Die Affären im Fall Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 19.06.2013

Als ich im November 2012 erstmals den Fall Mollath wahrgenommen hatte, habe ich meinen Beitrag mit dem Titel „Was sind die Fehler der bayerischen Justiz?“ überschrieben. Manche meiner juristischen Bekannten hielten meinen Artikel für anmaßend und den Titel für voreilig. Ohne genaue Aktenkenntnis, so ihre Kritik, sei meine Urteilsrezension unfair, und schon der Titel des Beitrags zeuge von meiner Voreingenommenheit – offenbar sei ich ja bereits davon überzeugt, dass überhaupt Fehler gemacht worden seien.

Diese Kritik traf in gewisser Weise zu: Tatsächlich war ich aufgrund der Urteilslektüre bereits  der Überzeugung, dass Fehler gemacht worden waren. Und tatsächlich hatte ich (noch) keinerlei Aktenkenntnis. Allerdings ist es in der Rechtswissenschaft üblich und auch völlig legitim (rechtskräftige) Urteile zu rezensieren – ein Urteil, zumal eines mit so schweren Folgen für den Betroffenen muss so gefasst sein, dass aus ihm die Gründe für den Urteilstenor überzeugend hervorgehen. Ich hätte mich trotzdem ehrlich gefreut, wenn es bei einem nur schlecht geschriebenen Urteil geblieben wäre.

Aber nachdem ich im Dezember und Januar immer mehr Aktenbestandteile und Gutachten gelesen hatte, wuchs meine Erschütterung: Eine solche Ansammlung von offenkundigen Fehlentscheidungen und Machtmissbräuchen in einem Fall war mir noch nicht begegnet. Ich war nun sicher, dass jeder anständige und verständige Jurist, eigentlich jeder Mensch, der sich über diesen Fall sachkundig machen würde, meine Meinung teilen würde: Hier ist einem Menschen in vielfacher Weise Unrecht geschehen und es geschieht ihm immer noch Unrecht. Unrecht, dass nun schnellstmöglich abgestellt, korrigiert und ausgeglichen werden musste.

Aber ich hatte mit der größten Schwäche der Bayerischen Justiz nicht gerechnet: Leider besteht  – trotz der vielen hervorragenden Juristinnen und Juristen in Bayern – eine offenbar systematisch angelegte Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit zur Fehlerkorrektur. Seit einigen Monaten liegen nun Wiederaufnahmeanträge vor. Und seither scheint einerseits ein gewisser Stillstand eingekehrt zu sein, andererseits überschlagen sich seit der vergangenen Woche zusätzliche Ereignisse und weitere Affären innerhalb der Affäre. Viele Einzelheiten zum Fall habe ich in weiteren Beiträgen hier im Beck-Blog geschildert, andere sind inzwischen Allgemeingut geworden – man kann sich zur „Affäre Mollath“ mittlerweile auch durch Buchlektüre (Przybilla/Ritzer: Die Affäre Mollath) schlau machen.

- Ein Untersuchungsausschuss des Landtags, maßgeblich in Gang gesetzt, als ein Behördenchef meinte, er könne die Landtagsabgeordneten für dumm verkaufen („Affäre Aktenvermerk“), hört den laut Psychiatrie für die Allgemeinheit gefährlichen Herrn Mollath im Landtag an. Mit seiner ruhigen und bestimmten Redeweise, in der er den Fall aus seiner Sicht schildert, erstaunt Mollath die Abgeordneten.

- Die Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth, zuständig für die jährlichen Überprüfungen der weiteren Unterbringung Mollaths, kommt, basierend auf dem rechtskräftigen Urteil sowie auf älteren psychiatrischen Gutachten, zum Ergebnis, die Unterbringung sei nach wie vor gerechtfertigt, sie sei auch verhältnismäßig, Herr Mollath nach wie vor für die Allgemeinheit gefährlich. Damit schiebt die StVK dem LG Regensburg die alleinige Verantwortung für die Entscheidung über Mollaths Schicksal zu (Affäre „Schwarzer Peter“). Ergänzung (19.06.2013): Die Entschiedung der StVK beruht darauf, dass man von den rechtskräftig festgestellten Straftaten des Herrn Mollath auszugehen habe, diese also quasi als "wahr zu unterstellen" seien. Auf dieser Tatsachengrundlage und auf Grundlage derjenigen Gutachten, die ausgehend von diesen Taten dem Herrn Mollath Gefährlichkeit attestierten, meinte die StVK, eien Fehleinweisung ausschließen zu können. Auch wenn in diesem Bereich Vieles umstritten ist, bin ich der Auffassung, dass die StVK zwar das Urteil nicht beseitigen kann, jedoch durchaus bei der aktuellen Gefährlichkeitsbeurteilung neu bekanntgewordene Umstände, die die Taten betreffen, zu berücksichtigen hat. Noch viel mehr gilt dies für einen Arzt, der schon nach seiner Berufsordnung nicht verpflichtet sein kann, seinem Gutachten juristische Fiktionen zu unterlegen. Als äußerst problematisch sehe ich es an, dass die StVK sich wiederum nur kurz und verzerrend mit der Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung auseinandergesetzt hat.

-   Durch Presseberichte kommt heraus, dass im ursprünglichen Entwurf des staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags insgesamt fünf Sachverhalte als Rechtsbeugung des Vors. Richters Brixner gewertet wurden – im dann offiziellen Antrag wurden diese Rechtsbeugungsvorwürfe nicht erhoben. Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft, möglicherweise in der Diskussion mit höheren Hierarchieebenen, Angst vor der eigenen Courage bekommen: Das völlige Versagen sowie die kaum anders als mit böser Absicht interpretierbaren Fehlentscheidungen und Sachverhaltsverfälschungen wollte man abschließend dann doch nicht als vorsätzliche Rechtsbeugung bezeichnen (Affäre „Rechtsbeugung“). Zudem soll ein Antragsentwurf sich auch zum fehlenden Nachweis des Sachbeschädigungsvorwurfs geäußert haben.

- Nachdem der Pressesprecher des LG Regensburg im Fernsehen (Sendung Report Mainz am 11.06.) zum Erstaunen des Publikums betonte, das Gesetz kenne keine Frist, und damit den Eindruck erzeugte, im Fall Mollath sehe das Gericht keinerlei Eilbedürftigkeit, sah sich der Ministerpräsident erneut genötigt, in den Fall einzugreifen und darauf hinzuweisen, das bayerische Volk erwarte eine baldige Entscheidung („Affäre Eilbedürfnis“). Ergänzung (19.06.2013): Die Kritik wird heute vom LG Regensburg zurückgewiesen. Der komplexe Fall erfordere eine sorgfältige Prüfung.

- Wenn man sich für einen Moment in die Lage des Betroffenen hineindenkt, ist das (schon Tage zuvor in den Medien kursierende) von Unbekannten gefälschte Fax, in dem angeblich das LG Regensburg die Freilassung Herrn Mollath anordnet, besonders perfide. Ohne sich zuvor beim Gericht über die Echtheit des Faxes rückzuversichern wurde Herrn Mollath von einem Arzt die baldige Freilassung angekündigt (Affäre „Fax“).

- Und noch etwas anderes muss man sich bewusst machen: Herr Mollath ist nach wie vor untergebracht, also seiner Freiheit beraubt - auf Grundlage eines Urteils, das in der Substanz ein Fehlurteil ist und auf Grundlage eines Strafverfahrens, das hanebüchene und erschreckende Fehler enthielt. Jeder Tag in Gefangenschaft verlängert das aus meiner Sicht, aus Sicht der Staatsanwaltschaft und aus Sicht der Verteidigung klar erkennbare Unrecht. 

UPDATE 22.06.2013

Seit gestern berichtet die Presse vom Auskunftsersuchen  des BVerfG an das Bayerische Justizministerium in der Sache Mollath. Hintergrund ist die schon vor längerer Zeit eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Unterbringungsentscheidungen des OLG Bamberg und des LG Bayreuth von 2011 und 2012 im Rahmen der jährlichen Überprüfung. Die Verfassungsbeschwerde wurde nunmehr von der Verteidigung noch einmal aktualisiert und um die neuen Entwicklungen angereichert.  Nun wird spannend sein, ob das bayrische Justizministerium weiterhin die Unterbringung als verhältnismäßig und rechtmäßig ansieht, also die gerichtlichen Entscheidungen als korrekt bezeichnet, oder ob es auf die neuen Entwicklungen reagiert und auch die letztjährige Aufhebung einer solchen Entscheidung durch das BVerfG berücksichtigt. Der Stern zitiert den Ministeriumssprecher mit folgender aufschlussreicher Äußerung:

"Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten", sagte der bayerische Ministeriumssprecher. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei - "eine sehr lange Zeit ohne Freiheit". Die Anfrage gebe nun die Möglichkeit, "auf diesen Umstand einzugehen". (Hervorhebung H.E.M.)

Das erscheint mir die Ankündigung einer Kritik an den Beschlüssen der o.a. Gerichte zu sein, zumindest in der Frage der (Un-)Verhältnismäßigkeit. Die Politik hat möglicherweise mittlerweile erkannt, dass große Teile der Bevölkerung nicht mehr nachvollziehen können, warum Mollath immer noch nicht frei gelassen wird, obwohl die Zweifel an seiner jahrelangen Unterbringung und insbesondere an seiner Allgemeingefährlichkeit unübersehbar geworden sind. 

Wie schon in meinen früheren Beiträgen ausgeführt: Selbst wenn Herr Mollath nunmehr - etwa nach Intervention des BVerfG oder aufgrund einer Beschwerdeentscheidung des OLG Bamberg - aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entlassen werden muss, ändert das nichts am Fortgang des Wiederaufnahmeverfahrens in Regensburg. Möglicherweise könnte dann aber der Zeitdruck auf die zuständige Kammer des LG Regensburg etwas geringer werden. Denn auch wenn der Fall Mollath keine Haftsache im förmlcih-strafprozessualen Sinne ist - er ist, solange Herr Mollath untergebracht ist, praktisch eine Haftsache im verfassungsrechtlichen Sinn.

UPDATE 24.06.2013

Sechs Optionen für die Freilassung von Gustl Mollath:

Angesichts des vor dem Wochenende bekanntgewordenen Auskunftsersuchens des BVerfG und der heutigen Entscheidung des OLG Nürnberg über eine Beschwerde von RA Strate erscheint es mir sinnvoll, einmal die derzeitigen Optionen für eine Freilassung Herrn Mollaths aus der Psychiatrie aufzuzeigen:

1. Nach wie vor kann die mit dem Wiederaufnahmeverfahren befasste Kammer des LG Regensburg jederzeit zu dem Schluss kommen, wegen der Erfolgsaussichten der Wiederaufnahme die Vollstreckung nach § 360 Abs.2 StPO zu unterbrechen.

2. Kommt das LG Regensburg sogar zu der Feststellung, die Wiederaufnahme sei begründet, entfällt die Rechtskraft des angegriffenen Urteils und Herr Mollath wäre (unabhängig von einer neuen Hauptverhandlung) sofort freizulassen. Allerdings hat das LG Regensburg bislang nicht einmal über die Zulässigkeit der Wiederaufnahmeanträge entschieden udn auch schon angedeutet, dass die Entscheidung über die Begründetheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

3. Das BVerfG könnte im Rahmen der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Mollaths einstweilig die Freilassung anordnen (§ 32 BVerfGG). Grund könnte sein, dass die Unterbringung mittlerweile verfassungsrechtlich nicht mehr als verhältnismäßig beurteilt wird und das Freiheitsgrundrecht Herrn Mollaths eine sofortige Freilassung gebietet - ganz unabhängig davon, ob Herr Mollath die Straftaten begangen hat oder nicht bzw. ob die psychiatrischen Gutachten zutreffen oder nicht. Mit der Entscheidung würde natürlich das Wiederaufnahmeverfahren nicht obsolet.

4. Das OLG Bamberg wird über die Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Bayreuth (§ 67 d StGB, §§ 463, 453 Abs.2 StPO) über die weitere Vollstreckung zu entscheiden haben. Wird der Beschwerde stattgegeben, ist Herr Mollath freizulassen.

5. Der Ministerpräsident des Freistaats Bayern, Herr Seehofer, könnte von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen. Dies ist (in Bayern) auch von Amts wegen ohne Antrag des Betroffenen möglich und es gilt auch für den Maßregelvollzug. Diese Lösung wäre allerdings nach meiner Einschätzung wohl nicht im Sinne des Untergebrachten, würde aber womöglich den politischen Druck aus dem Fall Mollath nehmen.

6. Erst wieder in einem Jahr findet die nächste regelmäßige Überprüfung der Vollstreckung nach § 67 d StGB vor dem LG Bayreuth statt. Die dortige Strafvollstreckungskammer hat erst vergangene Woche entschieden, dass die Unterbringung fortzusetzen sei. Ergänzung: Nach § 67 e StGB wäre sie verpflichtet, auch vorher bereits neu zu entscheiden, wenn sich eine neue Sachlage ergibt.

Ob und wann eine Freilassung erfolgt, ist nach wie vor völlig offen; auch welche der Optionen die wahrscheinlichere ist, lässt sich kaum einschätzen. Und wegen der (aus meiner Sicht) schon etlichen Überraschungen in diesem Fall, wage ich auch keine Prognose mehr.

UPDATE 01.07.2013

Heute wurde u.a. über die "Option 5" - die Begnadigung durch den Ministerpräsidenten spekuliert. Ich glaube nicht, dass ein Gnadenakt dem Interesse von Herrn Mollath entspräche, aber (theoretisch) möglich wäre es, wie ich oben schon schrieb. Natürlich habe ich auch gesagt, dass eine Gnadenentscheidung (eigentlich) einer Gerichtsentscheidung nicht vorgreifen darf.

Es mehren sich zudem die Anzeichen dafür, dass jedenfalls die Politik inzwischen einen anderen Kurs einschlagen möchte. Heute hat Frau Justizministerin Merk  der Augsburger Allgemeinen gegenüber geäußert:

"Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist"

Die Unverhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung ist meines Erachtens schon spätetens seit November 2012  offenkundig; trotzdem hat das LG Bayreuth jüngst die Verhältnismäßigkeit auch nach über sieben Jahren Unterbringung bejaht, ohne dabei die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung hinreichend zu beachten. Mittlerweile steht allerdings § 62 StGB nicht mehr im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern die juristischen und tatsächlichen Fehler, auf denen das Urteil beruht, und die in der Wiederaufnahme nun geprüft werden. Ich glaube daher, diese Kehrtwende kommt zu spät, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, denn noch vor ein paar Wochen hat Frau Merk, auch wenn sie es jetzt bestreitet, das Urteil und die Unterbringung Herrn Mollaths verteidigt. Am schnellsten könnte jetzt das OLG Bamberg (Option 4) dem Wunsch der Ministerin nachkommen und in der Beschwerdeentscheidung über die weitere Vollstreckung Herrn Mollath freilassen. Die Wiederaufnahme wäre damit nicht erledigt, allerdings würde dann der Zeitdruck auf das LG Regensburg erheblich nachlassen.

UPDATE 04.07.2013

Das längere Interview mit Herrn Prof. Kröber von Alexander Dill auf  Telepolis zeigt größtenteils die Sicht des Psychiaters in diesem Fall: Nicht die Psychiatrie, sondern die Justiz ist verantwortlich. Auch meiner Ansicht nach beruht die Unterbringung Herrn Mollaths v.a. auf fehlerhaften juristischen Entscheidungen. Aber eine kritisch-prüfende Rolle der Psychiatrie gab es nicht, sondern nur eine bestätigende, die - im Falle Prof. Kröbers - auf einer Wahrunterstellung nicht nur des Urteils, sondern der gesamten Akten beruht, die er zur Beurteilung herangezogen hat. Nicht ein einziges kritisches Wort Prof. Kröbers zu diesen Akteninhalten findet sich.

Einige kritische Punkte aus dem Interview (das ganze Interview ist lesenswert!) möchte ich aufgreifen und kommentieren:

"Telepolis: Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund."

Selbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.


"Kröber: Die Frage ist, ob dieses Urteil juristisch standhält, wenn es zu neuen Ermittlungen kommt, ob die Beweislage stabil ist. Das weiß ich nicht. Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen."

Zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens (von Dr. Leipziger) gab es noch keine rechtskräftige Feststellung. Ergibt sich (aus den Akten), dass die in der Anklage beschriebenen Taten anders abgelaufen sind bzw. ergeben sich Gründe (z.B. aus der in den Akten erkennbaren Motivlage der Ehefrau), dafür, dass es nicht so gewesen ist, braucht der Gutachter nichts zu unterstellen.  Zudem: Formell ist nur der Tenor der Entscheidung rechtskräftig festgestellt. Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.


"Kröber: Ansonsten gelten die Gründe weiter, die bisher rechtskräftig festgestellt worden sind. Das ist ja in der Revision zum Bundesgerichtshof gegangen und dort konnte kein Fehler festgestellt werden."

Es war keine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden - deshalb wurden vom BGH auch keine Fehler überprüft. Dafür kann Herr Kröber nichts; dennoch taugt es nicht als Argument.


"Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.

Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah."
 

Ergänzung 05.07.2013: Herr Kröber hat jetzt folgende korrigierende Version in das Interview einfügen lassen:

"Das war im August 2001, vor der Trennung. Die Frau ist nach der Trennung Ende Mai 2002 nochmal in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei gab es einen laut Urteil einen erneuten Übergriff, er hat sie festgehalten und am Verlassen der Wohnung gehindert. Die Justiz hat diese Vorfälle in der Akutphase der Trennung eher verläppert. Offenbar bestand kein großes Verfolgungsinteresse. Das Ganze ging erst wieder voran durch die [Mollath vorgeworfene] Reifenstecherei im Januar 2005, drei Jahre nach der Trennung."
Mein Kommentar unten bezieht sich auf die erste Version, ist also zum Teil nicht mehr aktuell, zum Teil betrifft meine Kritik aber auch die ergänzte Version

Prof. Kröbers Darstellung ist grob unrichtig. Die Körperverletzung durch Würgen fand laut Ehefrau im Jahr 2001 statt. Erst Monate später zog sie aus der Wohnung aus, noch einmal etliche Monate später zeigte sie ihren Mann an. Diese beiden Umstände wurden weder in den Urteilsgründen noch in einem der Gutachten gewürdigt, stattdessen wurde alles unkritisch als richtig unterstellt, was Frau Mollath berichtet hatte. Die "Verläpperung" mit der Schreibmaschine fand erst nach den angeblichen Reifenstecherein statt.
Kröber verdreht die Tatsachen (bewusst oder unbewusst) und entgeht damit einer wichtigen Fragestellung: Wie kann ein Psychiater Jahre nach einer innerfamiliären Körperverletzung diagnostizieren, dass diese auf einem (jetzt erst) diagnostizierten Wahn beruht? Und wenn er sagt: Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich, verdeckt er mit dem "man", dass es ein Psychiater war, der Herrn Mollath als gefährlich einstufte. Herr Prof. Kröber erweckt den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.


"Telepolis: Könnten wir nicht an den Punkt kommen, wo man sich darauf verständigt, dass - und Sie haben das ja auch bereits erwähnt - die Rückfallgefahr für die öffentliche Person Mollath nun deutlich geringer ist?

Kröber: Ja, dem würde ich soweit folgen.

Telepolis: Wenn sie mit diesem Satz - und Sie liegen doch auch in der Bewertung gemeinsam mit Ihren Kollegen - kommen, dann könnten Sie damit doch den Weg freimachen?

Kröber: Nein, könnte ich nicht. Das Problem ist: Mollath wäre schon längst draußen, wenn er kooperativer wäre. Wenn er einer neuen Begutachtung zugestimmt hätte und es nicht zur Bedingung machen würde, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt würde."

Soweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen  juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.


"Das Problem ist weiter: Ich war an einer Fortdauerentscheidung beteiligt. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben. Wenn sich gegenüber dem Einweisungszeitpunkt nichts geändert hat, dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer für Fortdauer. Wenn nun, was in fünf Prozent der Fälle geschieht, Patienten nicht zur Kooperation bereit sind oder auch nicht zu Anhörungen erscheinen, dann wird auf der Grundlage des Einweisungsbeschlusses entschieden."

Das ist eine zutreffende abstrakte Darstellung. Konkret wurde Prof. Kröber auch damit beauftragt, auf das Gutachten Dr. Simmerls einzugehen, von dem sich Mollath hatte explorieren lassen. Wenn Herr Kröber nun sagt, es sei alles normal gelaufen und er habe halt mangels Kooperation nicht anders gutachten können, dann ist dies insofern falsch, als Kröbers Gutachten keineswegs die genannte und angemessene  Neutralität aufweist.


"Kröber: Diese Entscheidung ist bei Mollath jährlich gefallen. Sie ist auch nach dem Gutachten von Professor Friedemann Pfäfflin 2011 gefallen, der ihn eingehend untersucht und gesprochen hat."

Hier wird ein Widerspruch deutlich: Oben hat Prof. Kröber ausgeführt, es liege allein an Mollath, dass dieser sich nicht habe untersuchen lassen bzw. nicht einhaltbare Forderungen gestellt habe. Tatsächlich hat sich Herr Mollath sowohl vor dem Kröber-Gutachten als auch danach von Psychiatern untersuchen lassen.  Wenn Herr Dr. Simmerl und Herr Prof. Pfäfflin es schafften, Herrn Mollath zu explorieren, warum gelang es dann Herrn Dr. Leipziger und Herrn Prof. Kröber nicht?


"Telepolis: Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.

Kröber: Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können."

Herr Prof. Kröber hat vor einigen Jahren eine Gefährlichkeitsdiagnose ohne wirkliche Begutachtung abgegeben. Herrn Mollaths Krankheit werde unbehandelt immer schlimmer werden, war seine Prognose. Nun hält er es für "gut möglich und vorstellbar", dass Herr Mollath ungefährlich geworden ist. Es wäre zu begrüßen, wenn dieser (abstrakte) Meinungswandel deutlicher dargestellt worden wäre.


"Kröber: Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt."

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Prof. Kröber meint. Ich habe nichts darüber gehört, dass Herr Mollath irgendwem mit dem Tod gedroht hätte. Was Herrn Mollath derzeit inhaltlich beschäftigt, ist hingegen durch etliche Interviews und seine Anhörung vor dem UA im Landtag deutlich. In einen Kopf hineinschauen kann man ohnehin nicht.

Ich kann nicht beurteilen, ob Herr Mollath psychisch krank ist oder nicht. Die entscheidende Frage für die Unterbringung ist aber die Gefährlichkeit.

Noch etwas: Wenn angebliche "Unterstützer" Herrn Mollaths dazu übergehen sollten, Menschen mit anderer Auffassung zu bedrohen, dann ist dies kriminelles Verhalten, das in keiner Weise gerechtfertigt werden kann. Zudem schadet ein solches Verhalten Herrn Mollath.

Service von dejure.org:

Die Verfahren im Fall Mollath mit Az. und Links.

Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

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885 Kommentare

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Erika Lorenz-Löblein schrieb:

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39458/1.html

 

aus dem Artikel:

"In der Pressemitteilung ihres Hauses heißt es:  "Über Herrn Mollath wird behauptet, dass seine Telefonate abgehört wurden. Jede Station verfügt über ein Patiententelefon mit einer sog. Sprechhaube, von dem aus jeder Patient vertraulich, das heißt ohne dass mitgehört werden kann, telefonieren kann. Die Telefonanlage des Bezirkskrankenhauses verfügt über keine technischen Vorkehrungen, dass abgehört werden könnte. "

 

Diese Aussage verwundert mich, denn bei einem meiner Anrufe bei Herrn Mollath habe ich mit einer Pflegekraft gesprochen und eine andere Pflegekraft hat sich eingeschaltet, weil wohl unklar war, dass schon jemand den Anruf entgegen genommen hatte. Wir waren dann zu dritt in der Leitung, bis die beiden geklärt hatten, wer jetzt meinen Anruf weiterleitet.

 

Rabulistik.

Abhören nicht, mithören schon.

 

 

5

Es gibt Neuigkeiten über das T-Shirt einer berüchtigten russischen "Spezialeinheit".

 

Seit Mai 2013 gibt es ja eine Stellungnahme des Sozialministeriums in der Sache. Der Mitarbeiter habe erklärt, das die Bedeutung nicht gekannt, das Shirt auch nur einmal getragen zu haben. Also alles in Ordnung.

 

Denn Mollath ist ja ein Spinner, dem muss man nicht glauben.

»Im Herbst 2009 versah der Stationsmitarbeiter Herr A. O. seinen Wochenenddienst auf Station FP4, in einem offiziellen Hemd der russischen Organisation »OMOH« [kyrillisch, sprich : OMON]. Herr O. gab auf Nachfrage stolz an, dass er Ausrüstung solcher Organisationen sammle und diese nur schwer und teuer zu bekommen seien. Deshalb forderte ich Herrn A. O. auf, in Ausübung seines Dienstes für den bayerischen Staat (= öffentlicher Dienst), nicht Uniformen solcher Organisationen, wie dieser OMOH, zu tragen. Kurze Zeit später wurde ich auf die sanktionsreichste Eingangsstation, FP6, gebracht! 2 ½ Jahre, wo andere gar nicht, oder nur wenige Tage zubringen müssen!«

http://www.ein-buch-lesen.de/2013/07/gustl-mollath-unerschutterliche.html

 

 

5

Ich finde es gut , dass Dr. Dill mit Prof. Müller sprechen will, denn je mehr Fachleute miteinander sprechen über Fakten und Fehler, desto mehr wird alles transparenter. 

2

Gast schrieb:

Ich finde es gut , dass Dr. Dill mit Prof. Müller sprechen will, denn je mehr Fachleute miteinander sprechen über Fakten und Fehler, desto mehr wird alles transparenter.

Weshalb gibt es hierfür so eine schlechte Bewertung ?

Dr. Dill, der zwar kein Jurist ist , hat bislang das ausführlichste

Interview mit dem Psychiater geführt.

Die Stellungsnahme dazu von Prof Müller stellt Einiges anders da. Interessant wäre zu sehen wie Dr. Dill die fundierten Argumente sieht.

Auch wäre es sehr interessant wie die "Pro - Jounalisten" ( zB. vom Spiegel ), die anscheinend unterstellen, dass alles richtig war und ist bezüglich sämtlichen juristischen und medizinischen Urteilen, reagieren würden bei einer Diskussion mit Prof. Müller.  

 

 

3

Sehr geehrter Herr Dr. Dill,

Sie schreiben:

es ist an der Zeit, sich Folgendes zu vergegenwärtigen:

1.) Alle Beteiligten vertreten im Fall Mollath systemisch bedingte Positionen und handeln daher nicht als autonome Subjekte, sondern als Repräsentanten und Protagonisten einer Rechts-, Berufs-und Geistesordnung, in der sie eine eng festgelegte Rolle einnehmen. Die Sprengung dieser systemischen Grenzen setzt eine starke Persönlichkeit voraus, die bereit ist, die Kritik aus ihrem jeweiligen Soziotop bis zum Ausschluss zu ertragen.

Das ist sicherlich eine zutreffende Beobachtung von der Meta-Ebene der Diskursbetrachtung. Aber ich halte diese Sichtweise derzeit nicht für angemessen: Momentan finden nämlich noch "Verfahren" statt, in denen nicht allein systemische, sondern prozessstrukturell-notwendige Faktoren den Diskurs mitbestimmen. Und hierbei geht es zentral um die Frage, ob die noch andauernde Unterbringung Herrn Mollaths (überhaupt bzw. derzeit noch) gerechtfertigt ist.

2.) Dies gilt auch für jene, die annehmen, Mollath sei in die Psychiatrie gekommen und dann dort geblieben, weil systemtragende Kreise von ihm gefährliche Informationen befürchteten. Es wird sich zeigen, ob es in der Nürnberger Justiz gravierende Fehler bei der Beweisaufnahme und Beweisbewertung gab.
Dass aber die psychiatrischen Gutachter auch nur im entferntesten Zusammenhang mit einer behaupteten "bayerischen" Verschwörung stehen, ist m.E. völlig auszuschliessen.

Die Mollath-Unterstützer sind zwar in der Annahme, es geschehe Herrn Mollath Unrecht, einig, aber über die Hintergründe und Ursachen liegen sie sehr weit auseinander. Natürlich wird - wie in allen gesellschaftlcihen Diskursen - auch der Fall Mollath von verschiedenen Seiten instrumentalisiert, das ist gar nicht vermeidbar. Aber man macht es sich zu  leicht, wenn man aus dem Zurückweisen der Annahme einer  "bayerischen Verschwörung zur Unterdrückung von Informationen" die Konsequenz zieht, auch "die" Mollath-Unterstützer hätten Fehler einzuräumen. Ich z.B. habe nie eine bayerische Verschwörung behauptet und auch nicht, dass psychiatrische Gutachter dazugehören sollen - ich kenne auch keine seriöse Quelle, die das behauptet. Das ist meines Wissens  auch nicht der Kernvorwurf gegen die Psychiatrie - und ist ja auch nicht Gegenstand meiner Kritik an den Interviewäußerungen Herrn Prof. Kröbers. Selbstverständlich ist Herr Prof. Kröber kein "Verschwörer" - und das gilt auch für die anderen beteiligten Psychiater. Und auch über den Gesundheitszustand Herrn  Mollaths heute bzw. vor 12 Jahren habe ich mich nicht geäußert, weil dies außerhalb meiner Kompetenz liegt.

3.) Die sich überlagernden Systeme der Rechtfertigungen aller Positionen führen zu Interferenzen, die im Gespräch mit Prof. Kröber wie in den Reaktionen darauf gut sichtbar werden.
Neben Justiz, Psychiatrie und Politik hat sich nun durch die Berichterstattung ein vierter Handlungs- und Deutungskomplex in einer Eigendynamik entwickelt, der die gleichen Mechanismen der Ausblendung von missliebigen Fakten hervorbringt, wie die anderen Komplexe.
Jedes dieser Systeme sucht, sich über seine Paradigmen zu erhalten und zu beweisen und seine Mitglieder zu mobilisieren. In jedem dieser Systeme ist "Mollath" ein potentielles Argument der Diagnose des Versagens anderer Systeme, aus dem sinnentleerte Systeme ihre letzte Legitimität schöpfen.Allen fällt es nämlich schwer, sich einzugestehen, dass sie sich möglicherweise nicht nur ein bißchen, sondern schwer geirrt haben.

Es sind und waren die Systeme  Justiz und Psychiatrie der Objektivität und Wahrheit verpflichtet. Daraus leiten sie ihre Legitimität her und die ihrer Entscheidungen. Ein wesentlicher Teil der heutigen Auseinandersetzung geht darum, ob diese Systeme dieser Verpflichtung gerecht geworden sind. Deshalb halte ich es für unfair in einem Stadium, in dem der Betroffene aufgrund von juristischen und psychiatrischen Entscheidungen immer noch nicht frei ist, darüber zu diskutieren, ob und inwieweit auch die Unterstützer Herrn Mollaths in den Medien etc. "Fehler" machen. Denn auch wenn einige Unterstützer ebenso falsch liegen in ihren Annahmen und auch wenn es Übertreibungen und falsche Unterstellungen gibt - nicht sie sind es, die die Unterbringung des Herrn Mollath rechtfertigen müssen. Man kann daher die Fehler der einen Seite mit den Fehlern der anderen Seite nicht verrechnen, nach dem Motto: Weil auch die Medien, Blogger, Unterstützer missliebige Fakten nicht eingestehen, sind sie praktisch genauso skeptisch zu beurteilen wie die Repräsentanten der Systeme Psychiatrie und Justiz. Dass neben systemischen Gründen auch persönliche Eitelkeiten verhindern können, sich selbst und der Öffentlichkeit gegenüber eigene Fehler einzugestehen, ist mir bewusst. Wenn man mich auf Fehler in meiner Tatsachen-Darstellung hinweist, bin ich bemüht, diese zu korrigieren.

Ein Interview ist ein Weg, dabei zumindest die eigenen Irrtümer etwas zu minimieren. 

In einem Punkt, nämlich dass es "gut möglich sei", dass Herr Mollath inzwischen - ohne Therapie - ungefährlich geworden sei, hat Prof. Kröber diesen Ansatz bestätigt. In anderen Punkten (leider) nicht.

Wären Sie auch zu einem Gespräch mit mir bereit?

Gern, ich habe schon viele Interviews gegeben und Sie kennen meine Kontaktdaten. Für den von Ihnen angestrebten  Meta-Diskurs ist es meines Erachtens aber aus den genannten Gründen zu früh.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrter Herr Dr. Dill,

Sie schreiben:

 

Die Mollath-Unterstützer sind zwar in der Annahme, es geschehe Herrn Mollath Unrecht, einig, aber über die Hintergründe und Ursachen liegen sie sehr weit auseinander. Natürlich wird - wie in allen gesellschaftlcihen Diskursen - auch der Fall Mollath von verschiedenen Seiten instrumentalisiert, das ist gar nicht vermeidbar. Aber man macht es sich zu  leicht, wenn man aus dem Zurückweisen der Annahme einer  "bayerischen Verschwörung zur Unterdrückung von Informationen" die Konsequenz zieht, auch "die" Mollath-Unterstützer hätten Fehler einzuräumen. Ich z.B. habe nie eine bayerische Verschwörung behauptet und auch nicht, dass psychiatrische Gutachter dazugehören sollen - ich kenne auch keine seriöse Quelle, die das behauptet. Das ist meines Wissens  auch nicht der Kernvorwurf gegen die Psychiatrie - und ist ja auch nicht Gegenstand meiner Kritik an den Interviewäußerungen Herrn Prof. Kröbers. Selbstverständlich ist Herr Prof. Kröber kein "Verschwörer" - und das gilt auch für die anderen beteiligten Psychiater. Und auch über den Gesundheitszustand Herrn  Mollaths heute bzw. vor 12 Jahren habe ich mich nicht geäußert, weil dies außerhalb meiner Kompetenz liegt.

Als Verschwörung bezeichnet man im weitesten Sinne jeden Versuch, ein Ereignis, einen Zustand oder eine Entwicklung durch eigenes Handeln unter Mitwirkung mehrer Personen zu beeinflussen, also durch das zielgerichtete, konspirative Wirken von Personen zu einem illegalen oder illegitimen Zweck.

Ab  wie viel Personen beginnt denn dann eine Verschwörung? Die Anzahl der Personen sind egal. Auf alle Fälle sind es Personen gewesen, die Ihr  Ziel mit nicht legitimen Mitteln, gegen die  Interessen eines anderen durchgesetzt haben. Tatsache ist doch nun einmal, dass eine ganze Reihe von Personen durch ihr Handeln den Herrn G.Mollath in der Forensik sehen wollten!

Sehr geehrte Frau JuMin Merk,

in Anbetracht Ihrer wiederholt öffentlich geäusserten Aussagen über die eigenständige Arbeitsweise der bayrischen Staatsanwaltschaften, die Ihnen offenkundig verunmöglichen Ihrer Pflicht zur Rechts- und Dienstaufsicht nachzukommen, möchte ich Ihnen eine Schreibvorlage zur Kenntnis bringen, die auch Sie in den Stand setzen wird, ebenso wie Herr RA Greger, Weisungen an die Staatsanwaltschaft zu erteilen.

Die Schreibvorlage ist "kampferprobt" und geeignet die effiziente und sachgerechte Bearbeitung der objektivsten Behörde der Welt zu beflügeln.

 

Der Text lautet wie folgt:

 

"Ferner ist bezüglich des Beschuldigten ein für die Anklageerhebung ausreichender Tatnachweis zu führen. Bei den Ermittlungsakten befindet sich ein Schreiben des Beschuldigten an die Anwaltskanzlei Greger & Woertge. In diesem Schreiben werden mehrere Personen erwähnt, die ausnahmslos ebenfalls im fraglichen Zeitraum unter Reifenschäden zu leiden hatten, die unter exakt den gleichen Bedingungen, teilweise an den selben Tagen bzw. in den selben Nächten verübt worden waren."

 

(Quelle:http://muschelschloss.blogspot.de/2013/07/mollath-post-vom-unterstutzerk...)

 

Als Vorschlag zur Güte, würde ich Sie bitten ein selbiges Schreiben an Herrn Generalstaatsanwalt Nehrlich zu richten, um endlich einen ausreichenden Tatnachweis bezüglich der Freiheitsberaubung durch Hernn Leipziger und Ri Eberl zu führen.

 

Ich hoffe Ihnen dienlich gewesen zu sein und verbleibe mit den besten Wünschen zu einem lehrreichen Wahlkampf

 

N.N.

 

astroloop schrieb:

Sehr geehrte Frau JuMin Merk,

in Anbetracht Ihrer wiederholt öffentlich geäusserten Aussagen über die eigenständige Arbeitsweise der bayrischen Staatsanwaltschaften, die Ihnen offenkundig verunmöglichen Ihrer Pflicht zur Rechts- und Dienstaufsicht nachzukommen, möchte ich Ihnen eine Schreibvorlage zur Kenntnis bringen, die auch Sie in den Stand setzen wird, ebenso wie Herr RA Greger, Weisungen an die Staatsanwaltschaft zu erteilen.

Die Schreibvorlage ist "kampferprobt" und geeignet die effiziente und sachgerechte Bearbeitung der objektivsten Behörde der Welt zu beflügeln.

 

Der Text lautet wie folgt:

 

"Ferner ist bezüglich des Beschuldigten ein für die Anklageerhebung ausreichender Tatnachweis zu führen. Bei den Ermittlungsakten befindet sich ein Schreiben des Beschuldigten an die Anwaltskanzlei Greger & Woertge. In diesem Schreiben werden mehrere Personen erwähnt, die ausnahmslos ebenfalls im fraglichen Zeitraum unter Reifenschäden zu leiden hatten, die unter exakt den gleichen Bedingungen, teilweise an den selben Tagen bzw. in den selben Nächten verübt worden waren."

 

(Quelle:http://muschelschloss.blogspot.de/2013/07/mollath-post-vom-unterstutzerk...)

 

Als Vorschlag zur Güte, würde ich Sie bitten ein selbiges Schreiben an Herrn Generalstaatsanwalt Nehrlich zu richten, um endlich einen ausreichenden Tatnachweis bezüglich der Freiheitsberaubung durch Hernn Leipziger und Ri Eberl zu führen.

 

Ich hoffe Ihnen dienlich gewesen zu sein und verbleibe mit den besten Wünschen zu einem lehrreichen Wahlkampf

N.N.

 

So ein Schreiben von P.Ms Seite mußte doch noch dringend in die Akten....wie sonst hätte man erklären können, warum Leipzigers Wunsch nach mehr und neueren Taten nachgegeben wurde....die Sachbeschädigungen waren doch eingestellt, obwohl das Fax mit den Namen vorlag, es gab also keinen Grund für Eberl, das wieder aufzurollen.

Aber schon nett, wie die Staatsanwaltschaft springt, wenn ein Parteien- Anwalt Befehle ausspricht.

 

5

Da stehen doch die Stellungnahmen von JuMi Merk und der Bundesanwaltschaft, angefragt vom BVerG, aus. Werden die eigentlich veröffentlicht? Es wurde auch seitens der Leser gefragt, warum wohl auch die bundesanwaltschaft angefragt wurde. Gibts dazu Antworten?

5

@ Dr. Alexander Dill

Systemzwänge, die es rechtfertigen würden, Mollath mit Breivik zu vergleichen, sind mir nicht bekannt.

5

#34 Gast
Stimmt. Herr Herrmann (CSU) ist auch nicht neutral und in dieser Sache nach eigenem Willen fachlich inkompetent, was aber nicht an ihm, sondern an seiner Zielsetzung liegt.
#33 hodie
Knockout! You made my day!
Im Übrigen tritt Kröber in diesem Interview als Angeklagter auf. Ein Mann, der wegen seines Verhaltens im Fall Mollath seinen Ruf irreversibel ruiniert hat und der jetzt um den Fortbestand seines Geschäftsmodells bettelt. Hat er denn nichts Anderes gelernt?

5

Oops, wie schnell man doch in eigener Sache sein kann

 

Seit Monaten brütet man in der 7. Kammer in Regensburg über die Wiederaufnahmeanträge, u.a. wegen Befangenheit des Richters.... kommt und kommt zu keinem Ergebnis.

 

Aber wenn Strate am 4.Juli 2013 einem Richter dieser Kammer Befangenheit vorwirft

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-04.pdf

 

hat dieser Richter in eigener Sache schon am 5.Juli später erkannt: Keine Befangenheit

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Dienstliche-Aeusserung-2013-07-05.pdf

 

 

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Gastfrau schrieb:

Berufsbedingt überheblich

Eine Klasse von Staatsbediensteten verwahrt sich mit Erfolg gegen alle Kritik: Die Richter. Damit schaden sie der Justiz. Von Norbert Blüm

 

http://www.zeit.de/2013/27/richter-kritik-justiz

Die Klasse der Justizjuristen, Richter und Staatsanwälte, setzt sich erfolgreich dem Gespött des Volkes aus. 

Auf Dauer kann das nicht gut gehen.

5

Ich erlaube mir hier im Volltext eine Antwort auf abgeordnetenwatch von Herrn Dr. Florian Herrmann (den ich btw für einen sehr klugen Kopf halte) einzustellen:

 

Sehr geehrter Herr Beuter
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Sie haben natürlich Recht, dass die Unschuldsvermutung gilt und niemand sich selbst belasten muss. Aber darum geht es hier nicht. Herr Mollath wurde wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und aufgrund der vom Gericht angenommenen Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Dieses Urteil ist rechtskräftig und wurde vom BGH auch nicht aufgehoben. Das ist aus der Sicht der Gerichte und des psychiatrischen Krankenhauses der Stand der Dinge. Im Rahmen der Unterbringung wird regelmäßig geprüft, ob die Unterbringung noch notwendig ist. Dies können die Gerichte nicht aus eigener Sachkunde entscheiden, sondern beauftragen dafür Psychiater mit der Erstattung von Gutachten. Auch an der Erstellung des Gutachtens muss niemand mitwirken. Herr Mollath soll dazu auch nicht gezwungen werden. Ich hielte es nur für sinnvoll, da dies dem Arzt, der das Gutachten erstatten muss, die Arbeit deutlich erleichtern würde. So bleibt dem Arzt doch nichts anderes übrig, als von Beobachtungen aus dem Klinikalltag, der Aktenlage etc. zu seinen Schlussfolgerungen zu kommen. Könnte der Arzt zB durch persönliche Gespräche sich einen unmittelbareren Eindruck verschaffen, käme er möglicherweise schneller zu der Einschätzung, dass Herr Mollath nicht mehr untergebracht werden muss. Nur um das geht es.

Das Problem im Fall von Herrn Mollath ist doch, dass bestritten wird, dass das seinerzeitige Urteil richtig ist. Ob das so ist oder nicht, kann ich auch nicht beurteilen (das ist übrigens auch nicht Gegenstand unseres Untersuchungsausschusses, weil der Landtag nicht in die Unabhängigkeit der Gerichte eingreifen kann). Daher wurde ja auch vom Verteidiger und von der Staatsanwaltschaft das Wiederaufnahmeverfahren beantragt. Dort wird sich zeigen, ob unter Berücksichtigung der neuen Fakten, die bekannt wurden, das Urteil richtig war oder aufgehoben werden muss.

Unabhängig vom Fall Mollath, wo es eben Zweifel am Urteil gibt, würden Sie doch auch in anderen Fällen (in denen es diese Zweifel nicht gibt), nicht sagen, dass ein gefährlicher Gewalttäter deshalb nicht mehr psychiatrisch untergebracht werden soll, weil er seine Gemeingefährlichkeit leugnet und sich daher an Untersuchungen nicht mitwirkt.

Mit freundlichen Grüßen,
Florian Herrmann

 

Ich persönlich empfinde dieses Statement als eine recht gute Zusammenfassung des momentanen IST-Zustandes.

Was aber in der Darstellung von Herrn Dr. Florian Herrmann fehlt, ist die Problematik, dass aus ärztlicher Sicht -nicht aus gerichtlicher- die Grundlage für die Annahme einer Wahnerkrankung im Erstgutachten durch das reale Faktum des HVB Berichtes komplett weggebrochen ist. Zudem gibt es keinerlei Hinweise, dass Mollath "beliebige Personnen" in seinen Wahn einbezogen hat.

 

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass Herr Dr. Herrmann danach auch nicht gefragt worden ist, aber genau dort die Problematik der fehlenden Autokorrektur durch Herrn Dr. Leipziger zu verorten ist.

 

Leipziger beruft sich auf die im Urteil festgestellte Wahnerkrankung und dass er selbst aufgrund der mangelnden Kooperation des Mollath keinen Behandlungserfolg vorweisen kann, die Aussagen zu Änderungen an den Urteilsfeststellungen zulassen würden.

 

Ich verstehe Herr Prof. Müllers Kommentar weiter oben so, dass es aber aus ärztlicher Sicht geboten wäre, neue Tatsachen die aktenkundig oder m.E. auch sonstwie bekannt geworden sind, zu berücksichtigen.

 

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Gerichte aber Gutachten ablehnen, die keine Anknüpfungstatsachen zum Urteil annehmen, sondern selbsttätig den Sachverhalt erklären wollen.

 

Mit dem ärztlichen Ethos sind solche Gutachten aber nicht zu rechtfertigen. Die Einlassung Pfäfflins den Gutachtenauftrag wegen seiner fehlenden Kritikresistenz abzulehnen, anstatt klipp und klar die Vorgaben der StVK abzulehnen, ist aus fachlicher Sicht unverständlich. Vielmehr suggeriert dieser Vorgang eine unbotmässige, kollegiale  Nähe zwischen Gutachter und Gericht.

 

Ich halte die Verweigerungshaltung Herr Dr. Leipzigers nach ärztlichen Gesichtspunkten von sich aus eine Entlassung des Herrn Mollaths zu beantragen, für besonders verwerflich. Eine Pflichtverletzung wie sie im Buche steht.

 

Herr Mollath verhält sich insofern nur konsequent, wenn er sich nun nicht mehr begutachten lassen will. Denn nichtexistente Sachverhalte bedürfen keiner Abklärung, eine solche stellt nun eine sach- und motivfremde Nötigung dar.

 

Eine Antwort Herr Dr. Herrmanns, den ich sehr schätze, auf diese Fragestellung würde mich interessieren.

 

 

 

Mir ist nicht ganz klar, was das rechtmässige Urteil eigentlich aussagen soll.

H. Mollath wurde freigesprochen,weil er zum Tatzeitpunkt krank, verwirrt oder paranoid usw.war, auf alle Fälle war er während den angeblichen Tatzeitpunkten gefährlich und man glaubte er wäre auch weiterhin gefährlich.

Deshalb gab es auch keinen festgelegten  Entlassungstermin, wie bei einer normalen Straftat.

Sondern es soll von Jahr zu Jahr entschieden werden, wie weit H. Mollath noch gefährlich ist.

Bei der ersten Untersuchung 2007 stellte H. Dr. Simmerl fest, dass H. Mollath nicht gefährlich ist und die zuständige Richterin Fr. Fleischmann wollte H. Mollath entlassen.

Damit wären die Bedingungen zu einer Aufhebung des Urteil erfüllt worden. Alle nachfolgenden Gutachten hätten dann keine Gültigkeit mehr.......ausser das Gutachten v. H. Simmerl wird für nicht rechtmässig erklärt.

Es geht hier nur um meine bescheidene Denkweise jenseits der Paragraphen.

 

 

 

 

 

 

 

 

5

@Freiheit

Sicher sind andere berufener als ich, Ihren dargestellten Sachverhalt aufzulösen, aber ich versuche es trotzdem mal.

Das Gutachten Simmerls fällt zwar zetilich hinter das Urteil von Brixner, ist aber nicht im Rahmen der Unterbringungsprüfung erfolgt, sondern wurde -soweit ich es verstanden habe- während des gelichzeitig laufenden Scheidungsverfahren beantragt, um Mollaths Geschäftsfähigkeit (Mündigkeit?) abzuklären.

 

Simmerl hat festgestellt, dass eine eingeschränkte Fähigkeit Mollaths seine Geschäfte zu führen, ob dessen Bewusstseinsklahrheit, eben nicht zu bejahen ist. Mollath war voll orientiert. Simmerl hat sich ausdrücklich nicht zu psychopathologischen Diagnosemustern und entsprechender Gefährlichkeitsprognosen geäussert.

Man kann eben auch rechtlich wirksame Verträge abschliessen, wenn man in anderen Bereichen "gestört" ist.

 

Mollath stellt dieses Gutachten, das wahrscheinlich den Zweck verfolgte,  ihn seiner bürgerlichen, materiellen Existenz zu berauben (Mollath hatte sich beispielsweise auch inkooperativ bei einer Erbstreitigkeit verhalten), heute in einen ganz anderen Kontext.

 

Mollath wurde etwa zeitgleich von Leipziger in die Hochsicherheitsforensik nach Straubing verfrachtet. Es steht die Vermutung im Raum, dass dies nicht in erster Linie geschah, um seine Möglichkeiten seine Revision vorzubereiten maximal einzuschränken, sondern ist zugleich auch als Ausdruck des Bestrebens Leipzigers zu sehen, Mollath möglichst schnell medikamentös zu behandeln.

 

Um eine ärztliche Unbefangenheit vorzugaukeln, denn Leipziger war ja gegenüber dem Gericht noch zu gutachterlichen Stellungnahme verpflichtet, überliess er diese Handlung den Ärzten im Hardcore-Laden Straubing.

Wie durch ein Wunder ist Mollath nach 6 Monaten Vollisolationshaft nicht nur nicht durchgedreht und hat somit den Ärzten dort keinen Vorwand für so eine Massnahme geliefert, sondern ist von Simmerl auch nicht entmündigt worden. 

Denn auf eine Entmündigung folgt nach allgemeiner Lebenserfahrung die Zwangsmedikamentation auf dem Fusse.

 

Mollath hat unglaubliches Schwein gehabt. Glück im Unglück.

Denn wäre der ärztliche Plan aufgegangen, hätte die sein Gehirn dermassen zugedopt, wir hätten nie was von der Story gehört.

 

Unter Medikamenten kannste nämlich nicht so einen Eindruck im UA hinterlassen.

 

Dass unter solchen Umständen kein normal denkender Mensch eine Vertrauensbeziehung zu seinen Wärterärzten entwickelt, liegt ja wohl auf der Hand.

 

Unglaubliches Glück hat Mollath gehabt. So krass das im Angesicht einer 8 jährigen Unterbringung klingen mag.

 

Und nun hat der kleine Mollath einen Systemcrash verursacht, weil er so prinzipientreu ist. Aber Glück hat er auch gehabt.

@ Max Mustermann

 

Es wurde auch gesagt, dass G. Mollath falls er die Taten begangen hätte, nur eine Bewährungsstrafe bekommen hätte.

Also brauchte es einen Nachweis, dass er allemeingefährlich ist, den die Gutachter brav lieferten. Ohne Gutachter gäbe es keine Freiheitsberaubung.

Die ersten 3 Jahre verbrachte H. Mollath in Straubing, deshalb spielt H. Simmerl auch eine wichtige Rolle.

Warum hat die Gutachten für die weitere Unterbringung Herr Kröber, der nur nach Aktenlage beurteilte ausgestellt und nicht H. Simmerl?

H. Simmerl war näher am Geschehen und ein erfahrener  Psychiater sollte  eine gefährliche Paranoia erkennen  können, sonst ist er fehl an seinem Platz.

Ein Brixner Urteil ohne Psychiater hätte nicht zu diesem langen Freiheitsentzug geführt.

 

 

 

 

 

5

aus der Webseite:

2005-05-04 Ein Staatsanwalt macht folgenden Aktenvermerk: "Von Dr. Leipziger wurde nach Rücksprache mit Richter Eberl zur Begutachtung um neue, weitere Vorgänge gegen Herrn Mollath gebeten"

 

Wenn Herr Dr. Leipziger zur Begutachtung um neue, weitere Vorgänge bei der Staatsanwaltschaft gegen Herrn Mollath bittet, so bedeutet dies doch, dass ihm die vorhandenen Fakten zu wenig für eine Unterbringung erschienen.

Er wird doch kaum das fehlende Explorationsgespräch durch weitere Ermittlungsakten ersetzen haben wollen, oder?

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Grübler schrieb:

aus der Webseite:

2005-05-04 Ein Staatsanwalt macht folgenden Aktenvermerk: "Von Dr. Leipziger wurde nach Rücksprache mit Richter Eberl zur Begutachtung um neue, weitere Vorgänge gegen Herrn Mollath gebeten"

 

Wenn Herr Dr. Leipziger zur Begutachtung um neue, weitere Vorgänge bei der Staatsanwaltschaft gegen Herrn Mollath bittet, so bedeutet dies doch, dass ihm die vorhandenen Fakten zu wenig für eine Unterbringung erschienen.

Er wird doch kaum das fehlende Explorationsgespräch durch weitere Ermittlungsakten ersetzen haben wollen, oder?

Das ist in der Tat mehr als dubios. 

Nur gut, daß der Staatsanwalt einen entsprechenden Aktenvermerk machte, vielleicht kam dem das auch sehr merkwürdig vor, daß ein Gutachter ausdrücklich neue, Herrn Mollath belastende Vorgänge verlangt hat, und er wollte sich etwas absichern. 

Auf jeden Fall wird es auch nach Herrn Mollaths Freilassung noch genügend aufzuklärende Merkwürdigkeiten geben. Ich hoffe sehr, daß alle Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können.

Durch die bayerische Justiz jedoch wohl eher nicht, da scheint es ein Vertuschungskartell zu geben.

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Grübler schrieb:

aus der Webseite:

2005-05-04 Ein Staatsanwalt macht folgenden Aktenvermerk: "Von Dr. Leipziger wurde nach Rücksprache mit Richter Eberl zur Begutachtung um neue, weitere Vorgänge gegen Herrn Mollath gebeten"

 

Wenn Herr Dr. Leipziger zur Begutachtung um neue, weitere Vorgänge bei der Staatsanwaltschaft gegen Herrn Mollath bittet, so bedeutet dies doch, dass ihm die vorhandenen Fakten zu wenig für eine Unterbringung erschienen.

Er wird doch kaum das fehlende Explorationsgespräch durch weitere Ermittlungsakten ersetzen haben wollen, oder?

Doch.

Bis dahin gabs ja nur die einmalige Körperletzung, Freiheitsberaubung und Briefdiebstahl.....3 Jahre vorher.

Weder vorher noch nachher irgendwelche Auffälligkeiten.

Eberl mahnte ja zur Eile, weil "Prozessbeteiligte", also bis dahin nur Petra Mollath, sich "verfolgt und bedroht" sahen. Er wollte also ganz offensichtlich ein "Krank, muß in die Klappse".

Petra Mollath, "Verfolgt und bedroht", die zu der Zeit aber schon in Berlin lebte.

Petra Mollath, die ihrer SCHEIDUNGSanwältin schrieb:

"Wie können wir sicherstellen, dass mein Mann seinen Klinikaufenthalt bald antreten muss?"

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20.pdf

 

 

 

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Bille schrieb:

Eberl mahnte ja zur Eile, weil "Prozessbeteiligte", also bis dahin nur Petra Mollath, sich "verfolgt und bedroht" sahen. Er wollte also ganz offensichtlich ein "Krank, muß in die Klappse".

Petra Mollath, "Verfolgt und bedroht", die zu der Zeit aber schon in Berlin lebte.

Petra Mollath, die ihrer SCHEIDUNGSanwältin schrieb:

"Wie können wir sicherstellen, dass mein Mann seinen Klinikaufenthalt bald antreten muss?"

 

Genau. Insofern ist das Verhalten Eberls von einem ganz anderen Kaliber als Brixners Ausführungshandlungen.

 

Die Jusitzministerin wäre wohl gut beraten, sich en detail von der Staatsanwaltschaft erklären zu lassen, wieso diese keinen Anfangsverdacht auf Freiheitsberaubung sehen will.

Angesichts dieser Begleithandlungen eine kaum zu ertragende Blockadehaltung der StA endlich für Ordnung zu sorgen. 

Wer nämlich Straftaten auf Zuruf konstruieren lässt, weil der Arzt anmahnt eine Unterbringung sei nicht gerechtfertigt, angesicht der Aktenlage, weiss sehr wohl um die Rechtswidrigkeit seiner eigenen Handlungen.

Und der Arzt spielt mit und macht den denkbar schlechtesten Zug. Er deckt heute das Unhaltbare.

 

Wie sagte meine Oma immer?

Es ist nichts so fein gesponnen, als dass es nicht ans Licht gekommen.

 

@gruebler

 

Das Zusammenspiel Leipziger mit der StA lief massgeblich über Eberl. Die StA wusste lange Zeit nichts um ihr Glück, es mit einem gemingefährlichen Reifenstecher zu tun zu haben. Bevor überhaupt Anklage erhoben wurde, hatte Leipziger aber schon alle polizeilichen Unterlagen über den gefährlichen Mann zusammen.

 

Frau Wolff fasst das wie folgt zusammen:

 

"

Erweislich wahre Tatsachen sind aber keine üble Nachrede. Und daß Dr. Leipziger der Justiz in Gestalt von RiAG Eberl gefällig sein wollte, beweist ja sein “Hilferuf” vom 26.4.2005 an die Staatsanwaltschaft, sie möge ihm Aktuelles über Mollath liefern. Dies habe ihm Richter Eberl Ende März zugesagt.

Ein Sachverständiger, der eine Unterbringung gemäß § 63 StGB nicht begründen kann, läßt es eben. Aber das Gespräch von Ende März mit Eberl hatte die Aussicht auf Begründungsmaterial geweckt, weil Eberl mit POK Grötsch in Kontakt stand. Der wird ihm von den gescheiterten Ermittlungen in Februar 2005 erzählt haben, als die Kanzlei Dr. Woertge und Petra Mollath versucht hatten, Mollath zu verdächtigen. Leider war nichts dabei herausgekommen, selbst die illegale Durchsuchung ohne richterlichen Beschluß und ohne Gefahr im Verzug war ergebnislos geblieben.

Eberl muß Grötsch dazu animiert haben, gleichwohl eine Akte zusammenzustellen, schließlich sei das Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die Beweislage zu würdigen. Daher wurde am 11. und 12.4.2005 eine polizeiliche Akte zusammengebastelt, worüber Eberl Dr. Leipziger informiert haben muß. Überhaupt muß Dr. Leipziger Eberl die Akte oder Teile davon zwischenzeitlich zur Verfügung gestellt haben, sonst hätte die S. 7 der Verteidigungsschrift aus dem Duraplus-Ordner nicht bei Grötsch landen können. Einen direkten Kontakt Dr. Leipziger-POK Grötsch kann man ausschließen.
Eberl muß Dr. Leipziger informiert haben, daß bei der Polizei jetzt etwas läuft.

Die Staatsanwaltschaft hatte von alldem keine Ahnung und kannte das polizeiliche Verfahren nicht. Grötsch fertigte am 12.5.2005 noch einen tendenziösen Schlußbericht contra Mollath, und das so aufbereitete “Sachbeschädigungsverfahren” traf am 19.5.2005 bei der Staatsanwaltschaft ein, vor der dortigen Eintragung aber in Kopie bei RiAG Eberl, der das Machwerk prompt am 31.5.2005 an Dr. Leipziger weiterleitete. Der wird, denn intellektuell gehandicapped wird ein Psychiater nicht sein, sehr wohl erkannt haben, wer Verdachtslenker war und daß an der Sache beweistechnisch nichts dran ist. Deshalb zögerte er die Gutachtenerstellung noch fast zwei Monate hinaus – er wartete auf die Anklage wegen der Sachbeschädigung, die aber nicht kam.

Und stützte dann am 25.7.2005 sein § 63 StGB-Gutachten dennoch auf diese neuen “Taten” – und nun muß ich spekulieren: weil Eberl ihm zugesagt hatte, die Sache werde angeklagt?

Das muß man schon als Gefälligkeit zugunsten der Justiz auffassen.

Die neue Sache wurde natürlich nicht angeklagt, sondern gemäß § 154 StPO eingestellt und die Akte des eingestellten Verfahrens an RiAG Eberl übersandt. Drei mal darf man raten, wer die nach sieben Wochen eingelegten, üblicherweise fruchtlosen, Dienstaufsichtsbeschwerden der RAe Greger und Dr. Woertge sowie die sofortige Anklage der Staatsanwaltschaft vom 6.10.2005 animiert hat?

Genau.

Ich meine, daß das genug Material liefert, um von einem Gefälligkeitsgutachten zugunsten der Justiz zu reden. Obwohl Dr. Leipziger sich ein Hintertürchen offengehalten hat. Er hat lediglich von unspezifischen Befürchtungen hinsichtlich weiterer Taten wie den erfolgten gesprochen. Das reichte nicht für einen Unterbringungsbeschluß gemäß § 63 StGB.

Brixner hat es dann durch freihändige Hochzonung auf “erhebliche Straftaten” der besonders gefährlichen Sachbeschädigungen und durch freihändige Hochzonung zur “hohen Wahrscheinlichkeit” weiterer erheblicher Straftaten allein zur Bejahung der Unterbringung gebracht."

5

Haben Sie bitte den exakten LINK zur G. Wolff, deren treffliche Analyse Sie hier zurecht zitieren? Vielen Dank.

5

Meine vorstehende Anfrage und Bitte richtet sich @ Mustermann. Danke.

4

@Freiheit

Ihre aufgeworfene Frage bezieht sich auf die Punkte 77.-97. in der Chronologie.

Insbesondere auf die Punkte 94.-97.

 

Denn bis zum Punkte 94. verläuft die Verräumung wie eine gut geölte Maschine.

Frau Ri Fleischmann wirft- da sie offenbar vorher nicht eingeordnet wurde und entsprechend nicht um "Person und Schicksal des Untergebrachten" weiss- gehörig Sand ins Getriebe.

 

Interessant ist die Reaktion des Justizapparates auf die aufkeimenden Unstimmigkeiten Leipziger vs. Simmerl.

 

Man bemüht Prof. Kröber um eine Art Obergutachten der sich widerstreitenden Aussagen.

 

Man darf nun die Frage stellen, wer und wie kommt auf die Idee den führenden forensischen Gutachter Deutschlands für den kleinen Mollath zu Rate zu ziehen? Der dann extra aus Berlin anreist, um die Bestätigung zu liefern alles sei "rechtens"? Und dies bei seiner doch sehr selektiven und zweifelhaften Auswahl der Akten?  

 

 

astroloop schrieb:

@Freiheit

Ihre aufgeworfene Frage bezieht sich auf die Punkte 77.-97. in der Chronologie.

Insbesondere auf die Punkte 94.-97.

 

Denn bis zum Punkte 94. verläuft die Verräumung wie eine gut geölte Maschine.

Frau Ri Fleischmann wirft- da sie offenbar vorher nicht eingeordnet wurde und entsprechend nicht um "Person und Schicksal des Untergebrachten" weiss- gehörig Sand ins Getriebe.

 

Interessant ist die Reaktion des Justizapparates auf die aufkeimenden Unstimmigkeiten Leipziger vs. Simmerl.

 

Man bemüht Prof. Kröber um eine Art Obergutachten der sich widerstreitenden Aussagen.

 

Man darf nun die Frage stellen, wer und wie kommt auf die Idee den führenden forensischen Gutachter Deutschlands für den kleinen Mollath zu Rate zu ziehen? Der dann extra aus Berlin anreist, um die Bestätigung zu liefern alles sei "rechtens"? Und dies bei seiner doch sehr selektiven und zweifelhaften Auswahl der Akten?  

 

 

...und, wie es scheint, mit der "wichtigen" Information: Schwarzgeld gab es nicht.

Denn einer von Kröbers Gründen, dass Simmerls Gutachten "nicht richtig" ist, war: Er hat Mollath geglaubt.

 

4

Bille schrieb:

astroloop schrieb:

.....

 

Interessant ist die Reaktion des Justizapparates auf die aufkeimenden Unstimmigkeiten Leipziger vs. Simmerl.

 

Man bemüht Prof. Kröber um eine Art Obergutachten der sich widerstreitenden Aussagen.

 

Man darf nun die Frage stellen, wer und wie kommt auf die Idee den führenden forensischen Gutachter Deutschlands für den kleinen Mollath zu Rate zu ziehen? Der dann extra aus Berlin anreist, um die Bestätigung zu liefern alles sei "rechtens"? Und dies bei seiner doch sehr selektiven und zweifelhaften Auswahl der Akten?  

 

 

...und, wie es scheint, mit der "wichtigen" Information: Schwarzgeld gab es nicht.

Denn einer von Kröbers Gründen, dass Simmerls Gutachten "nicht richtig" ist, war: Er hat Mollath geglaubt.

 

Wenn nicht ein nach allem was wir wissen Harmloser seit mehr als 7 Jahren in der Forensik eingesperrt wäre, auch basierend auf dem Gutachten der "Koryphäe" Kröber, müsste man dem famosen Prof. Kröber für sein "Gutachten" sogar dankbar sein, entlarvt es doch die übliche forensische psychiatrische Begutachtung als Scharlatanerie.

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Seit G. Mollath in Bayreuth untergebracht ist, ist das Ag Bayreuth zuständig.

Als Mollath in Straubing war, dann wäre demnach das AG in Straubing zuständig gewesen.

Wenn da irgendetwas gemauschelt wurde, wäre es ein weiterer Beweis für einen Vorsatz.

 

 

 

 

5

@Max Mustermann:

 

Der Dr. Florian Herrmann hat prima geübt, was Zeugen und Vergessen anbelangt:

“Herrmann ist der Erste an diesem Tag, der sich kaum mehr erinnern kann, und so bleibt offen, ob ihn Ostwald zu diesem Telefonat aufgefordert hat. Klar wird nur, dass zunächst Ostwald und Herrmann telefonieren, dann Herrmann mit Tempel, dann wieder ruft Herrmann bei Ostwald an, um zu berichten, was Tempel gerade gesagt habe.”

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/freisinger-klinikum-hauen-und-stechen-1.1493856

Bei solchem Telefon-Ringelreihen vergißt man schnell, worum es geht und worauf es ankommt, da waren ja auch sooo viele Gesprächspartner auf die Ringel-Reihe zu bringen.
Solchermaßen durch eigene Erfahrung gestählte Ausschußvorsitzende wissen dann bestens, welchen Zeugen man wie beim ´Vergessen`, welchen man besser beim ´Erinnern`unterstützen muß.
Und so rücken dann die höheren Weihen im Ministerrang in greifbare Nähe.

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Kleiner Hinweis zu Kröbers Schwadronade: "Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah."

Diehl ist der Hersteller von "SMArt155", eines submunitions-bildenden Geschosses, zunächst für die Panzerhaubitze 2000 der Bundeswehr. Diese konnte nach der ursprünglichen Definition als völkerrechtswidrige Splittermunition angesehen werden. In der Schweiz wurde daher anfang dieses Jahrtausends ernsthaft erwogen, die gerade erst beschaffte SMArt155 zu vernichten. Es bedurfte erheblicher Lobby-Arbeit des Diehl-Konzerns (bzw. seiner Projektfirma GIWS), ausreichend viele Politiker von der Völkerrechtskonformität der SMArt155 zu überzeugen.

Man muss die weiterhin ablehnende Haltung eines "Friedensbewegten" wahrhaftig nicht teilen, aber es bedarf schon eines erheblichen Maßes an Dreistigkeit und intellektueller Unredlichkeit, ihm daraus ausgedehnte Wahnvorstellungen anzudichten.

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Die Veranstaltung der bayerischen Grünen am vergangenen Mittwoch war keine Wahlkampfveranstaltung. Es war eine Aufklärungsveranstaltung mit dem bitteren Resultat, dass die Parteien, und in Bayern ist das vor allem die CSU, nicht gewillt sind, die Gewaltenteilung zu respektieren. Eher hat sich die Tendenz heraus gebildet, Exekutive und Judikative für persönliche und private Interessen zu instrumentalisieren. Schon 1994 hatte Erich Kiesl, der ehemalige CSU-Oberbürgermeister der CSU für München, den Verdacht geäußert, verschiedene Teile der Justiz ließen sich politisch missbrauchen.“

http://www.daz-augsburg.de/?p=34347

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Eine Frage an die Juristen:

In der Chronologie ist unter Punkt 84 folgendes festgehalten:

 

Beschluss des Landgerichts Nürnberg zur Zulassung des Antrags der Staatsanwaltschaft von 2005-09-06 und zur Eröffnung des Sicherungsverfahrens beim Landgericht (auf Antrag der Staatsanwaltschaft). Dieser Beschluss ist von drei Richtern unterzeichnet.

 

Ich finde dazu die Erklärung zu § 76 GVG:

 

Die große Strafkammer ist mit drei Richtern und zwei Schöffen besetzt. Dabei kann die große Strafkammer bei der Eröffnung des Hauptverfahrens beschließen nur mit zwei Richtern besetzt zu sein, wenn die Mitwirkung eines dritten Richters nicht notwendig erscheint. 

 

Wo ist der dritte Richter abgeblieben?

Was hat dies für Auswirkungen auf die Beschlussfähigkeit der Strafkammer?

 

 

astroloop schrieb:

Wo ist der dritte Richter abgeblieben?

Was hat dies für Auswirkungen auf die Beschlussfähigkeit der Strafkammer?

Siehe Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung, Seite 91 bis 94:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013...

Aufgrund der fehlenden Entscheidung der Strafkammer über die Besetzungsreduktion war das Urteil fehlerhaft und wäre vom BGH zwingend aufgehoben worden, wenn Mollath einen Anwalt gehabt hätte, der die Akte studiert und die entsprechende Verfahrensrüge erhoben hätte (ein Satz hätte gereicht): http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/00/5-193-00.php3

 

Dies ist nur ein Beispiel von mehreren dafür, daß mangels eines korrekt arbeitenden Anwalts (Richter Brixner hatte verhindert, daß Mollath einen engagierten Anwalt bekam) der BGH gar keine Möglichkeit hatte, auf offensichtliche Verfahrensfehler zu reagieren. Soviel zur Theorie von manchen Personen wie Ministerin Merk oder einem Richtervereinsvorsitzenden, das Urteil sei richtig, weil es vom BGH "bestätigt" worden sei.

 

 

Wenn der dritte Richter beim Eröffnungsbeschluss mitgemacht hat, sich dann aber - ohne Beschluss - der Verhandlung entzogen hat, ist das eine Dienstpflichtverletzung?

Oder war ihm die Sache einfach zu heiss ... Entscheidung nach Recht und Gesetz ist unmöglich, wenn es anders sein soll ... beste Lösung einfach wegbleiben ... was hat der dritte Richter am 8.8. gemacht?

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Martin Runge, Fraktionschef der Grünen im Landtag, sieht trotz der über zehn Jahre zurückliegenden Ereignisse strafrechtlichen Handlungsbedarf. In einem Schreiben hat er die Staatsanwaltschaft Nürnberg zu Ermittlungen aufgefordert. Die Banker, so seine rechtliche Würdigung, hätten sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig gemacht und Straftaten begangen, die noch nicht verjährt seien. Runge spricht von 19 Bankkunden, gegen die bereits ermittelt werde. Auch eine Sprecherin der Nürnberger Staatsanwaltschaft bestätigt, dass die Finanzbehörden seit Ende vergangenen Jahres die Vorgänge hinsichtlich steuer- und strafrechtlicher Vergehen überprüfen.

 

 

Gustl Mollaths Ex-Frau geriet bei den bankinternen Überprüfungen auch wegen einer millionenschweren Erbschaft ins Gerede. Einer ihrer Kunden hatte seiner Frau lediglich den Pflichtteil seines Vermögens von 1,2 Millionen D-Mark hinterlassen, dafür aber die Bankangestellte als Haupterbin eingesetzt.
 

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nurnberg/fall-mollath-wer-ist-die-allgemein-bekannte-kundin-1.3018676

 

 

 

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@Garcia 

Vielen Dank für den (wohl wiederholten?) Hinweis auf den WA-Antrag von Strate.

 

Geht der Aussenstehende denn richtig in der Annahme, dass wer eröffnet auch beisitzt?

Aus dem Texte Strates kann ich mir das nicht richtig erschliessen. 

 

Brixner hat demnach im Vorfeld schon in der Ladung am 17.7  sich und Heinemann als Richer eingesetzt.

Am 7.8 Eröffnen dann aber drei.

 

Als Laie sind solch einternen Verfahrensabläufe mir gänzlich unbekannt.

Hintergrund meiner Frage ist, ob Brixner am 7.08 zu jemandem gesagt hat: "Du kannst dahoim bleiben. Mir machet des selbst." 

 

 

 

 

                "Die angeblich verschollene persönliche Habe von Gustl Mollath (56) ist noch da. Zeugnisse, sonstige Dokumente, Geschirr – und sogar ein Bild seiner verstorbenen Mutter. Es lagert verpackt bei Verwandten von Ex-Frau Petra M. (53). „Selbstverständlich sah sich die ehemalige Ehefrau in der Pflicht, diese aufzuheben", sagte ihr Anwalt dem Kurier. Und sie sei „bereit, Mollath diese im Fall einer Entlassung zu geben."

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath_privater_besitz_ist_noch_da_167698#comment-10043

Wie großzügig.

Da hat sie also die ganzen Jahre Mollaths Besitz unterschlagen.....und Lapp noch am 11.06.2013 behaupten lassen:

"Dem Kurier wurde zugespielt, dass Mollath sich von einem Bekannten 3000 Euro geliehen und ihm sein gesamtes Inventar im Haus verkauft habe. Er hat also sogar das Bild seiner Mutter verkauft. Dem Kurier ist der Name des Käufers bekannt. Er ist allerdings seit Tagen nicht erreichbar und reagiert auch nicht auf Rückrufbitten"

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/warum_mollaths_ex_frau_allen_seinen_behauptungen_widerspricht_159477

 

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Na klar. Es gibt nur noch ein Exemplar des Strafbefehls mit einer Geldstrafe für einen minder schweren Fall der  gefährlichen Körperverletzung (laut Kleine-Cosack gar: "schwere Körperverletzung" S.3 der Verfassungsbeschwerde) und seit 2002 haben alle nichts besseres zu tun,als die Existenz des Strafbefehls aus der EDV der Staatsanwaltschaft, des Amtsgerichts und aus sämtlichen Akten  zu tilgen. Noch nicht einmal Herr Strate hat an irgendeiner Stelle bisher eine Aktenmanipulation, den Austausch eines Cs in ein Ds-Aktenzeichen oder Ähnliches entdeckt. Nur Mollath selbst weiß davon und seine Ex hat ihn gehindert, dies aufzudecken, sie hat den Strafbefehl und Mollahts Einspruchsschreiben (siehe Verfassungsbeschwerde S. 25) ebenfalls verschwinden lassen Langsam scheint die Strahlenkanone zu wirken.

 

P.s.: Unterschlagung setzt ein Zueignen voraus. Dass man Krempel des Exmannes in eine Kiste packt und die einlagert, reicht dafür vermutlich nicht aus. Das "heiße" Material liegt doch ohnehin bei Beate oder Serge Klarsfeld oder bei Jean Ziegler, die aber ohne Mollaths Placet das alles abstreiten und mit seinem Einverständnis den allergrößten Schwarzgeldskandal fröhlich verjähren lassen.

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klabauter schrieb:

Na klar. Es gibt nur noch ein Exemplar des Strafbefehls mit einer Geldstrafe für einen minder schweren Fall der  gefährlichen Körperverletzung (laut Kleine-Cosack gar: "schwere Körperverletzung" S.3 der Verfassungsbeschwerde) und seit 2002 haben alle nichts besseres zu tun,als die Existenz des Strafbefehls aus der EDV der Staatsanwaltschaft, des Amtsgerichts und aus sämtlichen Akten  zu tilgen. Noch nicht einmal Herr Strate hat an irgendeiner Stelle bisher eine Aktenmanipulation, den Austausch eines Cs in ein Ds-Aktenzeichen oder Ähnliches entdeckt. Nur Mollath selbst weiß davon und seine Ex hat ihn gehindert, dies aufzudecken, sie hat den Strafbefehl und Mollahts Einspruchsschreiben (siehe Verfassungsbeschwerde S. 25) ebenfalls verschwinden lassen Langsam scheint die Strahlenkanone zu wirken.

 

P.s.: Unterschlagung setzt ein Zueignen voraus. Dass man Krempel des Exmannes in eine Kiste packt und die einlagert, reicht dafür vermutlich nicht aus. Das "heiße" Material liegt doch ohnehin bei Beate oder Serge Klarsfeld oder bei Jean Ziegler, die aber ohne Mollaths Placet das alles abstreiten und mit seinem Einverständnis den allergrößten Schwarzgeldskandal fröhlich verjähren lassen.

 

Eben.

"Und sie sei „bereit, Mollath diese im Fall einer Entlassung zu geben."

Wenn nicht, dann behält sie Mollaths Eigentum?

 

Übrigends sollte man in P.Ms Verwandschaft mal nachfragen, ob da auch die 2 PKW und das Motorad noch irgendwo rumstehen, von denen der Betreuer gesprochen hat und die verschwunden sind. Möglich ist ja inzwischen alles.

 

 

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Der Klabauter ist wieder auf Deck.

 

Ich habe die tapfere Frau Lorenz-Löblein einmal bei Gelegenheit auf diesen Strafbefehl angehauen und sie meinte, soweit sie den Herrn Mollath bisher kenne und erlebt habe, hätte er ein erstaunliches Gedächtnis und sei sehr korrekt gerade was diese Details angeht. 

 

Nun ja, soweit ich das von hier aus beurteilen kann, stimme ich dem zu. Denn wann immer Mollath in der Vergangenheit, was gesagt hat, fegte so etwas wie "journalistischer" Sturm von beiden Seiten über das Gesagte hinweg. Und am Ende? Was blieb stets und stand wie eine 1? Richtig, Mollaths Äusserung.

 

Und ausserdem wähl ich CSU und wenn meine Ministerin sagt, die Justiz hat erheblich an Vertrauen eingebüsst, dann glaub ich ihr das auch und trau den Akten nicht.

 

Und zum Hausrats Mollaths ist zu sagen, dass laut Lapp sie (P.M.) diesen nach "Treu und Glauben" käuflich erworben hat in ihrer Verzweiflung.

@Bille: War Mollath Halter und Eigentümer oder waren die Motorräder und die Autos schon einer Bank sicherungsübereignet/von Gläubigern gepfändet? Stellen Sie doch das Inventar, das der Betreuer erstellt hat,  mal online.

 

@Max Mustermann: Leumundszeugen, die bekunden, dass der XY  ehrbarer Kaufmann/Adeliger  und ein ehrenwerter Mann ist, dem man nie und nimmer irgendetwas zutraut und der sich auch nie irrt, gab es mal im vorvorletzten Jahrhundert. Manchmal setzt die Kritikfähigkeit der hier im blog immer so kritischen Geister aus, wenn es nicht in das fest gezimmerte Weltbild vom Nembercher Mandela (oder, da laut Ihnen immer "wie eine 1": Jesus? Papst? Ayatollah?) passt.

Zum Hausrat: Da widerspricht Ihre Darstellung (Ex hat die Überbleibsel erworben) etwas dem Zitat bei Herrn Sobottka (bislang Unbekannter hat erworben) etwas. Haben Sie eine Quelle für die angebliche Behauptung Lapps?

 

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klabauter schrieb:

@Bille: War Mollath Halter und Eigentümer oder waren die Motorräder und die Autos schon einer Bank sicherungsübereignet/von Gläubigern gepfändet? Stellen Sie doch das Inventar, das der Betreuer erstellt hat,  mal online.

 

@Max Mustermann: Leumundszeugen, die bekunden, dass der XY  ehrbarer Kaufmann/Adeliger  und ein ehrenwerter Mann ist, dem man nie und nimmer irgendetwas zutraut und der sich auch nie irrt, gab es mal im vorvorletzten Jahrhundert. Manchmal setzt die Kritikfähigkeit der hier im blog immer so kritischen Geister aus, wenn es nicht in das fest gezimmerte Weltbild vom Nembercher Mandela (oder, da laut Ihnen immer "wie eine 1": Jesus? Papst? Ayatollah?) passt.

Zum Hausrat: Da widerspricht Ihre Darstellung (Ex hat die Überbleibsel erworben) etwas dem Zitat bei Herrn Sobottka (bislang Unbekannter hat erworben) etwas. Haben Sie eine Quelle für die angebliche Behauptung Lapps?

 

 

Würde ich ja gern...aber der Betreuer hat seine Aufgabe ganz locker gesehn, nach eigener Angabe hat er keine Inventarlisten gemacht...nur so pi mal Auge. Auch mit P.Mollath wollte er ja keinen Kontakt gehabt haben, nur ein paar mal telefoniert....

 

Bislang Unbekannter hat es erworben:

"Dem Kurier wurde zugespielt, dass Mollath sich von einem Bekannten 3000 Euro geliehen und ihm sein gesamtes Inventar im Haus verkauft habe. Er hat also sogar das Bild seiner Mutter verkauft. Dem Kurier ist der Name des Käufers bekannt. Er ist allerdings seit Tagen nicht erreichbar und reagiert auch nicht auf Rückrufbitten"

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/warum_mollaths_ex_frau_allen_seinen_behauptungen_widerspricht_159477

"Mollath hatte vor seiner Unterbringung seinen persönlichen Besitz vertraglich einem Freund überschrieben, nachdem er sich zuvor 3000 Euro von diesem geliehen hatte. Jener Freund bestätigte dies gegenüber dem Kurier. Den Vertrag habe er aber nicht mehr."

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath_privater_besitz_ist_noch_da_167698#comment-10049

Unbekannt für alle, nur für den Kurier nicht.

 

Schön ist auch:

"Und überhaupt, dieser (Mollath) habe nie bei Petra M. nach seinen Habseligkeiten gefragt"

aber gleichzeitig:

"Mollath hatte aus der geschlossenen Psychiatrie heraus seine Frau nach der Räumung des Hauses auf Schadenersatz verklagt."

 

 

 

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klabauter schrieb:

@Max Mustermann: Leumundszeugen, die bekunden, dass der XY  ehrbarer Kaufmann/Adeliger  und ein ehrenwerter Mann ist, dem man nie und nimmer irgendetwas zutraut und der sich auch nie irrt, gab es mal im vorvorletzten Jahrhundert.

 

Nun ja, ich kenne auch Schrifstücke neueren Datums in denen festgehalten wird eine Zeugin wäre duch und durch glaubwürdig und frei von jeglichem Belastungseifer.

 

Der Strafbefehl ist halt nicht mehr in den Akten zu finden. Und?

 

Hier tummeln sich auch mal Anwälte. Die werden ihnen die kuriosesten Geschichten zu verschwundenen Dokumenten erzählen können.

 

Mollath sass schon mal 7 Jahre da und hielt "unverrückbar" an illegalen Geldtransfers fest. Hat ihm keiner geglaubt. Die Ärzte meinen bei solchen Geschichten wäre eine medikamentöse Behandlung dringend angezeigt.

Irgendwie kann man wohl die Wahrheit aus dem Hirn spülen. Soll wohl gesund machen.

 

Und was ist der Sachstand der kritischen, aufgeklärten Geister heute?

 

In Anbetracht der Gesamtumstände (siehe die Vorbereitungshandlungen von Eberl und Leipziger) halte ich einen solchen Aktenschwund sogar noch für wahrscheinlich.

 

Aber wie äussern Sie sich eigentlich zu Gabrielle Wollfs Ablaufdarstellung?

 

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/comment-page-1/#comment-14621

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