USA: Drohnen gegen Terroristen wohl nicht mehr so häufig

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 23.05.2013

Während die deutschen Drohnen (hier im Datenschutz-Blog schon diskutiert) laut FAZ eher dazu dienen, deutsche Spassbäder zu zieren, setzt das US-Militär und der CIA verstärkt Drohnen zur Verfolgung und Liquidierung von Terroristen ein. Ein wesentlicher Kritikpunkt dieser Politik hier in den USA ist, dass auf diese Weise auch US-Staatbürger, die besondere Schutzrechte nach der US-Verfassung genießen, als Ziele betroffen sein können.

Deshalb hat Präsident Obama die Richtlinien für den Drohneneinsatz heute geändert. Die überarbeitete Richtlinie sieht vor, dass die Ziele eine "kontinuierliche und unmittelbare Bedrohung" für die Vereinigten Staaten darstellen müssen und dass es "fast sicher" sein muss, dass durch den Drohneneinsatz keine Zivilisten getötet werden. Beide Standards sind laut Washington Post höher sind als die bisher verwendeten. Die Änderungen  verlangsamen wahrscheinlich die Intensität des Drohneneinsatzes, aber beseitigen nicht die Einsatzbefugnisse des CIA.

Welche Auswirkungen hat der Schritt wohl auf die deutsche Drohnen-Debatte?

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1 Kommentar

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Keine, da die Hawks reine Aufklärungsdrohnen ohne Bewaffnung sind.

 

P.S.: ich lese in der Verfassung keine besonderen Schutzrechte für US-Bürger im Ausland, es ist immer von person und nicht citizen die Rede. Und was den Schutz des Lebens, der Freiheit und des Vermögens angeht, wird dieser auf alle ausgeweitet:

No person shall be [...] deprived of life, liberty, or property, without due process of law; nor shall private property be taken for public use, without just compensation. (Am. 5)

No State shall make or enforce any law which shall abridge the privileges or immunities of citizens of the United States; nor shall any State deprive any person of life, liberty, or property, without due process of law; nor deny to any person within its jurisdiction the equal protection of the laws. (Am. 14, 1)

Im Inland genießen sowohl US-Bürgern als auch Ausländer nach der Verfassung den gleichen Schutz (dass der Supreme Court mit Ex parte Quirin die Verfassung gebrochen hat, steht auf einem anderen Blatt). Am. 5 verbot dem Wortlaut nach der US-Regierung sogar schon vor Ratifizierung der Genver Konventionen weltweit das Töten von Zivilisten ohne vorheriges Gerichtsverfahren.

Obamas Ausspruch lässt sich also ergänzen mit "und sie erlaubt es auch nicht, Nicht-US-Bürger zu töten".

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