BGH: Verzicht auf höhere Anwaltsgebühren bei Antrag auf Festsetzung der Mindestgebühr

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 17.08.2013

Nach § 11 Abs. 8 RVG können im Vergütungsfestsetzungsverfahren gegen den Mandanten auch Rahmengebühren festgesetzt werden, unter anderem dann, wenn nur die Mindestgebühr geltend gemacht wird. Hat der Anwalt jedoch den Mandanten bereits zuvor höhere Gebühren in Rechnung gestellt und beantragt der dann im Vergütungsfestsetzungsverfahren gegen den Mandanten nur die Mindestgebühr, liegt hierin nach dem BGH, Urteil vom 04.07.2013 - IX ZR 306/12  ein Verzicht des Anwalts auf weitergehende über die Mindestgebühren hinausgehende Gebühren. Es ist also nicht möglich, zunächst die Mindestgebühren als Sockelbetrag festsetzen zu lassen und die Differenz dann gesondert auf anderem Wege gegen den Mandanten geltend zu machen.

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