Fall Mollath - die Wiederaufnahmeanträge unter der Lupe
von , veröffentlicht am 26.03.2013Nachdem in der letzten Woche auch der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft und eine Stellungnahme zum Antrag des Verteidigers Gerhard Strate zum Fall Gustl Mollath ans Licht der Öffentlichkeit gekommen sind, möchte ich hier eine Einschätzung zu diesen Dokumenten abgeben. Natürlich kann ein Blogbeitrag nicht die Anforderungen erfüllen, die man sonst an eine wissenschaftliche Anmerkung anlegt. In diesem Fall, der seit Monaten in der Öffentlichkeit und auch im Landtag diskutiert wird, halte ich es aber für legitim, eine solche Kommentierung zu versuchen, insbesondere weil durch die vorherige Verfahrensweise von Justiz und Politik nicht immer eine offene Debatte gewährleistet war.
Es ist schwierig, sich in den beiden jeweils weit über 100 Seiten langen Schriftsätzen mit komplexen Begründungen und eingeschobenen Zitaten zu orientieren. Die jeweilige Gliederung ist unübersichtlich. Im Folgenden werde ich mich deshalb an meiner eigenen durchnummerierten Aufstellung orientieren (V1-V12=WA-Antrag RA Strate, zit. nach Seitenzahlen des Antrags, S1-S4=WA-Antrag der Staatsanwaltschaft, zit. nach Blattzählung der Akte).
Überblick Strate-Antrag
Herr Strate führt insgesamt zwölf Sachverhalte an, davon sieben (V1 – V6 und V11), die eine Rechtsbeugung des VorsRiLG Brixner begründen sollen und damit den absoluten Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO, drei „neue Tatsachen“ i.S. d. § 359 Nr.5 StPO (V7, V8, V9), ein WA-Grund nach § 79 BVerfGG (V10), sowie eine Bemerkung zu den Gutachten im Vollstreckungsverfahren (V12).
Im Einzelnen:
V1. Die Nichteinräumung einer Erklärungsfrist nach § 225 a II 1 StPO (S. 6 ff., S. 34-36),
V2. Das Versäumnis, Herrn Mollath nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorzuführen (S. 6 ff., 37-43)
V3. Nichtbearbeitung von Beschwerden in der Vollstreckung der vorl. Unterbringung (S. 6 ff., 44 – 48)
V4. Nichtbearbeitung der Beschwerde gegen den Unterbringungsbefehl (S. 6 ff., 49 – 51)
V5. Verweigerung des Widerrufs der Verteidigerbestellung ( S. 52 – 90)
V6. Manipulation der Gerichtsbesetzung (S. 91 – 94)
V7. Hauptverfahren ohne Eröffnungsbeschluss durchgeführt, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 95 – 105)
V8. Der Sonderrevisionsbericht der Hypo-Vereinsbank vom 17.03.2003, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 106 – 113)
V9. Der Sachverhalt um Dr. Wörthmüller und seinen Nachbarn, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 114 – 128)
V10. Beweisverwertung nach verfassungswidriger Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren vom 16.09.2004 als WA-Grund nach § 79 I BVerfGG (S. 129 – 133)
V11. Sachverhaltsverfälschungen in den Urteilsgründen als Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO (S. 134 – 135)
V12. Mängel in den Gutachten von Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin (S. 136 – 139).
Überblick Antrag der StA
Die StA führt vier Sachverhalte an, die aus ihrer Sicht die Wiederaufnahme begründen:
S1. Die Unechtheit des ärztlichen Attests als Grund nach § 359 Nr.1 StPO (Bl. 202 – 207).
S2. Die Tatsache des Zustandekommens des Attests als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 208)
S3. Tatsachen, die die Glaubwürdigkeit der Zeugin Petra M. in Zweifel ziehen, als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 209 – 243)
S4. Die unter falschen Annahmen im Urteil behauptete Wahnausweitung als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 243 – 254)
Zu den von Strate angeführten Gründen nimmt die Staatsanwaltschaft in einem weiteren Schriftsatz Stellung, der dem Wiederaufnahmegesuch beigefügt ist.
Kommentar zu den Wiederaufnahmeanträgen
Nur ein Teil der Fehler in diesem Verfahren kommen als Wiederaufnahmegründe in Betracht. Deshalb finden sich auch nur wenige Ausführungen zum psychiatrischen Gutachten des Dr. Leipziger, in denen m. E. Fehler schlummern, die aber unmittelbar in der Wiederaufnahme keine Rolle spielen. Wenn also sowohl im Antrag Strates als auch in demjenigen der StA bestimmte Fehler unerwähnt bleiben, die bei Kenntnis der Akten auf der Hand liegen, dann heißt das nicht, dass sie nicht existieren – sie sind eben nur nicht rechtlich bedeutsam für die Wiederaufnahme. Das gilt auch für einen Teil der Gründe, die Herr Strate angeführt hat: Ihm ist ausdrücklich bewusst, dass etwa seine Bemerkungen zu den Gutachten Kröber und Pfäfflin (V12) zur Wiederaufnahme formal nichts beitragen, sondern eher colorandi causa Bedeutung haben (S. 134). Zudem muss ein Verteidiger auch solche Sachverhalte vortragen, die die Rechtsfolge zwar nicht mit Sicherheit begründen, aber die eine Chance haben, in der gerichtlichen Entscheidung zugunsten seines Mandanten berücksichtigt zu werden. Insofern ist auch klar, dass nicht alle von Strate vorgetragenen Sachverhalte und Würdigungen juristisch gleichermaßen überzeugen für eine Wiederaufnahme. Dies ist aber keine Kritik am Verteidigungsvorbringen, im Gegenteil.
Für den Antrag der Staatsanwaltschaft gelten etwas andere Maßstäbe. Die Regensburger Staatsanwälte hatten hier die durchaus heikle Aufgabe, Gründe für eine Wiederaufnahme zu finden und dazu auch Ermittlungen anzustellen, die zugleich möglicherweise gravierendes und rechtswidriges Fehlverhalten der Justizbehörden (Strafkammer des LG Nürnberg und verfahrensbeteiligte Staatsanwaltschaft) im Fall Mollath aufdecken. Insofern hat es die Regensburger Staatsanwälte in gewisser Weise „entlastet“, dass Herr Strate einige ganz wesentliche Verfahrensfehler bereits in seinem Antrag als Wiederaufnahmegründe nach § 359 Nr.3 StPO herausgestellt hat. Die von Strate selbst berichtete Arbeitsteilung (S. 5) hat die Staatsanwaltschaft insofern teilweise davon befreit, als „Nestbeschmutzer“ auftreten zu müssen. Denn natürlich haben die Staatsanwälte erkannt, was sie da vor sich haben: Eine geradezu skandalöse Verfahrensweise, an der nicht nur der VorsRiLG Brixner sondern auch Staatsanwälte beteiligt sind, die ihre gesetzliche Aufgabe nicht erfüllt haben, für ein ordnungsgemäßes Verfahren zu sorgen. Denn nicht nur die Strafkammer, auch die beteiligten Nürnberger Staatsanwälte waren offensichtlich der Ansicht, bei einem „Irren“ brauche man es mit den Verfahrensrechten nicht so genau zu nehmen, selbst wenn es um eine zeitlich unbefristete Einsperrung in der Psychiatrie und damit der zweitschärfsten Sanktion der Justiz geht. Dahinter steckt eine erschreckende Mentalität, deren Grundlage hoffentlich angesichts dieses Falls schon erschüttert worden ist. Vor diesem Hintergrund sind die Regensburger Staatsanwälte dafür zu loben, dass sie in ihrer Chronologie des Verfahrensablaufs bis zum Urteil (Bl. 164 – 170) und in ihrer Stellungnahme (Bl. 256 ff.) die Fehler, die Strate z.T. als Rechtsbeugung rügt, durchweg in der Sache bestätigen, wenn sie auch nicht in jedem Fall dieselbe Rechtsfolge daraus schließen. Wenn – wie Strate ausgeführt hat – und wie es jetzt auch durch die beiden Anträge bestätigt wird, die Anträge sich im wesentlichen gegenseitig ergänzen also nicht überschneiden sollten, dann kann man auch nicht kritisieren, die Staatsanwaltschaft habe sich auf die Gründe nach § 359 Nr. 5 StPO konzentriert.
Auch das, was in Kommentaren hier und im Blog von Frau Wolff zu lesen ist, dass der StA-Antrag alle Schuld auf Frau M. ablade und die Justiz bewusst verschone (als Plan B bezeichnet), ist m. E. nicht berechtigt. Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags war eine Generalkritik der bayerischen Justiz samt Fehlereingeständnissen und eine Entschuldigung bei Herrn Mollath nicht zu erwarten – all dies ist der Zeit nach einer gerichtlichen Entscheidung vorbehalten, und auch darauf kann man derzeit nur hoffen.
Im Ergebnis stimmen die StA Regensburg und RA Strate insoweit überein: Das rechtskräftige Urteil gegen Mollath, also die Entscheidung, ihn nach § 63 StGB unterzubringen, ist aufzuheben.
Enttäuschend für viele Beobachter des Verfahrens ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht beantragt, die Vollstreckung zu unterbrechen und Herrn Mollath sofort freizulassen (Bl. 255). Das wäre zwar insofern konsequent, wenn die Staatsanwaltschaft trotz der auch von ihr gesehenen Wiederaufnahmegründe dem Ergebnis einer neuen Hauptverhandlung nicht vorgreifen wollte. So erscheint es aber, als hielte sie es für möglich, dass eine neue Hauptverhandlung erneut eine Unterbringung des Herrn Mollath zum Ergebnis hätte. Dies ist aber nach derzeitigem Stand kaum zu erwarten. Denn die Beweismittel für zwei der Anlasstaten (Körperverletzung, Freiheitsberaubung) sind durch die Staatsanwaltschaft selbst derart in Zweifel gezogen, dass man eine erneute zweifelsfreie Feststellung derselben kaum annehmen kann, denn weitere Beweismittel sind nicht ersichtlich und ohne diese Straftaten lässt sich auch keine Unterbringung begründen. Mit der Beweiswürdigung hinsichtlich der dritten Anlasstat setzt sich keiner der beiden Anträge auseinander. Denn auch diese bietet Anlass für erhebliche Skepsis, ob die Sachbeschädigungen (Reifenstechereien) Herrn Mollath nachgewiesen werden können. Der Videofilm, der immerhin Anlass für eine Durchsuchung und zwei indizielle Feststellungen im Urteil war, wurde in der Hauptverhandlung gar nicht als Beweismittel eingeführt und wurde zudem an einem Datum aufgenommen, zu dem gar keine der angeklagten Taten begangen wurde. Diese „Sachverhaltsverfälschung“ erscheint mir sogar gravierender als diejenigen, die Strate (V11) anführt.
Zu der Stellungnahme der StA zum Strate-Antrag
Die StA nimmt hier zu jedem einzelnen Punkt Stellung, macht aber nur nähere Ausführungen, soweit sie anderer Ansicht ist als Strate.
Wer genau liest (Bl. 256 ff.), erfährt, dass die StA die Punkte V2, V3, V4 und V5 in der Sache genauso sieht wie Herr Strate. Lediglich hinsichtlich der subj. Begründetheit des Rechtsbeugungsvorwurfs äußert sich die StA nicht – hiervon ist sie ja auch quasi „entlastet“ (s.o.). Bei Punkt V1 (Verstoß gegen § 225 a StPO) wendet die StA Regensburg ein, hierin liege kein so bedeutsamer Verstoß, dass dies eine Rechtsbeugung begründe (Bl. 257). D.h. aber im Umkehrschluss: Die StA Regensburg hält die von Strate vorgetragenen Gründe V2, V3, V4 und V5 für so bedeutsam, dass der Sache nach eine vorsätzliche Rechtsbeugung Brixners auch aus ihrer Sicht naheliegt! Insbesondere dass Brixner entgegen Menschenrechten, Grundgesetz, Bay. Verfassung und Strafprozessordnung Mollath wochenlang „schmoren“ lässt, bevor er ihn richterlich vorführen lässt bzw. einvernimmt, ist wohl auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft Regensburg ein so klarer Verstoß gegen richterliche Pflichten, dass objektiv Rechtsbeugung vorliegt.
Hinsichtlich V6 wendet die StA ein, eine vorsätzliche Manipulation der Gerichtsbesetzung aus sachfremder Motivation und damit ein vorsätzlicher Verfassungsverstoß lasse sich nicht nachweisen (Bl. 260).
Juristisch sicherlich am interessantesten ist die Diskussion um die Frage, ob ein Eröffnungsbeschluss und damit eine Prozessvoraussetzung fehlt (V7, S. 95 ff.). Tatsächlich belegen die Akten, dass die Strafkammer ohne entsprechenden Antrag der StA ein „Sicherungsverfahren“ durchzuführen gedachte und demzufolge ein regulärer Eröffnungsbeschluss hinsichtlich der Sachbeschädigungsvorwürfe fehlte. Strate wertet diesen Aktenfund als „neue Tatsache“, die belege, dass das Hauptverfahren insgesamt nichtig sei. Die StA bestätigt den von Strate dargestellten Sachzusammenhang (Bl. 265) ausdrücklich(!), meint aber trotzdem, die Kammer sei nicht der irrigen Ansicht gewesen, ein Sicherungsverfahren durchzuführen (Bl. 266 f.) – es soll also praktisch ein Fall der falsa demonstratio vorliegen. Die dafür angeführten Gründe überzeugen mich allerdings nicht. Das Hauptargument – nämlich dass der BGH schließlich auch nicht das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bemerkt habe (Bl. 267) – ist jedenfalls zurückzuweisen: Dieses Argument geht contra factum von einem „unfehlbaren“ BGH aus. Der BGH hat aber dieselben Akten vorliegen wie die StA Regensburg und hat offenbar nicht genau hingeschaut und deshalb das Verfahrenshindernis (wie alle Richter und Staatsanwälte vorher) „übersehen“. Insofern liegt die StA Regensburg falsch: Es hat keinen Eröffnungsbeschluss gegeben, ein Verfahrenshindernis lag vor! Jedoch habe auch ich Zweifel daran, ob dieses Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bzw. der gerichtliche Irrtum als „neue Tatsache“ im Sinne des § 359 Nr.5 StPO zu werten ist. Ohnehin ist umstritten, ob Prozesstatsachen überhaupt als Tatsachen i. S. d. § 359 Nr.5 StPO anzusehen sind. Ob „neu“ etwas sein kann, was allen Verfahrensbeteiligten zum Zeitpunkt der Urteilsfindung aus den Akten erkennbar war, kann zudem durchaus bezweifelt werden – dies ist der Stellungnahme der StA Regensburg einzuräumen (Bl. 267).
Zu V8 (Bl. 268 ff.) führt die StA aus, der Sonderrevisionsbericht der HVB sei zwar eine neue Tatsache, aber er begründe nicht die Wiederaufnahme, da weder der Gutachter noch das Gericht den Wahn des Herrn Mollath allein auf die Schwarzgeldverschiebungen, an denen seine Frau beteiligt war, bezogen hätten (Bl. 291). Mit dieser Wertung stimme ich nicht überein: Ich bin sicher, dass die Kenntnis des Revisionsberichts sowohl dem Gutachter als auch dem Gericht (objektiv) eine andere Wertung nahegelegt hätte. Daher stimme ich in diesem Punkt Herrn Strate zu: Der Sonderrevisionsbericht ist als erhebliche neue Tatsache zu werten!
Allerdings legt die StA mit ihrer eigenen Würdigung des Komplexes „Dr. Wörthmüller“( S4, Bl. 243 ff. bei Strate V9, S. 114 ff.) dar, dass die Wahnbeurteilung an einem anderen bedeutsamen Mangel leidet. Die Darlegung in S4 (Bl. 243 ff.) erscheint mir eine mustergültige Wiederaufnahmebegründung der Staatsanwaltschaft.
Hinsichtlich V10 (Bl. 291 ff.) schließt sich die Regensburger StA zunächst der Wertung der Augsburger StA an: Eine verfassungswidrige Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung habe nicht vorgelegen, deshalb auch kein Verwertungsverbot hinsichtlich der während der Beobachtung erzielten Erkenntnisse (Bl. 301). Ich bin hierzu anderer Auffassung: Es muss nicht erst ausdrücklich eine „Totalbeobachtung“ angeordnet werden. Eine (subjektiv empfundene, und darauf kommt es an!) Totalbeobachtung liegt dann vor, wenn ohne Einwilligung des Beobachteten und ohne dessen Wissen jegliche seiner Lebensäußerungen für das Gutachten verwertet werden können (!). Denn darüber, ob dies tatsächlich verwertet wird, hat der Untergebrachte keine Kontrolle. Ob dies allerdings als WA-Grund durchschlägt, ist eine andere umstrittene Frage, zu der ich mich ggf. später noch äußere.
Hinsichtlich V11 räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass es die von Strate geschilderten (und mittlerweile jedem Interessierten bekannten) Sachverhaltsverfälschungen im Urteil gibt (Bl. 305). Allerdings würdigt sie dies anders als Strate nicht als Beleg für eine vorsätzliche Rechtsbeugung (Bl. 306). Der Vortrag Strates sei lediglich eine „Meinung“, eine „monströse Verfälschung“ sei in den Urteilsgründen nicht zu erkennen. Richtig ist, dass die Sachverhaltsverfälschungen für sich genommen einen Rechtsbeugungsvorwurf wohl nicht begründen könnten. Jedoch sind sie als Indizien dafür, wie der Vors. Richter in dieser Sache insgesamt verfahren ist, durchaus relevant: Der Richter war in der Sachverhaltsdarstellung nicht neutral, sondern hat sich hier offenbar von seiner schon längst vor der Hauptverhandlung bestehenden Vorfestlegung leiten lassen. Auch das wäre – wenn auch nicht allein mit diesen Gründen beweisbar – objektiv Rechtsbeugung.
Nun ist schon gleich am nächsten Tag ein Update fällig. Vielen Beobachtern (zum Beispiel Oliver Garcia) war schon aufgefallen, dass der Fall Mollath Mittte des Jahres 2005 gleichsam "zum Stillstand" gekommen war - und dies, obwohl das psychiatrische Gutachten dem in Freiheit befindlichen Herrn Mollath eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit attestierte. Aber das AG leitete die Sache monatelang nicht an das nunmehr zuständige LG weiter. Dies geschah erst zum Jahreswechsel 2006. Dann verging zwischen Ausgangsstempel AG und Eingangsstempel StA (im Nachbargebäude) wiederum einige Zeit, bevor die Sache in der 7. Strafkammer des LG auf den Tisch kam und plötzlich auch Eile geboten war. Für die erstaunliche Verzögerung hatte bisher keiner eine plausible Erklärung. Wenn sich nun die Erklärung bestätigt, die RA Strate anführt, dann ist dies nicht nur ein weiterer "handwerklicher Fehler", sondern dann zeigt sich eine (weitere) schlimme Manipulation in der Nürnberger Justiz. Nach Herrn Strates Deutung hängt die Verzögerung der Sache Mollath im Jahr 2005 damit zusammen, dass der RiAG den neuen Geschäftsverteilungsmodus, der ab 1. Januar 2006 gelten sollte, abwarten wollte, um dann punktgenau den Fall Mollath der 7. Strafkammer unter Vorsitz Brixner zuzuspielen. Nachzulesen hier, ab Seite 33.
UPDATE vom 09.04.2013/11.04.2013
Das LG Bayreuth hat in einer Pressemitteilung angekündigt, über die (weitere) Vollstreckung der Maßregel im Fall Mollath noch im Verlauf des April zu entscheiden.
In dieser Entscheidung geht es NICHT um die Aufhebung des früheren Urteils, sondern darum, ob die Maßregel weiter zu vollstrecken ist oder ob sie für erledigt erklärt wird. Letzteres kann deshalb geschehen, weil das Gericht Herrn Mollath nicht (mehr) als gefährlich ansieht, weil es schon die ursprüngliche Einweisung als fehlerhaft oder weil es eine weitere Vollstreckung für nicht mehr verhältnismäßig ansieht. Die zuständige Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth kann (theoretisch) auch zu dem Ergebnis kommen, Herr Mollath sei weiterhin unterzubringen.
In der Stellungnahme der Anstalt und in derjenigen der Staatsanwaltschaft wird eine weitere Unterbringung befürwortet, da sich seit der letzten positiven Gefährlichkeitsprognose (Gutachter Pfäfflin) nichts geändert habe. Die in den Wiederaufnahemanträgen der StA Regensburg und von RA Strate aufgeführten Fakten (s.o.) sind in diesen Stellungnahmen allerdings nicht berücksichtigt.
(11.04.) Ich möchte noch kurz zur Gefährlichkeitsprognose Stellung nehmen, soweit sie durch das Urteil und den Inhalt weiterer Gutachten und Stellungnahmen bekannt geworden ist. Sie wird auch in der bevortsehenden Entscheidung des LG bayreuth eine wichtige Rolle spielen:
Das entscheidende erste Gutachten enthielt die Feststellung, Herr Mollath leide zum Beurteilungszeitpunkt unter einem Wahn, der sich u.a. (und ausschlaggebend) darin manifestiere, dass er "beliebige Personen" mit den Schwarzgeldkreisen seiner Frau in Verbindung bringe und sie in sein "Wahnsystem" einbeziehe. Dieses Wahnsystem beeinträchtige ihn mit Sicherheit schon seit Jahren in zunehmender Weise. Es liege ein "schweres zwingend zu behandelndes Krankheitsbild" vor.
Ausschlaggebend sei, dass Herr Mollath "fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, völlig undifferenziert" mit diesem Skandal in Verbindung bringe. "Die Störungen dürften sich verschlimmern". "Eine Besserung sei nicht zu erwarten".
Alle diese Zitate stammen aus dem Urteil. Sie geben das wieder, was das Gericht dem Gutachten von Dr. Leipziger entnommen hat und dem Urteil zugrundelegte. Diese Ausführungen sind bis heute die Grundlage für die Unterbringung.
Was wissen wir heute über diese Erwägungen aus dem Gutachten, die zur Grundlage der Entscheidung gem. § 63 StGB wurden?
1. Dass er "beliebige" Personen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung gebracht hätte, wird im Urteil allein mit Dr. Wörthmüller belegt. Es steht heute fest, dass die dem zugrundeliegende Tatsache schlicht nicht zutrifft - Herr Mollath hat eine "Verbindung" zwischen Dr. Wörthmüller und dessen Nachbarn zutreffend erkannt, sie war Grund für die Befangenheitserklärung Dr. Wörthmüllers, der eben nicht "beliebig" und "undifferenziert" mit den Operationen seiner Frau in Verbindung gebracht wurde. Dies ist seit der Vernehmung Dr. Wörthmüllers durch die Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt, denn weder die Nürnberger Staatsanwaltschaft noch das LG Nürnberg, noch der Pflicht-"Verteidiger" haben es damals für nötig befunden, Dr. Wörthmüller als Zeugen zu dieser Tatsache zu vernehmen.
Ergänzung: Zu diesem Punkt siehe auch die Stellungnahme von RA Strate vom heutigen Tage (12.04.), hier.
2. Dass der Gutachter die von ihm festgestellte wahnhafte Störung auf die Ehekonflkt-Tat, die sich mehrere Jahre zuvor ereignet haben sollte, zurückdiagnostiziert, ist m. E. mit keiner medizinischen Theorie oder ärztlichen Kunst belegbar. Auf bloße Vermutungen darf aber eine Entscheidung nach § 63 StGB nicht gestützt werden.
3. Die Prognose, Herrn Mollaths Zustand werde sich ohne Behandlung nicht bessern und Herr Mollath würde "fast alle" Personen, die ihm begegnen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung bringen, kann nach sieben Jahren Unterbringung in mehreren Anstalten und vielen nicht immer konfliktfreien Begegnungen mit vielen verschiedenen Menschen (Mitpatienten, Ärzten, Pflegepersonal, Anwälte, Richter als Briefadressaten) ohne Weiteres überprüft werden. Ich bin auch sicher, dass in den Berichten, die in den sieben Jahren erstellt worden sind, solche wahnhaften Beschuldigungen des Herrn Mollath erwähnt worden wären. Offenbar hat Herr Mollath aber gerade nicht beliebige Personen beschuldigt, den Schwarzgeldkreisen seiner Frau anzugehören. Auch andere wahnhafte Beschuldigungen gegen beliebige Personen sind nicht bekannt. Diese Prognose ist also als widerlegt anzusehen. Selbst wenn zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens also eine Wahnsymptomatik vorgelegen haben sollte, dann hat sich ganz offenbar deren diagnostizierte Schwere und prognostizierte Entwicklungstendenz nicht bestätigt. Eine Begründung der weiteren Gefährlichkeit allein damit, dass Herr Mollath sich nicht behandeln lässt, erscheint daher ausgeschlossen.
UPDATE vom 15.04.2013
Nun ist allgemein bekannt geowrden, dass am Donnerstag, 18.04. ein Anhörungstermin im Vollstreckungsverfahren in der Sache Mollath stattfindet. Da ich von Vielen gefragt wurde, was dieser Termin zu bedeuten hat und ob Herr Mollath möglicherweise an diesem Tag freikommt, möchte ich ein paar Dinge dazu klarstellen:
Es handelt sich um einen Anhörungstermin in einem ansonsten schriftlichen Verfahren. Der Termin, bei dem Herr Mollath "angehört" wird, ist keine Hauptverhandlung und ist auch nicht "so etwas ähnliches". Der Termin ist nicht öffentlich. An ihm nehmen nur Gericht (Strafvollstreckunsgkammer), Staatsanwaltschaft, Herr Mollath und seine Verteidiger teil. Das Gericht kann weitere Personen (als Vertrauenspersonen o.ä.) zulassen, muss dies aber nicht. Am Ende dieses Termins könnte das Gericht theoretisch seine Entscheidung treffen, wenn die Sache entscheidungsreif ist, muss dies aber nicht tun. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass das Gericht sofort eine Entscheidung trifft, insbesondere, wenn in der Anhörung etwa noch Punkte (z.B. von Herrn Mollath oder von der Verteidigung) genannt werden sollten, die das Gericht dann noch prüfen will. Eine Entscheidung wird erst getroffen, wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält. Und sie wird dann schriftlich bekannt gemacht, nicht öffentlich verkündet.
Das Gericht wird m. E. nicht umhin kommen, auch mittlerweile bekannt gewordene Fakten aus dem WA-Verfahren bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ob Herr Mollath gefährlich ist (siehe mein vorheriges Update oben). Dennoch wage ich keine Prognose, wie die Entscheidung ausfällt.
UPDATE vom 29.04.2013
Das Wochenblatt gibt soeben eine Mitteilung der StVK des LG Bayreuth wieder. Jetzt auch als Pressemitteilung (pdf) bei Justiz.Bayern Zitat:
Pressemitteilung Mit Beschluss vom 26. April hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth beschlossen, eine ergänzende Stellungnahme des zuletzt mit der Begutachtung des Untergebrachten befassten psychiatrischen Sachverständigen einzuholen.
Der Sachverständige soll die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden.
Die Kammer erachtet es im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung und unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten umfangreichen Anhörung vom 18. April für geboten, noch einmal einen externen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Da der Untergebrachte die von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth beantragte Begutachtung durch einen neuen Sachverständigen im Januar abgelehnt hatte greift die Kammer auf den psychiatrischen Sachverständigen zurück, der den Untergebrachten bereits in der Vergangenheit ausführlich exploriert hat.
Die Strafvollstreckungskammer und der Sachverständige haben dabei weiterhin davon auszugehen, dass der Untergebrachte die Taten, wegen derer das Landgericht Nürnberg-Fürth am 08.08.2006 rechtskräftig die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat, begangen hat.
Die Strafvollstreckungskammer hat gleichzeitig von Gesetzes wegen die Beiordnung der bisherigen Pflichtverteidigerin des Untergebrachten zurückgenommen. Nachdem für diesen nunmehr ein Wahlverteidiger tätig ist, folgt diese Entscheidung unmittelbar aus § 143 StPO.
Weitergehende Auskünfte zu dem Strafvollstreckungsverfahren können wegen dessen Nichtöffentlichkeit nicht erteilt werden.
Zitat Ende.
Kommentar
Bei dem angesprochenen Sachverständigen handelt es sich um Prof. Pfäfflin, der Gustl Mollath im Jahr 2011 exploriert und begutachtet hatte. Die damalige Begutachtung kam zwar zum Ergebnis, Herr Mollath sei weiterhin gefährlich, die Gründe für diese Schlussfolgerung waren im Gutachten selbst aber wenig überzeugend dargestellt.
Wenn die StVK dem Sachverständigen nun vorschreibt, er habe die rechtskräftig festgestellten Straftaten zu unterstellen, dann verpflichtet sie ihn, Tatsachen anzunehmen, deren Wahrheitsgehalt erheblich infrage gestellt ist. Wissenschaftlich wäre das kaum zu rechtfertigen.
Allerdings erinnert man sich, dass selbst bei Unterstellung dieser Straftaten die Gefährlichkeitsprognose dieses Sachverständigen zunächst „wacklig“ schien – damals hat er sie dann mündlich "nach oben" korrigiert, nachdem er darauf hingewiesen wurde, dass eine „normale“ Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten nicht ausreiche, um Herrn Mollath weiterhin unterzubringen.
Faktisch führt aber dieser Aufschub der Entscheidung der StVK am LG Bayreuth wohl dazu, dass das Wiederaufnahmeverfahren zeitlich wieder weiter nach vorn rückt. Denn bis Herr Pfäfflin den Gutachtenauftrag erledigt hat, wird möglicherweise das LG Regensburg schon über die Wiederaufnahme entscheiden.
Nun erreicht mich eine gemeinsame Presseerklärung der beiden Verteidiger (Frau Lorenz-Löblein und Herrn Dr. Strate) zu dieser Entscheidung des LG Bayreuth. Zitat:
Presseerklärung der Verteidigung zum Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth hat am 26.4.2013 beschlossen, eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme des Psychiaters Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin einzuholen. Die Strafvollstreckungskammer sieht sich zu diesem Schritt motiviert" im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung".
Obwohl der Beschluss bereits am 26.04.2013 getroffen wurde, wurde Herr Mollath bis Montag morgen hierüber im Unklaren gelassen. Dies zeigt, dass nach wie vor kein Verständnis für die Situation von Herrn Mollath besteht.
Im Gegensatz zu dem behaupteten Interesse an einer sorgfältigen Aufklärung steht allerdings die Vorgabe an den Sachverständigen, es "möge arbeitshypothetisch nach wie vor davon ausgegangen werden. dass die Anlasstaten so, wie sie in dem Urteil des Landgerichts NürnbergFürth vom 08.08.2006 beschrieben worden sind, stattgefunden haben", obwohl der Strafvollstreckungskammer aus dem ihr überlassenen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt ist, dass ein wesentliches Beweismittel für eine der angeblichen Anlasstaten ein gefälschtes ärztliches Zeugnis gewesen ist. Auch hätte die Strafvollstreckungskammer nicht schlicht ignorieren dürfen, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel die Glaubwürdigkeit der ehemaligen Ehefrau Mollaths als" tiefgreifend erschüttert" sieht.
Der Strafvollstreckungskammer ist weiterhin bekannt, dass eine wesentliche Annahme des seinerzeit angeblich festgestellten Wahnsymptoms, nämlich die angebliche Wahnausweitung auf unbeteiligte Dritte, sich als falsch herausgestellt hat. Dies hätte die Strafvollstreckungskammer ebenfalls dem ihr vorliegenden Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg entnehmen können, dort den BI. 243 -254:
http://www.strate.net/de/ dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg 2013-03-18.pdf
Diesen unzweifelhaft feststehenden Tatsachen begegnet die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth mit verschlossenen Augen. Ihr Beschluss dient nicht der sorgfältigen Aufklärung, sondern perpetuiert das Gustl Mollath zugefügte Unrecht.
Die allein auf die "Gefährlichkeit" Mollaths abstellenden Fragen der Straf vollstreckungskammer haben außerdem die Unterstellung einer psychischen Erkrankung Mollaths und deren Fortbestehen sowie eine damit (zum Urteilszeitpunkt) einhergehende Gefährlichkeit zur Voraussetzung. Wie sehr sich die Strafkammer von den im Strafvollstreckungsverfahren geltenden Maßstäben der Sachverhaltsaufklärung entfernt, kann mit dem Hinweis auf eine jüngst ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 24.10.2012 (1 Ws 442/12) erläutert werden, in der es heißt:
"Bei der Beauftragung eines externen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens nach § 463 Abs. 4 StPO hat die Strafvollstreckungskammer eine ergebnisoffene Begutachtung sicherzustellen. Dem widerspricht die Bezugnahme auf eine als vorhanden vorausgesetzte psychische Erkrankung des Untergebrachten im Gutachtenauftrag. "
Zur Klarstellung sei mitgeteilt, dass Frau Rechtsanwältin Lorenz-Löblein Herrn Gustl Mollath weiterhin - ebenfalls als Wahlverteidigerin - vertritt.
Rechtsanwältin Erika Lorenz-Löblein, München
Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate, Hamburg
Zitat Ende.
UPDATE vom 02.05.2013
Bisher haben mich Gesprächspartner aus der Justiz immer mal wieder darauf hingewiesen, dass zwar die Urteilskritik im Hinblick auf die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei den (angeblichen) Straftaten Mollaths gegen seine Ehefrau berechtigt sei, dass aber doch die auf "gefährliche Weise" durchgeführten Reifenstechereien wohl tatsächlich stattgefunden hätten und Herr Mollath dessen wohl zu Recht beschuldigt worden sei. Meine Hinweise darauf, dass auch die Feststellungen zu den Sachbeschädigungen keineswegs als "bewiesen" anzusehen seien, wenn man in die Akten schaut und diese mit den Urteilsgründen vergleicht, hat dann meist Achselzucken hervorgerufen. Leider hat das Schweigen der beiden Wiederaufnahmeanträge zu diesen Tatkomplexen nicht dazu beigetragen, den Eindruck meiner Gesprächspartner zu zerstreuen.
Nun hat RA Strate gerade in dieser Beziehung "nachgelegt": Wenn man die neue Stellungnahme Strates vom gestrigen Tage liest, wird man nicht umhin kommen, auch in Beziehung auf die Sachbeschädigungen zu der Auffassung zu gelangen: Hier wurde eine kaum mit Indizien belegte polizeiliche Hypothese ("Der Molllath könnte ein Motiv haben") vom Gericht trickreich zu einer Tatfeststellung ausgebaut, einzig und allein dazu, eine Grundlage für Herrn Mollaths "Gemeingefährlichkeit" zu schaffen.
Einige Einzelpunkte:
Tatsache ist, es gab ein Schreiben Mollaths, in dem einige der von Reifenstechereien betroffenen Personen genannt wurden. Jedoch: Weder alle in den Schreiben genannten Personen waren betroffen, noch alle in der Anklage Herrn Mollath zugerechneten Taten trafen die im Brief genannten.
Tatsache ist: Die meisten Reifenschäden wurden vor der Fahrt von den Betroffenen entdeckt. Im Urteil steht, sie seien meist erst während der Fahrt entdeckt worden.
Tatsache ist: Wie genau die Reifen beschädigt wurden, wurde gar nicht aufgeklärt; bei den Reifen, in denen es von der Polizei überhaupt Ermittlungen dazu gibt, deutet sich als "Tatwaffe" eher ein Messer an. Im Urteil heißt es, sie seien alle in derselben Art und Weise und zwar in irgendeiner "sachverständigen" Form (vom ehemaligen Reifenhändler Mollath) mit einem dünnen spitzen Gegenstand beschädigt worden. Tatsache ist: Keiner der Reifen wurde überhaupt näher inspiziert. Der dazu vernommene Polizeizeuge hat keinen der Reifen persönlich gesehen, sondern nur Ermittlungen der Kollegen zusammengetragen.
Tatsache ist: Auf einem Video, das die Polizei extra zur Ermittlung der Reifenstechereien aufgenommen haben soll, soll eine Täterperson zu sehen sein, die Mollath nach Auskunft seiner Frau zumindest ähnelt. Jedoch: weder das Video wurde gezeigt, noch wurde Frau M. dazu im Gerichtssaal vernommen (obwohl anwesend!). Die Angabe stammt wiederum von einem Polizeibeamten (als Zeuge vom "ungefähr"-Hören-Sehen-Sagen?). Und hinzu kommt: Das Video stammt von einer (angeblichen) Tat, die gar nicht angeklagt war.
Das ist noch nicht alles - bitte lesen Sie den Schriftsatz Strates, der im Übrigen noch weitere Sachverhaltsverfälschungen des Gerichts aufdeckt und damit den Vorsatz der Rechtsbeugung (als Wiederaufnahmegrund) zu untermauern sucht.
UPDATE 28.05.2013
Die Entscheidung* des LG Regensburg (Bericht der SZ), Herrn Mollath vorerst nicht nach § 360 Abs. 2 StPO aus der Unterbringung zu befreien, hat mich und alle, die den Fall näher kennen, enttäuscht. Denn einige Monate nachdem sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft je auf mehrere Gründe basierende Wiederaufnahmeanträge gestellt haben, die zum größeren Teil nach meiner Überzeugung die WA auch begründen, wäre dieser Schritt ein wichtiges Signal gewesen - ein Hoffnungsschimmer nicht nur für Herrn Mollaths(endgültige) Freiheit, sondern auch für das Ansehen der Justiz. Nun verfestigt sich leider der Eindruck, dass die bayrische Justiz nicht in der Lage ist, in angemessener Weise und gehöriger Schnelligkeit bei einem Fall mit (für mich) offenkundiger unrechtmäßiger Inhaftierung eines Bürgers Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Natürlich kann man weiterhin hoffen, dass die Prüfung des komplexen Falls und der umfangreichen WA-Gründe doch am Ende zu einem für Mollath - und für das Vertrauen in die bayerische Justiz - positiven Ergebnis kommt.
*(Ergänzung 30.05.): Bei der Äußerung des LG Regensburg handelt es sich um einen Aktenvermerk, in dem begründet wird, warum eine Entscheidung gem. § 360 Abs.2 StPO derzeit (noch) nicht getroffen wird. Die Verteidigung (RA Strate) hat gegen diese (Nicht-)Entscheidung dennoch Beschwerde eingelegt, da "der Sache nach" eine Herrn Mollath belastender Beschluss, die Vollstreckung der Unterbringung nicht zu unterbrechen vorliege.
UPDATE 19.06.2013
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De Legibus-Blog (Oliver Garcia)
Internet-Law (Thomas Stadler)
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1671 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenpsychofan kommentiert am Permanenter Link
Das würde ich absolut genauso machen. Ich würde selbstverständlich dann, wenn ich feststellen muss, dass meine Frau eine kriminelle Betrügerin ist, alle Beweise zu sichern versuchen und dann die Staatsanwaltschaft einschalten. Das ist die Pflicht eines jeden Bürgers, und ich bin zutiefst entsetzt, dass Sie das anders sehen.
Wollen Sie mich jetzt vielleicht auch in die Klappsmühle stecken? Ist das jetzt in Bayern so üblich? Sind Sie CSUler?
Umgekehrt spricht es gerade nicht gegen, sondern für die Ehefrau, dass sie sich erst dann mit gleichen Mitteln gewehrt hat, als sie erkennen musste, dass Mollath tatsächlich ernst macht mit seinem Versuch, sie zumindest beruflich in ihrer Existenz zu gefährden.
Dazu kann man nur pfui sagen.
Name kommentiert am Permanenter Link
Mai 2002: Petra Mollath zieht aus und kündigt an, Gustl fertigzumachen
Juni 2002: zehn Monate nach der (angeblichen) Auseinandersetzung besorgt sich Petra M. das Attest vom Sohn ihrer Ärztin
November 2002: sie zeigt ihn wegen Briefdiebstahls an
Januar 2003: sie zeigt ihn wegen Waffenbesitz an
Mai 2003: Rechtsanwalt Petra M. faxt das "Attest" von Europakanal ans Amtsgericht, daraufhin Anklage wegen Körperverletzung
September 2003: Verhandlung und Beschluss zu Begutachtung
Dezember 2003: erste Anzeige Gustl Mollaths wegen Steuerhinterziehung
1. hat sich Petra M. durch ihre Beihilfe zur Steuerhinterziehung selbst in ihrer beruflichen Existenz gefährdet und Gustls Hinweise darauf ignoriert
2. war Gustls Anzeige nur eine Reaktion auf die bisher erfolgte und letzendlich erfolgreiche Gefährung seiner Existenz durch seine Ex-Frau
Nachtrag zu 1.: siehe Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft
Closius kommentiert am Permanenter Link
Darum geht es doch gar nicht.
Es geht im Kontext des Wiederaufnahmeverfahrens darum, daß Herr Mollath kein rechtsstaatliches Verfahren hatte, das ist inzwischen offensichtlich, und wird nicht einmal von der Staatsanwaltschaft in Regensburg anders gesehen.
Diese jetzt behaupteten Verfehlungen Herrn Mollaths spielen keine Rolle.
Mir erscheinen sie darüber hinaus auch unglaubwürdig.
Waldemar Robert Kolos kommentiert am Permanenter Link
Die Steuerfahndung ist gemeint.
Zur Steuerfahndung aufgrund einer "wirren" Anzeige ohne Ermittlungsgrundlage, die zu 95 Prozent bei der Steuerfahndung eingehen, gehört vor allem in Zeiten der Personalknappheit die Auskunft darüber, wie eine Beschwerde des Anzeigeerstatters gegen eine Untersuchungsanordnung vom LG beschieden wurde. Das ist wichtig. Das versteht nicht jeder.
Diese Information muss auch dem Steuerfahnder von so elementarer Bedeutung gewesen sein, dass es nicht genug war, sie - wie üblich - von der aktenführenden Geschäftsstelle einzuholen. Auch die Kollegin Brixners, RiLG Heinemann, war dem Steuerfahnder nicht gut genug als Auskunftsperson. Es musste unbedingt der Kammervorsitzende persönlich sein. Denn die Vorsitzenden einer Strafkammer lieben es, wenn sie telefonische Anfragen von Behörden zu ihren Entscheidungen persönlich beantworten dürfen, auch wenn sie die Akten nicht mehr auf dem Schreibtisch haben. Ja, spontan aus dem Gedächtnis. Das ist echter Sport. Ablesen kann doch jeder.
Ein so gründlicher und gewissenhafter und sportlicher Richter wie Brixner ruft dann natürlich bei der Steuerfahndung zurück. Dafür muss immer Zeit sein. Das ist wichtig. Das versteht nicht jeder.
Jemand wie er gibt aber eine so bedeutungsschwangere Auskunft nicht einfach dem Steuerfahnder Klaus Schreiber. Das muss man verstehen. Damit könnte der ja überfordert sein. Brixner lässt sich mit seinem Dienstvorgesetzten, dem Leiter der Steuerfahndung Wolfgang Kummer verbinden. War er doch bei Brixner Rechtsreferendar gewesen. Er ist dann schon eher dafür geeignet, Brixners Auskunft gebührend zu würdigen und für die Steuerermittlungen angemessen zu verwerten.
Andere Ermittlungsmaßnahmen sind nicht bekannt und die sind dann eingestellt worden.
Gastfrau kommentiert am Permanenter Link
Fall Mollath: Der Strick, an dem ein Leben hing
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154418
M. Deeg kommentiert am Permanenter Link
Hier Bericht zur unterdrückten entlastenden Zeugenaussage des Zahnarztes Braun:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-wie-die-justiz-eine-zeuge...
M. Deeg kommentiert am Permanenter Link
Re # 31:
Ich hatte im Rahmen meiner zu Unrecht erfolgten Unterbringung mehrere Haftprüfungen vor dem Amtsgericht Würzburg, bei denen war stets der Staatsanwalt anwesend, der ausgiebig provoziert hat, verbal und nonverbal.
Und auch bei mehreren ungerechtfertigten "praventiven" Unterbringungsbeschluessen wegen vorgeblicher "Eigen- und Fremdgefaehrdung" wurden diese von der Staatsanwaltschaft Würzburg veranlasst. Es wurden sogar Polizisten telefonisch unter Druck gesetzt, auch von der Staatsanwaltschaft.
In einem Fall (2006) wies die Staatsanwaltschaft Würzburg sogar die Polizei in Stuttgart an, das bayerische Unterbringugnsgesetz in Baden-Württemberg anzuwenden, was definitiv rechtswidrig ist....
Aber vielleicht war ich ja ein "Sonderfall"...?
Sie haben natürlich recht: was in der Praxis geschieht und was "eigentlich" rechtens ist, sind zwei Paar Stiefel. Das weiß ich! Deshalb bin ich auch sehr dafür, dass die "fränkische Praxis" öffentlich wird.
Bille kommentiert am Permanenter Link
Ooops:
Dieser behauptete auch immer wieder, er habe jahrelang psychisch unter „Schwarzgeld-Schiebereien“ seiner Frau gelitten. Lange habe er sie davon abzubringen versucht.
PETRA M. BETONT, DASS DIES NIEMALS EIN THEMA ZWISCHEN IHR UND MOLLATH GEWESEN SEI.
Danke Lapp.
Es gab also nie einen Wahn, Mollath muss raus.
O. García kommentiert am Permanenter Link
Wenn Petra M. diese Aussage gegenüber dem Reporter des Norbayerischen Kuriers gemacht hat, dann stellt sich Frage, ob die Staatsanwaltschaft Augsburg ein Ermittlungsverfahren gegen sie wegen Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft durch Falschaussage einleiten muß. Diese Tat wäre nicht verjährt (schon weil die Freiheitsberaubung noch anhält, aber auch weil die Verjährungsfrist zehn Jahre beträgt). Aus dem Urteil (Hervorhebungen hier):
Bille kommentiert am Permanenter Link
Lapp, der männliche Lakotta?
Gast Minoritäts... kommentiert am Permanenter Link
Bille, von wegen Strate, Mollath ist ein typisch knorriger wie viele Bayern. hähähä
Nein, in Wahrheit wurde seine Jrankheit immer dominanter. Plastiktüte wird auch von allen vergessen. Es geht doch nicht nur um Gefährdung der Umgebung, nein, auch von sich selbst. Deshalb auch seit Jahren diese Funzelkontrollen in der Nacht.
Wir wissen jetzt, Mollath hat seine Frau mit seinen Verleumdungen beruflich fertig machen wollen.
Mollath zu ARD Mainz: Gewalt hat in meinem Leben nie eine Rolle gespielt. Nur heftige verbale Sachen.
Zuvor Mollath: mein Fehler war, dass ich mich (mit Gewalt) gewehrt habe.
Frau M. wird beweisen, dass Gustl sie und seine eigene Mutter, was für eine Gemeinheit, geschlagen hat.
Mögliches Szenario morgen vor dem UA: Den Rest erzähle ich besser nicht. Das gibt nur Ärger.
Bille kommentiert am Permanenter Link
Unschön...aber keine Geisteskrankheit, kein Schwarzgeldwahn. Und P.Mollath sitzt in der Patsche.
psychofan kommentiert am Permanenter Link
Wirklich SENSATIONELL!
Wer kennt einen Menschen nicht besser als die eigene Ehefrau? Da behauptet also Frau Petra M. gegenüber Herrn Lapp, jahrelang von ihrem Ehemann geschlagen worden zu sein. Nicht schön, wenn das stimmt, aber andererseits leider alltägliche Realität in Deutschland. Im Falle einer Anzeige und Verurteilung des Prügelgatten wird dieser als Ersttäter üblicherweise zu einer Bewährungsstrafe von 6-12 Monaten verurteilt. Von einem Schwarzgeldwahn war aber laut Ehefrau die ganzen Jahre über nicht das Geringste zu erkennen! Mollath soll aber laut Urteil und Leipziger-Gutachten gerade zum Tatzeitpunkt unter paranoiden Wahnvorstellungen gelitten haben.
Wie kommen Richter Brixner und der Gutachter Leipziger eigentlich auf diese Wahnvorstellung? Leiden sie selber unter dem Wahn-Wahn? Sehen sie überall Wahnvorstellungen, wo keine sind? Wo nicht einmal die Ehefrau im täglichen Umgang mit ihrem täglich prügelnden Mann je etwas von diesem Schwarzgeldwahn bemerkt hat, zumindest nicht zum Tatzeitpunkt und auch Monate danach nicht, bis zur Trennung?
Dann gibt es nur zwei Alternativen:
Fall 1:
Entweder lügen also Brixner und Leipziger, die sich mit Gutachten und Urteil praktisch ausschließlich auf die Aussagen der Ehefrau stützen konnten, was den Zustand des Herrn Mollath zum Tatzeitpunkt angeht (und nur darauf kommt es an). Da aber bayerische Richter und forensische Psychiater definitionsgemäß niemals nicht lügen (doppelte Verneinung in Bayern ist nur Verstärkung, keine Umkehr!), so kann eigentlich nur Frau Mollath-Maske lügen äh unglaubwürdig sein.
Dann aber ist Frau Maske auch bezüglich der Schilderung des Tathergangs unglaubwürdig. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht ... Bei den Juristen und Aussagepsychologen heißt das: wer zu einem zentralen Teil des Geschehens nachweislich eine falsche Aussage gemacht hat, dem ist zunächst einmal auch der übrige Teil der Aussage nicht zu glauben.
Und Mollath muss raus, da er keine Straftaten begangen hat und somit nicht gemeingefährlich ist.
Fall 2:
Oder Frau Maske spricht wider Erwarten die Wahrheit und Brixner hat sich da was aus den Fingern gesaugt und die Zeugenaussagen verbogen. Dann aber stand Herr Mollath zum Tatzeitpunkt nicht unter Wahneinfluss (der sich ja laut Frau Maske erst später entwickelt haben soll). Mollath war also zum Tatzeitpunkt ein ganz normaler prügelnder Ehemann. UND Mollath muss raus, da er zum Tatzeitpunkt nicht unzurechnungsfähig war und somit kein Fall für den Maßregelvollzug ist.
Die wichtige neue Zeugenaussage der Frau Maske sowie die wichtige Zeugenaussage des guten Herrn Lapp sollten unbedingt noch in der Wiederaufnahme berücksichtigt werden! Denn sie zeigen: Das passt alles nicht zusammen, das stimmt alles hinten und vorne nicht, Mollath sitzt so oder so zu Unrecht im Maßregelvollzug.
P.S.
Warum hat eigentlich diese unsägliche Psychiaterin aus dem Klinikum Erlangen (Frau Krach oder so ähnlich) im Rahmen ihrer Ferndiagnose die Idee gehabt, Herr Mollath könne verrückt sein und man müsse ihn dringend untersuchen? Wo er doch keinerlei Wahn hatte, nur prügelte?
M. Deeg kommentiert am Permanenter Link
Hier der ganze "Lapp-Artikel" (weil ja der Nordbayern-Kurier noch glaubt, hierfür Geld verlangen zu dürfen....)
http://www.mainpost.de/regional/bayern/Erstmals-spricht-Mollaths-Ex-Frau...
Bille kommentiert am Permanenter Link
Lapp startet Medienkampagne gegen Mollath/für Petra Mollath.
Hier schreibt er kostenlos
http://www.mainpost.de/regional/bayern/Erstmals-spricht-Mollaths-Ex-Frau;art16683,7514346
klabauter kommentiert am Permanenter Link
@Beobachter:
Sie haben aber schon gemerkt, dass die Zahlen bei destatis bezogen sind auf die Westbundesländer einschließlich Berlin, MVP ist immer nur nachrichtlich und nicht bei den Gesamtzahlen eingerechnet?
D.h. dass von insgesamt in diesen Ländern 6602 nach § 63 StGB Untergebrachten 1241 = 18,79 % in Bayern untergebracht sind. Geht man von den Bevölkerungszahlen aus (nach dem Zensus 2011, ebenfalls bei destatis,) rund 68 Mio Einwohner Westländer + Berlin, davon 12,3 Mio in Bayern = rd. 18 %. D.h. dass in Bayern die Anzahl der nach 63 Untergebrachten 2011 leicht über dem bei angenommener West-Gleichverteilung liegenden Durchschnitt liegt.
Dagegen Hamburg 209/6602 = 3,1 % der 63er bei einem Bevölkerungsanteil von 1,7Mio/68 Mio = 2,5 % signifikant höher. Berlin mit 543/6602 = 8,2 % bei Einwohneranteil 3,2/68 Mio = 4,7 %, d.h. recht nahe am Doppelten des zu erwartenden Anteils!
Wenn irgendwo blinde Unterbringungswut herrscht, dann eher im liberalen Hamburg und im sexy Berlin, das eigentlich kein Geld für so viele Psychiatrieplätze hat, als im reaktionären Bayern.
Dr. Sebastian Sobota kommentiert am Permanenter Link
Das haben Sie schön ausgerechnet. Allerdings sollten Sie mE besonders einen Faktor berücksichtigen: In Städten und Ballungsgebieten ist nicht nur die Kriminalitätsbelastung höher, sondern auch das Risiko für die Menschen, psychisch zu erkranken, und damit wohl auch die Zahl psychisch Kranker (s. etwa hier).
Im Übrigen funktioniert in ländlichen Regionen die informelle Sozialkontrolle oft besser, weshalb ich annehme, dass psychisch auffällige Menschen, die in anonymen Großstädten leben, viel eher mit der Strafrechtspflege in Kontakt kommen, als es auf dem Dorf passiert. In dem Örtchen, aus dem ich stamme, gab es z.B. ortsbekannte "Verrückte", die immer wieder durch Straftaten (natürlich keine Kapitaldelikte, aber in jedem Fall gravierender als etwa die Vorwürfe gegen G. Mollath) auffielen, ohne dass jemand auf die Idee gekommen wäre, sie in den Maßregelvollzug zu stecken.
Aus diesen Gründen halte ich es für wenig überraschend, dass die Stadtstaaten die im Verhältnis zur Einwohnerzahl höchsten Quoten aufweisen.
Name kommentiert am Permanenter Link
Bitte festhalten ... gerade wenn man denkt, dass der Tiefpunkt erreicht ist, kommen zwei Psychos daher und setzen neue Rekordmarken in Instinktlosigkeit. Hätte man das als Satire entworfen, würde man der Geschmacklosigkeit und Verleumdung geziehen - aber diese "Gutachter" meinen das wirklich ernst:
www.forensik-berlin.de/content/Fallseminar_2013.pdf
17. Forensisch-Psychiatrisches Fallseminar
vom 2.- 4. September 2013
Themen
Der Sachverständige im Strafverfahren –
Auswahl, Kompetenz, Anforderungen
Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Pfister
Unser Gustl: Realität, Wahn, Justiz und Medien
Prof. Dr.med. Hans-Ludwig Kröber und Dr.med. Klaus Leipziger
Bad Girls: Zur narrativen Struktur in der Entwicklung
einiger Fehlbeschuldigungen
Prof. Dr.med. Hans-Ludwig Kröber
Seminarteil vormittags 9.00-12.30 h
Vormittags werden die Themen in Referat und Diskussion erarbeitet,
Fallbesprechungen nachmittags 13.30-17.00
Nachmittags werden von den Teilnehmern Fälle aus der Schuldfähigkeits- und
Prognosebegutachtung vorgestellt und gemeinsam diskutiert
Veranstalter und wissenschaftlicher Leiter ist Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber.
Das dreitägige Seminar kann nur insgesamt belegt werden. Es ist entspricht den Qualifikationsrichtlinien der
DGPPN für „Forensische Psychiatrie“. Es ist als forensisch-psychiatrischer Baustein auch verwertbar für die
Ausbildung in Rechtspsychologie incl. Leistungskontrolle. Die Landesärztekammer Brandenburg hat die
Veranstaltung stets für das Fortbildungszertifikat anerkannt (24 Punkte, Kategorie C, Nr. #)
Zwei, drei Fragen hätte ich:
Die DGPPN hat Qualitätsrichtlinien? Wo kann man die nachlesen und wer sorgt für ihre Einhaltung?
Und wie arrogant und charakterlich verkommen muss man sein, um einen der größten Justiz- und Forensikskandale mit einem so flapsigen Vortragstitel zu "würdigen"?
Oder gehen den Kröbers und Leipzigers (Qualifikation bisher unbekannt) die Gewalttäter aus und sie müssen neuen Nachschub provozieren? Ich muss gestehen, dass mein Blutdruck schon mal niedriger war. Dass die zwei gemeinsam auftreten, hat schon mehr als nur ein Gschmäckle, sondern erinnert angesichts der gegenseitigen Gutachterunterstützung und -kumpelei doch fatal an kriminelle Strukturen.
Josef Eisele kommentiert am Permanenter Link
Unser Gustl: Realität, Wahn, Justiz und Medien
Prof. Dr.med. Hans-Ludwig Kröber und Dr.med. Klaus Leipziger
Das Schicksal hat die beiden zusammengeführt. Professor Kröber hat Dr. Leipzigers Gutachten "gehalten", gegen die Revision des nicht forensisch- psychiatrischen Gutachters Dr. Simmerl, der bei seiner Exploration ja nur anfängerhaft auf den Klienten hereingefallen ist. Professor Pfäfflin hat beiden in einer atemberaubend kühnen Expertise schließlich doch die Stange gehalten. Eigentlich sollten sie zu dritt auftreten. Aber der dritte ist noch beschäftigt, er soll unter den alten Annahmen und unter Verwendung der Berichte aus Leipzigers Anstalt eine neue Expertise abgeben, mit welcher Wahrscheinlichkeit welche Straftaten zu erwarten seien. Das herauszufinden dauert.
Schön bei dem Ganzen ist nur, dass die sonst so favorisierte Neuroleptikakur nicht angewendet werden konnte, wohl wegen des hinderlichen Gutachtens von Dr. Simmerl. In einem anderen blog hat sich Gustl Mollath über die Bedeutung einer Bedarfsmedikation von 10 mg Haloperidol bei Aggressivität erkundigt, gegebenfalls zu kombinieren mit 25-50mg Eunerpan. Das hätte den Ungeübten ja dann auch etwas beeindruckt. Dieses war vorgesehen für die Zeit der Begutachtung in Bayreuth.
klabauter kommentiert am Permanenter Link
@Sebastian Sobotta:
Die Studie zeigt ein deutlich erhöhtes Risiko für Angststörungen und Depressionen. Ob das unbedingt diejenigen Grunderkrankungen sind, die zu mehr Straftaten und einer nach Gutachtermeinung Gemeingefährlichkeit führen? Typische Depressionskriminalität wäre ggf. der erweiterte Suizid(-versuch).
Die Frage ist auch, ob nicht aufgrund einer etwas höheren Arztdichte und ausgeprägteren Tendenz zur Diagnose psychischer Störungen und Modediagnosen wie Burnout bei gehobeneren Bildungsschichten einfach nur die Anzahl der Diagnosen höher ist. Nach dem Motto: wer angeblich gesund ist, wurde nur noch nicht gründlich genug untersucht.
Ihre Einzelerfahrung (überall gibt es einen Dorfdeppen, der noch frei herumläuft) in Ehren: wenn Sie in einer beliebigen Großstadt öffentliche Verkehrsmittel benutzen, werden Sie feststellen, dass auch dort genügend - ob signifikant mehr als auf dem Land?- verhaltensauffällige Personen frei herumlaufen. Ob derartige Einzelerfahrungen verallgemeinerbar oder Diagnosen vermeintlich höherer Sozialkontrolle auf dem Land belegbar sind?
Gastfrau kommentiert am Permanenter Link
Ex-Frau bezichtigt Mollath der Lüge
http://www.sueddeutsche.de/bayern/justizskandal-ex-frau-bezichtigt-mollath-der-luege-1.1693492
Closius kommentiert am Permanenter Link
da wäre jetzt wohl ein Strafantrag mindestens wegen übler Nachrede, ggf. auch Verleumdung fällig.
Dann hätte Frau Maske Gelegenheit den Nachweis für ihre Behauptungen zu erbringen, was ihr m.E. kaum gelingen wird ....
Heinz B. kommentiert am Permanenter Link
@Klabauter
Es mag durchaus sein, dass einzelne LG-Kammern in Verbindung mit einzelnen Sachverständigen im Bereich von Persönlichkeitsstörungen und sexuellen Deviationen eher die Voraussetzungen von § 21/63 StGB annehmen als andere Kammern.
Von einer flächendeckenden Tendenz zur Unterbringung in Bayern im Vergleich zu andere Ländern kann für den § 63 StGB nicht ausgegangen werden. Bei § 64 StGB scheint es - nach den veröffentlichten Zahlen - aber z.B im Vergleich mit HH wohl solche Tendenzen zu geben.
Wichtig wäre eine nachvollziehbare Operationalisierung der Kriterien Erheblichkeit der Tat, Erheblichkeit der psychischen Störung und Erheblichkeit der Gefährlichkeit.
Ich gebe Herrn Prantl Recht. Hier besteht Handlungsbedarf.
Wenn man betrachtet, wie die (vom EuMGH erzwungene) Reform von § 66 StGB abgelaufen ist, sehe ich wenig Hoffnung für eine zufrieden stellende Reform des (strafrechtlichen) Unterbringungsrechts in absehbarer Zeit.
Gastfrau kommentiert am Permanenter Link
http://www.internet-law.de/2013/06/besuch-von-der-polizei-nach-tweet-zur-causa-mollath.html
Closius kommentiert am Permanenter Link
Frau Dr.jur. Beate Merk legt großen Wert darauf, vor ausgewähltem, unkritischem Publikum zu sprechen.
Das sage ich Ihnen als CSU-Mitglied.
Name kommentiert am Permanenter Link
Entweder der Personenschutz der Frau Merk ist extrem dünnhäutig oder der bayerische Überwachungsstaat ist jetzt schon außer Kontrolle: Twitter-Hinweis auf eine öffentliche Veranstaltung der Justizminsterin führt zu Polizeibesuch
http://gutjahr.biz/2013/06/mollath-polizei/
Die Polizei hat ja sonst nichts zu tun ...
M. Deeg kommentiert am Permanenter Link
Ich fordere ganz klar den Rücktritt dieser Ministerin!
Hier führt man offenbar langsam ein "Schreckensregime", in dem "Untertanen" auf subtile auf Linie gebracht werden!
Rücktritt !
http://www.internet-law.de/2013/06/besuch-von-der-polizei-nach-tweet-zur...
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel kommentiert am Permanenter Link
Wenige Stunden vor der Anhörung äußert sich Petra Maske im Nordbayern Kurier
Strategie und Taktik sind sehr durchsichtig. Öffentlichkeit, Untersuchungsausschuss und Gustl F. Mollath sollen wohl verwirrt und gestört werden und auch keine Zeit haben, sich auf die teils extremen Vorwürfe einzustellen. Vielleicht möchte sich Petra Maske aber auch um eine Vernehmung durch den Untersuchungsausschuss bewerben.
Die finanziellen Probleme und Verhältnisse sind nicht neu und von Gustl F. Mollath in seiner Verteidigungsschrift "Was mich prägte" auch eingeräumt, wenngleich natürlich nicht in dieser extremen und einseitigen Zuspitzung, wie im Nordbayernkurier dargelegt. Joachim Braun sagt im "Standpunkt":
"Unsere Recherchen in Mollaths früherem Umfeld, die Gespräche mit dessen Ex-Frau, stellen nur einen Teil der Wahrheit dar, aber einen, der bisher verschwiegen wurde."
Woher weiß Joachim Braun, dass es sich um "einen Teil der Wahrheit" handelt? Bislang ist das nur eine Aussage, deren Wahrheitsgehalt zu prüfen ist und keineswegs klar ist oder gar schon feststeht. Die Unglaubwürdigkeit der Zeugin ist ja immerhin ein Wideraufnahmegrund. Warum sollte sie auf einmal, wenige Stunden vor Mollaths Vernehmung im Untersuchungsausschuss des Landtags, glaubwürdig sein?
Weit unter der Gürtellinie ist die Passage:
"Und sie bestätigt das Gerücht, Mollath habe 'schon seine Mutter geschlagen': 'das ist richtig.'"
Hier wird also ein Gerücht bestätigt.
[Quelle]
klabauter kommentiert am Permanenter Link
@Dr. Sponsel
Zwei Tage sind schon etwas mehr als wenige Stunden.
Vielleicht hat sich Frau M. nicht erst und nur aus dem strategisch - taktischen Motiv heraus, kurz vor der Aussage Mollaths vor dem UA an die Presse zu gehen, entschlossen, sondern es könnte auch die Ausstrahlung des ARD_Beitrags in der letzten Woche der Auslöser gewesen sein, da sich dort ein früherer Mitarbeiter und Herr Braun (der Zahnarzt) dazu ausgelassen haben, was für ein netter und friedfertiger Mensch Mollath gewesen sein soll.
Die Unglaubwürdigkeit Petra Ms ist keineswegs einer der Wiederaufnahmegründe. Es ist nach dem Wiederaufnahmerecht nur so, dass die Aussage Brauns geeignet ist, Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage Petra M. zu wecken und daher Braun als neues Beweismittel benannt wurde. Wem von beiden zu glauben sein wird, muss erst noch geklärt werden.
Wenn Sie richtigerweise kritisieren, dass J. Braun von einem "Teil der Wahrheit" schreibt, müssten Sie konsequenterweise auch die Aussage des Zahnarztes Braun zum angeblichen Telefonat mit Petra M., das ihm 8 Jahre später wieder eingefallen ist, nachdem er von dem Schicksal seines Freundes "Augusto M." jahrelang nichts wusste, als "erst einmal nur eine Aussage, deren Wahrheitsgehalt zu prüfen ist und keineswegs klar ist oder schon feststeht" bezeichnen.
Dass die Mollath-Unterstützer bei aller berechtigter Kritik an dem Verfahren, dem Urteil und den Vorgängen, die zur Wiederaufnahme führten, diese konsequente Betrachtung leider nicht vornehmen, sondern alles, was jetzt aufgetaucht ist, unkritisch als unumstößliche Beweise der Unschuld Mollaths akzeptieren, nur weil es irgendwie ins Bild einer gezielten Psychiatrisierung eines kritischen Geistes passt, ist schade.
Bille kommentiert am Permanenter Link
Die Staatsanwaltschaft hat sich ja nicht nur auf Brauns Aussage allein verlassen.
Braun hat sehr viele Termine: Beruflich, ehrenamtlich, Ferraritreffen usw und hat sich seit Jahren angewöhnt, Termine, Wichtiges, zu notieren. So auch den Anruf mit Datum und Stichworten.
So einen alten Terminplaner hat er der Staatsanwaltschaft vorgelegt.
(Im Übrigen ist ihm das nicht nach Jahren plötzlich eingefallen, sondern sofort nach einem Anruf Mollaths...nachdem man sich ein paar Jahre aus den Augen verloren hat).
Er hat auch ausgesagt, daß die Ex nie was von Schlägen berichtet hat (obwohl sie am gleichen Tag doch von Mollath wieder mal geschlagen, eingesperrt worden sein will).
Petra Mollath hat sich aber selbst als unglaubwürdig erwiesen, sogar abgesehen von der ständig stärker werdenden Gewaltbeschreibung:
3 Tage, nachdem sie angeblich von Mollath eingesperrt und mißhandelt wurde läßt sie sich das bekannte Attest (nochmal?) ausstellen...ohne die neue Gewalt, die Verletzungen, blauen Flecke usw. dem Arzt gegenüber überhaupt zu erwähnen. Wär da ein neues Attest nicht sinnvoller, weil zeitnäher gewesen?
Gast kommentiert am Permanenter Link
Inzwischen wurde im Zuge des Wiederaufnahmeverfahrens der Staatsanwaltschaft Regensburg eine neue Zeugin vernommen. Nach SPIEGEL-Informationen erklärte die Frau, eine alte Freundin von Petra M., dass Mollath seine damalige Frau bereits in den achtziger Jahren geschlagen habe. Die Zeugin sagte außerdem, dass sie in einem Fall selbst von Mollath bedrängt worden sei, nachdem sich Mollaths Frau in die Wohnung der Freundin geflüchtet hatte. Sie bestreitet auch, dass zwischen ihr und ihrem Ex-Mann jemals Schwarzgeld ein Thema gewesen sei. Davon habe er erst gesprochen, nachdem sie ihn verlassen hatte.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/umstrittener-psychiatriefall-ex-frau-belastet-gustl-mollath-a-904926.html
Bille kommentiert am Permanenter Link
"..nachdem sich Mollaths Frau in die Wohnung der Freundin geflüchtet hatte..."
Dürfte also die Freundin des Bruders sein..die Sprechstundenhilfe.
Die bestätigt, daß Mollath nicht an einem Schwarzgeldwahn leidet (also zu unrecht in der Forensik sitzt), sondern immer ein ganz normaler Schläger gewesen sein soll.
Nie über Schwarzgeld gesprochen hat.
Schön....was hat das mit der Anklage zu tun? Angebliche Schläge in den 80ern waren da kein Thema.
Bille kommentiert am Permanenter Link
Also noch eine Aussage für die Unglaubwürdigkeit der Ex....
Denn die hat ja vor Gericht ausgesagt, Mollath hätte, nachdem seine Firma pleite ging, sie mißhandelt und ihr grundlos Schwarzgeldgeschäfte unterstellt.
Und das von einer alten Freundin.....tss tss tsss
Gastfrau kommentiert am Permanenter Link
"Auch Regensburg hat Fall Mollath verschleppt"
http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/mollath-landgericht-regensburg-hat-fall-verschleppt-henning-mueller-102.html
Gast kommentiert am Permanenter Link
Jetzt hagelt es
1.) Richter Heindl durch Herrn Beckstein
2.) Herr Sobottka Anklage
3.) Ärztin Gresser bekam Polizeibesuch
Wer kennt weitere ?
Bille kommentiert am Permanenter Link
Mal mehr Infos
"Sagt man Mollath, ist man Staatsfeind"
http://www.stern.de/panorama/polizei-posse-sagt-man-mollath-ist-man-staa...
klabauter kommentiert am Permanenter Link
@psychofan:
Wie Sie §§ 258 StGB und 52 StPO entnehmen können, ist es keineswegs die Pflicht eines jeden Bürgers, seinen Ehegatten strafrechtlich in die Pfanne zu hauen.
Abgesehen davon, dass Mollath ja nach eigenen Angaben bei Schwarzgeldfahrten und Schulungen seiner Ex dabei war und auch etwas Zeit brauchte, um sein Gewissen zu entdecken, nachdem er in den 90ern offenbar ganz gut von den so erzielten Einnahmen mit leben konnte.
Bille kommentiert am Permanenter Link
Auch kein Grund, eine Gefahr für die Allgemeinheit zu bejahen.
Gast Minoritäts... kommentiert am Permanenter Link
In den wenigen Zeilen, die ich bislang über Google lesen konnte, fiel mir etwas auf, was ich jetzt msl gar nicht mit irgendwelchen Schubladen klassifizieren will, sondern ich weise nur darauf hin, dass da etwas zum Ausdruck kommt, was auffällig ist und der Erklärung bedarf.
Mollath geht ja davon aus, das kann man auch in vielen Videos von ihm dokumentiert sehen, dass er sich doch die Verfehlungen seiner Frau ganz in Ruhe angesehen hätte. Heute sagte er, als dann aber diese Sachen immer schlimmer wurden, mußte er befürchten, dass Staatsanwälte vor der Türe stünden. Damit leitet er unausgesprochen das Recht für sich ab, gegen seine Frau bremsend zu handeln, eben dass sie das aufhörte. Jetzt kommt meine Logik und ich sehe die als die gängige Logik in unserer Gesellschaft. Ich befinde mich damit genau auf der Linie, die klabautermann erklärte. Nach meiner Logik war bis dato damals also noch kein StA oder Polizist an der Türe gewesen. Und da entscheidet sich Mollath, seine Frau bei der Steuer zu denunzieren, die das jedoch nicht weiter verfolgte. Und danach nimmt alles Geschwindigkeit auf, weil Mollath das überhaupt nit gutfand, dass die nicht unternehmen -- ähm, gegen seine Frau, ok, auch gegen die HBV und die anderen 30 Leute. Meine Logik sagt deshalb, die Logik von Mollath ist krank. Das kann man nicht rechtfertigen mit einem normalen logischen Denken.
Ich kenne nur die Schlußfolgerungen der Gutachter nicht die Analysen, aber ich vermute, dass genau hier auch sie zu dem Schluß kamen, dass Mollath krank, nämlich wahnkrank sein müßte, weil wie soll man das denn anders erklären. Man schützt doch seine Frau nicht, in dem man sie anzeigt. Besonders, wenn die Behörde die Anzeige ignoriert, dann reagiert kein normaler Mensch so wie Mollath, dass er dann erst recht auf seiner Logik besteht. Das kann man nur mit Wahn erklären. Das heißt nicht, dass da nichts war, aber die Steufa hielt es nicht für relevant.
(Ein zweites Beispiel ist die Gewaltfrage, aber dazu konnte ich noch nichts finden von heute. Mollath merkt auch da nicht, wie verrückt das von außen klingt, wenn er sagt, Gewalt hätte in seinem Leben noch nie eine Rolle gespielt. Er aber behauptet dass die 40 kg Frau ihn mit seinen 90 kg so angeriffen hätte, dass er sich mit Gewalt wehren mußte. Was in seiner Logik aber keine Gewalt ist.)
Name kommentiert am Permanenter Link
Mai 2002: Petra Mollath zieht aus und kündigt an, Gustl fertigzumachen
Juni 2002: zehn Monate nach der (angeblichen) Auseinandersetzung besorgt sich Petra M. das Attest vom Sohn ihrer Ärztin
November 2002: sie zeigt ihn wegen Briefdiebstahls an
Januar 2003: sie zeigt ihn wegen Waffenbesitz an
Mai 2003: Rechtsanwalt Petra M. faxt das "Attest" von Europakanal ans Amtsgericht, daraufhin Anklage wegen Körperverletzung
September 2003: Verhandlung und Beschluss zu Begutachtung
Dezember 2003: erste Anzeige Gustl Mollaths wegen Steuerhinterziehung
Dass 1999 die CDU-Spendenaffäre mit Millionen an Schwarzgeld in der Schweiz aufgeflogen ist und damit erstmals jedem klar war, dass solches Schwarzgeld durchaus entdeckt und nachverfolgt werden kann, ist Ihnen sicher entfallen - oder haben Sie damals noch mit dem Gameboy gespielt?
Bille kommentiert am Permanenter Link
Untersuchungsausschuss:
"...Bevor Mollath überhaupt zum Sprechen kommt, diskutieren die Mitglieder des Untersuchungsausschusses mit teils harschem Ton darüber, auf welche Weise er zu antworten habe. Auf jede Frage einzeln, so wie es der Ausschussvorsitzende Herrmann verlangt. Oder so, wie bislang alle anderen Zeugen auch aussagen durften: Die Dinge erzählen, wie sie erlebt wurden..."
http://www.sueddeutsche.de/bayern/untersuchungsausschuss-im-landtag-gustl-mollath-sagt-aus-1.1693513
Der "neutrale" Vorsitzende:
" Und ich muss auch die Zeugen vor falschen Fragen schützen"
http://www.merkur-online.de/lokales/freising/freising/herrmann-arbeitet-untersuchungsausschuss-mollath-2929193.html
Gut, dass er sich nicht durchsetzen konnte.
Franzerl kommentiert am Permanenter Link
Erstaunlich, dass der Brixner-Versteher K. noch keine Erklärung dafür gefunden hat, wie denn nun die neue Aussage der Frau M., Mollath hätte das Schwarzgeld-Thema erst nach der Trennung aufgegriffen, mit dem Urteil zusammen passen soll.
Ich vermute, er wird behaupten, sowohl Otto Lapp als auch Beate Lakotta hätten Frau M. da einfach falsch verstanden.
Bille kommentiert am Permanenter Link
"...Dass vor Verhandlungsbeginn gar keine Zeit blieb, sich mit dem Pflichtverteidiger zu besprechen. Dass sich dieser neben den Staatsanwalt gesetzt habe und sowieso gewirkt habe, als sei er auf dessen Seite. Wie ihn Brixner damals angeschrien habe und nicht zu Wort kommen ließ. "Kurz: Es war die Hölle", fasst Mollath zusammen...."
http://www.sueddeutsche.de/bayern/mollath-vor-untersuchungsausschuss-diese-situation-wuensche-ich-nicht-mal-meinem-aergsten-feind-1.1693513
Bayrisch-rechtstaatliches Verfahren?
Gast Minoritäts... kommentiert am Permanenter Link
Mein Name, ich bezog mich auf die heutige Chronologie im UA. ;)
Gastfrau kommentiert am Permanenter Link
Der Fall Mollath, Spiegel Online und der nordbayerische Kurier
http://www.humana-conditio.de/?p=249
klabauter kommentiert am Permanenter Link
@ Mein Name.
Ich verstehe nicht so ganz, was die 1999er CDU-Spendenaffäre damit zu tun haben soll und das Bekanntwerden, dass Auslandsvermögen in der Schweiz durchaus aufgespürt werden kann.
Mollath schreibt ja nicht, dass er nach
möglicherweise jahrelanger Teilnahme an den Fahrten und Kenntnis von der Tätigkeit seiner Frau plötzlich Angst vor einer Entdeckung hatte, weil er von der Aufdeckung der CDU_Kasse erfuhr, sondern dass ihn Gewissensnöte plagten und (sinngemäß) er die Kunden seiner Frau sowieso zum Kotzen fand.
Was Sie zur angeblichen Ankündigung der Petra M. vom Mai 2002 behaupten ist übrigens nach wie vor nicht bewiesen. Das ist es, was ich weiter oben schon geschrieben habe: Was Herr Braun als Zeuge aussagt, wird bedingungslos geglaubt, weil man es eben glauben will.
Bille kommentiert am Permanenter Link
Nein, sondern weil er es durch Eintrag im Terminplaner 2002 mit Datum und Stichworten der Staatsanwaltschaft belegt hat, siehe Wiederaufnahmeantrag.
Bille kommentiert am Permanenter Link
Nein, weil Braun das durch Terminplaner von 2002 mit Datum und Stichworten belegt hat. Siehe Wiederaufnahmeantrag Staatsanwaltschaft.
Name kommentiert am Permanenter Link
Glauben Sie ernsthaft, die würde einen WA-Grund formulieren auf Grundlage einer Zeugenaussage, die nicht vor Gericht Bestand hätte? Braun wird von der StA ausdrücklich als "Neues Beweismittel" nach § 359 Nr. 5 StPO aufgeführt.
Vielleicht lesen Sie mal als Grundlage die Wiederaufnahmeanträge - das wäre ganz hilfreich für weitere Beiträge in diesem Thread.
Bille kommentiert am Permanenter Link
Lapp mal wieder
"8.08 Uhr: „Herr Mollath, was sagen Sie?" Aber Herr Mollath sagt nichts. Wortlos steigt Gustl Mollath (56), wie immer bei öffentlichen Auftritten in der gleichen ärmlichen Kleidung...Mollath, der sonst keine Gelegenheit auslässt, über seinen Fall zu sprechen.."
http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/heute_sagte_er_als_zeuge_im_untersuchungsausschuss_des_landtages_aus_159554
Abgesehen von der Meisterleistung dieser journalistisch perfekt formulierten Frage, eines Pulitzerpreises würdig....einfach nur eklig..
Was für ein Schmierenschreiber.
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