E-Zigaretten: Rauchverbot für einen Lehrer auf dem Schulhof

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 25.02.2013

Die DAZ-Online berichtete über ein interessantes Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 20.2.2013 (5 K 455/12.GI). Das Gericht war mit der Entscheidung eines Schulleiters befasst, der einem Lehrer seines Kollegiums verboten hatte, E-Zigaretten auf dem Schulgelände zu benutzen. Der Schulleiter stützte seine Entscheidung auf § 3 Abs. 9 des Hessischen Schulgesetzes, wonach das  Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet ist.

Das Verwaltungsgericht gab dem Schulleiter Recht, da auch das Inhalieren von E-Zigaretten als „Rauchen“ i.S. dieser Vorschrift anzusehen sei. Das bloße Zeigen der E-Zigarette könne dagegen nicht verboten werden.

Quelle:  http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/recht/news/2013/02/21/e-zigaretten-auf-schulhoefen-tabu/9476.html?pk_campaign=Newsletter-2013-02-21&pk_kwd=9476%2BE-Zigaretten%2Bauf%2BSchulhoe

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