Symposium zu Werkverträgen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 17.03.2013

Die aktuelle Diskussion über den rechtmäßigen Gebrauch sowie den Missbrauch von Werkverträgen in der Wirtschaft hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bewogen, einen öffentlichen Informationsaustausch von Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Recht und Politik zu organisieren. Das Symposium hat am 11. März 2013 in Berlin stattgefunden. Die zuständige Ministerin Frau von der Leyen vermied eine Festlegung, ob sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht. Sie leitet das Symposion u.a. mit folgenden Worten ein: „Es gibt also, das möchte ich gleich vorweg stellen, gar keinen Grund, den klassischen Werkvertrag einzuschränken oder zu verbieten. Aber wir sind hier heute zusammengekommen, weil wir auch die Tendenz sehen, dass missbräuchliche oder gar rechtswidrige Vertragskonstruktionen die Überschrift `Werkvertrag´ tragen. Problematisch wird es zum Beispiel, wenn die Kriterien eines Werksvertrages nicht eingehalten oder wenn Konstruktionen nur zum Schein gewählt werden und eigentlich eine ganz andere Vertragsbeziehung dahinter steht, die durch das Etikett `Werkvertrag´ verdeckt wird. Wir sehen Tendenzen, dass ein Werkvertrag nur als solcher bezeichnet wird, aber nach den tatsächlichen Verhältnissen eher eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt oder ein reguläres Arbeitsverhältnis, also eine typische sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigung.“ Im Rahmen des Symposions wurden – wie nicht zu anders zu erwarten war – unterschiedliche Standpunkte und Erwartungshaltungen an den Gesetzgeber formuliert. Sehr informativ war das einführende Referat von Prof. Maschmann aus Mannheim, der anhand verschiedenster Statistiken und Übersichten eine gute Grundlage legte. Die umfangreichen Materialien sind auf den Internetseiten des Ministeriums zum Download bereit gestellt. Ebenso kann dort ein Video abgerufen werden, das Auszüge aus den Stellungnahmen der Vortragenden zeigt. Letztlich scheint deutlich geworden zu sein, dass das bisher vorhandene Wissen, wie Unternehmen verschiedener Branchen Werkverträge heute nutzen, nicht auf einer breiten Empirie beruht. Das Ministerium hat daher im Sinne einer Machbarkeitsstudie prüfen lassen, wie eine geeignete Datenbasis für eine Untersuchung der Verbreitung und Problemlagen von Werkverträgen geschaffen werden könnte. Das Symposium sollte Ansporn sein, diese Studie voranzutreiben und auf der dann gewonnen Datengrundlage über geeignete Maßnahmen nachzudenken. 

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