Der Fall Mollath in der Wiederaufnahme

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.02.2013

Der Fall Mollath hält mittlerweile seit gut drei Monaten die bayerische Öffentlichkeit in Atem.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag (hier) auf einige schon aus dem schriftlichen Urteil erkennbare Schwächen der Beweiswürdigung Bezug genommen. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, sehr viele weitere Einzelheiten zu erfahren, die meinen ersten Eindruck, dass hier etwas im Argen liegt, bestätigen bzw. noch weit übertreffen: Nicht nur die Beweiswürdigung, auch die Beweisaufnahme zu den angeklagten Taten in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung war fehler- und lückenhaft.

Das Wiederaufnahmegesuch

In dieser Woche nun hat Mollaths Verteidiger einen Wiederaufnahmeantrag gestellt (Quelle), in dem außerdem die Verfahrensgeschichte so detailreich dokumentiert wird, wie es bisher noch nicht in der Öffentlichkeit geschehen ist. Wer Gelegenheit hatte, in die Akten dieses Falls Einblick zu nehmen, kennt diese Geschichte bereits. Und wenn man sich ein bisschen länger mit der Sache beschäftigt, hat man noch weit mehr erfahren, denn Strates Wiederaufnahmegesuch muss sich ja auf die Umstände konzentrieren, die nach § 359 StPO aus seiner Sicht als Wiederaufnahmegründe zu nennen sind. Der Antrag überzeugt mich.

Dabei nennt er nicht einmal alle aus meiner Sicht in Betracht kommende Gründe, sondern konzentriert sich weitgehend auf die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Vorsitzenden der damaligen Strafkammer.

Um es kurz zu machen: Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine – angesichts der (sachlich formulierten) Schreiben Mollaths - geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.

Einige solcher Fehler kommen in jedem Strafverfahren vor, aber sie werden regelmäßig korrigiert bzw. kompensiert durch die Kontrolle des Richterkollegiums, Sachverständigengutachten, der Revisionsinstanz, der Strafverteidigung, der zur Objektivität verpflichteten Staatsanwaltschaft und die regelmäßigen Überprüfungen der Unterbringung durch Strafvollstreckungskammer. Hier aber haben offenbar alle Kontrollmechanismen versagt. Es ist nachvollziehbar dass es Herrn Mollath so vorkommt, als habe man sich gegen ihn verschworen.

Reaktion bayerischer Richter und Staatsanwälte

Es ist trotzdem erstaunlich schwierig, hohe und höchste Justizjuristen in Bayern davon zu überzeugen, was sie da vor sich haben.  Die Nürnberger Justizsprecherin hat jüngst lediglich ein paar  „handwerkliche Fehler“ im Urteil eingeräumt (Quelle), und meinte damit aber nur die offenkundigen Schreib- und Verwechslungsfehler.

Herr Mollath ist derweil weiterhin im Bayreuther Bezirksklinikum untergebracht – die Strafvollstreckungskammer hat offenbar beschlossen, das Wiederaufnahmeverfahren abzuwarten, bevor man sich wieder mit Herrn Mollath befasst – auch das erscheint mir eine fragwürdige Verfahrensweise. Sobald die Strafvollstreckungskammer davon Kenntnis erhält, dass die Voraussetzungen einer Unterbringung nicht mehr oder noch nie vorgelegen haben, muss sie die Unterbringung für erledigt erklären. Die Anzeichen dafür haben sich seit November verdichtet. Und wenn nicht die neuen Tatsachen und die mittlerweile offenkundig werdenden Fehler ausreichen, dann sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob die Unterbringung noch verhältnismäßig ist – bevor das Bundesverfassungsgericht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erneut in einem Unterbringungsfall Geltung verschaffen muss.

Die bayerische Justiz soll bei allem nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden. Ich kenne viele hervorragende Juristen und aufrichtige wie nachdenkliche Menschen in der bayerischen Justiz, seien sie als Staatsanwälte oder Richter tätig. Sie können sich bisher einfach nicht vorstellen, dass Herr Mollath tatsächlich zu Unrecht untergebracht ist und empfinden deshalb die Bewertungen in der Presse, im Fernsehen und im Internet als ungerechte und geradezu unverschämte Einmischung in ein alles in allem rechtsstaatlich funktionierendes System. Ich denke, dass gerade die Reaktionen solcher Personen wie des Nürnberger Generalstaatsanwalts  und auch der Justizministerin selbst damit zu erklären sind, dass sie sich erstens loyal vor „ihre“ Behörde stellen wollen, zweitens über den Verfahrensgang unzureichend informiert wurden und drittens deshalb das Ausmaß des Unrechts in diesem Fall unterschätzen. Sie meinen, wie leider auch einige JournalistInnen von Zeit und Spiegel-Online,  im Großen und Ganzen könne man immer noch die (weitere) Unterbringung des Herrn Mollath vertreten. Und die sieben Jahre Psychiatrie habe Mollath sich letztlich durch Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie seiner querulatorisch-wahnhaften und unkooperativen Persönlichkeit selbst zuzuschreiben. In die (rechtskräftige) Entscheidung unabhängiger Gerichte dürften sich Öffentlichkeit und Politik ohnehin nicht einmischen.

Wenn ich aber mit Juristen über die mir bekannten Einzelheiten des Falls spreche, dann gerät das Bild regelmäßig ins Wanken. Meine Gesprächspartner beginnen dann zu verstehen, dass hier möglicherweise doch gravierendes Unrecht im Gange ist und dass die öffentliche Befassung mit dem Fall Mollath nicht nur ein künstlicher Medienhype ist, um der bayerischen Justiz und ihrer Ministerin zu schaden, sondern einen realen Hintergrund hat.

Ich bin auch überzeugt davon, dass jeder redliche Volljurist bei Aktenkenntnis zu dem Ergebnis käme, zu dem ich auch gekommen bin: Hier sind so viele und so erhebliche Fehler gemacht worden, dass die Rechtskraft des Urteils und die weitere Unterbringung des Herrn Mollath nicht mehr mit rechtsstaatlicher Legitimität aufrecht erhalten werden kann.

Staatsanwaltschaft, Psychiatrie, Gericht – alle Institutionen, die sich gegenseitig auch kontrollieren sollen, haben sich teilweise unter schwerwiegender Missachtung von Normen, die einen Beschuldigten schützen sollen, instrumentalisieren lassen zu Entscheidungen, die im Lichte betrachtet gesetzes- und rechtsstaatwidrig sind. Ein Richter hat sich offenbar hinreißen lassen dazu unter grober, teilweise nur mit Vorsatz erklärbarer  Missachtung von Gesetz und Recht  ein Strafverfahren mit einem schwerwiegenden Ergebnis zu produzieren.

Dies gilt schon unabhängig von dem HVB-Bericht, der die Geldgeschäfte von Mollaths Ehefrau (also den Kern des angebliches „Wahns“ bestätigte). Und es gilt auch unabhängig von dem Anruf des Richters bei der Steuerfahndung, die Anzeige Mollaths sei wahnhaft und deshalb nicht weiter beachtlich.

Obwohl das Verfahren zahlreiche revisible Verfahrensverstöße aufwies, wurden diese in der Revision nicht auf zulässige Weise gerügt und sind jetzt für die Wiederaufnahme gleichsam „verbraucht“.

Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg?

Es war am Ende eine richtige Entscheidung der Ministerin, die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, einen Wiederaufnahmeantrag vorzubereiten. Denn auf diesem Weg hatten nun neutrale bis dahin nicht befasste Regensburger Staatsanwälte Auftrag und Gelegenheit, die Nürnberger Akten zu prüfen. Und das Erschrecken war, wie man hört, groß. Man hat bisher wohl kaum einmal ein solches ungutes Zusammenwirken von Fehlern und Versäumnissen auf allen Ebenen feststellen können. Ich bin sicher, dass sich dieses Wissen auch in den höheren Etagen der bayerischen Justiz verbreiten wird, auch wenn nicht unbedingt öffentliche Fehlereingeständnisse die Folge sein werden. Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat eine schwierige Entscheidung zu treffen, denn mit der Wiederaufnahme treten auch Versäumnisse seiner eigenen Behörde zutage. Aber ich bin sicher, er hat die nötige Professionalität, nun auch den staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrag auf den Weg zu bringen – dies wäre ein vertrauensbildendes Zeichen, dass die Justiz selbst bereit ist, Fehler einzuräumen und eine Korrektur einzuleiten.

Zum Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr.3 StPO

Kurz zur rechtlichen Bewertung; dazu kann ja unten noch diskutiert werden. Der Rechtsbeugungsvorwurf stellt einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr.3 StPO dar, und damit den "absoluten" WA-Grund der strafbaren Amtspflichtverletzung eines mitwirkenden Richters. "Absolut" ist dieser WA-Grund, weil es nicht darauf ankommt, ob die Rechtsbeugung sich direkt auf die Feststellungen des  Urteils ausgewirkt hat. Das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass jedes Urteil aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass ein mitwirkender Richter sich "in Beziehung auf die Sache" strafbar gemacht hat. Dieser WA-Grund wurde allerdings bisher in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte meines Wissens noch nie bejaht.

Die anderen Gründe beziehen sich auf neue Tatsachen nach § 359 Nr.5 StPO - der häufigste WA-Grund. Hier muss im Einzelnen geprüft werden, ob diese neuen Tatsachen auch ein anderes Urteil ergeben hätten ("Erheblichkeitsprüfung").

Das LG Regensburg wird mit der Prüfung des WA-Antrags befasst sein. Die Entscheidungsoptionen habe ich am Ende des vorigen Beitrags (Update 20.02.2013) bereits dargelegt.

 

Die ausufernde Diskussion im vorherigen Beitrag wird geschlossen, sie kann natürlich weiterhin nachgelesen werden, und unter diesem Beitrag fortgeführt werden.

 

UPDATE am 7. März 2013

Die heutige Ankündigung aus dem Justizministerium, dass der seit Wochen vorbereitete Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, das Verfahren im Fall Mollath zugunsten des Untergebrachten wieder aufzunehmen  "in Kürze" gestellt werde (MittBay Zeitung), kommt eigentlich nicht überraschend. Schließlich hat die Justizministerin die Staatsanwaltschaft mit einer solchen Antragstellung beauftragt. Dass die Nachricht jetzt doch bei allen, die den Fall beobachten, mit deutlich spürbarem Aufatmen registriert wird, hängt mit Folgendem zusammen: In den letzten Tagen war der Eindruck entstanden , der Nürnberger Generalstaatsanwalt, der in der Behördenhierarchie über den Regensburgern steht, habe womöglich Zweifel und würde möglicherweise den Antrag doch nicht stellen lassen. Es wurde auch der Vorwurf der "Befangenheit" des GenStA erhoben und dann heute versucht, diesem mit einem Dringlichkeitsantrag im Landtag (von den Freien Wählern und den Grünen) den Fall zu entziehen - der Antrag scheiterte allerdings  (SZ).

Rechtlich ist nach der Gesetzeslage eine staatsanwaltliche Befangenheit weitgehend  irrelevant. Aber im Fall Mollath, in dem es einerseits um die Freiheit eines seit sieben Jahren untergebrachten Menschen geht, andererseits um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bayerische Justiz, sind eben nicht nur rechtliche, sondern auch politische und öffentlichkeitswirksame Maßstäbe anzulegen.

Dies hat der CSU-Abgeordnete Weidenbusch erkannt (SZ), als er anregte, eine Staatsanwaltschaft außerhalb des OLG-Bezirks Nürnberg mit dem Wiederaufnahmeantrag zu betrauen. Dennoch schiene es mir bedenklich, wenn eine solche Frage durch das Parlament entschieden werden sollte.

Aber wie schon oben in meinem Beitrag angemerkt: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat das ursprüngliche Strafverfahren gegen Mollath betrieben. Und eine Staatsanwaltschaft hat in einem Strafverfahren nicht nur einseitig die Interessen gegen einen Angeklagten zu vertreten, sondern ist zugleich auch Wächter über die Einhaltung der Verfahrensnormen. Insofern könnten die Verfahrensverstöße, die in dem Verfahren nun zutage getreten sind – teilweise dokumentiert im Antrag Strates – auch auf Versäumnisse der Nürnberger Staatsanwaltschaft hinweisen. Der jetzige Generalstaatsanwalt war zwar damals noch nicht in dieser Funktion, so dass eine persönliche Befangenheit insofern nicht besteht, aber er sitzt dennoch strukturell "zwischen den Stühlen". Ich habe oben in meinem Beitrag schon geschrieben, dass ich in dieser Hinsicht letztlich denke, dass die Professionalität ausreichen müsste, richtig einzuschätzen, dass bei den offensichtlichen und gravierenden Fehler der bayerischen Justiz, die im Wiederaufnahmeverfahren zutage treten werden, nur durch Transparenz und Objektivität Vertrauen in die Institutionen zurück gewonnen werden kann. Mittlerweile müsste das Interesse der bayrischen Justiz deshalb dem Interesse Herrn Mollaths entsprechen.

Ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft wird belegen: Nicht nur Herr Mollath, seine Verteidiger und einige Internetblogger sehen, dass das rechtskräftige Urteil gegen Herrn Mollath nicht bestehen bleiben kann - auch die Staatsanwaltschaft sieht das so.

Wenn der staatsanwaltliche Antrag eingereicht ist, wird eine Kammer des LG Regensburg über beide Anträge entscheiden. Die Optionen habe ich hier (am Ende des Beitrags)  schon aufgeführt.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1119 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Wir leben in einer Bananenrepublik. Gegen den Richter Eberle und insbesondere Dr.Leipziger wird kein Ermittlungsverfahrens eingeleitet obwohl glasklar dokumentiert ist das sie gegen geltendes Recht verstoßen haben.

Bei Gustl Mollath wurde eine Hausdurchsuchung mit 12 Polizeibeamten durchgeführt allein aufgrund des Zurufs seiner Ehefrau mit der er sich in einem Rosenkrieg befand.

Ich möchte mal wissen was passieren würde wenn ich Frau Dr. Merk beschuldige das sie Waffen in ihrem Haus hortet.

5

"Ein verfassungskonformes Rechts- und auch das Revisionssystem dürfen meiner Auffassung nach NIE vom möglicherweise zu Unrecht Verurteilten verlangen, ALLES richtig oder so zu machen" Sie müssen nicht viel richtig machen. Sie müssen nur den Hinweis ernstnehmen, dass Sie schweigen dürfen (lies: müssen) und dass Sie sich einen Anwalt nehmen dürfen (lies: müssen). Wenn Sie mindestens eines von beiden nicht tun (Mollath hat beides nicht getan), wird es gefährlich.

Im übrigen scheinen Sie vorauszusetzen, dass Mollath notwendig unschuldig ist. Ich kann nur nochmal betonen, dass wir das nicht wissen. Vielleicht hat das System doch eine starke Tendenz, die richtigen zu erwischen (wie es sinngemäß Herr Strate schreibt)? Wie ich schon betonte: Es gab einen Anfangsverdacht, Indizien, Arztattest usw, worin man ein stimmiges Bild durchaus sehen kann, und alles, was Herr Mollath dem entgegenzusetzen hatte, war es als Taten einer großangelegten Verschwörung von Rotariern, Rüstungsindustrie und den Kreisen um seine Frau zu erklären. (Obwohl, wie wir heute wissen, die Transfers mehr von Provisionsanreizen für die Bankmitarbeiter als von Steuerersparnissen für die Kunden motiviert waren.) Herr Mollath hat nach wie vor Rechtsmittel (Wiederaufnahmeverfahren, jährliche Überprüfung). Er wird also nicht dem Rechtssystem geopfert; das System lässt ihm weiterhin Möglichkeiten. Selbst wenn Mollath komplett unschuldig ist: Fundamentale Probleme sehe ich nicht darin, wenn einmal alle paar Jahre ein solcher Fall vorkommt, solange die Möglichkeit der Prüfung immer besteht. Solche Fälle wird es auch immer wieder geben, auch wenn Sie das System verbessern. Sie lassen sich nicht verhindern; Menschen und somit Richter sind eben immer fehlbar.

Einen Verbesserungsvorschlag für das System habe ich gemacht: Beweiserhebungsverbot führt zu Beweisverwertungsverbot. Das würde die Anreizsituation ändern und hätte vielleicht auch hier zu einem faireren Prozess beigetragen.

 

2

@ Anonymous:

 

1)  Ich habe die StPO auch mal durchgelesen. Ihre Auslassung, dass man als Angeklagter vor Gericht schweigen müsse, kann ich dort gar nicht finden. Komisch.

Vielleicht liegt das ja daran, dass nur in Schauprozessen Prozessbeteiligten vorgeschrieben wird, was sie wann wie und wann nicht und wie  nicht zu sagen haben.

 

2) Wenn wir hier jeden wegsperren würden, der vor Gericht an der Aufklärung (s)eines Falles mitwirkt, dann hätten wir bald gar keine aufgeklärten Straftaten mehr. 

Oder halt, im Sinnvon Fahrenheit 451, 100%  "aufgeklärte" Straftaten.

 

Ferner wiederhole ich mich jetzt nochmal: Mollath hat sich einen Anwalt genommen, das Gericht wollte ihm aber einen Pflichtverteidiger beiordnen - den es nicht entließ, als Herr Mollath einen Anwalt hatte, von dem er verteten werden wollte.

5

Horst Pachulke schrieb:

 Mollath hat sich einen Anwalt genommen, das Gericht wollte ihm aber einen Pflichtverteidiger beiordnen - den es nicht entließ, als Herr Mollath einen Anwalt hatte, von dem er verteten werden wollte.

Sehr geehrter Herr Pachulke,

mir war bisher nur bekannt, dass das Gericht den Pflichtverteidiger nicht entliess, obwohl

-Mollath diesen Antrag stellte

-der Pflichtverteidiger diesen Antrag auch stellte

-die StA diesen Antrag AUCH stellte

 

und Richter sagt...Nein.

 

Haben Sie eine Quelle für Ihre obige Behauptung?

Darf ich als Laie nachfragen, ob dieser Zusammenhang so auch stimmt: Ich darf neben dem Pflichtverteidiger keinen weiteren Anwalt in die Verhandlung bringen?

Gruss

3

Klar und logisch das Mollath selber schuld ist:

Als seine Frau ihn erpresst hat und zwar im monetär lukrativen Sinne. "Halts Maul und ich lass Dir 500 000 Euro. Oder ich lass Dich auf Deinen Geisteszustand untersuchen und einweisen."

Hätte er halt besser zweckrational die Kohle nehmen sollen, als darauf zu bestehen, strafbare Handlungen einzustellen.

 

Aber das dieser Missbrauch einfach durchgeht, zeigt die fantastische Effizienz unseres Rechtssystems.

 

anonymous fordert ja nach Gesamtwürdigung der Umstände, dass Mollath jetzt auch auf dem Altar der Justiz zu opfern wäre, ansonsten käme es zum Dammbruch (???).

 

Bisher hielt ich mich einfach an die wissenschaftliche Erkenntnis, dass 50% aller psychiatrischen Gutachten falsch sind. Entsprechend muss ein Rechtssystem, das darauf abstellt, zwangsläufig 50% Fehlurteile und Fehlurteile hervorbringen. Wie soll es denn auch anders gehen?

 

Aber nun auf die richterliche Unabhängigkeit und die Unfehlbarkeit der Rechtskraft (deren Zustande kommen anonymous mit der Schwerkraft vergliechen hat) zu pochen, macht eigentlich nur noch stutzig.

 

Es gibt keinen Willen zur Aufklärung...dabei kommen doch immer mehr Merkwürdigkeiten zu Tage.

Mollath hat sich selbst gestellt, weil er das vorherige Mal auf der Polizeistation verprügelt wurde. Sinnigerweise ist der neue Haftbefehl auch nur dieser Polizeistation zugestellt worden. Langsam wirds echt merkwürdig....

 

Vielleicht ist das wirklich ein Geschäftsmodell der Justiz, auf dessen Service bei Bedarf zurückgegrifffen wird...

5

@ Anonymous:

 

Niemand wird ernsthaft behaupten, die Staatsanwaltschaft sollte nicht ermitteln, wenn ein Bürger dieses Staates Straftaten zur Anzeige bringt, z.B. Gewaltvorwürfe oder Geldwäsche und -verschiebungsvorwürfe gegen einen anderen zur Anzeige bringt.

 

Nun sollte es in einem Rechtsstaat jedoch so sein, dass die Staatsanwaltschaft vorliegende Beweise überprüft - und vor allem AUCH den Angeklagten Entlastendes ermitteln MUSS. Vor allem aber sollte sie überhaupt erst einmal ermitteln - und nicht einfach vorgetragene Beschuldigungen ungeprüft als Anklage übernehmen. Zu Ermittlungen gehört auch, die Zeugen nicht nur mal kurz anzurufen, sondern persönlich vorbei zu schauen: So ein Gutachten kann ich Ihnen mit einem Office-Programm wunderbar selbst machen. Auch sollte die Stichhaltigkeit der im Gutachten geschilderten Verletzungen überprüft werden, ebenso, ob die nötige zeitliche Nähe zur Tat bei der Begutachtung vorlag. Vor allem bei einem Gutachten, das doch deutlich nach der Tat ausgetstellt wurde. Auch im stillen Kämmerlein kann man schließlich andere Szenarien entwerfen als das von den Anklägern vorgeworfene usw. 

Schließlich solte eine Staatsanwaltschaft sich auch an eine alte Tatsache erinnern: Wenn jemand Verletzungen aufweist, ist immer noch nicht klar, wie diese Verletzungen denn zustande gekommen sind. Sollten beide Darstellungen stichhaltig sein, stellt sich schon die Frage, warum denn einer Seite (die sich ein halbes Jahr später ein Attest ausstellen lässt) mehr geglaubt wird, als der anderen Seite. 

Allerdings ist mir durchaus aus eigener Anschauung bekannt, dass das manch Staatsanwalt nicht gerne Entlastendes gegen den "Feind" ergründen mag. So kann ein einzeln eingestreuter, gelangeweilt-genervt vorgetragener und völlig an der Sache vorbeigehender "Entlastungshinweis" der Staatsanwaltschaft durchaus so wirken, als sei man gerade einer lästigen Pflicht nachgekommen, die man nur erfüllen müsse, um sich nicht dem Vorwurf der Einseitigkeit auszusetzen. 

 

Auch sollte eine Staatsanwaltschaft Hinweisen nachgehen, dass andere Bürger Straftaten begangen haben - so zum Beispiel Steuerhinterziehung oder Geldwäsche. Wenn ein Bürger mit sachdienlichen Hinweisen kommt, dass BANDENMÄSSIG derartigen Straftaten nachgegangen wurde und anzunehmenderweise noch wird, wenn er angibt, es gäbe Dokumente, die dies beweisen können, sollte eine Staatsanwaltschaft ermittelnd tätig werden - und die Beweise sichern, bevor diese an einen unbekannten Ort verbracht werden. Sollte sie das alleine nicht dürfen, muss sie wohl die Steuerfahndung hinzuziehen, in deren Kompetenzbereich diese Ermittlungen fallen.

Tut sie enfach mal nichts, muss sich eine Staatsanwaltschaft mit dem begründeten Verdacht abfinden, sie sei selbst ein Teil der bandenmäßig agierenden Geldwäscher und Steuerhinterzieher.

 

Interessant auch der vermeintlich entlastende  Verweis darauf, dass Staatsanwaltschaften angeblich immer so agieren würden wie im Fall Mollath. Wenn dem so wäre, wäre es eventuell wirklich besser, man schaffte diese Institution ab. Sagt ein Bürger, der einem solcherart geschilderten Willkürorgan diktaturänlichen Ausmaßes lieber nicht unterworfen sein möchte. Einem eventueller Verweis darauf, wie lange das alles dauert, möchte ich freundlich erwidern, dass Herr Mollath nun schon seit sieben Jahren - eine sehr, sehr lange Zeit - im untersten Loch der bayerischen Justizopferhierarchie sitzt. Das ist eine sehr lange Zeit - und die müssen auch eine beteiligte Staatsanwaltschaft und sie argumentativ und sonstwie unterstützende Prsonenbegründen. 

 

Sollten sie zu Lebzeiten dazu nicht in der Lage sein, hält sich hartnäckig das Gerücht, dass sie nach ihrem Ableben dafür zur Rechenschaft gezogen werden - und da kann sich dann wohl keiner mehr rauswinden.

5

Werden Sie ( Merk ) sich mit der gleichen Vehemenz, mit der Sie an anderer Stelle Verschärfungen forderten, für eine verlängerte, evtl. sogar zeitlich unbegrenzte Verjährungsfrist für Rechtsbeuger/innen einsetzen?

 

Das steht im Abgordnetenwatch von Frau Merk.

 

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193--f370953.html

 

5

@Olaf Weber - bester Kommentar im ganzen Blog!

 

5

Arne schrieb:

@Olaf Weber - bester Kommentar im ganzen Blog!

 

Zustimmung - allerdings hat er einen Flüchtigkeitsfehler im Text: Anstatt "Justizunwesen" schrieb er "Justizwesen".

5

@Olaf Weber

Ich möchte Ihnen herzlich Danken - Sie haben das alles geschrieben, was ich mangels eigener Fähigkeiten niemals so treffend formulieren hätte können.

100% Zustimmung!

 

Ich bin auch zu dem Schluß gekommen, dass nach anonymous Logik, jeder Bürger erstmal ein Jurastudium absolvieren muss, um sich angemessen verhalten zu können.

Gustl Mollath hat es, obwohl unsere Gesetze und Rechte 10 mal besser kennt als ich, trotzdem nicht geschafft eindeutig zu erkennen zu geben, dass er die Untersuchung verweigert. Ich wäre wie > 99% der deutschen Bevölkerung auch nie auf so einen Gedanken gekommen - Nein, viele Einsprüche und Beschwerden die er gemacht hat, wären mir und eben 99% der Bevölkerung gar nicht in den Sinn gekommen und trotzdem (oder gerade deshalb?) sitzt er seit 7 Jahren ein.

 

Es grüßt ein ganz normaler Bürger ohne Rechtskenntnisse und nur mit einem ganz normalem Menschenverstand ausgerüsteter Bürger, der weder jemals in der Klappse gesessen hat, noch Gustl Mollath kennt und doch inzwischen entsetzt ist, was in unserem Land möglich ist.

 

MERKwürdig MERKbefreite Justiz in Bayern

5

@Horst Pachulke: "Denn die 'Argumente' dafür, dass Mollath ja total sebst Schuld ist, dass Verbrecher ihn illegal in die Psychiatrie geworfen haben, sind genau so stichhaltig wie das 'Argument', dass Frauen ja vergewaltigt ... werden- oder dass sie es eigentlich nicht besser verdienen" Wenn ich einer Frau, die vergewaltigt wurde, empfehle, zukünftig Pfefferspray in der Handtasche mitzuführen und einen Selbstverrteidigungskurs zu belegen, dann sage ich nach Ihrer Logik, dass sie ja selbst an der Vergewaltigung schuld sei, weil sie das nicht getan hat.

"Sie sollten nicht so viele (amerikanisxhe9 Krimis schauen und sich mal kundig machen, wie so eine Festnahme abläuft" Sie irren, wenn Sie annehmen, dass es sich bei der Belehrung um etwas US-spezifisches handelt: Der Beschuldigte "ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen" (§ 136 StPO)

"Eine Person, die widerrechtlich irgendwo festgehalten wird, hat  darüber hinaus natürlich das Recht, sogar mit Ärzten zu diskutieren, dass sie sich gerade gesetzeswidrig verhalten. Ferner hat diese Person auch das Recht, Protest zu üben." Natürlich hat sie das Recht. Sie muss dann jedoch damit rechnen, dass das gegen sie verwendet wird.

"anderen Anwalt zu nehmen - alleine, das Gericht ließ ihn ja nicht" das wurde schon diskutiert. Sogar Herr Brixner hat Herrn Mollath ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er das Recht und die Möglichkeit hat, einen Anwalt seiner Wahl zu beauftragen. Aus unerfindlichen Gründen hat Herr Mollath das nicht. (Ich vermute: Er hat eine Wissenschaft daraus gemacht, wollte unbedingt verhindern an jemanden zu geraten, der in der angeblich großen Schwarzgeldverschwörung steckt, statt einfach irgendeinen zu nehmen und diesen um einer Liste der übrigen in Frage kommenden zu bitten.)

"der einzige Weg, ... derartige Erkenntnisse zu äußern, der ist, das auf eine hoffnungslos verschwurbelte Weise zu tun" Sie sollten sich als Beschuldigter überhaupt nicht äußern. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Jeder Strafverteidiger, der auch nur einen cent Wert ist, wird seinem Mandanten nachdrücklichst davon abraten, irgendeine Aussage zu machen. Und diejenigen, die ermitteln, wollen nur eines erreichen: Dass Sie Ihr Recht nicht wahrnehmen und sich selbst belasten und so irgendwie reinreiten. Mit allen legalen und manchmal auch fragwürdigen Methoden. Sie müssen einfach nur schweigen, dann kann nichts passieren. Es ist eigentlich ganz einfach, und Sie werden sogar von den Ermittlern gleich zu Beginn ausdrücklich auf dieses Recht hingewiesen. Mancher unverbesserliche Psychiater diagnostiziert dann zwar schweren Autismus, aber darüber hat noch jeder Richter laut gelacht.

@Arne: "Gustl Mollath hat es, obwohl unsere Gesetze und Rechte 10 mal besser kennt als ich, trotzdem nicht geschafft eindeutig zu erkennen zu geben, dass er die Untersuchung verweigert" Herr Mollath hat es vor allem nicht geschafft, einen eigenen Anwalt zu besorgen; das ist doch das allererste, woran wirklich jeder denkt (hat Herr Mollath wohl auch) und was wirklich jeder versucht (hat Herr Mollath aus unerfindlichen Gründen leider nicht erfolgreich gemacht).

2

Anonymous schrieb:

"Eine Person, die widerrechtlich irgendwo festgehalten wird, hat  darüber hinaus natürlich das Recht, sogar mit Ärzten zu diskutieren, dass sie sich gerade gesetzeswidrig verhalten. Ferner hat diese Person auch das Recht, Protest zu üben." Natürlich hat sie das Recht. Sie muss dann jedoch damit rechnen, dass das gegen sie verwendet wird.

Damit rechnet man als Gesunder aber nicht.

Ihre Einlassung ist eigentlich derart absurd, wird aber verständlich, wenn man den Arzt nicht mehr als Arzt sieht, sondern als Gedankenpolizei.

Anonymous schrieb:

@Arne: "Gustl Mollath hat es, obwohl unsere Gesetze und Rechte 10 mal besser kennt als ich, trotzdem nicht geschafft eindeutig zu erkennen zu geben, dass er die Untersuchung verweigert" Herr Mollath hat es vor allem nicht geschafft, einen eigenen Anwalt zu besorgen; das ist doch das allererste, woran wirklich jeder denkt  und was wirklich jeder versucht..

Vorausgesetzt man kann sich das finanziel leisten.

Was propagieren Sie denn für eine Plutokratie?

Sollte Gericht und StA nicht mehr sauber und genau arbeiten dürfen, nur weil da kein Staranwalt sitzt?

 

 

5

@Horst Pachulke: "Ich habe die StPO auch mal durchgelesen. Ihre Auslassung, dass man als Angeklagter vor Gericht schweigen müsse, kann ich dort gar nicht finden. Komisch." Sie sollen nicht erst vor Gericht schweigen. Sie sollen schon schweigen, wenn nur ermittelt wird. RECHTLICH müssen Sie nicht schweigen. Aber VERNÜNFTIGERWEISE müssen Sie schweigen. Im Gesetz steht, dass Sie es DÜRFEN, jedoch müssen Sie das "dürfen" lesen als ein "MÜSSEN", wenn Sie vernünftig sind und wollen, dass die Sache gut ausgeht. Es zwingt Sie niemand! Jedoch beeinflussen Sie das wahrscheinliche Ergebnis, wenn Sie es nicht tun... Vor Gericht kann es im übrigen durchaus klug sein, in Absprache mit dem Verteidiger eine Aussage zu machen.

"Mollath hat sich einen Anwalt genommen, das Gericht wollte ihm aber einen Pflichtverteidiger beiordnen - den es nicht entließ, als Herr Mollath einen Anwalt hatte, von dem er verteten werden wollte." Das ist nicht zutreffend. Hätte Herr Mollath einen Anwalt beigebracht, wäre der Pflichtverteidiger natürlich entlassen worden. Sogar Herr Brixner hat Herrn Mollath persönlich darauf hingewiesen, dass er das Recht und die Möglichkeit hat, einen Pflichtverteidiger zu beauftragen. Abgelehnt hat Herr Brixner, klar rechtswidrig, mehrfach den Antrag des Pflichtverteidigers auf seine Entlassung sowie einen gleichlautenden Antrag der Staatsanwaltschaft WEIL Herr Mollath keinen eigenen Verteidiger beigeschafft hat.

 

2

Gastkommentator,

können Sie das mit Fakten füllen ?

 

"Das letzte gerichtlich bestellte Gutachten stammt von einem Sachverständigen, der auf ausdrücklichen Wunsch der Verteidigung Mollaths bestellt worden ist (auch wenn das gar nicht üblich ist). Dieser hat Mollath untersucht und auch mit ihm gesprochen.Nur leider war das Ergebnis nicht so, wie es sich Mollath vorgestellt hatte."

 

 

 

5

Gast schrieb:

Gastkommentator,

können Sie das mit Fakten füllen ?

 

"Das letzte gerichtlich bestellte Gutachten stammt von einem Sachverständigen, der auf ausdrücklichen Wunsch der Verteidigung Mollaths bestellt worden ist (auch wenn das gar nicht üblich ist). Dieser hat Mollath untersucht und auch mit ihm gesprochen.Nur leider war das Ergebnis nicht so, wie es sich Mollath vorgestellt hatte."

 

 

Nun ja, Mollath schlug über seinen Verteidiger den Sachverständigen Prof. Pfäfflin vor. Dieser kam zum Ergebnis eines Wahns.

4

@ Gastkommentator:

 

Den er begründete mit einem ominösen, unkonkreten, fernen Punkt des Unrechts, um den die Gedanken Mollaths kreisen.  

Nach dieser Definition sind wir leider alle wahnsinnig: Die Einen glauben etwas, die anderen nicht. Ominös, ominös...

5

@Wahrheitsfinder: "politische Dimension(bewiesene Steuerhinterziehung, Schwarzgeldsystem) bewußt und vorsätzlich ausblenden" Wie wäre es mit: Nüchtern betrachten. Die Transfers waren primär motiviert nicht von Steuerhinterziehung durch die Kunden, sondern von Provisionsannahmen durch die Mitarbeiter, wie Sie dem Bankbericht entnehmen können. Das hat durchaus eine politische Dimension, wenn auch sicherlich nicht die, die Sie gerne hätten.

"Oder in Ihren Worten 'rein hypothetisch' die Möglichkeit zu betrachten, dass M. einen Wahn hat und die Taten wirklich begangen hat. Diese Energie und Intelligenz könnte auch dafür verwendet werden, die Unschuld von Herrn Mollath noch schlüssiger zu manchen und inwieweit die Ex-Frau, der neue Ehemann und Andere zu diesem Justizdesaster beigetragen haben. Auch hat die Mehrzahl der Blogger keine verfestigte Meinung" Sie fangen mit dem gewünschten Ergebnis an und sagen, es dürfen nur noch Beweise dafür vorgebracht werden. Dann müssen Sie sich nicht wundern, wenn Sie nie auf die Wahrheit stoßen, sollte Ihr gewünschtes Ergebnis irrig sein.

"Und die Mehrheit der 'Schwarmintelligenz' hat sich nach monatelanger Beschäftigung die begründete Auffassung gebildet, dass Herr Mollath unschuldig, nicht wahnkrank, nicht gemeingefährlich ist" Und wenn die "Schwarmintelligenz" irrt, weil Sie abweichende Meinungen systematisch verscheucht, gegensätzliche Beweise grundsätzlich als nicht zielführend (Unschuld von Herrn Mollath noch schlüssiger machen) ausblendet, wie Sie das so schön beschreiben?

Ihr Spitzname sagt es: Ihre erklärte Methode ist nicht die eines Wahrheitssuchers, der nach Kritik und gegensätzlichen Tatsachen ausschau hält, um seine geglaubte Wahrheit zu prüfen, sondern die eines Wahrheitsfinders -- der glaubt, die Wahrheit in der Tasche zu haben und dort bei bedarf zu finden.

 

2

@Anonymous

Sie schreiben @Wahrheitsfinder:

"Ihr Spitzname sagt es: Ihre erklärte Methode ist nicht die eines Wahrheitssuchers, der nach Kritik und gegensätzlichen Tatsachen ausschau hält, um seine geglaubte Wahrheit zu prüfen, sondern die eines Wahrheitsfinders -- der glaubt, die Wahrheit in der Tasche zu haben und dort bei bedarf zu finden."

Viele Ihrer Einwände gegen die z.T. besinnungslose Mollathverehrung teile ich. Obwohl ich Mollaths Kirchenauftritt ebenso beeindruckend finde wie seine Energie während der letzten Jahre , geht er mir mit anderen Stellungnahmen eher auf den Geist. Ich bin also kein Mollath-Fan. Aber ist das überhaupt wichtig?

Oder ist das von Ihnen verlangte Eingeständnis wichtig, vermutlich sei Mollath an den Verletzungen seiner Frau irgendwie beteiligt? Nein. Kein bißchen. Vermutlich haben sich die beiden geprügelt. Wie es war, wer angefangen hat, was der Auslöser war, - wir wissen es nicht. Und das Gericht hat zur erforderlichen Aufklärung nichts beigetragen. Deshalb sind all diejenigen im Recht, die sich empört, aufgeregt, leidenschaftlich etc. auf Mollaths Seite schlagen, der seit 7 Jahren einem Terrorurteil ausgesetzt ist. Ihre "schlauen" Hinweise, wie sich ein mit Wahndiagnosen konfrontierter Mensch zu verhalten habe, um Zwangsbegutachtungen zu vermeiden, sind nicht nur "Klugscheiserei", sondern auch affirmativ gegenüber dem von Ihnen angenommenen barbarischen Zustand, der "beschuldigten" Menschen eine Superausbildung abverlangt, um den Kopf einigermaßen aus der Schlinge ziehen zu können.

Nun zum Anspruch der Wahrheitssuche, den Sie bei Anderen vermissen und den Sie wie eine Monstranz vor sich her tragen, ohne ihn selbst einzulösen. Sonst wäre Ihnen an Brixners Urteil die logische Unmöglichkeit des folgenden Sachverhaltes aufgefallen:

"Am 12.08.2001 schlug der Angeklagte in der gemeinsamen Wohnung (…) seiner Ehefrau ohne Grund mindestens 20 Mal mit beiden Fäusten auf den gesamten Körper. Außerdem biss er sie derartig kräftig in den Arm, dass von der blutenden Bisswunde noch heute eine Narbe zu sehen ist. Zudem brachte der Angeklagte seine Frau zu Boden, setzte sich auf sie und würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit. Als seine Ehefrau wehrlos am Boden lag, trat er ihr mindestens dreimal mit den Füßen, an denen er kein festes Schuhwerk, sondern Hausschuhe oder Mokkassins trug, gegen die untere Körperhälfte. Erst dann ließ er von ihr ab. Diese kam in der Folgezeit auf dem Boden liegend wieder zu sich.“ (2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht S.10) (Der fett hervorgehobene letzte Satz wird in den meisten Zusammenfassungen weggelassen)

Ich bin kein Jurist, ging aber bisher davon aus, das logisch Unmögliches nicht Grundlage eines Urteils sein kann. Irrtum. Ein "Der Staat bin ich"-Richter wie Brixner kann gegenüber einem vermeintlich "Schwarzgeld-Wahnhaften" offenbar die absurdesten Beschuldigungen geltend machen ohne tosendes Gelächter auszulösen, weil es bei solchen "kranken Menschen" nicht mal mehr um den Anschein der Wahrheit geht. Unklar was ich damit meine? Bereits am am 5. Januar 2013 um 03:00 hatte ich bei Frau Wolff (Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie V) geschrieben:

"Da das 'Würgen bis zur Bewusstlosigkeit' offensichtlich als Höhepunkt einer Mollathschen Gewaltorgie verstanden werden soll, wird als dessen Folge noch mal extra beschrieben, was Bewusstlosigkeit so mit sich bringt: man ist ohne Bewusstsein und kommt erst nach einiger Zeit wieder zu sich. Im Urteil heißt das dann so: Frau Mollath 'kam in der Folgezeit auf dem Boden liegend wieder zu sich.'
Halten wir fest: Frau Mollath war vom Würgen bewusstlos. Deshalb kam sie erst später wieder zu sich. In der Zwischenzeit, also während ihrer Bewusstlosigkeit, trat Mollath sie nicht nur mindestens dreimal mit Füßen ohne festes Schuhwerk, nein, Frau Mollath merkte dies alles trotz ihrer Bewusstlosigkeit.

Für diesen logischen Nonsense gibt es nur zwei Erklärungen.

1. Frau Mollath lügt (und der Richter hat keinerlei Aufklärungsinteresse)

2. Der Richter hat ihre Darstellung „strafverschärfend“ in Irrsinnige verwandelt."

Da Frau Wolff das am 26. Januar 2013 (in Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie VII) nur in einem untergeordnetem Zusammenhang erwähnt -

("Auffällig an der Darstellung ist bereits, daß das bewußtlos am Boden liegende Opfer die drei Tritte wahrgenommen haben will ...)

und der hiesige Bloginhaber sogar nur vom Vorwurf einer "Fast-Bewusstlosigkeit" der Frau Mollath spricht, sei nochmals verdeutlicht, was dieser logische Nonsense in einem Urteil bedeutet:

Ich, Brixner, will Mollath wegsperren. Und ich habe die Macht dazu. Und weil ich die Macht habe, muss ich nicht mal logische Gesetze beachten oder den Schein wahren. Ein Verrückt-Ernannter hat nicht mal den Anspruch auf ein zumindest logisch stimmiges Urteil. Er ist schließlich minderwertig - und im Fortgang der Geschichte auch so zu behandeln.

Und so geschah es. Moderne rechtsstaatliche Barbarei.

@ Anonymous:

"Sie sollen schon schweigen, wenn nur ermittelt wird. RECHTLICH müssen Sie nicht schweigen. Aber VERNÜNFTIGERWEISE müssen Sie schweigen. Im Gesetz steht, dass Sie es DÜRFEN, jedoch müssen Sie das "dürfen" lesen als ein "MÜSSEN", wenn Sie vernünftig sind und wollen, dass die Sache gut ausgeht. Es zwingt Sie niemand! Jedoch beeinflussen Sie das wahrscheinliche Ergebnis, wenn Sie es nicht tun..."

 

Wollen Sie damit zum Ausdruck bringen, dass ein deutsches Gericht grundsätzlich von einem Menschen, der seine Rechte selbst wahrnimmt, dermaßen überfordert ist, dass es ihn in die Psychiatrie sperrt? Das wäre dann ein klarer Fall von Freudscher Übertragung: Die eigenlichen Irren tragen dann Roben.

Ich habe da aber gegenteilige Erfahrungen gemacht.

Ferner HAT Herr Mollath einen Wahlverteidiger benannt. Der hat allerdings sein Mandat, als er in der Psychiatrie saß, niedergelegt. Warum ist nicht zu erfahren.

 

@ Max Mustermann:

Der Wahlverteidiger von Herrn Mollath hieß Ophoff. Laut Urteil zeigte er sein Mandat im Juni 2004 an. Im März legte er sein Mandat laut Strates Wiederaufnahmeantrag wieder nieder. Da saß Mollath aber schon in der Psychiatrie - konnte sich also selbst nicht mehr um einen anderen Wahlverteidiger bemühen.

 

Lesen Sie sich mal in das Stichwort "Anwaltszwang" ein. Bis 2007 musste das OLG den Anwalt zum Verfahren zulassen, wenn ich das richtig verstanden habe.

In einem Verfahren mit Anwaltszwang kann über den Angeklagten hinweg verhandelt werden - was er sagt und was nicht, kann, muss aber nicht zur Kenntnis genommen werden, Schriftstücke müssen über den Anwalt eingebracht werden, sonst sind sie im Verfahren inexistent usw.

Ziemlich doof, wenn man da mit einem Verteidiger sitzt, der an einer Sachaufklärung kein Interesse hat - und schon weiß, dass man als Angeklagter sowieso Schuld ist.

5

@Horst Pachulke:
Leider schreiben Sie zum Anwaltszwang reinen Unsinn. Im Strafrecht gibt es (mit Ausnahme der Revisionsbegründung) keinen Anwaltszwang oder irgendeinen Grundsatz, dass Vorbringen ohne Anwalt ignoriert würde. Die notwendige Verteidigung nach § 140 StPO besagt nur, dass und wann ggf. bei einem unverteidigten Beschuldigten ein Pflichtverteidiger bestellt werden muss. Das bedeutet aber nicht, dass der Angeklagte nichts vorbringen kann/darf oder keine Anträge stellen kann/darf.
Sie meinen den Anwaltszwang z.B. in Familiensachen oder aber in Zivilsachen vor dem Landgericht.

5

meine5cent schrieb:

@Horst Pachulke:
Leider schreiben Sie zum Anwaltszwang reinen Unsinn. Im Strafrecht gibt es (mit Ausnahme der Revisionsbegründung) keinen Anwaltszwang oder irgendeinen Grundsatz, dass Vorbringen ohne Anwalt ignoriert würde. Die notwendige Verteidigung nach § 140 StPO besagt nur, dass und wann ggf. bei einem unverteidigten Beschuldigten ein Pflichtverteidiger bestellt werden muss. Das bedeutet aber nicht, dass der Angeklagte nichts vorbringen kann/darf oder keine Anträge stellen kann/darf.
Sie meinen den Anwaltszwang z.B. in Familiensachen oder aber in Zivilsachen vor dem Landgericht.

Rein Interessehalber, ich kenne mich sonst nur im Gewerblichen Rechtsschutz aus: Bisher war ich der Meinung nur beim Amtsgericht, nicht jedoch beim Landgericht, kann der Angeklagte Anträge stellen. Ist das falsch?

1

@ meine5ct:

Richtig, ich verwechselte Zivil- und Strafrecht... in ersterm gibt es ab dem Landgericht UND 5.000€ Streitwert Anwaltszwang...

5

@Horst Pachulke: "Wollen Sie damit zum Ausdruck bringen" Was ich damit zum Ausdruck bringen wollte, ist nicht mehr als das, was ich gesagt habe: Dass man als Strafverteidiger dem Beschuldigten eindringlichst raten sollte, zu schweigen.

"Ferner HAT Herr Mollath einen Wahlverteidiger benannt. Der hat allerdings sein Mandat, als er in der Psychiatrie saß, niedergelegt. Warum ist nicht zu erfahren." Offensichtlich haben hier alle Anwälte, die mit Herrn Mollath zusammenarbeiten sollen, ein Bedürftnis, das Mandat loszuwerden. Auch das passt leider ins Bild. Herr Mollath hatte zudem die Möglichkeit, sich einen neuen Anwalt zu besorgen. Dass er keine stabile anwaltliche Verteidigung vorweisen konnte, ist jedenfalls sicher nicht der Staatsanwaltschaft oder dem Richter vorzuwerfen. Dass er zeitweise überhaupt einen Wahlverteidiger hatte, zeigt doch unzweifelhaft, dass ihm das nicht unmöglich gemacht wurde.

 

3

"Offensichtlich haben hier alle Anwälte, die mit Herrn Mollath zusammenarbeiten sollen, ein Bedürftnis, das Mandat loszuwerden"

Wer mittellos in der Psychiatrie sitzt, der kann durchaus auch seinen Anwalt verlieren. Und nein, es wurde ihm eben NICHT ermöglicht, sich einen neuen Verteidiger zu suchen. Dazu muss man mit der Außenwelt kommunizieren - Herr Mollath wurde nicht einmal in die Lage versetzt, sich von außerhalb Kernseife zu beschaffen. Frau Kleine-Cossack ist übrigens schon länger bei der Sache - weil sie der Sache wegen kämpft? Und nicht wegen einem dicken Konto?

 

Ferner ist es gerade dem Richter vorzuwerfen, dass er keine "stabile Verteidigung" hatte - dieser Richter hat sich trotz Aufforderungen von drei Seiten (Staatsanwaltschaft, Verteidiger, Mollath) geweigert, einen neuen Pflichtverteidiger zu stellen, da er sich mit dem Alten ob der zu verfolgenden Strategie überworfen hatte. Nur, um auf eine Ihrer en passant eingestreuten Bemerkungen zurückzukommen, Herr Mollath hätte alle seine Anwälte verdächtigt, Teil der Verschwörung gegen ihn zu sein: Seinem Pflichtverteidiger warf er eben jene Untätigkeit vor, die Sie Herrn Mollath vorwarfen: Keine Anträge zur Sache, keine Befangenheitsanträge, kein nichts, außer "Bassd scho".  Was Herr Mollath differenzierter sah.

5

@Mein Name: "Staatsanwaltschaft, hätte auch entlastendes Material ermitteln müssen" Das ist, wie Sie selbst andeuten, Wunschdenken. "jetzt die Frage" Zur Frage der abgelehnten Strafanzeige habe ich mich zur genüge schon geäußert.

@Anderer Gast: "Maßnahmen, die gerade darauf gerichtet waren, eine effektive Verteidigung zu unterbinden" Sind mir soweit nicht ersichtlich; wäre auch unerheblich, da zum Verfahren gehörig, das abgeschlossen ist. Dass es schwere Verfahrensfehler gab, ist unbestritten. Ich habe nur versucht, einige Möglichkeiten aufzuzeigen, wo Herr Mollath hätte ansetzen können. Dass aber gerade in einem unfairen Verfahren dies keine Garantie für erfolg ist, versteht sich von selbst. Ich habe bereits mehrfach betont, dass man Voraussetzungen für einen guten Ausgang schaffen, aber nichts erzwingen kann in einem Straverfahren.

2

Anonymous schrieb:

.... Dass aber gerade in einem unfairen Verfahren dies keine Garantie für erfolg ist, versteht sich von selbst. Ich habe bereits mehrfach betont, dass man Voraussetzungen für einen guten Ausgang schaffen, aber nichts erzwingen kann in einem Straverfahren.

Das ist zweifellos so.

Sich nicht zu äußern ist zweifellos in vielen Fällen die beste Verteidigungsstrategie, kann ich aus eigener Erfahrung in einer Verkehrssache bestätigen.

Aber wenn ein (krimineller) Richter verurteilen will, auch revisionssicher, dann gelingt ihm das. 

Insofern ist es in der Causa Mollath angebracht, die behaupteten "Schwarzgeldverschiebungen" weiter zu recherchieren.

Die Justiz wird das wohl nicht leisten (wollen). 

Also ein Thema für investigativen Journalismus, Öffentlichkeit!

5

Anonymous schrieb:
@Mein Name: "Staatsanwaltschaft, hätte auch entlastendes Material ermitteln müssen"

Das ist, wie Sie selbst andeuten, Wunschdenken.

§ 160 (2) StPO ist Ihnen aber hoffentlich bekannt, oder?

Oder laufen alle Vorschriften der StPO, die günstig für Beschuldigte auszulegen sind, bei Ihnen unter "Wunschdenken"?

Anonymous schrieb:

@Closius: "(krimineller) Richter verurteilen will, auch revisionssicher, dann gelingt"

Ich habe oben schon gesagt, dass ich es nicht für eine plausible Erklärung der Sachlage halten kann. Herr Brixner hätte sicherlich die Akten frisiert, bzw. nicht noch alles so klar dokumentiert, wenn das sein Vorsatz gewesen wäre.

Was halten Sie von einem Verteidiger, der über einen des Totschlags Angeklagten sagt: "Mein Mandant hätte bei der Messerstecherei sicherlich Gummihandschuhe angezogen und die Leiche anschließend in Säure aufgelöst und nicht nur in den Fluss geworfen, wenn die Tötung sein Vorsatz gewesen wäre, auch wenn er zuvor gebrüllt hat 'wer hier Stress macht den steche ich ab!'."? Ist das eine "plausible Erklärung der Sachlage"?

 

@ Anonymus:

 

Keine Ahnung, welche Dokumente Sie zum Fall Mollath gelesen haben. Es sind sehr viele, auch Artikel wurden etliche verfasst. Alles zu lesen ist nicht möglich, vieles - und, wo vorhanden, auch das Original - habe ich mir die Mühe gemacht. Es entsteht nicht der Eindruck, dass Justizfall Mollath "nur" Menschen aneinander vorbei agiert und sich missverstanden haben. Angefangen mit der Frage, wie eine Frau im Vorfeld wissen kann, dass eine eher mehr als weniger fingierte "psychiatrische Stellungnahme" mit hinreichender Sicherheit dazu führen wird, dass der ihr angetraute Gatte in die Psychiatrie einfährt (vortäuschen einer Straftat ist eine ebensolche - da sollte man sich schon sehr sicher sein) sind doch zu viele Ungereimtheiten aufgetaucht, die sich, nach Ockham, am ehesten damit erklären lassen, dass einige (nicht alle) Beteiligte, abgesprochen oder unabgesprochen, einig waren, dass ein Herr Mollath aus dem Verkehr gezogen werden muss, koste es, was es wolle. Legal, illegal - sch***egal.

 

Wenn es in diesem Land System hat, dass ein Mensch, weil er von anderen Menschen vorgerführt wird, die über die Schwächen dieses Menschen Bescheid wissen, mit relativer Sicherheit und mit Hilfe des Staates seiner Freiheit verlustig geht, dann läuft etwas falsch. Dann kann tatsächlich jeder jederzeit ohne triftigen Grund "aus dem Verkehr" gezogen werden. Vor allem jene Menschen, die (wie Sie hier) irgendwo reinplatzen, mit ihrer Meinung Grund zum Anstoß, zum Ärger, vielleicht zum Ekel, aber auch zum Nachdenken geben.

 

Sofern man sie nicht einfach wegsperrt oder sonstwie mundtot macht. Im Fall Mollath kann ich mich des Eindrucks, dass eben jenes vorgefallen ist.  Dann wären seine Handlungen, wie immer sie ausgesehen hätten, vollkommen ohne Relevanz für die Sache gewesen. 

5

@Horst Pachulke: "Dazu muss man mit der Außenwelt kommunizieren - Herr Mollath wurde nicht einmal in die Lage versetzt, sich von außerhalb Kernseife zu beschaffen" Da muss es doch als reines Wunder erscheinen, dass er dann denn den ersten Anwalt bekommen hat. Zudem ist Kommunikation mit der Außenwelt verständlicherweise in der Psychiatrie etwas ganz anderes als das Einbringen von Gegenständen; Sie können daher nicht vom einen auf das andere schließen. "geweigert, einen neuen Pflichtverteidiger zu stellen" Das betrifft die Pflichtverteidigung (und insofern stimme ich Ihnen zu), nicht die eigene Verteidigung von Herrn Mollath. "mittellos in der Psychiatrie" Erscheint mir eine mögliche Erklärung. Wie Sie jedoch selbst andeuten, sind diesbezüglich viele Spekulationen möglich.

3

@ Anonymus: 

Herr Mollath hat den ersten Wahlverteidiger im Juni 2004 aufgestellt. Ferner irren Sie sich. Gerade paranoide Patienten (oder solchen, die dafür gehalten / erklärt werden) werden oft nach ihrer Einweisung von der Außenwelt mehr oder weniger isoliert, dass sie ruhiger werden. Meist, bis die Medikamente anschlagen. Folgerichtig  hat sich Herr Mollath ausdrücklich darüber beschwert, dass er nicht einmal Geld für Briefmarken bekommen habe - ganz davon abgesehen, dass Briefe sowieso zensiert wurden.. Sein "Recht" auf ein Telefonzeitkontingent am anstaltseigenen Münzfernsprecher musste er sich auch erst langwierig erkämpfen.

5

Nomen est omen...........

Herr Pachulke und Andere weisen nach, dass Herr Mollath ausgerechnet vor der Hauptverhandlung am 8.8.2006 grundlos, willkürlich und rechtswidrig in die Hochsicherheits-Forensik Straubing verfrachtet und zudem gegen die Vorschriften in einen anderen Regierungsbezirk untergebracht wurde, isoliert und schikaniert wurde, über keine Geldmittel verfügte und deshalb seine Möglichkeiten weitgehend eingeschränkt waren einen geeigneten Anwalt zu finden und anonymus führt weiter wie durchgängig  indifferent, völlig unempathisch aus, "dass ihm dies als eine m ö g l i c h e  Erklärung  e r s c h e i n t ". Wenn existenzielle Ausnahmesituationen nicht als Tatsachen anerkennt werden ist ein fairer und menschlich-wahrhaftiger Dialog nicht möglich.

Es besteht nachwievor der Eindruck, dass hier der rabulistische Versuch unternommen wird, unter dem Deckmantel "Realismus" und "Gustl Mollath hat selber schuld"

v e r w i r r e n d e  D e s i n f o r m a t i o n  zu betreiben und es in Abwägung Zeit- und Energievergeudung  abträglich ist auf  agent provokateur nicht weiter und direkt einzugehen, der immer wieder einen manipulativen, provokativen unseriösen Brocken einbringt, auf den sich die Schwarmintelligenz eher unintelligenterweise und mit ehrlicher Motivation jedoch gierig drauf stürzt.

Also am besten nicht darauf eingehen, sondern sich auf die eigentliche Aufklärung und ehrlichen Gedankenaustausch konzentrieren.

Die Behauptung, dass sich Herr Mollath nicht versucht hat

einen geeigneten Anwalt in dieser unmenschlichen "Double bind

Situation" zu suchen, entspricht e b e n f a l l s  n i c h t  der

Wahrheit: Herr Mollath hat mehrere Male mit der Anwaltskanzlei von B o s s i  Kontakt aufgenommen und es

kam zu keiner Zusammenarbeit und Herr Mollath hat dies nicht zu vertreten. Wenn man nur unzureichend informiert ist,

sich nur einseitig auseinandersetzt, nur Schwächen bei Herrn

Mollath und seiner Verteidigung krampfhaft sucht, ist der akademisch-wissenschaftliche Anspruch eine Pseudoanspruch.

5

Mollath wird hier eine Wichtigkeit angedichtet, die er nicht hat.

Wenn er Bankenskandale hätte aufdecken können oder wollen, hätte er das längst getan.( Die Journalisten gaben sich doch zeitweise bei ihm im Krankenhaus die Klinke in die Hand.) Tut er aber nicht.

 

2

Skeptikerin schrieb:

Mollath wird hier eine Wichtigkeit angedichtet, die er nicht hat.

 

Eben! Daher versteht man aus der Position des skeptischen Beobachters nicht, dass so Fachgrössen und Korypheen wie Prof. Kröber et al. damit betraut werden, einen einmaligen tätlichen Ehestreit (Schläge mit der flachen Hand) zu begutachten.

Wieso ist der dem Gericht so wichtig?!?

Und 6 Monate grundlose Unterbringung in der Isolierzelle ohne Kontakt zur Aussenwelt, die erst aufgehoben wird, als die Revision gescheitert ist. (Als Schutzbehauptung wurde eine "Beleidigung" als Isoliergrund angeführt, aber nie schriftlich bestätigt.)

Wieso ist so einer für die Ärzte so "gefährlich"?

 

5

@Closius: "(krimineller) Richter verurteilen will, auch revisionssicher, dann gelingt" Ich habe oben schon gesagt, dass ich es nicht für eine plausible Erklärung der Sachlage halten kann. Herr Brixner hätte sicherlich die Akten frisiert, bzw. nicht noch alles so klar dokumentiert, wenn das sein Vorsatz gewesen wäre. Von revisionssicher wird man hier ebenfalls nicht sprechen können. Und unplausibel erschiene mir auch im Hinblick auf das Vorgehen überhaupt: Wenn jemand so etwas planmäßig tut, dann macht er das vorsichtiger und nicht so, dass für das Verfahren ja geradezu der Verdacht der Befangenheit sich aufdrängt. Herr Brixner scheint hier einfach, warum auch immer, am Rad gedreht zu haben, aber so viel Glück gehabt zu haben, wie Herr Mollath Pech hatte.

3

@ Anonymous

 

"Wenn jemand so etwas planmäßig tut, dann macht er das vorsichtiger und nicht so, dass für das Verfahren ja geradezu der Verdacht der Befangenheit sich aufdrängt."

Warum vorsichtig sein? Dann kann man sich hinterher gar nimmer rausreden, wenn man einen Fehler übersieht. Und das macht man immer. Also lieber ganz, ganz viele Fehler machen - dann kann man sich hinterher darauf zurückziehen, dass man ja sooo doof gar nicht sein kann.

5

@pachulke @meine5cent

Könnten sie die Laien unter uns bitte nochmal aufklären, wie die strafprozessuale Wirklichkeit denn 2003/2004 war:

 

Stimmt Pachulkes Darstellung, dass Mollath einen Verteidiger zwar mandatiert hatte, aber dessen Zulassung zum Verfahren verhindert wurde, da der Pflichtverteidiger von Brixner nicht entbunden wurde?

 

Ich habe grosses Interesse an der Klärung dieser Frage, daher vorab schon vielen Dank.

 

Gruss

5

@ Max Mustermann:

Ich hatte mich geirrt, Strafrecht und Zivilrecht durcheinandergewürfelt. Im Zivilrecht gibt es Anwaltspflicht ab dem LG + Streitwert 5000 €, vor dem OLG auf jeden Fall.

Im Strafrecht gibt es in bestimmten Fällen notwendige Verteidigung, nachzulesen unter Wikipedia unter "Pflichtverteidiger".

 

Im Dezember 2003 wurde Mollath Herr Dolmany als Pflichtverteidiger zugeordnet Mit diesem war Mollath aber unzufrieden. 2004 änderte sich die Lage folgerichteg dahingehend, dass Mollath im Juni den Herrn Opphoff als Wahlverteidiger aufstellte, dieser meldete sich vor Gericht. Sein Pflichtverteidiger war ihm aber weiterhin noch zur Seite gestellt - obwohl er ihn nicht mehr verteidigen wollte. Kurz vor dem Prozess 2006 legte Herr Ophoff dann sein Mandat nieder. Auch sonst trat er nicht groß in Erscheinung. 

 

Ein besonderes Sahnehäubchen ist, dass Herr Mollath von diesem Pflichtverteidiger, den Herr Brixner unbedingt haben wollte, der aber den Auftrag von sich aus niederlegen wollte, im Verfahren als Zeuge belastet wurde.

 

Also war er für jeden juristischen Laien offen ersichtlich befangen.

5

@Anonymous

 

Verstehe ich Sie richtig, dass Herr Mollath an seiner Lage selbst schuld ist, weil er sich keinen vernünftigen Verteidiger geholt hat?

 

Kann man von Staatsanwaltschaft, Gerichten und Medizinern nicht erwarten, dass sie ihre Arbeit erledigen; zwar nicht so sehr auf den größtmöglichen Vorteil des Angeklagten bedacht, aber zumindest nach Recht und Gesetz, sowie lege artes?

5

Johannes schrieb:

@Anonymous

Verstehe ich Sie richtig, dass Herr Mollath an seiner Lage selbst schuld ist, weil er sich keinen vernünftigen Verteidiger geholt hat?

Lieber Johannes,

bitte diese Frage nicht nochmal stellen.

Ich versteh das so:

Der Prof. redet von Schuldstrafrecht, wo die persönliche Vorwerfbarkeit nachgewiesen werden muss.

O. Garcia spricht ab einem gewissen Punkt vom Sicherungsstrafrecht, wo die Gefährlichkeit belegt werden muss.

anonymous redet vom Verdachtsstrafrecht, wo der Angeklagte das Recht hat (nicht die Pflicht) die Anschuldigungen zu widerlegen und alles zu tun, um gegen die Schwerkraft des Strafverfahrens anzukämpfen und das vorgegebene Endziel der endgültigen Versenkung durch seine Handlungen zumindest zu erschweren.

Gruss

5

@Horst Pachulke: "Einweisung von der Außenwelt mehr oder weniger isoliert" Herr Mollath hatte die Möglichkeit, eine Verteidigung zu besorgen; es wäre sonst ein Wunder, dass er es tatsächlich gemacht hat (wenn auch nicht mit sehr nachhaltigem Erfolg). Auf die Möglichkeit und Notwendigkeit einer (seriösen) Patientenverfügung, die das alles wesentlich erleichtert hätte, habe ich bereits hingewiesen. "Warum vorsichtig sein?" Weil er einen Befangenheitsantrag quasi schon provoziert hat, und hätte den irgendeiner der Beteiligten gestellt, wäre er weggewesen. Ihre Theorie ist nicht plausibel.

@Johannes: "Verstehe ich Sie richtig" Nein, tun Sie (wie viele hier) leider nicht. Genausowenig wie die Empfehlung an eine Frau, Pfefferspray mitzunehmen, auch nicht Vergewaltigungsopfer zu Mitschuldigen macht, die keines dabei haben. Von Anfang an klargestellt und jetzt wirklich oft genug wiederholt.

 

2

" "Einweisung von der Außenwelt mehr oder weniger isoliert" Herr Mollath hatte die Möglichkeit, eine Verteidigung zu besorgen; es wäre sonst ein Wunder, dass er es tatsächlich gemacht hat (wenn auch nicht mit sehr nachhaltigem Erfolg). Auf die Möglichkeit und Notwendigkeit einer (seriösen) Patientenverfügung, die das alles wesentlich erleichtert hätte, habe ich bereits hingewiesen. "Warum vorsichtig sein?" Weil er einen Befangenheitsantrag quasi schon provoziert hat, und hätte den irgendeiner der Beteiligten gestellt, wäre er weggewesen. Ihre Theorie ist nicht plausibel." 

 

Ich komm da nicht ganz mit. Können Sie mir das bitte nochmal so schreiben, dass sogar ich die Chance habe zu begreifen, worauf Sie hinauswollen? :)

5

@ Prof. Müller und Infointeressierte

 

Aktueller Hinweis

 

Im Kapitel zur Behördenmacht / Psychiatrie in Bayern seines gestern erschienenen Buchs „Spinnennetz der Macht“ schreibt Sachbuchautor Jürgen Roth informierend, veranschaulichend und nicht ohne Empathie für Herrn Mollath zu dessen nun siebenjährigem Schicksal in der Geschlossenen mit Stand Mitte Dezember 2012:

 

„Ohne die kritische Medienberichterstattung und seine Unterstützer wäre Gustl Mollath ohne jede Chance, vielleicht irgendwann ein Leben in Würde führen zu können. Für einen demokratischen Rechtsstaat ist der Fall Mollath jedenfalls eine Schande.“

 

Jürgen Roth, Spinnennetz der Macht. Wie die politische und wirtschaftliche Elite unser Land zerstört. Berlin: Econ, 2013, 335 Seiten, € 19,99, ISBN 978-3-430-20128-5. Zitat 225-226.

5

dr. richard albrecht schrieb:

@ Prof. Müller und Infointeressierte

 

Aktueller Hinweis

... schreibt Sachbuchautor Jürgen Roth informierend..:

„Ohne die kritische Medienberichterstattung und seine Unterstützer wäre Gustl Mollath ohne jede Chance, vielleicht irgendwann ein Leben in Würde führen zu können. Für einen demokratischen Rechtsstaat ist der Fall Mollath jedenfalls eine Schande.“

 

Jürgen Roth, Spinnennetz der Macht.... Zitat 225-226.

 

In einem demokratischen Rechtsstaat wäre der Fall Mollath unvorstellbar.

 

Ansonsten muss man feststellen, dass es zahllose Fälle von rettungslos verlorenen Unschuldigen gibt, die vergleichbaren oder zumindest vergleichbar niederträchtigen Methoden zum Opfer gefallen sind, nach denen aber leider kein Hahn kräht.

 

Weiterhin muss man feststellen, dass die Kritiker keine entwickelte demokratische Kampfkultur haben. Die Effizienz ihres Eintretens für das Recht ist nach wie vor lausig, vor allem betreffend die Aufklärung und Mobilisierung von Öffentlichkeit. Wir sind schon zu einer Gesellschaft von Individuen geworden, Gemeinschaftsgeist und gemeinsam durchdachtes planvolles Vorgehen kennen wir gar nicht mehr.

5

Bis neulich hat es hier im Blog niemanden interessiert, ob Herr Mollath ein pragmatischer oder unpragmatischer Mensch war/ist.

Auch nicht ob er freundlich oder nicht freundlich war/ist.

Viele haben angenommen, dass er die Straftaten begangen hat und die Verhältnismäßigkeit diskutiert.

Erst als das Urteil angeschaut wurde, tauchte Zweifel auf, inwiefern er als Täter einzustufen ist.

Wenn eine Leiche auftaucht, kann es sein, dass der Mörder auf Grund neuer Beweislage frei kommt.

In diesem Fall haben wir es mit diffuse Vorwürfe zu tun, die nicht bewiesen aber trotzdem verurteilt worden sind.

Gegenbeweise kann dann nicht gebracht werden.

Dass man ein Mensch auf Grund häuslicher Gewalt begutachten will, ist merkwürdig, dachte Herr Mollath wahrscheinlich auch.

Wenn er also die Schwarzgeldgeschäfte als Erklärung brauchte, verstehe ich es. Ich habe auch keine bessere Erklärung.

Die Schwarzgeldgeschäfte hätten für das Urteil bedeutungslos sein sollen, waren sie aber nicht.

Ob sie stattgefunden haben und in welchem Umfang, wissen wir nicht - und werden es auch nie erfahren. Ist aus meiner Sicht völlig egal.

Wenn man die Verhältnismäßigkeit im Auge behält, sind die psychiatrischen Begutachtungen Schuld daran, dass Herr Mollath immernoch oder überhaupt in Gefangenschaft geraten ist.

Aus der Sicht vieler Bürger hat Herr Mollath sich gegen eine Begutachtung von Anfang an gewehrt, besser als viele andere es unter den gegebenen Umständen gekonnt hätten (inkl. ich). Und trotzdem sagt die Justiz: papalapap.

Er wird nicht wegen den Taten gefangen gehalten, sondern wegen einer Wahn. Im Grunde von Anfang an.

Die Meinung wird vertreten, er solle sich begutachten. Wenn er es nicht tut, ist er seiner Gefangenschaft selber Schuld.

Aber mit diesem Gutachtenwunsch fing die Odyssee für ihn an.

Eine solche Odyssee kann man Menschen, die schwerwiegende Taten begangen haben, zumuten. Auf Grund Tatsachen sind sie für die Allgemeinheit gefährlich. Bei Menschen, die k(l)eine Straftaten begangen haben, wie z.B. häusliche Gewalt, Sachbeschädigung, Beleidiungen etc. ist es eine grobe Verletzung der Grundrechte.

Wenn man bedenkt, dass bei den psychiatrischen Gutachten eine Fehlerquote von 50% vorhanden ist, ist es fast russische Roulette. Und das bei Taten, bei denen andere einfach ein Bußgeld bezahlen müssen und die Sache ist erledigt.

Wegen mickerige Taten kann man einen Menschen 7 Jahre oder noch länger einsperren, und manche behaupten: selber Schuld. Das ist abenteuerlich.

Gruss

Tine Peuler

 

5

´@Frau Peuler

 

Woher haben Sie Ihre Erkenntnis dass 50% der psychiatrischen Gutachten "falsch" sind?

 

Wenn dem so wäre, hätte es sicher  schon Anregungen gegeben, die Begutachtung zu §§ 20, 21, 63, 64, 66 StGB zukünftig wegfallen zu lassen.

 

Ein humanes Strafrecht zeichnet sich u.a dadurch aus, dass offensichtlich psychisch kranke Menschen für Straftaten, die im Zustand der Schuldunfähigfähigkeit verübt wurden, nicht bestraft werden dürfen.

 

Dass es immer Grenzfälle gibt,  bei denen man unterschiedlicher Ansicht über das Vorliegen der Voraussetzungen von § 20,21 und 63, 64 StGB sein kann liegt in der Natur der Sache.

 

 

3

Beobacher schrieb:

Ein humanes Strafrecht zeichnet sich u.a dadurch aus, dass offensichtlich psychisch kranke Menschen für Straftaten, die im Zustand der Schuldunfähigfähigkeit verübt wurden, nicht bestraft werden dürfen.

 

Das ist der klassische Trugschluss.

Die Strafttat muss nicht nur im Zustand der Schuldunfähigkeit verübt worden sein, sondern muss auch ursächlich auf die psychische Störung zurückgeführt werden.

Auch psychisch kranke Menschen haben das Recht auf Teilhabe in der Gesellschaft. Darunter fällt auch das Recht Delinquieren zu können.

Auch ein Irrer hat den Anspruch bestraft zu werden.

Aber offensichtlich fallen ja alle rechtlichen und menschlichen Hemmnisse sobald der Verdacht "psychisch krank" einmal in der Welt ist.

Egal wie lückenhaft die Deutungskette ist, unter der "Diagnose krank" erscheint plötzlich alles sinnvoll und selbst absurdeste Beschuldigungen werden nicht mehr hinterfragt.

Im Falle Mollath ist die Indizienkette gar nicht vorhanden. Die Taten, die auf dem Video zu sehen sind, waren nicht Teil des Verfahrens.

Was bleibt also? Ein Brief, der belegt, dass Mollath der Anwalt der Exfrau bekannt ist.

Das Motiv für die Tat wird praktischerweise durch die Diagnose "krank" komplett ersetzt.

Ende der Beweisführung.

Jegliche Einreden werden auch nicht zur Kenntnis genommen, weil Kranke per se nicht ernst zu nehmen sind. Da wird man irr.

 

5

Wem die Einsichtsfähigkeit oder die Steuerungsfähigkeit - bezogen auf die konkrete Tat - fehlt, ist zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig.

 

Wenn psychische Erkrankung und Tat nichts miteinander zu tun haben, liegt keine Schuldunfähigkeit vor.

 

Ob es human ist "Irre" (d.h. wirklich schwer psychisch Kranke) massenhaft einzusperren, erscheint mir zweifelhaft. In den USA halten sich eine Vielzahl von Schizophrenen in den Gefängnissen auf, weil das öffentliche Gesundheitswesen nicht mehr funktioniert.

4

Frage an Dr. Beate Merk auf abgeordnetenwatch.de über ihre Mitwirkung im Fall Mollath - jetzt Antwort abonnieren http://tinyurl.com/cw5453u

Seiten

Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.