Datendrossel: DSL-Dienste in Zukunft nur volumenabhängig?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 24.04.2013

Die Debatte verschafft einem neuen Vogel Raum:  die „Datendrossel“ zwitschert fröhlich auf allen Kanälen. Jetzt haben sich neben der Opposition auch die Bundesminister Rösler und Aigner zugunsten der Verbraucher in die Debatte eingeschaltet und Verlangen Aufklärung. Man darf gespannt sein, ob die DTAG aufgrund der Intervention des größten Aktionärs und der Kritik der Netz“gemeinde“, die den Untergang des Flatrate-Abendlandes kommen sieht, alsbald zurückrudert. Angeblich betrifft die Datendrossel nur rd 3% aller Neuverträge. Aber die Aufregung ist groß. Zur Zeit nicht ganz klar ist, ob die Telekom die Nutzung eigener Dienste wie Entertain in das Datenvolumen mit einrechnet. Aber die Aufregung ist jedenfalls groß.

Was meinen Sie - verletzt eine Datendrossel das Prinzip der Netzneutralität? Oder müsste man nicht eher sagen „nein“, weil einzelne Inhalte nicht betroffen sind?

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13 Kommentare

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Ob die Telekom mit dem Angebot die Netzneutralität verletzt, halte ich für gänzlich nebensächlich.

Sie sollten sich dieses Video angucken: http://vimeo.com/64641982 hier sieht man wie lange die Telekom-Homepage bei den angedrohten 384 kbit/s läd. Nach 101 Sekunden.

Was hier passiert ist einfach, dass der Internetanschluss nach dem verbrauch des "integrierten Highspeed-Volumens" faktisch außer Kraft gesetzt wird. Hier noch mit Flatrate zu werben ist irreführend.

Was Sie in ihrem Text so süffisant durchblicken lassen, dass Sie hier viel geschrei um nichts sehen, zeigt mir, dass das wirkliche Problem nicht verstanden wird. 75 GB (und das ist das über was wir reden, denn vielerorts sind nicht mehr als DSL 16k verfügbar) reicht schon jetzt, aber vor allem in Zukunft NICHT auch nur im ANSATZ aus. Ein Beispiel:

Die Playstation 4 wird einen "4k-Video"-Store integriert haben. Ein einzelner Film "kostet" knall 100 GB! Oder der US-Streaming Dienst Netflix. Guck ich bspw. eine Staffel Breaking Bad mit 12 Folgen (da die Serie spannend ist, kann man die schonmal in einem Wochenende gucken) in 1080p und schon bin ich bei ca. 60 GB.

 

Das WIRKLICHE Problem liegt also bei der Drossel und nicht bei der Netzneutralität. Das die Telekom ihr Entertain-Produkt auch schon vorher separat abgewickelt hat (und im Mobilfunk auch ähnliche Angebote bestehen) hat vorher keinen interessiert und das ist auch hier nicht die Diskussion. (Damit möchte ich nicht sagen, dass das nicht auch wichtig ist, aber hier wirklich nicht das Thema)

 

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Meines Erachtens wäre die von der DTAG geplannte "Datendrossel" mit der Maßgabe, dass Dienste der DTAG oder ihrer Partner bei Nutzung nicht von dieser Drosselung betroffen wären, eine Verletzung des Prinzips der Netzneutralität, da hierbei den Nutzern dieser Dienste eine Privilegierung gegenüber Nutzern anderer ähnlicher und gleichwertiger Dienste eingeräumt würde. Dies könnt eine Monopolbildung der DTAG in diesem Bereich befürchten lassen. 

Jedoch ist der Schritt der DTAG für mich sehr nachvollziehbar, da diese Drosselung eine einfache Lösung ist, dem steigenden Datenkonsum Herr zu werden und eine eventuelle Auslastung des Netzes zu verhindern. Den betroffenen Nutzern bleibt meines Wissens nach die Möglichkeit, einen Vertrag abzuschließen, der eine solche Drosselung nicht vorsieht.

"Angeblich betrifft die Datendrossel nur rd 3% aller Neuverträge."

 

Stimmt das so? Ich meine andernorts gelesen zu haben, dass alle Neuverträge betroffen sind und nur 3% der Internetnutzer betroffen sein sollen?

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Nein, die Drosselung betrifft alle Neuverträge bei der Telekom und letzlich auch Bestandskunden.

Die 3% bezieht sich darauf, dass z.Z. nur 3% der Verträge mehr verbrauchen als die Drosselung ihnen erlauben würde.

Das liegt aber auch daran, dass ein Gutteil der Internetnutzer heute schon bei Drosselkom lebt, d.h. die Bandbreite gar nicht gegeben ist, dass man überhaupt 75GB in einem Monat erreichen kann.

Juristisch gesehen gibt es eigetnlich nur die Netzneutralität die betroffen ist.

Alle anderen Fragen, z.B. muss die Telekom jeden mit einem 16 000 kByte- Anschluss versorgen (die Realität ist, dass es bis zu 16 000 kByte sein dürfen und viele wesentlich geringe Übertragungsgeschwindigkeiten haben), ist die Telekom verpflichtet Kupferkabel gegen Glasfaser auszutauschen damit höhere Übertragungsraten möglich sind, sind gesetzlich nicht geregelt.

Allerdings glaube ich, dass man dem Wirtschaftstandort Deutschland schadet, wenn man nicht endlich in ein fähiges Netz investiert und glaubt durch Drosselung den Profit auf Kosten der Nutzer zu steigern.

Jedes Streamingportal, jede neue online-Geschäftsidee lebt davon, dass der Kunde sie vollumfänglich nutzen kann. Die Nichtinvestition in die Datennetze macht moderne Internetnutzung unmöglich. Das ist keine juristische Frage, aber trotzdem wichtig.

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Die Telekom läßt aber nichts unversucht, um aus Altkunden mit altem DSL-Vertrag Neukunden mit gedrosseltem Vertrag zu machen. Vergangene Woche ging durch unseren Ort eine Telekommitarbeiterin und veranlaßte alle Nachbarn zur Umstellung ihres DSL-Vertrages, da per Funk  statt der bislang üblichen 3000er-Verbindung nunmehr endlich 16.000 kbit/s möglich seien.  Das ganze zum gleichen Flatrate-Preis wie bislang. Da griff natürlich jeder zu.

 

Ein Blick in das "Kleingedruckte" (Lupe erforderlich) ergab jedoch, daß mit der Umstellung nur eine "mögliche" Leistung "bis" 16.000 kbit/s versprochen wurde, gleichzeitig jedoch die Flatrate durch einen volumenabhängigen Vertrag ersetzt wurde. Schon nach 3 GB pro Monat sollte der Datendurchsatz auf 384 kb/s (!) gedrosselt werden.  Kein diesbezügliches Wort von der Telekom-Mitarbeiterin.

 

Ich werde diesen plumpen Versuch einmal der Staatsanwaltschaft zur neutralen Überprüfung vorlegen.

 

 

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Korrektur: die Drosselung sollte ab 3 GB auf 1000 kbit/s, erst am 5 GB auf 384 kbit/s erfolgen. Statt der mündlich versprochenen 16.000 kbit/s sahen die AGB jedoch lediglich "bis zu 3.000 kbit/s" vor.

 

 

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Gegen die Drosselung an sich ist wenig einzuwenden (außer dass es fraglich ist, ob es im Festnetz wirklich so beengt zugeht wie behauptet).

Gegen die Ausnahme der eigenen Angebote allerdings schon. Hier muss eine deutliche Trennung zwischen Leitungsanbieter und Inhalteanbieter erfolgen, analog zur Trennung von Bahninfrastruktur (DB Netz) und Verkehrsanbieter (z.B. DB Regio, BeNex, Bay. Oberlandbahn, Regentalbahn, Erfurter Bahn, HLB Hessenbahn, Veolia usw. - und das waren nur einige aus Bayern), die sich bei der (Bay.) Eisenbahngesellschaft um ausgeschriebene Strecken bewerben können.

 

Noch etwas Neues zu dem Thema....

"Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mahnte den Konzern ab und forderte, die seit dem 2. Mai für Neukunden geltende Regelung zurückzunehmen. Sollte die Telekom bis zum 16. Mai keine Unterlassungserklärung abgeben, drohen die Verbraucherschützer mit dem Gang vors Gericht."

Quelle: http://www.bild.de/geld/wirtschaft/deutsche-telekom/verbraucherschutz-mahnt-telekom-30287176.bild.html

Auch ganz interessant, welches Selbstbild man beim Rosa Riesen hat:

"Was mich an den Gesprächen mit der Telekom gestern faszinierte, war deren unverblümtes Selbstverständnis als Konzern, der jederzeit das Recht hätte, den Netzausbau von heute auf morgen einzustellen. Für ein Unternehmen, das zu 32% in Staatsbesitz ist, sein “Kapital” (Festnetz, Kundenkontakte und Immobilien) vom Staat geerbt hat und sich über die einst als Volksaktie kommunizierte T-Aktie über die Bevölkerung finanzierte, ist diese Haltung ein bisschen hemdsärmlich.

Was offenbar auch nicht so recht verinnerlicht wurde, war die politische Dimension des Internets. Wenn ich heute erfahren will, was tatsächlich in der Türkei abgeht, dann bemühe ich nicht den Fernseher (den ich übrigens gar nicht habe), sondern will sehen, welche Videos die Menschen in der Türkei auf YouTube gestellt haben. Dafür braucht man Bandbreite, die nicht plötzlich in der Monatsmitte abraucht. "

http://www.kanzleikompa.de/2013/06/06/hausbesuch-bei-der-telekom/

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