Die Affären im Fall Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 19.06.2013

Als ich im November 2012 erstmals den Fall Mollath wahrgenommen hatte, habe ich meinen Beitrag mit dem Titel „Was sind die Fehler der bayerischen Justiz?“ überschrieben. Manche meiner juristischen Bekannten hielten meinen Artikel für anmaßend und den Titel für voreilig. Ohne genaue Aktenkenntnis, so ihre Kritik, sei meine Urteilsrezension unfair, und schon der Titel des Beitrags zeuge von meiner Voreingenommenheit – offenbar sei ich ja bereits davon überzeugt, dass überhaupt Fehler gemacht worden seien.

Diese Kritik traf in gewisser Weise zu: Tatsächlich war ich aufgrund der Urteilslektüre bereits  der Überzeugung, dass Fehler gemacht worden waren. Und tatsächlich hatte ich (noch) keinerlei Aktenkenntnis. Allerdings ist es in der Rechtswissenschaft üblich und auch völlig legitim (rechtskräftige) Urteile zu rezensieren – ein Urteil, zumal eines mit so schweren Folgen für den Betroffenen muss so gefasst sein, dass aus ihm die Gründe für den Urteilstenor überzeugend hervorgehen. Ich hätte mich trotzdem ehrlich gefreut, wenn es bei einem nur schlecht geschriebenen Urteil geblieben wäre.

Aber nachdem ich im Dezember und Januar immer mehr Aktenbestandteile und Gutachten gelesen hatte, wuchs meine Erschütterung: Eine solche Ansammlung von offenkundigen Fehlentscheidungen und Machtmissbräuchen in einem Fall war mir noch nicht begegnet. Ich war nun sicher, dass jeder anständige und verständige Jurist, eigentlich jeder Mensch, der sich über diesen Fall sachkundig machen würde, meine Meinung teilen würde: Hier ist einem Menschen in vielfacher Weise Unrecht geschehen und es geschieht ihm immer noch Unrecht. Unrecht, dass nun schnellstmöglich abgestellt, korrigiert und ausgeglichen werden musste.

Aber ich hatte mit der größten Schwäche der Bayerischen Justiz nicht gerechnet: Leider besteht  – trotz der vielen hervorragenden Juristinnen und Juristen in Bayern – eine offenbar systematisch angelegte Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit zur Fehlerkorrektur. Seit einigen Monaten liegen nun Wiederaufnahmeanträge vor. Und seither scheint einerseits ein gewisser Stillstand eingekehrt zu sein, andererseits überschlagen sich seit der vergangenen Woche zusätzliche Ereignisse und weitere Affären innerhalb der Affäre. Viele Einzelheiten zum Fall habe ich in weiteren Beiträgen hier im Beck-Blog geschildert, andere sind inzwischen Allgemeingut geworden – man kann sich zur „Affäre Mollath“ mittlerweile auch durch Buchlektüre (Przybilla/Ritzer: Die Affäre Mollath) schlau machen.

- Ein Untersuchungsausschuss des Landtags, maßgeblich in Gang gesetzt, als ein Behördenchef meinte, er könne die Landtagsabgeordneten für dumm verkaufen („Affäre Aktenvermerk“), hört den laut Psychiatrie für die Allgemeinheit gefährlichen Herrn Mollath im Landtag an. Mit seiner ruhigen und bestimmten Redeweise, in der er den Fall aus seiner Sicht schildert, erstaunt Mollath die Abgeordneten.

- Die Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth, zuständig für die jährlichen Überprüfungen der weiteren Unterbringung Mollaths, kommt, basierend auf dem rechtskräftigen Urteil sowie auf älteren psychiatrischen Gutachten, zum Ergebnis, die Unterbringung sei nach wie vor gerechtfertigt, sie sei auch verhältnismäßig, Herr Mollath nach wie vor für die Allgemeinheit gefährlich. Damit schiebt die StVK dem LG Regensburg die alleinige Verantwortung für die Entscheidung über Mollaths Schicksal zu (Affäre „Schwarzer Peter“). Ergänzung (19.06.2013): Die Entschiedung der StVK beruht darauf, dass man von den rechtskräftig festgestellten Straftaten des Herrn Mollath auszugehen habe, diese also quasi als "wahr zu unterstellen" seien. Auf dieser Tatsachengrundlage und auf Grundlage derjenigen Gutachten, die ausgehend von diesen Taten dem Herrn Mollath Gefährlichkeit attestierten, meinte die StVK, eien Fehleinweisung ausschließen zu können. Auch wenn in diesem Bereich Vieles umstritten ist, bin ich der Auffassung, dass die StVK zwar das Urteil nicht beseitigen kann, jedoch durchaus bei der aktuellen Gefährlichkeitsbeurteilung neu bekanntgewordene Umstände, die die Taten betreffen, zu berücksichtigen hat. Noch viel mehr gilt dies für einen Arzt, der schon nach seiner Berufsordnung nicht verpflichtet sein kann, seinem Gutachten juristische Fiktionen zu unterlegen. Als äußerst problematisch sehe ich es an, dass die StVK sich wiederum nur kurz und verzerrend mit der Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung auseinandergesetzt hat.

-   Durch Presseberichte kommt heraus, dass im ursprünglichen Entwurf des staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags insgesamt fünf Sachverhalte als Rechtsbeugung des Vors. Richters Brixner gewertet wurden – im dann offiziellen Antrag wurden diese Rechtsbeugungsvorwürfe nicht erhoben. Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft, möglicherweise in der Diskussion mit höheren Hierarchieebenen, Angst vor der eigenen Courage bekommen: Das völlige Versagen sowie die kaum anders als mit böser Absicht interpretierbaren Fehlentscheidungen und Sachverhaltsverfälschungen wollte man abschließend dann doch nicht als vorsätzliche Rechtsbeugung bezeichnen (Affäre „Rechtsbeugung“). Zudem soll ein Antragsentwurf sich auch zum fehlenden Nachweis des Sachbeschädigungsvorwurfs geäußert haben.

- Nachdem der Pressesprecher des LG Regensburg im Fernsehen (Sendung Report Mainz am 11.06.) zum Erstaunen des Publikums betonte, das Gesetz kenne keine Frist, und damit den Eindruck erzeugte, im Fall Mollath sehe das Gericht keinerlei Eilbedürftigkeit, sah sich der Ministerpräsident erneut genötigt, in den Fall einzugreifen und darauf hinzuweisen, das bayerische Volk erwarte eine baldige Entscheidung („Affäre Eilbedürfnis“). Ergänzung (19.06.2013): Die Kritik wird heute vom LG Regensburg zurückgewiesen. Der komplexe Fall erfordere eine sorgfältige Prüfung.

- Wenn man sich für einen Moment in die Lage des Betroffenen hineindenkt, ist das (schon Tage zuvor in den Medien kursierende) von Unbekannten gefälschte Fax, in dem angeblich das LG Regensburg die Freilassung Herrn Mollath anordnet, besonders perfide. Ohne sich zuvor beim Gericht über die Echtheit des Faxes rückzuversichern wurde Herrn Mollath von einem Arzt die baldige Freilassung angekündigt (Affäre „Fax“).

- Und noch etwas anderes muss man sich bewusst machen: Herr Mollath ist nach wie vor untergebracht, also seiner Freiheit beraubt - auf Grundlage eines Urteils, das in der Substanz ein Fehlurteil ist und auf Grundlage eines Strafverfahrens, das hanebüchene und erschreckende Fehler enthielt. Jeder Tag in Gefangenschaft verlängert das aus meiner Sicht, aus Sicht der Staatsanwaltschaft und aus Sicht der Verteidigung klar erkennbare Unrecht. 

UPDATE 22.06.2013

Seit gestern berichtet die Presse vom Auskunftsersuchen  des BVerfG an das Bayerische Justizministerium in der Sache Mollath. Hintergrund ist die schon vor längerer Zeit eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Unterbringungsentscheidungen des OLG Bamberg und des LG Bayreuth von 2011 und 2012 im Rahmen der jährlichen Überprüfung. Die Verfassungsbeschwerde wurde nunmehr von der Verteidigung noch einmal aktualisiert und um die neuen Entwicklungen angereichert.  Nun wird spannend sein, ob das bayrische Justizministerium weiterhin die Unterbringung als verhältnismäßig und rechtmäßig ansieht, also die gerichtlichen Entscheidungen als korrekt bezeichnet, oder ob es auf die neuen Entwicklungen reagiert und auch die letztjährige Aufhebung einer solchen Entscheidung durch das BVerfG berücksichtigt. Der Stern zitiert den Ministeriumssprecher mit folgender aufschlussreicher Äußerung:

"Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten", sagte der bayerische Ministeriumssprecher. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei - "eine sehr lange Zeit ohne Freiheit". Die Anfrage gebe nun die Möglichkeit, "auf diesen Umstand einzugehen". (Hervorhebung H.E.M.)

Das erscheint mir die Ankündigung einer Kritik an den Beschlüssen der o.a. Gerichte zu sein, zumindest in der Frage der (Un-)Verhältnismäßigkeit. Die Politik hat möglicherweise mittlerweile erkannt, dass große Teile der Bevölkerung nicht mehr nachvollziehen können, warum Mollath immer noch nicht frei gelassen wird, obwohl die Zweifel an seiner jahrelangen Unterbringung und insbesondere an seiner Allgemeingefährlichkeit unübersehbar geworden sind. 

Wie schon in meinen früheren Beiträgen ausgeführt: Selbst wenn Herr Mollath nunmehr - etwa nach Intervention des BVerfG oder aufgrund einer Beschwerdeentscheidung des OLG Bamberg - aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entlassen werden muss, ändert das nichts am Fortgang des Wiederaufnahmeverfahrens in Regensburg. Möglicherweise könnte dann aber der Zeitdruck auf die zuständige Kammer des LG Regensburg etwas geringer werden. Denn auch wenn der Fall Mollath keine Haftsache im förmlcih-strafprozessualen Sinne ist - er ist, solange Herr Mollath untergebracht ist, praktisch eine Haftsache im verfassungsrechtlichen Sinn.

UPDATE 24.06.2013

Sechs Optionen für die Freilassung von Gustl Mollath:

Angesichts des vor dem Wochenende bekanntgewordenen Auskunftsersuchens des BVerfG und der heutigen Entscheidung des OLG Nürnberg über eine Beschwerde von RA Strate erscheint es mir sinnvoll, einmal die derzeitigen Optionen für eine Freilassung Herrn Mollaths aus der Psychiatrie aufzuzeigen:

1. Nach wie vor kann die mit dem Wiederaufnahmeverfahren befasste Kammer des LG Regensburg jederzeit zu dem Schluss kommen, wegen der Erfolgsaussichten der Wiederaufnahme die Vollstreckung nach § 360 Abs.2 StPO zu unterbrechen.

2. Kommt das LG Regensburg sogar zu der Feststellung, die Wiederaufnahme sei begründet, entfällt die Rechtskraft des angegriffenen Urteils und Herr Mollath wäre (unabhängig von einer neuen Hauptverhandlung) sofort freizulassen. Allerdings hat das LG Regensburg bislang nicht einmal über die Zulässigkeit der Wiederaufnahmeanträge entschieden udn auch schon angedeutet, dass die Entscheidung über die Begründetheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

3. Das BVerfG könnte im Rahmen der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Mollaths einstweilig die Freilassung anordnen (§ 32 BVerfGG). Grund könnte sein, dass die Unterbringung mittlerweile verfassungsrechtlich nicht mehr als verhältnismäßig beurteilt wird und das Freiheitsgrundrecht Herrn Mollaths eine sofortige Freilassung gebietet - ganz unabhängig davon, ob Herr Mollath die Straftaten begangen hat oder nicht bzw. ob die psychiatrischen Gutachten zutreffen oder nicht. Mit der Entscheidung würde natürlich das Wiederaufnahmeverfahren nicht obsolet.

4. Das OLG Bamberg wird über die Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Bayreuth (§ 67 d StGB, §§ 463, 453 Abs.2 StPO) über die weitere Vollstreckung zu entscheiden haben. Wird der Beschwerde stattgegeben, ist Herr Mollath freizulassen.

5. Der Ministerpräsident des Freistaats Bayern, Herr Seehofer, könnte von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen. Dies ist (in Bayern) auch von Amts wegen ohne Antrag des Betroffenen möglich und es gilt auch für den Maßregelvollzug. Diese Lösung wäre allerdings nach meiner Einschätzung wohl nicht im Sinne des Untergebrachten, würde aber womöglich den politischen Druck aus dem Fall Mollath nehmen.

6. Erst wieder in einem Jahr findet die nächste regelmäßige Überprüfung der Vollstreckung nach § 67 d StGB vor dem LG Bayreuth statt. Die dortige Strafvollstreckungskammer hat erst vergangene Woche entschieden, dass die Unterbringung fortzusetzen sei. Ergänzung: Nach § 67 e StGB wäre sie verpflichtet, auch vorher bereits neu zu entscheiden, wenn sich eine neue Sachlage ergibt.

Ob und wann eine Freilassung erfolgt, ist nach wie vor völlig offen; auch welche der Optionen die wahrscheinlichere ist, lässt sich kaum einschätzen. Und wegen der (aus meiner Sicht) schon etlichen Überraschungen in diesem Fall, wage ich auch keine Prognose mehr.

UPDATE 01.07.2013

Heute wurde u.a. über die "Option 5" - die Begnadigung durch den Ministerpräsidenten spekuliert. Ich glaube nicht, dass ein Gnadenakt dem Interesse von Herrn Mollath entspräche, aber (theoretisch) möglich wäre es, wie ich oben schon schrieb. Natürlich habe ich auch gesagt, dass eine Gnadenentscheidung (eigentlich) einer Gerichtsentscheidung nicht vorgreifen darf.

Es mehren sich zudem die Anzeichen dafür, dass jedenfalls die Politik inzwischen einen anderen Kurs einschlagen möchte. Heute hat Frau Justizministerin Merk  der Augsburger Allgemeinen gegenüber geäußert:

"Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist"

Die Unverhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung ist meines Erachtens schon spätetens seit November 2012  offenkundig; trotzdem hat das LG Bayreuth jüngst die Verhältnismäßigkeit auch nach über sieben Jahren Unterbringung bejaht, ohne dabei die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung hinreichend zu beachten. Mittlerweile steht allerdings § 62 StGB nicht mehr im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern die juristischen und tatsächlichen Fehler, auf denen das Urteil beruht, und die in der Wiederaufnahme nun geprüft werden. Ich glaube daher, diese Kehrtwende kommt zu spät, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, denn noch vor ein paar Wochen hat Frau Merk, auch wenn sie es jetzt bestreitet, das Urteil und die Unterbringung Herrn Mollaths verteidigt. Am schnellsten könnte jetzt das OLG Bamberg (Option 4) dem Wunsch der Ministerin nachkommen und in der Beschwerdeentscheidung über die weitere Vollstreckung Herrn Mollath freilassen. Die Wiederaufnahme wäre damit nicht erledigt, allerdings würde dann der Zeitdruck auf das LG Regensburg erheblich nachlassen.

UPDATE 04.07.2013

Das längere Interview mit Herrn Prof. Kröber von Alexander Dill auf  Telepolis zeigt größtenteils die Sicht des Psychiaters in diesem Fall: Nicht die Psychiatrie, sondern die Justiz ist verantwortlich. Auch meiner Ansicht nach beruht die Unterbringung Herrn Mollaths v.a. auf fehlerhaften juristischen Entscheidungen. Aber eine kritisch-prüfende Rolle der Psychiatrie gab es nicht, sondern nur eine bestätigende, die - im Falle Prof. Kröbers - auf einer Wahrunterstellung nicht nur des Urteils, sondern der gesamten Akten beruht, die er zur Beurteilung herangezogen hat. Nicht ein einziges kritisches Wort Prof. Kröbers zu diesen Akteninhalten findet sich.

Einige kritische Punkte aus dem Interview (das ganze Interview ist lesenswert!) möchte ich aufgreifen und kommentieren:

"Telepolis: Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund."

Selbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.


"Kröber: Die Frage ist, ob dieses Urteil juristisch standhält, wenn es zu neuen Ermittlungen kommt, ob die Beweislage stabil ist. Das weiß ich nicht. Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen."

Zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens (von Dr. Leipziger) gab es noch keine rechtskräftige Feststellung. Ergibt sich (aus den Akten), dass die in der Anklage beschriebenen Taten anders abgelaufen sind bzw. ergeben sich Gründe (z.B. aus der in den Akten erkennbaren Motivlage der Ehefrau), dafür, dass es nicht so gewesen ist, braucht der Gutachter nichts zu unterstellen.  Zudem: Formell ist nur der Tenor der Entscheidung rechtskräftig festgestellt. Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.


"Kröber: Ansonsten gelten die Gründe weiter, die bisher rechtskräftig festgestellt worden sind. Das ist ja in der Revision zum Bundesgerichtshof gegangen und dort konnte kein Fehler festgestellt werden."

Es war keine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden - deshalb wurden vom BGH auch keine Fehler überprüft. Dafür kann Herr Kröber nichts; dennoch taugt es nicht als Argument.


"Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.

Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah."
 

Ergänzung 05.07.2013: Herr Kröber hat jetzt folgende korrigierende Version in das Interview einfügen lassen:

"Das war im August 2001, vor der Trennung. Die Frau ist nach der Trennung Ende Mai 2002 nochmal in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei gab es einen laut Urteil einen erneuten Übergriff, er hat sie festgehalten und am Verlassen der Wohnung gehindert. Die Justiz hat diese Vorfälle in der Akutphase der Trennung eher verläppert. Offenbar bestand kein großes Verfolgungsinteresse. Das Ganze ging erst wieder voran durch die [Mollath vorgeworfene] Reifenstecherei im Januar 2005, drei Jahre nach der Trennung."
Mein Kommentar unten bezieht sich auf die erste Version, ist also zum Teil nicht mehr aktuell, zum Teil betrifft meine Kritik aber auch die ergänzte Version

Prof. Kröbers Darstellung ist grob unrichtig. Die Körperverletzung durch Würgen fand laut Ehefrau im Jahr 2001 statt. Erst Monate später zog sie aus der Wohnung aus, noch einmal etliche Monate später zeigte sie ihren Mann an. Diese beiden Umstände wurden weder in den Urteilsgründen noch in einem der Gutachten gewürdigt, stattdessen wurde alles unkritisch als richtig unterstellt, was Frau Mollath berichtet hatte. Die "Verläpperung" mit der Schreibmaschine fand erst nach den angeblichen Reifenstecherein statt.
Kröber verdreht die Tatsachen (bewusst oder unbewusst) und entgeht damit einer wichtigen Fragestellung: Wie kann ein Psychiater Jahre nach einer innerfamiliären Körperverletzung diagnostizieren, dass diese auf einem (jetzt erst) diagnostizierten Wahn beruht? Und wenn er sagt: Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich, verdeckt er mit dem "man", dass es ein Psychiater war, der Herrn Mollath als gefährlich einstufte. Herr Prof. Kröber erweckt den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.


"Telepolis: Könnten wir nicht an den Punkt kommen, wo man sich darauf verständigt, dass - und Sie haben das ja auch bereits erwähnt - die Rückfallgefahr für die öffentliche Person Mollath nun deutlich geringer ist?

Kröber: Ja, dem würde ich soweit folgen.

Telepolis: Wenn sie mit diesem Satz - und Sie liegen doch auch in der Bewertung gemeinsam mit Ihren Kollegen - kommen, dann könnten Sie damit doch den Weg freimachen?

Kröber: Nein, könnte ich nicht. Das Problem ist: Mollath wäre schon längst draußen, wenn er kooperativer wäre. Wenn er einer neuen Begutachtung zugestimmt hätte und es nicht zur Bedingung machen würde, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt würde."

Soweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen  juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.


"Das Problem ist weiter: Ich war an einer Fortdauerentscheidung beteiligt. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben. Wenn sich gegenüber dem Einweisungszeitpunkt nichts geändert hat, dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer für Fortdauer. Wenn nun, was in fünf Prozent der Fälle geschieht, Patienten nicht zur Kooperation bereit sind oder auch nicht zu Anhörungen erscheinen, dann wird auf der Grundlage des Einweisungsbeschlusses entschieden."

Das ist eine zutreffende abstrakte Darstellung. Konkret wurde Prof. Kröber auch damit beauftragt, auf das Gutachten Dr. Simmerls einzugehen, von dem sich Mollath hatte explorieren lassen. Wenn Herr Kröber nun sagt, es sei alles normal gelaufen und er habe halt mangels Kooperation nicht anders gutachten können, dann ist dies insofern falsch, als Kröbers Gutachten keineswegs die genannte und angemessene  Neutralität aufweist.


"Kröber: Diese Entscheidung ist bei Mollath jährlich gefallen. Sie ist auch nach dem Gutachten von Professor Friedemann Pfäfflin 2011 gefallen, der ihn eingehend untersucht und gesprochen hat."

Hier wird ein Widerspruch deutlich: Oben hat Prof. Kröber ausgeführt, es liege allein an Mollath, dass dieser sich nicht habe untersuchen lassen bzw. nicht einhaltbare Forderungen gestellt habe. Tatsächlich hat sich Herr Mollath sowohl vor dem Kröber-Gutachten als auch danach von Psychiatern untersuchen lassen.  Wenn Herr Dr. Simmerl und Herr Prof. Pfäfflin es schafften, Herrn Mollath zu explorieren, warum gelang es dann Herrn Dr. Leipziger und Herrn Prof. Kröber nicht?


"Telepolis: Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.

Kröber: Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können."

Herr Prof. Kröber hat vor einigen Jahren eine Gefährlichkeitsdiagnose ohne wirkliche Begutachtung abgegeben. Herrn Mollaths Krankheit werde unbehandelt immer schlimmer werden, war seine Prognose. Nun hält er es für "gut möglich und vorstellbar", dass Herr Mollath ungefährlich geworden ist. Es wäre zu begrüßen, wenn dieser (abstrakte) Meinungswandel deutlicher dargestellt worden wäre.


"Kröber: Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt."

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Prof. Kröber meint. Ich habe nichts darüber gehört, dass Herr Mollath irgendwem mit dem Tod gedroht hätte. Was Herrn Mollath derzeit inhaltlich beschäftigt, ist hingegen durch etliche Interviews und seine Anhörung vor dem UA im Landtag deutlich. In einen Kopf hineinschauen kann man ohnehin nicht.

Ich kann nicht beurteilen, ob Herr Mollath psychisch krank ist oder nicht. Die entscheidende Frage für die Unterbringung ist aber die Gefährlichkeit.

Noch etwas: Wenn angebliche "Unterstützer" Herrn Mollaths dazu übergehen sollten, Menschen mit anderer Auffassung zu bedrohen, dann ist dies kriminelles Verhalten, das in keiner Weise gerechtfertigt werden kann. Zudem schadet ein solches Verhalten Herrn Mollath.

Service von dejure.org:

Die Verfahren im Fall Mollath mit Az. und Links.

Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

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822 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Franken,

Sie haben geschrieben: "Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen."

Ist dies bereits durch Gerichte bestätigt oder gar bekräftigt worden ?

Denn dann müsste dies den Gerichten und Gutachtern bekannt sein.

Alle Gutachter befolgen ja gerne die "Aufforderung" eines Gerichts :"..arbeitshypothetisch soll davon ausgegangen werden, dass die Anlasstaten…begangen wurden”

Diese "Aufforderung" und die Befolgung durch die Gutachter wäre dann "rechtswidrig".

Ihre Schlüsse beruhen auf einer Verwechslung von "nicht müssen" und "nicht dürfen". Der Gutachter muss immer der Wahrheit verpflichtet bleiben. Wird er verpflichtet, Wahrheitswidriges als wahr zu unterstellen, dann muss er den Auftrag ablehnen. Ein Physiker wird wohl kaum ein Gutachten erstatten unter der Wahrunterstellung, die Erde sei eine Scheibe.

Werden ihm tatsächliche Anknüpfungspunkte präsentiert, dann kann (und sollte) der Sachverständige diese kritisch betrachten, zumal wenn aus den Akten Gegenteiliges hervorgeht. Eine "Arbeitshypothese" ist aber noch keine Unterstellung. Der Gutachter kann durchaus sagen: Unter der Arbeitshypothese, dass  xy diese Taten begangen hat, sind auch weitere Taten zu erwarten/möglich. Wenn die Taten aber nicht von ihm begangen wurden, dann nicht. In der derzeitigen Diskussion gibt es v.a. unter den Psychiatern die Tendenz zu sagen: Der ist aufgrund der und der Symptome krank, also ist er zu Recht untergebracht. Die Gefährlichkeit ergibt sich aus den Straftaten, die wir ja unterstellen müssen. Diesen Kurzschluss halte ich für verfehlt, denn die Justiz sagt dann: Der Psychiater xy hat bestätigt, der Mann ist gefährlich. Dass die Gefährlichkeit allein auf Straftaten beruht, die noch gar nicht bewiesen sind, wird dann einfach unterschlagen.

Eigentlich müsste der Gutachter die Einschränkung immer benennen, jedenfalls wenn noch kein rechtskräftiges Urteil besteht (Unschuldsvermutung). Liegt ein rechtskräftiges Urteil vor, darf er sich m. E. grds. darauf verlassen, dass die Taten überhaupt begangen wurden. Geht es aber um den Ablauf (oft wichtig für die Subsumtion, ob die Tat unter dem Einfluss der Erkrankung begangen wurde) oder treten Zweifel an der Täterschaft zutage, dann ist er auch hier der "Wahrheit" verpflichtet, nicht der "Rechtskraft", die sich formal nicht auf die Urteilsgründe erstreckt (ganz wichtig!), sondern nur den Tenor erfasst. Die Justiz behauptet gern das Gegenteil, insbesondere, wenn es darum geht, schlechte und falsche, aber rechtskräftige Urteile zu verteidigen.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Herr Prof.Müller,

besten Dank für die Klarstellung meiner "nicht müssen" - "nicht dürfen"-Verwechslung.

Allerdings befürchte ich,dass viele Gutachter auch dieser Verwechslung unterliegen und die Aufforderung des Gerichts "arbeitshypothetisch soll..."

insofern "zu Ernst" nehmen,als dass sie nicht mehr kritisch auf die "Tatsachen" schauen sondern einem rechtskräftigen Urteil "glauben".

Dass die Rechtskraft sich nur auf den Tenor erstreckt,war mir insofern nicht klar,als ich bislang immer annahm,Gutachter dürften dann (nach Rechtskraft) auch nur dem Tenor folgen und nicht den Begründungen.

Eine mögliche Lösung wäre,die Gutachter beurteilen zunächst die Persönlichkeitsstruktur des zu Untersuchenden und stellen sich dann die Frage:"Passen diese Anlasstaten überhaut zu der festgestellten Persönlichkeitsstruktur?" Und dann weiter:"Sind weitere Taten aufgrund der festgestellten Persönlichkeitsstruktur überhaupt zu erwarten?"

Geht man immer "arbeitshypothetisch davon aus..." erliegt man schnell einem cofirmation-  und information- bias,der sich ja auch auf die Beobachtungen der Angestellten der Klinik erstreckt.

Ferner sollten die Gutachter sich nicht auf die floskelhafte Feststellung der Gerichte (um das Urteil "revisionsfest" zu machen) :"Das Gericht schließt sich aufgrund der eigenen kritischen Würdigung dem überzeugenden Gutachten an" verlassen,denn dies ist ein Freibrief für die Gutachter,die um das floskelhafte der Feststellung wissen.

Auf der anderen Seite sollten die Gerichte "die eigene kritische Würdigung" ernst nehmen und diese auch durchführen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Franken

P.S.Wäre diese Problematik nicht ein gutes Thema für einen Artikel in einer Fachzeitschrift oder gar  für eine Doktorarbeit für Ihre Studenten?

 

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Reifenhändler Dr. med. Heinz Reichel?

 

Ein dicker Hund, wenn es wahr ist.

 

Dann hätten wir ja scjon den zweiten Reifenfachmann in diesem Verfahren, der nach Brixner das nötige know-how mitbringt, Reifen auf besonders fiese Weise anzustechen, dass eine Verbringung in die Psychiatrie zwingend erforderlich macht. 

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Ja, Dr. med. Heinz Reichel (Ehemann von Madeleine und Vater von Markus Reichel) ist oder war auch Autoteile-Händler, gewerblich über die alte Praxisadresse!   Frage des Vorposters: Kannte man Mollath über diese Schiene?   Andere Frage dazu: Wo sind Mollaths Autos, Reifen, Motorrad usw. geblieben?   -> Links zum Autoteile-Händler Heinz Reichel:   http://www.scoocs.de/gewerbe/Fahrzeugteile/N%C3%BCrnberg/?rpsi=40&rpl=0 . Zitat von der Seite Scoocs: "Fahrzeugteile wie von Reichel, Heinz Dr.med. dienen dem Ersatz defekter Teile oder der Verbesserung des Fahrzeugs." http://www.scoocs.de/gewerbe/Fahrzeugteile/N%C3%BCrnberg/Reichel%2C+Heinz+Dr.med./  

http://www.tellows.de/num/0911514413

 

http://www.nahklick.de/firmeneintrag/Autoteile/Nuernberg/Drmed_Heinz_Reichel++bdeb4e6817d579ecb3b234d844af6484.html  

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Die andere Firma ist "Reichel Sportwagen" von Matthias Reichel, Stellvertreter Christian Matthias Reichel. Sie fungiert unter zwei Adressen: Schussleitenweg 4 und Schussleitenweg 39.

 

Matthias Reichel betreibt auch "Reichel Vermögensverwaltung" unter denselben Adressen, seine Schwester Christine Weiss ebenda "Reichel Fashion".

 

Weiß jemand / Kann jemand herausfinden, ob es eine Verbindung zwischen diesen Reichels und den Arzt-Reichels gibt??

 

-> Links zu den Firmen von Matthias Reichel und Christine Weiss:

 

http://www.reichel-sportwagen.de/sonder.php

  http://www.reichel-vermoegensverwaltung.de/   http://tineweiss.de/impressum.php    
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  Fall Mollath: 19. Juli wackelt Mollaths Anwalt hält einen der Regensburger Richter, die bis Ende der Woche über das Wiederaufnahmeverfahren entscheiden wollten, für befangen. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Beschwerde beim Oberlandesgericht ist bereits angekündigt.

 

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/fall-mollath-19-juli-wackelt/938766/fall-mollath-19-juli-wackelt.html

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Gastfrau schrieb:

Fall Mollath: 19. Juli wackelt Mollaths Anwalt hält einen der Regensburger Richter, die bis Ende der Woche über das Wiederaufnahmeverfahren entscheiden wollten, für befangen. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Beschwerde beim Oberlandesgericht ist bereits angekündigt.

 

Das war mir spätestens dann klar, als der Befangenheitsantrag kam. In diesem Fall mache ich aber den Gerichten keinen Vorwurf. Die nun folgende Beschwerde zu bearbeiten dauert nun mal seine Zeit.

 

Robert Stegmann

3

Robert Stegmann schrieb:

Das war mir spätestens dann klar, als der Befangenheitsantrag kam. In diesem Fall mache ich aber den Gerichten keinen Vorwurf. Die nun folgende Beschwerde zu bearbeiten dauert nun mal seine Zeit.

 

Robert Stegmann

 

Ich bin mir gar nicht sicher, ob eine Beschwerde dagegen zulässig ist (§ 28 Abs. 2 StPO könnte auch im Wiederaufnahmeverfahren gelten)

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Kleine Argumentationshilfe für das Landgericht Regensburg:

 

1) Der Wiederaufnahmegrund "unechte Urkunde" bzw. "falsches Attest" fällt mit Auffinden des ursprünglichen Dokumentes natürlich weg.

2) Denn auf dem jetzt gefundenen Dokument ist deutlich i.V. zu lesen.

3) Zwar kann man dort auch nur erkennen, dass vermutlich irgendwer vermutlich in den Praxisräumen der Frau Dr. Reichel eine Untersuchung gemacht hat und dann irgendwer unterschrieben hat (sei es nun die Sprechstundenhilfe, die Putzfrau, ein Versicherungsvertreter oder auch ein Arzt in Ausbildung). Der Urheber des Dokumentes bleibt jedenfalls in beiden Fassungen gleichermaßen im Dunkeln, und somit ist die zweite Fassung genauso echt (oder unecht) wie die erste. Die Besitzerin der Praxisräume, Frau Dr. Reichel, hat jedenfalls weder von der ersten noch der zweiten Fassung irgendwelche Kenntnis.

4) Man kann aber mit Sicherheit davon ausgehen, dass dem Herrn Richter Brixner seinerzeit der Urheber dieses Dokumentes völlig egal war. Es lag ihm ein Blatt Papier vor, ein Attest teuer bezahlt von Frau Mollath persönlich, mit einem schönen Stempel drauf und dem Namen einer Arztpraxis. Völlig egal war es ihm, ob da nun ein i.V. zu lesen war oder nicht. Völlig egal war auch, wer da unterschrieben hat.

5) Da man mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass Richter Brixner solche lästigen Feinheiten völlig egal gewesen wären und sein Urteil ohnehin schon felsenfest feststand (zumindest ab dem Zeitpunkt, als er seinen alten Freund Maske wieder getroffen hatte), so hätte die Vorlage eines Attestes mit deutlich lesbarem i.V. am Ergebnis der HV nichts geändert. Weder Frau Dr. Reichel noch irgendjemand, der sich da i.V. nannte, wurden und wären als Zeuge oder gar Sachverständige geladen worden. Denn Zeit ist Geld, Geld hat man immer zu wenig, und wenn man schon 132 Seiten Verteidigungsschrift nicht lesen kann, so hat man noch weniger Zeit dafür, irgendwelchen blöden Unterschriften hinterherzujagen oder deren Urheber und dessen Qualifikationen abzuklären.

6) Da also völlig egal gewesen wäre, ob da ein i.V. zu lesen war oder nicht und Richter Brixner auch völlig egal gewesen wäre, wer da unterschrieben hat, so hätte auch eine andere, "echtere" Urkunde nichts am Ergebnis der HV geändert.

7) Das Wiederaufnahmegesuch ist deshalb als unzulässig zu verwerfen.

 

 

 

 

5

Ich bin schon jetzt ganz angespannt, ob RA Strate in diesem Fall an seine Grenzen kommt!

Wenn nur noch die Boshaftigkeit und die störische Uneinsichtigkeit seine Gegner antreibt, dann können Worte Mauer nicht mehr "einreißen".

 

Erst dann, wenn nicht nur ein kleines "Häufchen" von Menschen auf die Straße geht und die Freilassung von Herrn Mollath fordert, sondern dergleichen Millionen, und erst wenn kein Richter und Staatsanwalt mehr friedlich seine Freizeit verfolgen kann, sondern ständig von Bürgern auf den Fall Mollath angesprochen und genervt wird, erst dann wird vielleicht ein kleines Pflänzchen -Namens Einsicht und Selbstkritik- aus dem Sumpf der Eitelkeiten und der Selbstüberhöhung herauswachsen und die Justiz kann nach dem dann hoffentlich einsetzenden Selbstreinigungsprozeß ihrer Verantwortung für den Frieden in diesem Land gerecht werden.

Leider wird dergleichen nicht geschehen und die wenigen Bürger, die nicht ihren Mund halten und sich kritisch gegen die Verantwortlichen äußern, die werden dann im Nachgang mit Herrn Mollath zusammen im "Forensik-Labor" über das Thema "böser Blick nachdenken können.

1989 verspürte ich ein wenig Hoffnung, dass dieses Volk erwachsen geworden ist und sich seinen Peinigern nicht mehr unterwirft.

Die Realität hat mich einen besseren belehrt.

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Für mich als Leser, der den Spiegel 50 Jahre lang las, sieht das so aus: Der Spiegel war einst das “Sturmgeschütz der Demokratie” gegen Strauss und ist nun zu einseitigem La-La Journalismus verkommen ist, der Mollath diskretitiert um Unrecht plausibel erscheinen zu lassen http://home.broadpark.no/~wkeim/files/Spiegel_nuetzlicher_Idiot.html

5

Zum vermuteten Mord an Werner S.:

Version 1: Gustl Mollaths Mitteilung an die HVB  laut Revisionsbericht Seite 5:

"Frau Mollath habe Gelder, die aus einer Erbschaft stammen, in der Schweiz angelegt"'
- es folgen im HVB-Bericht die Nachprüfungen der nachprüfbaren Behauptungen.

 

Version 2: Gustl Mollath gegenüber den Nürnberger Nachrichten:

"Eine Erklärung für die Großzügigkeit des Erblassers, der seiner Erinnerung nach seine Frau auch daheim besuchte, hat auch er nicht. „Ich weiß es einfach nicht, was der Grund dafür war. Natürlich macht man sich als Ehemann Gedanken darüber, aber ich kenne den Grund nicht“, sagt er heute. Und er erklärt, dass er auch nicht wisse, was seine Frau mit dem Geld gemacht hat."

 

 

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Sehr geehrte Kommentatoren,

der Beck-Blog bietet ein fachjuristisches Diskussionsforum. Er ist einerseits weitaus offener als viele andere Foren, indem hier anonyme Posts zunächst einmal zugelassen werden. Die Diskussionsregeln selbst sind hier bewusst etwas enger als in vielen anderen Foren und Blogs, um die seriöse Diskussionskultur zu erhalten. Hier werden pauschale Beleidigungen ganzer Berufsgruppen, abwertende Urteile, off-Topic-Themen, Links zu nicht vom Verlag zu kontrollierenden Seiten, Beleidigungen anderer Kommentatoren, der Moderatoren etc. "unpublished" gestellt. Es ist das gute Recht jedes Medienbetreibers (sei es eine Zeitung, Zeitschrift oder ein Blog), die Diskussion zu moderieren. Das Internet ist groß und Sie werden bestimmt Foren finden, in denen Sie solche Dinge in der Ihnen gewünschten Weise posten können; Sie können auch einen eigenen Blog aufmachen.

Der Verlag und ich werden v.a. deshalb kritisiert, weil einige Posts erst einmal lesbar sind, dann aber später auf "unpublished" gestellt werden, Nicht kritisiert werden aber offenbar Blogs und Foren, bei denen Kommentare bestimmter Personen schon vor der Publikation moderiert werden oder wo man nicht anonym posten kann oder Poster ganz gesperrt sind. Wenig Verständnis habe ich für Beschwerden von Kommentatoren, die selbst Blogs betreiben, in denen gar keine Kommentare zugelassen werden. Auch wenn - wie überall wo Menschen arbeiten - mal eine Regel zu eng ausgelegt worden sein mag, kann ich nicht erkennen, dass der Verlag bei seiner Moderation bestimmte Meinungen unterdrücken würde; in den allemeisten Fällen ist es eine Frage des Stils.

Ich bitte weiterhin um Ihr Verständnis

Henning Ernst Müller

PS.: Wenn Sie sich hier anonym über die Moderation eines bestimmten anonymen Beitrags beschweren, sollten Sie sich nicht wundern, dass Ihnen nicht geantwortet werden kann. Meine Kontaktdaten sind bekannt.

 

Gültigkeit der Mindestanforderungen für Prognosegutachten auch für die jährlichen Stellungnahmen nach § 67e StGB?

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

Sie haben auf Ihre bekannten persönlichen Kontaktdaten im Posting zur Moderation hingewiesen. Das habe ich vor einiger Zeit (22.5.13; Nachfrage 6.6.13 ) zu den jährlichen Stellungnahmen nach § 67e StGB im Hinblick auf die Gültigkeit der Mindestanforderungen genutzt. Eine Antwort habe ich bislang nicht registrieren können.

Obwohl die Frage für den öffentlichen beck-blog auch bestens geeignet war, wollte ich das zunächst nicht, um andere Angefragte nicht zu beeinflussen (ich hatte alle 28 der AG angeschrieben und - quasi als Kontrollgruppe - noch ein paar "Externe", u.a. Sie, Herr Prof. Müller).  Nachdem ich nun mit keinen weiteren Eingängen mehr rechne, kann die Frage hier auch öffentlich gestellt werden, weil sie ja bestens zum Fall Mollath passt. Meine Anfragen hatte folgenden Inhalt:

"Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Müller,

im Jahre 2006 wurden vom interdisziplinären Arbeitskreises um den BGH die Mindestanforderungen für Prognose-Gut­ach­ten (2006) veröffentlicht.

Ich bin als forensischer Psychologe dabei, die eigene Zunft, besonders auch die psychiatrischen Kollegen kritisch unter die Lupe zu nehmen: Schwerpunkt Voraussetzungen der Unter­bringung und Prognose.

Meine spezielle Frage an Sie ist: Halten Sie die Mindestanforderungen für Prognosegutachten auch für geeignet oder notwendig für die alljährlichen Stel­lung­nahmen gemäß § 67e StGB oder einen Teil der 28 Kriterien oder müsste für den § 67e eine neue Ausarbeitung erfolgen?

Sehr interessant wäre für mich auch noch Ihre Einschätzung im Rückblick, ob die Erarbeitung und Veröffentlichung der Mindestanforderungen die Qualität der Prognosegutachten verbessert hat und, ob aus Ihrer Sicht etwas dagegen spräche, wenn die auftraggebenden Gerichte / Staatsanwaltschaften bei ihrer Auftragserteilung auf die Mindestanforderungen hinwiesen?

Mit freundlichen Grüßen: Rudolf Sponsel"

 

 

Wenn der Ermessensspielraum Null ist, hat das Obergericht selber zu entscheiden, vor allem in eilbedürftigen Freiheitsentziehungsangelegenheiten.

Davor hat sich das OLG Bamberg gedrückt.

Vielleicht hilft das BVerfG (wieder mal) auf die Sprünge.

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Joachim Bode schrieb:

Wenn der Ermessensspielraum Null ist, hat das Obergericht selber zu entscheiden, vor allem in eilbedürftigen Freiheitsentziehungsangelegenheiten.

Davor hat sich das OLG Bamberg gedrückt.

Vielleicht hilft das BVerfG (wieder mal) auf die Sprünge.

 

Das OLG hätte - als zweite vollständige Tatsacheninstanz - selbst ein Gutachten einholen müssen. Nur - dann hätte der Senat auch in der Sache selbst entscheiden müssen...

Jedenfalls scheitert die Unterbringungnach Auffassung des OLG nicht am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Das ist ja auch schon einmal ein Signal.

5

Gegen diese mit dem Richterethos unvereinbare Entscheidung des OLG, die erneut keine Entscheidung in der Sache darstellt, hilfe nur die

 

Großkundgebung in Nürnberg am 27. Juli 2013

Samstag, 27. Juli 2013, 14-16.30 Uhr
Straße der Menschenrechte / Kornmarkt

Gustl Mollath
EMPÖRT EUCH !
Recht und Freiheit für Gustl Mollath!
Ein bayerischer Justiz- und Psychiatrie-Skandal

mit Schlötterer, Weinberger ....

 

http://aktionboss.de/grosskundgebung-in-nuernberg

 

WEITERSAGEN und HINGEHEN!

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Interessanter Satz von Simmerl in dem Interview:

"Aber – hier ist auch der Fall Mollath ein gutes Beispiel – wenn jemand vom Denken überhaupt nicht beeinträchtigt ist, hilft er sich selbst am meisten, wenn er mit den Psychiatern redet. Am besten ist es, sich einfach ganz normal zu unterhalten – wie mit einem Bekannten. Ein Psychiater wird sehr schnell merken, wenn Sie gesund sind."

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klabauter schrieb:

Interessanter Satz von Simmerl in dem Interview:

"Aber – hier ist auch der Fall Mollath ein gutes Beispiel – wenn jemand vom Denken überhaupt nicht beeinträchtigt ist, hilft er sich selbst am meisten, wenn er mit den Psychiatern redet. Am besten ist es, sich einfach ganz normal zu unterhalten – wie mit einem Bekannten. Ein Psychiater wird sehr schnell merken, wenn Sie gesund sind."

 

Wie komm ich dazu? Im GG steht doch sicher irgendwas von Kontaktfreiheit.

 

Wenn das Gericht meint, die Fragen eines Psychiaters könnten irgendwas zur Wahrheitsfindung beitragen, na dann soll der mir die Fragen doch schriftlich vorlegen und mein Anwalt repliziert dann.

 

Wofür hab ich den denn?

 

P.S. Ihr Typ ist übrigens im Wolff-blog verlangt. Die will mit Ihnen ein weinig spielen. 

klabauter schrieb:

Interessanter Satz von Simmerl in dem Interview:

"Aber – hier ist auch der Fall Mollath ein gutes Beispiel – wenn jemand vom Denken überhaupt nicht beeinträchtigt ist, hilft er sich selbst am meisten, wenn er mit den Psychiatern redet. Am besten ist es, sich einfach ganz normal zu unterhalten – wie mit einem Bekannten. Ein Psychiater wird sehr schnell merken, wenn Sie gesund sind."

Herr Simmerl hat grundsätzlich recht. Er setzt jedoch stillschweigend voraus, dass alle untersuchenden Psychiater redlich handeln. Das bezweifle ich (als Arzt) doch erheblich. Interessensgeleitetes Handeln (und somit medizinisch unredliches Handeln) gibt es in der ganzen Medizin, nicht nur in der Psychiatrie.

Da Herr Mollath die Erfahrung gemacht hat, dass nicht jeder Psychiater redlich handelt, so möchte er sich zukünftig nur unter Zeugen (Vertrauensperson seiner Wahl) oder unter Audio-Videodokumentation untersuchen lassen. Das ist nachvollziehbar, ich würde an seiner Stelle genauso handeln.

Im übrigen gehört bei vielen Explorationen (gerade auch in der Aussagepsychologie, aber auch in anderen Fällen) mittlerweile die Videodokumentation zum absoluten medizinischen Standard. Wenn sich hier ein Psychiater weigert, diesem Wunsch nach Dokumentation nachzukommen, so kann man mit allem Recht diesen Psychiater als unredlich bezeichnen.

Insofern wirklich ein interessanter Satz von Simmerl, allerdings interpretationsbedürftig.

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psychofan schrieb:

klabauter schrieb:

Interessanter Satz von Simmerl in dem Interview:

"Aber – hier ist auch der Fall Mollath ein gutes Beispiel – wenn jemand vom Denken überhaupt nicht beeinträchtigt ist, hilft er sich selbst am meisten, wenn er mit den Psychiatern redet. Am besten ist es, sich einfach ganz normal zu unterhalten – wie mit einem Bekannten. Ein Psychiater wird sehr schnell merken, wenn Sie gesund sind."

Herr Simmerl hat grundsätzlich recht. Er setzt jedoch stillschweigend voraus, dass alle untersuchenden Psychiater redlich handeln. Das bezweifle ich (als Arzt) doch erheblich. Interessensgeleitetes Handeln (und somit medizinisch unredliches Handeln) gibt es in der ganzen Medizin, nicht nur in der Psychiatrie.

Da Herr Mollath die Erfahrung gemacht hat, dass nicht jeder Psychiater redlich handelt, so möchte er sich zukünftig nur unter Zeugen (Vertrauensperson seiner Wahl) oder unter Audio-Videodokumentation untersuchen lassen. Das ist nachvollziehbar, ich würde an seiner Stelle genauso handeln.

Im übrigen gehört bei vielen Explorationen (gerade auch in der Aussagepsychologie, aber auch in anderen Fällen) mittlerweile die Videodokumentation zum absoluten medizinischen Standard. Wenn sich hier ein Psychiater weigert, diesem Wunsch nach Dokumentation nachzukommen, so kann man mit allem Recht diesen Psychiater als unredlich bezeichnen.

Insofern wirklich ein interessanter Satz von Simmerl, allerdings interpretationsbedürftig.

 

Da fällt mir der Satz einer Psychiaterin dazu ein, die in Verdacht geriet, im Wahn (weil besonders grausam) ihren Ehemann ermordet zu haben:

"Du kannst niemandem vertrauen, der denkt, du seist verrückt."

Das ist ihre Antwort auf die Forderung des behandelnden Psychiaters und ehemaligen Kollegen, ihm mehr zu vertrauen.

Ok. Das ist zwar nur ein Spruch aus Hollywood (Film: Gothika). Ich denke aber, darin könnte auch im realen Leben der psychiatrischen Forensik grundsätzlich das Vertrauensproblem liegen.

Leider ist der Inhalt falsch - Untersuchungskommission über den bayerischen MRV dringend geboten

klabauter schrieb:

Interessanter Satz von Simmerl in dem Interview:

"Aber – hier ist auch der Fall Mollath ein gutes Beispiel – wenn jemand vom Denken überhaupt nicht beeinträchtigt ist, hilft er sich selbst am meisten, wenn er mit den Psychiatern redet. Am besten ist es, sich einfach ganz normal zu unterhalten – wie mit einem Bekannten. Ein Psychiater wird sehr schnell merken, wenn Sie gesund sind."

Mir liegen inzwischen so viele Informationen über den Maßregevollzug in Bayern vor, dass ich eine Untersuchungskommission über die Zustände der Maßregelvollzugseinrichtungen in Bayern für zwingend erforderlich halte.  Es geht ja nicht nur um Fehleinweisungen wie im Fall Mollath. Menschenrecht und Menschenwürde scheinen in einigen Einrichtungen zumindest partiell keine Bedeutung zu haben.

Wer kontrolliert hier eigentlich? Gibt es über die Kontrollen offizielle Berichte?

 

RSponsel schrieb:

Wer kontrolliert hier eigentlich? Gibt es über die Kontrollen offizielle Berichte?

Kontrolle? Daran ist doch gar nicht zu denken.

Es wird ja noch nicht einmal erfasst, weiviele Patienten sich angesichts der Umstände das Leben nehmen.

Wenn sich einer erhängt, wird der Krankenwagen gerufen und der Körper in die Klinik überführt und dort wird dann erst der Tod festgestellt.

Das Verfahren ist natürlich mit Vorbedacht so gewählt. So gibts keine Statistik darüber, wie "gesund" solche Anstalten sich auswirken.

 

Und selbst wenn, Mollath hat Ihnen das doch einmal geschildert. Selbst wenn es Belastungszeugen gäbe, die wären alle irr. Glaubhaft wird das niemand finden. Die sind doch eh krank. Und dass die sich so einen Schnitzer nachher auch noch in der Krankenakte reinschreiben lassen, dass riskiert doch keiner in dem Repressionsapparat. Die sind irr, aber nicht dumm.

 

Lustig wird es, wenn man die Fragestellung umdreht:

Wenn deren Therapien so erfolgreich sind und wirksam einen Rückfall verhindern, also so bestechend präventiv sind,

Warum schicken wir denn nicht ALLE Straftäter dahin?

Kann doch nur im Interesse der Gesellschaft sein. Wenn es die Rückfallquote drückt, wo ist denn dann das Problem?

Und was mir gar nicht in den Kopf will, wie kann die StVK eigentlich die Fortdauer all die Jahre begründet haben?

 

Maßgeblich für dei Unterbringung ist das Eingangsgutachten des Herrn Dr. Leipzigers.

 

Auch das "positiven" Bestätigungsgutachten der Kröm de la Kröm baut darauf auf.

 

Es ist doch nun so, dass Leipziger seine Überlegungen auf Tatsachen und Sachverhalte abgestellt hat, die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung noch gar nicht gerichtlich festgestellt waren. Ja teilweise noch nicht einmal angeklagt.

 

Ja ist der Mann Prophet? Wie kann denn sowas als valide angesehen werden?

Weil Brixner sich gedacht hat, an die Sachbeschädigungen sind so bekloppt, dass muss Mollath ja gewesen sein. Das sagt ja sogar der Arzt.

 

Da kann man wirklich von stupenden Wiederholungstätern sprechen. Ich bin ja zufällig in Bayreuth vorbeigekommen, als der Tag der Haftprüfung war. Ihr hättet mal Strate und Lorenz-Löblein sehen sollen. Die waren sowas von fertig. Das muss eine derart stumpfsinnige Veranstaltung gewesen sein, klar ist das anstrengend.

 

Grenz ja fast an Körperverletzung, was die StVK da mit den Anwälten veranstaltet hat.

 

  

Mir scheint diese Entscheidung des OLG Bamberg ein Durchbruch zu sein.
Dies sind m. E .die zentralen Sätze von O. Przybilla in der SZ:

Es sei insofern “nicht ausreichend”, nur auf die Stellungnahmen der Bezirksklinik Bayreuth – in der Mollath untergebracht ist – sowie das letzte externe Gutachten zu verweisen. Denn dieses beschreibe den Zustand aus dem Februar 2011, also vor fast zweieinhalb Jahren. Zudem habe der Sachverständige selbst die Ansicht geäußert, für eine Gefahrenprognose bedürfe es einer “vollkommen neuen Begutachtung”.

Wie sich der Wiederaufnahmeantrag auswirkt

Noch schwerer dürfte die Feststellung des OLG wiegen, aus dem Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg – der derzeit vom Landgericht Regensburg geprüft wird – ergäben sich auch für die Unterbringung Mollaths neue und “bedeutsame Erkenntnisse”. Denn dort sei nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die Feststellung getroffen worden, im Erstgutachten über Mollath sei der Gutachter “von unzutreffenden Zusatztatsachen” ausgegangen.

Dass die StrVK dies

<blockquote> Zudem habe der Sachverständige selbst die Ansicht geäußert, für eine Gefahrenprognose bedürfe es einer “vollkommen neuen Begutachtung”</blockquote>
damals nicht nachgekommen ist ,ist mehr als verwunderlich.
Jetzt ist es als Eigentor zurückgekommen

4

 

 

Inhaftierte im Maßregelvollzug haben nach dem Gesetz den Status eines Patienten.

Frage an die Juristen:

Wer ist für die Qualität verantwortlich?

a) innerhalb Bayerns:

- Das Gesundheitsministerium?

- Das Justizministerium?

- Das Innenministerin?

 

b) im Bund:

- Das Gesundheitsministerium?

- Das Justizministerium?

 

Alternative:

Keine der oben genannten Institutionen, deshalb sind in einigen Krankenhäusern die Insassen den Willkürmaßnahmen der Beteiligten schutzlos ausgeliefert, die Justiz bearbeitet manchmal einige Beschwerden, aber Papier ist geduldig und die Gesundheit wird soweit erhalten, wie es für die Durchführung der Arbeitstherapie notwendig ist ...

 

 

 

5

ab und zu hier schrieb:

 

 

Inhaftierte im Maßregelvollzug haben nach dem Gesetz den Status eines Patienten.

Frage an die Juristen:

Wer ist für die Qualität verantwortlich?

a) innerhalb Bayerns:

- Das Gesundheitsministerium?

- Das Justizministerium?

- Das Innenministerin?

 

b) im Bund:

- Das Gesundheitsministerium?

- Das Justizministerium?

 

Alternative:

Keine der oben genannten Institutionen, deshalb sind in einigen Krankenhäusern die Insassen den Willkürmaßnahmen der Beteiligten schutzlos ausgeliefert, die Justiz bearbeitet manchmal einige Beschwerden, aber Papier ist geduldig und die Gesundheit wird soweit erhalten, wie es für die Durchführung der Arbeitstherapie notwendig ist ...

 

 

 

 

In Bayern das Sozialministerium.

 

Der Bund hat mit der Ausgestaltung des Maßregelvollzugs nichts zu tun. Die Ausgestaltung des Vollzugs ist (wie im Strafvollzug auch) Sache des Landegesetzgebers.

5

System prüft System?

[/quote]

In Bayern das Sozialministerium.

[/quote]

Hm, die Modellauto-Innovationsgattin?

Ein Systemangehöriger prüft also einen anderen Systemangehörigen? Was soll denn dabei herauskommen? Wer in Gottesnamen denkt sich solche "Kontrollstrukturen" aus?

RSponsel schrieb:

System prüft System?

In Bayern das Sozialministerium.

[/quote]

Hm, die Modellauto-Innovationsgattin?

Ein Systemangehöriger prüft also einen anderen Systemangehörigen? Was soll denn dabei herauskommen? Wer in Gottesnamen denkt sich solche "Kontrollstrukturen" aus?

[/quote]

bei der Justiz ist es noch krasser: Die Justiz prüft sich selbst, sie dort nennen das Konstrukt "Instanzenweg". 

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Gastfrau schrieb:

  Gustl Mollath kann neue Hoffnung schöpfen

Die Gerichte bringen Bewegung in den Fall Gustl Mollath. Doch selbst wenn der 56-Jährige schnell aus der geschlossenen Abteilung frei kommen sollte – der Eindruck bleibt: Der Staat hat versagt. Von

 

http://www.welt.de/regionales/muenchen/article118101381/Gustl-Mollath-kann-neue-Hoffnung-schoepfen.html

"Streibl, der die treibende Kraft für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses war, spricht aber von der "Banalität der Gleichgültig", die an Bayerns Gerichten und Behörden herrsche und die letztlich zum Scheitern des CSU-geführten Justizministeriums und der Behörden geführt habe. Diese Banalität der Gleichgültigkeit ist eine gefährliche Mixtur aus Desinteresse, Gedankenlosigkeit, Überforderung, Kritikunfähigkeit und Kastendenken in Justiz und Verwaltung. Ab dem Moment, an dem Mollath als Spinner abgestempelt war, habe sich niemand mehr die Mühe gemacht, mit ihm ernsthaft zu reden."

 

Ich halte den Gedankengang von Herrn Streibl nur für eine Beschönigungstaktik! Auch er hat nicht den Mut das auszusprechen, was ein Herr RA Strate schon lange belegt hat; Vorsatz und kriminelles Verhalten in Justiz und Behördenkreisen.

Das jüngste "Zusammenspiel" zwischen dem Generalstaatsanwalt , einem Medienvertreter (seinen vermutlichen Hintermännern) und der Ex von Herrn Mollath, bzw. deren Anwalt, deutet doch vielmehr auf einen Vorsatz und ein geplantes Ergebnis hin.

Neben dem Attest wird in Kürze sicherlich auch ein Dokumentarfilm über den Reifenstecher Herrn Mollath aus der Schatzkiste gehoben. Zufälle gibt es halt!

Technisch geht heute schließlich fast alles, solange Geld keine Rolle spielt.

 

5

Das OLG hätte selber kurz und knapp entscheiden können und müssen, zumal es sich 1. um eine eilbedürftige Freiheitsentziehungsangelegenheit handelt und 2. der Ermessensspielraum auf Null geschrumpft ist.

 

zu 1: erübrigt sich seit Monaten im Hinblick auf die verfassungswidrigen Verzögerungen eigentlich jeder weitere Kommentar, wobei das Bundesverfassungsgericht beispielgebend die Grundsätze mit Füßen tritt, die es selber – soweit Untergerichte betroffen sind – aufgestellt hat: Freiheitsentziehungssachen sind vorrangig vor allen anderen zu bearbeiten; d.h. alles andere hat liegen zu bleiben, um die Freiheit zu schützen! Demnach müßte in Bamberg und Regensburg alles andere auf Halde liegen, weil das Verfahren Mollath vorrangig zu bearbeiten ist. Ein reiner Hohn, der sich letztlich auch gegen das BVerfG richten muss, weil dort bisher mehr als 18 Monate Ruhepause in der Freiheitsangelegenheit des Gustl Mollath angesagt waren. Die Aufforderung an Bayerns Staatsregierung, binnen fast 5 Wochen(!) auf die Verfassungsbeschwerde zu antworten, setzt diese Haltung unverändert um. Die Staatsregierung führt das BVerfG insoweit vor, als es mit der halben Frist ausgekommen ist.

 

zu 2: die Unverhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths liegt nach 7 Jahren auf der Hand. Die Ehe Mollaths ist genau so lang oder schon länger beendet, Anlaßtaten sind nicht mehr wahrscheinlich.

Die Wiederaufnahmeanträge, die das OLG Bamberg jetzt endlich berücksichtigt haben will, ziehen den Gutachten-Ergebnissen den Boden unter den Füssen weg, so dass nur noch eine einzige Entscheidung möglich ist, die zu treffen das OLG Bamberg zu feige ist, nämlich die Freilassung Mollaths.

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Stellungnahmen nach § 67e sind nicht unabhängig und in aller Regel nicht wissenschaftlich fundiert, es sind „Meinungsachten“

Es ist natürlich vollkommener Schwachsinn, eine Einrichtung, die an einem „63er“ verdient und wo das Eintritts“gut“achten vom Chef der Einrichtung verfasst wurde, mit der jährlichen Stellungnahme zu beauftragen. Diese muss per Konstruktion zwingend befangen sein und ist überhaupt nicht in der Lage eine objektive Stellungnahme abzugeben.  Das hat weder mit wohlverstandenem Recht noch mit Wissenschaft noch  mit gesundem Menschenverstand etwas zu tun. Es ist der blanke Hohn.

Anmerkung zu #3: Es waren nicht 28 Mitglieder in der BGH-Arbeitsgruppe (die ich anschrieb), sondern 27. Es  waren 28 Kriterien.

@ O Garcia:

Finden Sie in diesem oder anderen blogs zum Thema Mollath irgendwo einen nicht tendenziösen Kommentar irgendeines Diskussionsteilnehmers?

Dass Sie z.B. Mollaths Bereitschaft, sich von Simmerl begutachten zu lassen, so herausstellen, ist ebenfalls tendenziös. Denn Ihnen ist sehr wohl klar, dass Simmerl eine anderes Gutachtensthema hatte und eben die Frage der Betreuungsbedürftigkeit eine ganz andere ist als die der Schuldfähigkeit und der Voraussetzungen der Unterbringung. Auch das macht Simmerl mit dem Interview einigermaßen klar, auch wenn er zu seiner Diagnose weitgehend schweigt.

Nachdem ich Gelegenheit hatte, die Audiofile von Brixners Vernehmung vor  dem UA anzuhören, die ja im Netz kursiert, möchte  ich Sie auf einen "tendenziösen" Aspekt der Diskussion hinweisen: Brixner wird  gerne vorgeworfen, dass er nach eigener Aussage vor dem UA  den Duraplex nicht gelesen habe, weil ihn das nicht interessierte und er keine Zeit für so etwas gehabt habe. Da ist dann gerne von Skandal und Verweigerung rechtlichen Gehörs die Rede.
Nur: die Aussage fiel klar und eindeutig NICHT  im Zusammenhang mit der Hauptverhandlung vor dem LG, sondern mit der Beschwerdeentscheidung aus 2003/2004 gegen die § 81-StPO-Entscheidung des Amtsgerichts (MeinName: Verbessern Sie gerne das Datum). Auch auf mehrere Nachfragen stellt Brixner  klar: die Beschwerde Mollaths gegen die 81er-Anordnung des Amtsgerichts war unzulässig (stimmt sogar) und DESHALB habe er das Vorbringen Mollaths inhaltlich weder zur Kenntnis genommen noch nehmen brauchen, weil die Kammer gar nicht anders entscheiden konnte, als die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen. Und in dem Punkt liegt er absolut richtig.
Erst danach  kommt noch seine Aussage, dass er keine Erinnerung an den Ordner habe und nicht wisse, ob und wann der Ordner bei den Akten gewesen sei, vorher sagt er , dass er den Ordner nach seiner Erinnerung erstmals gegen Ende 2012 gesehen habe.
Dass er bewusst eine schriftliche Einlassung Mollaths IN der Hautpverhandlung vor dem LG ignoriert hat, wie gerne suggeriert wird, ergibt sich aus der Aussage vor dem UA nicht.

 

@Max Mustermann:
Dr. Sponsel wird Ihnen sicher sagen können, wie sinnvoll eine Exploration ist, bei der die Antworten durch den Anwalt des Probanden gefiltert und schriftlich gegeben werden und ob das eine ausreichende Grundlage für ein Gutachten  sein kann.

 

@dr. dwo #16: Simmerl hatte die Gefährlichkeit Mollaths gar nicht zu beurteilen, sondern eine andere Gutachtensfrage. Steht mehr oder weniger klar auch so im Interview. 

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klabauter schrieb:

@Max Mustermann:

Dr. Sponsel wird Ihnen sicher sagen können, wie sinnvoll eine Exploration ist, bei der die Antworten durch den Anwalt des Probanden gefiltert und schriftlich gegeben werden und ob das eine ausreichende Grundlage für ein Gutachten  sein kann.

 

Und? Was geht mich das an, was das Gericht für sinnvoll erachtet?

Ich habe als Angeklagter doch auch Rechte. Es ist gar nicht einzusehen, warum einfach im Vorbeigehen eine Zweiklassen-Justiz eingeführt wurde.

Den einen muss man was nachweisen und die anderen sollen sich ihre Sünden von der Seele reden.

Gehts noch?

Ich dachte Justizia ist blind und vor dem Gesetz wären alle gleich.

Nur weil der Kasper in der schwarzen Robe mein Motiv nnicht nachvollziehen kann, kann man mich für ewig wegsperren? 

 

Das ist doch systematisiertes Unrecht.

Wer denn anderen aus Habgier umbringt und damit schon unter Beweis gestellt hat, dass er planerisch und im vollen Bewusstsein zu so etwas fähig ist, wird für weniger "gefährlich" gehalten als ein Reifenstecher und entsprechend früher ohne wenn und aber rausgelassen?

Das muss doch knirschen im Denkapparat.

 

Natürlich haben Juristen keine Probleme, sich aus Habgier an den Leistungen anderer zu bereichern, als total normal anzusehen. Man stelle sich mal die Identitätskrise der kleinen Paragraphenreiter vor, wenn man das plötzlich als gar nicht so selbstverständlich qualifiziert. 

 

Geschäftsfähigkeit und Schuldfähigkeit sind zweieiige Zwillinge mit Namen Zivil und Strafe

klabauter schrieb:

@ O Garcia:

Denn Ihnen ist sehr wohl klar, dass Simmerl eine anderes Gutachtensthema hatte und eben die Frage der Betreuungsbedürftigkeit eine ganz andere ist als die der Schuldfähigkeit und der Voraussetzungen der Unterbringung.

Vielleicht lesen Sie die Beweisfragen (implizit hier) zum Simmerl-GA erst einmal nach, bevor Sie Ihre tendenziösen Nebeldreher streuen.

 

@klabauter:

"Dr. Sponsel wird Ihnen sicher sagen können, wie sinnvoll eine Exploration ist, bei der die Antworten durch den Anwalt des Probanden gefiltert und schriftlich gegeben werden und ob das eine ausreichende Grundlage für ein Gutachten  sein kann."

 

Wo genau wollen sie diese Forderung gelesen haben, dass der Anwalt sich dazwischen schalten kann? Es gab die Forderung, entweder Zeugen oder Aufzeichnungen zu ermöglichen, um Falschdarstellungen in einem Gutachten möglichst zu vermeiden.

 

Warum also stellen sie diese tendenziöse Behauptung in den Raum, die offenbar nur in ihrer eigenen böswilligen Fehlinterpretation eine Basis hat?

 

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@klabauter "Simmerl hatte die Gefährlichkeit Mollaths gar nicht zu beurteilen"

Immerhin hat er ihn im Gegensatz zu Leipziger und Kröber exploriert und festgestellt:

 "Ich sah keinen Anhaltspunkt für eine Psychose oder einen Wahn. Allerdings betonte ich auch, dass ich nicht einschätzen konnte, ob seine Aussagen der Realität entsprechen ... dass es sich für mich nicht wahnhaft anhört. Auch ansonsten schien Mollath völlig geordnet. Er konnte sich selbst auch in gewisser Weise hinterfragen ..."

Ohne Wahn keine Gefährlichkeit, oder sehe ich da was falsch?

5

 

 

 

Bezeichnung des Duraplus-Ordners mit 106 Seiten:

Strafanzeige

Verteidigungsschrift

Konvolut

 

Konvolut mag sich zwar gut anhören, ja, ich kann mich gewählt ausdrücken, es ist aber eine abwertende Bezeichnung. Es ist ein Bündel von Schriftstücken, eine Sammlung, zusammenhanglos.

Ich habe gehört, die 106 Seiten seien ein langer Lebenslauf mit entsprechenden Anlagen in chronologischer Reihenfolge.

 

Welche Wirkung hat die Wahl des Begriffs auf die Meinungsbildung?

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Wer beurteilt sollte gelesen und verstanden haben

Im Fall Mollath scheinen diese Regel weder "Gut"achter noch Richter besonders befolgt zu haben.

ab und zu hier schrieb:

Welche Wirkung hat die Wahl des Begriffs auf die Meinungsbildung?

Ist vielleicht ein Dissertationsthema. Entscheidend ist, dass Leute, die über das "Konvolut" urteilen es gelesen und verstanden haben sollten. Mehr zum Inhalt finden Sie hier.

Der LaLa-Journalismus ist hierbei keine gute Bezugsadresse.

Oliver Garcia schrieb:

"Niemand geringeres als Norbert Nedopil sagte dazu - in deutlicher Abweichung zu Simmerl - folgendes:

"Ich selbst würde so eine Prozedur übrigens nie über mich ergehen lassen. [...] ich muss nicht auch noch meine Seele vor denen entblättern."

Was lässt das über die "Hochgutachter" "Höchstgutachter" sagen? Nix als Selbstgefälligkeit...

Danke wieder einmal an Oliver Garcia.

Wer ist der überhaupt? Wo findet man den im net?

4

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Fall-Mollath-Seehofer-kritisi...

 

Und soeben wurde in den br Radionachrichten gemeldet, dass Herr Seehofer Frau Merk scharf angegriffen hat.

"Was brauche ich da ein Justizministerium, fragt er. "

http://www.br.de/nachrichten/seehofer-justiz-mollath-100.html

Wut kann durchaus befruchtend sein, nur müßte jetzt auch seine Entscheidung folgen; Frau Merk sofort zu entlassen!

 

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Gast schrieb:

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Fall-Mollath-Seehofer-kritisi...

 

Und soeben wurde in den br Radionachrichten gemeldet, dass Herr Seehofer Frau Merk scharf angegriffen hat.

"Was brauche ich da ein Justizministerium, fragt er. "

http://www.br.de/nachrichten/seehofer-justiz-mollath-100.html

Wut kann durchaus befruchtend sein, nur müßte jetzt auch seine Entscheidung folgen; Frau Merk sofort zu entlassen!

 

Nachtrag:

http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/seehofer-ueber-bayerns-jus...

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Interessantes Zitat eines Kommentators.

http://www.merkur-online.de/aktuelles/politik/seehofer-ueber-bayerns-justiz-3009490.html

Die Regierung beschließt Fristen, Vorgänge, Kompetenzen, Verfahrensregeln. Die Regierung kann sehr wohl eine Überprüfung von Generalstaatsanwälten beschließen, und dem Missbrauch derer rechtstaatlich Einhalt gebieten, indem es entsprechende Gesetze formuliert.

Es ist erschreckend wie wenig GG unsere Politikern verinnerlicht haben.

Und Gutachten, die nicht wissenschaftlich fundiert erstellt werden können, werden auch dann nicht wissenschaftlich fundiert, wenn man es jemandem missbräuchlich zur Last legt.

Und Nichtbeweise bekommen nicht dadurch Beweiskraft, weil man den Mangel und Unmöglichkeit der Nichtbeweise wegen eines Nichtgeständnis dem Angeklagten anlasten kann.

Das sind Tatsachen, die Herr Seehofer selbst anstoßen und juristisch umsetzen und ausformulieren lassen kann. Doch da scheint es an einem Mangel an Kompetenz bei Frau DR. Merk zu liegen.

Herr Seehofer selbst könnte eine juristische Umsetzung als Gesetze formulieren und zu Abstimmung bringen, dass aktuelle Begutachtungen auf aktuelles bezogen sein müssen, und die Diagnose durch psychiatrisch-wissenschaftliche Beobachtungen aus dem aktuellen Beachtungszeitraum entstehen muss.

Herr Seehofer könnte dafür sorgen, dass Anlasstaten - juristisch-plausibel beurteilt - bei einer Begutachtung ausschließlich ergänzend(!) berücksichtigt werden müssen, niemals aber wissenscahftlich-psychiatrisch zur Diagnose taugen können - sonst wäre der Jurist ja ein Psychiater und hätte mit seinem Urteil Diagnose-Erstellenden mitgearbeitet.
Er könnte anordnen, dass der Gutachter verpflichtet ist, bei anzunehmenden Anlasstaten, die nur das Gericht für plausibel hinsichtlich dessen, dass überhaupt die Tat begangen wurde, nicht aber über das wie, dass ein Gutachter verpflichtet ist den Anteil seiner Profession, also die wissenschaftlich-psychiatrische Merkmale der Anlasstaten zu benennen, die kausal nachweisbar mit diesen Anlasstaten zusammenhängen und über die juristische Beobachtung hinausgehen.

Herr Seehofer könnte Gutachtern und Richtern den Satz in die Ausbildung zwingen schreiben lassen: Im Zweifel und bei ungenügsamen Beweisen/Beobachtungen im Zweifel für den Angeklagten: Ein Gutachten kann in diesem Fall nicht ausreichend wissenschaftlich gestützt erstellt werden, noch im Nachhinein zu Anlasstaten etwas hinzuphantasiert werden, was den allgemeinen Vorstellungen entstammt, aber nicht auf den Einzelfall hin untersucht werden kann, oder bloß über Benimmregelverletzungen (einer ganz anderen Tat-Kategorie), was aber nicht wissenschaftlich redlich wäre, und schon gar nicht ethisch, weil es immerhin um Freiheitsentzug oder Entmündigung geht.

Herr Seehofer könnte Gesetze verabschieden, die verdeutlichen, dass die Herrn Doktoren in der psychiatrischen Klinik bessere Wächter sind, und nur wegen der verurteilten Taten sie Hoheit über ihre Patienten haben und nicht, weil ihr wissenschaftliche-medizinsche Standpunkt ein höherwertiger und gültigerer wäre.

Herr Seehofer könnte Bestimmungen verfassen, die den Medizinern auf Menschenmaß zurechtstutzen und Heilung/Wandlung und Sinnbestimmung einer Krankheit auch außerhalb einer Therapie der Selbstbestimmung und Selbstheilung gelten lassen, und nichtgrößenwahn ernsthaft behaupten, die Wandlung (von angeblichem Würgen zu Benimmregelverletzungen) wäre keine und immer noch dieselbe Krankheit, weil der Patient keine Therapie gemacht hätte, und deswegen, die offensichtliche Wandlung, keine wäre.

Herr Seehofer könnte klarstellen, dass eine Gefährlichkeits-Prognose nur in sehr sehr sehr engen Grenzen zulässig ist, wo ein Mensch nicht mehr er selbst und nicht mehr selbst steuerbar ist, und ständig gefährdet ist, Straftaten zu begehen, denn auch gesunde Menschen können jederzeit zu Kriminellen werden, auch ohne Krankheit, und müssen auch nur für die eine Straftat und nicht schon vorsorglich, wegen eines falschen Glaubens, einem falschen Weltbild, oder einer Krankheit, einen Nachweis darüber führen, beweislastumkehrend, dass sie nicht mehr kriminell werden.

Das alles könnte Herr Seehofer anstoßen und vorantreiben, ging es ihm wirklich um das, was er da so scharf kritisierend poltert.

 

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Kritische Anmerkungen zu Kröbers Wahnverständnis im telepolis Interview vom 4.7.13

Abstract - Zusammenfassung - Summary
Eine kleine Vor-Studie zum Meinungsachten und der Unbrauchbarkeit des Gruhlschen Kriteriums - erst recht bei unzulänglicher Anwendeung Kröbers. Es wird deutlich gemacht, dass Kröber auch jetzt noch nicht in der Lage ist, Mollaths angeblichen Wahn nachvollziehbar zu belegen und zu begründen.

Mehr hier:
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/WahnVMGA.htm#Kritische%20Anme...

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