medsonet nicht tariffähig

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 12.06.2013

medsonet - Die Gesundheitsgewerkschaft ist nicht tariffähig. Das steht jetzt rechtskräftig fest, nachdem die Gewerkschaft und der Arbeitgeberverband Pflege ihre Rechtsbeschwerden vor dem BAG zurückgenommen haben.

medsonet - 7.000 Mitglieder, zwei hauptamtliche Mitarbeiter und mehr als 100 Tarifverträge

Medsonet wurde im März 2008 gegründet. Die Initiative hierzu ging von Mitgliedern der "DHV - Die Berufsgewerkschaft" aus, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der kaufmännischen und verwaltenden Berufe hat. Medsonet verfügt nach den Feststellungen des LAG Hamburg über rund 7.000 Mitglieder, das sind weniger als 1% der Beschäftigten in der Gesundheitsbranche. Für die Gewerkschaft waren nur zwei Mitarbeiter hauptamtlich tätig. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte den Rechtsstreit gegen medsonet angestrengt. Medsonet sei nicht in der Lage, eigenständig die Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen. Sie sei nicht ausreichend durchsetzungsfähig und leistungsstark. Bei den geschlossenen Tarifverträgen handelt es sich nach Auffassung von ver.di überwiegend um Gefälligkeits- oder Anerkennungstarifverträge. Sie seien darüber hinaus weitgehend gemeinsam mit der DHV geschlossen worden.

medsonet unterliegt in zwei Instanzen

Das LAG Hamburg (Beschluss vom 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11) hat dem Antrag von ver.di weitgehend entsprochen und festgestellt, dass medsonet keine tariffähige Gewerkschaft ist. Medsonet und der Arbeitgeberverband Pflege hatten dagegen zunächst Rechtsbeschwerde zum BAG eingelegt. Am 09.03.2013 fand ein außerordentlicher Gewerkschaftstag von medsonet statt. Auf diesem wurden die Probleme des laufenden Verfahrens erörtert und das Risiko erkannt, beim BAG keinen Erfolg zu haben. Die Delegierten des Bundesgewerkschaftstages stimmten einer Satzungsänderung zu. Danach will medsonet sich zunächst auf  die Betriebsarbeit durch die Betreuung der Betriebsräte und der Beschäftigten konzentrieren. Ein weiterer Schwerpunkt soll die Bildungsarbeit bleiben. Man plane aber, das Engagement als Berufsverband und die Organisationsstruktur weiter auszubauen, um dann den Anforderungen des BAG an die Tariffähigkeit zu entsprechen.

Satzung geändert, Rechtsbeschwerde zurückgenommen

Kurzfristig wurde dann die Rechtsbeschwerde zum BAG zurückgenommen. Dadurch wurde der Beschluss des LAG Hamburg insoweit rechtskräftig. Der Erste Senat hatte nur noch über den weitergehenden Antrag von ver.di zu entscheiden, mit dem festgestellt werden sollte, dass medsonet auch zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bundesmanteltarifvertrags Nr. 1 für die Beschäftigten in Privatkliniken (BMTV) am 20.10.2008 nicht tariffähig war. Diesen Antrag hat der Senat mangels Rechtsschutzinteresse von ver.di abgewiesen. Mit der Rechtskraft des Beschlusses des LAG Hamburg stehe fest, dass medsonet seit ihrer Gründung nicht tariffähig war. Ein rechtlich schützenswertes Interesse, diese Feststellung noch einmal für einzelne Tage im Zeitraum zwischen dem Gründungsdatum 05.03.2008 und dem Entscheidungsdatum 21.03.2012 zu wiederholen, bestehe nicht (BAG, Beschluss vom 11.06.2013 - 1 ABR 33/12. Mit Material der Pressemitteilungen von medsonet und des BAG).

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2 Kommentare

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Das Urteil ist zwar schön, aber es brauchst sich niemand, wie behauptet, Hoffnungen auf eine bessere Bezahlung machen.
Es wird schon seit 10.01.13 ein identischer Tarifvertrag, abgeschlossen mit der DHV -Gewerkschaft, aus der die Medsonet hervorgegangen ist und die auch für sie TV "verhandelt" haben, angewandt.

Also gehen die D......löhne weiter.

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Hallo...also ich muss mal ganz ehrlcih sagen das ich mich noch nie über einen tarifvertrag weder von medsonet noch von der DHV beschweren kann.

Ich bekomme sehr gutes Geld laut Tarifvertrag. das einzige was mal passieren muss...die DHV muss mal mit positiven Schlagzeilen aufwarten....ich hasse die aggressive verdi politik...

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