Rückforderung von Vorauszahlungen bei Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts

von Dr. Klaus Lützenkirchen, veröffentlicht am 11.07.2013

Es ist Standard, im Gewerbemietvertrag die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts auszuschließen. Demnach hat der Mieter im laufenden Mietvertrag auch keine Möglichkeit, seinem Begehren nach Abrechnung Nachdruck zu verleihen.

Kann der Mieter nun am Ende der Mietzeit den Rückforderungsanspruch geltend machen? Gilt der Ausschluss des Zurückbehalktungsrechts fort oder ist gerade wegen der ergänzenden Vertragsauslegung dem Mieter wenigstens jetzt ein Rückforderungsrecht auch für während der Mietzeit abgelaufenen Abrechnungsperioden zuzubilligen?

Ich meine letzteres wäre richtig, jedenfalls wenn der Mieter im laufenden Mietvertrag den Abbrechnungsanspruch geltend gemacht hat. Grenze ist aber die Vewrjährung des Anspruchs auf Abrechnung.

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