Kein Hitzefrei für Arbeitnehmer
von , veröffentlicht am 19.06.2013Wochenlang haben wir über den nicht enden wollenden Winter geklagt. Jetzt ist er da, zumindest für wenige Tage: der Sommer. Und mit ihm natürlich die Sommerthemen des Arbeitsrechts, wie: Muss ich auch bei 32 Grad im Schatten noch draußen arbeiten? Gibt's Anspruch auf Hitzefrei wie früher in der Schule? Darf ich halbnackt ins Büro kommen?
LegalTribuneOnline hat die Antworten auf die wichtigsten Sommerfragen des deutschen Arbeitsrechts zusammengestellt.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenBreunig kommentiert am Permanenter Link
Um mit Obama zu sprechen - aus seiner gestrigen Berlinrede - Bei einem "warm welcome über 30°" unter Freunden, kann man schon mal das Jacket ausziehen ;-)