OLG Köln: Noch in DM gerechnet

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 28.02.2013
Rechtsgebiete: OLG KölnStrafrechtVerkehrsrecht1|2670 Aufrufe

Diese Entscheidung ist weniger juristisch interessant, als eher etwas amüsant. Auch ich erwische mich noch manchmal beim Umrechnen in DM. Hier musste sich das OLG Köln in einer OWi-Sache korrigieren:

Der Senatsbeschluss vom 27. November 2012 wird dahin berichtigt, dass es in den Gründen statt „DM“ richtig heißt: „Euro“.

Oberlandesgericht Köln, Beschl. v. 8.2.2013 - III-1 RBs 308/12

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