Steinmüller: Begründer des modernen Datenschutzrechts ist gestorben

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 03.03.2013

Auch wenn es schon einen Monat her, sei als Nachruf darauf verwiesen: Prof. Dr. Wilhelm Steinmüller ist am 1. Februar 2013 in Berlin gestorben.

Steinmüller wurde am 29. Mai 1934 in Ludwigshafen geboren. Er studierte unter anderem Evgl. Theologie und Rechtswissenschaft. Zunächst arbeitete er nach Abschluß seiner kirchenrechtstheologischen Habilitationsschrift als Professur für Kirchenrecht in Regensburg. Doch schon früh faszinierte ihn das Informationsrecht. Zusammen mit seinen Kollegen und Schülern Bernd Lutterbeck, Hansjürgen Garstka und Herbert Burkert (u.v.a.) konzipierte er eine Theorie des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung; er und sein Team erstellte für den Bundestag die erste grundlegende Studie zum Datenschutzrecht (BT-DRs VI/3826). Nach einem Ruf 1982 an die Universität Bremen ließ er 1990 die Jurisprudenz hinter sich und ging in die USA, unter anderem zum Abschluß einer Psychotherapeutenausbildung. Die letzten Jahre lebte er in Berlin.

Ich habe Steinmüller noch persönlich kennenlernen dürfen. Seine zahlreichen Werke sind noch heute bahnbrechend und noch nicht richtig wissenschaftlich ausgewertet. Ich werde ihn als Pionier des Datenschutzrechts, als großen Geist und kreativen Informationsrechtler immer in Erinnerung behalten.

Dazu ein Interview mit Steinmüller (herausgegeben und organisiert von der ULD Kiel)

https://www.datenschutzzentrum.de/interviews/steinmueller/

Zum bedeutendsten Buch Steinmüllers

http://www.informaticsapplied-textbook.info/indexd.html

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