Rot-grüne Bundesratsmehrheit: 10 Punkte für „gute Arbeit“

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 10.05.2013

Der Bundesrat, genauer gesagt dessen rot-grüne Mehrheit, sieht im Bereich der Arbeitsbedingungen Fehlentwicklungen, denen begegnet werden müsse. In einer Entschließung mit dem Titel "Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten" (BR-Drucks. 343/13) wird deutlich, auf welchen des Arbeitsrechts Änderungen zu erwarten wären, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse nach der Bundestagswahl im Herbst zugunsten von Rot-Grün verschieben würden. Vor allem solle dem sich ausbreitenden Niedriglohnsektor und der Zunahme prekärer Beschäftigung entgegengewirkt werden. Mit seiner Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung und den Bundestag unter anderem aufgefordert, einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro brutto in Deutschland einzuführen und in der Leiharbeit den Grundsatz "Gleiche Arbeit-Gleiches Geld" sicherzustellen. Zudem sei die Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch Schein-Werkverträge zu verhindern, so der Bundesrat. Kurz zusammengefasst, sieht der 10 Punkte-Plan folgende Änderungsvorschläge vor:

1. Sicherung auskömmlicher Löhne, insbesondere durch Einführung eines flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von mindestens 8,50 Euro brutto in Deutschland;

2. Sicherstellung des equal-pay-Grundsatzes in der Leiharbeit („Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“) spätestens nach einer kurzen Einarbeitungszeit sowie Rückführung der Leiharbeit auf ihre eigentliche Kernfunktion der Abdeckung von Auftragsspitzen und Vertretungsfällen;

3. Verhinderung der Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch (Schein-)Werkverträge;

4. Beseitigung von Fehlanreizen und bessere Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte im Bereich der Minijobs;

5. Unterbindung des Missbrauchs von Praktikantenverträgen;

6. Senkung des Anteils der befristeten Beschäftigungsverhältnisse an allen Beschäftigungsverhältnissen insbesondere durch weitgehende Abschaffung der

sachgrundlosen Befristung gemäß § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz;

7. Möglichkeit der Befristung von familienbedingter Teilzeitbeschäftigung und erleichterter

Rückkehranspruch auf Vollzeit bzw. die ursprüngliche Arbeitszeit;

8. Herstellung von Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen;

9. Wiedereinführung der Regelungen zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld;

10. Schaffung einer Rechtsverordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit.

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Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3 Kommentare

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Alles nur show, schliesslich ist der Niedriglohnsektor eine SPD-Erfindung. Schröder 2005: "Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt."

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Denke ich auch.

Es ist noch nicht so lange her, da hat die SPD die Linke angepöbelt wie unsinnig denn ein Mindestlohn ist.

Die SPD macht es jetzt genau wie die FDP vor 4-5 Jahren: Schön die kleinen Leute verarschen. Bis die Leute merken "Scheiße, ich hab ja gar kein Hotel" sitzt die SPD wieder fett im Bundestag und boykottiert alles in diese Richtung, weil es mit den Grünen nicht machbar ist, oder die Linke auch dafür stimmt.

 

Ich möchte mit Abraham Lincoln schließen ;-)

"You can fool some of the people all of the time, and all of the people some of the time, but you can not fool all of the people all of the time."

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Es ist sehr interessant nach einiger Zeit diese Vorhaben auf die Umsetzung zu überprüfen, auch wenn es nicht für rot-grün gereicht hat. Nun, der Mindestlohn scheint zumindest zu kommen. Doch was passiert mit Minijobbern die z.B. beim DRK spendenfinanziert beschäftigt sind? Den Mindestlohn kann dort doch niemand bezahlen.

Interessant ist auch einmal zu sehen, welche Ausmaße die geringfügige Beschäftigung in Deutschland über die Jahre angenommen hat. Diese Grafik zeigt das ganz gut!

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