Mitarbeiter im Berliner Zoo legen Arbeit nieder

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 28.05.2013
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtBerlinStreikZoo|5960 Aufrufe

Das Arbeitsrecht im Zoo ist bislang noch weitgehend unerforscht und harrt einer monographischen Aufarbeitung. Immerhin wissen wir vom BAG, dass zoologische Gärten Tendenzbetriebe im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG sein können, soweit sie dazu bestimmt sind, Erkenntnisse über Tierbiologie zu gewinnen oder Methoden der Arterhaltung zu erforschen oder zu entwickeln (BAG 21.6.1989, AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 43). Auch mag die Arbeit als Tierpfleger mitunter gefahrgeneigt sein und schon zu manch bedauerlichem Arbeitsunfall geführt haben. Neu ist, dass zoologische Einrichtungen nun auch mit Arbeitskampfmaßnahmen konfrontiert werden. Der Tagesspiegel und rbb berichten von dem ersten Streik in der Geschichte des Berliner Zoos. Am vergangenen Sonntag (26.5.2013) traten zahlreiche Tierpfleger und andere Angestellte von Zoo und Tierpark in den Ausstand. 6,7 Prozent mehr Gehalt fordert die Gewerkschaft Ver.di. Der Arbeitgeber, die Zoologischer Garten Berlin AG, will höchstens anderthalb Prozent zugestehen. Die Löhne in diesem Bereich und insbesondere in Berliner Zoo sind offenbar in der Tat ausgesprochen gering. Ein gerade ausgelernter Tierpfleger verdient nach Angaben von ver.di nur rund 1100 Euro netto. Nach Gewerkschaftsangaben legten am Sonntag etwa 100 der 430 Mitarbeiter für zwei Stunden ihre Arbeit nieder. Zwischen 12 und 14 Uhr hatten die Beschäftigten in beiden Häusern ihre Arbeit niedergelegt und sich vor dem Löwentor des Zoos am Hardenbergplatz in Charlottenburg zu einer Kundgebung versammelt. "Wir wollten Aufmerksamkeit und das hat geklappt", sagte Ver.di-Fachbereichsleiter Jürgen Stahl. Die Tierfreunde konnten hingegen unbesorgt sein. Nach Angaben des Zoos gab es keine Ausfälle an den Kassen oder bei der Tierpflege. Letzteres hat die Gewerkschaft zuvor auch ausdrücklich zugesichert. Arbeitskampfrechtlich ist das sicherlich auch geboten. 

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