Private Drohnen und Datenschutz (No-Fly-Zonen)?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 03.05.2013

Das Thema, dass Drohnen auch von privater Seite zum Ausspionieren genutzt werden können, haben wir hier im Blog und der ZD 2012, 571ff. (Aufsatz von Herrn Weichert) schon gehabt. Hier in den USA, wo es ja angeblich kaum Datenschutz gibt, wird das Thema recht ausführlich diskutiert. Es gibt mittlerweile auch einige juristische US-Literatur dazu. Im vergangenen Jahr unterzeichnete Präsident Barack Obama neue Regeln für die Federal Aviation Administration (FCC), welche die Integration von Drohnen in den Luftraum bis Ende 2015 vorsieht. "Es ist noch viel zu früh, genau zu wissen, welche Regeln die FAA entwickelt, um Sicherheit und Effizienz der unbemannte Flugzeuge und ihren Einfluss auf die Privatsphäre zu bestimmen", heißt es in einem neuen Bericht. Kommerzielle Drohnen sind in den USA nicht erlaubt, was nicht heißt dass es nicht schon ganze „Drohnen-Clubs“ gibt.

Es ist unwahrscheinlich, dass sich z.B. Paparazzi von den FAA-Regeln abhalten werden. Private - und nicht nur Hobbybastler -  werden Drohnen verstärkt nutzen. Was meinen Sie, wie bekommt man das Problem datenschutzrechtlich (und nicht mit dem Luftgewehr:-) in den Griff?

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7 Kommentare

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Gibt es für "die Integration von Drohnen-Adressen in den Luftraum" auch eine deutschsprachige Formulierung?

Videodrohnen sind auch in Deutschland bereits Wirklichkeit und vielseitig im Einsatz. Nicht nur Hobbypiloten lassen Videodrohnen fliegen, sondern auch Polizei und andere Sicherheitsorgane.

Wie eine Videodrohne im realen Einsatz aussieht, habe ich unter www.power-datenschutz.de/?p=205 beschrieben.

Aus meiner Sicht lässt sich ein sinnvoller Mißbrauch von Bilddaten natürlicher Personen (DATENSCHUTZ) nur dadurch erreichen, in dem man die Auflösung der Kameras solcher Videodrohnen gesetzlich beschränkt.

Beste Grüße

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Sascha Schoor schrieb:
Aus meiner Sicht lässt sich ein sinnvoller Mißbrauch von Bilddaten natürlicher Personen (DATENSCHUTZ) nur dadurch erreichen, in dem man die Auflösung der Kameras solcher Videodrohnen gesetzlich beschränkt.
1. ist Datenschutz wirklich von der Auflösung abhängig?

2. bitte zuallererst einmal mit den technischen Möglichkeiten vertraut machen: es gibt Kameras, die im Infrarotspektrum bei Dunkelheit aufnehmen können. Eine solche Kamera mit Auflösung 640x480 kann stärker in die Privatsphäre eingreifen als eine mit 1920x1280, die auf Licht angewiesen ist.

3. Was machen Sie mit Drohnen, die ohne Kameras verkauft werden, aber eine Trägereinrichtung haben? Das komplette professionelle und halbprofessionelle Spektrum besteht aus solchen Geräten. Wollen Sie die auch verbieten und wenn ja, was machen Sie mit Modellflugzeugen?

1. Der Datenschutz könnte von der Auflösung abhängig gemacht werden (wobei man natürlich auch unterscheiden kann, ob man im Infrarotspektrum filmt oder bei Licht). Je weniger Auflösung, je schlechter die Bilder, die aufgenommen werden können, je schwieriger die Erkennbarkeit von Personen, desto größer natürlich der Datenschutz. Wobei dies nur ein Vorschlag ist - vielleicht gibt es ja noch andere Ideen.

2. Ich kann natürlich an dieser Stelle hier keine fertige Datenschutzrichtlinie für den Einsatz von Videodrohnen entwerfen. Aber vielleicht lässt sich eine Parallele mit Schusswaffen ziehen. Der Besitz und die Nutzung ist an einer bestimmten Lizenz (Waffenschein) gebunden. Viele Waffen sind auch so erhältlich - ohne Munition. In unserem Fall wäre die "Munition" die Kamera (oder eine Kamera ab einer bestimmten Auflösung) selbst. Also nichts gegen eine Drohne mit Trägereinrichtung. Auch nichts gegen einen Einsatz von einer Videodrohne (soweit dann gesetzlich zulässig - gem. der noch zu fertigenden Richtlinie). Wobei sich dann ein Nutzer ohne Lizenz schon die Frage stellen lassen muss, warum er eine Drohne mit Trägereinrichtung nutzt, wenn er diese nicht mit einer Kamera fliegen lassen darf.

3. Einen qualitativ entscheidenden Unterschied zw. Drohne und Modellflugzeug (oder -hubschrauber) sehe ich nicht.

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Zwar wird es für den Einzelnen keinen großen Unterschied machen, ob er von privater Seite oder durch eine Behörde mit Hilfe einer Drohne überwacht wird. Allerdings sehe ich in der derzeitigen Situation in der Überwachung von Seiten staatlicher Stellen eine wesentlich größere Gefahr für die Privatssphäre des Einzelnen. So treibt der im letzten Jahr von Obama unterzeichnete Reauthorization Act vor allem auch die Ausweitung des Drohneneinsatzes durch US Sicherheitsbehörden, wie beispielsweise des US Department of Homelandsecurity, voran. Eine gesicherte Rechtssprechung zu einem solchen Einsatz von Überwachungsdrohnen im Inland gibt es in den USA bislang nicht. Im letzten Jahr entschied zwar der US Supreme Court im Fall US v. Jones, dass die GPS Überwachung eines Fahrzeugs durch Anbringung eines Peilsenders und ohne richterlichen Beschluss verfassungswidrig ist. Allerdings begründete das Gericht diese Entscheidung damit, dass das Anbringen des Peilsenders ohne richterlichen Beschluss eine unberechtigte Durchsuchung des Fahrzeugs im Sinne des vierten Verfassungszusatzes darstellt. Wie der Fall entschieden worden wäre, wenn die Überwachung des Fahrzeugs mit Hilfe einer Drohne vorgenommen worden wäre, bleibt dabei offen.

Kritik an dem zunehmenden Drohneneinsatz zur Überwachung im Inland kommt mittlerweile vor allem von Seiten des libertären Flügels der Republikanischen Partei. In einem mahnenden CNN Beitrag schreibt Senator Rand Paul (R-Kentucky):

"The domestic use of drones to spy on Americans clearly violates the Fourth Amendment and limits our rights to personal privacy. I do not want a drone hovering over my house, taking photos of whether I separate my recyclables from my garbage.

(..)

We should not be treated like criminals or terrorists while we are simply conducting our everyday lives. We should not have our rights infringed upon by unwarranted police-state tactics."

Gerade in den USA, in denen die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit unter dem Gesichtspunkt des Terrorismus stets eine zentrale Streitfrage ist, wird diese Frage wohl weiter heftig diskutiert und früher oder später die Richter des obersten Bundesgerichts beschäftigen.

... die Frage, wie man den Mißbrauch der Überwachungsmöglichkeiten durch staatliche Behörden verhindert, ist eher eine politische denn eine datenschutzrechtliche Frage. In der Sache gebe ich Ihnen aber völlig Recht. Es wäre auch nicht der erste Fall, wenn der Staat gegen Grundrechte verstieße. Der Staat täte gut daran, eine ausgewogene Regelung zu treffen, die die Interessen der Hobbyanwender und die der Betroffenen angemessen berücksichtigt und sich selbst in den Einsatzmöglichkeiten auf Extremfälle freiwillig beschränkt. An der ausufernden Handyüberwachung kann man sehen, dass dies leider nicht selbsverständlich ist.

 

Vielen Dank für den wertvollen Link zur Diskussion im den USA, den ich gleich in meinem Blogbeitrag ergänzt habe.

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Hier noch ein aktuelles Beispiel, wie unser Staat gerne das Verfassungsrecht unnötig strapaziert und zwar bis in die Illegalität, um seine Überwachungskompetenzen auf Kosten der Privatsphäre seiner Bürger auszubauen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-031.html

Urteil des BVerfG zur Antiterrordatei.

 

 

 

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