Die Affären im Fall Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 19.06.2013

Als ich im November 2012 erstmals den Fall Mollath wahrgenommen hatte, habe ich meinen Beitrag mit dem Titel „Was sind die Fehler der bayerischen Justiz?“ überschrieben. Manche meiner juristischen Bekannten hielten meinen Artikel für anmaßend und den Titel für voreilig. Ohne genaue Aktenkenntnis, so ihre Kritik, sei meine Urteilsrezension unfair, und schon der Titel des Beitrags zeuge von meiner Voreingenommenheit – offenbar sei ich ja bereits davon überzeugt, dass überhaupt Fehler gemacht worden seien.

Diese Kritik traf in gewisser Weise zu: Tatsächlich war ich aufgrund der Urteilslektüre bereits  der Überzeugung, dass Fehler gemacht worden waren. Und tatsächlich hatte ich (noch) keinerlei Aktenkenntnis. Allerdings ist es in der Rechtswissenschaft üblich und auch völlig legitim (rechtskräftige) Urteile zu rezensieren – ein Urteil, zumal eines mit so schweren Folgen für den Betroffenen muss so gefasst sein, dass aus ihm die Gründe für den Urteilstenor überzeugend hervorgehen. Ich hätte mich trotzdem ehrlich gefreut, wenn es bei einem nur schlecht geschriebenen Urteil geblieben wäre.

Aber nachdem ich im Dezember und Januar immer mehr Aktenbestandteile und Gutachten gelesen hatte, wuchs meine Erschütterung: Eine solche Ansammlung von offenkundigen Fehlentscheidungen und Machtmissbräuchen in einem Fall war mir noch nicht begegnet. Ich war nun sicher, dass jeder anständige und verständige Jurist, eigentlich jeder Mensch, der sich über diesen Fall sachkundig machen würde, meine Meinung teilen würde: Hier ist einem Menschen in vielfacher Weise Unrecht geschehen und es geschieht ihm immer noch Unrecht. Unrecht, dass nun schnellstmöglich abgestellt, korrigiert und ausgeglichen werden musste.

Aber ich hatte mit der größten Schwäche der Bayerischen Justiz nicht gerechnet: Leider besteht  – trotz der vielen hervorragenden Juristinnen und Juristen in Bayern – eine offenbar systematisch angelegte Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit zur Fehlerkorrektur. Seit einigen Monaten liegen nun Wiederaufnahmeanträge vor. Und seither scheint einerseits ein gewisser Stillstand eingekehrt zu sein, andererseits überschlagen sich seit der vergangenen Woche zusätzliche Ereignisse und weitere Affären innerhalb der Affäre. Viele Einzelheiten zum Fall habe ich in weiteren Beiträgen hier im Beck-Blog geschildert, andere sind inzwischen Allgemeingut geworden – man kann sich zur „Affäre Mollath“ mittlerweile auch durch Buchlektüre (Przybilla/Ritzer: Die Affäre Mollath) schlau machen.

- Ein Untersuchungsausschuss des Landtags, maßgeblich in Gang gesetzt, als ein Behördenchef meinte, er könne die Landtagsabgeordneten für dumm verkaufen („Affäre Aktenvermerk“), hört den laut Psychiatrie für die Allgemeinheit gefährlichen Herrn Mollath im Landtag an. Mit seiner ruhigen und bestimmten Redeweise, in der er den Fall aus seiner Sicht schildert, erstaunt Mollath die Abgeordneten.

- Die Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth, zuständig für die jährlichen Überprüfungen der weiteren Unterbringung Mollaths, kommt, basierend auf dem rechtskräftigen Urteil sowie auf älteren psychiatrischen Gutachten, zum Ergebnis, die Unterbringung sei nach wie vor gerechtfertigt, sie sei auch verhältnismäßig, Herr Mollath nach wie vor für die Allgemeinheit gefährlich. Damit schiebt die StVK dem LG Regensburg die alleinige Verantwortung für die Entscheidung über Mollaths Schicksal zu (Affäre „Schwarzer Peter“). Ergänzung (19.06.2013): Die Entschiedung der StVK beruht darauf, dass man von den rechtskräftig festgestellten Straftaten des Herrn Mollath auszugehen habe, diese also quasi als "wahr zu unterstellen" seien. Auf dieser Tatsachengrundlage und auf Grundlage derjenigen Gutachten, die ausgehend von diesen Taten dem Herrn Mollath Gefährlichkeit attestierten, meinte die StVK, eien Fehleinweisung ausschließen zu können. Auch wenn in diesem Bereich Vieles umstritten ist, bin ich der Auffassung, dass die StVK zwar das Urteil nicht beseitigen kann, jedoch durchaus bei der aktuellen Gefährlichkeitsbeurteilung neu bekanntgewordene Umstände, die die Taten betreffen, zu berücksichtigen hat. Noch viel mehr gilt dies für einen Arzt, der schon nach seiner Berufsordnung nicht verpflichtet sein kann, seinem Gutachten juristische Fiktionen zu unterlegen. Als äußerst problematisch sehe ich es an, dass die StVK sich wiederum nur kurz und verzerrend mit der Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung auseinandergesetzt hat.

-   Durch Presseberichte kommt heraus, dass im ursprünglichen Entwurf des staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags insgesamt fünf Sachverhalte als Rechtsbeugung des Vors. Richters Brixner gewertet wurden – im dann offiziellen Antrag wurden diese Rechtsbeugungsvorwürfe nicht erhoben. Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft, möglicherweise in der Diskussion mit höheren Hierarchieebenen, Angst vor der eigenen Courage bekommen: Das völlige Versagen sowie die kaum anders als mit böser Absicht interpretierbaren Fehlentscheidungen und Sachverhaltsverfälschungen wollte man abschließend dann doch nicht als vorsätzliche Rechtsbeugung bezeichnen (Affäre „Rechtsbeugung“). Zudem soll ein Antragsentwurf sich auch zum fehlenden Nachweis des Sachbeschädigungsvorwurfs geäußert haben.

- Nachdem der Pressesprecher des LG Regensburg im Fernsehen (Sendung Report Mainz am 11.06.) zum Erstaunen des Publikums betonte, das Gesetz kenne keine Frist, und damit den Eindruck erzeugte, im Fall Mollath sehe das Gericht keinerlei Eilbedürftigkeit, sah sich der Ministerpräsident erneut genötigt, in den Fall einzugreifen und darauf hinzuweisen, das bayerische Volk erwarte eine baldige Entscheidung („Affäre Eilbedürfnis“). Ergänzung (19.06.2013): Die Kritik wird heute vom LG Regensburg zurückgewiesen. Der komplexe Fall erfordere eine sorgfältige Prüfung.

- Wenn man sich für einen Moment in die Lage des Betroffenen hineindenkt, ist das (schon Tage zuvor in den Medien kursierende) von Unbekannten gefälschte Fax, in dem angeblich das LG Regensburg die Freilassung Herrn Mollath anordnet, besonders perfide. Ohne sich zuvor beim Gericht über die Echtheit des Faxes rückzuversichern wurde Herrn Mollath von einem Arzt die baldige Freilassung angekündigt (Affäre „Fax“).

- Und noch etwas anderes muss man sich bewusst machen: Herr Mollath ist nach wie vor untergebracht, also seiner Freiheit beraubt - auf Grundlage eines Urteils, das in der Substanz ein Fehlurteil ist und auf Grundlage eines Strafverfahrens, das hanebüchene und erschreckende Fehler enthielt. Jeder Tag in Gefangenschaft verlängert das aus meiner Sicht, aus Sicht der Staatsanwaltschaft und aus Sicht der Verteidigung klar erkennbare Unrecht. 

UPDATE 22.06.2013

Seit gestern berichtet die Presse vom Auskunftsersuchen  des BVerfG an das Bayerische Justizministerium in der Sache Mollath. Hintergrund ist die schon vor längerer Zeit eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Unterbringungsentscheidungen des OLG Bamberg und des LG Bayreuth von 2011 und 2012 im Rahmen der jährlichen Überprüfung. Die Verfassungsbeschwerde wurde nunmehr von der Verteidigung noch einmal aktualisiert und um die neuen Entwicklungen angereichert.  Nun wird spannend sein, ob das bayrische Justizministerium weiterhin die Unterbringung als verhältnismäßig und rechtmäßig ansieht, also die gerichtlichen Entscheidungen als korrekt bezeichnet, oder ob es auf die neuen Entwicklungen reagiert und auch die letztjährige Aufhebung einer solchen Entscheidung durch das BVerfG berücksichtigt. Der Stern zitiert den Ministeriumssprecher mit folgender aufschlussreicher Äußerung:

"Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten", sagte der bayerische Ministeriumssprecher. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei - "eine sehr lange Zeit ohne Freiheit". Die Anfrage gebe nun die Möglichkeit, "auf diesen Umstand einzugehen". (Hervorhebung H.E.M.)

Das erscheint mir die Ankündigung einer Kritik an den Beschlüssen der o.a. Gerichte zu sein, zumindest in der Frage der (Un-)Verhältnismäßigkeit. Die Politik hat möglicherweise mittlerweile erkannt, dass große Teile der Bevölkerung nicht mehr nachvollziehen können, warum Mollath immer noch nicht frei gelassen wird, obwohl die Zweifel an seiner jahrelangen Unterbringung und insbesondere an seiner Allgemeingefährlichkeit unübersehbar geworden sind. 

Wie schon in meinen früheren Beiträgen ausgeführt: Selbst wenn Herr Mollath nunmehr - etwa nach Intervention des BVerfG oder aufgrund einer Beschwerdeentscheidung des OLG Bamberg - aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entlassen werden muss, ändert das nichts am Fortgang des Wiederaufnahmeverfahrens in Regensburg. Möglicherweise könnte dann aber der Zeitdruck auf die zuständige Kammer des LG Regensburg etwas geringer werden. Denn auch wenn der Fall Mollath keine Haftsache im förmlcih-strafprozessualen Sinne ist - er ist, solange Herr Mollath untergebracht ist, praktisch eine Haftsache im verfassungsrechtlichen Sinn.

UPDATE 24.06.2013

Sechs Optionen für die Freilassung von Gustl Mollath:

Angesichts des vor dem Wochenende bekanntgewordenen Auskunftsersuchens des BVerfG und der heutigen Entscheidung des OLG Nürnberg über eine Beschwerde von RA Strate erscheint es mir sinnvoll, einmal die derzeitigen Optionen für eine Freilassung Herrn Mollaths aus der Psychiatrie aufzuzeigen:

1. Nach wie vor kann die mit dem Wiederaufnahmeverfahren befasste Kammer des LG Regensburg jederzeit zu dem Schluss kommen, wegen der Erfolgsaussichten der Wiederaufnahme die Vollstreckung nach § 360 Abs.2 StPO zu unterbrechen.

2. Kommt das LG Regensburg sogar zu der Feststellung, die Wiederaufnahme sei begründet, entfällt die Rechtskraft des angegriffenen Urteils und Herr Mollath wäre (unabhängig von einer neuen Hauptverhandlung) sofort freizulassen. Allerdings hat das LG Regensburg bislang nicht einmal über die Zulässigkeit der Wiederaufnahmeanträge entschieden udn auch schon angedeutet, dass die Entscheidung über die Begründetheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

3. Das BVerfG könnte im Rahmen der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Mollaths einstweilig die Freilassung anordnen (§ 32 BVerfGG). Grund könnte sein, dass die Unterbringung mittlerweile verfassungsrechtlich nicht mehr als verhältnismäßig beurteilt wird und das Freiheitsgrundrecht Herrn Mollaths eine sofortige Freilassung gebietet - ganz unabhängig davon, ob Herr Mollath die Straftaten begangen hat oder nicht bzw. ob die psychiatrischen Gutachten zutreffen oder nicht. Mit der Entscheidung würde natürlich das Wiederaufnahmeverfahren nicht obsolet.

4. Das OLG Bamberg wird über die Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Bayreuth (§ 67 d StGB, §§ 463, 453 Abs.2 StPO) über die weitere Vollstreckung zu entscheiden haben. Wird der Beschwerde stattgegeben, ist Herr Mollath freizulassen.

5. Der Ministerpräsident des Freistaats Bayern, Herr Seehofer, könnte von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen. Dies ist (in Bayern) auch von Amts wegen ohne Antrag des Betroffenen möglich und es gilt auch für den Maßregelvollzug. Diese Lösung wäre allerdings nach meiner Einschätzung wohl nicht im Sinne des Untergebrachten, würde aber womöglich den politischen Druck aus dem Fall Mollath nehmen.

6. Erst wieder in einem Jahr findet die nächste regelmäßige Überprüfung der Vollstreckung nach § 67 d StGB vor dem LG Bayreuth statt. Die dortige Strafvollstreckungskammer hat erst vergangene Woche entschieden, dass die Unterbringung fortzusetzen sei. Ergänzung: Nach § 67 e StGB wäre sie verpflichtet, auch vorher bereits neu zu entscheiden, wenn sich eine neue Sachlage ergibt.

Ob und wann eine Freilassung erfolgt, ist nach wie vor völlig offen; auch welche der Optionen die wahrscheinlichere ist, lässt sich kaum einschätzen. Und wegen der (aus meiner Sicht) schon etlichen Überraschungen in diesem Fall, wage ich auch keine Prognose mehr.

UPDATE 01.07.2013

Heute wurde u.a. über die "Option 5" - die Begnadigung durch den Ministerpräsidenten spekuliert. Ich glaube nicht, dass ein Gnadenakt dem Interesse von Herrn Mollath entspräche, aber (theoretisch) möglich wäre es, wie ich oben schon schrieb. Natürlich habe ich auch gesagt, dass eine Gnadenentscheidung (eigentlich) einer Gerichtsentscheidung nicht vorgreifen darf.

Es mehren sich zudem die Anzeichen dafür, dass jedenfalls die Politik inzwischen einen anderen Kurs einschlagen möchte. Heute hat Frau Justizministerin Merk  der Augsburger Allgemeinen gegenüber geäußert:

"Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist"

Die Unverhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung ist meines Erachtens schon spätetens seit November 2012  offenkundig; trotzdem hat das LG Bayreuth jüngst die Verhältnismäßigkeit auch nach über sieben Jahren Unterbringung bejaht, ohne dabei die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung hinreichend zu beachten. Mittlerweile steht allerdings § 62 StGB nicht mehr im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern die juristischen und tatsächlichen Fehler, auf denen das Urteil beruht, und die in der Wiederaufnahme nun geprüft werden. Ich glaube daher, diese Kehrtwende kommt zu spät, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, denn noch vor ein paar Wochen hat Frau Merk, auch wenn sie es jetzt bestreitet, das Urteil und die Unterbringung Herrn Mollaths verteidigt. Am schnellsten könnte jetzt das OLG Bamberg (Option 4) dem Wunsch der Ministerin nachkommen und in der Beschwerdeentscheidung über die weitere Vollstreckung Herrn Mollath freilassen. Die Wiederaufnahme wäre damit nicht erledigt, allerdings würde dann der Zeitdruck auf das LG Regensburg erheblich nachlassen.

UPDATE 04.07.2013

Das längere Interview mit Herrn Prof. Kröber von Alexander Dill auf  Telepolis zeigt größtenteils die Sicht des Psychiaters in diesem Fall: Nicht die Psychiatrie, sondern die Justiz ist verantwortlich. Auch meiner Ansicht nach beruht die Unterbringung Herrn Mollaths v.a. auf fehlerhaften juristischen Entscheidungen. Aber eine kritisch-prüfende Rolle der Psychiatrie gab es nicht, sondern nur eine bestätigende, die - im Falle Prof. Kröbers - auf einer Wahrunterstellung nicht nur des Urteils, sondern der gesamten Akten beruht, die er zur Beurteilung herangezogen hat. Nicht ein einziges kritisches Wort Prof. Kröbers zu diesen Akteninhalten findet sich.

Einige kritische Punkte aus dem Interview (das ganze Interview ist lesenswert!) möchte ich aufgreifen und kommentieren:

"Telepolis: Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund."

Selbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.


"Kröber: Die Frage ist, ob dieses Urteil juristisch standhält, wenn es zu neuen Ermittlungen kommt, ob die Beweislage stabil ist. Das weiß ich nicht. Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen."

Zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens (von Dr. Leipziger) gab es noch keine rechtskräftige Feststellung. Ergibt sich (aus den Akten), dass die in der Anklage beschriebenen Taten anders abgelaufen sind bzw. ergeben sich Gründe (z.B. aus der in den Akten erkennbaren Motivlage der Ehefrau), dafür, dass es nicht so gewesen ist, braucht der Gutachter nichts zu unterstellen.  Zudem: Formell ist nur der Tenor der Entscheidung rechtskräftig festgestellt. Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.


"Kröber: Ansonsten gelten die Gründe weiter, die bisher rechtskräftig festgestellt worden sind. Das ist ja in der Revision zum Bundesgerichtshof gegangen und dort konnte kein Fehler festgestellt werden."

Es war keine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden - deshalb wurden vom BGH auch keine Fehler überprüft. Dafür kann Herr Kröber nichts; dennoch taugt es nicht als Argument.


"Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.

Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah."
 

Ergänzung 05.07.2013: Herr Kröber hat jetzt folgende korrigierende Version in das Interview einfügen lassen:

"Das war im August 2001, vor der Trennung. Die Frau ist nach der Trennung Ende Mai 2002 nochmal in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei gab es einen laut Urteil einen erneuten Übergriff, er hat sie festgehalten und am Verlassen der Wohnung gehindert. Die Justiz hat diese Vorfälle in der Akutphase der Trennung eher verläppert. Offenbar bestand kein großes Verfolgungsinteresse. Das Ganze ging erst wieder voran durch die [Mollath vorgeworfene] Reifenstecherei im Januar 2005, drei Jahre nach der Trennung."
Mein Kommentar unten bezieht sich auf die erste Version, ist also zum Teil nicht mehr aktuell, zum Teil betrifft meine Kritik aber auch die ergänzte Version

Prof. Kröbers Darstellung ist grob unrichtig. Die Körperverletzung durch Würgen fand laut Ehefrau im Jahr 2001 statt. Erst Monate später zog sie aus der Wohnung aus, noch einmal etliche Monate später zeigte sie ihren Mann an. Diese beiden Umstände wurden weder in den Urteilsgründen noch in einem der Gutachten gewürdigt, stattdessen wurde alles unkritisch als richtig unterstellt, was Frau Mollath berichtet hatte. Die "Verläpperung" mit der Schreibmaschine fand erst nach den angeblichen Reifenstecherein statt.
Kröber verdreht die Tatsachen (bewusst oder unbewusst) und entgeht damit einer wichtigen Fragestellung: Wie kann ein Psychiater Jahre nach einer innerfamiliären Körperverletzung diagnostizieren, dass diese auf einem (jetzt erst) diagnostizierten Wahn beruht? Und wenn er sagt: Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich, verdeckt er mit dem "man", dass es ein Psychiater war, der Herrn Mollath als gefährlich einstufte. Herr Prof. Kröber erweckt den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.


"Telepolis: Könnten wir nicht an den Punkt kommen, wo man sich darauf verständigt, dass - und Sie haben das ja auch bereits erwähnt - die Rückfallgefahr für die öffentliche Person Mollath nun deutlich geringer ist?

Kröber: Ja, dem würde ich soweit folgen.

Telepolis: Wenn sie mit diesem Satz - und Sie liegen doch auch in der Bewertung gemeinsam mit Ihren Kollegen - kommen, dann könnten Sie damit doch den Weg freimachen?

Kröber: Nein, könnte ich nicht. Das Problem ist: Mollath wäre schon längst draußen, wenn er kooperativer wäre. Wenn er einer neuen Begutachtung zugestimmt hätte und es nicht zur Bedingung machen würde, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt würde."

Soweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen  juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.


"Das Problem ist weiter: Ich war an einer Fortdauerentscheidung beteiligt. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben. Wenn sich gegenüber dem Einweisungszeitpunkt nichts geändert hat, dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer für Fortdauer. Wenn nun, was in fünf Prozent der Fälle geschieht, Patienten nicht zur Kooperation bereit sind oder auch nicht zu Anhörungen erscheinen, dann wird auf der Grundlage des Einweisungsbeschlusses entschieden."

Das ist eine zutreffende abstrakte Darstellung. Konkret wurde Prof. Kröber auch damit beauftragt, auf das Gutachten Dr. Simmerls einzugehen, von dem sich Mollath hatte explorieren lassen. Wenn Herr Kröber nun sagt, es sei alles normal gelaufen und er habe halt mangels Kooperation nicht anders gutachten können, dann ist dies insofern falsch, als Kröbers Gutachten keineswegs die genannte und angemessene  Neutralität aufweist.


"Kröber: Diese Entscheidung ist bei Mollath jährlich gefallen. Sie ist auch nach dem Gutachten von Professor Friedemann Pfäfflin 2011 gefallen, der ihn eingehend untersucht und gesprochen hat."

Hier wird ein Widerspruch deutlich: Oben hat Prof. Kröber ausgeführt, es liege allein an Mollath, dass dieser sich nicht habe untersuchen lassen bzw. nicht einhaltbare Forderungen gestellt habe. Tatsächlich hat sich Herr Mollath sowohl vor dem Kröber-Gutachten als auch danach von Psychiatern untersuchen lassen.  Wenn Herr Dr. Simmerl und Herr Prof. Pfäfflin es schafften, Herrn Mollath zu explorieren, warum gelang es dann Herrn Dr. Leipziger und Herrn Prof. Kröber nicht?


"Telepolis: Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.

Kröber: Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können."

Herr Prof. Kröber hat vor einigen Jahren eine Gefährlichkeitsdiagnose ohne wirkliche Begutachtung abgegeben. Herrn Mollaths Krankheit werde unbehandelt immer schlimmer werden, war seine Prognose. Nun hält er es für "gut möglich und vorstellbar", dass Herr Mollath ungefährlich geworden ist. Es wäre zu begrüßen, wenn dieser (abstrakte) Meinungswandel deutlicher dargestellt worden wäre.


"Kröber: Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt."

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Prof. Kröber meint. Ich habe nichts darüber gehört, dass Herr Mollath irgendwem mit dem Tod gedroht hätte. Was Herrn Mollath derzeit inhaltlich beschäftigt, ist hingegen durch etliche Interviews und seine Anhörung vor dem UA im Landtag deutlich. In einen Kopf hineinschauen kann man ohnehin nicht.

Ich kann nicht beurteilen, ob Herr Mollath psychisch krank ist oder nicht. Die entscheidende Frage für die Unterbringung ist aber die Gefährlichkeit.

Noch etwas: Wenn angebliche "Unterstützer" Herrn Mollaths dazu übergehen sollten, Menschen mit anderer Auffassung zu bedrohen, dann ist dies kriminelles Verhalten, das in keiner Weise gerechtfertigt werden kann. Zudem schadet ein solches Verhalten Herrn Mollath.

Service von dejure.org:

Die Verfahren im Fall Mollath mit Az. und Links.

Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

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885 Kommentare

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Kann mir jemand erklären, was die Nummer unten rechts im Stempel bei dem jeweiligen Attest bedeutet?

Ist das eine Seriennummer?

Wenn ja: Warum steht beim neueren Dokument (von 2002) 65/ und beim älteren (von 2001) 66/  ?

Kann natürlich was anderes als eine Seriennummer sein...

Grüße

Steffen

 

5

S. Philipp schrieb:

Kann mir jemand erklären, was die Nummer unten rechts im Stempel bei dem jeweiligen Attest bedeutet?

Ist das eine Seriennummer?

Wenn ja: Warum steht beim neueren Dokument (von 2002) 65/ und beim älteren (von 2001) 66/  ?

Kann natürlich was anderes als eine Seriennummer sein...

Grüße

Steffen

 

 

Ist wohl irgendeine Ärztenummer.

Wichtiger ist die Unterschrift....besser gesagt die unterschiedlichen Unterschriften.

 

Scheinbar hat Lapps "Recherche" bewirkt, das aus dem Wiederaufnahmegrund "unechtes" Attest ein "gefälschtes" geworden ist.

 

 

5

Bille schrieb:

S. Philipp schrieb:

Kann mir jemand erklären, was die Nummer unten rechts im Stempel bei dem jeweiligen Attest bedeutet?

Ist das eine Seriennummer?

Wenn ja: Warum steht beim neueren Dokument (von 2002) 65/ und beim älteren (von 2001) 66/  ?

Kann natürlich was anderes als eine Seriennummer sein...

Grüße

Steffen

 

 

Ist wohl irgendeine Ärztenummer.

Wichtiger ist die Unterschrift....besser gesagt die unterschiedlichen Unterschriften.

 

Scheinbar hat Lapps "Recherche" bewirkt, das aus dem Wiederaufnahmegrund "unechtes" Attest ein "gefälschtes" geworden ist.

 

 

 

Ja gut. Die Unterschriften sind schon unterschiedlich.

Aber wenn man will, kann man die eine als flüchtig und die andere als weniger flüchtig ansehen.

 

Zur Nummer:

Vielleicht so was wie:  Erstpatient 128 aus dem Jahr 1992, Dokument 65 bzw. 66?

 

Na, ja.

Kann natürlich auch anders sein.

 

1

 

 

Die Nummer ist die Kassenarztnummer und es ist nach meiner Lesart beide Male die gleiche.

 

Die Fragen sind:

Wie lange war der Bubi bei Mama in der Praxis tätig?

War er dort wirklich richtig tätig, oder er hatte nur die Schlüssel und ging abends mal mit einer Patientin Doktor spielen?

 

5

Betriebsstättennummern und Zulassungsbezirkkennzeichnungen

S. Philipp schrieb:

Kann mir jemand erklären, was die Nummer unten rechts im Stempel bei dem jeweiligen Attest bedeutet?

Ist das eine Seriennummer?

Wenn ja: Warum steht beim neueren Dokument (von 2002) 65/ und beim älteren (von 2001) 66/  ?

Kann natürlich was anderes als eine Seriennummer sein...

Grüße

Steffen

Es handelt sich wahrscheinlich um die sog. Betriebsstättennummer.

Die ersten zwei Ziffern sind bei den Arztnummern Zulassungsbezirkskennzeichnungen.

"66" steht für Mittelfranken.

"65" steht vermutlich für Oberfranken.

Eine Sache, der man jedenfalls nachgehen sollte.

RSponsel schrieb:

Betriebsstättennummern und Zulassungsbezirkkennzeichnungen

Die ersten zwei Ziffern sind bei den Arztnummern Zulassungsbezirkskennzeichnungen.

"66" steht für Mittelfranken.

"65" steht vermutlich für Oberfranken.

Eine Sache, der man jedenfalls nachgehen sollte.

So ist es. 66 steht für Mittelfranken und 65 für Oberfranken

Siehe:

http://daris.kbv.de/doccontent.asp?DocID=003756891

und

https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsstättennummer

5

Betriebsstättennummern in den beiden Attesten gleich: 66/92128

Wer hat sich denn da verlesen?

Ich lese im Atest vom 6.3.2002 die Nummer 66/92128

 auch im Attest vom 14.8.2001 die Nummer 66/92128

 

 

RSponsel schrieb:

Betriebsstättennummern in den beiden Attesten gleich: 66/92128

Wer hat sich denn da verlesen?

Ich lese im Atest vom 6.3.2002 die Nummer 66/92128

 auch im Attest vom 14.8.2001 die Nummer 66/92128

 

 

 

Haben Sie einen anderen Scan als den von Herrn Strate (S. 13)?:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20.pdf

Ich habs nochmal mit verschiendenen Viewern angesehen. Ich seh da 65.

Allerdings kann ich nicht ausschließen, dass beim Faxen/Scannen von einer 66

ein paar Pixel verloren gegangen sind.

 

Interessanter Vergleich auch (nicht von mir):

http://s1.directupload.net/images/130713/65qirn2v.jpg

 

2

S. Philipp schrieb:

RSponsel schrieb:

Betriebsstättennummern in den beiden Attesten gleich: 66/92128

Wer hat sich denn da verlesen?

Ich lese im Atest vom 6.3.2002 die Nummer 66/92128

 auch im Attest vom 14.8.2001 die Nummer 66/92128

 

 

 

Haben Sie einen anderen Scan als den von Herrn Strate (S. 13)?:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20.pdf

Ich habs nochmal mit verschiendenen Viewern angesehen. Ich seh da 65.

Allerdings kann ich nicht ausschließen, dass beim Faxen/Scannen von einer 66

ein paar Pixel verloren gegangen sind.

 

Interessanter Vergleich auch (nicht von mir):

http://s1.directupload.net/images/130713/65qirn2v.jpg

 

...es ist eindeutig auch bei mehrfacher Vergrößerung eine 65

Schauen Sie sich bitte doch einmal bei der jpg Datei

http://s1.directupload.net/images/130713/65qirn2v.jpg  das Datum des Attestes mit Vergrößerung an, unter dem 03.06.2002 ist 14.08.2001 zu sehen!!!??? Weshalb wurde das alte Datum überschrieben?

Fischer-Mobil schrieb:

S. Philipp schrieb:

RSponsel schrieb:

Betriebsstättennummern in den beiden Attesten gleich: 66/92128

Wer hat sich denn da verlesen?

Ich lese im Atest vom 6.3.2002 die Nummer 66/92128

 auch im Attest vom 14.8.2001 die Nummer 66/92128

 

 

 

Haben Sie einen anderen Scan als den von Herrn Strate (S. 13)?:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20.pdf

Ich habs nochmal mit verschiendenen Viewern angesehen. Ich seh da 65.

Allerdings kann ich nicht ausschließen, dass beim Faxen/Scannen von einer 66

ein paar Pixel verloren gegangen sind.

 

Interessanter Vergleich auch (nicht von mir):

http://s1.directupload.net/images/130713/65qirn2v.jpg

 

...es ist eindeutig auch bei mehrfacher Vergrößerung eine 65

Schauen Sie sich bitte doch einmal bei der jpg Datei

http://s1.directupload.net/images/130713/65qirn2v.jpg  das Datum des Attestes mit Vergrößerung an, unter dem 03.06.2002 ist 14.08.2001 zu sehen!!!??? Weshalb wurde das alte Datum überschrieben?

 

In dem Upload wurden von einem User beide Atteste übereinandergelegt, in Verschiedenen Farben.

Das Datum wurde also nicht "überschrieben.

5

Bille schrieb:

Fischer-Mobil schrieb:

S. Philipp schrieb:

RSponsel schrieb:

Betriebsstättennummern in den beiden Attesten gleich: 66/92128

Wer hat sich denn da verlesen?

Ich lese im Atest vom 6.3.2002 die Nummer 66/92128

 auch im Attest vom 14.8.2001 die Nummer 66/92128

 

 

 

Haben Sie einen anderen Scan als den von Herrn Strate (S. 13)?:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20.pdf

Ich habs nochmal mit verschiendenen Viewern angesehen. Ich seh da 65.

Allerdings kann ich nicht ausschließen, dass beim Faxen/Scannen von einer 66

ein paar Pixel verloren gegangen sind.

 

Interessanter Vergleich auch (nicht von mir):

http://s1.directupload.net/images/130713/65qirn2v.jpg

 

...es ist eindeutig auch bei mehrfacher Vergrößerung eine 65

Schauen Sie sich bitte doch einmal bei der jpg Datei

http://s1.directupload.net/images/130713/65qirn2v.jpg  das Datum des Attestes mit Vergrößerung an, unter dem 03.06.2002 ist 14.08.2001 zu sehen!!!??? Weshalb wurde das alte Datum überschrieben?

 

In dem Upload wurden von einem User beide Atteste übereinandergelegt, in Verschiedenen Farben.

Das Datum wurde also nicht "überschrieben.

...eigenartig ist aber, dass dann nur der obere Teil des Attestes bis Ärztliches Attest bis zu dem Datum übereinander gelegt worden sind un der Teil des Attestes, der weiter folgt normal geschrieben ist!

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Die Entscheidung ist Sache der Kriminalistik

Fischer-Mobil schrieb:

Haben Sie einen anderen Scan als den von Herrn Strate (S. 13)?:

Für mein Auge - unter Zuhilfenahme einer Lupe mit 8facher Vergrößerung - ist es so, wie berichtet. Die Sache ist viel zu wichtig und muss daher mit kriminalistischen Mitteln untersucht werden.

Mein Anliegen an dieser Stelle war, nicht vorschnell von unterschiedlichen Betriebsstättennummern auszugehen. Das verbreitet sich mit rasender Geschwindkeit im Internet und für viele ist es plötzlich eine Tatsache. Wenn die Wahrnehmungen von uns schon so unterschiedlich sind, dann ist kriminalistische Laborarbeit gefordert. Deren Ergebnisse möchte ich in aller Ruhe abwarten, bevor ich weitergehende Schlüsse anstelle.

 

 

Es kommt relativ häufig vor, dass Außenstehende die Schriftvergleichung und Graphologie gleichsetzen. Graphologie hat jedoch neben einer entwicklungsgeschichtlichen gemeinsamen Ausgangsbasis mit der forensischen Handschriftenuntersuchung heutzutage nur insofern eine Gemeinsamkeit, als beide Dispziplinen die Handschrift des Menschen in den Mittelpunkt stellen. Während aber die Graphologie versucht, einen Zusammenhang zwischen Schrift und Persönlichkeit herzustellen, beschäftigt sich die gerichtliche Handschriftenvergleichung mit schriftlichen Erzeugnissen aller Art zur Ermittlung ihrer Echtheit oder Unechtheit sowie zur Identifizierung des Schrifturhebers.

Der Graphologe deutet die Merkmale der Handschrift charakterologisch und erarbeitet ein Persönlichkeitsbild. Der Handschriftenexperte beschäftigt sich mit der Frage nach der Urheberschaft oder Entstehnung von Schriften.

http://www.schriftgutachten.de/html/grafologie.htm

 

Was ist nicht die Aufgabe eines Graphologen?

Die Frage nach Originalität oder Fälschung von Schriftstücken fällt nicht in das Aufgabengebiet des Graphologen. Hier wenden Sie sich bitte an einen Schriftsachverständigen. Der Schriftvergleichsexperte beschäftigt sich mit der Frage der Identität oder Nichtidentität von Schriften. Schriftvergleichsgutachten werden erstellt zur Frage der Urheberschaft von Handschriften sowie der Echtheitsanalyse von Unterschriften.

 

http://www.graphologische-gutachten.de/graphologie.html

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Ich kopiere mal zur Diskussion 65/66 ein Statement von gestern, von mir im Wolff-Blog rein: (leicht geändert und verbessert)

 

Ich glaube es bringt nichts, jetzt in den Kopien der Faxe, der Kopien der Faxe, der Kopien der original Dokumente (oder so ähnlich) mit teilweise möglicherweise “intelligenter Software” dazwischen (Texterkennungssoftware), zu suchen.

Ich behaupte mal, dass gerade 5 und 6 sowie 5 und 8 hier schnell verschwimmen können – man möge sich mal die andere Dokumente wie das Schreiben vom LG Regensburg ansehen…
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Zuschrift-LG-Regensburg-2013-07-12.pdf#page=1

Ich weiß nicht, woher der Text stammt, der im WA-Antrag der StA als “das Attest” vorgestellt wird:
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg-2013-03-18.pdf#page=41

Ich vermute aber, da keine Unterschrift, keine Knickstelle, andere Zeilenumbrüche etc. vorhanden sind, dass dieses Attest nachgestellt wurde.
Da wird wohl eine Schreibkraft versucht haben, dieses Attest nachzustellen (was nicht 100% gelungen ist).

Dort wurde die Nummer 66/92128 vom Attest abgeschrieben.

Da zu diesem Zeitpunkt eigentlich nur das Attest aus 2002 vorhanden gewesen sein dürfte, müsste die Nummer aus diesem stammen.

Die ist aber deckungsgleich mit der aus dem jetzt aufgetauchten Attest 2001.
Deswegen nehme ich an, dass dieser Weg ein falscher Weg ist…

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Am bemerkenswertesten und fast untergegangen in der Diskussion ums Attest find ich ja diese Bemerkung in Nerlichs Schreiben:

 

"Ich meine, dass das Gericht auf diesen Aspekt hinzuweisen ist, verbunden mit einer Erläuterung, wie das Attest vom 14.08.2001 zur Staatsanwaltschaft gelangt ist".

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Zuschrift-LG-Regensburg-2013-07-12.pdf

 

Dass also der General höchstpersönlich eingegriffen hat, nach Lektüre eines Lapp- Artikels.

 

Die Staatsanwaltschaft Regensburg soll also dem Gericht den Wunsch Nerlichs mitteilen, den WA- Grund "Attest" abzulehnen, er hätte einen Grund dazu gefunden.

 

Würde er das selber tun, wärs ja eine Offene Beinflussung des Gerichts.

Perfide wie immer.

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Ein Anwalt geht in die Offensive und zieht Verbindungen zwischen dem NK, mit Starreporter Otto Lapp, dem LG Regensburg und GStA Nerlich:

 

"In dem Artikel von Herrn Lapp (wohlgemerkt: veröffentlicht am 11.7.2013 um 13.55 Uhr!) ist nun zu lesen: „Ein solcher Hinweis auf eine Stellvertretung könne für die Frage, ‚ob die im gerichtlichen Verfahren verwendete Zweitausfertigung im Rechtssinne unecht oder verfälscht war, von Bedeutung sein‘. Dies bestätigte auf Anfrage der Sprecher des Nürnberger Oberlandesgerichts, Michael Hammer.“ Das zeigt, dass Herr Lapp ein Dokument mit derselben Passage, welche in dem Schreiben des Generalstaatsanwalts vom 11.7.2013 wieder auftaucht, bereits in den Händen hatte, als er sich „auf Anfrage“ deren Inhalt von dem Sprecher des Oberlandesgerichts „bestätigen“ ließ. Theoretisch könnte es sein, dass Herr Hammer zufällig exakt denselben Wortlaut spricht, den Herr Nerlich schreibt. Doch ein solcher Zufall, der sich auf 26 identische Wörter in derselben Reihung erstreckt, ist völlig lebensfremd."

 

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-14.pdf

 

Also, Zufälle gibt es...

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Phaeneas schrieb:

Ein Anwalt geht in die Offensive und zieht Verbindungen zwischen dem NK, mit Starreporter Otto Lapp, dem LG Regensburg und GStA Nerlich:

 

"In dem Artikel von Herrn Lapp (wohlgemerkt: veröffentlicht am 11.7.2013 um 13.55 Uhr!) ist nun zu lesen: „Ein solcher Hinweis auf eine Stellvertretung könne für die Frage, ‚ob die im gerichtlichen Verfahren verwendete Zweitausfertigung im Rechtssinne unecht oder verfälscht war, von Bedeutung sein‘. Dies bestätigte auf Anfrage der Sprecher des Nürnberger Oberlandesgerichts, Michael Hammer.“ Das zeigt, dass Herr Lapp ein Dokument mit derselben Passage, welche in dem Schreiben des Generalstaatsanwalts vom 11.7.2013 wieder auftaucht, bereits in den Händen hatte, als er sich „auf Anfrage“ deren Inhalt von dem Sprecher des Oberlandesgerichts „bestätigen“ ließ. Theoretisch könnte es sein, dass Herr Hammer zufällig exakt denselben Wortlaut spricht, den Herr Nerlich schreibt. Doch ein solcher Zufall, der sich auf 26 identische Wörter in derselben Reihung erstreckt, ist völlig lebensfremd."

 

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-14.pdf

 

Also, Zufälle gibt es...

 

Das war wirklich eine volle Breitseite von Herrn Strate, die auch ins Ziel gegangen ist.

Frau Mollath hat also schon mal vor Gericht bestritten, im Besitz der Habe von Herrn Mollath zu sein. Herr Mollath ist mit seinem Antrag auf Herausgabe bzw. Prozesskostenhilfe gescheitert. Und auf einmal 180-Grad-Wende: selbstverständlich hat sie alle wichtigen Habseligkeiten aufbewahrt, auch ein Bild seiner Mutter.

Das Lügengebäude der Frau Mollath-Maske bricht gerade in sich zusammen. Nicht nur ist ihre Glaubwürdigkeit gänzlich dahin. Sie muss jetzt auch mit Ermittlungen oder gar einer Anklage wegen Freiheitsberaubung rechnen. Denn wenn sie in dieser Sache (der verbliebenen Habseligkeiten) Richter so angelogen hat, so liegt nahe, dass auch ihre Misshandlungsgeschichten Lüge waren. Sie wird ihre Lügen noch bitter bereuen müssen.

Das gönne ich ihr zwar, doch gefällt mir nicht, dass mit diesem Bauernopfer Petra Maske jetzt andere (wie Richter Brixner, Frau Merk u.a.) ihren Kopf retten können.

Herr Nerlich wird aus der Sache mit seinen engen Kontakten zu Herrn Lapp schon wieder herauskommen. Herrn Lapp sollte man den bayerischen Verdienstorden verleihen, da er so viel zur Aufdeckung der Lügen der Frau Mollath-Maske beigetragen hat.

 

Für Frau Mollath-Maske sehe ich aber sehr, sehr schwarz.

 

 

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Phaeneas schrieb:

Ein Anwalt geht in die Offensive und zieht Verbindungen zwischen dem NK, mit Starreporter Otto Lapp, dem LG Regensburg und GStA Nerlich:

 

"In dem Artikel von Herrn Lapp (wohlgemerkt: veröffentlicht am 11.7.2013 um 13.55 Uhr!) ist nun zu lesen: „Ein solcher Hinweis auf eine Stellvertretung könne für die Frage, ‚ob die im gerichtlichen Verfahren verwendete Zweitausfertigung im Rechtssinne unecht oder verfälscht war, von Bedeutung sein‘. Dies bestätigte auf Anfrage der Sprecher des Nürnberger Oberlandesgerichts, Michael Hammer.“ Das zeigt, dass Herr Lapp ein Dokument mit derselben Passage, welche in dem Schreiben des Generalstaatsanwalts vom 11.7.2013 wieder auftaucht, bereits in den Händen hatte, als er sich „auf Anfrage“ deren Inhalt von dem Sprecher des Oberlandesgerichts „bestätigen“ ließ. Theoretisch könnte es sein, dass Herr Hammer zufällig exakt denselben Wortlaut spricht, den Herr Nerlich schreibt. Doch ein solcher Zufall, der sich auf 26 identische Wörter in derselben Reihung erstreckt, ist völlig lebensfremd."

 

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-14.pdf

 

Also, Zufälle gibt es...

Vielleicht ist der Chef-"Redakteur" des NK Braun mit seinem Adlatus, dem Star-"Reporter" Lapp, sogar heimlicher Unterstützer Gustl Mollaths?

So wie die beiden die Frau Maske hineingeritten und als Lügnerin entlarvt haben .....  

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Interessanter finde ich Anderes an dem Schriftsatz Herrn Strates vom 14.07.2013. Es werden nämlich höchstwahrscheinlich unvereinbare Schilderungen der Ex-Frau Herrn Mollaths herausgearbeitet: Im 2008er Verfahren gegen sie auf Auskunft und Schadenersatz hat sie noch erklärte, vor der Zwangsversteigerung das Haus nie zum Zwecke der Mitnahme Herrn Mollaths Sache betreten zu haben; ggü. dem Nordbayerischen Kurier erklärt sie jetzt, 2006 - oder doch 2007 - die Sachen mitgenommen zu haben. Letzteres ist ja zwingend, damit das 2001er Attest bei Herrn Mollaths Sachen gefunden werden konnte.

Da Herrn Mollaths PKH-Antrag für das 2008er Verfahren eben wegen jener damaligen Aussage abgelehnt wurde, sollte ein Anzeige wegen Prozeßbetrugs möglich sein. Das könnte beide Geschichten zusammenbringen bzw. die Festlegung auf eine.

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Jetzt hat auch der Deutsche Richterbund was zu sagen. Ich hätte ja noch Verständnis, wenn Mollath auf freiem Fuß wäre und man dann angesichts der sehr, sehr komplexen, geradezu ultrakomplexen Materie sehr sehr sehr gründlich arbeiten wollte. Aber so? Sind die deutschen Richter alle wahnsinnig? Haben sie kein Mitgefühl, kein Gefühl dafür, was Freiheitsberaubung bedeutet? Wie kann man an der Unverhältnismäßigkeit zweifeln, die allein schon zwingend eine sofortige Freilassung MOllaths bewirken müsste? Warum kein Wort der Kritik an der bisherigen Arbeit der Kollegen? Keine Selbstzweifel, keine Selbstkritik? Warum nur Kritik an den bösen Journalisten, am bösen Volk? Sucht euch doch ein neues Volk, Ihr arrogantes, abgehobenes Richterpa...

 

http://www.focus.de/politik/deutschland/rote-linie-ueberschritten-richte...

Auch die mehrfach geäußerte Forderung nach einer Beschleunigung des Mollath-Verfahrens lehnte Frank im FOCUS-Gespräch ab. Es müsse außer Frage stehen, „dass hier sehr gründlich gearbeitet werden muss“. Wer da zeitlichen Druck aufbaue, diskreditiere die Arbeit der Justiz und relativiere die Ansprüche, die diese haben müsse.

 

5

Frank forderte , das Weisungsrecht der Politik gegenüber der Staatsanwaltschaft im Einzelfall abzuschaffen. Es diskreditierte im Grunde jede Entscheidung, die ein Staatsanwalt treffe, „weil Einflussnahme eine Option ist“, erfuhr FOCUS.

 

Ich frage mich, wenn im geforderten Wiederaufnahmeverfahren herauskommt, dass Mollath zu Unrecht 7 Jahre in der Forensik war, müßte dann nicht einige verurteilt werden ?

 

 

 

 

5

Zu den vom Richterbund aufgeworfenen Fragen:

1. Generell haben die Richter Recht: Es würde die Gerichte und deren Entscheidungen in ein ganz schlechtes Fahrwasser bringen, wenn sie auf "Zuruf" der Öffentlichkeit oder unter politischem Zeitdruck (wegen der Wahltermine) besonders schnell entscheiden müssten und dabei die Gründlichkeit vernachlässigten. Jedoch: Gerade im Fall Mollath wurde ganz ohne Zeitdruck und zugleich ohne jede Gründlichkeit gearbeitet und - mit Verlaub: Es haben Staatsanwaltschaften und Gerichte durch ihr nicht gründliches bisheriges Verhalten diesen Justizskandal verursacht, der in der Fehlerhäufigkeit seines gleichen sucht und der das Vertrauen in die Justiz schwer erschüttert. Wenn nun - endlich - die 7. Kammer des LG Regensburg wirklich besonders gründlich prüft, dann ist dies erst einmal positiv. Allerdings ist zu beachten, dass nicht Herr Mollath die "Komplexität" des Falles verursacht hat, sondern die Justiz selbst. Deshalb Punkt 2.

2. Zur Eilbedürftigkeit: Die Sache Mollath ist formell keine Haftsache, ist aber verfassungsrechtlich ebenso einzuordnen. Niemand würde das LG Regensburg zur Eile drängen, wenn Herr Mollath bereits in Freiheit wäre. Richter (namentlich die Richter der StVK Bayreuth und des OLG Bamberg) hatten bereits im vergangenen Jahr Gelegenheit, Herrn Mollath freizulassen. Man meinte offenbar, Herrn Mollaths Gefährlichkeit sei immer noch gegeben und es sei immer noch verhältnismäßig, Herrn Mollath weiterhin unterzubringen, woran - neben dem BVerfG und dem gesunden Menschenverstand - inzwischen sogar die Justizministerin zweifelt. Auch für den Zeitdruck, unter dem das LG Regensburg nun unglücklicherweise faktisch steht, sind jedenfalls nicht primär Medien und Politik verantwortlich, sondern Richter.

Sehr geehrter Herr Prof.Müller,

Sie haben geschrieben: "Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen."

Ist dies bereits durch Gerichte bestätigt oder gar bekräftigt worden ?

Denn dann müsste dies den Gerichten und Gutachtern bekannt sein.

Alle Gutachter befolgen ja gerne die "Aufforderung" eines Gerichts :"..arbeitshypothetisch soll davon ausgegangen werden, dass die Anlasstaten…begangen wurden”

Diese "Aufforderung" und die Befolgung durch die Gutachter wäre dann "rechtswidrig". 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Franken

5

... im WA der StA-Regensburg liest man: 
 

Quote:
Die Kammer ging also davon aus, dass dieses Attest von Dr. Madeleine Reichel stammt, sie die darin geschilderten Befunde erhoben, dokumentiert und mit den ihr gegenüber abgegebenen Schilderungen ihrer Patientin Petra M. in Beziehung gesetzt hat. Tatsächlich war dies nicht der Fall. 
 
[...] 
 
Es macht also durchaus einen Unterschied, ob ein Attest von einer langjährig praktizierenden Ärztin für Allgemeinmedizin oder einem Weiterbildungsassistenten, der die Prüfung zum Facharzt für Allgemeinmedizin noch nicht erfolgreich abgelegt hat, erstellt wird." 
 
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-...
 
 
Frage hierzu: Gibt es Dokumente, die belegen, dass die oben erwähnte Kammer überprüfte, ob Frau Madeleine Reichel eine erfahrene, langjährig praktizierende Ärztin für Allgemeinmedizin war, zumal der Text dieses Attests vom sprachlichen und fachlichen Dilettantismus geradezu strotzt und die Kammer den Wortlaut dieser Urkunde eigenwillig korrigierte? 
 
Stresstest - "Großraum Krefeld" 

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Stresstest schrieb:

... im WA der StA-Regensburg liest man: 
 

Quote:
Die Kammer ging also davon aus, dass dieses Attest von Dr. Madeleine Reichel stammt, sie die darin geschilderten Befunde erhoben, dokumentiert und mit den ihr gegenüber abgegebenen Schilderungen ihrer Patientin Petra M. in Beziehung gesetzt hat. Tatsächlich war dies nicht der Fall. 
 
[...] 
 
Es macht also durchaus einen Unterschied, ob ein Attest von einer langjährig praktizierenden Ärztin für Allgemeinmedizin oder einem Weiterbildungsassistenten, der die Prüfung zum Facharzt für Allgemeinmedizin noch nicht erfolgreich abgelegt hat, erstellt wird." 
 
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-...
 
 
Frage hierzu: Gibt es Dokumente, die belegen, dass die oben erwähnte Kammer überprüfte, ob Frau Madeleine Reichel eine erfahrene, langjährig praktizierende Ärztin für Allgemeinmedizin war, zumal der Text dieses Attests vom sprachlichen und fachlichen Dilettantismus geradezu strotzt und die Kammer den Wortlaut dieser Urkunde eigenwillig korrigierte? 
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

 

Man hat gar nichts überprüft.....

Aber ob langjährig oder nicht, es wurde davon ausgegangen, dass eine Fachärtzin untersucht und attestiert hat, und nich ein Azubi, der das gar nicht durfte.

5

Stresstest schrieb:

[... heißt das: In Deutschland gehört es zur richterlichen Unabhängigkeit, von unüberprüften Annahmen auszugehen, um einen Angeklagten zu einer dauerhaften Unterbringung in geschlossener Psychiatrie (als "Ersatz" für die abgeschaffte Todesstrafe) zu verurteilen? 
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

 

So ist es. Und soweit ich orientiert bin (vielleicht weiß jemand mehr) gabs dieses dem Gericht vorliegende Attest von 2002 nur als Fax, noch nicht mal im Original.

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  Reformüberlegungen zum Unterbringungsrecht

Vor dem Hintergrund der breiten öffentlichen Diskussion um die Unterbringung von Gustl Mollath in der Psychiatrie und der seit Jahren steigenden Zahl von Personen, die in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Eckpunkte erarbeiten lassen.

 

 

http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2013/20130715_Reform%C3%BCberlegungen_zum_Unterbringungsrecht.html

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Sehr geehrter Herr Franken,

Sie haben geschrieben: "Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen."

Ist dies bereits durch Gerichte bestätigt oder gar bekräftigt worden ?

Denn dann müsste dies den Gerichten und Gutachtern bekannt sein.

Alle Gutachter befolgen ja gerne die "Aufforderung" eines Gerichts :"..arbeitshypothetisch soll davon ausgegangen werden, dass die Anlasstaten…begangen wurden”

Diese "Aufforderung" und die Befolgung durch die Gutachter wäre dann "rechtswidrig".

Ihre Schlüsse beruhen auf einer Verwechslung von "nicht müssen" und "nicht dürfen". Der Gutachter muss immer der Wahrheit verpflichtet bleiben. Wird er verpflichtet, Wahrheitswidriges als wahr zu unterstellen, dann muss er den Auftrag ablehnen. Ein Physiker wird wohl kaum ein Gutachten erstatten unter der Wahrunterstellung, die Erde sei eine Scheibe.

Werden ihm tatsächliche Anknüpfungspunkte präsentiert, dann kann (und sollte) der Sachverständige diese kritisch betrachten, zumal wenn aus den Akten Gegenteiliges hervorgeht. Eine "Arbeitshypothese" ist aber noch keine Unterstellung. Der Gutachter kann durchaus sagen: Unter der Arbeitshypothese, dass  xy diese Taten begangen hat, sind auch weitere Taten zu erwarten/möglich. Wenn die Taten aber nicht von ihm begangen wurden, dann nicht. In der derzeitigen Diskussion gibt es v.a. unter den Psychiatern die Tendenz zu sagen: Der ist aufgrund der und der Symptome krank, also ist er zu Recht untergebracht. Die Gefährlichkeit ergibt sich aus den Straftaten, die wir ja unterstellen müssen. Diesen Kurzschluss halte ich für verfehlt, denn die Justiz sagt dann: Der Psychiater xy hat bestätigt, der Mann ist gefährlich. Dass die Gefährlichkeit allein auf Straftaten beruht, die noch gar nicht bewiesen sind, wird dann einfach unterschlagen.

Eigentlich müsste der Gutachter die Einschränkung immer benennen, jedenfalls wenn noch kein rechtskräftiges Urteil besteht (Unschuldsvermutung). Liegt ein rechtskräftiges Urteil vor, darf er sich m. E. grds. darauf verlassen, dass die Taten überhaupt begangen wurden. Geht es aber um den Ablauf (oft wichtig für die Subsumtion, ob die Tat unter dem Einfluss der Erkrankung begangen wurde) oder treten Zweifel an der Täterschaft zutage, dann ist er auch hier der "Wahrheit" verpflichtet, nicht der "Rechtskraft", die sich formal nicht auf die Urteilsgründe erstreckt (ganz wichtig!), sondern nur den Tenor erfasst. Die Justiz behauptet gern das Gegenteil, insbesondere, wenn es darum geht, schlechte und falsche, aber rechtskräftige Urteile zu verteidigen.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Herr Prof.Müller,

besten Dank für die Klarstellung meiner "nicht müssen" - "nicht dürfen"-Verwechslung.

Allerdings befürchte ich,dass viele Gutachter auch dieser Verwechslung unterliegen und die Aufforderung des Gerichts "arbeitshypothetisch soll..."

insofern "zu Ernst" nehmen,als dass sie nicht mehr kritisch auf die "Tatsachen" schauen sondern einem rechtskräftigen Urteil "glauben".

Dass die Rechtskraft sich nur auf den Tenor erstreckt,war mir insofern nicht klar,als ich bislang immer annahm,Gutachter dürften dann (nach Rechtskraft) auch nur dem Tenor folgen und nicht den Begründungen.

Eine mögliche Lösung wäre,die Gutachter beurteilen zunächst die Persönlichkeitsstruktur des zu Untersuchenden und stellen sich dann die Frage:"Passen diese Anlasstaten überhaut zu der festgestellten Persönlichkeitsstruktur?" Und dann weiter:"Sind weitere Taten aufgrund der festgestellten Persönlichkeitsstruktur überhaupt zu erwarten?"

Geht man immer "arbeitshypothetisch davon aus..." erliegt man schnell einem cofirmation-  und information- bias,der sich ja auch auf die Beobachtungen der Angestellten der Klinik erstreckt.

Ferner sollten die Gutachter sich nicht auf die floskelhafte Feststellung der Gerichte (um das Urteil "revisionsfest" zu machen) :"Das Gericht schließt sich aufgrund der eigenen kritischen Würdigung dem überzeugenden Gutachten an" verlassen,denn dies ist ein Freibrief für die Gutachter,die um das floskelhafte der Feststellung wissen.

Auf der anderen Seite sollten die Gerichte "die eigene kritische Würdigung" ernst nehmen und diese auch durchführen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Franken

P.S.Wäre diese Problematik nicht ein gutes Thema für einen Artikel in einer Fachzeitschrift oder gar  für eine Doktorarbeit für Ihre Studenten?

 

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Reifenhändler Dr. med. Heinz Reichel?

 

Ein dicker Hund, wenn es wahr ist.

 

Dann hätten wir ja scjon den zweiten Reifenfachmann in diesem Verfahren, der nach Brixner das nötige know-how mitbringt, Reifen auf besonders fiese Weise anzustechen, dass eine Verbringung in die Psychiatrie zwingend erforderlich macht. 

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Ja, Dr. med. Heinz Reichel (Ehemann von Madeleine und Vater von Markus Reichel) ist oder war auch Autoteile-Händler, gewerblich über die alte Praxisadresse!   Frage des Vorposters: Kannte man Mollath über diese Schiene?   Andere Frage dazu: Wo sind Mollaths Autos, Reifen, Motorrad usw. geblieben?   -> Links zum Autoteile-Händler Heinz Reichel:   http://www.scoocs.de/gewerbe/Fahrzeugteile/N%C3%BCrnberg/?rpsi=40&rpl=0 . Zitat von der Seite Scoocs: "Fahrzeugteile wie von Reichel, Heinz Dr.med. dienen dem Ersatz defekter Teile oder der Verbesserung des Fahrzeugs." http://www.scoocs.de/gewerbe/Fahrzeugteile/N%C3%BCrnberg/Reichel%2C+Heinz+Dr.med./  

http://www.tellows.de/num/0911514413

 

http://www.nahklick.de/firmeneintrag/Autoteile/Nuernberg/Drmed_Heinz_Reichel++bdeb4e6817d579ecb3b234d844af6484.html  

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Die andere Firma ist "Reichel Sportwagen" von Matthias Reichel, Stellvertreter Christian Matthias Reichel. Sie fungiert unter zwei Adressen: Schussleitenweg 4 und Schussleitenweg 39.

 

Matthias Reichel betreibt auch "Reichel Vermögensverwaltung" unter denselben Adressen, seine Schwester Christine Weiss ebenda "Reichel Fashion".

 

Weiß jemand / Kann jemand herausfinden, ob es eine Verbindung zwischen diesen Reichels und den Arzt-Reichels gibt??

 

-> Links zu den Firmen von Matthias Reichel und Christine Weiss:

 

http://www.reichel-sportwagen.de/sonder.php

  http://www.reichel-vermoegensverwaltung.de/   http://tineweiss.de/impressum.php    
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  Fall Mollath: 19. Juli wackelt Mollaths Anwalt hält einen der Regensburger Richter, die bis Ende der Woche über das Wiederaufnahmeverfahren entscheiden wollten, für befangen. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Beschwerde beim Oberlandesgericht ist bereits angekündigt.

 

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/fall-mollath-19-juli-wackelt/938766/fall-mollath-19-juli-wackelt.html

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Gastfrau schrieb:

Fall Mollath: 19. Juli wackelt Mollaths Anwalt hält einen der Regensburger Richter, die bis Ende der Woche über das Wiederaufnahmeverfahren entscheiden wollten, für befangen. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Beschwerde beim Oberlandesgericht ist bereits angekündigt.

 

Das war mir spätestens dann klar, als der Befangenheitsantrag kam. In diesem Fall mache ich aber den Gerichten keinen Vorwurf. Die nun folgende Beschwerde zu bearbeiten dauert nun mal seine Zeit.

 

Robert Stegmann

3

Robert Stegmann schrieb:

Das war mir spätestens dann klar, als der Befangenheitsantrag kam. In diesem Fall mache ich aber den Gerichten keinen Vorwurf. Die nun folgende Beschwerde zu bearbeiten dauert nun mal seine Zeit.

 

Robert Stegmann

 

Ich bin mir gar nicht sicher, ob eine Beschwerde dagegen zulässig ist (§ 28 Abs. 2 StPO könnte auch im Wiederaufnahmeverfahren gelten)

4

Kleine Argumentationshilfe für das Landgericht Regensburg:

 

1) Der Wiederaufnahmegrund "unechte Urkunde" bzw. "falsches Attest" fällt mit Auffinden des ursprünglichen Dokumentes natürlich weg.

2) Denn auf dem jetzt gefundenen Dokument ist deutlich i.V. zu lesen.

3) Zwar kann man dort auch nur erkennen, dass vermutlich irgendwer vermutlich in den Praxisräumen der Frau Dr. Reichel eine Untersuchung gemacht hat und dann irgendwer unterschrieben hat (sei es nun die Sprechstundenhilfe, die Putzfrau, ein Versicherungsvertreter oder auch ein Arzt in Ausbildung). Der Urheber des Dokumentes bleibt jedenfalls in beiden Fassungen gleichermaßen im Dunkeln, und somit ist die zweite Fassung genauso echt (oder unecht) wie die erste. Die Besitzerin der Praxisräume, Frau Dr. Reichel, hat jedenfalls weder von der ersten noch der zweiten Fassung irgendwelche Kenntnis.

4) Man kann aber mit Sicherheit davon ausgehen, dass dem Herrn Richter Brixner seinerzeit der Urheber dieses Dokumentes völlig egal war. Es lag ihm ein Blatt Papier vor, ein Attest teuer bezahlt von Frau Mollath persönlich, mit einem schönen Stempel drauf und dem Namen einer Arztpraxis. Völlig egal war es ihm, ob da nun ein i.V. zu lesen war oder nicht. Völlig egal war auch, wer da unterschrieben hat.

5) Da man mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass Richter Brixner solche lästigen Feinheiten völlig egal gewesen wären und sein Urteil ohnehin schon felsenfest feststand (zumindest ab dem Zeitpunkt, als er seinen alten Freund Maske wieder getroffen hatte), so hätte die Vorlage eines Attestes mit deutlich lesbarem i.V. am Ergebnis der HV nichts geändert. Weder Frau Dr. Reichel noch irgendjemand, der sich da i.V. nannte, wurden und wären als Zeuge oder gar Sachverständige geladen worden. Denn Zeit ist Geld, Geld hat man immer zu wenig, und wenn man schon 132 Seiten Verteidigungsschrift nicht lesen kann, so hat man noch weniger Zeit dafür, irgendwelchen blöden Unterschriften hinterherzujagen oder deren Urheber und dessen Qualifikationen abzuklären.

6) Da also völlig egal gewesen wäre, ob da ein i.V. zu lesen war oder nicht und Richter Brixner auch völlig egal gewesen wäre, wer da unterschrieben hat, so hätte auch eine andere, "echtere" Urkunde nichts am Ergebnis der HV geändert.

7) Das Wiederaufnahmegesuch ist deshalb als unzulässig zu verwerfen.

 

 

 

 

5

Ich bin schon jetzt ganz angespannt, ob RA Strate in diesem Fall an seine Grenzen kommt!

Wenn nur noch die Boshaftigkeit und die störische Uneinsichtigkeit seine Gegner antreibt, dann können Worte Mauer nicht mehr "einreißen".

 

Erst dann, wenn nicht nur ein kleines "Häufchen" von Menschen auf die Straße geht und die Freilassung von Herrn Mollath fordert, sondern dergleichen Millionen, und erst wenn kein Richter und Staatsanwalt mehr friedlich seine Freizeit verfolgen kann, sondern ständig von Bürgern auf den Fall Mollath angesprochen und genervt wird, erst dann wird vielleicht ein kleines Pflänzchen -Namens Einsicht und Selbstkritik- aus dem Sumpf der Eitelkeiten und der Selbstüberhöhung herauswachsen und die Justiz kann nach dem dann hoffentlich einsetzenden Selbstreinigungsprozeß ihrer Verantwortung für den Frieden in diesem Land gerecht werden.

Leider wird dergleichen nicht geschehen und die wenigen Bürger, die nicht ihren Mund halten und sich kritisch gegen die Verantwortlichen äußern, die werden dann im Nachgang mit Herrn Mollath zusammen im "Forensik-Labor" über das Thema "böser Blick nachdenken können.

1989 verspürte ich ein wenig Hoffnung, dass dieses Volk erwachsen geworden ist und sich seinen Peinigern nicht mehr unterwirft.

Die Realität hat mich einen besseren belehrt.

5

Für mich als Leser, der den Spiegel 50 Jahre lang las, sieht das so aus: Der Spiegel war einst das “Sturmgeschütz der Demokratie” gegen Strauss und ist nun zu einseitigem La-La Journalismus verkommen ist, der Mollath diskretitiert um Unrecht plausibel erscheinen zu lassen http://home.broadpark.no/~wkeim/files/Spiegel_nuetzlicher_Idiot.html

5

Zum vermuteten Mord an Werner S.:

Version 1: Gustl Mollaths Mitteilung an die HVB  laut Revisionsbericht Seite 5:

"Frau Mollath habe Gelder, die aus einer Erbschaft stammen, in der Schweiz angelegt"'
- es folgen im HVB-Bericht die Nachprüfungen der nachprüfbaren Behauptungen.

 

Version 2: Gustl Mollath gegenüber den Nürnberger Nachrichten:

"Eine Erklärung für die Großzügigkeit des Erblassers, der seiner Erinnerung nach seine Frau auch daheim besuchte, hat auch er nicht. „Ich weiß es einfach nicht, was der Grund dafür war. Natürlich macht man sich als Ehemann Gedanken darüber, aber ich kenne den Grund nicht“, sagt er heute. Und er erklärt, dass er auch nicht wisse, was seine Frau mit dem Geld gemacht hat."

 

 

4

Sehr geehrte Kommentatoren,

der Beck-Blog bietet ein fachjuristisches Diskussionsforum. Er ist einerseits weitaus offener als viele andere Foren, indem hier anonyme Posts zunächst einmal zugelassen werden. Die Diskussionsregeln selbst sind hier bewusst etwas enger als in vielen anderen Foren und Blogs, um die seriöse Diskussionskultur zu erhalten. Hier werden pauschale Beleidigungen ganzer Berufsgruppen, abwertende Urteile, off-Topic-Themen, Links zu nicht vom Verlag zu kontrollierenden Seiten, Beleidigungen anderer Kommentatoren, der Moderatoren etc. "unpublished" gestellt. Es ist das gute Recht jedes Medienbetreibers (sei es eine Zeitung, Zeitschrift oder ein Blog), die Diskussion zu moderieren. Das Internet ist groß und Sie werden bestimmt Foren finden, in denen Sie solche Dinge in der Ihnen gewünschten Weise posten können; Sie können auch einen eigenen Blog aufmachen.

Der Verlag und ich werden v.a. deshalb kritisiert, weil einige Posts erst einmal lesbar sind, dann aber später auf "unpublished" gestellt werden, Nicht kritisiert werden aber offenbar Blogs und Foren, bei denen Kommentare bestimmter Personen schon vor der Publikation moderiert werden oder wo man nicht anonym posten kann oder Poster ganz gesperrt sind. Wenig Verständnis habe ich für Beschwerden von Kommentatoren, die selbst Blogs betreiben, in denen gar keine Kommentare zugelassen werden. Auch wenn - wie überall wo Menschen arbeiten - mal eine Regel zu eng ausgelegt worden sein mag, kann ich nicht erkennen, dass der Verlag bei seiner Moderation bestimmte Meinungen unterdrücken würde; in den allemeisten Fällen ist es eine Frage des Stils.

Ich bitte weiterhin um Ihr Verständnis

Henning Ernst Müller

PS.: Wenn Sie sich hier anonym über die Moderation eines bestimmten anonymen Beitrags beschweren, sollten Sie sich nicht wundern, dass Ihnen nicht geantwortet werden kann. Meine Kontaktdaten sind bekannt.

 

Gültigkeit der Mindestanforderungen für Prognosegutachten auch für die jährlichen Stellungnahmen nach § 67e StGB?

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

Sie haben auf Ihre bekannten persönlichen Kontaktdaten im Posting zur Moderation hingewiesen. Das habe ich vor einiger Zeit (22.5.13; Nachfrage 6.6.13 ) zu den jährlichen Stellungnahmen nach § 67e StGB im Hinblick auf die Gültigkeit der Mindestanforderungen genutzt. Eine Antwort habe ich bislang nicht registrieren können.

Obwohl die Frage für den öffentlichen beck-blog auch bestens geeignet war, wollte ich das zunächst nicht, um andere Angefragte nicht zu beeinflussen (ich hatte alle 28 der AG angeschrieben und - quasi als Kontrollgruppe - noch ein paar "Externe", u.a. Sie, Herr Prof. Müller).  Nachdem ich nun mit keinen weiteren Eingängen mehr rechne, kann die Frage hier auch öffentlich gestellt werden, weil sie ja bestens zum Fall Mollath passt. Meine Anfragen hatte folgenden Inhalt:

"Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Müller,

im Jahre 2006 wurden vom interdisziplinären Arbeitskreises um den BGH die Mindestanforderungen für Prognose-Gut­ach­ten (2006) veröffentlicht.

Ich bin als forensischer Psychologe dabei, die eigene Zunft, besonders auch die psychiatrischen Kollegen kritisch unter die Lupe zu nehmen: Schwerpunkt Voraussetzungen der Unter­bringung und Prognose.

Meine spezielle Frage an Sie ist: Halten Sie die Mindestanforderungen für Prognosegutachten auch für geeignet oder notwendig für die alljährlichen Stel­lung­nahmen gemäß § 67e StGB oder einen Teil der 28 Kriterien oder müsste für den § 67e eine neue Ausarbeitung erfolgen?

Sehr interessant wäre für mich auch noch Ihre Einschätzung im Rückblick, ob die Erarbeitung und Veröffentlichung der Mindestanforderungen die Qualität der Prognosegutachten verbessert hat und, ob aus Ihrer Sicht etwas dagegen spräche, wenn die auftraggebenden Gerichte / Staatsanwaltschaften bei ihrer Auftragserteilung auf die Mindestanforderungen hinwiesen?

Mit freundlichen Grüßen: Rudolf Sponsel"

 

 

Wenn der Ermessensspielraum Null ist, hat das Obergericht selber zu entscheiden, vor allem in eilbedürftigen Freiheitsentziehungsangelegenheiten.

Davor hat sich das OLG Bamberg gedrückt.

Vielleicht hilft das BVerfG (wieder mal) auf die Sprünge.

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Joachim Bode schrieb:

Wenn der Ermessensspielraum Null ist, hat das Obergericht selber zu entscheiden, vor allem in eilbedürftigen Freiheitsentziehungsangelegenheiten.

Davor hat sich das OLG Bamberg gedrückt.

Vielleicht hilft das BVerfG (wieder mal) auf die Sprünge.

 

Das OLG hätte - als zweite vollständige Tatsacheninstanz - selbst ein Gutachten einholen müssen. Nur - dann hätte der Senat auch in der Sache selbst entscheiden müssen...

Jedenfalls scheitert die Unterbringungnach Auffassung des OLG nicht am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Das ist ja auch schon einmal ein Signal.

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