Änderungen im RVG treten zum 01.08.2013 in Kraft

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 29.07.2013

Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 23.07.2013 wurde im heutigen Bundesgesetzblatt verkündet. Damit treten die in diesem Gesetz geregelten Änderungen insbesondere im RVG und im GKG am 01.08.2013 in Kraft.

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6 Kommentare

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Und wie schön, daß es schon überall vollständige Textfassungen gibt, damit man die Mandanten ab kommenden Donnerstag auch zutreffend über die entstehenden Kosten informieren kann...

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Der Gesetzeswortlaut lag als Entwurf schon des längeren vor und Fortbildungsveranstaltungen gab ea auch schon des längeren. Warum also lamentieren!

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Sie meinen diesen Gesetzesentwurf mit den Formulierungen "In Absatz 2 wird Satz 2 wie folgt geändert...?" Ich wollte mir eigentlich nicht den 127-seitigen Ausdruck aus dem BGBl. auf den Tisch legen.  Ich erwarte unverzüglich die kostenlose editierte Textausgabe von der Bundesrechtsanwaltskammer meines Vertrauens.

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Eine 12 % - ige Gebührenerhöhung und die erste Gebührenanpassung seit 1994. Eine geniale Politik. Bis gestern habe ich mit dem Gebührenaufkommen 1994 die Kosten des Jahres 2013 bestritten.

 

 

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Das (der letzte Satz!) darf man nicht so laut von sich geben. Die Politiker kommen sonst auf die glorreiche Idee, dass wir ja seitdem ganz gut zurecht gekommen sind und es werden dann bis zur nächsten Gebührenerhöhung nicht 19 Jahre, sondern gar 30 Jahre vergehen. Für sich selber sind unsere Abgeordneten in den Parlamenten allerdings nicht so zurückhaltend! Und wenn man Ihnen dies einmal vorhält, bekommt man die Replik, dass man diese Sparsamkeit auch bei der künftigen Erhöhung der RA-Gebühren zugrunde legen werde (so ein derzeitiger mir persönlich bekannter Staatssekretär im Verteidigungsministerium mir gegenüber vor ein paar Jahren!)

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