Hollister verzichtet vorerst auf Mitarbeiter-Kontrolle auf dem WC

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 21.08.2013

Bereits im April hatte ich hier im BeckBlog über die US-amerikanische Modekette Hollister berichtet. Meine damalige Einschätzung, dass jenseits des Atlantiks ein etwas anderes Verständnis von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten vorherrscht als hierzulande, hat sich ja mittlerweile eindrucksvoll bestätigt. Hollister jedenfalls hatte ursprünglich die Mitarbeiter streng überwacht, um Diebstähle zu verhindern. Selbst Toilettengänge waren nur in Begleitung eines Sicherheitsmitarbeiters gestattet.

Der Betriebsrat der Frankfurter Filiale hatte sich gegen diese Praxis gewandt und beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Zugleich befindet er sich derzeit im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens in Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zu den Themen Mitarbeiterkontrolle, Videoüberwachung und Bekleidungsvorschriften.

Unmittelbar vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht am 20.08.2013 ist Hollister den Forderungen des Betriebsrats nachgekommen und hat die Kontrollen eingestellt.

Presseberichte hier.

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