Bundesrat bestätigt das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

von Dr. Claus-Henrik Horn, veröffentlicht am 05.07.2013

Heute (05.07.2013) hat der Bundesrat das Vermittlungsergebnis zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bestätigt; es wird wohl zum 1. August 2013 in Kraft treten. Das Gesetz löst u.a. die KostO durch das GNotKG ab.

Ein Detail, was eine Verbesserung für den Bürger bedeutet:

1. Damit sichergestellt ist, dass nach dem Erbfall ein Testament nicht verschwindet und es tatsächlich vom Nachlassgericht eröffnet wird, ist zu raten, dass jeder sein handschriftliches Testament zu Lebzeiten bei dem Nachlassgericht hinterlegt. Nach noch geltendem Recht fällt eine Gerichtsgebühr von ¼ auf Basis des Vermögenswertes an. Bei einem Vermögen von 0,5 Mio. € kostet noch die Hinterlegung 202,00 € und bei einem Vermögen von 1,0 Mio. € 399,00 €. Das ändert sich: Es kostet nun 75,00 € unabhängig vom Vermögenswert (Nr. 12100).

2. Nach dem Todesfall müssen Testamente durch das Nachlassgericht eröffnet werden. Nach noch geltendem Recht wird dafür eine Gerichtsgebühr von ½ auf Basis des Nachlasswertes berechnet. Bei einem Nachlasswert von 0,5 Mio. € sind das 404,00 € und bei 1,0 Mio. €  779,00 €. Das ändert sich: Die Eröffnung kostet nach neuem Recht nur pauschal 100,00 €  (Nr. 12101).

Weitere Informationen hier.

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Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare

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Vielen Dank, Herr Dr. Diehn. Die Gebühren wurden - wie Sie zutreffend schreiben - nachträglich erhöht. HIER ist die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses.

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