauen Sie einmal auf ihre Web-Site. Hier haben Sie freie Wahl unter Geistheilung, Quantum Entrainment, Theta Healing usw.

 

Die Ex von Molath soll ja angeblich Narben von der Bisswunde zurückbehalten haben. Ist jemand mal darauf gekommen diese Spuren zu sichern um sie mit dem Gebissabdruck von Gustl Mollath zu vergleichen? Das wäre doch nicht unwichtig für einen neuen Prozess. Dr. Strate sollte das mal veranlassen. Damit die sehen das ein anderer Wind weht.

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Deali schrieb:

Die Ex von Molath soll ja angeblich Narben von der Bisswunde zurückbehalten haben. Ist jemand mal darauf gekommen diese Spuren zu sichern um sie mit dem Gebissabdruck von Gustl Mollath zu vergleichen? Das wäre doch nicht unwichtig für einen neuen Prozess. Dr. Strate sollte das mal veranlassen. Damit die sehen das ein anderer Wind weht.

 

Bei einer Bisswunde, die vor 11 Jahren entstanden sein soll, werden Sie das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vergessen können. Ich weiß das aus Erfahrung - ich hatte einmal eine Wunde von einer elektrischen Heckenschere am Oberschenkel. Je älter die Narbe wurde, desto mehr verlor sie an Konturen. Heute (25 Jahre später) finde ich sie nicht einmal mehr.

5

Gustl Mollath wurde mit Handschellen von der Polizei in die Psychiatrie eingewiesen.

Das allein ist doch ein Tatbestand der Freiheitsberaubung. Die

ihm vorgeworfenen, zurückliegenden Taten und die  ihm daraus diagnostizierte Gefährlichkeit für die Allgemeinheit sind bis heute nicht erwiesen.

Ist man einmal unfreiwillig in so einer Einrichtung weggesperrt, spielt es dann noch eine Rolle wie weit die Beobachtung freiwillig oder unfreiwillig ist?

Würde mir so etwas passieren, könnte ich mir vorstellen mich untersuchen zu lassen nur um zu beweisen, dass ich nicht krank bin.

Bisher wurde G.M. angelastet, er hätte einer Untersuchung nicht zugestimmt, andererseits wäre eine Zustimmung ein Einverständnis seiner Unterbringung gewesen. Mir erscheint egal wie er sich verhält er "muss "gefährlich und krank sein.

Es geht nur noch um Spitzfindigkeiten und es müssen schon mächtige Personen im Hintergrund stehen die sich eine  Justiz die unabhängig sein soll gefügig machen will.

Da stellt sich  doch unvermeidlich die Frage wer und was da alles geschützt wird und es ist eine Frage der Zeit bis alles ans Licht kommt.

 

 

 

 

 

 

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@Selina:
Welche konstruktiven Diskussionsbeiträge stammen bislang von Ihnen? Und wieso maßen Sie sich an, Leuten, die jedenfalls nicht weniger verschwurbelte Beiträge als Max Mustermann oder BA Economics Wagner bringen, einen Abschied zu empfehlen?

3

@Selina: "meisten hier wollen mit Ihnen auch nicht mehr diskutieren" Weil die meisten hier extrem voreingenomme Anhänger von Herrn Mollath sind, ihn geradezu zum politischen Märtyrer erheben und ausschließen, dass es auch nur einen Funken Wahrheit im Urteil geben könnte; einige wohl aufgrund persönlicher Erfahrungen mit der Psychiatrie (was NICHT heißt, dass ich etwas dagegen habe, dass sie hier mitdiskutieren, aber ich habe etwas gegen die Einstellung, zu wissen, was wirklich geschehen ist). Dies sollte eigentlich ein juristisches Blog sein, kein politisches. Statt einer halbwegs nüchternen, juristischen Diskussion über den Fall gibt es hier muss man sich übelste Beschimpfungen anhören, wenn man nur rein hypothetisch die Möglichkeiten betrachtet, und zwar einschließlich der Möglichkeit, dass er wirklich wahnhaft ist und wirklich die Taten begangen hat. Der Blog-Artikel stammt von einem Wissenschaftler und bei einer wissenschaftlichen Diskussion darf es keine Denkverbote geben. Ich überlasse jedoch gerne Ihnen und den vielen übrigen Mollath-Anhängern die Kommentafunktion, so dass Sie gerne alles mit Ihren voreingenommenen Beiträgen okkupieren könnensich weiter gegenseitig in Ihren verfestigten Meinung bestätigen möchten. Mit Wissenschaft hat das jedoch nicht viel zu tun, die von gegenseitiger Kritik, nicht gegenseitiger Bestätigung lebt.

2

@an Alle und auch an Anonymus

Anonymus geht davon aus, dass dieser Blog ein wissenschaftlich-juristischer sei und kein politischer! Dem ist

deutlich zu widersprechen, da im Grunde genommen nahezu

jeder Fall ansatzweise eine "politische Dimension" hat und

A. mit diesem Statement die zweifelslos vorhandene politische Dimension(bewiesene Steuerhinterziehung, Schwarzgeldsystem) bewußt und vorsätzlich ausblenden will und damit alle Laien ausschließen ausschließt. An der gesamten Causa ist erschreckend, in welchem Ausmaß eine    REALISTISCHE; LEBENSNAHE   Betrachtung von Vertretern der Justiz ausgeblendet wurde, dies mit einem unfassbaren Realitätsverlust zu bewerten ist oder tatsächlich Rechtsbeugung vorliegt.Beispiele für den Realitätsverlust:

2002 waren Schwarzgeldverschiebungen gang und gäbe,

Mollath ist mit einer Bankfrau verheiratet, als Ehemann ist es

üblich, dass man i.d.R. sehr gut über Vorgänge im Beruf der Ehefrau informiert ist,  Mollath hat sehr viele Belege und ihm

wird im v o r n h e r e i n ein Wahn angedichtet(=unglaublich).

Es liegt offensichtlich ein Ehekonflikt vor, der Ehefrau wird im

vornherein ohne Prüfung, Zeugenaussage geglaubt.Herr Mollath ist Friedensaktivist, war nie gewalttätig er wird sofort

als gemeingefährlich gehalten u.v.a.m.!

Das Kreative und Einmalige des Prof.Müllers-Blogs ist, dass  hier  eine sehr wichtige, bedeutsame gesellschaftliche Diskussion entsteht zwischen Juristen, Laien, Betroffenen und Menschen,die mitten im Leben stehen und dadurch eine lebendige Lebensnähe entsteht, auf die die Justiz dringend angewiesen ist, auch um der "deformation professionelle" zumindest abzumildern!

Anonymus plädiert dafür, davon auszugehen, dass ein         

F u n k e n der Wahrheit im Urteil sein könnte. Plädieren Sie

tatsächlich dafür, dass dieser "F u n k e n"  die Basis sein soll  für eine wahrhaftige, humanistische Auseinandersetzung in der causa Mollath? Oder in Ihren Worten "rein hypothetisch" die Möglichkeit zu betrachten, dass M. einen Wahn hat und die Taten wirklich begangen hat. Diese Energie und Intelligenz könnte auch dafür verwendet werden, die Unschuld von Herrn Mollath noch schlüssiger zu manchen und inwieweit die Ex-Frau, der neue Ehemann und Andere zu diesem Justizdesaster beigetragen haben. Auch hat die Mehrzahl der Blogger keine verfestigte Meinung, sondern ergänzen, inspirieren sich und dienen der  W a h r h e i t s-     f i n d u n g und gleichzeitig  einer wissenschaftlichen Diskussion!

Und die Mehrheit der "Schwarmintelligenz" hat sich nach monatelanger Beschäftigung die begründete Auffassung gebildet, dass Herr Mollath unschuldig, nicht wahnkrank, nicht gemeingefährlich ist und ein schwerwiegendes Justizunrecht und ein Mißbrauch der Psychiatrie und Forensik vorliegt! Es dürfte auch nicht der Wahrheit entsprechen, dass Herr Mollath gestunken , andere Insassen angegriffen hat. Dies wurde von einem, einigen anderen Insassen behauptet worden sein, die als Schwerstkriminelle, schwer Geistesgestörte, Mördern kaum glaubwürdig sind. Die völlig verständnislose Verweigerung einer Kernseife haben die Verantwortlichen selbst!  zu vertreten und lag eindeutig im Eigeninteresse, das Fehlgutachten aufrechterhalten zu können.Dadurch wurde das banale, völlig unprofessionell,inkompetente "Krankheitssymptom" "fehlende Körperpflege" bei einem nachweislich gesundheitsbewußten, intelligenten Menschen erzeugt!!      Ist eigentlich bekannt und wird mitmenschlich realisiert und nachempfunden, dass sich Herr Mollath im Machtbereich des Fehlgutachters befindet, der gleichzeitig Chefarzt der Forensik ist und sich dadurch eine völlig unmenschliche, unverantwortlich destruktive Interaktion, Gruppendynamik gebildet hat, die n i c h t  Herr Mollath zu vertreten hat! Im Gegenteil, Herr Mollath hält sich mit viel unmenschlicher Umsicht  und zu bewundernder Selbstdisziplin seit sieben Jahren sehr zurück, um nicht Vorwände für Symptome zu liefern! Er hat gelernt, was von den Verantwortlichen nicht behauptet werden kann! 

4

@Anonymous

 

Sehr geehrter Herr Anonymous,

tatsächlich handelt es sich hier um ein juristisches Blog. Leider werden Ihre Beiträge diesem Umstand kaum gerecht:

 

Anonymous schrieb:

@Selina: "meisten hier wollen mit Ihnen auch nicht mehr diskutieren" Weil die meisten hier extrem voreingenomme Anhänger von Herrn Mollath sind, ihn geradezu zum politischen Märtyrer erheben und ausschließen, dass es auch nur einen Funken Wahrheit im Urteil geben könnte; einige wohl aufgrund persönlicher Erfahrungen mit der Psychiatrie (was NICHT heißt, dass ich etwas dagegen habe, dass sie hier mitdiskutieren, aber ich habe etwas gegen die Einstellung, zu wissen, was wirklich geschehen ist). Dies sollte eigentlich ein juristisches Blog sein, kein politisches. Statt einer halbwegs nüchternen, juristischen Diskussion über den Fall gibt es hier muss man sich übelste Beschimpfungen anhören, wenn man nur rein hypothetisch die Möglichkeiten betrachtet, und zwar einschließlich der Möglichkeit, dass er wirklich wahnhaft ist und wirklich die Taten begangen hat. Der Blog-Artikel stammt von einem Wissenschaftler und bei einer wissenschaftlichen Diskussion darf es keine Denkverbote geben. Ich überlasse jedoch gerne Ihnen und den vielen übrigen Mollath-Anhängern die Kommentafunktion, so dass Sie gerne alles mit Ihren voreingenommenen Beiträgen okkupieren könnensich weiter gegenseitig in Ihren verfestigten Meinung bestätigen möchten. Mit Wissenschaft hat das jedoch nicht viel zu tun, die von gegenseitiger Kritik, nicht gegenseitiger Bestätigung lebt.

 

Bemerkungen wie "wohl aufgrund persönlicher Erfahrungen mit der Psychiatrie" (auch mit der anschließenden "Relativierung" in Klammern) werden Personen, die entsprechende Erfahrungen gemacht, wohl immer persönlich nehmen. Dennoch bringen Sie - vermutlich wohl kalkuliert - diesen unsachlichen Einschub. Sie greifen (für Sie erkennbar) Nicht-Juristen auf persönlicher Ebene an und beschweren sich anschließend über unjuristische Reaktionen? Was soll das? Das ist doch kein juristischer Beitrag. Das ist nicht einmal ein (rechts-)politischer Beitrag, das ist einfach nur: Provokation.

Wie der zitierte Abschnitt verdeutlicht, geht es Ihnen im Kern um eine Auseinandersetzung mit "Mollath-Anhängern" bzw. Personen, die sie (anhand welcher Kritierien auch immer) in diese Schublade stecken. Konsequenterweise haben Ihre Beiträge bisher kaum juristische bzw. rechtswissenschaftliche Substanz.

Wenn es Ihnen tatsächlich darum geht, eine juristische Diskussion zu führen, dann fangen Sie doch einfach damit an! Wenn Herr Strate rechtlich unzutreffende Ausführungen gemacht haben sollte, zeigen Sie das (sachlich) auf. Dann müssen Sie nicht "rein hypotetisch" irgendwelche Möglichkeiten betrachten. Dann können Sie einfach Nachweise zu einschlägiger Rechtsprechung oder Literatur beifügen.

 

PS:

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie über den Fall auch nur annähernd so gut informiert sind, wie sie vorgeben. Viele Ihrer Bemerkungen mögen in einer Vielzahl von Fällen zutreffen. Hätten Sie z. B. nur den Wiederaufnahmeantrag und das Urteil gelesen, wären viele Ihrer Kommentare wohl noch verständlich. Die Gesamtheit der hier gemachten "Fehler" kann man aber nicht mehr guten Gewissens als "Fehler" bezeichnen. Das gilt insbesondere auch für die Vielzahl von Maßnahmen, die gerade darauf gerichtet waren, eine effektive Verteidigung zu unterbinden. Zu einer Haltung nach dem Motto: Da hätte Herr Mollath sich einfach mal um eine bessere Verteidung kümmern müssen, kann man bei Kenntnis der gesamten (bisher öffentlich zugänglichen) Sachlage schlicht nicht kommen.

 

5

@Horst Pachulke: "Mollath HAT das System verwendet, um gegen die von ihm kritisierten Vorgänge anzugehen" Sie haben es richtig erkannt. Gegen Mollath gab es ein Verfahren. Da hätte er schweigen müssen, sich schleunigst einen guten Anwalt suchen müssen, Maßnahmen widersprechen und Richter ablehnen müssen, kurz, sich verteidigen müssen. Nicht andere angreifen, proteststinken (statt ohne Seife, aber so gut es geht mit wasser und lappen zu arbeiten), mit Ärzten diskutieren und aufs Grundgesetz verweisen. Anschuldigungen gegen andere haben keine entlastende Wirkung im Strafverfahren; wenn Frau Mollath etwas böses getan hat, heißt das nicht, dass Herr Mollath unschuldig ist. Ich nehme an, Herr Mollath bekam bei der Festnahme gesagt: "Sie haben das Recht zu schweigen; alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht auf einen Anwalt." Darüber muss der Staat Sie aufklären, aber über mehr auch nicht. Wenn Sie es auf die leichte Schulter nehmen und es als reine Formel betrachten, die Sie einfach ignorieren können, dann legen Sie Ihr Schicksal in die Hände des guten Willens der Prozessbeteiligten, der eben nicht immer vorhanden ist. Und ja, die Schuld liegt im wesentlichen bei anderen, die schwere Fehler im Verfahren gemacht haben, nicht bei Herrn Mollath.

2

@ Anonymous: 

 

Sie sollten nicht so viele (amerikanisxhe9 Krimis schauen und sich mal kundig machen, wie so eine Festnahme abläuft 

 

Ferner hat Herr Mollath ja versucht, sich einen anderen Anwalt zu nehmen - alleine, das Gericht ließ ihn ja nicht. Und der Anwalt, der ihm beigeordnet war, hat den Richter nicht ablehnen wollen, wollte ihn nicht einmal verteidigen. Er selbst durfte zur Sache ja nichts sagen, als es zur Verhandlung kam. Ob er ohne StPO (er saß ja "zur Beobachtung" in der Pschiatrie) kurzfristig (sein Pflichtverteidiger hat ihm kurz vor der Verhandlung eröffnet, dass er das Urteil des Richters akzeptieren werde) dazu in der Lage war? Ich wage es zu bezweifeln.

Eine Person, die widerrechtlich irgendwo festgehalten wird, hat  darüber hinaus natürlich das Recht, sogar mit Ärzten zu diskutieren, dass sie sich gerade gesetzeswidrig verhalten. Ferner hat diese Person auch das Recht, Protest zu üben.

 

Wir sind hier ja (noch?) nicht in einer Diktatur. Und dem Untertanentum im Kaiserreich sind wir schon entfleucht. Obwohl - es gibt da noch einzelne Bücklinge, die es einem Menschen nachteilig auslegen, wenn er sich nicht das Rückgrat durch die Obrigkeit und deren Idole brechen lässt

 

Wenn ich Ihre Auslassungen davon, wie ein Mensch sich Ärzten gegenüber zu verhalten habe, lese, beginne ich übrigens ansatzweise zu verstehen, was mir das hoffnungslos zerfahrene Geschwurbel über "Iatrokratie" (Ärzteherrschaft) der sogenannten "Sozialistischen Patientenfront" sagen soll: Sobald ein Arzt mit Verfügungsgewalt über einen Menschen den Raum betritt, soll dieser Mensch sich besser nicht mehr seiner innewohnenden Rechte erinnern. Den Arzt interessieren diese Rechte unter Umständen gar nicht - und wenn er sie ignoriert, wird ihm kein Leid geschehen... dem Patienten hingegen unter Umständen schon. Somit wird der als Jacker oder Iacker bezeichnete (Anti-)Arzt zur mächtigsten Person unserer Zeit, der Person, die definiert, welche Gedankenwelt "richtig" und welche "nicht richtig" ist, Lebensweisen nach seinem Dafürhalten in "gut" (=gesund) und schlecht (=krank) einteilt. Der Arzt mutiert so zum Hohepriester einer wissenschaftsgläubigen Gesellschaft, der seinen Ratschluss mit regalmeterweisen Bücher begründet - und dabei den Gedanken des HEILberufes in eine sehr rechtslastige Form umwidmet. Eine Form, in der Patienten schon mal mehr oder weniger unverblümt nahegelegt wird, sich doch besser zu suizidieren, weil "das der beste Weg für sie sei" oder, in 3.Reichs-Diktion, "ihnen viel Leid erspart wird".

 

Weiter noch fange ich an zu ahnen, dass eventuell der einzige Weg, im Falle einer Psychiatrisierung derartige Erkenntnisse zu äußern, der ist, das auf eine hoffnungslos verschwurbelte Weise zu tun, die beim Durchlesen (zumindest bei mir) zu Kopfschmerzen führt. Sonst kommt der "Jacker" und "heilt" einen von den vertretenen Ansichten. Zumindest so lange, bis sie den nötigen Verschwurbeltheitsgrad erreichen, den eh keiner mehr ernst nimmt. Oder bis sich die Personalie eh erledigt hat.

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