Loveparade 2010, Gutachten aus England: Katastrophale Enge im Eingangsbereich vorhersehbar

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 26.05.2013

Viele Monate hat der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachter Keith Still gebraucht, um sein Gutachten zu erstatten. Nun soll es vorliegen und die SZ gibt bereits wieder, was Still darin (angeblich) aussagt: Die Rampe sei – was man leicht berechnen könne – für die erwartete Besucherzahl bei Weitem zu eng gewesen, zumal auch noch zusätzlich Hindernisse  vorhanden gewesen seien. Daher sei eine Massenturbulenz in diesem Eingangsbereich vorhersehbar gewesen.

Zitat (SZ):

"Eine zentrale Frage der Staatsanwälte war: Gab es wenigstens die theoretische Möglichkeit, den Plan der Veranstalter umzusetzen, ohne dass Besucher der Duisburger Loveparade körperlichen oder seelischen Schaden genommen hätten? Stills Antwort lautet: nein, völlig undenkbar.

(...)

In verschiedenen Rechenmodellen weist er nach, dass die Veranstalter es aus seiner Sicht versäumt hätten, einfachste Kalkulationen durchzuführen. Zum Beispiel die erwarteten an- und abgehenden Besucherströme zu addieren. 21 Tote wegen ungenügender Grundrechenarten?

Die Katastrophe auf der Loveparade wurde oft als Massenpanik beschrieben, es klingt nach Mitschuld der Opfer. Für Panik fehlte ihnen aber der Platz, sie wurden erdrückt, weil sich auf der Rampe zum Gelände zu viele Menschen stauten. Still weist in seinem Gutachten nach, dass Veranstalter und Stadt durch einfache Kalkulationen hätten wissen müssen, dass die Rampe viel zu klein war für die erwarteten Besucher. Sie war zudem mit Zäunen verstellt und acht Meter schmaler als eigentlich geplant.

Das alles wäre vorhersehbar gewesen, das alles hätte nie genehmigt werden dürfen, schreibt Gutachter Still."

Nun kann man davon ausgehen, dass in dem Gutachten (angeblich 90 Seiten) noch mehr steht und auch die Verantwortlichkeiten Einzelner möglicherweise daraus herleitbar sind. Denn die oben zitierten Inhalte sind alles andere als neue Erkenntnisse. Dass sich die erwartete Besucherzahl, wenn man die stundenweise Planung anschaut und addiert, nie und nimmer die schmale Rampe hätte passieren können, war schon hier im Blog und anderswo kurze Zeit nach der Katastrophe deutlich beschrieben worden, siehe z.B. meinen allerersten Beitrag am Tag nach der Katstrophe

"Aber wenn diese Angaben (von Prof. Schreckenberg) stimmen, dann hätte es 15 Stunden (!) gedauert, bis 300.000 Menschen auf dem Gelände gewesen wären, eine doch völlig unrealistische Vorstellung für eine solche Veranstaltung.  Selbst die doppelte Menge von Zufluss hätte nahezu acht Stunden erfordert - und dabei sind nicht einmal die Besucher  erwähnt, die inzwischen das Gelände wieder verlassen wollten. Im Übrigen erklärt dies, warum nach Angaben der Polizei das Gelände zu keinem Zeitpunkt überfüllt war. Wenn diese Angaben stimmen, dann kalkulierte dieses Konzept von vornherein ein mehrstündiges Warten im Gedränge vor oder im Tunnel ein - selbst wenn es  "nur" 300.000 Menschen  gewesen wären. Eine unzumutbare Situation, deren Folgen nun leider eingetreten sind.

Diese Folgen wurden schon vor einigen Tagen ziemlich genau vorausgesehen (link der westen) - und auch die mögliche Ursache, der zu enge einzige Zugang zum Gelände, wurde dort schon benannt.  
Ob und wer strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann, ist Gegenstand  der Ermittlungen, die sicherlich einige Zeit erfordern.

Aber unvorhersehbar war diese Katastrophe nicht. "

Etwas detaillierter mein Beitrag vom 28. Juli 2010. Ich war deshalb schon mit vielen anderen  relativ frühzeitig der Ansicht, dass aufgrund dieser aus den „Planungen“ von Lopavent und der Berechnung  eines Entfluchtungsgutachtens erkennbaren Daten, der Eingangsbereich viel zu knapp war, um die erwarteten Besucherzahlen dort durchzuschleusen. Da dies bereits vor der Veranstaltung auf der Hand lag, war weder das von Lopavent vorgelegte „Sicherheitskonzept“ tragfähig noch war eine Genehmigung der Veranstaltung auf Grundlage dieses Un-Sicherheitskonzepts rechtmäßig .

Da die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr andeutete, es fehle für den Abschluss der Ermittlungen im Wesentlichen nur noch das Still-Gutachten, gehe ich davon aus, dass es nun recht bald zu einer Anklageerhebung kommt. Die pessimistische Einschätzung meines Kollegen Feltes aus Bochum, der eine Anklage für eher unwahrscheinlich hält, teile ich nicht. Nicht nur, wenn die Staatsanwaltschaft 99 % sicher ist, dass es zur Verurteilung kommt, sondern schon wenn sie eine Verurteilung für (überwiegend) wahrscheinlich hält, kann sie anklagen. Natürlich muss man bei einer so brisanten Angelegenheit vorsichtig sein mit Prognosen. Aber ich halte es doch für ziemlich wahrscheinlich, dass man einzelne Verantwortliche benennen kann, die den schlimmen Ausgang vorhersehen konnten und trotzdem nach dem Motto „Augen zu und durch“ gehandelt haben. Eine ähnliche Einschätzung trifft RA-Kollege Heckmann (facebook-Eintrag bei Stadtpolitik Duisbrg am 21.Mai 2013)

Kommt es nicht zur Anklage, wäre dies m. E. fatal, denn das würde zeigen, dass unser Strafrechtssystem nicht mit der komplexen arbeitsteiligen Verantwortung bei der Planung und Durchführung von Großveranstaltungen umgehen kann.  Man kann tatsächlich darüber diskutieren, ob es angemessen ist, jede Fahrlässigkeit einzelner Mitarbeiter, die bei einer großen Unternehmung in Stresssituationen katastrophale Folgen auslösen können, strafrechtlich zu verfolgen. Es kann auch z.B. mit § 153 StPO operiert werden, wenn der Schuldanteil geringfügig ist, auch wenn schwere Folgen gegeben sind. Wenn es aber – wie es m. E. bei der Loveparade 2010 in Duisburg der Fall war – eklatantes und grob fahrlässiges Fehlverhalten von Sicherheitsverantwortlichen schon im Vorfeld gab, dann sollte auch das Strafrecht eingreifen können.

Ob Anklage gegen alle Beschuldigte, gegen die ermittelt wird, erhoben werden wird, wage ich allerdings nicht zu prognostizieren.

Ein neuer Artikel in der Rheinischen Post fasst den derzeitigen Ermittlungsstand zusammen.

Der Westen ergänzt mit einer Grafik, die die Verantwortlichkeiten darstellt.

Update (04.06.2013)

inzwischen sind noch einige Einzelheiten aus dem Gutachten bekannt geworden, die ich kurz darlegen und kommentieren möchte:

Still zeigt nicht nur, dass die geplante maximale theoretische Einlass- und Auslasskapazität des Veranstaltungsdesigns völlig unzureichend für die erwarteten Besucher war, sondern auch, welche Schlangen/Verstopfungen sich dadurch praktisch vor den Eingängen und auf dem Gelände bilden mussten, wenn die vorhergesagte Anzahl von Besuchern kam bzw. ging.

Diese theoretische Berechnung auf Grundlage des vom Veranstalter vorhergesehenen Zu- bzw. Abgangs kann natürlich nur dann als wesentliche Ursache des tatsächlichen Geschehens angesehen werden, wenn Zu- und Abgang am Veranstaltungstag auch im Wesentlichen der Vorhersage entsprach. Die entsprechende Frage der Staatsanwaltschaft beantwortet Still mit „Ja“ – die vorhergesagten Zeiten maximalen Zustroms seien ja einerseits vom Veranstaltungsablauf diktiert gewesen, andererseits von den Kapazitäten des ÖPNV. Die erwarteten Zugangs- und Ausgangszahlen seien daher tatsächlich in etwa so eingetreten wie in der Planung.

Ich denke an diesem Punkt hätte sich der Sachverständige noch mehr Mühe geben sollen. Selbst wenn in etwa die geplante Besucherzahl nach Duisburg gekommen ist, muss jedenfalls die Zahl derjenigen, die das Gelände am Nachmittag verlassen wollten, wesentlich geringer gewesen sein als in der Planung vorgesehen, weil ein Großteil der Besucher ja (noch) in der Eingangsverstopfung feststeckte bzw. erst viel später aufs Gelände kam.

Jedoch taugt diese Abweichung m.E. nicht unbedingt zur Verteidigung der Verantwortlichen.

Still hat zu Recht dargelegt, dass selbst bei optimaler Nutzung der Eingänge ein störungsfreier Ablauf bei den erwarteten Besucherzahlen nicht gewährleistet war – also aus Ex-Ante-Sicht der Planer und Genehmiger. Wenn nun selbst bei schon geringeren Besucherzahlen eine Störung eintrat, ist das kein Argument gegen die Schlüssigkeit des Still-Gutachtens – es zeigt sich nur, dass der Einlass tatsächlich weit entfernt war vom optimalen Besucher-„Fluss“.  Allerdings genügt eine allg. Vorhersehbarkeit von (lebensgefährlichen) Störungen in Form von Massenturbulenzen noch nicht zur objektiven Zurechnung des konkret eingetretenen Ereignisses. Darauf zielen insbesondere die Zusatzfragen der Staatsanwaltschaft, die diese im Februar 2012 dem Gutachter zukommen ließ. Hier sind auch Fragen zu einigen Fakten als mögliche (Neben-)Ursachen gestellt worden.

Ein Lautsprechersystem sei zwar wichtig und nützlich, aber es könne nicht das Problem des „Overcrowding“ als Hauptursache mildern. Nachdem das Eingangssystem nicht mehr funktioniert habe, habe man auch mit Lautsprecheransagen nichts mehr retten können.

Die Floats  seien zu nah an der Rampe gewesen und das Sicherheitskonzept  insofern falsch: Eine „Mitnahme“ der Besucher durch die Floats sei unrealistisch. Pusher seien bei einer schon eingetretenen Verstopfung nicht effektiv.

Besucherverhalten wird von Still als (Mit-)Ursache ausgeschlossen: Sowohl das Benutzen der Treppe, der Masten und des Containers als auch das Überklettern anderer Besucher wertet Still als normale Reaktion auf die hohe Verdichtungssituation.

Auch der zum Ersatz  eines Kanaldeckels dienende Heras-Bauzaun wird von Still eher zu den allg. Risiken gezählt,. Als unmittelbare Ursache sieht er den Bauzaun nicht an.

Die Frage, ob (und wann) die Katastrophe noch hätte abgewendet werden können, wird nicht klar beantwortet - auch hier verweist Still auf die grundsätzlich fehlerhafte Planung, die, als die Veranstaltung erst einmal lief, kaum mehr Korrekturen zuließ. Offenbar waren für den Fall des erkennbar werdenden Scheiterns des Eingangskonzepts gar keine Sicherheitsmaßnahmen vorgesehn, die das tragische Geschehen hätten verhindern können. Es sei lediglich möglich gewesen, die Besucher an anderen Stellen vom Gelände zu schicken als durch den zu engen Eingang.

Kommentar:

Das Still-Gutachten zeigt m.E. schlüssig, dass die entscheidende Ursache für die Loveparade-Katstrophe schon im Vorfeld gesetzt wurde. Es handelt sich nach diesem Gutachten nicht um eine unglückliche unvorhersehbare Ursachenkette, sondern um eine von Planern und Genehmigungsbehörden aus ihren eigenen Zahlenangaben plus dem Ein- und Ausgangsplan einfach zu errechnende Unmöglichkeit der gefährdungsfreien Durchführung der Loveparade an diesem Ort. Wann und wo genau dann Menschen zu Schaden kamen, ließ sich natürlich nicht schon aus den Planungen herauslesen. Aber dass im Eingangsbereich lebensgefährliche Massenturbulenzen eintreten würden, war nach diesem Gutachten nur eine Frage der Zeit. Eine solche Schlussfolgerung aus den Planungszahlen  ist nicht nur dem Fußgängerströmungsexperten möglich, sondern – wie hier im Blog schon Ende Juli 2010 gezeigt – jedem, der einen Dreisatz berechnen kann.

Das Gutachten belastet damit zentral die für Planung, Sicherheit und Genehmigung Verantwortlichen von Lopavent und Stadt bzw. Sicherheitsbehörden, weniger die vor Ort unglücklich agierende Polizei am Tag des Geschehens.

Leider werden die Fragen zum tatsächlichen Geschehen am Veranstaltungstag von Still zum Teil etwas knapp, teilweise gar unbefriedigend beantwortet. Zum Teil hat er auch nicht die Expertise zur Beantwortung dieser Fragestellungen, etwa wenn er schreibt, er kenne nicht die Gründe für die Polizeiblockaden an den jeweiligen Stellen – insofern müsste die Staatsanwaltschaft also ergänzende Ermittlungen nachtragen.

Wer sich über die bisherigen Diskussionen informieren möchte, kann sie hier finden - unmittelbar darunter einige Links zu den wichtigsten Informationen im Netz.

Juli 2012 (68 Kommentare, ca. 6500 Abrufe)

Dezember 2011 (169 Kommentare, ca. 7700 Abrufe)

Juli 2011 (249 Kommentare, ca. 13000 Abrufe)

Mai 2011 (1100 Kommentare, ca. 12000 Abrufe)

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 10000 Abrufe)

September 2010 (788 Kommentare, ca. 19000 Abrufe)

Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 28000 Abrufe)

Ergänzend:

Link zur großen Dokumentationsseite im Netz:

Loveparade2010Doku

Link zur Seite von Lothar Evers:

DocuNews Loveparade Duisburg 2010

Weitere Links:

Große Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag NRW

Kurzgutachten von Keith Still (engl. Original)

Kurzgutachten von Keith Still (deutsch übersetzt)

Analyse von Dirk Helbing und Pratik Mukerji (engl. Original)

Loveparade Selbsthilfe

Multiperspektiven-Video von Jolie / Juli 2012 (youtube)

Interview (Januar 2013) mit Julius Reiter, dem Rechtsanwalt, der eine ganze Reihe von Opfern vertritt.

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Veranstaltung zur Loveparade Katastrophe am kommenden Freitag:

„Bestandsaufnahme Loveparade“

Zum dritten Jahrestag der „Loveparade Katastrophe“ laden wir Hinterbliebene, Verletzte, Traumatisierte und die Duisburger Öffentlichkeit zu einer Bestandsaufnahme ein. 

Unsere Fragen:
Wie kam es zur Loveparade Katastrophe? 
Gibt es neue Erkenntnisse zur Planung und zum Veranstaltungstag?

Reicht die politische Aufarbeitung?
Sind die nötigen Konsequenzen gezogen worden?

Wie weit ist die Loveparade Katastrophe juristisch aufgearbeitet?
Wo sollte nach ermittelt werden? 
Wann ist mit der Anklageschrift zu rechnen?

Wie kann den Hinterbliebenen, Verletzten und Traumatisierten dauerhaft geholfen werden?

Diese Fragen diskutieren unter der Leitung von Ulli Tückmantel (Rheinische Post):

Sören Link, 
Oberbürgermeister. Stadt Duisburg 
Professor Julius Reiter, 
Rechtsanwalt, baum – reiter & collegen, Düsseldorf 
Jürgen Hagemann, 
Vorsitzender, Loveparade Selbsthilfe e.V., Duisburg 
Lothar Evers,
 Initiator, DocuNews.org, Köln

„Bestandsaufnahme Loveparade“
ist eine gemeinsame Veranstaltung von „Loveparade Selbsthilfe“ und „DocuNews.org“.

Freitag, den 19. Juli 2013 19:30 Uhr
Konferenz und Beratungszentrum „ Der Kleine Prinz“
Schwanenstr. 5 -7
47051 Duisburg 

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Wie wir den Medien entnehmen können (oben auch verlinkt), hat die Duisburger Stadtverwaltung der Staatsanwalt picobello saubere Festplatten übergeben, auf denen keinerlei Mails (oder zumindest keine zur Loveparade) auffindbar waren. Für die Dusiburger Löschtage hat die Verwaltung von Polizei und Staatsanwalt ja mehr als ausreichend Zeit und damit eigentlich auch freie Hand erhalten. Das ist m.E. eigentlich ein Skandal für sich. Hier drängen sich mir zwei Fragen auf:

 

1. Müsste es nicht technisch möglich sein, Gelöschtes mittels Computerforensik wiederherzustellen? Bin da nicht sehr bewandert, aber endgültiges Löschen ist ja nicht so einfach, außer man kennt sich aus und legt es gezielt darauf an.

Hier schließt Frage zwei an - Herr Professor Müller, vielleicht könnten Sie zu dieser eine Einschätzung abgeben?

2. Ist es nicht illegal, Materialien, die eindeutig zur Beweisaufnahme und für staatsanwaltliche Ermittlungen erforderlich sind, zu vernichten? Lässt sich eine Ermittlungsbehörde so dermaßen vera...lbern? Zumal die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeiten erstellten Materialien m.W. doch Eigentum der Dienststelle sind? Im Falle einer Kündigung könnten die Betroffenen doch auch nicht einfach alle Korrespondenz löschen und so die Einarbeitung des Nachfolgers sowie die Fortführung der Dienstgeschäfte nahezu unmöglich machen? Sind diesbezüglich nicht auch strafrechtliche Konsequenzen denkbar oder zumindest eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

 

Es grüßt

Der Klenk

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@Klenk:

Solch  ein Verhalten erfüllt den Tatbestand der Strafvereitelung (§ 258 StGB) , aber die ist nur strafbar, wenn sie zugunsten eines "anderen" erfolgt. Sofern diejenigen, die den Mailverkehr löschten, dies (auch) deshalb taten, um sich selbst vor Verfolgung zu schützen, ist es nicht als Strafvereitelung strafbar.

Plakativ: Auch wer einen Mord begangen hat, wird nicht deshalb bestraft, weil er die Spuren seiner Tat verwischt oder beseitigt...

Ob sie sich evtl. wegen Dienstvergehen strafbar gemacht haben, kann ich nicht beurteilen.

Lieber Herr Müller,

vielen Dank für die Information. Es wäre nun interessant, ob Polizei und Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Strafvereitelung ermitteln bzw. ermittelt haben. Oder ob man sich - nachdem man mehr als genug Zeit zur Datenvernichtung verstreichen hat lassen - damit begnügt, eben nichts gefunden zu haben. Immerhin reduziert so ein leeres Laufwerk ja den Ermittlungsaufwand, der, wie wir immer wieder hören, ja immens ist.

Mir kommt das vor, als würde man bei einem Banküberfall die mutmaßlichen Täter vom Tatort fliehen lassen, um erst mal in aller Ruhe die Zeugenbefragung bei den Angestellten durchzuführen.  Ein Fahndung kann man ja danach immer noch rausgeben...

Falls in dieser Sache jemand mehr weiß, wäre ich für Informationen dankbar.

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Ralf Jäger verließ lt. einem Zeugen um 16:05 das "Lagezentrum". Er verließ es vermutlich nicht allein, denn sowohl Jäger als auch der damalige stellv. Polizeipräsident Detlef von Schmeling (ein polizeilicher Verwaltngsbeamte ohne polizeiliche Laufbahn!) sind gegen 16.20 / 16:30 und später auch auf dem Interviewfloat Schaller-McFit - Bug-WDR zu sehen, der sich unmittelbar am Rampenkopf aufhielt, stehend. Alle anderen Floats waren somit gezwungen zu stehen (die Besucher auch). Es existiert ein Foto hiervon, auch WDR-Videos bei youtube. Jäger und von Schmeling standen nicht zufällig dort, nahmen aber vielleicht an, nicht gefilmt zu werden. Von dort aus hatte man den besten, nächsten, höchsten Blick live vor Ort auf die "Lage". (Lage = Katastrophensituation)

Sie sahen also auch die vielen gut trainierten Übersteiger mit ihren Rucksäcken, nachdem der Plakatwandspringer sein grünes T-Shirt um 17 Uhr ausgezogen hatte und sein weißes zum Vorschein kam, was möglicher Weise ein Startschuss gewesen war für Weiteres. Wer waren diese Männer - im Nahkampf perfekt ausgebildete "Sportler", operierend in einer Kleingruppe? (Videos etc. hierzu existieren)

Parallel dazu könnte man sich auch mal die Gestalten anschauen, die die Ballonsteige-Aktion eine Woche später im Böninger Park organisierten: schwarz gekleidete Glatzen mit schwarzen, roten und weißen Ballons sowie deren inszenierte Trauer dort, vor dem Rathaus und später am Katastrophenort. Auch interessant: die Protagonisten bei der "Rathausdemo" am Montag darauf.

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Am letzten Freitag (19. Juli 2013) haben DocuNews und "Loveparade Selbsthilfe e.V" zur Podiumsdiskussion

"Bestandsaufnahme Loveparade, die Fakten auf den Tisch"

in den "Kleinen Prinz" nach Duisburg eingeladen.

Jetzt liegt ein (fast) vollständiger Mitschnitt der Diskussion auf der Webseite Duisburg365.de. vor.

Zum nachhören und -sehen für alle, die nicht dabei sein konnten.

Am letzten Freitag haben DocuNews und "Loveparade Selbsthilfe e.V" zur Podiumsdiskussion

"Bestandsaufnahme Loveparade, die Fakten auf den Tisch"

in den "Kleinen Prinz" eingeladen.

Jetzt liegt ein (fast) vollständiger Mitschnitt der Diskussion auf Frank M. Fischers Webseite Duisburg365.de. vor.

Zum nachhören und -sehen für alle, die nicht dabei sein konnten.http://www.duisburg365.de/duisburg/artikel/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=5688

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24.07. - das gestrige Datum markiert den Ablauf des dritten Jahres nach der katastrophalen Loveparade in Duisburg.

Ich wünsche mir und den Betroffenen, dass die Aufklärung im vierten Jahr nach dem Ereignis einen entscheidenden Schritt nach vorn macht, dass Opfer endlich angemessen entschädigt und dass Verantwortliche zur Verantwortung gezogen werden.

 

1. Hier wird detailliert beschrieben, dass die Rampe zu eng war für ein unkontrollirtes Ein- und Ausströmen der Besucher. Ja, ja und nochmals ja.

 

2. Detailliert wir beschrieben, dass man dies habe wissen können, gewusst habe. Ja und nochmals ja.

 

3. Und dann wird geschlussfolgert anstatt  nur das kleine Quentchen weiterzufragen: wenn das alles bekannt war, dann wird man doch gewiss  diesem Umstand Rechnung getragen haben? Die Beantwortung ist leicht: Ja. Ja, und das ist der Schlüssel für das gesamte Geschehen: es geht um die Straßen Duisburgs VOR der Rampe. Dort waren Sperren errichtet, die Besucherströme wurden bewusst in die Länge gezogen um das Gelände herum, und es waren diese Sperren, die  ebenso bewusst wie sie Teil der Planung waren, bewusst zur Hochzeit des Gedränges AUFGEHOBEN wurden.

 

Die Gebehmigung des Konzepts lag bei der Polizei, die Hoheit über die Sperrren bei der Polizei, die gesamte Sicherheitsverantwortung nach dem ersten Satz  im ersten Absatz des Paragraphen 1 des NRW-Polizeigesetzes bei der Polizei. Innenminister Jäger ist Duisburger, hatte das Gelände inspiziert, kannte die Rampe, sah im Lagezentrum die ballungen per Videokameras. Und hier fiel die Entscheidung zur Aufhebung der Sperren. das Ergebnis sah er sich dann live an. Wer Deiche durchstechen lässt, wen die Sturmflut erwartungsgemäss kommt, ist in Holland nicht gerade beliebt. Hier in Deutschland werden die Sperren VOR der Rampe (die Deiche) schlicht weggeschwiegen samt der Verantwortung dafür.

 

mehr hier:

http://www.medienanalyse-international.de/duisburger.html

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Mann kann doch nicht ein verfehltes veranstaltungsgelände mit "Deichen" sichern.
Die Loveparade Duisburg war doch ein geplantes event, keine herein brechende Sturmflut.
Ich finde:
die Analogie führt uns hier nicht weiter.

Allenfalls:
hätte das für die Strassen der Stadt zuständige -unOrdnungsamt, eine heraufziehende Sturmflut -und für die Loveparade zuständige- Ordnungsamt rechtzeitig "Sturmflutwarnung" ausrufen und menschen von der Anreise abraten sollen.

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Zitat:

"Die Loveparade Duisburg war doch ein geplantes event, keine herein brechende Sturmflut."

Ja. Jaha! Und? Wie wäre es mit 1 wenig Logik? In den Niederlanden PLANT auch niemand Sturmfluten. Man bereitet sich nur auf diese vor, statt auszuwandern. Es ist  dort ja auch recht viel "ungeeignetes Gelände" in Betracht zu ziehen. Die Vorbereitungen  bei Deichen sind nicht sonderlich anders als bei der Loveparade. Da hat man Schwachstellen, die man kennt, und sichert diese. Die Schwachstelle war die Rampe, jeder kannte sie, mich häst es an, das immer und immer wieder zu lesen. Jedermann wusste das, und nicht erst NACH, sondern VOR der Quetschung. Und deshalb gab es im Stadtgebiet POLIZEISPERREN. POLIZEI. Lesen Sie doch mal hin! Das Ordnungsamt hat damit nichts zu tun- oder kennen Sie Leute vom Ordnungsamt mit Schutzwste, Pfefferspray und anderen Waffen und der befugnis, sie zu gebrauchen. Für die Sicherheit ist und bleibt (nicht nur in NRW) allein die Polizei zuständig. Die sperrt Strassen, wenn es einen Stau gibt, sogar ganze Autobahnen, ob der Stau aus Autos, Radfahrern oder Fussgängern besteht.

Vor drei Jahren tat sie es nicht, obwohl der kontrolloerte Durchfluss zur Rampe BESTANDTEIL der Planung war.

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Andreas Hauss beginnt, die richtigen Fragen zu stellen. 

Merkwürdigerweise hält sich der selbsternannte Loveparade-Alleswisser Lother Evers jetzt zurück - es schmerzte auch im Vorfeld deutlich, seinen Angriffen und vermeintlichen Erläuterungen zu folgen.

Nebenbei bemerkt gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung - und zwar so lange,  bis ein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde, Herr Evers.

Und es ist zu hoffen, dass die tatsächlichen Ursachen der Katastrophe, die so vielen Menschen Leid brachte, ermittelt werden. 

 

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Liebe/r A.Hauss, lieber Gast u.a.,

ich habe die Vorsperren immer mit Scheusen verglichen, nicht nur, weil sie so genannt wurden, sondern auch weil man in den Planern Schreckenberg und Klüpfel Binnenschafffahrtskundige hatte, die zu dem Thema forschen, Stichwort Strömung, und bei beiden kommt hinzu, dass sie sich mit Staus befassen, sowohl der von Schiffen, Autos als auch Menschen (Klüpfel = Katholikentreffen Köln, Mekka). Und auch in Köln funktionierte die "Entfluchtung" nicht (= Leerung des Geländes). Lt. Oberhagemann hatte man bewusst "Schikanen" installiert, das sind alle Sperren, Zäune, Würstchenwagen... und vielleicht ja auch der Interviewfloat Schaller-WDR, und darauf befand sich ja auch Jäger und von Schmeling NACH Flutung der Schleusen.

Meine Theorie ist, dass Stau das Konzept war, natürlich mit Duldung und Wissen aller. Warum wird nicht gegen Klüpfel und Schreckenberg ermittelt? Letzterer hatte die Hoheit über das Konzept! Rabe war hier und da und im Lagezentrum.

Bei Jäger kam hinzu: Er war neu, er ist SPD, er vollendete das, was Wolff einleitete. MIT Hilfe mehrerer Ministerien UND der Landesregierung, denn: Duisburg = Kulturhauptstadt.

Und was Evers angeht, so wäre interessant zu erfahren, warum er von Beginn an den Fokus auf die Stadtregierung setzt, warum er von vorne herein Fragen und Sekpsis in Richtung Polizei einstampfte. Fakt ist, er hat sich die größte Macht erkämpft. In wessen Auftrag macht er das eigentlich?

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P.S. Dass die Flutung zu dem Zeitpunkt geplant war, wenn also die meisten Menschen ab 16 Uhr anrücken, um um 17 Uhr das Hauptereignis zu erleben, sage ich von Anfang an. Dass das also Klüpfels / Schreckenberg Staupfropfstaktik gewesen war. Denn dann geht nichts mehr, s. Rush Hour. Dies war sogar dem ehem. leitenden Dortmunder Feuerwehrmann (NPD) bekannt und der hatte nicht nur Bedenken, der warnte sogar vor Toten. Machte diese Info vielleicht die Runde und erreichte Kräfte, die sich dieses Szenario zu Nutze machten? Wir müssen auch wissen, dass Rabe und Jäger ein Ding machten, denn Rabe ist nicht nur Ordnung, sondern auch Feuerwehr und Katstrophe. Das geht nicht ohne Polizei, und die LoPa schon mal gar nicht. Das hatte auch der eigentliche Polizeipräsident Cebin gewusst, der dann gehen durfte / musste. Ein sehr wichtiger Zeuge im Übrigen!

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Da mein vorheriger Beitrag hier wegzensiert wurde, gliedere ich diesen in Punkte und bitte um email mit Angabe der exakten Stelle, wo ich biteschön gegen  hiesige Netiquette verstoße.

1. Ja, Stau war das Konzept, incl. kontrolliertem Fluss. Insofern unproblematisch, weil sich  die  Raver rund um das Gelände stauen mussten: ringförmig ab Bahnhof zur Raampe. Da  konnte somit das Gewummer goutiert werden ohne auf dem Gelände zu sein, allerdings leiser. Bei Sperren war das zudem eine Entzerrung des Platzproblems in das Stadtgebiet hinein.

 

2. Konsequenz: über  die allgemeine Gesetzeslage hinaus nach Art.1, Abs.1,Satz 1 des Polizeigesetzes NRW galt somit auf den öffentlichen Wegen und Straßen erst recht die DIREKTE Verantwortung der Polizei - die das Konzept incl. der Sperren abgesegnet hatte. Hinzukomt  die leichte Möglichkeit, von der Seite zusätzliche Polizeikräfte  einzuführen, Zusatzsperren zu installieren.

 

3. Im vollen Wissen über die Lage (Kontrollzentrum mit Kameras, Kontakt zu Offizieren vor Ort, Hubschrauber in der Luft und  ERWARTBRER Ballung zu dieser Zeit) wurden die Sperren aufgehoben statt sie zu verstärken.

 

4. Ranghöchster im Lagezentrum war Jäger, Duisburger, Kenner des Geländes und des Konzepts und Intimfeind des OBs.

 

5. Feuerwehr und Krankenwagen kamen NACH den Todesminuten problemlos durch, da helfen eben Sirenen und Lautsprecher. Die Polizei setzte  eben das VORher nicht ein.

 

6. Ja.Das ergibt eine logische Folgerung: Jäger und seine höchsten Beamten gehören auf die Anklagebank. Ja, die niedrigen Beweggründe sind gegeben. Der Vorwurf lautet auf das Wort mit den vier Buchstaben.

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Lieber Andreas Hauss - Sie haben sicherlich auch das Material, das im Netz zu finden ist. Und Sie haben völlig recht, dass nach den Todesminuten Krankenwagen und Polizei problemlos durch den vermeintlichen Tunnel fahren konnten, der angeblich völlig verstopft war. Viel interessanter ist es aber zu sehen, dass VOR der Katastrophe Einsatzfahrzeuge der Polizei den Tunnel durchfuhren.... 

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Sehr geehrte Damen und Herren A. Hauss, Felix Licht et. al.

es ist nach wie vor völlig in Ordnung, wenn Sie hier - wie es vor Ihnen Viele in den sehr ausführlichen Diskussionen im Blog getan haben - alternative Szenarien und mögliche Verantwortliche benennen. Dass jemand absichtlich Menschen gefährdet oder gar umgebracht hat, dafür gibt es allerdings keine Anhaltspunkte  und solche Behauptungen lassen Ihren gesamten Vortrag als unseriös erscheinen. In diesem juristischen Fachforum sind zudem Kommentare unerwünscht, in denen namentlich bezeichnete Personen spekulativ schwerer Straftaten beschuldigt werden oder in denen andere Kommentatoren beschimpft werden.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Ergänzend sei noch gesagt (Antwort auf "Gast"), dass das einfahrende Snitäter-Mobil und das ausfahrende Polizei-Auto als durchflussverzögernde Schikanen gesehen werden können.Zudem können die fehlendes ELAs, Schilder, Funkgeräte und auch die nicht vorhandene Handy-Vorzugsschaltung fester Konzept-Bestandteil gewesen sein. Ziel: Möglichst keine störende Kommunikation zwischen / unter Polizeisten / Securities + Orientierungslosigkeit für Zeitschindung, effektive Stausituation aufgrund von Desorientierung.

A. Hauss, Jäger hat nicht vorsätzlich gemordet aber evtl. grob fahrlässig getötet, aber nicht nur er allein, sondern alle eingeweihten Polizeikräfte, der OB, alle beteiligten Ämter und Ministerien, alle beteiligten Forscher und Gutachter, Schaller und alle Planer von Lopavent.

Frage an Herrn Prof. Müller zur Pressemeldung Lopavents, in der von einer Partyplatzkapazität von 250.000 qm = für 500.000 Gäste die Rede ist, dass man aber problemos 1 Mio handlen könnte, über den "Ring" = eingezäunte Straßenschläuche. Ist das nicht eine strafbare Täuschung?

s. hier: http://www.miovista.de/stadtreiseblog/allgemein/loveparade-in-duisburg-f...

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Sehr geehrter Herr Dr. Müller,

"mögliche Verantwortliche" darf ich benennen, absichtliches Handeln und schwere Straftaten  mögen Sie nicht benannt haben? Darf ich dann fargen, wo in den von Ihnen aufgeführten "ausführlichen Diskussionen" (übrigens bundesweit) mal klar das Polizeigesetz NRW in die Diskussion eingebracht wurde?

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=205&be...

Die Sätze über die Aufgaben der Polizei sind a)eindeutig und b) UNBEKANNT, sie werden von interessierten Kreisen offensichtlich absichtsvoll verschwiegen. Sie lassn eben KEINE Spekulation mehr offen.

Es ist doch wohl nicht unschicklich, in diesem juristischen Fachforum GRUNDlegende Tatsachen zur Sprache zu bringen wie z.B. die Gesetzeslage. Gibt es irgendeinen Zweifel daran, dass die Polizei von Anfang an in die Planungen einbezogen war - und dass sie eben in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Pflicht die Veranstaltung entweder hätte nicht genehmigen dürfen, oder diese eben in ihrer Durchführung zu sichern hatte? Gibt es irgendeinen begründeten Zweifel daran, dass Herrn Jäger oder anderen Polizeioberen die Enge der Raampe  bekannt war? Zweifelt jemand an dem SINN der Sperren und ihrer essentiellen Bedeutung für die Vermeidung eines Staus im Tunnel?

Ist es irgendwie spekulativ, davon auszugehen, dass man im Lagezentrum von der Situation Bescheid wusste? Was ist spekulativ dartan, zu sagen, dass die Sperren AUF BEFEHL aufgehoben wurden? Und wer war der Ranghöchste im Raum?

Was in Gottes Namen ist daran spekulativ?

Wenn Sie, Dr. Müller, inhaltlich diskutieren möchten, tun Sie es doch. Ulkig ist es nur, mir im juristischen Fachforum Gesetze zu zitieren, Verantwortliche zu benennen zu "erlauben" - und im gleichen Atemzug als unerwünscht zu deklarieren, wenn ich 1 und 1 zusammenzähle.

Bleiben wir beim Thema. Das ist SICHERHEIT und die Verantwortung dafür. Wenn Sie Unsachliches und Unjuristisches ausschliessen möchten, beginnen Sie doch bei den Themen Geldgier oder Ruhmessucht - beides Triebkräfte jeder mittelmäßigen Provinzveranstaltung. Beginnen Sie bei "zu enger Eingang" - das ist bei jedem Kino, jeder Disco, bei jedem Fussballevent der Fall. Darüber wird jedoch sinnlos debattiert statt über die Sicherheit und die Verantwortung und die Ausübung derselben, die oberste Gewalt darüber. Weil über Eindeutiges so schwer zu debattieren ist?

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Sehr geehrter Herr A. Hauss,

die von Ihnen angesprochenen Umstände sind teilweise hier schon vor Jahren diskutiert worden und ich darf sagen, dass ich persönlich auch die Verantwortung der Polizei gegen andere Stimmen (offenbar aus Polizeikreisen) hier vehement betont habe. Ich kann nicht verlangen, dass Sie jetzt mehrere hundert Seiten Blogdiskussion nachlesen, aber hier in diesem Blog des Beck-Verlags herrscht ein anderer Umgangston als der, den Sie hier gerade anschlagen. Wenn Ihnen das zu "ulkig" ist - bitteschön, dann brauchen Sie nicht mitdiskutieren.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

A. Hauss,

Sie schreiben: "Zweifelt jemand an dem SINN der Sperren und ihrer essentiellen Bedeutung für die Vermeidung eines Staus im Tunnel?"

Ja, ich. Die Sperren könnten den Sinn gehabt haben sie exkat zu dem Zeitpunkt zu öffnen als der größte Andrang herrschte, wobei der Zeitpunkt bereits bei Planung bekannt war, denn um 17 Uhr war die Party. Man macht ergo die Sperren dann auf, wenn es zu einem effektvsten Stau kommen wird, und ich denke, dass man dsas "Erfolg" nennen könnte im Sinne eines grob fahrlässigen Handelns / Unterlassens. Aus der Binnenschafffahrt und dem fließenden Verkehr sind exakt diese Voraussetzungen bekannt, gewonnen aus Stau-Analysen hinsichtlich Stau-Prognosen (ihre Vermeidungen). Hier konnten also die Forscher ihre eigenen Forschungsergebnisse / -ansätze heranziehen.

 

Sie schreiben: "Was ist spekulativ dartan, zu sagen, dass die Sperren AUF BEFEHL aufgehoben wurden?"

Nun, das ist logische Hierarchie-Konsequenz. Anscheinend wissen Sie nicht, dass vor der Veranstaltung die Landesregierung und das Innenministerium in Absprache gemeinsame Sache machten, um diese zu ermöglichen?

Aber Sie werden sicherlich wissen, welches Amt Jäger in Duisburg bekleidet, nicht?

 

 

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Weder die von A. Hauss noch von F. Licht angestellten Überlegungen decken sich jedenfalls mit der Funkspruchsammlung, die Der Westen veröffentlicht hat. Von einer von oben angeordneten (bzw. sogar mit Tötungsabsicht oder aus irgendwelchen Forschungsinteressen druchgeführten) Öffnung der Sperren ist dort nichts zu erkennen, aber viel Hilflosigkeit angesichts der Folgen der Chaosplanung (an der natürlich auch die Polizei ihren Anteil hat).

A. Hauss,

schon im Fall Winnenden haben Sie versucht, der Polizei die Schuld zu geben. Der Exekutive des Staates, die Sie Diktatur nennen? War Duisburg ein Attentat, Herr Hauß?

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Sehr geehrter Herr Licht,

was gewesen sein KÖNNTE, bleibt Ihrer Spekulation überlassen, daran beteilige ich mich nicht.

Was Ihre Bemerkung zu Winnenden hier soll, entzieht sich jedem Verständnis. Ich plädiere  eng beim Thema Sicherheit-Loveparade zu bleiben.

Ihre Unterstellung, ich hätte irgendwann und irgendwo diesen Staat oder seine Exekutive eine Diktatur genannt, weise ich zurück. Die Funktion Ihres Wirkens ist offensichtlich.

Ihre Frage zur definitorischen Einordnung der Ereignisse in Duisburg beantworte ich deshalb ebensowenig wie Ihre Einlassungen zu den "Absprachen" von Innenministerium und Regierung (miteinander?Mit wem?).

 

Ich halte mich an Gesetz und Fakten und Hoffe, dass das hier so üblich ist.

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" "Die Einsatzleitung der Polizei hat die Anweisung gegeben, alle Schleusen vor dem westlichen Tunneleingang an der Düsseldorfer Straße zu öffnen." Warum, wisse er nicht. Die Veranstalter hätten eigentlich 10 der 16 Schleusen geschlossen gehalten, weil eine Überfüllung drohte. Wegen der Polizeianweisung sei der Hauptstrom der Besucher dann unkontrolliert in den Tunnel gekommen."

Quelle:http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/duisburg-ticker-trauerzug-durch-den-tunnel-kraft-fordert-indirekt-ruecktritt-a-708478.html

Die Aussage stammt von einer Partei, deckt sich aber mit Aussagen von Ordnern und Teilnehmern, die daamals  in Videos zu sehen waren. Ihre Aussage, Herr Dr. Müller, dass in den VERÖFFENTLICHTEN Funksprüchen nichts Deratiges zu erkennen sei, deckt sich mit einem Darstellungsinteresse derjenigen, die drei Jahre lang die Funksprüche gespeichert und verwaltet hatten. Logisch ist das nicht: wer  räumt denn im Gedränge "einfach so" -also OHNE Befehl, Sperren weg? Oder nehmen wir  die Fama, diese Sperren seien "überrannt" worden: sie hätten jederzeit ersetzt werden können, verstärkt werden können, ergänzt um Lautrsprecherdurchsagen usw.. Hier gilt der Tatbestand der Unterlassung.

Soweit zum Thema Sperren

 

Herr Dr. Müller, Sie schreiben von einer Chaosplanung mit Polizeianteil. Das kontrastiert mit Ihrer vorherigen Aussage, Sie hätten in diesem blog auch persönlich die Verantwortung der Polizei vehement betont.

Was denn jetzt? Gilt das Polizeigesetz oder gilt es nicht? Selbst WENN die Sperren wundersamerweise sich in Luft aufgelöst hätten  ohne Befehls-Zutun der Polizei, sehe ich noch immer SOWOHL bei der Chaosplanung (abgenickt durch die Polizei) als auch bei ihrer Umsetzung die Verantwortung für die Sicherheit bei der Polizei, entsprechend Geist und Buchstaben des Gesetzes.

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A.Hauss schrieb:

" "Die Einsatzleitung der Polizei hat die Anweisung gegeben, alle Schleusen vor dem westlichen Tunneleingang an der Düsseldorfer Straße zu öffnen." Warum, wisse er nicht. Die Veranstalter hätten eigentlich 10 der 16 Schleusen geschlossen gehalten, weil eine Überfüllung drohte. Wegen der Polizeianweisung sei der Hauptstrom der Besucher dann unkontrolliert in den Tunnel gekommen."

Quelle:http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/duisburg-ticker-trauerzug-durch-den-tunnel-kraft-fordert-indirekt-ruecktritt-a-708478.html

Die Aussage stammt von einer Partei, deckt sich aber mit Aussagen von Ordnern und Teilnehmern, die daamals  in Videos zu sehen waren. Ihre Aussage, Herr Dr. Müller, dass in den VERÖFFENTLICHTEN Funksprüchen nichts Deratiges zu erkennen sei, deckt sich mit einem Darstellungsinteresse derjenigen, die drei Jahre lang die Funksprüche gespeichert und verwaltet hatten. Logisch ist das nicht: wer  räumt denn im Gedränge "einfach so" -also OHNE Befehl, Sperren weg? Oder nehmen wir  die Fama, diese Sperren seien "überrannt" worden: sie hätten jederzeit ersetzt werden können, verstärkt werden können, ergänzt um Lautrsprecherdurchsagen usw.. Hier gilt der Tatbestand der Unterlassung.

Soweit zum Thema Sperren

 

Diese Äußerung von Herrn Schaller (gabs ähnlich auch von Herrn Walter) bezieht sich übrigens auf den Zeitpunkt ca. 13:30 - 14:00 Uhr, vgl hier inkl entsprechender Funkmitschnitte.

Das ganze war eine No-win-Situation: Voller Durchfluss an den Vereinzelungsanlagen = Stau auf der Rampe bis möglicherweise in die Tunnel;  gedrosselter Einlass an den VA = gefährliches Gedränge bei den davor Wartenden.

Und mal nebenbei, weil es immer vergessen wird: es war Herr Schreckenberg, der im Vorfeld folgendes bzgl der Zuwege forderte:

“(..) Unerlässlich sei ein ständiger Informationsfluss an die Besucher über Lautsprecher. Dies würde das Nachrücken von hinten weitgehend verhindern. Ferner müsse dem Besucher ein „Rahmenprogramm“ (Musik, Catering…) während der Stausituation angeboten werden.

Wurde allerdings mit jeweils einem popeligen Truck pro Wegstrecke nur halbherzig umgesetzt - die Stadt machte sich wohl Sorgen um ihre Grünanlagen außerhalb der Strecken und/oder die Polizei wollte/konnte nicht noch mehr Beamte zur Bewachung alternativer Bühnen abstellen.

 

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Sehr geehrter Herr A. Hauss,

ich bin nach intensivem Studium aller verfügbaren Informationen seit 2010 zu der Einschätzung gekommen, dass hier  ein Versagen von mehreren Seiten (Lopavent, Stadt, Polizei) vorliegt und demzufolge auch alle Seiten Verantwortung zu tragen haben. Hier meine Einschätzung von Ende Juli 2010. Da das Strafrecht nur einzelne natürliche Personen betreffen kann und dieser Blog keine Strafverfolgungsfunktionen hat, möchte ich davon absehen, Beschuldigungen gegen bestimmte Personen auszusprechen. Sie schreiben nun:

Herr Dr. Müller, Sie schreiben von einer Chaosplanung mit Polizeianteil. Das kontrastiert mit Ihrer vorherigen Aussage, Sie hätten in diesem blog auch persönlich die Verantwortung der Polizei vehement betont.

Ich sehe da keinen Widerspruch zu meiner hier seit September 2010 durchgängig vertretenen Auffassung, die bislang zwar durch weitere Ermittlungsergebnisse konkretisiert, aber im Kern nicht widerlegt wurde. Es gibt Fehler in der Planung und es gibt welche am Tag der Loveparade - und zwar seitens aller beteiligter Institutionen. Welche dieser Fehler nachweisbar sind und welche dann konkret die Todesfälle verursachten, ist Gegenstand der hier seit drei Jahren intensiv geführten Diskussion.

Wenn Sie nun ausgerechnet mit einem Schaller-Zitat aus der Frühphase der gegenseitigen Schuldzuweisungen die These der Alleinverantwortung der Polizei (bzw. des Ministers) reanimieren, bin ich da sehr skeptisch, da ich aufgrund meiner Erfahrungen in dieser Diskussion eine interessegeleitete Argumentation (aus Lopavent-Richtung) vermuten muss, zumal Sie in Ihrem Kommentar nicht einmal offenlegen, dass das ein Zitat von Schaller ist. Haben Sie denn auch zuverlässige Quellen und Hinweise für Ihre These?

Da hier eine strafrechtliche Diskussion geführt wird, darf ich Sie darauf hinweisen, dass man aus der polizeilichen Generalklausel unmittelbar keine strafrechtliche Verantwortung "der Polizei" bzw. einzelner Polizeibeamter herleiten kann.

Die Gesamtplanung und Genehmigung barg im Kern nicht verantwortbare Risiken. Sich darauf zu verlassen, dass zigtausende Menschen sich stundenlang an Sperren aufstauen und sich daraus keine Gefährdungen ergeben, war fahrlässig. Und dieses Konzept hat Lopavent entwickelt, die Stadt hat es genehmigt - und die Polizei hat sich im Genehmigungsverfahren nicht konsequent dagegen gestellt.

Aber ich kann hier auch nicht alles noch einmal wiederholen - bitte lesen Sie es in meinen längeren Beiträgen seit Juli 2010, die alle oben verlinkt sind.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Ist es nicht viel sinnvoller als Jahre lange strafrechtliche Aufarbeitung bei der gewaltige Gelder "verfeuert werden" ( Enschuldigen sie für diesen Ausdruck ) für die Hinterbliebenen und Verletzten diese Gelder lieber in einen Fond einzuzahlen, um zu helfen ?

Da mehrere Seiten versagt haben (Lopavent, Stadt, Polizei ), dürften da einige Gelder zusammenkommen.

Beim Jahre langen Contaganprozeß, der natürlich eine andere Dimension hatte, hat man sich ja im letzen Moment auch geeinigt, den Opfern finanziell zu helfen und heute noch einmal finanziell geholfen hat.

Weshalb sind Politiker noch nie darauf gekommen im Strafrecht bei großen Katastrophen, juristische Personen

als finanzielle Helfer zur Verantwortung zu ziehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Herr Prof. Müller,

Sie behaupten: "Und dieses Konzept hat Lopavent entwickelt, die Stadt hat es genehmigt - und die Polizei hat sich im Genehmigungsverfahren nicht konsequent dagegen gestellt."

Wie untermauern Sie diese Kenntnis? Schreckenberg könnte an diesem Konzept mitgewirkt haben und der arbeitete nicht für Lopavent sondern für die Stadt. Denkbar ist zudem, dass Stadt, Lopavent, Forscher, Feuerwehr und Polizei (evtl. inoffiziell) zusammen geplant haben. Fakt ist auch, dass Schreckenberg den Klüpfel empfahl und der arbeitete für Lopavent.

Es hatte im Vorfeld nicht nur Bedenken gegeben, sondern auch explizite Warnungen vor Toten des ehemalgen leitenden   Feuerwehrmannes aus Dortmund, der Duisburg beriet und interessanter wegen NPD-Aktivitäten vom Dienst suspendiert wurde. Der kannte die Lage vor Ort nur zu gut.

Die Remonstration seitend des ehem. Duisburger Polizeipräsidenten Cebin wurde abgeschmettert durch dessen vorgezogene Berentung nachdem er in einer Presseerklärung bereits im Februar 2009 (!) erklärte, dass es in Duisburg kein geeignetes Gelände gäbe. Um einem erneuten Remonstrationsversuch entgegenzuwirken nahm man einen leitenden Verwaltungsangestellten (von Schmeling), der nichts zu melden und keine Ahnung hatte. 

 

Herr Hauß,

sind Sie nicht der Infokrieger, der Winnenden zu einem Verschwörungsfall machte, der von Compact, Nuoviso und Muslim Markt hochgehalten wird? Der behauptet, Winnenden sei kein Attentat gewesen, sondern eine mögliche Polizeitat? Und nun Jäger?

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Sehr geehrter Herr Dr. Müller,

wie war das nochmal mit dem Ton hier? Sie schreiben:

"...da ich aufgrund meiner Erfahrungen in dieser Diskussion eine interessegeleitete Argumentation (aus Lopavent-Richtung) vermuten muss, zumal Sie in Ihrem Kommentar nicht einmal offenlegen, dass das ein Zitat von Schaller ist"

Ich hatte explizit darauf verwiesen (neben korrekter Quellenangabe):

Eigenzitat:

"Die Aussage stammt von einer Partei, deckt sich aber ..."

Also: ich habe nicht nur absolut nichts mit Lopavent, Schaller, Sauerland oder sonstwem zu tun, sondern mache und machte konkret auf Interessenslagen bei Quellen aufmerksam. Quellenkritik ist  alltaägliches Brot eines Historikers.

Darüber hinaus gilt aber: STIMT die Angabe oder nicht? Sie kann ja sowohl interessensgeleitet als auch korrekt sein, und diesen Fallsehe ich hier.

Die Sperre wurden nahezu gleichzeitig und natürlich auf Anweisung aufgehoben statt sie zu verstärken. Dieses Tun haben Sie schon 2010 entschuldigt:

"Denn möglicherweise ist schon an dieser Sperre (bzw. mehreren Sperren) ein unerträglicher Druck und Gedränge entstanden, so dass man sie aufheben musste, um an dieser Stelle Druck herauszunehmen und Verletzungen der Besucher zu vermeiden. Möglicherweise - so einzelne Berichte - wurden Sperren auf dem Weg zum Tunnel sogar buchstäblich "überrannt"."

Sowas nennt man klassisch Spekulation, so wie Sie auch spekulierten und das jetzt wiederholen, dass die vielen Besucher  weit vor der Raampe auf den Straßen gar nicht zu halten gewesen seien. Ihrer Einschätzung, dass die Inkaufnahme eines Staus auf den Straßen Fehlplanung war (von Lopavent und der Stadt) stimme ich sogar ausdrücklich zu. Nur: es tut nichts zur Sache. Es ist belanglos wie so viele Details, die Sie in Ihrem alten Artikel ebenso  korrekt als belanglos  charakterisierten.

Von Belang ist das Polizeigesetz und die Aufgaben.

Sie schreiben:"...nicht konsequent dagegen gestellt" habe sich die Polizei. Wie bitte? Entweder genehmigen oder nicht genehmigen, darum geht es. Zur Not noch am Tag des Events verbieten - mit all dem Ärger, den es dann gegeben hätte. Aber die Sicherheitsfrage erlaubt und gebietet das.

Danach ist es der Job der Polizei laut Gesetz, das alles zu sichern.

Bei den augenblicklichen Urlaubsstaus an Tagesbaustellen gibt es auch zunächst einmal eine Freigabe der Autobahn nach dem Bau und dann aber eine Teilsperrung von Spuren oder gar eine Vollsperrung bei einem Unglück - egal wer dan  kilometerlang festsitzt und motzt.  Fehler mag es dabei  schon beim Bau der Autobahn gegeben haben, Fehler zuhauf bei der Planung der baustelle, Fehler des Unfallverursachers usw. usw. Sie sind alle nicht von Belang. Von Belang ist, ob die Autobahnpolizei dann die Strecke sperrt, Lautsprecher einsetzt, umleitet usw. -also sichert. Das Gemecker hat sie zu ertragen. Und bricht ein Autofahrer durch die Sperre durch, ist der zu verfolgen, festzunehmen. Der Fall dürfte selten vorkommen. Sie nehmen ihn aber bei der Loveparade als Massenverhalten spekulativ an, als handle es sich um Hooligans oder den Schwarzen Block.

Sie schreiben "die These der Alleinverantwortung der Polizei (bzw. des Ministers) reanimieren". Die se Zombiethese ist nichts ekelhaft Verwestes, sondern schlicht Gesetz. Das Sie weder heute noch damals 2010 zitieren.

Sollen wir Textexegese des Gesetzes machen`? Ich lese da jedenfalls nichts von Sauerland oder Schaller im Gesetzestext. Und nochmals: wer befahl die Aufhebung der Sperren? Ja - das geht ins Strafrecht und zwar mittenmang.

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Sehr geehrter Herr Hauss,

ich begrüße Ihre Bereitschaft zur Quellenkritik und insb. dass Sie nicht mit einer der Parteien in Verbindung stehen. Quellenkritisch zitieren setzt aber auch voraus, dass man nicht nur selektiv das zitiert, was gerade zur eigenen Argumentation passt. Ich zitiere einmal den ganzen Abschnitt meines damaligen Beitrags (im Kern formuliert schon relativ kurz nach der LOPA 2010, am 28.07.2010) , der sich mit den Sperren und polizeilicher Verantwortung befasst:

"Der Zugang zu den Tunnels wurde durch Sperren auf den Zugangsstraßen reguliert, für die nach Angaben der Veranstalter die Polizei verantwortlich war (update 21.00 Uhr: nach Angaben der Polizei war dafür ebenfalls der Veranstalter verantwortlich, der dies aber mangels ausreichender Anzahl der Ordner nicht bewältigt habe; hier steht derzeit Aussage gegen Aussage weiteres update - Information aus dem Spiegel vom 2.8. - Für die Regulierung des Zu- und Abstroms war ein crowd-Manager zuständig, der die Lage mit Videokameras überwachte, er saß in eben dem Container an der Stirnseite der Rampe, der von den Besuchern später ebenfalls als Zugang benutzt wurde - offenbar war er aber überfordert damit, die "crowd" zu managen; der an seiner Seite sitzende Polizist soll kein Funkgerät gehabt haben, was die Polizei bestreitet, ab 16.00 Uhr, so der Spiegel, habe dieser crowd Manager seine Aufgabe an die Polizei abgegeben). Außerdem wurden in den Tunnels Sperren eingerichtet, die den Nachschub auf die Rampe verhindern sollten, eigentlich eine gute Idee. Diese Sperren wurden aber ca 16.15 Uhr wieder aufgehoben bzw. waren nicht mehr effektiv. Möglicherweise haben hier Polizeibeamte oder Ordner einen Fehler gemacht, aber dies ist keineswegs zwingend anzunehmen. Denn möglicherweise ist schon an dieser Sperre (bzw. mehreren Sperren) ein unerträglicher Druck und Gedränge entstanden, so dass man sie aufheben musste, um an dieser Stelle Druck herauszunehmen und Verletzungen der Besucher zu vermeiden. Möglicherweise - so einzelne Berichte - wurden Sperren auf dem Weg zum Tunnel sogar buchstäblich "überrannt". War es aber keine bewusste und gewollte Entscheidung, die Sperren aufzuheben, dann ergibt sich wiederum eine Verantwortung derjenigen, die Tunnel und Rampe als einzigen Zu- und Abgang genehmigten und denen zudem bewusst war, dass gar nicht alle, die nach Duisburg kommen würden, überhaupt Platz auf dem Gelände hätten finden können. Wenn man in Kauf nahm, dass einige 100.000 Menschen nicht zum Gelände durchkommen können, diesen aber auch keine Ausweichalternative geboten wurde, dann hätte man vorhersehen können, dass diese sich an den Sperren stauen und dass schon dort Situationen entstehen, die es gebieten würde, sie durchzulassen zum Tunnel bzw. eine solche Menge einfach nicht aufzuhalten ist. Hierfür wäre die Stadt Duisburg selbst maßgeblich verantwortlich - spätestens als man nur 250.000 Menschen für das Gelände genehmigte, aber damit rechnete, dass wesentlich mehr Menschen nach Duisburg kommen würden, war der Konflikt absehbar. Eine so große Anzahl von Menschen lässt sich nicht über Stunden hinter Gittern oder in einem tunnelartigen Zugang einsperren.  Gerade für den Bereich, in dem es zum Unglück kam, hat das Sicherheistkonzept eine Lücke (vgl. hier): Niemand ist zuständig, niemand weiß, was er zu tun hat, wenn es im Tunnel oder auf der Rampe zum Gedränge kommt."

Ich habe - natürlich aufgrund der noch ungewissen Faktenlage mehrere Optionen dargestellt. Keine ist zwingend.

Ergänzend noch aus meinem Beitrag vom September 2010:

"Für die Verteilung der Besucher auf dem Gelände war der Veranstalter verantwortlich und es war vorhersehbar, dass sich ein Rückstau bis in die Tunnels bilden würde, wenn man hier keine ausreichende Durchlasskapazität erreichen konnte. Ebenso fahrlässig und kausal für die Todesfälle war aber die dann von der Polizei durchgeführte Sperrung auf der Rampe zwischen ca. 16.00 und 16.30/16.40 Uhr; gut eine halbe Stunde ließ man die Leute im Gedränge stehen - ohne Informationen. Hätte man ab 16.40 Uhr die Treppe gesperrt und die Besucher per Durchsagen informiert, dass sie jetzt über die Rampe auf das Gelände gehen können, wäre die Katstrophe vielleicht noch vermieden worden (update: es wären dazu möglicherweise noch wenige Minuten Zeit gewesen, die exakten Zeitangaben für das Entstehen des tödlichen "Knäuels" bzw. dafür, ab wann es zu den Todesfällen kam, sind aber noch ungesichert). Da hier Ordner des Veranstalters und der Polizei zusammen agierten, wird man beiden Seiten auch einen Teil der Verantwortung geben können. Hier kommt es nicht, wie das Innenministerium meint, darauf an, dass der Veranstalter auf der Rampe eigentlich "zuständig" war. Wenn Polizeibeamte selbst Aktionen durchführen sind sie dafür auch strafrechtlich verantwortlich, selbst wenn sie zuvor um Hilfe ersucht wurden." (...)

"Als es dennoch zu Stauungen (wie nach der Entfluchtungsanalyse vorhersehbar und unvermeidlich zunächst  am oberen Rampenende) kam, fehlte das Konzept für diesen Fall. Das "Pushen" durch Ordner und "Wegziehen" durch die Floats konnte bei der Anzahl der Besucher, die die Veranstaltung gerade verlassen wollten, nicht funktionieren: Es waren dort insgesamt zu viele Personen in beiden Richtungen für diesen Engbereich.

Man war nun auf ein adhoc-Konzept angewiesen und auf die Hilfe der Polizei. Die Polizei sperrte daraufhin an einer Engstelle auf der Mitte der Rampe den Zu- und Abgang. Gleichzeitig wurden in den Tunneln Sperren errichtet, um den Zugang zur Rampe zu hindern. Beide Sperrpositionen waren höchst ungeeignet. Sie widersprachen den vorab gegebenen Empfehlungen (Stauungen im Tunnel unbedingt vermeiden) und hatten erkennbar keine Entlastung zur Folge, sondern eine bloße Verlagerung und Verschärfung der Gefährdung. Durch die Platzierung der Sperre auf der Rampenmitte konzentrierte sich das Gedränge nunmehr im unteren Drittel der Rampe und an den Tunnelausgängen. Da die feststeckenden Besucher (die teilweise schon stundenlang auf den Zuwegen verbracht hatten) weiterhin nicht per Lautsprecher  informiert wurden, suchten sie selbst Auswege aus dem Dilemma - Masten, v.a. Treppe, Container, mit der Folge, dass sich das Gedränge in den Richtungen dieser vermeintlichen Auswege noch verschärfte und es hier über Minuten zu Massenturbulenzen kam.
Die Sperren in den Tunneln wurden schon zeitlich vor der Sperre auf der Rampenmitte aufgelöst bzw. überrannt, so dass sich das Gedränge auf dem unteren Rampendrittel nochmal verschärfte. Offenbar war auch die Funk-Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden und sogar der Polizei untereinander gestört. Niemand wusste zeitweise, was er oder die anderen taten, welche Sperren geöffnet, welche geschlossen waren. Zu spät wurde eine Sperre am oberen Rampenende aktiviert, und die Abströmenden über die zweite Rampe (Korrektur: Abströmende zunächst blockiert, später über die Notausgänge) geschickt. Und auch als der Weg nach oben wieder relativ "frei" war, konnten das die im Gedränge feststeckenden nicht erkennen - niemand informierte sie."

 

Wo sehen Sie da meine "Entschuldigung" der Polizei? Dagegen halte ich Ihre Überlegung, es müsse "notwendig" einen Befehl von (ganz) oben gegeben haben, die äußeren Sperren aufzuheben, für bisher nicht belegbar. Und Ihre Annahme stellt eben (indirekt) eine "Entschuldigung" des Veranstalters dar.

Vielleicht aber ist es ja so, wie Sie sagen. Nennen Sie mir Ihre Quellen und Belege!  Ist es so gewesen, wie Sie sagen, muss dann noch erörtert werden, aus welchem Grund damals diese Anweisung gekommen ist, die Sperren aufzuheben, d.h. mit welcher Informationslage derjenige, der dies angeordnet hat, so entschieden hat. Daraus lässt sich dann ermitteln, ob es auch subj. sorgfaltspflichtwidrig war, so zu entscheiden. Z.B. halte ich die Entscheidung, auf der Mitte der Rampe eine Polizeisperre einzurichten für sorgfaltspflichtwidrig und für eine wesentliche Ursache der Katastrophe. Diese Sperre machte nur Sinn, wenn zugleich von außen niemand mehr hereinkam. Dies ist nicht geschehen. Mit mehreren Minuten Abstand kamen wieder Menschen von Westen und Osten auf die Rampe - und in der Folge entstand das tödliche Gedränge. Die Verantwortung der Polizei ist hier gar nicht zu leugnen. Aber für die subjektive Pflichtverletzung einzelner Beamter braucht es noch mehr. Bitte - wenn Sie solche Quellenkenntnis haben - nennen Sie mir Ihren Beleg für die Anweisung, die Sperren aufzuheben!

 

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Herr Dr. Müller,

1. auf Ihre Frage direkt die Antwort Jägers:

"Weitere polizeiliche Sperren im Bereich der Rampe gab es nicht. Da der Veranstalter entgegen seiner eigenen Anordnung den Zulauf in die Tunnel nicht begrenzte, also die Zugänge nicht sperrte, sondern wie oben bereits gesagt sogar am westlichen Zugang den Zulauf erhöhte, mussten die polizeilichen Maßnahmen auf Grund der nachdrängenden Menschenmenge und des sich ständig erhöhenden Drucks aufgegeben werden."

Quelle:

http://www.radioduisburg.de/duisburg/archiv/loveparade-und-die-folgen/pressekonferenz-innenminister.html?type=0

Abgesehen davon sind mir Videos erinnerlich, in denen sich Ordner beklagten über "Die Mauer muss weg!" Rufe der Raver und dann der angeordneten Öffnung. Nochmals: ich bin nicht die STA, wüsste ich Ort,Zeit,Namen der Ordner und Namen der Anordnenden, wäre das gewiss hilfreich. Ich FRAAGE ja selbst danach.

2. Inhaltlich zur Aussage Jägers: wie um alles in der welt erhöhte denn der Veranstalter den Zulauf von außen? Hat Schaller da auf den Duisburger Straßen handzettel verteilt"Pusht jetzt alle mal feste gegen die Polizeisperren" oder wie?Und seit wann "muss" Polizei eine Sperre aufheben statt sie zu verstärken?

 

3. Und nun noch das Wichtigste: Sie, Herr Dr. Müller, schreiben andauernd um die klaren Formulierungen des Polizeigesetzes rum, so wie auch Jäger versucht, die Verantwortung an bestimmten Orten und Zeiten auf die Ordner abzuwälzen. Auf JEDEM EINZELNEN METER vom Bahnhof bis zur Rampe konnte die Polizei Sperren neu errichten, verstärken, Lautsprecherwagen einsetzen. 500 Polizisten standen da zur Verfüggung. Die Polizei wäre befugt gewesen, jeden einzelnen Ordner vor, auf und nach der Rampe durch Polizisten zu ersetzen, sogar die gesamte veranstaltung zu stoppen, Stecker ziehen, aus.(wenn das geholfen hätte - es geht  nur um die Befugnis und die Verantwortung der Polizei bzgl. der Sicherheit)

 

All das tat die Polizei nicht trotz hervorragenden Überblicks über die sich in STUNDEN aufbauende Gefährung. Detailfragen  kleinerer Zäune, Treppe, Wagen hier oder da usw. debattiere ich nicht, erst recht nicht (und darin sind wir uns ja einig) die ungeeignete Grösse des Festgeländes usw.- der Stau war ja Teil des gemeinsamen Konzepts. der Stau auf Duisburgs Straßen wohlgemerkt - nicht im Tunnel.

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Pardon: gemeint sind 5.000 Polizisten, und die allesamt ja (wegen der Zuständigkeit) nicht etwa auf dem festgelände eingeklemt, sondern auf Duisburgs Straßen, mit allem notwendigen Equipment vom Hubschrauber über Kameras bis zum Pfefferspray.

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Hallo A. Hauss,

wer versorgt Sie denn nun, nach 3 Jahren, mit Quellen - ein anderer "Journalist"?

Auf Ihre Frage: "Und seit wann "muss" Polizei eine Sperre aufheben statt sie zu verstärken?"

Sie muss dies schon immer tun und zwar zur Gefahrenabwehr. Nur hatte die Polizei leider die Aufgabe die Veranstaltung vor "Gefahren" zu schützen und nicht die Menschen.

 

 

Lieber Herr Müller,

würden Sie bitte noch meine Frge #35 beantworten, vielen Dank.

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Sehr geehrter Herr Licht,

Sie fargen:

Sie behaupten: "Und dieses Konzept hat Lopavent entwickelt, die Stadt hat es genehmigt - und die Polizei hat sich im Genehmigungsverfahren nicht konsequent dagegen gestellt."

Wie untermauern Sie diese Kenntnis?

Da Sie von Anfang an hier mitdiskutieren und sicher alle meine Beiträge gelesen haben einschließlich der Diskussionen mit diversen Schaller-Verteidigern, Polizei-Verteidigern, Stadt-Verteidigern, Schreckenberg-Verteidigern wundert mich Ihre Frage.. Zumal Sie sie im nächsten Schritt gleich mit beantworten: Ja, Prof. Schreckenberg hat auf Seiten der Genehmigungsbehörde auf ungute Weise mitgewirkt, Klüpfel für Lopavent. All dies habe ich doch nirgendwo bestritten. Die Diskussionen haben wir bereits geführt und ich denke, ich habe meine Ansicht mehrfach untermauert. Ich kann hier nicht hunderte Seiten Diskussion wiederholen.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Herr Professor Müller,

vielen Dank.. Jedoch meinte, ich dass die Stadt nicht nur Genehmigerin gewesen war, sondern Konzept-Mitgestalterin inkl. Schreckenberg, Klüpfel, Feuerwehr, Polizei. Aber wer alles war weisungsbefugt gewesen hinsichtlich Schleusenöffnung? Ich vermute, Rabe, aber auch von Schmeling? Warum sonst wäre Jäger mit diesem vor Ort gewesen, nahe der Rampe, mit Aussicht darüber?

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Hallo Daphne,

damit ist aber nicht gesagt, dass Schreckenberg nicht gewusst haben könnte, dass es keine Durchsagen und keine Unterhaltung geben würde. Es könnte auch eine Pro-forma-Forderung gewesen sein, um fein raus zu sein. Fakt ist, er war in der Kommandozentrale hinter den Kulissen und in alles involviert. Da hätte er also sagen können und müssen "so nicht!, wo bitte sind denn die ELAs etc?" Auch musste er diese Forderung ja offiziell und öffentlich äußern, um seinen Werkvertrag zu erfüllen.

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Sehr geehrte Daphne,

zwar vervollständigt Ihr Einwurf das Gesamtbild, aber zugleich verwässert es auch ein wenig die Lage. Deshalb halze ich noch einmal zur Fokussierung auf die einzig wichtige Hauptfrage der Schuld am Tod von vielen Menschen fest:

1. Die Zeit um 13 oder 14 Uhr ist irrelevant.

2. Niemand kam durch ein schlechtes Rahmenprogramm auf den Zufahrtsstraßen zu Schaden.

3. Die Hauptverantwortung der Polizei lag nicht in der Sicherung von Alternativbühnen.

4. Sicherlich war es nicht im Interesse der Stadt, dass Grünanlagen zertrampelt oder volluriniert wurden(deshalb ja die Wahl des geschlossenen Geländes im Gegensatz zu den Jahren im Berliner Tiergarten). Nur ist dieser Umstand wiederum völlig unerheblich bzgl. der Sicherheitsfrage. Die Polizei ist nicht nur befugt, alle öffentlichen Wege und Plätze und Parks zu öffnen, um Druck aus den Staus zu nehmen, sie hätte sogar Privaten Raum beschlagnahmen dürfen. Alles ist erlaubt, um Leib und Leben zu schützen. Die Polizei informierte nicht nur nicht, sondern öffnete die Staus EINZIG in Richtung Rampe.

 

Nochmals: Das Polizeigesetz NRW besagt unzweideutig, wer für die Sicherheit der menschen zuständig ist. Was darüber hinaus wünschenswert, hilfreich, sinnvoll usw. gewesen wäre, ist NICHT relevant (so sehr ich  all dem im Einzelnen zustimme). Es hier  zu diskutieren, verwässert die juristischen Aspekte.

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Den Veranstaltungsbereich geschlossen zu halten, hat mit Haftungsbedingungen und Gesetzen zu tun. Der Effekt der Sicherung des öffentlichen und privaten Raums ist zweitrangig, wenngleich nicht unbedeutend gewesen, um die bevölkerung nicht gegen sich aufzubringen.

 

Der Hauptgrund der Stürze mit Todesfolgen war der offen stehende Gulli und der darüber gelegte Zaun. Warum stand der Gulli offen, wann ist das geschehen, wann gab es die letzte Abnahme und wo, war die Rampe wirklich "Niemandsland" (Evers), wer ist für den darüber gelegten Bauzaun verantwortlich?

 

Die Aspekte, die Daphne anführt sind zwingend wichtig. Ein Auflaufen in der Form wäre u.U. vermeidbar gewesen.

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Endlich: ein Gilli und ein Zaun tragen die Schuld,  die Treppe eine besonders schwere Verantwortung, und die Architekten, die Wände vertikal anordnen.?-? Geht`s noch?

Um noch einmal das Beispiel der Sturmflut zu bemühen in den Niederlanden: das ist, als ob, wenn bei einer Sturmflut die Deiche nicht einfach brechen, sondern samt der Schleusen  geöffnet werden, jemand über poröse Gummiboote im Hinterland schwadroniert.

 

Es geht aber darum, wer z.B. die Sperrenöffnung um ca. 15.11 Uhr in der Quelle, die Daphne anführt, verantwortet. Das war verbrecherisch, da gehören Haftbefehle hin, da muss ermittelt werden.

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ImDellviertel schrieb:

https://www.derwesten.de/staedte/duisburg/datenluecke-bei-loveparade-ermittlungen-kein-hinweis-auf-geloeschte-mails-id8455268.html

 

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-1139.pdf

 

Oha. Obige Erkenntnisse, wenn man sie so nennen darf, widersprechen m.W. allerdings den polizeilichen Ermittlungsergebnissen. Ich zitiere:

Nach Durchsicht der E-Mail-Konten von Wolfgang Rabe, bis heute Rechts- und Ordnungsdezernent der Stadt Duisburg, kommt die Kriminalpolizei zu dem Schluss: "Es ist kaum nachvollziehbar, dass der Beigeordnete Rabe aufgrund seiner Funktion, die er bei der Planung der LP (Loveparade, die Redaktion) hatte, keine E-Mail hinsichtlich der Loveparade beantwortet oder an seine Mitarbeiter gesteuert hat."

Die Polizeibeamten stellten fest, dass die im Dezember gesicherten Laufwerke von fünf Mitarbeitern der Stadt komplett leer waren: "In den Laufwerken der Personen Sauerland, D.*, J.*, B.*, G.* und G.* befanden sich keinerlei Daten."

Bei Ordnungsdezernent Rabe fanden sich wenigsten ein paar Mails "ab dem Jahr 2003 bis 2009 ohne Bezug zur Loveparade." Eine Anfrage der "Welt am Sonntag" zu den fehlenden E-Mails wurde von Rabe nicht beantwortet.

Quelle: http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article117988165/Die-fehlenden-E-Mails-zur-Loveparade-in-Duisburg.html

Kann jemand behilflich sein, diesen Widerspruch aufzulösen? Hat "Die Welt" da fantasiert, war die Polizei unfähig, die gesicherten Daten zu lesen, oder ist vielleicht doch der Bericht an den Landtag nicht ganz richtig? Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar.

 

Es grüßt

Der Klenk

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Die in diesem Blog betriebene Ursachenforschung halte ich für hervorragend, die Ergebnisse sind mehr als plausibel.

Mein Eindruck ist, dass die Diskussion gelegentlich abgleitet. Harmlose und nicht böswillig gemeinte Handlungen (wie mangelndes Pflichtbewusstsein, Schlamperei, nicht gesetzestreues Handeln, unreflektiertes Gehorchen, Wegsehen und Nichts-Tuen) zu Katastrophen führt. Das Ausmaß solcher Katastrophen ist derart furchtbar, dass schwer verständlich ist, das keine böse ABSICHT dahinter steht.

Eine komplexe technische Zivilisation ist dringend darauf angewiesen, dass viele unspektakuläre Regelungen peinlich genau befolgt werden. Deswegen gibt es Berufsqualifikationen und Weiterbildungen, in denen der Sinn und die Notwendigkeit solcher Regelungen erklärt werden, damit die Beteiligten sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Wegen dieser Kenntnisse können die Verantwortlichen dann auch verurteilt werden - sie kennen ja die möglichen Folgen ihres Tuns.

Bei Veranstaltungen war allgemein ein ziemlicher Schlendrian in der genauen Beachtung der geltenden Vorschriften festzustellen. Viele Beteiligten hielten die Vorschriften für lästig und unnötig und haben z.B. mittels fragwürdiger Gutachten versucht, die Vorschriften zu umgehen. Interessant ist, dass nach der Loveparade keine Gesetz und keine Verordnung geändert wurde. Nur die Handhabung der Gesetze entspricht - endlich ! - weitgehend den Gesetzestexten. Fast jedes Straßenfest, jeder Veranstalter berichten nach der Loveparade von "verschärften Vorschriften". Gemeint ist natürlich die endlich korrekte Anwendung der seit Jahren bestehenden Vorschriften. Bei vielen Pressemeldungen habe ich den Eindruck, dass sich viele Veranstalter zum ersten Mal ernsthaft mit dem Thema Sicherheit auseinander gesetzt haben.

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Zitat des Vorredners:

"Das Ausmaß solcher Katastrophen ist derart furchtbar, dass schwer verständlich ist, das keine böse ABSICHT dahinter steht."

Eine der schönen Eigenschaften unseres Gemeinwesens ist es, dass jeder seine Meinung haben und vertreten darf. Auch viel Meinung, und das sogar wiederholt. Nur trägt das hier nicht zur Sachaufklärung bei, denn die Ansicht unterstellt ungezieltes Handeln, Gedankenlosigkeit etc.. Wie in jedem Strafprozess gilt es alerdings erst einmal danach zu fragen, WAS geschah - erst dann die bewertende Frage nach Motiven zu stellen. Und im Rahmen des Rechtsprinzips Unschuldsvermutung unterstütze ich natürlich auch, dass der konkrete Ordner Müller, der Polizist Meier und der Hilfsordner Schulze nicht konkret mit der Wegräumung der Sperren konkret diesen oder jenen Jugendlichen hätte ermorden wollen. Das unterstelle ich nicht einmal denjenigen, die den BEFEHL zur Aufhebung der Sperren gaben. Aber DASS die Aufhebung der Sperren angeordnet wurde, dass diese Anordnung den Effekt hatte von Stau, und dass dies von den Anordnern BEWUSST getan wurde (wie kann man "unabsichtlich" einen solchen folgenschweren Befehl erteilen?), das ist keine Arbeitshypothese, sondern schlicht Fakt. Nehmen Sie das einfach mal zur Kenntnis.

Und  dann sehen Sie auf die Bochumer  Loveparade-Planungen, die Akteure,  den politischen Wechsel, die Signale, die mit erfolgreicher LP oder eben nicht erfolgreicher gesendet worden sind/wären.

Was da Herr Jäger "billigend in Kauf genommen" hat, wer konkret was  anordnete, das muss ein Prozess klären, bei dem jedoch die Unschuldsvermutung nicht die klare vorurteilslose Sachaufklärung behindern darf, indem etwa ein Mischmasch an Detailaspekten ohne Todesfolge und ein West an Fehleinschätzungen ohne Sachrelevanz mit eiem Sahnehäubchen Gutgläubigkeit untergemischt werden.

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An die beiden Kommentatoren vor mir:

Bei der Aufklärung der Vorfälle wird es - im strafrechtlichen Bereich - darum gehen, welches konkrete Verhalten (Tun oder pflichtwidriges Unterlassen) bei einzelnen  Personen feststellbar ist, das kausal mit den tödlichen Folgen und den Verletzungen in Verbindung steht. Es ist dann zunächst die objektive Sorgfaltswidirigkeit dieses Verhaltens abzuklären (waren die Folgen vorhersehbar?).

Wenn beim Tun (oder Unterlassen) sogar absichtlich Vorschriften verletzt wurden, bedeutet dies aber noch nicht, dass die Folgen vorsätzlich herbeigeführt wurden; hier ist streng zu unterscheiden. Auch wer absichtlich zu schnell fährt/Sicherheitsvorschriften nicht einhält/Risiken eingeht, begeht noch kein vorsätzliches Erfolgsdelikt. Es handelt sich dann immer noch (hinsichtlich der Folgen) um Fahrlässigkeit. Ich wiederhole hier noch einmal, was ich seit 2010 immer wieder geschrieben habe: Es ist mir noch kein (seriöser) Anhaltspunkt bekannt, der für ein vorsätzliches Tötungsdelikt oder für  vorsätzliche Körperverletzung, was jeweils mind. die billigende Inkaufnahme dieser Erfolge voraussetzt, spricht. Vorsatzdelikte werden mit Sicherheit auch nicht angeklagt. Es wird (maximal) bei fahrlässiger Tötung/fahrlässiger Körperverletzung bleiben. In der Strafzumessung für diese Delikte kann dann durchaus berücksichtigt werden, ob es nur um eine Nachlässigkeit handelte oder ob wichtige Vorschriften sehenden  Auges verletzt wurden.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

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