Internationale Fusionskontrolle – Deutsch-chinesischer Kartellrechtsaustausch

von Dr. Rolf Hempel, veröffentlicht am 24.07.2013

Am Montag war ich bei einem Treffen einer Delegation der chinesischen Fusionskontrollbehörde (Anti-monopoly Bureau des MOFCOM - Handelsministerium) und von Behörden aus den chinesischen Provinzen mit unserem Fachbereich Kartellrecht und Mitgliedern der internationalen Praxisgruppe Kartellrecht in Frankfurt. Die Delegation ist für ein paar Wochen in Deutschland, um sich unter anderem über aktuelle Entwicklungen in der Fusionskontrolle zu informieren. Am Montag war sie bei uns zu Besuch in unserem Frankfurter Büro. Zuvor war die Delegation auch schon beim Bundeskartellamt gewesen.

Es war sehr interessant und spannend, direkt mit den Vertretern der chinesischen Fusionskontrollbehörde ins Gespräch zu kommen. Wir haben vor unseren Gästen zu von diesen vorab ausgewählten Fragen der deutschen und EU-Fusionskontrolle vorgetragen und hierzu in der Diskussion nach den Vorträgen unsere Gedanken ausgetauscht. Themen waren der "Substantive Test for Merger Control in Germany", "Merger and Competition Law Review of the IT industry", "Remedies under Merger Control in Germany" und "Questions of Merger Control Procedure and Timing". Ich hatte das Vergnügen, zum Untersagungskriterium in der EU und in der seit 30. Juni daran angepassten deutschen Fusionskontrolle vorzutragen. Die Fragen der Vertreter der chinesischen Delegation belegten deren reges Interesse an den deutschen und europäischen Erfahrungen in der Fusionskontrolle und insbesondere an Details der Funktionsweise. So gab es Rückfragen z.B. zu der (nicht so großen) Bedeutung der Marktbeherrschungsvermutungen für die deutsche Fusionskontrolle und zu den denkbaren Abhilfemaßnahmen bei wettbewerblichen Problemen.

China ist inzwischen regelmäßig Adressat von Fusionskontrollanmeldungen bei größeren Transaktionen, seit man dort vor einigen Jahren eine verpflichtende präventive Fusionskontrolle eingeführt hat. Das Verfahren ist mittlerweile ganz gut etabliert, allerdings noch ziemlich langwierig. Die Zeitdauer erinnert etwas an die frühere brasilianische Fusionskontrolle (nach der letzten Reform geht es aber auch nicht unbedingt so viel schneller in Brasilien) mit dem Unterschied, dass es in China (wie heute auch in Brasilien) ein Vollzugsverbot gibt. Das muss man bei der Transaktionsplanung im Auge behalten. Inhaltlich ist man in China auf der Höhe der Zeit, wie die zum Teil sehr detaillierten Fragen der Delegation zu Details der deutschen und EU-Fusionskontrolle und die – wie immer sehr wertvollen - Pausengespräche z.B. mit "Case Handlers" zeigten. Interessant waren Ansätze in China, z.B. im Bereich der "Remedies", eine Art "permanent keep separate", die wir in der EU und in Deutschland so nicht kennen.

Alles in allem ein sehr gelungener und sehr freundlicher Austausch. Die chinesische Delegation wird noch weiter durch Deutschland reisen, um mit Unternehmen und auch anderen Anwaltskanzleien zu sprechen.

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