PKH-Formular rechtzeitig vorlegen

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 20.03.2013

Dass eine zu spät bei Gericht eingereichte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die gesamte PKH-Vergütung kosten kann, zeigt der Beschluss des LAG Nürnberg vom 25.02.2013 – 2 Ta 24/13. Denn die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse war erst bei Gericht eingegangen, als über das Zustandekommen des gerichtlichen Vergleichs nach § 278 VI ZPO die Parteivertreter telefonisch informiert worden waren. Der Beschluss selbst wurde zwar erst nach Eingang der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vom Gericht abgesandt, nach dem LAG Nürnberg genüge jedoch bereits schon die formlose, auch telefonische Bekanntgabe des Beschlusses. Gerade in dem „schnelllebigen“ arbeitsgerichtlichen Verfahren muss also Wert darauf gelegt werden, dass die Bewilligungsvoraussetzungen die Prozesskostenhilfe rechtzeitig geschaffen werden.

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