Kommt Mollath bald frei?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 24.07.2013

Seit letztem November 2012 stelle ich mir diese Frage und habe sie bislang - prognostisch falsch - immer gedanklich mit Ja beantwortet. Dass Herr Mollath auch nach über einem halben Jahr immer noch in der Forensischen Psychiatrie in  Bayreuth untergebracht ist, erschien mir nach Aktenlage vor einigen Monaten kaum vorstellbar. Auch ohne erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren hat es seither genug Gelegenheiten für Gerichte gegeben, den schwersten Grundrechtseingriff in einem Rechtsstaat zu beenden. Leider ist dies, obwohl überfällig und inzwischen sogar von der Regierungspolitik (jedenfalls in ihren öffentlichen Äußerungen) herbeigewünscht, immer noch  nicht eingetreten.

Nun steht aber die für Herrn Mollath wichtigste Gerichtsentscheidung offenbar unmittelbar bevor und damit stellt sich die Frage der (nächsten) Woche: Est-ce qu`il y a des juges à Ratisbonne? (Hintergrund zum geflügelten Wort "Il y a des juges à Berlin")

Die 7. Strafkammer des LG Regensburg hat seit einigen Monaten zwei Wiederaufnahmeanträge mit (nach meiner Zählung) insgesamt mind. 14 Wiederaufnahmegründen vorliegen (V12 ist kein WA-Grund, V9 und S4 sind identisch, in einem Schriftsatz der Verteidigung sollen allerdings noch weitere Gründe genannt worden sein) und hatte angekündigt, zumindest zur Zulässigkeit der Anträge bis vergangenen Freitag zu entscheiden. Wie bekannt, wurde dieser Termin verschoben, da einer der Richter dieser Strafkammer (es soll ausgerechnet der Berichterstatter sein) wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wurde. Bis über diese Ablehnung entschieden wurde, war dieser Richter an der Mitwirkung an der Entscheidung gehindert. Die Befangenheitsablehnung wurde von der Strafkammer als unbegründet zurückgewiesen, die Beschwerde durch das OLG Nürnberg vorgestern als unzulässig verworfen.

Kurz zum Hintergrund: Die Richter des  OLG-Senats wenden die Ausnahmevorschrift des § 28 Abs. 2 S.2 StPO auf das Wiederaufnahmeverfahren entsprechend an, eine Frage, die seit einigen Jahren unter den deutschen OLG umstritten ist (vgl. hier). Da es weder eine planwidrige Regelungslücke gibt noch eine vergleichbare Interessenlage, ist aber eine Analogie kaum juristisch sauber herzuleiten.

In der Pressemitteilung heißt es zur Begründung:

"Die gesetzliche Regelung dient nicht zuletzt der Beschleunigung des Verfahrens. Nach übereinstimmender Rechtsprechung beider Strafsenate des Oberlandesgerichts ist § 28 Abs. 2 S. 2 StPO nicht nur im Urteilsverfahren anzuwenden, sondern entsprechend auch in vergleichbaren Verfahrenskonstellationen, zum Beispiel im Strafvollstreckungsverfahren. Der hinter der Vorschrift stehende Rechtsgedanke trifft nach Auffassung des Senats auch auf das Wiederaufnahmeverfahren zu."

Die Argumentation ist verfehlt - "Rechtsgedanken" aus einer Ausnahmevorschrift können eben nicht einfach auf "vergleichbare" Verfahrenskonstellationen übertragen werden, jedenfalls dann nicht, wenn das Gesetz den Sachverhalt eindeutig regelt (§ 28 Abs.2 S.1 StPO). Gerichte dürfen sich nicht über das Gesetz stellen. Auch wenn es hier nur um ein verfahrensrechtliches Detail geht, ist zu bemerken, dass die bayerische Justiz - hier jetzt das OLG Nürnberg - wiederum zu Lasten Herrn Mollaths eine fragwürdige Entscheidung getroffen hat. Sie reiht sich fast nahtlos ein in die seit Beginn des Verfahrens vor zehn Jahren ergangenen fehlerhaften und fragwürdigen Verfügungen,  Beschlüsse, Fehlentscheidungen, fehlerhaften Gutachten, dem Urteil, die bis auf wenige Ausnahmen alle zu Lasten Herrn Mollaths gingen, noch nicht eingerechnet die Fälle, in denen Richter Beschwerden nicht bearbeiteten bzw. nicht an das Beschwerdegericht weiterleiteten. Interessant wäre gewesen, ob nach Ansicht des OLG Nürnberg die Mitwirkung des betr. Richters an einer (krass) fehlerhaften Entscheidung, bei der es um eines der jetzt zu bewertenden Wiederaufnahmevorbringen ging (vgl. Verteidigerschriftsatz), eine berechtigte "Besorgnis" der Befangenheit Herrn Mollaths  im Wiederaufnahmeverfahren auslöst oder nicht.

Schon vergangene Woche hatte das OLG Bamberg die Entscheidung der StVK des LG Bayreuth aufgehoben, lt. der bei Herrn Mollath nach wie vor die Voraussetzungen der Unterbringung bejaht worden waren. Die Entscheidungsbegründung des OLG war teilweise für Herrn Mollath durchaus  positiv: Bemerkenswert immerhin, dass der Senat zumindest die fehlerhafte Bewertung des Komplexes "Dr. Wörthmüller"- siehe Wiederaufnahmegründe V9 und S4) auch im Rahmen des § 67e StGB beachtet haben will (S. 11 des Beschlusses). Ebenso bemerkenswert ist, dass das OLG Bamberg auf die Äußerungen von Prof. Kröber in einem Interview, mit der er seine Gefährlichkeitseinschätzung von 2008 relativierte, Bezug nimmt. Dennoch ist auch diese Entscheidung OLG Bamberg nicht durchweg positiv: Das Beschwerdegericht hat grds. selbst zu entscheiden und kann dazu auch selbst Tatsachen ermitteln; eine Aufhebung und Zurückverweisung ist gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. § 309 Abs. 2 StPO). Ohnehin wäre die Frage der (Un-)verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung Herrn Mollaths  längst entscheidungsreif.

Trotz der Signale, die man insgesamt als eher negativ deuten kann und auch trotz der bislang ausgebliebenen Entscheidung der 7. Strafkammer des LG Regensburg, die Vollstreckung der Maßregel gegen Herrn Mollath nach § 360 Abs.2 StPO zu unterbrechen (dazu siehe hier), und trotz meiner bisherigen Falschprognosen bleibe ich optimistisch: Jeden einzelnen der 14 (+X) vorgetragenen Wiederaufnahmegründe als unzulässig einzustufen, wäre kaum vertretbar zu begründen.

Die Frage der Woche wird also nach meiner besten Hoffnung demnächst mit Ja zu beantworten sein:

"Oui, il y a des juges à Ratisbonne".

Update 24.07.2013

Meine Hoffnung von gestern Nacht war nicht berechtigt: Die Wiederaufnahme wurde abgelehnt. Mehr dazu später.

Hier der Beschluss.

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273 Kommentare

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psychofan schrieb:

Unsere Gesetze sind schlecht, weil sie offensichtlich solche Schauprozesse mit Pseudoverteidigung, die man sonst nur aus China o.ä. kennt, problemlos akzeptieren und unter "kleinere Schlampereien, die akzeptabel sind" subsumieren.

Es ist kein Problem der Gesetze, wenn die Richter sie nicht so anwenden, wie sie gedacht sind. Eigentlich gibt es den Straftatbestand der Rechtsbeugung genau deshalb, um zumindest Extremfälle im Bereich "falsche Rechtsanwedung" zu verhindern.

Ein nicht unerheblicher Anteil an Juristen würde das Verhalten von Brixner entsprechend auch als Rechtsbeugung werten.

Das zweite Problem in dem Zusammenhang war ja, dass die Fehler des Prozesses bei Brixner in der Revisionsinstanz nicht korrigiert wurden, weil Mollaths Verteidigung nichts getaugt hat und gar nicht umfassend alles gerügt wurde, was von Brixner falsch gemacht wurde. (Mal von den nicht erfolgten Befangenheitsanträgen in der Tatsacheninstanz abgesehen.)

 

Wir haben kein Problem mit den Gesetzen, sondern mit den Abhängigkeitsverhältnissen derer, die sich um die Einhaltung der Gesetze kümmern, d.h. der Richter, Staatsanwälte und teilweise auch der (Pflicht-)Verteidiger. Nur: Das zu ändern ist kaum möglich.
 

Arne (der echte) schrieb:

Markus schrieb:

Viel wichtiger als das ist meiner Meinung nach eine gute Rechtsvertretung. Mollath war anscheinend auch schlicht schlecht vertreten. (Was vielleicht anders gewesen wäre, wenn er nicht Nachts bei seinem Anwalt Terror gemacht hätte ... wieder einer dieser Grautöne über die wir keine echte Klarheit haben)

 

Sicherlich wäre das eine Grundvoraussetzung und ohne diese sollte man gar keinen Prozess führen dürfen.

(Und ob der Terror wirklich Terror war, oder Selbstverteidigung eines untätigen seine Pflicht verletzenden Anwalts? Ich weiß es nicht, aber es wundert mich sehr, wie Herr D. sich verhalten hat. Falls es stimmt, wie Gustl schrieb, dass D. ihm (GM) geraten hat, zuzugeben geschlagen zu haben, dann tendiere ich hier zu dunkelstgrau... )


Dürfte ein Henne und Ei-Problem sein, das Verhältnis zwischen M. und seinem Verteidiger.

Aber ich kann den Verteidiger auch verstehen:
"Ja, ich hab sie geschlagen, tut mir auch sehr leid. Ich möchte mich entschuldigen, es war, wie man ja auch daran gesehen hat, dass wir im Anschluss noch x Monate zusammengelebt haben, ein einmaliger Ausrutscher, der nicht mehr vorkommen wird." <- Da kann der Verteidiger doch davon ausgehen, dass der nicht vorbestrafte Angeklagte im Amtsgericht mit 500 Euro Geldstrafe und nem erhobenen Zeigefinger des Richters aus dem Saal geht. Der Verteidiger wusste zu dem Zeitpunkt ja auch nicht, dass an den Vorwürfen gegen die Bank was dran war und die ganze Sache größere Kreise ziehen würde.

Was der Verteidiger aber unterschätzt haben dürfte, war die Verbissenheit, mit der Mollath seine Unschuld verteidigen wollte. Eine Verbissenheit, die zum einen dazu geführt hat, dass er sich mit seinem Verteidiger in die Wolle bekommen hat - weswegen er dann nicht mehr angemessen verteidigt wurde und wegen der schlechten Verteidigung ist Brixner mit seinem zweifelhaften Verhalten (vorsichtig ausgedrückt) nicht nur in der eigenen Instanz sondern auch in der Revision durchgekommen.
Und eine Verbissenheit, die einige Leute - in Verbindung mit dem zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannten Wahrheitsgehalt der Vorwürfe gegen die Bank - als "Wahn" ausgelegt haben, weswegen dann doch einige Hebel in Bewegung gesetzt worden sind, um ihn dahin zu bringen, wo er jetzt sitzt.

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I.S. schrieb:

.....

Wir haben kein Problem mit den Gesetzen, sondern mit den Abhängigkeitsverhältnissen derer, die sich um die Einhaltung der Gesetze kümmern, d.h. der Richter, Staatsanwälte und teilweise auch der (Pflicht-)Verteidiger. Nur: Das zu ändern ist kaum möglich.

.....

Warum sollte es kaum möglich sein, das von Ihnen Beschriebene zu ändern?

Eine unabhängige Kontrollinstanz für die Justiz, möglichst bestehend aus intelligenten Nicht-Juristen, würde schon viel helfen!

An den von Ihnen beschriebenen Abhängigkeitsverhältnissen ist zwar etwas dran, aber man könnte auch an eine (antrainierte?) Charaktereigenschaft von Justizjuristen denken. 

Die wirklichen Spitzen-Verteidiger haben es nicht nötig, sich in Abhängigkeit von i.d.R. als Jurist nicht mehr mittelmäßigen Richter zu begeben.

Die meisten Anwälte, also die mittelmäßigen bis als Jurist schlechten, sind in dieser Abhängigkeit, und sie werden es nie zugeben.

Da scheint mit das eigentliche Problem, das den Rechtsstaat tangiert, zu liegen. 

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Closius schrieb:

I.S. schrieb:

.....

Wir haben kein Problem mit den Gesetzen, sondern mit den Abhängigkeitsverhältnissen derer, die sich um die Einhaltung der Gesetze kümmern, d.h. der Richter, Staatsanwälte und teilweise auch der (Pflicht-)Verteidiger. Nur: Das zu ändern ist kaum möglich.

.....

Warum sollte es kaum möglich sein, das von Ihnen Beschriebene zu ändern?

Eine unabhängige Kontrollinstanz für die Justiz, möglichst bestehend aus intelligenten Nicht-Juristen, würde schon viel helfen!


Kaum möglich, denn: Wer soll die zusammensetzen? Aus dem Telefonbuch zufällig auswählen ist wohl nicht machbar. Also vom Volk gewählt und dessen demokratisch legitimierte Vertreter sitzen im Landtag und das bedeutet, dass diese "unabhängige" Kontrollinstanz wieder Parteinteressen gehorchen wird.

Quote:
Die wirklichen Spitzen-Verteidiger haben es nicht nötig, sich in Abhängigkeit von i.d.R. als Jurist nicht mehr mittelmäßigen Richter zu begeben.

Die bekommen auch ihr Geld, ohne als Pflichtverteidiger zu arbeiten. Und Pflichtverteidiger sind schon bei der Frage, ob sie den Job bekommen, vom Richter abhängig.

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Arne (der echte) schrieb:

Markus schrieb:

Das ist es, was ich so furchtbar finde in allen Rechtsdiskussionen, die eine gewisse Öffentlichkeit haben:

Es gibt immer nur Schwarz und Weiß, Teufel und Engel, hier die guten, edlen Samariter, dort die Schweine.

Übrigens machen Sie dann anschließend exakt das, was Sie "furchtbar" finden und schmeißen die Mollathfraktion in einen Topf und beschreiben ein Schwarz, was vielleicht 10-20% der Mollathfraktion sehen und vergessen das Grau der Anderen:

Da haben Sie Recht und ich entschuldige mich für die Pauschalisierung. Selbstverständlich gibt es Menschen, die "auf Mollaths Seite stehen" und kein Schwarz/Weiß Denken an den Tag legen. Ich zähle mich selbst zu diesen. Aber ein Großteil der Kommentare hier und im sonstigen Internet (nicht nur zu diesem Thema) sind geprägt von einem aggressiven, pauschalisierenden Stil. Wer aber von vorne herein nur schimpft und garnicht versucht zu verstehen, wieso jemand eine unliebsame Entscheidung trifft, kann diese Entscheidung auch nicht sinnvoll kritisieren. 

Quote:

Somit ist die Darstellung - (sinngemäß) "Irgendwann ist auch mal Schluß" doch an dieser Stelle einfach verfehlt.

1,5 Instanzen ist nicht 17.

Wenn wir also BGHs haben, die alles halten, dann müsste hier mindestens noch eine Revisionsinstanz dazwischen geschaltet sein, in welchem man die Beweisführung anfechten kann, damit ich das Argument Rechtsfrieden in Zukunft akzeptieren könnte.

So ist das Argument Rechtsfrieden eine reine Nebelkerze um Rechtsbruch zu vernebeln.

Dann brauchen wir halt statt einem Bundesgerichtshof in Zukunft Dutzende. Wenn wir wollen, dass letztinstanzlich alle Strafsachen von einem einzigen Gericht entschieden werden (was ich sinnvoll finde), kann das nur durch Reduzierung des Prüfungsumfangs funktionieren. Ich finde, der dreistufige Aufbau hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt. Eine vierte Instanz würde mE keinen zusätzlichen Nutzen bringen.

Viel wichtiger als das ist meiner Meinung nach eine gute Rechtsvertretung. Mollath war anscheinend auch schlicht schlecht vertreten. (Was vielleicht anders gewesen wäre, wenn er nicht Nachts bei seinem Anwalt Terror gemacht hätte ... wieder einer dieser Grautöne über die wir keine echte Klarheit haben) 

Quote:

Wenn ich Prof. Müller und/oder O. Garcia richtig in Erinnerung habe, dann kann Mollath nicht mehr schlechter gestellt werden als bei seinem damaligen Freispruch.

Es kann sein, dass ich mich da geirrt habe. Wenn Prof. Müller das so gesagt hat, glauben Sie lieber ihm. Trotzdem könnte eine erneute Beweisaufnahme natürlich für Mollath Unangenehmes ergeben. Auch wenn man es dann rechtlich nicht mehr berücksichtigen dürfte.
Quote:

Bleiben Sie dem Blog erhalten - es ist schön wenn nicht nur die Trolle wie Minderheitenmeinung Stimmung machen, sondern auch echte Gegenargumente auftauchen.

Das möchte ich Ihnen nicht versprechen... Trotzdem danke für die nette Antwort.

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Markus schrieb:

Dann brauchen wir halt statt einem Bundesgerichtshof in Zukunft Dutzende. Wenn wir wollen, dass letztinstanzlich alle Strafsachen von einem einzigen Gericht entschieden werden (was ich sinnvoll finde), kann das nur durch Reduzierung des Prüfungsumfangs funktionieren. Ich finde, der dreistufige Aufbau hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt. Eine vierte Instanz würde mE keinen zusätzlichen Nutzen bringen.

Viel wichtiger als das ist meiner Meinung nach eine gute Rechtsvertretung. Mollath war anscheinend auch schlicht schlecht vertreten. (Was vielleicht anders gewesen wäre, wenn er nicht Nachts bei seinem Anwalt Terror gemacht hätte ... wieder einer dieser Grautöne über die wir keine echte Klarheit haben) 

 

Was reden Sie von einer vierten Instanz? Gravierende Straftaten haben genau eine Tatsacheninstanz, nämlich das Landgericht, und dann gibt es noch die Revision als "halbe" Instanz. Das ist nicht genug, wie man im Fall Mollath gesehen hat. Hier hat es an einer echten zweiten Tatsacheninstanz gefehlt.

 

Wenn Sie bei Mollath von einer "guten Rechtsvertretung" sprechen, klingt das höhnisch. Sie wissen genau, dass Mollath diesen Anwalt nicht wollte, und dieser Anwalt Herrn Mollath nicht wollte. Was Sie als "Terror" bezeichnen, war ein Besuch am Abend (20 Uhr ?). Er hat geklingelt und wohl "machen Sie auf" gerufen. Und das bezeichnen Sie als "Grautöne" nach dem Motto: "hätte er keinen Terror gemacht, wäre er besser vertreten gewesen und vermutlich nicht 7 Jahre in die Klappse gekommen - selber schuld.

Wissen Sie, was ich auf Ihre Grautöne gebe? Will es hier nicht beim Namen nennen. Und nein, bei so viel Zynismus und höhnischer Menschenverachtung bin ich auch nicht freundlich gestimmt.

 

 

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Markus schrieb:

Ich finde, der dreistufige Aufbau hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt. Eine vierte Instanz würde mE keinen zusätzlichen Nutzen bringen.

 

Sie haben glaube ich nicht verstanden was ich mit "1,5" sagen wollte - dreistufig ist auch für mich ok - es gibt aber bei dieser Art von Prozess (Name entfallen) nur 2 Stufen.

Es gibt keine Berufungsinstanz wie ein OLG darüber - es gibt nur die Revision!

Und das ist das was ich damit sagen wollte - die 3te Instanz fehlt hier schlicht.

 

Markus schrieb:

Viel wichtiger als das ist meiner Meinung nach eine gute Rechtsvertretung. Mollath war anscheinend auch schlicht schlecht vertreten. (Was vielleicht anders gewesen wäre, wenn er nicht Nachts bei seinem Anwalt Terror gemacht hätte ... wieder einer dieser Grautöne über die wir keine echte Klarheit haben)

 

Sicherlich wäre das eine Grundvoraussetzung und ohne diese sollte man gar keinen Prozess führen dürfen.

(Und ob der Terror wirklich Terror war, oder Selbstverteidigung eines untätigen seine Pflicht verletzenden Anwalts? Ich weiß es nicht, aber es wundert mich sehr, wie Herr D. sich verhalten hat. Falls es stimmt, wie Gustl schrieb, dass D. ihm (GM) geraten hat, zuzugeben geschlagen zu haben, dann tendiere ich hier zu dunkelstgrau... )

Aber gäbe es eine Berufungsinstanz, dann hätte auch GM "neues Spiel - neues Glück" gehabt.

Gab es aber nicht und daher (und das war mein Ansatz) sehe ich hier keine zulässige "Jetzt muss aber auch mal gut sein - Rechtssicherheit" Argumentation.

 

Markus schrieb:

Trotzdem könnte eine erneute Beweisaufnahme natürlich für Mollath Unangenehmes ergeben. Auch wenn man es dann rechtlich nicht mehr berücksichtigen dürfte

 

Da ich mich eben nicht zu den s/w-Unterstützern sehe, könnte ich damit leben - mir ist wichtig, dass Gustl einen fairen Prozess bekommt - sollte der Prozess tatsächlich seine Schuld beweisen (Betonung liegt auf beweisen und nicht so-pseudo Rechtsauslegungen wie in Augsburg/Regensburg) dann ist das halt so.

Und selbst dann, wenn er tatsächlich schuldig gewesen wäre - einen allgemeingefährlichen Wahn wird man daraus wohl nicht mehr machen können.

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Mollaths leidenschaftliche Unterstützer Während Gustl Mollath noch den Beschluss der Strafkammer verdauen muss, schäumen viele seiner Unterstützer vor Wut und beschimpfen die Richter. Die einstige CSU-Rebellin Pauli will Mollath für die Eröffnung der Bayreuther Festspiele herausholen.

 

 

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/politik/artikel/mollaths-leidenschaftliche-unterstuetzer/942694/mollaths-leidenschaftliche-unterstuetzer.html

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Quote:
Markus schrieb:
Dann hab ich wirklich lieber eine streng formalistische Justiz, die ohne Gefühlsregung Entscheidungen trifft.

Das sehe ich auch so. Eine Justiz, die unechte Atteste als unechte Atteste behandelt, die einen befangenen Richter erkennt und daraus die richtigen Schlußfolgerungen zieht, die verlangt, dass Vorwürfe (Reifenstechereien) bewiesen werden müssen und und und...
So etwas wie "Mollathfraktion" trifft für sehr viele Menschen nicht zu. Auch für mich nicht. Ich kenne Herrn Mollath nicht. Auf der Basis der öffentlich zugänglichen Dokumente ist hier massives Unrecht geschehen, das Ansehen der Justiz hat enorm gelitten, die Reputation einiger Journalisen und früher angesehener Psychiater ist in den Keller gerauscht - und die Hintergründe der Affäre sind bei Weitem nicht aufgeklärt. Und als Staatsbürger lasse ich mich nicht gerne für dumm verkaufen.

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Von dem Fanatismus, der immer wieder den Kritikern der bayerischen Justiz unterstellt wird, kann ich beim besten Willen nichts erkennen. 

 

Im Gegenteil: fast schon zwanghaft wird hier versucht zu dämonisieren - das beste Beispiel der Versuch, G. Mollath mittels des SAT1-Beitrages anzudichten, er, Zitat: drehe "voll in den Hassmodus"....ist das Wahn oder Wunschdenken? 

 

Die bayerische Justiz ist kritikwürdig! 

 

Für mich ist es überaus beruhigend - als ehem. Polizist und als Justizopfer - dass sich die Bürger nicht mehr alles gefallen lassen, dass sie Zivilcourage zeigen und dass sie sich von der Obrigkeits-Hörigkeit und auch den Manipulationen (unsäglich Otto Braun, Nordb.Kurier) der Hofschreiber emanzipieren. 

 

Das lässt für die Wahl im September gutes ahnen....denn diese Justiz ist ein Produkt der CSU: zwei Monate vor der Wahl wird der ehemalige Stolz von Bayern nun- zumindest nach außen - wie ein Schmuddelkind behandelt. Das lässt tief blicken. 

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Die Abschmetterung der Wiederaufnahmeanträge - vorgetragen in einer sich über +100 Seiten erstreckenden bewusst konstruierten Aneinanderreihung solitärer Spitzfindigkeiten, die das Betrachtungsfeld zu jedem einzelnen Wiederaufnahmegrund derartig verengen, dass sie, gleich ob sie zutreffend sind, oder nicht, eine synthetische Betrachtung sämtlicher Indizien (wie schon Prof. Müller richtig feststellte) und damit deren systematisches Zusammenwirken implizit vereiteln - zu diskutieren, ist aus juristischer Sicht sicher interessant und das sollte auch unbedingt verfolgt werden.

Ich fürchte aber, dass das Herrn Mollath aktuell nicht viel weiter hilft. Vielleicht sollte man lieber einmal versuchen, kreativ neue Verfolgungsansätze gegen die Mollath-Peiniger durchzuspielen?

 

Wie wäre es z.B. hiermit (mehr oder weniger aus dem Bauch heraus)?

1)

Privatklage gem. § 374 (1) Ziff.4 StPO gg. die aktuellen medizinischen Aufsichtspersonen des Herrn Mollath wegen perpetuierter Körperverletzung von Schutzbefohlenen i.S.d. § 223 StGB (ggfs. auch i.V.m. § 238 (1) StGB), sowie Privatklage gegen den künftigen psychologischen Gutachter des Herrn Mollath wegen Körperverletzung i.S.d. § 223 StGB im Zuge der künftigen "psychologischen Begutachtung" des Herrn Mollath.

2)

Herr Mollath erklärt sich mit einer künftigen psychiatrischen Exploration zur Feststellung seines Geisteszustandes weiterhin nur unter der (eine Schutzmaßnahme darstellenden) aufschiebenden Voraussetzung einverstanden, dass die Exploration lückenlos per Video- und Audioaufzeichnung festgehalten wird und dass dem eine Person seiner Wahl beiwohnen darf.

3)

Die Audio- und Videoaufzeichnung der Exploration wird im Rahmen der Privatklage und im Wege der richterlichen Augenscheinnahme gem. § 86 StPO i.V.m. § 244 (2) StPO beantragt, wonach neben einem richterlichen Protokoll auch Abbildungen, Lichtbilder, Filme und Videoaufnahmen als beweiserhebliche Augenscheinsgegenstände zugelassen sind (Meyer-Goßner StPO 86 Rn 10) Soweit und so lange der Privatkläger "Herr des Verfahrens" ist (und bleibt) empfiehlt es sich, den Einsatz dieser Augenscheinsgegenstände explizit zu beantragen.

 

Die Staatsanwaltschaft dürfte (soweit der vorstehende Vorschlag halbwegs plausibel ist) anschließend danach "lechzen", die Privatklage nach §§ 376,377 StPO unter fadenscheinigen Begründungen (hinsichtl. Vorliegen "öffentlichen Interesses") an sich zu ziehen, wobei sie jedoch eine Überraschung erleben dürfte...

 

Stelle das hiermit gerne zur Diskussion und zur Anregung für bessere Optionen.

 

 

 

 

@Johannes Nachname
Sie parasitieren hier schamlos an der Tatsache, dass das wirkliche Leben Geschichten schreibt, die sich kein Drehbuchautor aufzuschreiben getrauen würde - aus Angst, der Kolportage verdächtigt zu werden.

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Nur mal am Rande:

 

Gemäß § 256 StPO können ärztliche Atteste über Körperverletzungen, die nicht zu den schweren gehören, verlesen werden.

Das Attest wurde verlesen.

Brixner selbst schreibt in seinem Urteil, dass Mollath eine schwere Körperverletzung begangen habe (Seite 19 unten).

 

Eigentlich dürfte das Attest doch überhaupt nicht verlesen werden. Das Attest ist völlig wertlos, egal ob i.V. oder von Frau Reichel oder Herrn Reichel ausgestellt, denn laut Brixners Urteil geht es um schwere Körperverletzung. Bei schweren Körperverletzungen dürfen keine Atteste verwendet (verlesen) werden, vielmehr muss der Arzt als Sachverständiger aussagen.

 

Meine Schlussfolgerung:

es muss ein medizinischer Sachverständige heran. Dieser muss die Qualität des verlesenen Attestes analysieren, auf etwaige Mängel abklopfen (gibt es genug), überprüfen ob Würgen und schwere Körperverletzung damit belegt ist (nein, kein Nachweis von Petechien, keine Augenhintergrunduntersuchung etc., somit allenfalls blaue Flecken belegt)  und dann im Rahmen der Wiederaufnahme als neues Beweismittel /neuer Zeuge benannt werden.

Er ist auch ein überlegener Sachverständige, weil er erstens persönlich zur Verfügung stünde (im Gegensatz zur damaligen HV, bei der unzulässigerweise nur ein Attest verlesen wurde) und zweitens mal mindestens Universitätsprofessor ist (im Gegensatz zum Weiterbildungsarzt Markus Reichel).

 

 

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psychofan schrieb:

Nur mal am Rande:

 

Gemäß § 256 StPO können ärztliche Atteste über Körperverletzungen, die nicht zu den schweren gehören, verlesen werden.

Das Attest wurde verlesen.

Brixner selbst schreibt in seinem Urteil, dass Mollath eine schwere Körperverletzung begangen habe (Seite 19 unten).

 

Darüber war ich auch gestolpert. Das StGB macht aber einen Unterschied zwischen gefährlicher und schwerer Körperverletzung (§224 bzw §226 StGB). Bei ersterer erwächst die Strafverschärfung aus der Begehungsweise bei letzterer aus den Folgen. Mollath war der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Im Urteil steht soweit ich weiß nichts von schwerer Körperverletzung.

 

Man kann natürlich argumentieren, wenn für die Qualifikation einer Köperverletzung zu einer schweren Körperverletzung der Arzt persönlich in der Hauptverhandlung aussagen muss, dann muss beim Verlesen eines Attestes, welches die Qualifikation zur gefährlichen Körperverletzung stützen soll, zumindest die Identität und Qualifikation des Arztes erkennbar sein. Hier gelten strengere Anforderungen an die "Echtheit" einer Urkunde, als bei der Empfangsbestätigung für das Paket des Nachbarn.

 

Analogieschlüsse in der Juristerei gehen aber anders, wie man in der Beschwerde zum OLG gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrags gesehen hat. Die dort angewandte Analogie geht wie folgt: Beschwerde ist immer möglich, nur in der Hauptverhandlung nicht. Der Richter darf aber je nach Gusto das komplette Wiederaufnahmeverfahren analog einer Hauptverhandlung sehen, obwohl es keine ist.

 

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Was für mich aktuell noch sehr interessant sein dürfte, das sind entsprechend öffentliche Stellungnahmen von Juristen zu diesem Urteil. Vielleicht in Zusammenfassung? Bis dato gibt es ja öffentlich in den Medien nur welche von Herrn Müller und natürlich Herrn Strate.

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Akula schrieb:

Was für mich aktuell noch sehr interessant sein dürfte, das sind entsprechend öffentliche Stellungnahmen von Juristen zu diesem Urteil. Vielleicht in Zusammenfassung? Bis dato gibt es ja öffentlich in den Medien nur welche von Herrn Müller und natürlich Herrn Strate.

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/26/der-fall-mollath-die-letzt...

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/mollath-wiederaufnahme-abgelehnt-psychiatrie-unterbringung/?googlenews=1&cHash=cbe38d8ea4e44df8747e4dd7d9b0419c

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Der Fall Mollath wird so oder so Rechtsgeschichte schreiben.

 

Das Grundproblem im vorliegenden Fall ist meiner Meinung nach die "juristische Wahrheit".

Würde ein Gericht regelkonform festellen, dass der Mond ein gründer Käse ist, dann wäre das juristisch wahr. Ansonsten ist es natürlich Käse. Trotzdem ist die Sache im allgemeinen nicht so offensichtlich und deshalb gibt es Regeln, wann eine Aussage vor Gericht "wahr" ist. Was im normalen Leben wie Aussage gegen Aussage aussieht, kann juristisch völlig anders aussehen. So macht es z.B. Sinn jemanden zu beschuldigen, da der Zeuge keinen Grund hat zu Lügen und deshalb seine Aussage zunächst einmal als "wahr" gilt. Objektiv muss dem nicht so sein (siehe z.B. den Fall Kaufmann, wo der Geliebte den Ehemann beschuldigte, es sich aber später herausstellte, dass der Geliebte gelogen hatte, weil selbst schuldig). Trotzdem genügt es dann eben nicht zu sagen ich war es nicht/ es war so nicht, jetzt gibt es eine Beweislast. Damit kann man zum einen juristisch ein Urteil erhalten, objektiv aber völlig falsch liegen.

Ein weiteres Problem ist die Beweiswürdigung. In jedem Verfahren gibt es widertreitende Aussagen/Details. Das Gericht hat diese zu prüfen und zu würdigen/bewerten. Diese Bewertung ist in gewisser Weise unanfechtbar. Sicher könnten andere Menschen zu anderen Ergebnissen kommen, dass ist aber irrelevant solange das Gericht die Dinge würdigt und dabei die gültigem Regeln einhält.

Deshalb ist dem Gericht/Prozessbeteiligten kein Vorwurf zu machen, wenn sie sich an die Regeln halten. Damit Urteile nicht ständig hinterfragt werden (Aufrechterhalten des Rechtsfriedens, was entschieden wurde gilt), gibt es sehr enge Regeln, die dazu führen können ein Urteil zu kippen, eine Wiederaufnahme zu erreichen.

Problematisch wird das Ganze, wenn die objektive Wahrheit plötzlich im Gegensatz zur juristischen Wahrheit steht bzw.

mit hoher Wahrscheinlichkeit steht. 

Dieser Fall führt regelmäßig zu widersinnigen Aktionen von Juristen, die versuchen den Rechtsfrieden zu verteidigen (Wir haben keine Fehler gemacht! Was in vielen Fällen ja durchaus stimmt. Aber muss deshalb ein Mensch im Gefängnis/Psychiatrie bleiben??) Die dem gesunden Menschenverstand völlig entgegenstehen und damit erst recht das Ansehen von Gerichten und auch des Rechtsstaats nachhaltig beschädigen.

Früher gab es das Recht der Begnadigung. Es wäre eine der sinnvollsten Aufgaben einen solchen Rechtskonflikt durch Begnadigung zu lösen. Rechtlich ist nichts mehr zu machen, aber das Unrecht kann durch einen Gnadenakt aufgelöst werden. Leider will niemand diesen Weg gehen. Der Betroffen nicht, weil ihm ja Unrecht geschehen ist. Die Justiz nicht, weil sie ja keine Fehler gemacht hat und sie es nicht ertragen kann, dass irgendjemand ihre Entscheidungen hinterfragt und sogar verändert. Der Bürger nicht, da ja der Rechtsstaat das Beste ist was es gibt und kein Einzelner das Recht hat "Willkürentscheidungen" zu treffen.

Wir werden sehen wie die Sache läuft. Es ist aber zu befürchten, dass es keine sinnvolle Lösung geben wird.

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Susi schrieb:

 

Wir werden sehen wie die Sache läuft. Es ist aber zu befürchten, dass es keine sinnvolle Lösung geben wird.

 

 

Oh doch. Eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgricht kann sehr wohl für eine sinnvolle Lösung sorgen.

 

Und wir dürfen nicht vergessen, Herr Mollath ist kein Einzelfall.

 

Das Grundgesetz wird ständig durch die Gerichte mißachtet, in dem sie §§ in ihren Fachgebieten deuten, wie sie weder der Gesetzgeber, noch das Bundesverassungsgericht jemals gesehen hat.

 

Robert Stegmann

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Susi schrieb:

Der Fall Mollath wird so oder so Rechtsgeschichte schreiben. Das Grundproblem im vorliegenden Fall ist meiner Meinung nach die "juristische Wahrheit". Würde ein Gericht regelkonform festellen, dass der Mond ein gründer Käse ist, dann wäre das juristisch wahr. Ansonsten ist es natürlich Käse. Trotzdem ist die Sache im allgemeinen nicht so offensichtlich und deshalb gibt es Regeln, wann eine Aussage vor Gericht "wahr" ist. Was im normalen Leben wie Aussage gegen Aussage aussieht, kann juristisch völlig anders aussehen. So macht es z.B. Sinn jemanden zu beschuldigen, da der Zeuge keinen Grund hat zu Lügen und deshalb seine Aussage zunächst einmal als "wahr" gilt. Objektiv muss dem nicht so sein (siehe z.B. den Fall Kaufmann, wo der Geliebte den Ehemann beschuldigte, es sich aber später herausstellte, dass der Geliebte gelogen hatte, weil selbst schuldig). Trotzdem genügt es dann eben nicht zu sagen ich war es nicht/ es war so nicht, jetzt gibt es eine Beweislast. Damit kann man zum einen juristisch ein Urteil erhalten, objektiv aber völlig falsch liegen.

 

Ich bin auch der Meinung, dass die aktuell in der Rechtslehre angewandten Methoden zur Tatsachenfeststellung, den wissenschaftlichen, technischen, kriminalistischen und rechtsphilosohischen Möglichkeiten weit - sehr weit - hinterher hinken. Und das ist seitens derjenigen Gruppierungen, die mindestens seit Einführung der Reichsgesetze bisher alle wichtigen (bzw. ihre "Interessen" tangierenden) einfachgesetzlichen deutschen  Normen in ihrem Sinne "garniert" und "lanciert" haben, sicher auch so gewollt. Schaut man genau hin, hat sich seit den Zeiten der Kabinettsjustiz eigentlich nichts Wesentliches geändert, allerdings lässt sich Justizias hässlich entstellte Fratze nur selten so deutlich hinter der  Schminkkruste scheinplausibler Rechtsanwendung entblößen, wie im Fall Mollath, weil in originären Gerichtsprozessen nur selten "elitäre Interessen" betroffen sind.

 

Ein weiteres Problem ist die Beweiswürdigung. In jedem Verfahren gibt es widertreitende Aussagen/Details. Das Gericht hat diese zu prüfen und zu würdigen/bewerten. Diese Bewertung ist in gewisser Weise unanfechtbar. Sicher könnten andere Menschen zu anderen Ergebnissen kommen, dass ist aber irrelevant solange das Gericht die Dinge würdigt und dabei die gültigem Regeln einhält.

 

Problematisch ist leider die nicht nur die mangelnde Anlehnung dieser "gültigen Regeln" an naturwissenschaftlich fundierte Erkenntnisse - insbesondere an die formalen Regeln der Logik - sondern auch die tendenzielle Unbestimmtheit und mangelnde Systematisierung dieser sogenannten gültigen Regeln. Das soll auch so sein, damit sie sich als weiche Knetmasse im Sinne einer "freien Beweiswürdigung" und "richterlichen Unabhängigkeit" im jeweils gewünschten Sinn umformen lassen.

 

Deshalb ist dem Gericht/Prozessbeteiligten kein Vorwurf zu machen, wenn sie sich an die Regeln halten. Damit Urteile nicht ständig hinterfragt werden (Aufrechterhalten des Rechtsfriedens, was entschieden wurde gilt), gibt es sehr enge Regeln, die dazu führen können ein Urteil zu kippen, eine Wiederaufnahme zu erreichen.

 

Die Schutzbehauptung des angeblich "ständigen Hinterfragens" von Entscheidungen erfreut sich großer Beliebtheit wenn es darum geht, das Instanzensystem, so wie es ist, zu verteidigen und vor angeblich "ausufernden Instanzenzügen" mit infiniten Regressen zu bewahren. Wer da mal genauer hinschaut stellt bald fest, dass es eine erstaunliche Korrelation zwischen den Fällen begibt, wo hartnäckig "ständig hinterfragt" wird und den Fällen, in denen die Gerichte tatsächlich solche sogenannten "Querulanten" verarscht haben (das muss man so deutlich sagen). Es hat sicher auch seine tieferen Gründe, warum im Strafprozess bereits die Berufungsinstanz weggefallen ist und damit noch mehr Potenzial für Fehlentscheidungen entstanden ist.

 

Problematisch wird das Ganze, wenn die objektive Wahrheit plötzlich im Gegensatz zur juristischen Wahrheit steht bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit steht. Dieser Fall führt regelmäßig zu widersinnigen Aktionen von Juristen, die versuchen den Rechtsfrieden zu verteidigen (Wir haben keine Fehler gemacht! Was in vielen Fällen ja durchaus stimmt. Aber muss deshalb ein Mensch im Gefängnis/Psychiatrie bleiben??) Die dem gesunden Menschenverstand völlig entgegenstehen und damit erst recht das Ansehen von Gerichten und auch des Rechtsstaats nachhaltig beschädigen.

 

Da gebe ich Ihnen absolut Recht. Aber das hängt - zumindest auf anwaltlicher Seite - leider auch ein wenig mit den Bedingungen der sogenannten "Beraterhaftung" zusammen und damit, es sich im Lauf seiner Karriere tunlichst nicht mit gewissen Stellen zu verscherzen. Auf richterlicher Seite steht neben potenziellen Rechtsbeugungsdelikten vor allem der § 839 BGB - auch hier geht es um die Haftung - im Raum.

 

Früher gab es das Recht der Begnadigung. Es wäre eine der sinnvollsten Aufgaben einen solchen Rechtskonflikt durch Begnadigung zu lösen. Rechtlich ist nichts mehr zu machen, aber das Unrecht kann durch einen Gnadenakt aufgelöst werden. Leider will niemand diesen Weg gehen. Der Betroffen nicht, weil ihm ja Unrecht geschehen ist. Die Justiz nicht, weil sie ja keine Fehler gemacht hat und sie es nicht ertragen kann, dass irgendjemand ihre Entscheidungen hinterfragt und sogar verändert. Der Bürger nicht, da ja der Rechtsstaat das Beste ist was es gibt und kein Einzelner das Recht hat "Willkürentscheidungen" zu treffen.

 

Begnadigungen halte ich für gar nicht sinnvoll, sondern für einen Rückschritt ins Feudalwesen. Gelegentlich habe ich den Eindruck, dass die vielen Jahrhunderte feudaler Herrschaft, Knechtschaft und Leibeigenschaft einigen Zeitgenossen auch in den Gerichten (und nicht den Unbedeutendsten) immer noch so tief in Fleisch und Blut stecken, dass sie eine natürliche Affinität zu dieser hegemonialen Sozialordnung haben, die ihnen womöglich nicht einmal bewusst ist. Sie dürften sich in entsprechend ausgeformten juristischen "Biotopen" auch pudelwohl fühlen und kaum ein Interesse an einer "Gerechtigkeitsjustiz" im humanistischen oder aufklärerischen Sinne haben.

@Markus - Nachtrag:

 

Diethelm_Schelm schrieb:

im Strafprozess bereits die Berufungsinstanz weggefallen ist und damit noch mehr Potenzial für Fehlentscheidungen entstanden ist.

 

Danke - Sie haben mir geholfen - so einfach geht es, wenn man Ahnung hat :-)

Das wollte ich Markus mitteilen...

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Arne (der echte) schrieb:

Diethelm_Schelm schrieb:

im Strafprozess bereits die Berufungsinstanz weggefallen ist und damit noch mehr Potenzial für Fehlentscheidungen entstanden ist.

Danke - Sie haben mir geholfen - so einfach geht es, wenn man Ahnung hat :-)

Das wollte ich Markus mitteilen...

Sie hatten sich in Ihrem Beitrag oben aber auf meinen Kommentar "Irgendwann ist dann mal Schluss" bezogen. Und der ist nicht im Zusammenhand mit dem konkreten Verfahren hier gefallen, sondern bei einer Erklärung, wieso wir überhaupt Rechtskraft brauchen und wie - theoretisch - auch durch unrichtige Urteile "Rechtsfrieden" entstehen kann. Dabei hatte ich, wenn ich mich richtig erinnere, auch deutlich gemacht, dass ich im Fall Mollath gerade nicht der Meinung bin, dass schon Schluss sein sollte.

Ob man allgemein den Instanzenzug so aufbauen will, wie wir das in Deutschland machen, ist eine diskussionswürdige Frage, die Mollath aber aktuell nicht weiterbringt. Kritik an der Ausgestaltung des Instanzenzugs ist kein zulässiger Wiederaufnahmegrund. (Nebenbei bemerkt, es gibt durchaus auch plausible Gründe gegen eine zweite Tatsacheninstanz in Strafsachen vor dem LG/OLG)

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@psychofan
Vermutlich sind nicht mal unsere Gesetze schlecht. Vielleicht mit der Einschränkung, dass man dieser "forensischen Psychiatrie", die sich in diesem Fall als Quacksalber-Branche herausgestellt hat (mit Ausnahme der Gutachten, bei denen der Patient tatsächlich untersucht worden ist - aber die zählten dann nicht, unglaublicherweise!), niemals solch einen Stellenwert einräumen darf. Das wird ja hoffentlich jetzt geändert.
Das Problem hier scheint der Korpsgeist der bisher befaßten Richterschaft zu sein, die hier keinen Sophismus scheut, nur um den gefallenen "Engel" Brixner zu schützen. Einem Nichtjuristen ist einfach nicht zu vermitteln, dass ein Richter, der nach eigenem Eingeständnis (Zeugnis Westenrieder) sich schon ein Urteil über den Angeklagten gemacht hatte, dennoch diesen Prozeß weiter durchführt und Herrn Mollath ohne irgendeinen Beweis erhoben zu haben weggesperrt hat. Punkt.

Zurück zu weisen sind auch die mannigfachen kläglichen Winseleien der betroffenen Psychiater, ihrer Medienhelfer und eines Teils der Presse, Herr Mollath solle doch jetzt bitte ein Einsehen haben und sich von einem dieser Quacksalber untersuchen lassen. Dann könne er doch zeitnah freikommen. So wird dieser Skandal gerade nicht gelöst. Geht es doch um nichts Anderes als um die Annullierung von Unrecht, mit wohl erheblichen Folgen für dessen Verursacher.
Eine weitere Konsequenz ist ababdingbar sogleich umzusetzen. Die Justiz kann nur dann unabhängig werden, falls die Exekutive überhaupt kein Weisungsrecht mehr hat und auch keinerlei, nicht mal minimalsten Einfluss auf die Beförderungen. Man ist entsetzt darüber, dass die Staatsanwaltschaften nach den Details im Untersuchungsausschuss nicht schon längst mit Ermittlungen begonnen haben. Von sich aus. Rechtsbeugung mit der Folge der Freiheitsberaubung ist doch kein Pappenstiel.

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 Ach ja, LG Regensburg hat auch zur (unzulässigen) Verlesung des Attestes Stellung bezogen:

 

 

Soweit die Verteidigung des Untergebrachten zudem darauf abhebt, dass die Verlesung des Attestes nach § 256 StPO unzulässig gewesen sei, ist ein solcher Verstoß gegen die Verfahrensvorschrift des § 256 StPO grundsätzlich nicht geeignet, einen hier allenfalls nach § 359 Nr. 5 StPO denkbaren Wiederaufnahmegrund zubegründen (Meyer-Goßner a. a. O., Rz. 22 zu § 359 m. w. N.)
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Vielleicht ist es hilfreich sich die Frage zu stellen, was an dem Verfahren überhaupt in Ordnung war, so dass sein Ergebnis Bestand haben kann?

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Auf diesem Wege möchte ich mal wieder meinen Dank aussprechen an:

Prof. Müller, OStA a.D. Wolff, RA Strate und Lorenz-Löblein... u.a. Sach- und Fachkundige, auch Journalisten, mit Gewissen.

Es wäre für uns aussenstehende Laien ohne Ihren ehrenwerten Einsatz und Ihre Veröffentlichungen und Richtigstellungen schlicht unmöglich, sich ein klares Bild von den eklatanten Missständen in diesem Fall zu machen, der aber auch offensichtlich auf viele weitere Fälle zeigt... Ohne Ihre Arbeit würde ich an eine Korrektur dieser Missstände schon lange nicht mehr glauben. Aber Sie geben uns Hoffnung. Bravo!

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Beobachter schrieb:
Auf diesem Wege möchte ich mal wieder meinen Dank aussprechen an: Prof. Müller, OStA a.D. Wolff, RA Strate und Lorenz-Löblein... u.a. Sach- und Fachkundige, auch Journalisten, mit Gewissen. Es wäre für uns aussenstehende Laien ohne Ihren ehrenwerten Einsatz und Ihre Veröffentlichungen und Richtigstellungen schlicht unmöglich, sich ein klares Bild von den eklatanten Missständen in diesem Fall zu machen, der aber auch offensichtlich auf viele weitere Fälle zeigt... Ohne Ihre Arbeit würde ich an eine Korrektur dieser Missstände schon lange nicht mehr glauben. Aber Sie geben uns Hoffnung. Bravo!

 

Ob es wirklich eklatante Misssstände sind ( die man also mit Verbrechen gleichstellen müßte ) , haben  bislang mehrere Richter nicht so nicht so gesehen.

 

Bleibt abzuwarten, wie die weiteren Gerichte entscheiden.

 

Viel Hoffnung habe ich nicht mehr.

 

 

 

 

 

 

 

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Gast schrieb:

Beobachter schrieb:
Auf diesem Wege möchte ich mal wieder meinen Dank aussprechen an: Prof. Müller, OStA a.D. Wolff, RA Strate und Lorenz-Löblein... u.a. Sach- und Fachkundige, auch Journalisten, mit Gewissen. Es wäre für uns aussenstehende Laien ohne Ihren ehrenwerten Einsatz und Ihre Veröffentlichungen und Richtigstellungen schlicht unmöglich, sich ein klares Bild von den eklatanten Missständen in diesem Fall zu machen, der aber auch offensichtlich auf viele weitere Fälle zeigt... Ohne Ihre Arbeit würde ich an eine Korrektur dieser Missstände schon lange nicht mehr glauben. Aber Sie geben uns Hoffnung. Bravo!

 

Ob es wirklich eklatante Misssstände sind ( die man also mit Verbrechen gleichstellen müßte ) , haben  bislang mehrere Richter nicht so nicht so gesehen.

 

Bleibt abzuwarten, wie die weiteren Gerichte entscheiden.

 

Viel Hoffnung habe ich nicht mehr.

 

 

 

 

 

 

 

Ich meinte ja nicht die gewaltige Richtergemeinschaft Bayerns. Ich meinte die demokratische Idee der Gewaltenteilung. Da sind doch Drei bis Vier Teile in der Verantwortung. Und, ausserhalb der von der "CSU" in Bayern seit fast 60 Jahren installierten Richterschaft gibt es auch noch Gerichte. Aber wie gesagt, es sind mindestens Vier unabhängige Bereiche an guter demokratischer Gewaltenteilung beteiligt, nicht nur bayrische Provinzrotarier (im Sinne von CSU-Merk eingestellten CSU-Staatsanwalts-Richter-Minister Rotationsprinzip, das jeder Gewaltenteilung Hohn gesprochen hat).

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Quote:

Ob es wirklich eklatante Misssstände sind ( die man also mit Verbrechen gleichstellen müßte ) , haben  bislang mehrere Richter nicht so nicht so gesehen.

Bleibt abzuwarten, wie die weiteren Gerichte entscheiden.

Viel Hoffnung habe ich nicht mehr.

Bisher waren nur Richter beteiligt, die vom CSU Justizministerium angegestellt, befördert und seiner Dienstaufsicht unterliegen. Ausserdem gilt das Staatsanwalt-Richter Rotationsprinzip.

Weder das Verfassungsgericht noch der Europäische Gerichtshof ist von der CSU ernannt.

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Es gibt hier im Blog doch auch einige Stimmen welche nicht "pro-Mollath" sind. Könnten die sich vielleicht einmal aufschwingen und hier prägnant formulieren, was eigentlich an diesem Brixner-Verfahren und dem Brixner-Urteil in Ordnung ist? Man liest doch nur eine endlose Reihe von Schlampereien und Dingen, die nicht geklappt haben, und dann den paradoxen Schluß, dass dieses Urteil Bestand haben solle.

5

Dem Beschluss des LG Regensburg entnehme ich zunächst, dass Änderung einer Unterbringungsentscheidung denselben Regeln unterliegt wie eine Schuldspruchentscheidung. Das ist doch aber nicht selbstverständlich. Daran ändert nichts, dass in Rechtsliteratur und Rechtsprechung nichts zu unterschiedlichen Behandlungen von  Maßregeln und Schuldsprüchen im Wiederaufnahmeverfahren zu finden ist. Denn Schuldspruch und Maßregelanordnung unterscheiden sich nicht nur in dem ihnen zugrunde liegenden Sanktionscharakter grundlegend. Auch der zeitliche Bezug zu den festgestellten Tatsachen ist grundlegend verschieden. Die Maßregelanordnung ist in ihrem Kern eine Prognose.

Maßregeln der Besserung und Sicherung(§§ 61 ff. StGB) sind Sanktionen mit Anknüpfung an die Sozialgefährlichkeit des Täters. Strafen haben Vergeltungsgedanken, General- und  Spezialprävention zum Zweck. Der mit dem Strafen verfolgte Zweck setzt zwingend Schuldfähigkeit voraus, die Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus dagegen ihr Fehlen; die Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit.

Die gerichtliche Feststellung der Sozialgefährlichkeit ist eine Prognose, eine Vorhersage mit Blick in die Zukunft. Die dem Schuldspruch zugrunde liegenden Feststellungen betreffen dagegen ausschließlich die in der Vergangenheit liegenden, bereits abgeschlossenen Sachverhalte. Dass eine Prognoseentscheidung kraft Natur der Sache für Fehler anfälliger ist als eine Schuldspruchentscheidung, muss nicht noch erläutert werden. Die Voraussetzung für ihre Fehlerkorrektur können daher nicht gänzlich dieselben sein wie für eine Prognoseentscheidung.

Den Ausführungen des LG Regensburg zum Rechtsstaatsprinzip, Rechtssicherheit (geregeltes Verfahren zur Rechtsfindung und Verfahrensabschluss), Rechtskraft, Rechtsfrieden und Durchbrechung der Rechtskraft zugunsten der Einzelfallgerechtigkeit kann ich problemlos folgen. Dieses Gedankengut ist aber ausschließlich in Zusammenhang mit Schuldspruchentscheidungen geprägt worden. Ihre Übertragung auf Maßregelentscheidungen, insbesondere auf Unterbringungsentscheidungen ist keinesfalls so unproblematisch, dass auf eine Auseinandersetzung verzichtet werden könnte.

Die Anordnung der Unterbringung ist keine "Ersatzfreiheitsstrafe" von ungewisser Dauer, dass man ihre Rechtskraftdurchbrechung wegen Fehleinweisung in der Wiederaufnahme wie eine Schuldspruchänderung behandeln dürfte!

@psychofan

Eine solche Farce von Prozess muss schon deshalb annuliert werden, weil er nicht den Mindestanforderungen eines fairen Verfahrens genügt. Da braucht es keine Wiederaufnahme und keine neuen Beweise.

Unsere Gesetze sind schlecht, weil sie offensichtlich solche Schauprozesse mit Pseudoverteidigung, die man sonst nur aus China o.ä. kennt, problemlos akzeptieren und unter "kleinere Schlampereien, die akzeptabel sind" subsumieren.

So sehe ich das auch.

Zu Markus:

Dann hab ich wirklich lieber eine streng formalistische Justiz, die ohne Gefühlsregung Entscheidungen trifft. 

Das hätte ein Mollath auch gerne gehabt, glauben Sie nicht? Auch jeder andere der in einem Verfahren verstrickt ist, aber genau das war im Falle Mollath, Rupp, Arnold, Peggy und unzähligen namenlosen..... niemals der Fall.

Ich habe sehr wohl meine Zweifel an der Unschuld von Mollath, aber bei all den Ungereimtheiten im Verfahren und im Verhalten der Justiz, fällt es mir immer schwerer dies aufrecht zu erhalten. Die Schuld oder Unschuld spielt gerade im Fall Mollath ja auch gar keine Rolle, da es nur darum geht, ob man ihn in der Forensik "verwahren" darf oder nicht.

Leipziger und Brixner meinen in die Zukunft sehen zu können, aber genau das können sie nicht, genau wie Sie oder ich.

Sie sagen selbst, das gericht hätte im WA-verfahren auch anders entscheiden können, aber es tat dies eben nicht!

Es gab sich große Mühe, jeden WA-Grund zu neutralisieren, obwohl es doch durchblicken lässt, dass es viele "Ungereimtheiten" gab.

WARUM???

Sind die Richter einfach schlechte Menschen?

Wurden Sie unter Druck gesetzt, wegen bevorstehender Wahlen oder wegen den Steuerhinterziehern?

Ist es nur einfaches Schwarmverhalten, um die Justiz fehlerfrei dastehen zu lassen?

Ich weiss es nicht, ich kann mich auch nicht in die Richter so hineinversetzen, dass ich deren Entscheidung verstehen oder nachvollziehen könnte.

 

 

  

 

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V. Korte schrieb:

Ich weiss es nicht, ich kann mich auch nicht in die Richter so hineinversetzen, dass ich deren Entscheidung verstehen oder nachvollziehen könnte.

Als Strafrichter muss man die ganze Zeit über menschliche Schicksale, die man nicht genau kennt, urteilen. Dabei haben Sie in der Regel 30 Minuten bis 2 Stunden, in denen irgendwelche Menschen, die Sie noch nie gesehen haben, meist wirr und unverständlich ihr Leben vor Ihnen ausbreiten. Und selbstverständlich sind alle unschuldig und sagen alle etwas völlig anderes. Der Angeklagte hat meistens ein langes Vorstrafenregister, aber selbstverständlich immer eine völlig plausible Erklärung, warum das alles garnicht so war. Dieses Informationschaos müssen Sie dann irgendwie in eine juristische Konsequenz pressen. Eigentlich völlig unmöglich, aber irgendjemand muss es machen, sonst würden alle Straftäter frei herumlaufen und das würde Ihnen als Bürger dann auch nicht gefallen.

Die einzige Lösung, die unserer Gesellschaft bislang eingefallen ist, ist dass wir Richter haben, die mit einer bestimmten formalisierten Denkweise, die ihnen über Jahre beigebracht wird, den Lebenssachverhalt in ihrem Kopf in kleine Einzelteile zerlegen und diese dann einzeln analysieren und bewerten. Die Schicksale, um die es da oft geht, sind hochemotional und mindestens so bewegend, wie das von Herrn Mollath. Trotzdem oder gerade deshalb muss sich der Richter abtrainieren, Mitleid, Wut oder anderes zu empfinden. Er soll einfach nur den Sachverhalt analysieren und dann eine juristische Konseuenz finden. Das ist für Außenstehende in der Tat nicht einfach zu verstehen und wirkt oft kalt, ist aber das einzige System, das funktioniert, und ist um Welten besser als ein Richter, der bei der Zeugenaussage des Opfers anfängt zu weinen und dann den Angeklagten beschimpft. 

Die Entscheidung des LG Regensburg ist für jemanden, der diesen Alltag kennt, menschlich sicher nicht schwierig zu verstehen; unabhängig davon, ob man sie fachlich für richtig oder falsch hält.

Suchen Sie sich doch einfach mal das nächste Amtsgericht in Ihrer Nähe und setzten sich mal ab und zu einen Tag lang in Strafverhandlungen. Am Eingang hängt normalerweise eine Liste der stattfindenden Verfahren und die Raumnummer. Die meisten sind öffentlich und sie müssen sich nicht mal anmelden.

Ich kann Ihnen versprechen: Sie sind sicher nicht der einzige Bürger, der die Gerichtspraxis kritisiert. Aber Sie werden feststellen, Sie werden der einzige sein, der hingeht und sich das mal selbst anschaut.

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@Markus
"Trotzdem oder gerade deshalb muss sich der Richter abtrainieren, Mitleid, Wut oder anderes zu empfinden. Er soll einfach nur den Sachverhalt analysieren und dann eine juristische Konseuenz finden. Das ist für Außenstehende in der Tat nicht einfach zu verstehen und wirkt oft kalt, ist aber das einzige System, das funktioniert, und ist um Welten besser als ein Richter, der bei der Zeugenaussage des Opfers anfängt zu weinen und dann den Angeklagten beschimpft."
Da stimme ich Ihnen durchaus zu. Das trifft vermutlich die meisten derartigen Fälle im Alltag. Aber es sagt überhaupt nichts dazu aus, wenn in einem besonderen Fall die Dinge anders liegen, von kompetenten Menschen, die das System und dessen Abläufe kennen, ziemlich intelligent präpariert worden sind und wenn dann noch ein Richter dazu kommt, der aus vielerlei Gründen die von Ihnen angeführten Regeln eben nicht umsetzt. Und der, das werden Sie nach Lektüre der Details dieses Falles einräumen, eine vorgefaßte Meinung vom Angeklagten hatte (Aussage Westenrieder) und nicht das menschliche und richterliche Format besaß dann zu sagen: halt, hier bin ich befangen, hier darf ich nicht weitermachen.
Denn dafür ist nach Ihren Worten dieses System nicht gemacht - und muss jetzt, nachdem es in den Brunnen gefallen ist, gerettet und abgebürstet werden. Und das geht nur durch eine Wiederaufnahme, jetzt. Spätestens wenn ein Richter erkennen muss, dass die erhobenen Vorwürfe in diesem Fall nicht zureichend bewiesen worden sind und zum Teil fiktiv bleiben, muss er diese Notbremse ziehen. Und wenn er das nicht getan hat muss er dafür haften.
Ich sehe gerade: jetzt bin ich selber dem Wahn verfallen - was geht mich Mollath an? ("Diagnose" a la Kröber)

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@gelegentlich

Es ging darum, dass jemand gesagt hat, er könne sich menschlich nicht in die Richter hineinversetzten. Das fällt einfacher, wenn man den Gerichtsalltag kennt, war alles was ich sagen wollte.

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[quote]Als Strafrichter muss man die ganze Zeit über menschliche Schicksale, die man nicht genau kennt, urteilen. Dabei haben Sie in der Regel 30 Minuten bis 2 Stunden, in denen irgendwelche Menschen, die Sie noch nie gesehen haben, meist wirr und unverständlich ihr Leben vor Ihnen ausbreiten. Und selbstverständlich sind alle unschuldig und sagen alle etwas völlig anderes. Der Angeklagte hat meistens ein langes Vorstrafenregister[quote]

Klingt schon ein bischen nach Urteilen, die rein auf Vorurteilen basieren.
Mir wäre auch neu, dass Mollath ein langes Vorstrafenregister hatte.
Und Zeitdruck kann man wohl bei dem Beschluss des LG Regensburg nicht ernsthaft gelten lassen.
Dass man als Richter mit der Zeit abstumpft, kann ich ja noch nachvollziehen, aber eben nicht, dass man den Kopf in den Sand steckt und zwanghaft versucht aus Unrecht Recht zu machen, wo jedem Laien ersichtlich ist, dass in diesem Fall das Recht bewusst gebeugt wurde.

Zum LG Regensburg:
Man hatte genug Zeit, man musste die Entscheidung auch nicht alleine treffen, trotzdem ist das Ergebnis beschämend.
Die Anträge waren zudem von professionellen Juristen geschrieben worden, nicht von mir als Laien.
Ein positiver Beschluss hätte auch kein schlechtes Licht auf die Justiz geworfen, ganz im Gegenteil.

[quote]Ich kann Ihnen versprechen: Sie sind sicher nicht der einzige Bürger, der die Gerichtspraxis kritisiert. Aber Sie werden feststellen, Sie werden der einzige sein, der hingeht und sich das mal selbst anschaut.[quote]
Ja natürlich, ich bin berufstätig, getrennt lebend und "fast" alleinerziehend, deswegen fehlt mir dazu einfach die Zeit, aber es gibt im Internet genug Seiten die sich mit der Justiz beschäftigen.
Meine eigenen Erfahrungen vor dem Familiengericht würde ich auch nicht gerade als Highlight der Justiz bezeichnen.
2 Beweisfragen gab es:
Wo ist das Kind besser aufgehoben, bei Vater oder Mutter und die 2. Frage war dann gleich, wie der Umgang mit dem Vater zu regeln sei.

Gleichzeitig beschwerte sich die Richterin in einem persönlichen Gespräch, dass sich die meisten Väter nicht um Ihre Kinder kümmern würden.
Da fehlen mir einfach die Worte.

Genau wie Mollath verweigerte ich darauf hin mich "begutachten" zu lassen, das Problem ließ sich dann aber doch noch aussergerichtlich lösen, ansonsten gäbe es einen Halbwaisen mehr in Deutschland.

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@Gast
Danke. Das Gleiche gilt aber zum Beispiel auch für Lehrer, wo ich die Anforderungen übrigens für erheblich höher halte. Die sollen nicht nur nach starren Regeln arbeiten, sondern müssen von Berufs wegen dauernd auch über diese Regeln hinausgehen, davon abweichen, manchmal sogar deren Gegenteil vorleben. Was hielte man von einem Lehrer, der den Kleinen das Werfen von Schneebällen verbietet (das Verbot ernsthaft durchsetzt), nur weil die Hausordnung aus guten versicherungsrechtlichen Gründen das verlangt?
Keine solche Anforderungen gab es hier. Es hätte genügt dass sich Eberl und Brixner einfach nur an die Regeln gehalten hätten.

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@Gast
Danke. Das Gleiche gilt aber zum Beispiel auch für Lehrer, wo ich die Anforderungen übrigens für erheblich höher halte. Die sollen nicht nur nach starren Regeln arbeiten, sondern müssen von Berufs wegen dauernd auch über diese Regeln hinausgehen, davon abweichen, manchmal sogar deren Gegenteil vorleben. Was hielte man von einem Lehrer, der den Kleinen das Werfen von Schneebällen verbietet (das Verbot ernsthaft durchsetzt), nur weil die Hausordnung aus guten versicherungsrechtlichen Gründen das verlangt?
Keine solche Anforderungen gab es hier. Es hätte genügt dass sich Eberl und Brixner einfach nur an die Regeln gehalten hätten.

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@Gast
Danke. Das Gleiche gilt aber zum Beispiel auch für Lehrer, wo ich die Anforderungen übrigens für erheblich höher halte. Die sollen nicht nur nach starren Regeln arbeiten, sondern müssen von Berufs wegen dauernd auch über diese Regeln hinausgehen, davon abweichen, manchmal sogar deren Gegenteil vorleben. Was hielte man von einem Lehrer, der den Kleinen das Werfen von Schneebällen verbietet (das Verbot ernsthaft durchsetzt), nur weil die Hausordnung aus guten versicherungsrechtlichen Gründen das verlangt?
Keine solche Anforderungen gab es hier. Es hätte genügt dass sich Eberl und Brixner einfach nur an die Regeln gehalten hätten.

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Ich bitte um Entschuldigung. Offenbar war der Server blockiert als ich speichern wollte. Einfach die überzähligen Beiträge von mir streichen!

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@o. Garcia:nein,ich trickse nicht und mit ein wenig googeln finden Sie sicher die Audiodatei. Das Zitat "ich lese doch keine 107 Seiten" ist definitiv aus dem Zusammenhang mit der Beschwerde gerissen; in Zusammenhang mit der Hauptverhandlung hat Brixner,wie Sie meinem dankenswerterweise vollständig zitierten vorherigen Beitrag entnehmen können keine klare Antwort gegeben.

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Gesetze sind gemacht für die Bürger, aber auch  für die Richter. Sie sind in der deutschen Sprache klar geregelt.

Laut §267 Abs. 1 Var. 1 BGB ist die Urkunde echt, wenn die verköperte Gedankenerklärung von der Person herrührt, von der sie entrichtet wurde.

Das Gesetz ist somit klar, auch für Richter.

 

Im Fall Mollath ist somit die Frage der Echten Urkunde klar zu verneinen.

 

Warum wird aber auf das Attest besonderen Wert gelegt? Ich finde die Befangenheit des Richters Brixners, die nachgewiesen wurde von 2 glaubhaften Zeugen, noch viel schlimmer in diesem Fall. In der Pause erwähnte Herr Brixner sogar seine Befangenheit zu Herrn Maske und somit steht der Verdacht des Vorsatzes und der Absicht mehr als in dem Raum.

G. Mollath hatte kein rechtmässiges Gerichtsverfahren. Deshalb kann auch nicht festgestellt werden, was schwarz oder weiß ist oder grau sein soll.

Es gibt nachweislich schwerste Verfehlungen seitens der Justiz und jeder Angeklagte, ob Massenmörder oder kleine Dieb hat ein Grundrecht auf ein faires Gerichtsverfahren.

Deshalb muß das Verfahren neu aufgerollt werden, bevor ein psychologisches Gutachten erstellt wird.

Das Gutachten soll ja den Geisteszustand v. G.M. zum damaligen Zeitpunkt der angeblichen Taten feststellen. Falls ihm doch irgendetwas nachgewiesen werden soll, so kann nur ein Hellseher festellen ob G.M.damals wirr war und  heute noch und in Zukunft gefährlich sein soll.

Ich persönlich habe mit der Entscheidung in Regensburg jegliche Achtung vor einem Richter verloren. Falls ich selbst jemals vor Gericht erscheinen sollte, würde es mir schwer fallen aufzustehen.

 

 

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Gastfrau schrieb:

http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-32577/fall-gustl-mollath-wenn-noetig-gehen-wir-vor-den-europaeischen-gerichtshof_aid_1055020.html?utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter&utm_campaign=DTN+Germany

 

"Lorenz-Löblein: Wie ich sagte: Der Gutachter hat mehrfach bei Gericht und Staatsanwaltschaft nachgefragt"

 

...nicht zu vergessen: Nachgefragt, nachdem Mollath aus der Klinik bereits entlassen war

 

21.3.05 Entlassung

Kein Gutachten!

 

26.4.05 Erste Nachfrage

4.5.05 Weitere Nachfrage

2.6.05 Die Staatsanwaltschaft schickt zusammengesuchte, von der Polizei bereits eingestellte Sachbeschädigungen.

25.7.05 Leipziger schreibt 4 Monate nach der Entlassung sein Gutachten

11.8.05 Auch die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein.

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Ungeheuerlich!

Bille schrieb:

"Lorenz-Löblein: Wie ich sagte: Der Gutachter hat mehrfach bei Gericht und Staatsanwaltschaft nachgefragt"

...nicht zu vergessen: Nachgefragt, nachdem Mollath aus der Klinik bereits entlassen war

21.3.05 Entlassung

Kein Gutachten!

 

26.4.05 Erste Nachfrage

4.5.05 Weitere Nachfrage

2.6.05 Die Staatsanwaltschaft schickt zusammengesuchte, von der Polizei bereits eingestellte Sachbeschädigungen.

25.7.05 Leipziger schreibt 4 Monate nach der Entlassung sein Gutachten

11.8.05 Auch die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein.

Ungeheuerlich!

 

 

Das Interview mit Frau Lorenz-Löblein bestätigt das ohnehin Offensichtliche. Da wo es ans Eingemachte geht (also "elitäre Interessen" betroffen sind), zeigt der deutsche Rechtsstaat seine wahre Fratze (und zeigen viele der ihm oder seinen Lobbyisten "dienenden" Personen ihren wahren Charakter)!

Herr Mollath hat die eine oder andere honorige Persönlichkeit wohl sehr ordentlich ins Schwitzen bekommen. In diesen Kreisen agiert man aber in der Regel pragmatisch. Glaube nicht, dass die pers. etwas gegen Herrn Mollath haben und kann mir sogar vorstellen, dass die ihn insgeheim mehr respektieren, als diejenigen, die ihnen aus der Hand fressen (und die sie im Stillen wohl darum auch verachten).

Sobald die letzte von Mollath theoretisch noch beweisbare Geldverschiebung (insb. fiskalisch) verjährt ist, wird man ihn wohl rauslassen. Vermutlich ist es auch schon soweit, dass man ihn mittels "Begnadigung" freisetzen kann. Ganz wichtig dürfte diesen Kreisen allerdings die Signalwirkung sein, da sie, wenn sie sich bedroht fühlen, mitunter gerne subtile "Botschaften" an die Außenwelt tragen. Die Botschaft im Fall Mollath dürfte lauten: "Schau, wo Du landest, wenn Du uns in die Quere kommst und wem Du dann noch vertrauen kannst". Darum wird es, fürchte ich, mitnichten irgendein Schuldeingeständnis seitens Rechtspflege oder Medizin im Fall Mollath geben (von den persönlichen Haftungsfragen ganz abgesehen).

Ich hielte es aber für fahrlässig, allein auf die "Milde" und "Verständigkeit" eines mehr als 97% aller Verfassungsbeschwerden abschmetternden, bzw. gar nicht erst zur Entscheidung annehmenden, BVerfG zu hoffen (mir dreht sich schon der Magen um, während ich das schreibe) und damit jeder noch möglichen Rehabilitierung Mollaths quasi abzuschwören. Darum finde ich auch schade, dass sich die diversen Mollath-Blogs schwerpunktmäßig im Bedauern und in ausgiebiger Empörung über die bisherigen Ereignisse erschöpfen, statt proaktiv Gedanken über die jetzt noch denkbaren und möglichen Verfahrensoptionen des Herrn Mollath auszutauschen.

Dank des LG Regensburg konnte sich wohl auch der Letzte davon überzeugen, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften (wohl wissend, dass die STAW-Beschwerde beim OLG so oder so abgewiesen wird) jede erdenkliche Möglichkeit nutzen, um wie auch immer geartete neue Verfahren in der Mollath Sache obstruktiv zu vereiteln und dass das "objektive Recht" in diesem Zusammenhang leider nur zweitrangig ist. Auch gestandene Juristen, die derartige, die Grenzen des Rechtsstaates auslotenden Verfahren bisher noch nicht kannten (und das dürften einige sein), müssen solche Erkenntnisse erst einmal verdauen.

Dann aber stellt sich die Frage, wie man effizient und in präventiver Voraussicht der "Obstruktionsgelüste" der jeweiligen Rechtspflegeorgane ein Verfahren in Gang setzen und steuern kann, das Herrn Mollath am Ende ggfs. die volle rechtliche und finanzielle Rehabilitation bringen kann, ohne - das dürfte wichtig sein - dass irgendeine der honorigen Persönlichkeiten, die möglw. für die Lage des Herrn Mollath (inkl. seiner wahren oder unwahren Ausraster ggü. seinem Umfeld) verantwortlich sind, am Ende daran Schaden nimmt.

Und da bin ich bei der Privatklageoption (siehe früheren Beitrag), die sich gegen die laufenden, noch nicht verjährten potenziellen  Körperverletzungen der medizinischen Betreuungspersonen Herrn Mollaths richten würde und ggfs. über ein Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff StPO) zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (gegen den Staat Bayern oder gegen den Bund) taugen würde.

Ich möchte ja wirklich nicht darum betteln, aber ich könnte mir vorstellen, dass Leuten wie Dr. Strate, Frau Lorenz-Löblein, Frau Wolff oder Herrn Mollath, die sicher hier mitlesen, schon damit geholfen wäre, einen zusätzlichen Input über mögliche weitere Verfahrensoptionen zu erhalten, statt nur noch das "3% Wahrscheinlichkeitslos" beim  BVerfG in der Tasche zu haben. Selbst wenn am Ende nichts Zählbares dabei herauskommen sollte.

ein m.E. ganz feiner Text. Auch die Kommentare dazu...

http://www.humana-conditio.de/?p=298#more-298

Mollath aber sitzt immer noch, nach jahrelanger unrechtmässiger Unterbringung im (tatsächlich, kein Scherz!) _Höchstsicherheitstrakt_ Forensische-Psychiatrie BKH Straubing, nunmehr seit nochmehr Jahren in der forensischen Psychiatrie BKH Bayreuth , bei seinem psychiatrischen "Erstgutachter", unter angeblich gelockerten (wenn auch bis vor kurzem in Ketten, das hat die junge Verteidigung nun erst verhindert) Unterbringungsbedingungen...

Erst eine seit kurzem tätige rechtmässige Verteidigung hat Gustl Mollath Gehör verschafft. Rechtsstaatlich hatte er bis dahin keinerlei!

S.Pommrenke gehört als ein im Geiste, im Erkennen der Kommunikation des Rechts, des Humors, als freier Psychologe, ganz klar dazu.

Und, nicht nur nebenbei: ich schätze auch den Strafrechtsprof. H.E.Müller zu ebensolcher Kategorie...

Aber sowieso, auch meine Aussage hier ist eine kontextgebundene, doch genau so gemeinte: Freiheit und Gerechtigkeit für Gustl Mollath.

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Eindrücke von der Mollath-Kundgebung am 27.7.2013

http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/KD130727.htm#Eindr%C3%BCcke%2...

Das ist empörend - eine nicht gehaltene Ersatzrede zur Mollath-Kundgebung am 27.7.13
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/KD130727.htm#Das%20ist%20emp%...

Bilder von der Mollath-Kundgebung am 27.7.2013
http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/KD130727.htm#Ein%20paar%20Bil...

BGH-Strafrichter verlassen sich oft auf Einschätzung eines Kollegen

http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/bgh-strafrichter-verlassen-sich-oft-...

Hieraus: "In den meisten Strafverfahren am Bundesgerichtshof (BGH) setzt sich offenbar typischerweise ein einziger Richter mit seiner Meinung durch, der sogenannte Berichterstatter. Er ist neben dem Vorsitzenden in der Regel der einzige Richter, der die Akten gelesen hat. Wie der SPIEGEL unter Berufung auf eine noch unveröffentlichte Studie des BGH-Richters Thomas Fischer schreibt, hat dieser Berichterstatter, der den Fall seinen Kollegen vorträgt, in der großen Masse der Strafrechtsfälle des höchsten deutschen Strafgerichts "einen signifikanten Einfluss auf das Ergebnis des Revisionsverfahrens". Die vom Gesetz vorgesehene wechselseitige Kontrolle aller fünf Richter eines Senats versage in der Praxis offenbar regelmäßig, so der SPIEGEL. ... ..."

Da fragen sich natürlich die Steuerzahler, wozu sie fünf bezahlen, wenn nur einer arbeitet und die andern offenbar mehr Statisten und Staffage sind. Unglaublich, was sich da für ein Irrsinnssystem entwickelt hat.

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