Vertrauliche Geburten sollen ermöglicht werden

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 19.03.2013
Rechtsgebiete: Familienrecht|2370 Aufrufe

 

Vertrauliche Geburten ermöglichen

 

Das Bundeskabinett hat am 13.03.2013 einen Gesetzentwurf zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt beschlossen.

Ziel einer vertraulichen Geburt ist es, die für Mütter und Kinder riskanten heimlichen Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen so unnötig wie nur möglich zu machen sowie Fälle zu verhindern, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden.

Momentan bewegen sich sowohl Babyklappen als auch anonyme Geburten in einer rechtlichen Grauzone. Deshalb hat sich die Bundesregierung entschlossen, erstmals ein legales Angebot der vertraulichen Geburt zu schaffen und dadurch aus der bestehenden gesetzlichen Grauzone herauszutreten. Es geht darum, durch eine gesetzliche Regelung, den medizinischen und rechtlichen Schutz von Babys und Müttern zu verbessern und auch anderen Beteiligten Rechtssicherheit zu verschaffen.

Zielgruppe sind Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen und vom regulären Hilfesystem derzeit nicht erreicht werden. Der jetzige Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt soll eine Balance zwischen den unterschiedlichen schutzwürdigen Belangen schaffen. Danach kann eine werdende Mutter ihr Kind sicher in einem Krankenhaus zur Welt bringen, ohne dort ihre Identität preiszugeben. Allein die Beratungsstelle nimmt den richtigen Namen der Frau auf und gibt die Daten verschlossen in einem Umschlag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zur Aufbewahrung. Entscheidet sich die Mutter nach der Geburt nicht für das Kind, kommt es zu einem Adoptionsverfahren. Das betroffene Kind kann ab dem vollendeten 16. Lebensjahr die Identität seiner leiblichen Mutter erfahren.

Der Gesetzentwurf ist deshalb darauf ausgerichtet, eine echte Alternative zur anonymen Geburt und zu Babyklappen zu schaffen. Die Neuregelungen sollen zum 01.05.2014 in Kraft treten, damit die erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung getroffen werden können. Dazu gehören unter anderem die Qualifizierung von Beratungsfachkräften, die elektronische Umstellung beim Geburtenregister und die Einrichtung eines bundeszentralen Notrufs.

(Pressemitteilung Justizministerium)

 
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