Kein Hitzefrei für Arbeitnehmer

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 19.06.2013
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtSommerHitzefreiHitze2|4792 Aufrufe

Wochenlang haben wir über den nicht enden wollenden Winter geklagt. Jetzt ist er da, zumindest für wenige Tage: der Sommer. Und mit ihm natürlich die Sommerthemen des Arbeitsrechts, wie: Muss ich auch bei 32 Grad im Schatten noch draußen arbeiten? Gibt's Anspruch auf Hitzefrei wie früher in der Schule? Darf ich halbnackt ins Büro kommen?

LegalTribuneOnline hat die Antworten auf die wichtigsten Sommerfragen des deutschen Arbeitsrechts zusammengestellt.

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2 Kommentare

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Um mit Obama zu sprechen - aus seiner gestrigen Berlinrede - Bei einem "warm welcome über 30°" unter Freunden, kann man schon mal das Jacket ausziehen ;-)

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