Telekommunikationsgesetz (TKG): umstrittene Bestandsdatenauskunft wird neu geregelt

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 06.05.2013

Der Bundesrat hat am Freitag eine umstrittene Änderung des TKG verabschiedet. Damit wurde die sogenannte Bestandsdatenauskunft neu geregelt, welche Anbieter von Internetanschlüssen dazu verpflichtet, verschiedene Nutzerdaten zu speichern und auf Anfrage an Ermittlungsbehörden zu übermitteln. Zu den Bestandsdaten zählen etwa Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung und Email-Adresse, aber eben auch Passwörter und PIN-Nummern für den jeweiligen Telefon oder Internetanschluss. (Spiegel Online)

Die Bundesregierung hatte die Novellierung bereits im vergangenen Herbst beschlossen, nachdem das BVerfG im Januar 2012 Teile der bisherigen Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Richter ließen zwar damals den Zugriff von Behörden auf Bestandsdaten grundsätzlich zu, verlangten aber, dass die Zugriffsrechte der Behörden genauer definiert werden. Damit war die nun verabschiedete Neuregelung erst nötig geworden.

Tatsächlich sind in der Gesetzesänderung einige rechtsstaatliche Sicherungen zu finden. Über den Zugriff auf PIN-Codes muss künftig ein Richter entscheiden. Bemerkenswert ist allerdings eine Ausweitung des Zugriffs: So sollen gespeicherte Daten sollen nicht nur bei der Verfolgung von Straftaten, sondern auch von Ordnungswidrigkeiten abrufbar sein. Hier finden Sie den Gesetzesbeschluss.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte die Neuregelung zuvor kritisiert. Er monierte ebenfalls den fehlenden Richtervorbehalt sowie die große Anzahl an Behörden, darunter die Bundespolizei, sämtliche Nachrichtendienste und der Zoll, die künftig Bestandsdaten abrufen dürfen. Außerdem forderte er, die Abfrage auf gravierendere Delikte zu begrenzen. (sueddeutsche)

Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten.

Was halten Sie von den neuen Regelungen zur Bestandsdatenauskunft? Sind die rechtstaatlichen Sicherungen Ihrer Meinung nach ausreichend?

Danke an Herrn Josef Wittmann für die Hinweise.

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3 Kommentare

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Nun wurde bereits die erste (Sammel-)Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesänderung angekündigt: http://www.cio.de/news/wirtschaftsnachrichten/2914937/

Die beiden Datenschutz-Aktivisten Patrick und Jonas Breyer haben bei der Bestandsdatenauskunft schon im letzten Jahr einen Teilerfolg beim Bundesverfassungsgericht erzielt.

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