USA: Neues zum Thema Netzneutralität (FCC-Regeln unter Beschuss)

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 10.09.2013

Gestern hat hier in Washington die mit Spannung erwartete mündliche Verhandlung des Berufungsgerichts in Sachen „Verizon u.a. v. FCC“ stattgefunden, in der die Netzneutralitätsregeln der FCC auf dem juristischen Prüfstand stehen. Das Verfahren wird u. a. von der EU-Kommission genau beobachtet.

Im Kern geht es vor dem Gericht um die Regelungskompetenz der FCC: Die FCC wurde während der zweistündigen Verhandlung mit schwierigen und kritischen Fragen der Richters David Tatel des US Court of Appeals und seiner zwei Kollegen konfrontiert, ob die offenen Internet-Regeln der FCC den ISP genügend Flexibilität gewährt, um nicht als regulierte Common Carrier behandelt zu werden. Dies ist eines der Hauptargumente von Verizon u.a. gegen die FCC-Regeln.

Am Ende der mündlichen Verhandlung gaben zwei der drei Richter zu verstehen, sie könnten nicht erkennen, wie die Antidiskriminierungsregeln in der FCC Order nach dem Telecommunications Act rechtlich Bestand haben.

Die FCC Regulierung des Internets, wie der Internetzugangsdienst von Verizon,  durch „Common-Carrier“-Regeln der FCC ist für die Mehrheit der Richters das größte rechtliche Hindernis. Die FCC-Regeln widersprächen u.a. den Grundsätzen des Gerichts in der Daten-Roaming-Entscheidung "Cellco Partnership v. FCC." In dieser Entscheidung hatte das Gericht unter anderem moniert, dass die FCC die mobilen Internet -Anbieter nicht wie „Common Carrier“  behandeln dürfe, sondern ihnen „erheblichen Spielraum für individuelle Verhandlungen … in den Geschäftsbedingungen" gewähren müsse.

Fraglich ist auch, ob die Verlangsamung von Diensten bereits als Blockierung gilt.  Offen ist weiterhin, ob eine Nichtigkeit der Antidiskriminierungsregeln zur Nichtigkeit der gesamten FCC-Order führt (so die Argumentation u.a. von Verizon).

Das Gericht wird wahrscheinlich eine Entscheidung noch vor Ende des Jahres verkünden. jedenfalls n. Möglich ist, dass die Federal Trade Commission (FTC) als Verbraucherschutzbehörde in Einzelfällen tätig wird.

Da das Thema auch in Deutschland und auf EU Ebene heiß diskutiert wird:  Bedarf es solcher allgemeiner Regeln oder sollte man die Regelung der Netzneutralität lieber den Wettbewerbsbehörden überlassen?

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