Der Beruf des Profifußballers ist kein Kriterium für die Kostenentscheidung

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 17.05.2013
Rechtsgebiete: Familienrecht|2293 Aufrufe

Ein Fußballprofi und die Mutter seines Kindes (eine Bürokauffrau) stritten sich um den Umgang. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens kamen die Eltern in der Beschwerdeinstanz zu einer außergerichtlichen Einigung und erklärten das Verfahren für erledigt.

Der Kindesvater beantragt, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben, während die Kindesmutter beantragt, im Hinblick auf die extrem unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Kindeseltern die Kosten des Verfahrens – zumindest aber einen Teil davon, etwa die Kosten des Sachverständigengutachtens – dem Kindesvater aufzuerlegen.

Das OLG kommt zu dem Ergebnis, das einer der Fälle des § 81 II Nr. 1 - 5 FamFG nicht vorliegt. Dem billigen Ermessen nach § 81 I FamFG entspricht es, wenn die Gerichtskosten (dazu zählen auch die Kosten des Sachverständigengutachtens) geteilt und außergerichtliche Kosten nicht erstattet werden.

Allein die Tatsache, dass ein Elternteil – hier der Kindesvater – in wirtschaftlicher Hinsicht erheblich besser gestellt ist als der andere Elternteil – hier die Kindesmutter –, rechtfertigt es nicht, jenen unter Billigkeitsgesichtspunkten kostenmäßig stärker zu belasten als diesen. Zwar mag es im Interesse der Schaffung einer gedeihlichen Elternebene vorzugswürdig erscheinen, dass ein Elternteil, den dies aufgrund seines hohen Einkommens finanziell allenfalls ganz geringfügig berührt, beispielsweise die gesamten Kosten einer familienpsychologischen Begutachtung trägt, statt dass diese Kosten hälftig auch von dem anderen Elternteil zu tragen sind, für den sie eine erhebliche wirtschaftliche Belastung darstellen. Dieses Ergebnis lässt sich jedoch kostenrechtlich ohne das Hinzutreten – hier fehlender – besonderer verschuldens- bzw. verhaltens- oder verfahrenserfolgsbezogener Umstände nicht rechtfertigen.

OLG Bremen Beschluss vom 04.03.2013 - 5 UF 11/12

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